Ausgabe 
24.8.1927
 
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Haftpflicht bei Autounsällen.

Das nachstehend wiedergegebene rechtskräftige Urteil dürfte, ebenso wie die ausführliche Tat­bestands schilderung und die Begründung der Ent­scheidung, für eine breitere Öffentlichkeit von Interesse sein.

Am 7. Juni 1925 ist der Kaufmann O. T. mit einem der beklagten Firma A. & B. gehörenden Kraftwagen im Auftrage der Firma von K. nach Ao. gefahren. Auf dieser Fahrt kam der Be­klagte durch Re. Hier lief, während das Auto in langsamer Fahrt (15 bis höchstens 25 Kilo­meter) die dort etwas abfallende Straße entlang fuhr, plötzlich der 5jährige Kläger unmittelbar vor dem Kraftwagen von der rechten Seite der Chaussee über den Sommerweg auf die Straße. Auf nicht geklärte Art und Weise kam der Knabe unmittelbar an der Grenze zwischen Fahrdamm und Sommerweg zu Fall und zog sich derarttge Verletzungen zu, daß er dadurch das Sehver­mögen auf dem rechten Auge verloren hat.

Der Haftpflichtanspruch aus § 7 des Krf.-Ges. gründet sich auf die bloße Tatsache der Verletzung eines Menschen bei dem Betriebe des Kraftfahrzeuge? und die Abwehr dieses Anspruchs ist durch Sah 1 Abs. 2 a. a. O. auf die Einrede beschränkt, daß der Anfall durch ein unabwend­bares Ereignis verursacht ist.

Ein Fahrzeug ist auch dann als im Betrieb befindlich anzusehen, wenn es auf geneigter Fläche unter Ausschaltung des Motores mit Hilfe des durch ihn gewonnenen Antriebes sich weiter be­wegt. Das Gericht sieht als erwiesen an, daß der Kläger in unmittelbare Berührung mit dem Auto gekommen, und daß sein Fall auf diesen von der Zeugin be­kundeten Zusammenstoß zurückzu­führen ist. Schließlich ist es für die Frage des kausalen Zusammenhangs zwischen dem Be­triebsunfall und der Verletzung auch gleichgültig, ob alle oder einzelne Verletzungen nun unmittel­bar durch den Stoß des Autos selbst oder aber mittelbar dadurch hervorgebracht sind, daß der Verletzte infolge des Zusammenstoßes fiel und erst durch den Fall die Verletzungen erlitt. Hier­nach war es gemäß Abs. 2 Sah 2 a. a. O. Sache der Beklagten, den Nachweis zu führen, daß einmal dieser Unfall auf das Verhalten des Klä­gers zurückzuführen ist, und weiter, daß die Anwendung jeder nach den Umständen des Falles gebotenen Sorgfalt ihn nicht abzuwenden ver­mochte.

In dieser Beziehung ist als erwiesen anzu­sehen, daß der Kläger am Rande des Chaussee- arabens gesessen hat, plötzlich aus dem Graben herausgesprungen und nach Ueberquerung des Sommerwegs,. also nach einigen Schritten auf das Auto zu, an der Grenze dieses Weges und des Steindammes, mit dem in gerader Linie dahinfahrenden Wagen zusammengestoßen i'f. Da­nach steht fest, daß der Kläger selbst seinen Kör­per in den Betriebsbereich des Wagens gebracht hat, seinVerhalten" also fürden Un­fall ursächlich war.

Das Auto fuhr unstreittg in dem mäßigen Tempo von 20 bis 25 Kilometer. Es war schönes, sonniges, windstilles Wetter. Die Fahrstraße war nach dem beeidigten Bekunden der Zeugin Sch. staubfrei und trocken. Sie verläuft, wie bei der Inaugenscheinnahme fest gestellt wurde, in der Rähe der Unfallstelle in gerader Richtung und ist völlig übersichtlich. Irgendwelche Hinder­nisse befanden sich auf der Straße in der un­mittelbaren Rähe der Unfallstelle nicht, es haben sich auch neben der Straße dort spielende Kinder nicht befunden. Der Führer des Wagens brauchte also auch nicht damit zu rechnen, daß diese oder andere Kinder, die sich an dem Spiel beteiligen wollten, plötzlich den Fahrdamm be­treten würden. Die Unsallstelle liegt weiter innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und es befinden sich in unmittelbarer Rähe der Un­fallstelle die Fahrstraße kreuzende Wege nicht. Unter diesen Umständen geht das Gericht in Übereinstimmung mit dem Gutachten der bei­den vernommenen Sachverständigen davon aus, daß die Beklagten weder durch die be­stehenden Fahrpolizeiverordnungen verpflichtet waren, noch auch sonst darüber hinaus etwa infolge besonderer gefahrdrohender Verhältnisse irgendwelche Veranlassung hatten, ein Warnungs-

Geheimrat Professor Dr. Gustav Lorenz.

Ein Rachruf.

Von Professor Dr. Knell, Gießen.

23or wenigen Tagen begrub man auf dem alten Friedhof in Darmstadt die sterbliche Hülle eines bedeutenden Mannes, der in Oberhessen geboren ist, auf der Universität Gießen studiert hat, von ihr approbiert und promoviert ist, und der die ersten Jahre seines beruflichen Wirkens in Oberhessen ver­lebte. Er war zuerst praktischer Tierarzt in Lau­terbach und dann Kreisveterinärarzt in Schot- t e n. Oberhessen hat also das Recht, ihn als seinen Sohn zu betrachten: deshalb sei seiner dessen Tod in der ganzen fachwissenschaftlichen Welt Beachtung findet auch an dieser Stelle gedacht.

Von Schotten aus kam Lorenz als Kreis» veterinärarzt nach Offenbach und von da als Referent für das Veterinärwesen in die Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege beim Ministerium des Innern nach D a r m st a d t. An dieser Stelle hat er 41 Jahre lang gewirkt. Er starb in seinem 82. Le­bensjahre.

Nicht vielen Menschen ist die überragende Bedeu­tung dieses Mannes, der in aller Stille und Be- cheidenheit lebte und wirkte, richtig bekannt gewor- )en; es ist eine Pflicht der Ehrfurcht und der Dank» mrkeit seines Lebens und Wirkens und feiner per­sönlichen Bedeutung zu gedenken.

Ueber vier Jahrzehnte hat Geheimrat Lorenz das Veterinärwesen in Hessen als Referent in der Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege ;,m Ministerium des Innern geleitet. Bedeuten­des fachliches Wissen, reiche Erfahrungen und vor allem ein scharfer Blick für Möglichkeiten und Rotwendigketten, alles vereint mit Organisations­talent, ließen sein Schaffen zu einem für die Interessen des Staates und des Standes der Tierärzte äußerst glücklichen werden. In den wichtigsten Punkten der Entwicklung des tier­ärztlichen Standes ist unter seiner Leitung Hessen führend geworden: als erster Staat hat er die Selbständigkeit der Dienststellen der beamteten Tierärzte, der Kreisveterinärämter, durchgeführt-, als erster hat er für seine Deterinärbeamten Die Maturität gefordert, zu einer Zeit, in der für das Studium der Veterinärmedizin diese Forderung noch lange nicht erfüllt war: als

Armeetragödie in Mesopotamien, Von unserem o-Sonderberichterstatter

(Rachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!) Bagdad, Mitte August 1927.

Langsam und träge wälzt der Strom seine schmutzigen, mit Tierkadavern verpesteten Fluten dem Meer entgegen. Und doch ist dieses gelblich braune Gewässer der Anziehungspunkt für die Menschen dieser Stadt. Rund herum, meilenweit Wüste, wo früher paradiesische Ueppigkeit herrschte. Siedehitze brütet über dem Land, und nur des Abends wagen sich die Menschen heraus aus ihren Hütten, Häusern und aus den wenigen Villen, um am Wasser Erquickung zu finden. Die Myriaden von Mücken und Moskitos ver­mögen dabei ebensowenig abzuschrecken wie der ekle Inhalt dec Tigriswellen.

Sobald die Sonne gesunken ist, erwacht dann das Leben, strömen sie in Scharen zu den Fluten, und über die Holzbrücken rollen die Wagen, ur­alte orientalische Vehikel und amerikanische Auto­mobile. In den Cafehäusern sitzen sie dann und besprechen die Ereignisse, reden über Transit und Zoll, über Wehrpflicht unö Polizeischutz, über Türkei, Persien, Rußland und England, über Petroleum und über den König, der fern an der Themse mit Chamberlain das Schicksal des Iraks entscheiden soll.

Der Bewohner des Fünsstrom-Landes ist politisch keineswegs gleichgültig. Er hat Ambi­tionen so mancherlei Art und hat das, was England ihm als Schachfigur im britischen Diplo­matenspiel zugedacht, ernst genommen. Daher hatte man hier dem September dieses Jahres, der nach dem Vertrage mit England vom Jahre 1919 den Ablauf des bestehenden Provisoriums bedeutet, mit Spannung und Ungeduld entgegen- g. sehen. Würde jetzt die wirkliche Unab­hängigkeit kommen? Würde man über das eigene Wohl und Wehe in Zukunft selbst ent- scheiden können? Wie hatte man das Ende dieses Sommers herbeigefehnt! Und jetzt? Feisal ist noch nicht aus London zurück, und schon weih man, daß alle Ho ffnu na en zunichte ge­worden sind. Was der König, der vor feiner Cnglandfahrt im märchenschönen Exil seines Va­ters auf Cypern weilte, mit diesem wohl be­sprochen haben mag? Sicherlich hat er ihm seine Ohnmacht erklärt und seinen Jammer geklagt. Man braucht wahrhaftig nicht abergläubisch zu sein, um zu erkennen, daß die Reise desHerr­schers" sich unter bösen Vorzeichen vollzog. Wie war es doch?

Der Vertreter des Irak in London hatte an Regierung und Hof in Bagdad telegraphiert, der König möge kommen, Chamberlain wäre verhandlungsbereit. Hierauf stellte der Hohe Kommissar Seiner Britischen Majestät, S i r Henry Dobbs, der bestgehaßte Mann dieses Landes, alles in Abrede und verbot er hat das Recht dazu den Zeitungen, etwas über die ganze Angelegenheit au veröffentlichen... bis Reuter 48 Stunden später alles bestätigte, was der arabische Diplomat in London gemeldet hatte.

Und kaum war der König überstürzt abge­reist, so kam es zu einem scharfen Zusam­menstoß zwischen dem hiesigen Premier und

dem Kommissar. Sir Henry hatte nämlich davor gewarnt", sich übergroßen Hoffnungen hinsicht­lich Der Unabhängigkeit des Landes hinzugeben, da dieses hierfür noch nichtreif" genug wäre. Hierauf hatte der erste Minister auf den Tisch geschlagen und im Tone höchster Er­regung gerufen:Wir lassen uns nicht länger von Ihnen an der Rase herumführen! Unsere Geduld ist zu Ende, Sir! Wir wollen keinen Aufschub mehr, Unabhängigkeit oder Chaos, ein Mittelding gibt es nicht. Sagen Sie doch offen, was Ihre Regierung mit uns vor hat und von uns will!" König Feisal wird sich in der Downing-Street einer milderen Sprache bedienen müssen, und dies um so mehr, als Dobbs plötzlich nach London be­rufen wurde, um an den Verhandlungen teil­zunehmen. Man zweifelt hier nicht daran, daß er bei Chamberlain willigere Ohren finden wird als der König.

Und dann schließlich noch die Tragödie mit der Armee, die gewissermaßen den Auf­takt für die Londoner Besprechungen gebildet hatte! General Daly, der Generalinspekteur der mesopotamischen Armee, hatte seinen Abschied genommen, weil er das Spiel Sir Henrys nicht mehr mitmachen wollte! Ebenso verhaßt wie der von England eingesetzte Kommissar, so beliebt war der von London bestimmte Instruktor der. Armee gewesem Schon sein Vater, Sir Edward H. Daly, der frühere Resident für Mittelindien, hatte in der arabischen Welt einen guten Ruf. Und als der Sohn 1922 zum Generalmajor be­fördert und als Instruktor nach Bagdad entsaiidt worden war, empfing man ihn hier geradezu mit Jubel. Und die Erwartungen wurden nicht ge­täuscht. Daly hatte es innerhalb von 5 Jahren verstanden, eine Armee buchstäblich aus dem Boden zu stampfen. Er entließ alle eng* .lischen Offiziere, die noch aus der Okku­pationszeit hier geblieben waren und keinen, Spezialwaffen angehörten. Er sparte damit große Summen, die er für die Verbesserung der Aus­rüstung der einheimischen Mannschaften ver­wandte. Er schuf eine moderne Artillerie, gab jeder Kompagnie mehrere Maschinengewehre und veranstaltete sogar Manöver in europäischem Stil. Und bei Konflikten zwischen englischen Offizieren und deren mesopotamischen Kameraden entschied er gerecht, wobei er meistens seine eigenen Landsleute benachteiligen mutzte. Erhalte die ihm gestellte Aufgabe der Schaffung einer Armee wörtlich genommen und tat seine Pflicht unbekümmert um alle Kommissariats- Politik. Das wurde ihm zum Verhängnis. Als er schließlich an die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ging, schritt Dobbs ein und stellte London ein Ultimatum: Daly oder er. Und das britische Kriegsmini­sterium gab dem General den wohlmeinenden Rat, seinen Abschied zu nehmen. Das bedeutest das Ende der Armee des Irak und das Begräbnis der Träume aller mesopotami­schen Patrioten. Sir Henry Dobbs ist auf der ganzen Linie Sieger geblieben, und jeder weiß, daß König Feisal mit leeren Händen nach Bag­dad zurückkehren wird.

Zeichen vor der Unfallsielle zu geben. Eine solche Veranlassung hätte insbesondere auch der Um­stand nicht zu geben brauchen, daß der Kläger sich in der Rähe der Straße befand, so daß da­hingestellt bleiben kann, ob er von dem Führer des Wagens überhaupt gesehen werden konnte;. Denn es steht fest, daß er b e i dem Heran­nahen des Wagens noch im Chaussee­graben gesessen hat, so daß der Wagen- frihrer gar nicht damit rechnen konnte und auch nicht damit zu rechnen brauchte, daß das Kind pmn plötzlich aufspringen und diesen Platz in Richtung auf den Fahrdamm zulaufend verlassen würde. Die Sachlage fönnte auch dann nicht anders beurteilt werden, wenn der Wagen der Beklagten mit ausgeschaltetem Motor gefahren wäre. Es ist davon auszugehen, daß das bei der Fahrt entstehende Geräusch durch Ausschalten Des Motors nur ganz unerheblich beeinflußt

erster hat er die Veterinärbeamten eingereiht in die Front der anderen akademischen Beamten, die im Interessse des Staates wirken. Zahl­reich sind die Gesetze und Verordnungen, die er bearbeitet hat, und die zum Teil sehr schwierige veterinärmedizinische Fragen einen glücklichen Lösung entgegenführten, so daß sie Rachahmung in anderen Staaten fanden.

So bedeutend aber auch sein Wirken in dieser dienstlichen Stellung gewesen sein mochte be­deutend genug, um das Lebenswcrk mehrerer Menschen zu füllen so wird es doch weit überragt von der Bedeutung seines wissenschaft­lichen Schaffens. Sein Raine darf mit denen eines Pasteur, Koch und v. B e h r i n g ge­nannt werden. Ihn kennt nicht nur seine engere Heimat, nicht nur Deutschland: sein Rame ist bekannt in öer ganzen fachwissenschaftlichen Welt; er ist international im besten Sinne des Wortes, denn es gibt keine Stelle der Erde, an der man sich mit der Bekämpfung von Seuchen bei Tieren und Menschen beschäftigt, bei der er nicht be­kannt ist. Man muh die Jahre aus der Zeit von etwa 1895 bis 1900 miterlebt haben, um die Be­deutung seiner Persönlichkeit in diesem Sinne ganz zu verstehen; dann weih man, wie in jener Zeit seine scharfsinnigen, geistreichen Abhand­lungen von der Fachwelt ausgenommen wurden, mit welchen Erfolgen er von den Rednerbühnen wissenschaftlicher Kongresse seine Thesen verkün­dete und verteidigte. Die damals aufblühende Wissenschaft der Bakteriologie und Serologie fesselte fein Interesse. In exakt durchgeführten Forschungen und Qlrbeiten gelang es ihm, ein Imps verfahren auszuarbeiten, durch das es mög­lich wurde, eine vielerorts unter den Schweinen geradezu verhce.end auftre enbe Seuche (te.i Rot­lauf der Schweine) erfolgreich zu bekämpfen. Genau in der Weise, wie er das Verfahren zur Herstellung und Anwendung der Impfstoffe an* gegeben hat, werden sie noch heute angewendet. Es ist eine der wirksamsten Impfungen zur Be­kämpfung von Seuchen, die wir überhaupt haben. Wo sie richtig und konsequent durchgeführt wird, brauchen Verluste durch diese Seuche nicht mehr vorzukommen. Es liegt auf der Hand, daß neben der wissenschaftlichen Bedeutung einer solchen Impfung deren wirtschaftlicher Wert ungeheuer groß ist. Riesensummen wurden durch sie dem Rationalvermögen der Staaten erhalten. In manchen von der Seuche ständig stark be­troffenen Gegenden wurde durch sie erst eine

wurde, so daß auch aus diesem Grunde der Führer keinerlei Veranlassung hatte, sein Heranpahen durch Warnungszeichen noch besonders bemerkbar zu machen. Endlich kann auch dahingestellt blei­ben, ob die Beklagten etwa 200 Meter vorher, vor dem dort die Fahrstraße kreuzenden Wege ein Warnungszeichen gegeben haben. Denn bei der Länge der Entfernung von dort bis zur An­fallstelle ist nicht ersichtlich, inwiefern eine dies­bezügliche Anterlassung von Bedeutung für diesen Anfall sein kann, der insbesondere mit den Ge­fahren, die etwa der Kreuzweg mit sich brachte, in gar keinem Zusammenhang stand.

Auch sonst liegt nichts dafür vor, daß die Beklagten irgendwelche nach Lage des Falles gebotene Sorgfaltspflichtrn außer Acht gelassen haben. Es ergibt im Gegenteil der Zusammen­stoß selbst, daß der Wagen offenbar mit großer Amsicht und Vorsicht gefahren ist. Obwohl der

rationelle Zucht und Haltung von Schweinen er­möglicht. Die Herstellung des Impfstoffes be­schäftigt in ständig zunehmendem Matze eine bedeutende Industrie. Die Existenzen zahlreicher Tierärzte fanden und finden noch jetzt eben­falls in steigendem Matze durch die Aus­führung der Impfungen eine wesentliche wirt­schaftliche Stütze; denn die Zahl der vorzu­nehmenden Impfungen geht vierlerarts in die Tausende. Es gib* wohl überhaupt keine andere Impfung, durch die Impfstofsmengen in ähn­lichem Ausmaß verbraucht werden.

Was aber der wissenschaftlichen Tat von Lo­renz eine besondere Rote gibt, sind nicht allein diese Tatsachen, sondern vielmehr das, daß bei ihr ein Prinzip zur Anwendung gebracht wird, das von Lorenz als erstem rich­tig erkannt und zur Durchführung gebracht worden ist.

Man kann einen Schutz gegen Infektionen erzielen durch Einverleibung eines Schuhkörpers gegen die Infektion enthaltenden S rums (passive Immunität v. Behring) oder durch Anwen­dung abgeschwächter Erreger der Infettion (ak­tive Immunität Pasteur). Die erste Immuni­tät wird zwar gefahrlos erreicht, hat aber den Rachteil, nur sehr kurze Zeit anzuhalten. Die zweite Methode schafft zwar eine Immunität von längerer Dauer, birgt aber die Gefahr der Entstehung der Infektionskrankheit durch die Impfung.

Lorenz erkannte, daß es durch eine Kombi­nation beider Impfverfahren möglich ist, einen lang anhaltenden Impfschutz zu erzie­len, ohne Die Gefahren des Ausbruchs der In­fektionskrankheit befürchten zu müssen.

Der Gedanke war damals, als Lorenz ihn zuerst aussprach, so unerhört neu, daß er zu­nächst lebhaft bekämpft wurde, und zwar von keinem Geringeren, als von Koch. Die Wucht der Tatsachen hat ihm aber zum Siege verhalfen; heute ist er Allgemeingut. Zahlreiche Seuchen nicht nur bei Tieren, sondern auch beim Menschen werden unter Anwendung dieses Prinzips er­folgreich bekämpft. In der Erkenntnis dieses Prinzips liegt die eigentliche Bedeutung der Ar­beiten von Lorenz.

Dabei ist zu berücksichtigen. daß Lorenz alle diese Arbeiten nicht etwa in staatlichen Instituten, sondern in einem bescheidenen Privatlabovatorium und mit eigenen Mitteln durchführte. Die peinlich genaue Art seines Arbeitens und großes Prak*

Kläger ganz überraschend auf getaucht ist, ist durch sofortiges Herumreitzen des Fahrzeuges und Hal­ten fast auf der Stelle, weiteres Anheil vermieden.

Rach alledem ist festzustellen, daß der Anfall durch ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 7 a. a. O. verursacht ist. Da auch nicht behauptet und auch sonst nicht ersichtlich ist, daß dieses Ereignis etwaauf einen Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeuges" oderauf einem Versagen feiner Vorrichtungen" beruhte, ist die Ersahpslicht der Beklagten ausgeschlossen. Da­nach war wie geschehen zu erkennen.

Oberhesten.

Landkreis Grefte»

CO Klein-Linden, 23.2lug. Aus der jüng­sten Gemeinde ratsfihung ist als bemer­kenswert zu berichten: Die Prüfung und Geneh­migung der Gemeinderechnung aus dem Rech­nungsjahr 1924 wurde abermals vertagt. Rach- dem in der vorigen Sitzung die Erneuerungs­arbeiten am Gemeindebackofen geneh­migt und inzwischen einem Backofenbauer aus Kirchhain übertragen worden waren, mußte dieser die Feststellung machen, daß mit einer Reparatur nicht mehr zu helfen fei, sondern der Backofen von Grund aus neu hergerichtet werden müsse. Diese Arbeiten wurden durch den Ge­meinderat genehMgt. Die Wiederher st el^ lungsarbeiten im Innern unserer Kirche wurden gutgeheißen und die Arbeiten dem Weih- bindermeister Friedrich Lenz übertragen. Mit den Arbeiten wird demnächst begonnen werden. Für die übrigen Arbeiten der Maurer, Glaser, Dachdecker und Schreiner sollen Offerten eingeholt werden. Die Gesamtkosten der Kirchenerneuerung stellen sich nach dem Voranschlag des Hochbauamtes Gießen auf 3700 Maick. Heber die Wieder­herstellungsarbeiten am alten Rat­haus in der Wetzlarer Straße sollen durch das Hochbauamt Gießen Kostenvoranschläge aufgestellt werden. Die Vergnügungssteuer für die Kirchweihe des vorigen Jahres ist bis heute noch nicht eingegangen. Der Gemeinderat will deshalb die Genehmigung für die am nächsten Sonntag geplante diesjährige Kirchweihe nicht eher erteilen, bis die rückständige Steuer erledigt ist.

~ Grünberg, 23. Qlug. Der Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler der Landwirtschaftlichen Schule ©rünberg unter­nahm am vergangenen Sonntag einen Lehr- ausflug nach dem Versuchsgut Selgen­hof der Hessischen Landwirtschaftskammer. In­folge der ungünftigen Witterung war die Be­teiligung gering. Die Landwirtschaftskammer hat sich bei Errichtung des Versuchsgutes von der Erwägung leiten lassen, dem hohen Vogelsberg die Wege zu weisen, die die Landwirtschaft be­schreiten mutz, um eine möglichst hohe Rente aus ihrer Wirtschaft zu erzielen. Mit dem Ackerbau ist dies ohne Zweifel nicht zu erreichen. Rur ein intensiver Weidebetrieb und Einschränkung des Ackerbaues auf das Rötigste wird diese Rente ermöglichen. Die Besichtigung erstreckte sich auf den ganzen Wirtschaftsbetrieb. Inspektor Adelberger gab bei allen einzelnen Zweigen eingehende Erläuterungen ab. Es wurden die geräumigen Diehställe, das Jungvieh, der Ma­schinenpark, die Schafherde, Heuauszug, Silo u. a. auf dem Wirtschaftshvf besichtigt. Dann begab man sich auf die ausgedehnten Viehweiden. Die Weiden weisen zum größten Teil ein sehr gutes Futter auf. Das Vieh macht einen gesunden und kräftigen Eindruck. Die Frucht steht teilweise noch auf dem Halm. Infolge der ungünstigen Witterung ist mit einer schlechten Ernte zu rechnen.

-j- Querfborn, 23. Aug. Landwirtschofts- ussessor Dr. Bücher vom Landwirtschaftsamt Grünberg hielt dieser Tage in der Wirtschaft von I. Sarnes einen interessanten Lichtbildervortrag über Saatgutzubereitung und -beizung". Der Redner zeigte an Hand sehr guter Lichtbilder die Zubereitung des Saatgutes, insbesondere die Reinigung mit größeren Maschinen. Die Windsege allein reicht zur Gewinnung einwandfreien Saat­gutes nicht aus. Eine sehr gute Reinigungsanlage ist die von Rüber, die in Deutschland seither eine große Verbreitung gefunden hat. Ferner wurde die Bei­zung des Saatgutes, ein äußerst wichtiger Faktor,

tisches Geschick mutzten das Fehlen großer Jnsti- tutseinrichtungen ersetzen. Die Erschwerungen. die darin lagen, sind nur geeignet, die Achtung vor solchen Erfolgen zu erhöhen.

Die Rachricht vom Tode dieses Mannes wird auf der ganzen Erde ihren Widerhall finden. Mit besonderer Trauer stehen die hessi­schen Deterinärbeamten, die ihm so vieles zu verdanken haben, an seinem Grabe. Denn auch seine Persönlichkeit war d^zu angetan, Verehrung zu erwerben. Seine Gewissenhaftigkeit als Beam­ter konnte vorbildlich sein für jeden, der mit ihm in Berührung kam. Sein Handeln war stets geleitet von reinen Motiven und frei von Egoismus. Wäre es anders gewesen, so hätte er seine wirtschaftlich so weittragende wissen­schaftliche Entdeckung für sich selbst ganz anders ausgenuht, als er es getan hat. Wissenschaft­liche Erfolge die er Art sind nur dem möglich, der mit reinem Geiste ans Werk geht.

Was aber sein Wesen am meisten kenn­zeichnet, das ist die vornehme Bescheidenheit, in der er lebte und wirkte. Das war nicht dis Bescheidenheit des Durchschnittsmenschen, der es nicht wagen kann, hervorzutreten, sondern die Bescheidenheit des grotzang Regten Menschen, der sich seines inneren Wertes wohl bewußt ist, und der fühlt und weiß, daß es den Schmuck der Aeutzerlichk.itcn nicht nötig hat, um sich Geltung zu verschaffen.

Am Grabe des Verstorbenen ließ der Groß- Herzog, dem er lange persönlich bekannt war. einen Kranz niederlegen. Der D .kan der veterinär­medizinischen Fakultät der Aniversität Gießen feierte die wissenschaftlichen Verdienste ihres einstmaligen Schülers, den sie vor wenigen Jahren bei seinem goldenen Doktorjubiläum (50 Jahre) beglückwünscht hat. Der Vorsitzende des Vereins hessischer Vet rinärbeam en sprach über die Verdienste des Verstorbenen als Organi­sators des Vetecinärwesens in Hessen, als Wissen­schaftlers und als Menschen, dessen die Veteri- nätbeamten stets in Treue gedenken werden und der ihnen stets ein leuchtendes Vorbild bleibe. Beide legten Kränze nieder, zu denen noch^ bie feines Korps Teutonia zu Gießen, der Tier- ärztekammer und des Vereins praktischer Tier­ärzte Hessens kamen. Der Vertreter der letztes würdigte die Bedeutung, die die wissenschaftliche Arbeit von Lorenz wirtschaftlich für das Oeben der Tierärzte habe. Möge ihm die Erde leicht fein.