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D. 48 Drittes Blatt

Giehener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen) Samstag, 25 Schmor (928

Beschädigungen der Häuser durch den Verkehr.

Die Fälle, daß in den Städten Häuser ein» Kürzen oder empfindlich beschädigt werden, sind leider nicht mehr selten und mehren sich in »besorgniserregender Weise. (Wir verweisen hier ocuf die kürzlich veröffentlichten Klagen aus der Marburger Straße. Die Red.) Cs ist zweifellos, Naß sie aus den ständig wachsenden Verkehr nnd insonderheit den Kraftwagenver» k!ehr zurückzusühren sind. 1920 zählte man in Deutschland 75 000, im vorigen Jahre dagegen Hereits 385 000 Kraftwagen. Die schnell vor- wärlsrasenden, schwerbelasteten Kraf^wagenräder üben auf die Fahrbahnen natürlich viel stärkere« Elöße aus als schwere Spannfuhrwerle und sen» Len größere Vertikal- und Horizontalkräfte in Sie Straßen. Erschütterungen des Hintergrundes ssmd die Folge, die sich wellenförmig nach den Leiten fortpflanzen, in die Gebäude in der Rähe Ser Straße übergehen und auf deren Bestand ungünstig einwirken. Die e Erschütterung.n lassen stich durch Feinmeßgeräte feststellen und bis in Sie einzelnen Gebäudeteile verfolgen: sie ähneln Sen bei Erdbeben eintretenden Bewegungen.

Gegen diese schädlichen Wirkungen gilt es bei' Seiten Borbeugungs maßregeln zu tref» stm. Diese bestehen, wie der Privatdozvnt Dr. Ang. S ch e n ck, Vorsteher des Forschungsinsti­tuts für Straßenbau an der Technischen Hoch- sthule Berlin, in der ZeitschriftDas Grund­eigentum" ausführt, zunächst in der möglichsten 5 Verhinderung bzw. Abschwächung der die Er» f-Hütterungen hervorrusenden Radstöße, was zu erreichen ist durch Herstellung von Straßen- Lecken mit möglich st ebener 0 6 er» s läche, wie sie die neuen Ausführungen in Asphalt, Teer und Zement aufweisen. ILuch sind Holzpflaster und Klinkerpslaster. wenn f ie auf gutem, festem Unterbau aufgebracht wer­den, zu empfehlen. Dieser Unterbau (Beton oder (Chaussierung) muß mindestens 30 Zentimeter stark s ein. Ferner würde durch elastische, weiche lLadbereifungen den Rädern die Mög- I ichkeit benommen werden, hart aufzuschlagen. 2m besten ist der Luftreifen, während der zur Zeit bei Kraftwagen übliche Gummireifen auch mach sehr schädlich ist.

Die Wirkungen der Erschütterungen treten er» f chrungsgeinäh am meisten in die Erscheinung bei leichtgebauten Häusern, wie Fachwerkbauten, ober bei den nach den neuzeitlichen Sparbau- weisen aufgeführten Häusern. Daraus ergibt sich die Lehre, daß wie die Straßen so auch d i e Häuser massiver gebaut werden müssen, tarn den angreifenden Kräften einen größeren Widerstand entgegenzusehen. Die Erschütterungen linnen zudem erheblich vermindert werden, wenn mian die Häuser durch Vorgärten von der Pfla» sßerung trennt oder, in schwierigen Fällen, in» frem man um daS Gebäude in 1 Meter Ent­fernung eine isolierende Mauer nach Art der Lichtschächte führt. Auch muh natürlich bei der Fundierung der Häuser mit größter Sorgfalt horgegangen werden. Denn hat der Baugrund nicht die genügende Tragfähigkeit, so werden sich die Erschütterungen sehr bald in gefährlicher Weise geltend machen.

Cs liegt auf der Hand, daß nach dieser Rich- txing hin vor allem den Kommunalverwal- t ungen neue und verantwortungsvolle Auf­gaben erwachsen, deren Vernachlässigung sich schwer rächen könnte, zumal die hier drohenden Gefahren sich in der Zukunft eher vermehren a_!8 vermindern werden. Denn der K r aft- lwa g e n v e r k e h r wird immer größere Ausmaße annehmen. Rach dem bisherigen Verlaus muß man damit rechnen, daß i.n Jahre 1833, also in fünf Jahren, die Zahl der Kraft- toagen sich auf eine Million belaufen, also nahe- M verdreifacht haben wird.

Ehrverletzung,, vor dem Arbeitsgericht.

Der Angestellte muß sich dem Arbeitgeber gegenüber eines anständigen Verhaltens 6e» flinhigen. Er muh sich vor allem jeder Ehrver- tejung enthalten, wenn er nicht fristlose Ent­lastung riskieren will, wozu das Handelsgesetz- knch den Arbeitgeber berechtigt. Andererseits h*ct aber auch dieser das berechtigte Ehr­gefühl seiner Angestellten zu scho- n e n. Recht lehrreich für beide Teile dürfte nach biiefer Richtung hin ein Urteil des Landes- a cbeitsgerichts Darmstadt vom 11.Ja- nrirnr 1928 sein.

Einem Angestellten waren im Beisein der Kundschaft und des Personals vom Prinzipal so heftige Dorwürfe gemacht worden, daß er die Verkaufsräume verlassen zu müssen glaubte: er kehrte jedoch nach kurzer Zeit wieder zurück, v»is aber die Firma nicht hinderte, ihnwegen Ivienstverwcigerung und erheblicher Ehrver- (c)ung gegenüber dem Arbeitgeber zu entlassen. Vis genannte Gericht war jedoch der Meinung, dich die Unterlassungehrerbietigen Verhaltens lene gewollte Ehrkränkung darstelle, wenn der Arbeitgeber durch eigenes Verschulden zu dieser Unterlassung Anlaß gegeben hat. Der Arbeit- gäbet ist. so führte das Darmstädter Gericht Heiter aus. seinem Angestellten gegenüber in gleicher Weise zum Unterlassen von Ehrkrän- hungert verpflichtet, wie ihm gegenüber der An- geteilte. Verletzt der Arbeitgeber die ihm ob­liegende Pflicht, den Angestellten in anständiger, menschenwürdiger Weise zu behandeln, so greift je: dessen Ehrgefühl an und begibt sich damit durch eigenes Verschulden des rechtlichen Anspruchs auf die ihm sonst geschuldete Ehrerbietung. Der Angestellte ist durchaus nicht verpflichtet, die Staunen des Arbeitgebers widerstandslos über sich ergehen zu lassen. Insbesondere braucht er herabsetzende Vorwürfe im Beisein der Kund» 'Haft und des unterstellten Personals nicht ohne TKitercß hinzunehmen. Wenn er durch die Art ber Vorwürfe zum Verlassen der Verkau'sräume geirieben wird, so kann in diesem Verhallen leine beharrliche Dienstverweigerung und keine Achtungsverletzung gegenüber dem Arbeitgeber, 'ordern nur eine Rotwehr erblickt werden. L«s durch maßlose Vorwürfe des Arbeitgebers oe mrsachte Verlassen der Verkaufsräume läuft oirlmehr auf das Gegenteil einer Dienstverweige­rung hinaus, wenn der Angestellte die Räume nur verließ, um sich zu beruhigen, und dann unverzüglich in das Geschäftslokal zurückkehrte.

Goll ich weiterwirlschaften oder...?

Ein Beitrag zur Krisis der Landwirtschaft.

Von Werner Weiß, Hof Graß bei Hungen.

Bei Dieter Betrachtung möchte ich den Ver­gleich mit einem Manne unterstellen, der 40 000 Mark bar, z. B. als Hypothek zu 8 Prozent aus­geliehen hot: mein Tc riebsveemögen beträgt noch Abzug der seit 1924 entstandenen Wirtschafts­schulden auch nur noch 40 000 Mk., nachdem die 3n fation ein leidliches Darvermöeen an Lebens­versicherungen und Kriegsanleihen der Familie größtenteils gestohlen hot. und der Erlös der Ernte 1923 durch Verkauf zu Papiermark (die Industrie rechnete schon lange nach Goldmark) am 1. Januar 1924 keine Spur mehr hinterlassen hatte.

Der Mann mit seinen ausgeliehenen 40 000 Mark erhält zu 8 Prozent mühe os 3200 Mk. Zinsen. Rach Abzug von Vermögensfte-. er und 10 Prozent Kapiralertragssteuer b e.oen ihm nocy mindestens 2300 Mk. und seine ganze Arbeits- tra t und »zeit.

Ich habe ein Pachtgut von 480 Morgen, mit einem Jnrentarwert von e.toa 65 000 bis 70 000 Mark und einer Wirtchaftsschuldenlast von 25 000 Mk. Ein großer Teil ähnlicher Betriebe dürste schlechter stehen. Was habe ich gegen meinen Vergleichsmann alles zu leisten, vor allem an Stenern und sozialen Lasten, der ich jahrein, jahraus mit meinem Vermögen arbeite, feine Zinsen heraushoie aber eine Menge zahle. Trotzdem vier Glieder der Familie von früh bis fpät in der Wirtschaft tätig sind und mir Auf­sichtspersonal sparen, komme ich nicht vorwärts, sondern zurück.

Da kommt der Pächteranteil der Renten- Mk. bankzinsen (Sondergeschenk für die Landwirtschaft) 464,85

Dann die Umsatzsteuer, etwa 600,00

Dann die Vermix e.'.ssteue., die Kirchen­steuer, die Landessteuer, Steinpelab- gabe vom Federwagen, Hundesteuer (Ho Hund), Einko.nmenste er (telbstver- stündlich kommt heute nur e.n Ein­kommen durch die kunstvolle Anrech­nung des Mietwertes der Wohnung, der Verlöstigungstage einschl. Be­such, der Gespannleistung für Pri­vatzwecke, der persönlichen Bedienung Hausmädchen usw. rechnerisch

heraus) 537,15

Diehseuchenabgabe 91,00

Landwirtschaftskammerumlage, Berufsge­nossenschaftsbeiträge 793,80

Kranken-, Invaliden- und Erwerbslosen­versicherung 2506,00

Bescheidene Lebensversicherung 660,00

Pferdeversicherung 253,50

Haftpflichtversicherung 71,40

Feuerversicherung 203,00

Hagelversicherung 1500,00

insgesamt 7680,70

DaS sind lauter unbedingt nötige, meist nicht in Rechnung gestellte Ausgaben, wovon die so­zialen La st en 3300 Mk. ausmachen gegen 1209 Mk. im Jahre 1912/13. (Steuern damals in Summa 405,45 Mk.) Außerdem habe ich jetzt

2000 Mk. Zinsen zu entrichten eine Ausgabe, die damals fehlte. Während die Barausgabe für Löhne 1912/13 12 651 Ml. ausmachte, hatte ich vom 1. Juli 1926 bis 30. Juni 1927 20 264,14 Mk. Barlohn zu entrichten. 1912'13 reichte das Milch e d zum Lohn, heute noch nicht zu zwei Dritteln des Lohnes. 1912'13 benötigte ich 120 Zentner Weizen zur Begleichung der Soziallasten, heute 300 Zentner.

Es wird interessant fein, im Vergleich zu diesen Zahlen einige Preise pro Zentner, Liter oder Pfund von 1912/13 den jetzigen Preisen (frei nächste Bahnstation) gegenüberzustellen.

Produkte.

1912 13 Sehr. 1923

Milch 0.14 Jf d. 2t. ab Stall 0.16 .4t Preis an

Kartoffeln 2.00 Jt der Zentner 2.5?JZI Frankfurt

Weizen 10.40 JZ 11 50 JZ

Koggen 9.00 Jt 11.00 Jt

Hafer 10.6? 10.75 31

Schweine 43 - 52Hp.Pfd.Lebendgew. 0.52-0.55

Was kostet das Fleisch in der Stadt im Laden?

Bedarfsartikel.

1912,13

1928

Kleie

531 Jt

8 00 Jt

Baumwollsaatmehl

9 00 .4t

13.00 Jt

Sojabohnenmehl

8.62 34

11.75 Jt

Leinmehl

812^

14 00 Jt

Mais

7.89 Jt

11.75 Jt

Reues §urelfen auffchlagen

0.85.«

2.20 Jt

Die Preise für

Schuhe und

Kleider von da>

mals und heute fennc der Leser.

Wie soll man unter diesen Verhältnissen wiri- scha len? Wer weiß Abhilfe? Wo kann ich sparen? Sie een und soziale Lasten werden dik­tiert und zuletzt sehr schnell zwangsweise beige­trieben. Löhne kann ich nicht herabsetzen, nur weniger Arbeiter einstellen, intensiver toirt- scha ten, tee .i er produzieren. Ein Allheilmittel wäre das fei. eswegs, denn eine Menge Aus­gaben bleiben in ihrer ganzen Höhe und die Ein­nahmen nehmen ab. Schließlich wird jedoch nichts anderes übrig bleiben. Soll ich aufhören und die Pachtung abgeben? Aber wer nimmt mir das Inventar heute ab? Denn Geld brauche ich auch, wenn ich etwas anderes an fangen will. So schnell läuft der Landwirt nicht von seiner Scholle. Wo ich im Betrieb noch sparen kann, ohne am falschen Platze zu sparen, weiß ich nicht. Futter­berechnungen, stark kalkrllierte Düngungs- und Deftellungspläne unter Berücksichtigung der Er­gebnisse neuerer Versuche bei ähnlichen Verhält­nissen und im eignen Betriebe geben die An­wendung von Kraftfutter und Kunstdünger an, natürlich unter Berücksichtigung der Preise für die einzelnen Rährstoffe (z. B. das Kilogramm Eiweiß). Im persönlichen Verbrauch sind wir äußerst sparsam geworden. Die Zahlen aus meinem Betrieb Dürften auch sonst stimmen. Hilft die Regierung jetzt nicht durch Umstellung ihrer Sozial-, Steuer- und Zollpolitik, so ist dies für mich der endgültige Beweis für die Absicht einer fallen Sozialisierung.

Die Aendenmg des MeteiMußgesches und des ReichM'elMeseM

Am 1. April 1928 tritt das Gesetz zur Aenderungdes Mieterschuhgesetzes in Kraft, das der Reichstag vor kurzem be­schlossen hat. Die Abänderung bringt keine Ent­scheidung der Frage, ob die Wohnungszwangs­wirtschaft aufgehoben werden soll oder nicht, sondern sie beschränkt sich darauf, eine Verbesse­rung und Vereinfachung des Verfahrens im Rahmen des bestehenden Rechts zu bringen. Seither konnte bekanntlich der Vermieter von Räumen, die der Zwangswirtschaft unterliegen, nicht kündigen, sondern lediglich auf Aufhebung des Miecverhältnifses bei dem Amtsgericht kla­gen. Rach dem neuen Abänderungsgesetz ist der Begriff der Kündigung wieder eingeführt wor­den, allerdings noch in recht eingeschränkter Form. Der Vermieter kann nämlich in den Fällen, in denen er seither auf Aufhebung des Mietverhältnisses klagen konnte, nunmehr dem Mieter kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Zustellung eines vom Vermieter unter­zeichneten Kündigungsschreibens an den Mieter. Cs ist bei dem Amtsgericht einzureichen, das die Zustellung besorgt. Der Mieter kann gegen die Kündigung bei dem Gerichte schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (Gerichtsschreiberei) Widerspruch erheben. Erhebt der Mieter recht­zeitig Widerspruch, so hat das Gericht den Ver­mieter hiervon unverzüglich zu benachrichtigen und dem Mieter auf Verlangen eine Bescheini­gung zu erteilen, daß er rechtzeitig Widerspruch erhoben hat. Der Vermieter kann alsdann inner­halb zweier Wochen die Anberaumung des Termins zur Güteverhandlung über die Aus­hebung des Mietverhältnisses beantragen. Er­hebt der Mieter nicht rechtzeitig Widerspruch, so ergeht auf Antrag des Vermieters durchs das Gericht Räumungsbefehl, d. h. die Mieträume zu dein in dem Kündigungsschreiben bezeichneten Zeitpunkt an den Vermieter herauszugeben. Der Antrag auf Erlaß eines Räumungsbefehls muß innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Ablauf der Widerfpruchsfrist beginnt, ge­stellt fein, sonst verliert die Kündigung ihre Kraft Der Mieter hat ferner die Möglichkeit, ohne gegen die Kündigung Widerspruch zu er­heben; vor der Verfügung des Räumungsbefehls die Gewährung einer zeitlich bestimmten Räu- mungsfrist zu verlangen. Erklärt sich der 33et- mieter innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit dem Antrag einverstanden, so erläßt daS Gericht von Amts wegen den Räumungsbefehl mit der Maßgabe, daß die Vollstreckung von dem Ablauf der beantragten Räumungsfrist ab­

hängig gemacht wird. Verweigert der Vermieter innerhalb dec gesetzten Frist feine Zustimmung, oder gibt ec eine Erklärung nicht ab, so gilt der Antrag des Mieters als Widersprach gegen die Kündigung. Das Gericht hat alsdann in diesem Falle von Amts wegen Termin zur Gütever­handlung zu bestimmen. Durch die neuen Be­stimmungen ist an dem bestehenden Mieterschutz- recht an sich nichts geändert, sondern lediglich eine formelle Erleichterung eingeführt worden. Die neue Abänderung bezweckt, nach den Aus­führungen des Reichsjustizministers H e r g t, die allmähliche Wiederherstellung der normalen Ver­hältnisse dadurch, daß sie den in der langen Zeit der Zwangswirtschaft etwas verdunkelten Begriff der Kündigung wiederherstellt. Es ist falsch, daß nun eine Flut von Kündigungen er­wartet werden müßte, da das materielle Kün­digungsrecht in keiner Weise erweitert wird.

Das Gesetz zur Aenderung des Reichsmieteng esehes, das am 16. Febr. 1928 in Kraft getreten ist, bestimmt, daß künftig die Vorschriften des Gesetzes keine Anwendung finden auf Mietverträge, die über freigewordene oder freiwerdende Räume nach dem 31. März 1928 auf mehr als zwei Jahre neu abgeschlossen werden und sich entweder ausschließlich auf Geschäftsräume, ober auf solche Wohnungen be­ziehen, die abgesehen von den Rebenräumen mindestens sechs Zimmer mit 100 Quadrat­meter Wohnfläche haben. Die Räume dürfen nicht im Wege des Tausches freigeworden sein. Die praktische Bedeutung dieser neuen Bestim­mung läuft darauf hinaus, daß die großen Wohnungen, ebenso wie die Geschäftsräume, künftig der freien Mietbemessung unterliegen. Das Abänderungsgesetz zum Reichsmietengeseh bringt schließlich noch eine Bestimmung, die von Bedeutung ist für die Vermietung von gewerb­lichen Räumen, die zugleich mit Wohnräumen vermietet sind. Für ybiefe Räume hat künftig das Mieteinigungsamt auf Antrag des Vermie­ters einen besonderen Zuschlag zu der gesetzlichen Miete festzusetzen, wenn und insoweit infolge der Eigenart des Betriebs besonders hohe Betriebs­und Instandsetzungskosten entstehen und die ge­setzliche Miete zur Deckung dieser Kosten nicht ausreicht. Seither war es in das freie Ermessen der Mieteinigungsämter gestellt, ob sie der­artigen Anträgen der Vermieter ftattgeben woll­ten. Rach der neuen Bestimmung müssen sie dies tun, wenn die vorgeschriebenen Voraus­setzungen erfüllt sind.

Oie gesundheitticheBedeuiung des Gingens.

Don Wilhelm Rönh.

AuS dem großen Komplex von Fragen, die in neuerer Zeit über die Bedeutung methodischen Singens für die Gesundheit von' der ärztli.1 m Wissenschaft sowohl, als von erfahrenen Ge­sanglehrern behandelt worden sind, se en einige einer kurzen Erörterung un:e zogen. Ich streife nur die längst für große Vollskreise feststehende Tatsache, daß die weitverzweigten Gebiete der Atemgymnastik zu einer Heilquelle zur Ge'undung und Kcästigung des menschlichen Or­ganismus geworden sind. Daß aber der Ein­fluß des Singens z. D. ajf die Bekämpfung der so häufig, namentlich unter der weiblichen Ju­gend, verbreiteten Bleichsucht stark war und ist, dürfte weniger allgewe n bekannt fein. Wissen- fchastliche Llntersuchungen haben festgestellt, daß die Grundlage der Bleichsucht neben einer Schwäche des Herzens und einer Verenger. ng der Blutge äße der verringerte Gehalt an 2lut- farbf.off (Hämoglobin) ist. und daß methrdi'ches Si'.men dem Bl te reich.ichen Säuerstos zuführt unb"bie Tätigkeit der Derdauunqswerlzeuge er­höht, so daß auch noch die Rährsto fzufuhr ge­steigert wird. ®cranglef)-:er un* A ve b^stäti- < e i gteicherwe e Lu Ec ah .ung, daß egel ä i e, täglich e.toa zweimal wie. e.ho ic a.'.gsubun» gen den Verlauf der B.eichsucht in günstiger Weise beeinjufien und abkürzen.

Dor wenigen Jahren wurde auch in Deutsch­land die Art viel besprochen, wie ein französischer .Arzt namens F r o s s a r d die Derdauungs» befchwerden zu heilen verstand, indem er metho­dische Singübungen mit seinen Patienten vor- nahm. Diese Erörterungen keineswegs ob- sprechend hatten zu köstlichen humoristischen Gerichten in Berliner Wochenzeitungen geführt.

D e durch Singen hervorgeru ene beschleunigte Versorgung des gesamten Körpers durch Blut hat auch eine starke Erhöhung des ge­samten Stoffwechsels zur Folge. Oben ist bereits bargetan worden, daß die Ausnahme von Sauersto f durch Singen erhöht wird und ebenso je', och auch die Ausscheidung von Kohlen­säure. Mit der gesteigerten Wasserabgaoe in der ausgeatmeten Lust findet auch ein größerer Wärmere.brauch statt. Durch den beschleunigten Kreislauf wird Den Geweben eine erhöhte Sauer­stoff- und Wärmezufuhr geboten und mit dem Blutstrom auch gleichzeitig Rährsto f zugeführt. Im gleichen Maße wie die Zufuhr wird auch die Abfuhr der verbrauchten Stoffe beschteunigt. und entsprechend Dem Stosfverbrauch wird das Rahrungsbedürfnis erhöht. Alle Sänger und (Sängerinnen wissen, daß mit konsequent durch» geiüijrten Gesangsübungen auch die C h l u st zu» nimmt, nicht allein das Bedürfnis nach Flüssig­keit, das sich infolge der erhöhten Wosferausschei- dung von selbst erklärt. Durch intensivere Ar­beit von Drüsen und Rieren befindet sich Die Mehrzahl Der Gesangausübenden m gutem Er­nährungszustand.

In einem ausgezeichneten Referat über das Gesangsprinzip", daS Dr. Ziegler auf dem Derbandstag deS ..Sonder shäuf er DerbandeS Deutscher Sängerverbindungen" (S. D.) erstattet hat, warf der Referent nach der seelischen und sittlichen Würdigung der Männergesanglewegung die Frage auf, ob wir denn genügend daran denken, daß die Seele und der Kehlkopf deS Mannes die beiden Urelemente der Melodie und die Pulsschläge feines Herzens der Anfang aller rhythmischen Bewegtheit find? Dann rückte er auch die rein natürlichen Gewinne einer syste» matischeu Slimmkultur ins rechte Licht. Er ging von dem Vorzug aus, den es für jeden im öffentlichen Leben stehenden Mann bedeutet, wenn er sprechen gelernt hat, d. h. die Gesetze der rechten Laut- und Wortbildung auf Die For­mung feiner Rede anzuwenden und ihr damit kraftvolle Momente der Wirksamleit einzufügen weiß. Hierauf betonte Dr. Ziegler, daß es viel­leicht weniger bekannt se.n würde, daß vom rein hygienischen Standpunkt aus und infolge ei; es neuen Geistes im Reiche der Medizin Kehl- ko p f k u l t u r im weitesten Sinne des Wortes zu einer therapeutischen Maßnahme allerersten Ranges zu werden verspricht.

Wir stehen danach in den Anfangsstadien der Entwicklung der Schulmedizin, die um den Weg zur Therapie zu finden von dem Stu­dium ausschließlich pathologischer Zustände zu dem vergleichenden Studium kranker und gesunder Organe weiterschreiiet. Das bedeutet bie Ausgabe der bisherigen passiven Resistenz gegenüber dem Raturvorbilde, ja sogar seine absolute Reaktt- vierung. Um einen Fall herauszugrei'en, der für unser Problem allerdings gar nicht so un­wesentlich ist, fei darauf hingewiefen, daß man bisher die kranke Lunge von jeder Aktivität zu Heilungszwecken möglichst befreien zu müssen glaubte: heute aber sind schon Aerzte am Werk, gerade in den Funktionen, die Der Lunge im gesunden Menschen zukommen, das wesent­liche Moment ihrer Gesundung zu er­kennen und zu erproben. D e bisherigen Re'ultate haben Erstaunliches geoffenoart. Man hat ge­sehen, daß Lunge und Kehlkopf e i n zusammen­gehöriges Organinstrumient sink), und dach be­sonders die Kultivierung der mittleren Luftwege, also des Kehlkopfes, eine höchst wohltuende Luft­stauung in der Lunge heroorruft, die fürs erste eine vollkommene Entfieberung des Kranken zur Folge hat. Der singende Kehlkopf be­deutet eben Dewegungsmassage für bie bewegungsuntüchtigeLunge. Dar­um können sich alle Sänger aus vollem Herzen eines Deobachtungsergebnisses freuen, das den alten Sah bestätigt, daß nur innerlich und äußer­lich gesunde Menschen die rechte Freude am Ge­sang haben, und daß ferner angefräntelte In­dividuen unter dem wohltätigen Ein'luß des Singens ihre Gesundheit wieder erlangen können.

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