Hr.160 Zweiter Blatt
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessen)
Dienstag, (0. Juli 1928
Oas Hausgehilfengesetz.
Ver Heferenfenentourf jum Geseh über Oie Beschäftigung in Oer Hauswirtschaft. Von Seneralselretar Wilhelm Fecht, Berlin.
3n einem Teil bet Presse ist in der lehren Zeit teilweise mit unrichtigen Angaben der Entwurf eines Hausgehilfengesetzes oder genauer gesagt, erneä Gesetzes über die l'e* d>äfhgung in der Hauswirtschaft', besprochen worden. MN solches Gesetz ist seit längerer Zeit beabsichtig!. 3m Jahre 1918 srnd die sogenannten ®efmDe- orbnungen aufgeh oben worden. Unter chnen befand sich alS Kuriosum die Gesindeordnung für das Herzogtum Lauenburg aus bem Fahr 1732. Die "Reichsregierung bat dann Ende 1921 bem RetchSwirsichastsrat einen ®ntmnrfju- gehen lassen, dec auch dort beraten wurde. Ende 1922 ist dieser Entwurf mit wesentlichen Abänderungen versehen, bem «ei^at vorgelegt wor- den. Dann würbe eS zunächst stcll. "Hber Recchsarbeitsministerium hat in der Zwischenzeit trat)bem verschiedentlich mit Öen CBeteini- gungen der Hausfrauen wie denjenigen der Hausangestellten verhandelt. Die. Folge davon war. daß der Entwurf mehrmals abgeändert wurde Schließlich hat auf Grund dieser Der- Handlungen das Reichsarbeitsministerium einen rorfäufigen Re f e ren te n e n t w u r f ausarbei- ien lassen. Die Länder sollen den Entwurf durchberaten und erst dann wollte der Reichsarbeits- mmister eine endgültige Entscheidung treffen.
Mit diesem Entwurf hat man sich jetzt in der Presse beschäftigt. Dabei find allerdings verschiedene Unrichtigkeiten mitgeteilt worden. 3n- 'oigedessen hat fich das Arbeitsministerium Im y><genfch zu ferner sonstigen Praxis entschlossen, den Referentenentwurf im Reichsarbeitsblatt zu veröffentlichen. Dieses Vorgehen ist zu begrüßen. Wenn schon im allgemeinen sozial- >l>lirische Gesetze, die nur auf dem Wege des Kompromisses zustande kommen können, schwierig lind, so trifft das insbesondere für ein derartiges >.Meö zu. Die Eigenart der Haushaltsverhält- ruffc läßt schematische Regelungen gar nicht zu. Dazu kommt, baß diesmal ganz andere und viel weitere Kreise als gewöhnlich an sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Gesetzent- iDÜrfen interessiert sind. Je eher deshalb ein derartiges Gesetz schon im Vorstadium von der Qeffentlidjkit erörtert wird, desto leichter werden die Schwierigkeiten behoben werden können.
Der Entwurf selbst ist verhältnismäßig kurz. Er enthält vier Abschnitte mit 24 Paragraphen, die die Beschäftigung der Hausgehilfen und Hausangestellten m der Hauswirtschaft regeln sollen. Interessant ist der neue De griff des sogenannten Haushaltleiters Haushalt- leitcr ist meistens die Frau, die einen Haushalt leitet, ober derjenige, der vom Arbeitgeber (also dem Hausherrn) besonders ermächtigt ist. Der neue Begriff beseitigt rechtliche Schwierigkeiten. Er ermächtigt die HauSfrau zur Selbstvertrelung. während vorher mancherlei Unzuträgllchkeiten in Erscheinung getreten sind. Der Entwurf regelt die Leistung der vereinbarten Arbeit, die Entrichtung des baren Entgelts, den Anspruch des Arbeitnehmers auf Hrl a ub. Dabei ist übrigens zu bemerken, daß die Hausgchilfen und Hausangestellten bei Annahme dieses Deetzes die erste Arbeitnehmevgruppe sein würden, für die ein Urlaub gesetzlich festgelegt wird. Urlaubsanspruch besteht nach einer neunmonat- l chen Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber. Der Urlaub beträgt in den ersten beiden Jahren nach "Ablauf der Wartezeit von 9 Monaten mindestens eine Woche, in den folgenden Jahren mindestens zwei Wochen. Ferner regelt der Snt- imirf Arbei tsverhältnis und Krankheit. Dem Arbeitnehmer steht auch Anspruch auf Tagesentgelt bei der Krankheit nut dann zu. wenn das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Krankheit einen Monat gewährt hat. Vierzehn Tage nach Beginn der Krankheit erlischt dieser Anspruch. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, auf das bare Entgelt Bezüge aus einer Kraulen-
nb Unsallversichetung im Verhältnis der von -hm geleisteten Beitrags anteile anzurechnen. Leistet also der Arbeitgeber zur Krankenkasse nur
Rosenzeit.
Von Otto Sattler.
Die Rosen blühten. Schwer und schwül hing der Dust über dem Abend, drang ins Blut und gab der Sehnsucht Flügel, daß das kleine Ding in der Brust töricht und verängstigt schlug
Zwei Menschen waren im Park. ®an$ allein, obwohl eine Menge Menschen um sie war. Denn sie sahen nur sich. Alles andere war vergessen. wie man vergißt, wenn man jung ist und das Glück mit beiden Händen fassen möchte. Im gleichen Schritt der Fuß. im gleichen Takte der Schlag des Bluts. Vielleicht auch die gleiche «Sehnsucht. Rach irgend etwas. Was weiß man, wonach! Vielleicht nach der bunten Fülle des Lebens, vielleicht nach lieben Worten in verschwiegener Laube, vielleicht auch nach wilden, beraufdjenDcn Küssen.
Zgrt wie Schmetterlingsflügel waren die Worte, das Fühlen verhüllend und doch, durch- sichttg wie Kristall.
„Sprich!" raunte eine Stimme "Aber der junge Mann schwieg. Rein, er sprach von vielem, geistvoll, mit unruhig flackernder Stimme. Rur das eine Wort, worauf das Mädchen wartete, sprach er nicht. .
„Er könnte scHveigen. Abec in die Anne nehmen sollte er mich!" dachte sie. „3d> wurde ihn küssen, wie ihn noch keine geküßt."
"Da lachte sie. Rein, ihn Bat ja noch keine geküßt. Spott war es. als sie fagte: ..3cb mochte wisien. ob Sie tn Ihrem Leben eine Dummheit machen könnten."
Der junge Wann sah sie fragend an. Ich glaube, nein Die Stunden der Pflicht erlauben es nicht, und um die andern wäre es schade."
Der spöttische Zug um ihren Mund verschärfte sich. Wie ein Lauern war es: „3<ß hätte Lust, manchmal wenigstens, etwas ganz, ganz Dummes, Tolles, Uebermütiges zu machen."
Sie forschte in fernen Zügen Dort zuckte es. ilnb die Worte kamen schwerfällig: „3ct> glaube nicht, baß Sie das glücklich machen würde."
.Glücklich? Wissen Eie denn, wann Sie glücklich wären?"
„3a.“
„Dars man bas erfahren?"
das gesetzliche Drittel, so darf er nur in diesem Verhältnis Kassenabzüge vom baren Entgelt ab- ziehen.
Die Kündigungsfrist beträgt für HauS- gehilfen nicht mehr als einen Monat und nicht weniger alS einen halben Monat. Mangels anderer Vereinbarungen kann vom 15. auf den Schluß eines Äalenbcrmonate gekündigt werden. Für Hausangestellte darf wie bisher die Kündigung nur mit sechs Wochen Frist zum Quartalsschluß ausgesprochen werden. Fristlose ArbeitS- beenbigung ist für beide Teile vorhanden, wenn ein triftiger Grund vorliegt. 3m Entwurf folgen dann htzgienifche und Arbeitszeitvorschriften. Anspruch auf einen einwandfreien Schlafraum, eigene» Bett, Waschgelegenheit und gesicherte Aufbewahrung der Sachen wird gefordert. Grundsätzlich ist eine neunstündige ununterbrochene R a ch t r u h e vorgesehen. Deren Beginn von vornherein fest stehen muß und die nur in besonderen Ausnahmefällen gekürzt werden darf. 3ebe nicht ganz geringfügige Kürzung ist in den nächsten Tagen durch verlängerte Rachtruhe oder sonstige Ruhezeit auszugleichen. Läßt die Art der übernommenen Obliegenheiten ferne ununterbrochene Rachtruhe zu, z.B. bei Krankenpflege, bann ist entsprechende Ruhezeit am Tage zu gewähren. Ferner sind entsprechende Ruhezeiten, insbesondere auch für Einnahme der Mahlzeiten zu gewähren. Freizeit ist mindestens für vier Stunden an einem Rachmittag in der Woche und an jedem zweiten Sonntag ab 3 ilßr nachmittags zu gewähren. Gesetzlich anerkannte Feiertage stehen den Sonntagen gleich. An Stelle zweier freier Rachmittage kann ein ganzer freier Tag vereinbart werden. Ganz oder teilweiser Ausfall der Freizeit ist nach Möglichkeit innerhalb der nächsten zwei Wochen auszugleichen. Sonntags darf nur eine Beschäftigung mit lausenden Arbeiten stattsinden.
Lieber die dann folgenden Bestimmungen zur Durchführung der Schutzvorschriften und den Mutterschutz ist stellenweise Unrichtiges verbreitet worden. Das gilt insbesondere für die Durchführung des Wöchnerinnen- f ch u tz e s. Wir geben - um Klarheit zu schaffen, die Bestimmungen des Gesetzentwurfes eingehend wieder. Danach kann ein weiblicher Arbeitnehmer die aus dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeitsleistung verweigern, wenn durch ärztliches Zeugnis die voraussichtliche Niederkunft in vier Wochen nachgewiesen wird. Weibliche Arbeitnehmer dürfen zwei Wochen nach ihrer Riederkunst nicht beschäftigt werden. Während weiterer vier Wochen sind sie berechttgt, besonders schwere körperliche Arbeit zu verweigern, während der gleichen 3eit können sie die gesamte Arbeitsleistung verweigern, wenn sie durch ärztliches Zeugnis nachweifen, daß sie wegen einer Krankheit, die die Folge ihrer Schwangerschaft oder Niederkunft ist. oder big dadurch wesentliche Verschlimmerung erfaßten hat, an der Arbeit verhindert sind. Der Arbeitgeber ist zur Gewährung des Entgelts für die Zmt, in der keine Arbeit geleistet wird, nur verpflichtet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Besteht das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate, so bilden Schwangerschaft und Damit zusammenhängende Umstände fernen Grund zur fristlosen Kündigung. Kann dem Arbeitgeber wegen Der besonderen Eigenart des ArbritSver- hältnisses oder des Haushalts die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bis zu Dem vereinbarten oder durch Kündigung herbeizuführenden Verlauf nicht zugemutet werden, so ist er berechttgt. das Arveitsrerhältttts zum Schluß eines Kalendermonats. spätestens am 15. D. M. zu k ü n - di gen. Dabei ist beachtlich, daß bisher vielfach die Schwangerschaft als Grund zur fristlosen Entlassung angefeßen wurde. Beim ersten Teil Der Bestimmungen muß man bedenken, daß unter im Haushalt beschäftigten Arbeitnehmern nicht nur Hausgehilfin verstanden wird, prakttsch wird für Den eigentlichen Haushalt nur Der 2. Teil Der soeben toieDer- gegebenen Bestimmungen in Frage kommen. Die Kritik, Die Darauf aufbaute. Daß es unmöglich fei. einer Hausgehilfin, wenn Das Arbeitsverhältnis länger als Drei "Monate besteht, im Fcllle Der Schwangerschaft zu kündigen, ist nach
„Wenn ich in Öen Augen Der Frau, die ich liebe, lesen könnte. Daß ich ihr mehr bin als ein Kamerad."
..Der Frau, die Sie lieben..Langsam wiederholte das MÄ)chen die Worte, nachdenklich, jede Silbe abwägend. „Sie formen recht haben."
ilnö mit einemmal war es ihr. als ob der Abend nicht mehr klänge, die Rosen nicht mehr Dufteten. Einer anderen Frau galt sein Fühlen. Darum seine beherrschten Worte, fein pedantisches Wägen und Wählen jedes Ausdrucks. Ilnö sie hatte geglaubt, seine Schüchternheit hindere ihn, das 'langersehnte Wort zu sprechen. Sie biß die Lippen zusammen, um der auf ft ei» genden Tränen Herr zu werden.
Wie war das doch über sie gekommen? — Da war der Tag, als er seinen ersten Besuch machte. Emst, fast zu ernst für seine 3ahre, waren seine Worte. Konventionell, aber doch ander» als das seichte Geschwätz seiner Vorgänger, die gleich ihm als Architekten Angestellte ihres Vaters waren. Sie trafen sich da und dort, wie es der Zufall ergab, Und immer schwang in seinen Worten em Tou der aufhorchen ließ. Vor wenigen Tagen, als sie vom Tennis heimfuhren, hatte er ihr in kurzen Zügen von feiner freudlosen, nur an Entbehrungen reichen Jugend erzählt. Richt Mitgefühl heischend, auch nicht prah- lerisch, sondern ganz schlicht, wie man zu einem guten Äameraöen spricht, ilnö diese Kameradschaft hatte sie als Liebe genommen, beseligt hatte sie an diesem Abend vom Fenster ihres Mcchchenstübchens hinausgettäumt in die vom Mond beschienene Welt, ihm die ganze Liebe ihres erwachten Weibstums entgegengetragen.
,3ch möchte heim," sagte sie schroff.
Prüfend sah er sie an. Eine große Frage stand in feinem Blick. Aber feine Lippen formten nur die Worte: ..Wie Sie befehlen."
..Wie Sie befehlen." Sie lachte auf in Hohn. 3ns Gesicht schlagen hätte sie ihm mögen für dieses Wort.
«schweigend schritten sie heimwärts
Das war vor 3ahren. ilnö mm standen sie einander wieder gegenüber. Der junge Mann von einst hatte sich in der Weltstadt als Architekt einen Hamen geschaffen. Das Mädchen war in Der Kleinstadt geblieben und hatte sich einem
Dem Wortlaut des Gesetzes nicht berechttgt. Hätte Das Gesetz einen solchen Unfinn vorgesehen. Dann würde man allerdings mit Recht trittsiert haben.
Berechttgter ist aber Die Kritik, Die sich gegen Öen Versuch wendet. Öen Haushalt bei der Durchsiihrung Der Schutzbesttmmungen zum Gewerbebetrieb zu machen. Rach Dem Wortlaut des Gesetzes soll Der Arbeitnehmer Öen Gewerbeaufsichtsbeamten veranlassen können, in der Zeit zwischen 9 Uhr vormittags und 6 ilßr nachmittags die Durchführung Der neuen gesetzlichen Bestimmungen im Haushalt zu prüfen. Hier kann sehr leicht Unfug angerichtet werden. Die Hausfrau wird deshalb gut tun, sich von vornherein energisch Dagegen zu wehren. Daß durch unbegründete Anlässe von Außenstehenden in ihren Haushalt eingegriffen werden kann.
Es wäre natürlich bei einer ausgiebigen Erörterung über Die Einzelheiten des Gesetzes not
wendig, auch an anderen Stellen Kritik au üben. Der Raum. Der hier zur Verfügung steht, reicht nicht dazu aus. Es kam auch in erster Linie Darauf an. Öen 3nhalt deS Referentenent- wursS richtig wiederzugeben. Dabei möchten wir betonen. Daß eS sich bei diesem Rcserentenent- wurs noch lange nicht um etwas Endgültiges ßanöelt; die Länder, das Arbeitsministerium. das Kabinett. Der Reichsrat müssen sich mit einem Referentenentwurf beschäftigen. ehe er als gesetzliche Vorlage etn- gcbracht wird "Man wird auch die 3ntereffen- organifationen der Haue! rauen und der Haus-' gcßiHinnen über Einzelheiten des Gesetzes noch hören müssen. Trotzdem hatte Die teilweise unrichtige Wiedergabe des Gesetzes das Gute, daß Die Oefsentlichkeit gezwungen wurde, sich eingehend jetzt schon mit dieser Materie ausein- anderzusetzen.
Vordem großen„SängeMeg"imMelierpratn.
Oie Organisation des 10. Deutschen Sängerbundesfestes — Wien eröffnet einen neuen Bahnhof für die Gänger.
Don unserem nach Oesterreich entsandten Sonderberichterstatter Or. Georg GtreliSker.
(Rachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!) Wien. 3uli 1928.
Arn 19.3uli beginnt in Wien das 10. Deutsche Sängerbundesfest. an Dem mehr als 1 30000 deutsche «Sänger aus der ganzen Welt t<?ilncßmen. ilnfer G. Str.-Sonderberichterstatter, Der über Öen Verlaus des Festes noch ausführlich berichten wird, gibt hier einen Dorbericht über die gewaltigen Vorbereitungen, die in Wien zum Empfang der Gäste getroffen werden. Die Sehriftleitung.
Was dem armen deutschen Liederdichter Wiener Geblüts Franz Schubert zu Lebzeiten vorenthalten blieb: Anerkennung, Geld, Berühmtheit und Triumphe — denn er ist bekanntlich als armer Teufel gestorben — das wird ihm jetzt, hundert 3ahre nach feinem Tode, im ileberfluß zuteil. Schuberts Rame ist mit dem Begriff des deutschen Liedes verknüpft. Von Schuberts Ruhm zehrt seit Wochen und Monaten die österrcichische Hauptstadt, zu Deren Tradition es feit jeher gehörte, ihre begabtesten Söhne verhungern und zu Grunde goßen zu lassen. Die Festwochen im 3uni. nicht eben geschmackvoll aufgezogen und auch musikalisch durchaus nicht repräsentabel, galten seinem QlnDenlen, Operetten und Revuen haben ißn, den größten Meister- des deutschen Liedes, erst richtig populär gemacht, und es wäre nicht die richtige Popularität, hätte seiner Die geschäftstüchtige 3nDuftric vergessen. Die Wien und Oesterreich mit Schubertarttkeln aller Art bis zum ileberDruß überschwemmt. Don Dem „Dreimäderllaffce" mit Schlagobers, den man zu erhöhten Preisen in Wiener Kaffeehäusern serviert, bis zu Dem gewissen hygienischen Rollenpapier gibt es jetzt tausend nützliche, prattische und unprakttsche Dinge, die Den Namen Franz Schuberts tragen. Ware er am Leben, er hätte sich gewiß gegen solche Dlasphemierung gewehrt. Aus allen Läden blickt einem fein bekannter Kops mit der Drille entgegen, in Den Spielwarengeschäften starrt es von Schubertpuppen, die ihre Aeuglein schließen unD wieder offnen und sogar „Papa" oder „Mama" sagen können: in Öen Taschentüchern ist die Schuber tsilhouette hinein- gestickt, die „Moyrenköpse", in Wien bisher „3n- dianerkrapfen" geheißen, werden mm „Schubert- krapsen" genannt, selbstverständlich hat sich in den Restaurants auch der „Schubertbraten" eingebürgert, von den diversen Schuberttorten mit Roten aus Zuckerguß gar nicht zu reden, welche in den Konditoreien ausliegen, ilnö um ein übriges zu tun, hat Die österreichische Regierung eine neue Zweischillingmünze mit dem Kopfe Schuberts geprägt, den Der Volksmund „Schu- bertgulDen“ nennt, ohne Daran zu denken, wie schwer es gerade Schubert, dessen Bildnis jetzt
aus Millionen Silber stücken prangt, zu Lebzeiten hatte, einen Gulden zu verdienen.
Man kann sich diese bitteren Bemerkungen nicht ersparen. Denn es ist eines Kulturvolkes unwürdig, einen großen Sohn in solcher Weise zu feiern, einen geheiligten Namen üblen Spekulanten imö Geschäftemachern preiszugebeir. Die nicht einmal davor zurückschrvcken. Schuberts Bild und Namen auf Einwickel- und Klosettpapier yi drucken, um Damit ihre Erzeugnisse zu „Wiener Souvenirs" zu stempeln. Es gibt Grenzen Der Geschmacklosigkeit Man hat sie m Wien schon überschritten.
Da war Der Gedanke, das 10. Deutsche Sängerbundesfest dem Gedächtnifse des großen Tonmeisters zu weihen, von anderem, besserem Geiste erfüllt. 3hm. dem Schöpfer des deutschen Liedes, dem Künder unD 3nftrumentator deutscher Seele, gilt die Wallfahrt Hunderttausender Säuger deutscher Zunge aus aller Welt, aus Dem großen deutschen Mutterlande, aus Amerika, Der Schweiz und den deutschen Kolonien und Siedlungsgebieten, per Tschechoslowakei, Rumäniens. Zugoslawiens und anderen Ländern. Am 19. 3uli werden sie sich in Wien versammeln und im edlen Wetteifer das deutsche Lied feiern. Dieser Mafsen- zuzug hat den Behörden und Festausschüssen großes Kopfzerbrechen bereitet, zumal nur 6000 Hotelbetten in Wien für die Sänger zur Der- fügung gestellt werden können. Rund 20 000 Dun- desmitglieder konnten sich ihre Quartiere bei Wiener Freunden oder "Verwandten selbst besorgen, der gewaltige Rest soll tn Kasernen, österreichischen BundeserziehungSanstallen unD in 60 000 P rivatquartt eren uni ergebt aeßt werden. Da man in Der <5taDt Wien nicht für alle Platz bat, sah man fich genötigt, auch in Der näheren Umgebung Der österreichischen Hauptstadt Sängerauartterc vorzubreiten. Sv wirb z. B. Der „Schwäbische Sängerbund' in Dem berühmten österreichischen Weinort GumpolDskirchen seinen Sitz aufschlagen, während die Hannoveraner teils in Baden, teils in Wiener Neustadt und Pfaff- stätten wohnen sollen. Daneben hält man in Hadersdorf-Weidlinaau-Komeuburg, Greifenstein und Deutsch-Wagram Oängerquartlere bereit. Die während der Festtage außerhalb Wiens untergebrachten, fremden Festteilnehmer erhalten übrigens zum Zwecke der Derbindung mit der Festsladt Wien eine Dauerfreikarte für die täglichen Gisenbahnf ährten.
Auch die mit so vielen Schwierigkeiten verbundene Derkehrsfrage hofft man, gelöst zu haben. Der Zustrom Der Sänger cncs Den verschiedensten Weltrichtungen wird auf 141 Sonderzüge verteilt. Die ersten drei Sänaerzüge treffen bereits am 17. 3uli ein. Diesen folgen am nächsten Tage
Manne antrauen laffen, den sie zu lieben meinte.
Sie war allein nach Bad Kifsingen gereift. Dringende Geschäfte hatte ihr Mann vorgeschützt, um sie nicht begleiten zu müssen. UnD sie hatte aufgeatmet, als er ihr den Entschluß bekanntgab, sie allein reifen zu lassen.
Wieder fdritten sie zwischen Menschen ßinönreß. Wieder blühten die Rosen.
„€rinö Sie nun glücklich geworden?" sagte sie lauernd, und Die Frage war Genugtuung für Die bittere Stunde, Die er ihr einst bereitet. Denn er hatte ihr soeben mitgeteilt, daß er unverheiratet geblieben war.
„Das fragen Sie mich?" antwortete et und sah sie an. Daß sie die Augen niederschlug. .
„Warum nicht?" entgegnete sie unsicher. „Sie erinnern sich wohl nicht mehr des letzten Gesprächs zwischen uns? Dergessen im Drang Der Geschäfte."
Gesenkten Hauptes schritt er neben ihr und schwieg. Leise kamen Die Worte aus feinem Munde: ,.3ch habe keines Der Worte von einst vergesfen. Aber ich habe manches nicht verstehen können."
„UnD was war das?"
„Daß mich Die Frau von sich stieß, Die einzige, der ich mein Herz zu Füßen legen wollte, unD daß die Worte der Frau im Gegensatz zu ihrem Handeln standen."
Die Frau sah empor und las nun, was sie einst zu lesen nicht verstanden.
Wieder trat Schweigen zwischen Die beiden. Auf dem Wege lag eine Rose, pvn irgendwem verloren. Gedankenlos stieß der Fuß der Frau daran. Der Mairn aber bückte fich und hob Die Rose empor. Die Frau griff danach. Als sich ihre Hände berührten, tauchten Die Wicke tief in einander, und die Frau barg die Rose glücklich lächelnd an ihrer Drust.
Hochschulnachnchten.
"Der durch den "IDeggang des Prof. W. Mitscherlich an der Universität Dres lau erledigte Lehrstuhl der vnrtschaftllchen Staats- Wissenschaften ist dem ord. Professor Dr. rer. pol. Franz Gutmann in 3ena angeboten worden. Gutmann ist ein geborener Münchener, war
। Schüler von Friedrich Knapp und Werner Wit- I I sich in Straßburg. 1912 habilitierte sich Gutmann '
in Tübingen und fiedelte 1921 als Ordinarius nach 3ena als Nachfolger von Prof. Terhalle über. — Zur Wie derbes etzu ng des Lehrstuhls für deutsches bürgerliches Recht an der Universität Fr ankfurt a. M. (an Stelle von Prof. M. Pagenstecher) ist ein Ruf an Den Ordinarius Dr. Eberhard Bruck in Dreslau ergangen. Brucks Sondergebiet ist römisches, gri^ischcs und deutsches bürgerliches Recht. Druck habilitierte sich 1909 an der Breslauer Universität für römisches und geltendes bürgerliches Recht. 1913 wurde er a. o. Professor in Der juristischen Fakultät der Universität Genf, kehrte 1916 in gleicher Eigenschaft nach Breslau zurück und wurde 1927 Ordinarius für römisches und bürgerliches Recht als Nachfolger von Manigk. — Der Staötbaurat Hartleb in Dortmund hat einen Ruf auf den neuerrichteten Lehrstuhl für Städtebau an der Techn. Hochschule in Dres- l a u erhalten und angenommen. — Der Lehrstuhl der EiseTchüttenkunde an Der Berliner Technischen Hochschule als Nachfolger des Geh. Rats W. Mathesius ist Dr.-3ng. Robert Dürrer angeboten worden. — Der Ordinarius an der Universität Köln Dr. Günther 3achmann hat einen Ruf auf den Lehrstuhl der klassischen Philologie in Kiel als Nachfolger von Prvf. Eduard Fraenkel 'erhalten. 3achmann war 1909 bis 1912 Mitarbeiter am Thesaurus linguae latinae in München, erhielt in Marburg die venia legendi, und 1917 eine o. o. Professiir in Göttingen, wo er zum Ordinarius befördert wurde. 1922 kam 3achmann nach Greifwald, später nach Basel unö 1925 nach Köln. — 3n Köln-Mülheim verschied am 4. d. M. der Chefarzt der chirurgischen Abteilung des Mülheimer Städt. Krankenhauses, SanitätSrat Dr. med. Paul Dvecke im Aller von 61 Zähren. — Die durch öle Berufung deS ord. Professors Geh. HofradS Dr. F. Sauerbruch nach Berlin freigetooröene Stelle eines ordentlichen Mitgliedes des Medizinallomitees ist dem ototL Professor an der Münchener Universität Geh. Medizinalrat Dr. Erich Le?er übertragen worden. — Der Professor für romanische Philologie an der Universität Lausanne, Dr. Adrien Taverney, tritt wegen Erreichung der AllerS- grenae in den Ruhestand: zu fernem Nachfolger {ft Dr. Walter Wartburg berufen tooröety
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