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Mittwoch, 25. Januar 1928

178. Jahrgang

Nr. 21 Erstes Blatt

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh Gange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den An­zeigenteil Kurt Hillmann, sämtlich in Bietzen.

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Siebener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Oie Noiftandsaktion für die Landwirtschaft.

Zugeständnisse des RcichssinanzministerS.

Berlin, 24. Ian. (BDZ.) Die Verhandlungen des Interfraktionellen Ausschusses haben wenigstens in einem Punkte bereits zu einem Ergebnis ge­führt. Der Reichsfinanzminister gab nämlich die Zusicherung, daß die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer durch Rahmengesetze für die­jenigen Landwirte, die keine Bucher führen, also die kleinen Betriebe in ihren Abschluß- wie auch den Vorauszahlungen der Absatzlage der Landwirte an gepaßt werden soll. Ferner versprach der Minister die Niederschlagung der Zinsen für Steuerrückstände. Bet Pfändungen, die sich trotzdem nicht umgehen lassen, soll auf die Beachtung der Bestimmungen, die eine Schonung des Betriebes ermöglichen sollen, Wert gelegt werden. Die Frage der Uebernahme der Zinsen für die Rentenbankkredite auf das Reich wurde noch nicht spruchreif dem Reichssinanzminister zur weiteren Prüfung überwiesen. Ls stellte sich her­aus, dah das Kredilkontingent, das die preutzenkasse geben kann, überschritten worden ist, so daß die Ge­nossenschaften und die Banken durch Rückforderun­gen stark belastet werden. Außerdem aber schuldet die preutzenkasse auch noch der Rentenbank sechzig Rlillionen, die ihr nach Möglichkeit abgenommen werden sollen. Der Reichssinanzminister erklärte sich ferner damit einverstanden, datz die Düngerkre­dite in höhe von 100 Millionen Mark, die im vorigen Jahr gewährt wurden, er st nach der diesjährigen Ernte und nach und nach in Raten zurückgezahlt werden können. Die preu­tzenkasse würde dadurch die Möglick^eit erhalten, die am 1. Februar und 1. April fälligen wechsel zu pro­longieren. Auslandanleihen kommen nach dem Ergebnis der Verhandlungen vorläufig wenig­stens wegen der ungünstigen Geldmarktlage nicht in Betracht, ebensowenig die Begebung von Schah­wechseln durch die Reichsregierung. Um die tur)- friftigen Schulden der Landwirtschaft allmählich in hypothekenschulden umwandeln zu können, stellte das Reich einen Z w i s ch e n k r e d i t von etwa 100 Millionen in Aussicht.

DasAentnerversorgunMeseh.

Die Negicrungsparicicu für den demokratischen 'Antrag.

Berlin, 24. San. (VDZ.) Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichstages trat in die Beratung über einen demokratischen Gesetzentwurf über ein Rent- nerversorgungsgesetz ein. Ministerialdirektor Rit- t e r (Reichsarbeitsministerium) wies darauf hin, daß die Reichsregierung an ihrer Erklärung fest- halte, wonach eine Stellungnahme der Regierung zu der Frage der Versorgung der Kleinrentner e r st im Zusammenhang mit dem gesamten Reichshan shalt möglich sein werde. Abg. Mentzel (Dn. V.) erklärt: Die deutschnationale Fraktion stelle sich auf den Boden des vorliegenden demokratischen Antrages, was an sich ganz selbst­verständlich sei, weil die deutschnationale Fraktion bereits im Juni 1926 einen Antrag gestellt habe, worin die Gewährleistung des Rechts­anspruches der Kleinrentner zum Ausdruck ge­kommen sei. Er bedauert, daß damals die demokra­tische Fraktion sich nicht mit derselben Entschieden­heit für diesen Rechtsanspruch eingesetzt habe, wie sie es jetzt als Oppositionspartei tue.

Frau Abg. Dr. Matz (D. Vp.) erklärte, der demokratische Gesetzentwurf sei eine brauchbare Grundlage. Es werde nicht möglich sein, im Rahmen dieses Gesetzes alle diejenigen Per­sonen zu erfassen, die heute unter dem Ramen Kleinrentner in der Fürsorge ständen. Der Ge­setzentwurf sehe eine Grenze von 10 000 Mark Vermögen bzw. 500 Mark Zinseinkommen vor. Frau Abg. Dr. Lüders (Dem.) bringt ihr Erstaunen, aber zugleich auch ihre Freude dar­über zum Ausdruck, dah sich nunmehr die Re­gierungsparteien auf den Boden des demokrati­schen Antrags stellten. Für das Zentrum erklärte Frau Abg. T e u s ch , dah das Zentrum angesichts der Regierungserklärung und der Stellungnahme der anderen Regierungsparteien dem Eintritt in die Beratungen nicht wider­sprechen werde. Sie bedauere aber, dah durch die Beratungen auf Grund der demokratischen Borlage bei allen beteiligten Kreisen, die doch nurzuei n em Drittel ersaht werden sollen, erneut wieder Hoffnungen geweckt würden, deren Erfüllung finanziell doch n i ch t s i ch e r g e st e l l t sei. Das Zentrum lehne heute schon jede Berant- Wortung dafür ab, wenn trotz der Beratung des Gesetzes nachher für dessen Ausführung Schwierigkeiten erwüchsen.

Das Knegsschsdenschlußgesetz.

Berlin, 24. Jan. (BDZ.) Im Relchstagsaus- schuß für Entschädigungsfragen erklärte Ministerial­direktor Dr. Dorn vom Rcichsfinanzministenum: Bei der Feststellung des Begriffes deran­gemessenen Entschädigung" sei entscheidend nicht der Dersailler Bertrag, sondern das deutsche Recht. Artikel 153 der Reichsverfassung sieht vor, dah die Enteignung gegen angemessene Entschädigung zu erfolgen hat, soweit nicht ein Reichsgeseh etwas anderes bestimmt. Hier ist durch ein Reichsgesetz eine bestimmte Rege­lung getroffen worden. Ein Rechtsanspruch auf

Oie Kosten des Reichsschulgesehes.

Oie Frage der Verteilung zwischen Reich und Ländern.

Eigene Drahtmeldung desGießener Anzeigers" Berlin, 25. Jan. Die Beratungen des Dil- dungsausschusses des Reichstages über das Schulgesetz gehen jetzt ihrem Ende entgegen. Don den Hauptfragen stehen noch zwei zur Aussprache: der Kostenpunkt und die Si­multan sch ule. Mit dem Kostenpunkt ist es eine eigene Sache. Die Länder, auch so­weit sie den Keudellschen Entwurf an sich gut» Heiden, find sich darüber einig, dah sie keinen Pfennig Mehrkosten haben dürfen, son­dern, dah die Gesamtheit aller notwendigen Reuaufwendungen vom Reich übernommen werden soll. Das ist eine sehr angenehme Me­dizin. Die Rechnung, wie sich das Schulgesetz, wenn es zustande kommt, finanziell auswirkt, ist nämlich auch heute noch mehr als unsicher. Die .Unterlagen, die vom Reich bei den Ländern eingefordert sind, haben nur ein sehr lücken­haftes Bild ergeben: genaue Schätzungen find auch schon aus dem Grunde unmöglich, weil sich überhaupt nicht übersehen läßt, in welchem Umfange von der Dreiteilung der Schularten, wie sie das Schulgesetz vorsieht, von der Be­völkerung Gebrauch gemacht wird- Immer­hin, darüber sind sich die Gelehrten einig, daß die Gefamtkosten nicht gering sind, und zwar an einmaligen Ausgaben für die Er­richtung neuer Schulgebäude, wie auch an tau­enden Ausgaben, weil mit der Drei­teilung die Schulen in die Breite gehen und ein stärkerer Bedarf an Lehrern unvermeidlich sein wird.

Die Reichsregierung hat nun mit sich selbst einen Kompromiß abgeschlossen, sie hat den Ländern eine einmalige Beihilfe v o n breifeig Mil­lionen zugestanden, im übriglen aber alle Mehrkosten auf die Länder abwälzen wollen. Das ist eine Lösung, die niemanden befrie­digt, zumal da Preußen eine Rechnung aufgemacht hat, die bei angeblich sehr niedriger Schätzung allein an laufenden Ausgaben jährlich den doppelten Betrag für Preußen ausmacht. Immerhin, wie die Schätzung der Kosten auch ausfallen wird, möglich ist fie überhaupt erst, wenn feststeht, welche Form das Schulgesetz annehmen wird. Deshalb hat es im Augenblick kaum Sinn, sich darüber schon end­gültig den Kopf zu zerbrechen. Der Kostenpunkt ist unbedingt eine von den Fragen, die bis zum letzten Augenblick zurückgestellt werden können, mindestens solange, bis sich die sachliche Gestaltung des Gesetzes erkennen läßt. Davon aber sind wir heute noch ebenso weit entfernt, wie am ersten Tage, weil die Verhandlungen zwischen dem Zentrum und der Deutschen Dolkspartei mit einem völligen Rega- tivum geendet haben: über die Erhaltung der Si- multanfd}ule ist zwischen den beiden Parteien eine mittlere Linie nicht zu erzielen: die Deutfche Volks­partei will unter allen Umständen die Simultan­schule dort, wo sie geschichtlich geworden ist, er­halten, das Zentrum will sie unter allen Um­ständen früher ober später verschwinden lassen. Damit wäre eigentlich jetzt bereits der Bruch ge­geben. Beide Parteien werden sich aber mit einer Zufallsentscheidung des Ausschusses zunächst abfin- den, damit die erste Lesung zu Ende geführt wer­den kann und behalten sich ihre Stellungnahme für die zweite Lesung vor, schon um auf diese Weise Zeit zu gewinnen, die zur Fertigstellung des Etats ausgenutzt werden soll. An ein Zustandekommen des Schulgesetzes ist aber, wie die Dinge liegen, wohl überhaupt nicht mehr zu denken.

Im Bildungsausschuß.

Ein Kompromißvorschlag des Rcichsinnenministers.

Berlin, 24. Ian. (D.D. Z.) Der Bildungs- ausschuß des Reichstags begann heute die De­batte über die Paragraphen 19 und 20. Reichs­innenminister v. Keudell gab folgende Erklärung ab: Die Umfrage über die mutmaß­liche Höhe der Kosten, die die Durchfüh­rung des Reichsschulgesehes möglicherweise ver­ursachen wird, hat die schon früher vertretene Auffassung der Reichsregierung, daß es sehr schwer, wenn nicht unmöglich sei. diese Kosten zu schätzen, bestätigt. Die Unterrichtsministerien der Länder haben, soweit sie nicht die Angabe von Zahlen überhaupt für unmöglich erklären, mehr oder weniger nachdrücklich betont, daß den von ihnen vorgenommenen Schätzungen eine starke Llnsicherheit anhafte, da es völlig unmög­lich sei. vorherzusagen. ob und in welchem -Um­fange Erziehungsberechtigte von ihrem Recht, die Einrichtung von Schulen zu beantragen,

Gebrauch machen und welche finanziel­len Auswirkungen die Genehmigung solcher Anträge haben werde. Die Reichsregierung bestreitet nicht, dah die Ein­führung des Gesetzes den Ländern und Ge­meinden. denen die Aufbringung der Schul­lasten obliegt, mehr Ko st en verursachen kann. Angesichts der gespannten Finanzlage der Länder und Gemeinden ist sie bereit, den Ländern eine einmalige Beihilfe bis zu 30 Mil­lionen Mark in Aussicht zu stellen. Diese Beihilfe soll in erster Linie dazu dienen, die Lieber- I e i t u n g der zur Zeit bestehenden Schulver­hältnisse, namentlich auch in leistungsschwachen Schulgemeinden, in den neuen Rechtszustand zu erleichtern. Ein voller Ersah der Kosten, die die Durchführung des Reichsschulgesehes etwa er­fordert, insbesondere eine Beteiligung des Reichs an den laufenden Mehrkosten für das Bolksschulwesen, muh nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen, sondern auch des­halb a b g e l e h n t werden, weil es kaum mög­lich sein wird, Kosten, die auf Grund der Durch­führung des Schulgesetzes erwachsen, von den­jenigen Ausgaben zu trennen, die das in stetiger Entwicklung befindliche Bolksschulwesen auch ohne den Erlaß dieses Gesetzes verursachen wird.

Abg. Ronneburg (Dem.) findet die Kostenhöhe überraschend hoch, offenbar fei die Regierung der Softenfrage z u spät nähergetreten. Es stehe außer Frage, daß den Ländern die Kosten in vol­ler Höhe zu erstatten feien, was auch beim Fi­nanzausgleich und bei der Länderkonferenz zum Ausdruck gekommen fei.

Reichsinnenminister von Keudell erklärt, über die Frage, ob die Kasten vom Reiche in voller Höhe zu tragen seien, bestehe eine einheitliche Auffassung unter den juristischen Sachverständigen nicht. Die Kostenfrage hänge im übrigen auch stark davon ab, in welchem Maße die Erziehungsberechtigten von ihrem Antragsrecht Gebrauch machen würden.

Ministerialdirektor K a e st n e r verliest Stellen aus Ausführungen des vreuhischen Kultusmini­sters. in denen er die Auffassung vertreten hat. dah es Sache der Reichsregierung sei, die Kosten zu tragen. Preußen habe einen Kostenaufwand von 59,1 Millionen Mark er­rechnet. Der Vertreter der bayerischen Re­gierung schließt sich den Ausführungen Preußens über die finanzielle Frage ausdrücklich an.

Eigene Drahtmeldung desGießener Anzeigers"

Berlin, 25. Jan. Seit einer Reihe von Sagen spielt in Köln ein Prozeß, von dem die Oesfentlichkeit den Eindruck hat, dah sich dort ein durch die Separatisten-Machenschaften von 1922/23 schwer kompromittierter Mann, Dr. L i m b o u r g, gegen eine Anklage wegen schwer unpatriotischen Verhaltens zu verteidigen hat. In Wirklichkeit ist aber dieser Dr. Lim- bourg der Kläger, der in einem Zivilprozeh festgestellt wissen will, dah der ihm gemachte Vorwurf des Separatismus und aller daraus hergeleiteten ehrenrührigen Beschuldigungen un­berechtigt seien. Der Prozeh hat gestern die sen­sationelle Wendung genommen, daß Dr. Lim- bourg seine Klage zurückgezogen hat. Im Laufe der Verhandlungen sind so viele Zeugen vernommen worden, die ihn einer min­destens schwer kompromittierenden Beziehung zu dem Separatisten­häuptling Dorten und feinen Spiehgesellen überführten, dah die Darlegungen des-ehemaligen Reichsinnenministers und Oberbürgermeisters, Dr. Jarres, in der sensationellen Verhandlung hinreichten, um den Kläger zu' vernichten, xpo seine tatsächliche Rolle als Angeklagter in der vollen bengalischen Beleuchtung eines Tribunals erscheinen zu lassen.

Damit hat dieser Prozeh eine historische Be­deutung gewonnen: denn er hat zum ersten Male eine ganz klare und reinliche Scheidung vor den Augen der Oesfentlichkeit zwischen je­nen Bestrebungen herbeigeführt, die im Rhein­land unter der ärgsten Rot der Ruhroeseyung mit Wissen und Willen der Reichs­regierung verfolgt worden sind, um für die notleidende, vom übrigen Deutschland abgeirennte

Bayern mühte auf volle Erstattung der Kosten bestehen.

Abg. Hofmann (Zentr.) steht auf dem Standpunkt, wenn Kosten erwachsen, so solle das Reich die einmaligen Aufwendungen tragen. Die Fortführung des Schulwesens sei jedoch Sache der Länder.

Oie Verhandlungen in der Koalition.

Keine Einigung über die Limultanichule.

Berlin, 25. Jan. (Priv. Tel.) Der interfrak­tionelle Ausschuh der Regieriings.'art'ien für baä Schulgesetz trat, wie mehrere Blätter melden, gestern abend zusammen, um liey erneut mit der Kosten­frage und Paragraph 20 zu beschäftigen. Der Dienstagvormittag im Dildungsausschuh mit* geteilte Vorschlag des Reichs mnemmnisters Dr. v. Keudell wird, laut D. A. Z., von der Koalition als geeignete Grundlage für die Verhandlungen mit den Ländern betrachtet. Es ist in Aussicht genommen, die Länder auch aui die Neurege­lung des Finanzausgleichs hinzuweisen, so dah auch für den endgültigen Finan "nsgleich eine gewisse Aussicht daraus be e '., iaf; lei lungs- schwachen Ländern die etwa entstehen je i Mehr­kosten aus dem Schulgesetz aus einem Aus- gl e i ch s f o n d s zur Ver ügung ge t ?Ilt werden. 3m übrigen wird erneut darauf h ng?wiesen. daß die ganze Durchführung des Gesetzes mindestens noch zwei Jahre Zeit hat, dah sich also inzwischen über die Finanziernngsfrage genauere Erhebungen und bessere Unterlagen finden lassen werden.

Zu Paragraph 20 hat die Deutsche Volkspartet folgenden Antrag eingebracht:3n den Gebieten des Reiches, in denen bisher eine nach Bekennt­nissen nicht getrennte Volksschule nach Ge eh oder Herkommen besteht, verbleibt es bei dem bisherigen Zustande." Die Aussprache über diesen Antrag ergab, wie es in dem ge­nannten Blatte heißt, dah auch auf dem steinigen Boden des Kampfes um die Behandlung der Simultanschulländer eine Verständigung immerhin nicht ganz ausgeschlossen ist. Bei der Interpretation des volksparieilichen Antrages ist daran gedacht, dem Staatsgerichtshof die Definition der Simultanschulländer zu überlassen.

Bevölkerung in Verhandlungen mit dem fran­zösischen Rheinlandtommisfarrar einen Modus vivendi zu schassen, und jenen andern sub­versiven Verhandlungen, die schon lange zuvor in Liebedienerei gegenüber den französischen Im­perialisten und Zerstörungspolitikern die S ch a f» fung eines selbständigen Rheini­schenPufferstaats" anstrebten. Jene Ge­sellen. die sich, wie Dorten, als Präsident, oder wie Oehmen als Finanzminister, oder wie Mat­thes als Innenminister der Rheinlandsepara- tiften gerierten, die zwischen Partei und dem Rheinland hin und her pendelten, Artikel in die französische Presse lancierten, eigene Sesxira- tistenblättchen ausgaben, Bestechungögelder gröhten Timsangs für ihre Zwecke in Empfang nahmen und jede deutsche patriotische Bewegung den Besatzungsbehörden behufs Unterbrüdung denunzierten!

Man hat die blutigen Zwischenfälle aus jenen Tagen, die Kämpfe und die beschämenden Szenen leider schon halb vergessen, die von jenen ehr­geizigen Baterlandsverrätern und ihren törichten Mitläufern herausbeschworen wurden. Lind man hat einfach deshalb seither keine Gelegenheit ge­habt, an Gerichtsstelle in die dunklen Machen­schaften dieser Leute hineinzuleuchten, weil beim Londoner Abkommen gleichzeitig mit den Verhandlungen über die Räumung von Ruhr und Sanktionsstädten die Amnestie der Sepa­ratisten verabredet worden war. Mutwillig hat sich einer von ihnen vor den Richter begeben und damit erfreuliche Gelegenheit geboten, für die Geschichte Akten anzulegen, die eine Ver­wischung des Tatbestandes zum Rachtcil von deutschen Parteien und Rheinlandpatrioten künf­tighin erschweren werden.

Sin chemischer Separatist vor dem Richter.

Der Prozeß Limbourg in Köln. Unangenehme Enthüllungen. Zurückziehung der Klage.

volle Entschädigung besteht also nicht. Darum läßt sich auch fein rechtlicher Einwand gegen die in der jetzigen Regierungsvorlage vor­gesehene Höchstgrenze erheben. Praktisch würde die Aufhebung der Höchstgrenze eine Mehr- b e l a ft u n g des Reiches um 150 Millionen zugunsten von nur 20 Interessenten bringen. Ministerialdirektor Dr. Dorn erörterte dann teilweise vertraulich die Gründe, die nach An­sicht der Regierung gegen eine Erweiterung des Kreises der Entschädigungsberechtigten sprechen. Die Einbeziehung der Ausgleichgläubiger in das vorlieaende Gesetz sei nicht berechtigt. Die Kosten des sozialdemokratischen Antrags würden sich auf 922,2 Millionen, also auf einen Betrag, der hinter den Kosten der Regier: ngsvorlage zu- rückbleibt, belaufen. Die Vorlage des Reichs-

wirtschastsrals würde für die Barzahlungen einen Mehraufwand von 115 Millionen notwendig machen. Die demokratische Forderung einer so­fortigen Ausschüttung von 100 Millionen würde bei dieser Durchführung den größten Seil der für die Barzahlungen bereitgestellten Mittel auf­zehren und außerdem statt der Schlußlösung wieder nur eine Teillösung bringen.

Der mitteldeutsche Mtallacbeiterstrett.

Berlin, 24. Januar. (WB.) Das Reichs- arbeitsministerium hat, wie erinnerlich, den Schiedsspruch in dem mitteldeutschen Metall- arbeiterstreik nicht für verbindlich erklärt Wie den Blätterzr mitgeteilt wird, hat es sich dabei von dem Umstand bestimmen lassen, daß die Kluft

zwischen den Forderungen der Arbeitgeber und Ar­beitnehmer so groß war, daß e ine Einigung ausgeschlossen erschien, und weil inzwischen auch etwa 25 000 Arbeiter in den Streik g e - t r e t en waren. Das Reichsarbeitsministerium be­obachtet den Fortgang der Angelegenheit und hofft, im geeigneten Augenblick zu einer Verständigung bei­tragen zu können.

Eine Erklärung mecklenburgischer Landwirte.

Rostock, 24. Ian. (WB.) Rach einer Mel­dung desRostocker Anzeigers" haben 88 Land­wirte aus dem Amte Waren und Llmgegend in einem Schreiben an das Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck erklärt, daß sie nunmehr,