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Hr.160 Zweiter Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessen)

Dienstag, (0. Juli 1928

Oas Hausgehilfengesetz.

Ver Heferenfenentourf jum Geseh über Oie Beschäftigung in Oer Hauswirtschaft. Von Seneralselretar Wilhelm Fecht, Berlin.

3n einem Teil bet Presse ist in der lehren Zeit teilweise mit unrichtigen Angaben der Ent­wurf eines Hausgehilfengesetzes oder genauer gesagt, erneä Gesetzes über die l'e* d>äfhgung in der Hauswirtschaft', besprochen worden. MN solches Gesetz ist seit längerer Zeit beabsichtig!. 3m Jahre 1918 srnd die sogenannten ®efmDe- orbnungen aufgeh oben worden. Unter chnen befand sich alS Kuriosum die Gesindeordnung für das Herzogtum Lauenburg aus bem Fahr 1732. Die "Reichsregierung bat dann Ende 1921 bem RetchSwirsichastsrat einen ®ntmnrfju- gehen lassen, dec auch dort beraten wurde. Ende 1922 ist dieser Entwurf mit wesentlichen Abän­derungen versehen, bem «ei^at vorgelegt wor- den. Dann würbe eS zunächst stcll. "Hber Recchsarbeitsministerium hat in der Zwischen­zeit trat)bem verschiedentlich mit Öen CBeteini- gungen der Hausfrauen wie denjenigen der Haus­angestellten verhandelt. Die. Folge davon war. daß der Entwurf mehrmals abgeändert wurde Schließlich hat auf Grund dieser Der- Handlungen das Reichsarbeitsministerium einen rorfäufigen Re f e ren te n e n t w u r f ausarbei- ien lassen. Die Länder sollen den Entwurf durch­beraten und erst dann wollte der Reichsarbeits- mmister eine endgültige Entscheidung treffen.

Mit diesem Entwurf hat man sich jetzt in der Presse beschäftigt. Dabei find allerdings ver­schiedene Unrichtigkeiten mitgeteilt worden. 3n- 'oigedessen hat fich das Arbeitsministerium Im y><genfch zu ferner sonstigen Praxis entschlossen, den Referentenentwurf im Reichsarbeitsblatt zu veröffentlichen. Dieses Vorgehen ist zu begrüßen. Wenn schon im allgemeinen sozial- >l>lirische Gesetze, die nur auf dem Wege des Kompromisses zustande kommen können, schwierig lind, so trifft das insbesondere für ein derartiges >.Meö zu. Die Eigenart der Haushaltsverhält- ruffc läßt schematische Regelungen gar nicht zu. Dazu kommt, baß diesmal ganz andere und viel weitere Kreise als gewöhnlich an so­zialpolitischen und arbeitsrechtlichen Gesetzent- iDÜrfen interessiert sind. Je eher deshalb ein derartiges Gesetz schon im Vorstadium von der Qeffentlidjkit erörtert wird, desto leichter wer­den die Schwierigkeiten behoben werden können.

Der Entwurf selbst ist verhältnismäßig kurz. Er enthält vier Abschnitte mit 24 Paragraphen, die die Beschäftigung der Hausgehilfen und Hausangestellten m der Hauswirtschaft regeln sollen. Interessant ist der neue De griff des so­genannten Haushaltleiters Haushalt- leitcr ist meistens die Frau, die einen Haushalt leitet, ober derjenige, der vom Arbeitgeber (also dem Hausherrn) besonders ermächtigt ist. Der neue Begriff beseitigt rechtliche Schwierigkeiten. Er ermächtigt die HauSfrau zur Selbstvertrelung. während vorher mancherlei Unzuträgllchkeiten in Erscheinung getreten sind. Der Entwurf regelt die Leistung der vereinbarten Arbeit, die Entrichtung des baren Entgelts, den An­spruch des Arbeitnehmers auf Hrl a ub. Dabei ist übrigens zu bemerken, daß die Hausgchilfen und Hausangestellten bei Annahme dieses De­etzes die erste Arbeitnehmevgruppe sein würden, für die ein Urlaub gesetzlich festgelegt wird. Urlaubsanspruch besteht nach einer neunmonat- l chen Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber. Der Urlaub beträgt in den ersten beiden Jahren nach "Ablauf der Wartezeit von 9 Monaten min­destens eine Woche, in den folgenden Jahren mindestens zwei Wochen. Ferner regelt der Snt- imirf Arbei tsverhältnis und Krank­heit. Dem Arbeitnehmer steht auch Anspruch auf Tagesentgelt bei der Krankheit nut dann zu. wenn das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Krankheit einen Monat gewährt hat. Vierzehn Tage nach Beginn der Krankheit erlischt dieser Anspruch. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, auf das bare Entgelt Bezüge aus einer Kraulen-

nb Unsallversichetung im Verhältnis der von -hm geleisteten Beitrags anteile anzurechnen. Lei­stet also der Arbeitgeber zur Krankenkasse nur

Rosenzeit.

Von Otto Sattler.

Die Rosen blühten. Schwer und schwül hing der Dust über dem Abend, drang ins Blut und gab der Sehnsucht Flügel, daß das kleine Ding in der Brust töricht und verängstigt schlug

Zwei Menschen waren im Park. ®an$ allein, obwohl eine Menge Menschen um sie war. Denn sie sahen nur sich. Alles andere war ver­gessen. wie man vergißt, wenn man jung ist und das Glück mit beiden Händen fassen möchte. Im gleichen Schritt der Fuß. im gleichen Takte der Schlag des Bluts. Vielleicht auch die gleiche «Sehnsucht. Rach irgend etwas. Was weiß man, wonach! Vielleicht nach der bunten Fülle des Lebens, vielleicht nach lieben Worten in ver­schwiegener Laube, vielleicht auch nach wilden, beraufdjenDcn Küssen.

Zgrt wie Schmetterlingsflügel waren die Worte, das Fühlen verhüllend und doch, durch- sichttg wie Kristall.

Sprich!" raunte eine Stimme "Aber der junge Mann schwieg. Rein, er sprach von vielem, geistvoll, mit unruhig flackernder Stimme. Rur das eine Wort, worauf das Mädchen wartete, sprach er nicht. .

Er könnte scHveigen. Abec in die Anne neh­men sollte er mich!" dachte sie.3d> wurde ihn küssen, wie ihn noch keine geküßt."

"Da lachte sie. Rein, ihn Bat ja noch keine geküßt. Spott war es. als sie fagte: ..3cb mochte wisien. ob Sie tn Ihrem Leben eine Dummheit machen könnten."

Der junge Wann sah sie fragend an. Ich glaube, nein Die Stunden der Pflicht erlauben es nicht, und um die andern wäre es schade."

Der spöttische Zug um ihren Mund verschärfte sich. Wie ein Lauern war es:3<ß hätte Lust, manchmal wenigstens, etwas ganz, ganz Dum­mes, Tolles, Uebermütiges zu machen."

Sie forschte in fernen Zügen Dort zuckte es. ilnb die Worte kamen schwerfällig:3ct> glaube nicht, baß Sie das glücklich machen würde."

.Glücklich? Wissen Eie denn, wann Sie glück­lich wären?"

3a.

Dars man bas erfahren?"

das gesetzliche Drittel, so darf er nur in diesem Verhältnis Kassenabzüge vom baren Entgelt ab- ziehen.

Die Kündigungsfrist beträgt für HauS- gehilfen nicht mehr als einen Monat und nicht weniger alS einen halben Monat. Mangels anderer Vereinbarungen kann vom 15. auf den Schluß eines Äalenbcrmonate gekündigt werden. Für Hausangestellte darf wie bisher die Kündi­gung nur mit sechs Wochen Frist zum Quartals­schluß ausgesprochen werden. Fristlose ArbeitS- beenbigung ist für beide Teile vorhanden, wenn ein triftiger Grund vorliegt. 3m Entwurf folgen dann htzgienifche und Arbeitszeitvorschriften. An­spruch auf einen einwandfreien Schlafraum, eige­ne» Bett, Waschgelegenheit und gesicherte Auf­bewahrung der Sachen wird gefordert. Grund­sätzlich ist eine neunstündige ununterbrochene R a ch t r u h e vorgesehen. Deren Beginn von vornherein fest stehen muß und die nur in be­sonderen Ausnahmefällen gekürzt werden darf. 3ebe nicht ganz geringfügige Kürzung ist in den nächsten Tagen durch verlängerte Rachtruhe oder sonstige Ruhezeit auszugleichen. Läßt die Art der übernommenen Obliegenheiten ferne ununter­brochene Rachtruhe zu, z.B. bei Krankenpflege, bann ist entsprechende Ruhezeit am Tage zu gewähren. Ferner sind entsprechende Ruhe­zeiten, insbesondere auch für Einnahme der Mahlzeiten zu gewähren. Freizeit ist minde­stens für vier Stunden an einem Rachmittag in der Woche und an jedem zweiten Sonntag ab 3 ilßr nachmittags zu gewähren. Gesetzlich an­erkannte Feiertage stehen den Sonntagen gleich. An Stelle zweier freier Rachmittage kann ein ganzer freier Tag vereinbart werden. Ganz oder teilweiser Ausfall der Freizeit ist nach Möglich­keit innerhalb der nächsten zwei Wochen aus­zugleichen. Sonntags darf nur eine Beschäf­tigung mit lausenden Arbeiten stattsinden.

Lieber die dann folgenden Bestimmungen zur Durchführung der Schutzvorschriften und den Mutterschutz ist stellenweise Unrichtiges verbrei­tet worden. Das gilt insbesondere für die Durchführung des Wöchnerinnen- f ch u tz e s. Wir geben - um Klarheit zu schaffen, die Bestimmungen des Gesetzentwurfes eingehend wieder. Danach kann ein weiblicher Arbeitneh­mer die aus dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeitsleistung verweigern, wenn durch ärztliches Zeugnis die voraussichtliche Niederkunft in vier Wochen nachgewiesen wird. Weibliche Arbeitneh­mer dürfen zwei Wochen nach ihrer Riederkunst nicht beschäftigt werden. Während weiterer vier Wochen sind sie berechttgt, besonders schwere körperliche Arbeit zu verweigern, während der gleichen 3eit können sie die gesamte Arbeits­leistung verweigern, wenn sie durch ärztliches Zeugnis nachweifen, daß sie wegen einer Krank­heit, die die Folge ihrer Schwangerschaft oder Niederkunft ist. oder big dadurch wesentliche Ver­schlimmerung erfaßten hat, an der Arbeit ver­hindert sind. Der Arbeitgeber ist zur Gewährung des Entgelts für die Zmt, in der keine Arbeit geleistet wird, nur verpflichtet, soweit dies aus­drücklich vereinbart ist.

Besteht das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate, so bilden Schwangerschaft und Damit zusammenhängende Umstände fernen Grund zur fristlosen Kündigung. Kann dem Arbeitgeber we­gen Der besonderen Eigenart des ArbritSver- hältnisses oder des Haushalts die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bis zu Dem vereinbarten oder durch Kündigung herbeizuführenden Ver­lauf nicht zugemutet werden, so ist er berechttgt. das Arveitsrerhältttts zum Schluß eines Kalen­dermonats. spätestens am 15. D. M. zu k ü n - di gen. Dabei ist beachtlich, daß bisher viel­fach die Schwangerschaft als Grund zur frist­losen Entlassung angefeßen wurde. Beim ersten Teil Der Bestimmungen muß man bedenken, daß unter im Haushalt beschäftigten Arbeit­nehmern nicht nur Hausgehilfin verstanden wird, prakttsch wird für Den eigentlichen Haushalt nur Der 2. Teil Der soeben toieDer- gegebenen Bestimmungen in Frage kommen. Die Kritik, Die Darauf aufbaute. Daß es unmöglich fei. einer Hausgehilfin, wenn Das Arbeitsver­hältnis länger als Drei "Monate besteht, im Fcllle Der Schwangerschaft zu kündigen, ist nach

Wenn ich in Öen Augen Der Frau, die ich liebe, lesen könnte. Daß ich ihr mehr bin als ein Kamerad."

..Der Frau, die Sie lieben..Langsam wie­derholte das)chen die Worte, nachdenklich, jede Silbe abwägend.Sie formen recht haben."

ilnö mit einemmal war es ihr. als ob der Abend nicht mehr klänge, die Rosen nicht mehr Dufteten. Einer anderen Frau galt sein Fühlen. Darum seine beherrschten Worte, fein pedan­tisches Wägen und Wählen jedes Ausdrucks. Ilnö sie hatte geglaubt, seine Schüchternheit hindere ihn, das 'langersehnte Wort zu sprechen. Sie biß die Lippen zusammen, um der auf ft ei» genden Tränen Herr zu werden.

Wie war das doch über sie gekommen? Da war der Tag, als er seinen ersten Besuch machte. Emst, fast zu ernst für seine 3ahre, waren seine Worte. Konventionell, aber doch ander» als das seichte Geschwätz seiner Vorgänger, die gleich ihm als Architekten Angestellte ihres Vaters waren. Sie trafen sich da und dort, wie es der Zufall ergab, Und immer schwang in seinen Worten em Tou der aufhorchen ließ. Vor we­nigen Tagen, als sie vom Tennis heimfuhren, hatte er ihr in kurzen Zügen von feiner freud­losen, nur an Entbehrungen reichen Jugend er­zählt. Richt Mitgefühl heischend, auch nicht prah- lerisch, sondern ganz schlicht, wie man zu einem guten Äameraöen spricht, ilnö diese Kamerad­schaft hatte sie als Liebe genommen, beseligt hatte sie an diesem Abend vom Fenster ihres Mcchchenstübchens hinausgettäumt in die vom Mond beschienene Welt, ihm die ganze Liebe ihres erwachten Weibstums entgegengetragen.

,3ch möchte heim," sagte sie schroff.

Prüfend sah er sie an. Eine große Frage stand in feinem Blick. Aber feine Lippen formten nur die Worte: ..Wie Sie befehlen."

..Wie Sie befehlen." Sie lachte auf in Hohn. 3ns Gesicht schlagen hätte sie ihm mögen für dieses Wort.

«schweigend schritten sie heimwärts

Das war vor 3ahren. ilnö mm standen sie einander wieder gegenüber. Der junge Mann von einst hatte sich in der Weltstadt als Architekt einen Hamen geschaffen. Das Mädchen war in Der Kleinstadt geblieben und hatte sich einem

Dem Wortlaut des Gesetzes nicht berechttgt. Hätte Das Gesetz einen solchen Unfinn vorgesehen. Dann würde man allerdings mit Recht trittsiert haben.

Berechttgter ist aber Die Kritik, Die sich gegen Öen Versuch wendet. Öen Haushalt bei der Durchsiihrung Der Schutzbesttmmungen zum Ge­werbebetrieb zu machen. Rach Dem Wort­laut des Gesetzes soll Der Arbeitnehmer Öen Gewerbeaufsichtsbeamten veranlassen können, in der Zeit zwischen 9 Uhr vormittags und 6 ilßr nachmittags die Durchführung Der neuen gesetz­lichen Bestimmungen im Haushalt zu prüfen. Hier kann sehr leicht Unfug angerichtet wer­den. Die Hausfrau wird deshalb gut tun, sich von vornherein energisch Dagegen zu wehren. Daß durch unbegründete Anlässe von Außen­stehenden in ihren Haushalt eingegriffen wer­den kann.

Es wäre natürlich bei einer ausgiebigen Er­örterung über Die Einzelheiten des Gesetzes not­

wendig, auch an anderen Stellen Kritik au üben. Der Raum. Der hier zur Verfügung steht, reicht nicht dazu aus. Es kam auch in erster Linie Darauf an. Öen 3nhalt deS Referentenent- wursS richtig wiederzugeben. Dabei möchten wir betonen. Daß eS sich bei diesem Rcserentenent- wurs noch lange nicht um etwas End­gültiges ßanöelt; die Länder, das Arbeits­ministerium. das Kabinett. Der Reichsrat müs­sen sich mit einem Referentenentwurf beschäf­tigen. ehe er als gesetzliche Vorlage etn- gcbracht wird "Man wird auch die 3ntereffen- organifationen der Haue! rauen und der Haus-' gcßiHinnen über Einzelheiten des Gesetzes noch hören müssen. Trotzdem hatte Die teilweise un­richtige Wiedergabe des Gesetzes das Gute, daß Die Oefsentlichkeit gezwungen wurde, sich ein­gehend jetzt schon mit dieser Materie ausein- anderzusetzen.

Vordem großenSängeMeg"imMelierpratn.

Oie Organisation des 10. Deutschen Sängerbundesfestes Wien eröffnet einen neuen Bahnhof für die Gänger.

Don unserem nach Oesterreich entsandten Sonderberichterstatter Or. Georg GtreliSker.

(Rachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!) Wien. 3uli 1928.

Arn 19.3uli beginnt in Wien das 10. Deutsche Sängerbundesfest. an Dem mehr als 1 30000 deutsche «Sänger aus der ganzen Welt t<?ilncßmen. ilnfer G. Str.-Sonderberichterstatter, Der über Öen Verlaus des Festes noch ausführlich be­richten wird, gibt hier einen Dorbericht über die gewaltigen Vorbereitungen, die in Wien zum Empfang der Gäste getroffen werden. Die Sehriftleitung.

Was dem armen deutschen Liederdichter Wie­ner Geblüts Franz Schubert zu Lebzeiten vorenthalten blieb: Anerkennung, Geld, Berühmt­heit und Triumphe denn er ist bekanntlich als armer Teufel gestorben das wird ihm jetzt, hundert 3ahre nach feinem Tode, im ileberfluß zuteil. Schuberts Rame ist mit dem Begriff des deutschen Liedes verknüpft. Von Schuberts Ruhm zehrt seit Wochen und Monaten die österrcichische Hauptstadt, zu Deren Tradition es feit jeher ge­hörte, ihre begabtesten Söhne verhungern und zu Grunde goßen zu lassen. Die Festwochen im 3uni. nicht eben geschmackvoll aufgezogen und auch musikalisch durchaus nicht repräsentabel, gal­ten seinem QlnDenlen, Operetten und Revuen haben ißn, den größten Meister- des deutschen Liedes, erst richtig populär gemacht, und es wäre nicht die richtige Popularität, hätte seiner Die geschäftstüchtige 3nDuftric vergessen. Die Wien und Oesterreich mit Schubertarttkeln aller Art bis zum ileberDruß überschwemmt. Don Dem Dreimäderllaffce" mit Schlagobers, den man zu erhöhten Preisen in Wiener Kaffeehäusern ser­viert, bis zu Dem gewissen hygienischen Rollen­papier gibt es jetzt tausend nützliche, prattische und unprakttsche Dinge, die Den Namen Franz Schuberts tragen. Ware er am Leben, er hätte sich gewiß gegen solche Dlasphemierung gewehrt. Aus allen Läden blickt einem fein bekannter Kops mit der Drille entgegen, in Den Spielwaren­geschäften starrt es von Schubertpuppen, die ihre Aeuglein schließen unD wieder offnen und sogar Papa" oderMama" sagen können: in Öen Taschentüchern ist die Schuber tsilhouette hinein- gestickt, dieMoyrenköpse", in Wien bisher3n- dianerkrapfen" geheißen, werden mmSchubert- krapsen" genannt, selbstverständlich hat sich in den Restaurants auch derSchubertbraten" ein­gebürgert, von den diversen Schuberttorten mit Roten aus Zuckerguß gar nicht zu reden, welche in den Konditoreien ausliegen, ilnö um ein übriges zu tun, hat Die österreichische Regierung eine neue Zweischillingmünze mit dem Kopfe Schuberts geprägt, den Der VolksmundSchu- bertgulDen nennt, ohne Daran zu denken, wie schwer es gerade Schubert, dessen Bildnis jetzt

aus Millionen Silber stücken prangt, zu Lebzeiten hatte, einen Gulden zu verdienen.

Man kann sich diese bitteren Bemerkungen nicht ersparen. Denn es ist eines Kulturvolkes unwürdig, einen großen Sohn in solcher Weise zu feiern, einen geheiligten Namen üblen Speku­lanten imö Geschäftemachern preiszugebeir. Die nicht einmal davor zurückschrvcken. Schuberts Bild und Namen auf Einwickel- und Klosettpapier yi drucken, um Damit ihre Erzeugnisse zuWiener Souvenirs" zu stempeln. Es gibt Grenzen Der Geschmacklosigkeit Man hat sie m Wien schon überschritten.

Da war Der Gedanke, das 10. Deutsche Sängerbundesfest dem Gedächtnifse des großen Tonmeisters zu weihen, von anderem, besserem Geiste erfüllt. 3hm. dem Schöpfer des deutschen Liedes, dem Künder unD 3nftrumentator deutscher Seele, gilt die Wall­fahrt Hunderttausender Säuger deutscher Zunge aus aller Welt, aus Dem großen deutschen Mutterlande, aus Amerika, Der Schweiz und den deutschen Kolonien und Siedlungsgebieten, per Tschechoslowakei, Rumäniens. Zugoslawiens und anderen Ländern. Am 19. 3uli werden sie sich in Wien versammeln und im edlen Wett­eifer das deutsche Lied feiern. Dieser Mafsen- zuzug hat den Behörden und Festausschüssen großes Kopfzerbrechen bereitet, zumal nur 6000 Hotelbetten in Wien für die Sänger zur Der- fügung gestellt werden können. Rund 20 000 Dun- desmitglieder konnten sich ihre Quartiere bei Wiener Freunden oder "Verwandten selbst be­sorgen, der gewaltige Rest soll tn Kasernen, österreichischen BundeserziehungSanstallen unD in 60 000 P rivatquartt eren uni ergebt aeßt werden. Da man in Der <5taDt Wien nicht für alle Platz bat, sah man fich genötigt, auch in Der näheren Umgebung Der österreichischen Hauptstadt Sängerauartterc vorzubreiten. Sv wirb z. B. DerSchwäbische Sängerbund' in Dem berühmten österreichischen Weinort GumpolDskirchen seinen Sitz aufschlagen, während die Hannoveraner teils in Baden, teils in Wiener Neustadt und Pfaff- stätten wohnen sollen. Daneben hält man in Hadersdorf-Weidlinaau-Komeuburg, Greifen­stein und Deutsch-Wagram Oängerquartlere be­reit. Die während der Festtage außerhalb Wiens untergebrachten, fremden Festteilnehmer erhalten übrigens zum Zwecke der Derbindung mit der Festsladt Wien eine Dauerfreikarte für die täg­lichen Gisenbahnf ährten.

Auch die mit so vielen Schwierigkeiten verbun­dene Derkehrsfrage hofft man, gelöst zu haben. Der Zustrom Der Sänger cncs Den verschiedensten Weltrichtungen wird auf 141 Sonderzüge ver­teilt. Die ersten drei Sänaerzüge treffen bereits am 17. 3uli ein. Diesen folgen am nächsten Tage

Manne antrauen laffen, den sie zu lieben meinte.

Sie war allein nach Bad Kifsingen gereift. Dringende Geschäfte hatte ihr Mann vorgeschützt, um sie nicht begleiten zu müssen. UnD sie hatte aufgeatmet, als er ihr den Entschluß bekanntgab, sie allein reifen zu lassen.

Wieder fdritten sie zwischen Menschen ßinönreß. Wieder blühten die Rosen.

rinö Sie nun glücklich geworden?" sagte sie lauernd, und Die Frage war Genugtuung für Die bittere Stunde, Die er ihr einst bereitet. Denn er hatte ihr soeben mitgeteilt, daß er unverheiratet geblieben war.

Das fragen Sie mich?" antwortete et und sah sie an. Daß sie die Augen niederschlug. .

Warum nicht?" entgegnete sie unsicher.Sie erinnern sich wohl nicht mehr des letzten Ge­sprächs zwischen uns? Dergessen im Drang Der Geschäfte."

Gesenkten Hauptes schritt er neben ihr und schwieg. Leise kamen Die Worte aus feinem Munde: ,.3ch habe keines Der Worte von einst vergesfen. Aber ich habe manches nicht verstehen können."

UnD was war das?"

Daß mich Die Frau von sich stieß, Die einzige, der ich mein Herz zu Füßen legen wollte, unD daß die Worte der Frau im Gegensatz zu ihrem Handeln standen."

Die Frau sah empor und las nun, was sie einst zu lesen nicht verstanden.

Wieder trat Schweigen zwischen Die beiden. Auf dem Wege lag eine Rose, pvn irgendwem verloren. Gedankenlos stieß der Fuß der Frau daran. Der Mairn aber bückte fich und hob Die Rose empor. Die Frau griff danach. Als sich ihre Hände berührten, tauchten Die Wicke tief in einander, und die Frau barg die Rose glück­lich lächelnd an ihrer Drust.

Hochschulnachnchten.

"Der durch den "IDeggang des Prof. W. Mit­scherlich an der Universität Dres lau er­ledigte Lehrstuhl der vnrtschaftllchen Staats- Wissenschaften ist dem ord. Professor Dr. rer. pol. Franz Gutmann in 3ena angeboten worden. Gutmann ist ein geborener Münchener, war

Schüler von Friedrich Knapp und Werner Wit- I I sich in Straßburg. 1912 habilitierte sich Gutmann '

in Tübingen und fiedelte 1921 als Ordinarius nach 3ena als Nachfolger von Prof. Terhalle über. Zur Wie derbes etzu ng des Lehrstuhls für deutsches bürgerliches Recht an der Univer­sität Fr ankfurt a. M. (an Stelle von Prof. M. Pagenstecher) ist ein Ruf an Den Ordinarius Dr. Eberhard Bruck in Dreslau ergangen. Brucks Sondergebiet ist römisches, gri^ischcs und deutsches bürgerliches Recht. Druck habili­tierte sich 1909 an der Breslauer Universität für römisches und geltendes bürgerliches Recht. 1913 wurde er a. o. Professor in Der juristischen Fakultät der Universität Genf, kehrte 1916 in gleicher Eigenschaft nach Breslau zurück und wurde 1927 Ordinarius für römisches und bürger­liches Recht als Nachfolger von Manigk. Der Staötbaurat Hartleb in Dortmund hat einen Ruf auf den neuerrichteten Lehrstuhl für Städtebau an der Techn. Hochschule in Dres- l a u erhalten und angenommen. Der Lehr­stuhl der EiseTchüttenkunde an Der Berliner Technischen Hochschule als Nachfolger des Geh. Rats W. Mathesius ist Dr.-3ng. Robert Dür­rer angeboten worden. Der Ordinarius an der Universität Köln Dr. Günther 3achmann hat einen Ruf auf den Lehrstuhl der klassischen Philologie in Kiel als Nachfolger von Prvf. Eduard Fraenkel 'erhalten. 3achmann war 1909 bis 1912 Mitarbeiter am Thesaurus linguae latinae in München, erhielt in Marburg die venia legendi, und 1917 eine o. o. Professiir in Göttingen, wo er zum Ordinarius befördert wurde. 1922 kam 3achmann nach Greifwald, später nach Basel unö 1925 nach Köln. 3n Köln-Mülheim verschied am 4. d. M. der Chefarzt der chirurgischen Abteilung des Mül­heimer Städt. Krankenhauses, SanitätSrat Dr. med. Paul Dvecke im Aller von 61 Zäh­ren. Die durch öle Berufung deS ord. Pro­fessors Geh. HofradS Dr. F. Sauerbruch nach Berlin freigetooröene Stelle eines ordentlichen Mitgliedes des Medizinallomitees ist dem ototL Professor an der Münchener Universität Geh. Medizinalrat Dr. Erich Le?er übertragen wor­den. Der Professor für romanische Philologie an der Universität Lausanne, Dr. Adrien Taverney, tritt wegen Erreichung der AllerS- grenae in den Ruhestand: zu fernem Nachfolger {ft Dr. Walter Wartburg berufen tooröety

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