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Aus der Provinzialhauptftadt.

Gießen, den 25. August 1927.

Schmiergeld und Bestechung.

Wenn man Schmiergelder und Destechungs- gelder als zwei verschiedene Begriffe gegenüber» stellt, so denkt man bei diesen an das Beamten­tum, bei jenen an das kaufmännische Leben. Sollen beide wirksam unterdrückt werden, dann bedarf es dazu eines gesetzlichen Schutzes, denn stets wird es Naturen geben, die leicht auf Ab­wege geraten, die aber die Furcht vor Strafe davor zurückschrecken läßt.

Gegen die Deamtenbestechung richten sich eine Reihe dttn Vorschriften unseres Strafgesetz­buches. Dem Beamten ist jede Annahme von Geschenken oder anderer Vorteile, wie sie z. B. n der Gewährung eines Darlehns gefunden wer- . en könnten, bei Strafe verboten. Ebensowenig ' arf der Beamte Geschenke fordern oder sich ver­sprechen lassen. Es ist dabei gar nicht nötig, : von dem Beamten eine Handlung verlangt rc, mit der er seine Dienstpflichten verletzt. Schlägt die Handlung überhaupt nur in den - » reis seiner Dienstpflichten, dann macht er sich 1 ,on durch die Geschenkannahme, ihr Fordern er sich versprechen lassen strafbar. Der Geber des Geschenks bleibt dabei straflos. Strenger, nämlich mit Zuchthaus, wird der Beamte be­straft, der für das Geschenk sich gar zu einer Verletzung einer Amts» oder Dienst­pflicht hat hinreißen lassen, also eine Pflicht- Widrigkeit begangen hat. Wird ein Beamter be­stochen, so spricht man von einer passiven Be­amt endest echung, derjenige, der den Beamten be­stochen hat, macht sich der aktiven (Beamten- bestechung schuldig. Wie eben gesagt wurde, ist die aktive Deamtenbestechung nicht strafbar, wenn sie nicht eine Dienstpflichtenverletzung zum Ziele hatte. Wenn das erreicht werden sollte, wenn also der Beamte zu einer Pflichtwidrig­keit verleitet wurde, wird sie mit Gefängnis bestraft.

3n ähnlicher Weise wie die oben genannte akitve und passive Deamtenbestechung wird auch die Destechung eines kaufmännischen und ge­werblichen Angestellten oder Beauftragten be­straft. Gegen das darin liegende Schmiergelder­unwesen wendet sich das Gesetz gegen den un­lauteren Wettbewerb. Der Zweck desSchmier­geldes" ist es einmal dabä, von dem Ange­stellten über die Konkurrenzfirma Mitteilungen irgendwelcher Art zu erhalten, so daß dadurch die Konkurrenzfähigkeit ihr gegenüber gehoben wird oder aber beim Angebot von Waren oder gewerblicher Leistung an eine Firma von dieser bevorzugte Berücksichtigung zuerkaufen". Ge­rade diesesErkaufen" von Bevorzugung ver­bietet das Gesetz, wenn es sagt, daß derjenige mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bestraft wird, der im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs dem An­gestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes Geschenke oder andere Vorteile an» bietet, verspricht oder gewährt, um durch un­lauteres Verhalten des Angestellten oder Be­auftragten bei dem Bezüge von Waren oder gewerblichen Leistungen eine Bevorzugung für sich oder einen Dritten zu erlangen. Sowohl den Angestellten wie auch denjenigen, der das Schmiergeld gibt, trifft die gleiche Strafe.

Der Begriff desAngestellten" oder'Be­auftragten" ist dabei in weitem Sinne zu ver­stehen, es gehören dazu einmal alle diejenigen Personen, Die ohne auf Grund eines Dienst­vertrages zur Tätigkeit verpflichtet zu fein, doch im Interesse ihres Auftraggebers arbeiten, z. D. Agenten und Vertreter auf Provision Keine Angestellten eines geschäftlichen Betriebes im genannten Sinne sind jedoch Arbeiter, Pfört­ner u. a.

Soll die Hingabe eines Geschenks und feine Annahme strafbar sein, dann muh siezu Zwecken des Wettbewerbs" geschehen. Der Täter muh sich also im Konkurrenzkampf mit an­deren befinden. Einunlauterer Wettbewerb" liegt dabei vor, wenn der Täter diesen Kampf in einer Weise führt, die man als wider Treu und Glauben und die geschäftlich? Wohlanständig­keit und Redlichkeit verstohend bezeichnen mühte und zwar mit dem Ziel, den Geschäftsbetrieb der andern durch Absahschmälerung, Fortlocken von Kunden u. a. zu beeinträchtigen und gerade dadurch sich Vorteile zuzuwenden

Was gilt nun als Bestechung, als Schmier­geld? Alles das, was in der Absicht gegeben ist, den Angestellten zu bevorzugter Handlung .des Gebers zu bestimmen. Richt dazu gehören also sogenannte Höflichkeitsgeschenke, auch nicht Gelegenheitsgeschenke, wie solche zu Weihnachten oder zum Geburtstag, desgleichen Trinkgelder. Dor allem ist natürlich die Zigarre, die man je­mand aus Höflichkeit oder Erkenntlichkeit an­bietet, keine Bestechung. Dagegen ist es für die Strafbarkeit gleichgültig, ob das Geschenk dem Angestellten selbst übergeben wird. Auch eine indirekte Zuwendung, z. B. an die Ehefrau, ist verboten.

Protest zum Fall Hüter.

Wie uns mitgeteilt wird, hat die hiesige Ortsgruppe der Deutschen Volkspartei durch Schreiben vom 13. ds. Mts. beim Provin­zialdirektor und beim Oberbürgermeister gegen die Verfassungsrede des Oberstudienrats Prof.' Hüter Einspruch erhoben. 3n dem Schreiben wird zum Ausdruck gebracht, dah die D. V. P. in den Ausführungen des Redners den Versuch sieht, eine überparteiliche Volksseier auf das Riveau einer sozialistischen Funktionärver­sammlung herabzudrücken. Die D. V. P. begrüßt die Haltung des biefigen R eichs wehr komm an- deurs, der die Taktlosigkeiten des Redners ge­bührend gekennzeichnet habe. Wie uns ferner mit­geteilt wird, ist dieses Schreiben in Abschrift dem Herrn Innenminister und dem Herrn Staatspräsidenten zugeleitet.

..Preise.

Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter 190 bis 200, Matte 30 bis 35, Käse (10 St.) 60 bis 130, Wirsing 12 bis 20, Weihkraut 10 bis 20, Rotkraut 20 bis 25, gelbe Rüben 10 bis 15, rote Rüben 15 bis 20, Spinat 25 bis 30, Römisch- kohl 15, Dohnen, grüne 15 bis 20, gelbe 20 bis 25, Unter-Kohlrabi 12, Erbsen 30, Tomaten 35 bis 45, Zwiebeln 10 bis 15, Meerrettich 100, Pilze 30 bjs 40, Kartoffeln 6. Frühäpfel 12 bis 30, Falläpfel 6, Dirnen 15 bis 25, Johannis­beeren 40, (Brombeeren 60. Himbeeren 60, Preiselbeeren 65, Zwetschen 20 bis 30, Mirabellen 30 bis 35, Reineclauden 25 bis 30, Honig 50, junge Hahnen 90 bis 100, Suppenhühner 100 bis 120 Pf. das Pfund: Eier 13 bis 14, Blumenkohl 130, Salat 10, Salatgurken 10 bis 40, Cinmach-

gurfen 3 bis 5, Endivien 25 bis 30, Ober-Kohl­rabi 5 bis 15, Rettich 10 bis 15 Pf. das Stück: Radieschen Dd. 10 Pf.

Bornotizen.

Tageskalender für Donners- tag. Palast-Lichtspiele:Hotel Stadt Lemberg". Astoria-Lichtspiele:Ern roter Gentleman".

Aus dem Stadttheaterbureau wird uns geschrieben: Der Dienstag, 30. August, bringt eine sehr beachtenswerte Erstaufführung und zwarMädel von heute", Luftspiel von Gustav Davis. Das Werk ist bereits an einer Reihe von Bühnen mit dem größten Erfolg gegeben worden. Das Lustspiel zeigt in ergötz­licher Weise, wie einMädel von heute" sich seinen zukünftigen Mann erobert. Es ist be­absichtigt, die Vorstellung, die in Bad-Rauheim äußerst gut gefallen hat, auch in der Winter­spielzeit durch das Abonnement geben zu lassen, doch wird denjenigen Theaterbesuchern, die im Winter nicht abonniert sind, oder die zu den früheren Sonntags-Abonnenten gehören, drin­gend nabegelegt, sich das entzücknrde Lustspiel schon jetzt anzusehen. Da die Aufführung be­reits um 10,15 Ähr beendet ist, haben aus­wärtige Besucher noch bequeme Möglichkeit zur Heimfahrt.

*

'* Personalien In den Ruhestand ver­seht wurde auf sein Rachsuchen am 18. August der ordentliche Professor an der Theologischen Fakultät der Landesuniversität Gießen Geheimer Kirchenrat I). Dr. Gustav Krüger zu Gießen mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 an. Er­nannt wurde am 18. August der Privatdozent Lic. Heinrich Bornkamm zu Tübingen zum ordentlichen Professor für Kirchengeschichte in der Theologischen Fakultät der Landesuniver- fität Gießen mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 an

** Falsche Reichsbanknoten über 20 und 10 Reichsmark. Das Hessische Polizei­amt teilt mit: In letzter Zeit sind in den Städten Krefeld, Essen, Bochum, Duisburg und Umgegenb eine größere Anzahl salsche Reichsbanknoten über 20 Reichsmark und einzelne über 10 Reichsmark mit dem Ausgabedatum vom 11. Oktober 1924 in Verkehr gebracht worden. Die Pflanzenfasern bei 20 Reichsmark fehlen und sind zuweilen durch einige eingezeichnete rötliche Striche ersetzt. Wasser­zeichen fehlt. Für die Aufdeckung und Festnahme der Munzverbrecher ist vom Reichsbankdirektorium eine Belohnung von 3000 Mark zugesichert.

** Annahmestellen für dieHinden- burg-Spende. Einzahlungen für die Hinden- burg-Spende werden bei allen hiesigen Bank­instituten entgegengenommen

** Einziehung von Steuerrückstän- den durch Po st nachnahm e. Vom Finanz-- amt wird uns geschrieben: Rach einem Erlaß des Reichsministers der Finanzen tritt mit Wir­kung vom 1. August d. I. zwecks Entlastung der Dollstreckungsstellen der Finanzämter (nicht Zoll­ämter) eine Reuerung insofern ein, als Steuer- rückstände durch Postnachnahme eingezogen wer­den können Hat der Pflichtige nicht innerhalb einer Woche nach Fälligkeit gezahlt, dann fertigt die Kasse eine Postnachnahmekarte nebst der dazu gehörigen Zahlkarte aus. Löst der Steuer­pflichtige den Rachnahmebetrag nicht ein, so ist sofort das Beitreibungsverfahren einzuleiten. Von diesem Verfahren ist nicht nur bezüglich der Reichsabgaben Gebrauch zu machen, sondern es

findet auch Anwendung auf die Rückstände an Landessteuern, Kirchensteuern, Drandversiche- rungsbeiträgen usw. Rach den Bestimmungen der Postordnung ist dieses Verfahren nur zu­lässig bei Beträgen bis zu 1000 Mk. einschließlich.

Militärkonzert. Unter Leitung von Dbermufilmeifter Cöber fand vorgestern abend auf derLiebigshöhe" das zweite und letzte Sonder» konzert unserer Reichswehrkapelle statt. Diese Veranstaltung, die wieder einen außerordentlich guten Besuch aufwies, bildete gleichzeitig das Abschiedskonzert vor dem Auszug ins Manöver. Das Programm dieses letzten Sommer-Konzert­abends war in ausgezeichneter Weise zusammen­gestellt und bot reiche Abwechslung. Die vorzüg­lichen Darbietungen der Kapelle lösten stürmischen Beifall aus, so daß das Programm durch viele Einlagen eine erhebliche Erweiterung erfuhr. Der gestrige Musikabend war im ganzen wieder ein vortrefflicher Beweis für die guten Beziehungen, die zwischen der Bürgerschaft und dec Reichs­wehrkapelle bestehen, und für das rege Interesse, das das Publikum den Sommerabendkonzerten entgegenbringt. So werden wohl beide Teile mit Befriedigung auf die diesjährigen Veranstal­tungen zuruckblicken können. Aus der reichhal­tigen Vortragsfolge des gestrigen Konzertes seien besonders hervorgehoben: die Ouvcrtü.e zur Oper Oberon", die Große Fantasie ausCarmen", die Große Fantasie ausTannhäuser", das Streich- quintettAdagio" von W. Löber undMenuett" von Boccherini, sowie die Melodien aus der OperFaust".

** Konzerte in den Kliniken. Am ver­gangenen Sonntag veranstaltete die Musikabtcilung des WandervogelsHöhenflug" in fast sämtlichen hiesigen Kliniken in der Zeit von 9.30 bis 12.30 Uhr nicht weniger als acht Musikunterhaltungen. Die an­sprechenden Leistungen der jungen Schar wurden von den Patienten sehr beifällig und dankbar auf-, genommen und nach jedesmaligem Scheiden wurde der lebhafte Wunsch nach einer baldigen Wieder- holung laut.

* Schamlose Burschen. Gestern nach­mittag wurde im Philosophenwald wieder eine junge Frau, bte mit ihrem kleinen Kinde dort ahnungslos spazieren ging, von zwei jungen Burschen in der schamlosesten Weise belästigt. Da sich sonst niemand in der Rähe befand, ge­lang es leider nicht, die beiden üblen Patrone festzu tehmen und unschädlich zu machen: es ist dringend zu wünschen, daß derartigen gemein­gefährlichen Elementen möglichst schnell und er.ee- gisch das Handwerk gelegt wird.

* Verein Rudersport Gießen. Am nächsten Sonntag findet, wie bereits berichtet, auf der Lahn die diesjährige Herbstregatc, statt. Die Preise sind im Schaufenster der $irma C. F. Reuter, Seltersweg, ausgestellt. Räheres in der heutigen Anzeige.

** Reue Wegmarkierung im Vo­gelsberg. Der Herchenhainer Zweigverein ; V. H. C nahm eine neue Wegmarkierur z .m Herchenhain nach Hochwaldhausen vor. Außerdem plant der Verein für den kommenden Winter eine rege Propagandatätigkeit für den Winter­sport zu entfalten. U. a. werden an der Herchen­hainer Höhe die Abfahrten für den Skisport ver­bessert und Llebungssprunghügel gebaut, während die Hauptsprunghügel am Abhänge des Emst- berges bei Sichenhausen angelegt werden.

** Auftrieb auf dem heutigen Frank- furter Schlachtviehmarkt: Kälber 796; Schafe 398; Schweine 501.

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Dr. Kurt Spohr, Hessischer Notar.

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Das Wintersemester beginnt am 24. Oktober 1927. Anmel­dungen sind bis zum 17. Oktober auf vorgeschriebenem For­mular an die Schulleitung zu richten. - Die bestandene Ab­gangsprüfung ersetzt den theoretischen Teil der Meisterprüfung.

Für den Ausstchtsrat: Die Schulleitung:

Römheld, Geh-Justizrat. 7T,6D Vitt, Rektor.