Haftpflicht bei Autounsällen.
Das nachstehend wiedergegebene rechtskräftige Urteil dürfte, ebenso wie die ausführliche Tatbestands schilderung und die Begründung der Entscheidung, für eine breitere Öffentlichkeit von Interesse sein.
Am 7. Juni 1925 ist der Kaufmann O. T. mit einem der beklagten Firma A. & B. gehörenden Kraftwagen im Auftrage der Firma von K. nach Ao. gefahren. Auf dieser Fahrt kam der Beklagte durch Re. Hier lief, während das Auto in langsamer Fahrt (15 bis höchstens 25 Kilometer) die dort etwas abfallende Straße entlang fuhr, plötzlich der 5jährige Kläger unmittelbar vor dem Kraftwagen von der rechten Seite der Chaussee über den Sommerweg auf die Straße. Auf nicht geklärte Art und Weise kam der Knabe unmittelbar an der Grenze zwischen Fahrdamm und Sommerweg zu Fall und zog sich derarttge Verletzungen zu, daß er dadurch das Sehvermögen auf dem rechten Auge verloren hat.
Der Haftpflichtanspruch aus § 7 des Krf.-Ges. gründet sich auf die bloße Tatsache der Verletzung eines Menschen bei dem Betriebe des Kraftfahrzeuge? und die Abwehr dieses Anspruchs ist durch Sah 1 Abs. 2 a. a. O. auf die Einrede beschränkt, daß der Anfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht ist.
Ein Fahrzeug ist auch dann als im Betrieb befindlich anzusehen, wenn es auf geneigter Fläche unter Ausschaltung des Motores mit Hilfe des durch ihn gewonnenen Antriebes sich weiter bewegt. Das Gericht sieht als erwiesen an, daß der Kläger in unmittelbare Berührung mit dem Auto gekommen, und daß sein Fall auf diesen von der Zeugin bekundeten Zusammenstoß zurückzuführen ist. Schließlich ist es für die Frage des kausalen Zusammenhangs zwischen dem Betriebsunfall und der Verletzung auch gleichgültig, ob alle oder einzelne Verletzungen nun unmittelbar durch den Stoß des Autos selbst oder aber mittelbar dadurch hervorgebracht sind, daß der Verletzte infolge des Zusammenstoßes fiel und erst durch den Fall die Verletzungen erlitt. Hiernach war es gemäß Abs. 2 Sah 2 a. a. O. Sache der Beklagten, den Nachweis zu führen, daß einmal dieser Unfall auf das Verhalten des Klägers zurückzuführen ist, und weiter, daß die Anwendung jeder nach den Umständen des Falles gebotenen Sorgfalt ihn nicht abzuwenden vermochte.
In dieser Beziehung ist als erwiesen anzusehen, daß der Kläger am Rande des Chaussee- arabens gesessen hat, plötzlich aus dem Graben herausgesprungen und nach Ueberquerung des Sommerwegs,. also nach einigen Schritten auf das Auto zu, an der Grenze dieses Weges und des Steindammes, mit dem in gerader Linie dahinfahrenden Wagen zusammengestoßen i'f. Danach steht fest, daß der Kläger selbst seinen Körper in den Betriebsbereich des Wagens gebracht hat, sein „Verhalten" also fürden Unfall ursächlich war.
Das Auto fuhr unstreittg in dem mäßigen Tempo von 20 bis 25 Kilometer. Es war schönes, sonniges, windstilles Wetter. Die Fahrstraße war nach dem beeidigten Bekunden der Zeugin Sch. staubfrei und trocken. Sie verläuft, wie bei der Inaugenscheinnahme fest gestellt wurde, in der Rähe der Unfallstelle in gerader Richtung und ist völlig übersichtlich. Irgendwelche Hindernisse befanden sich auf der Straße in der unmittelbaren Rähe der Unfallstelle nicht, es haben sich auch neben der Straße dort spielende Kinder nicht befunden. Der Führer des Wagens brauchte also auch nicht damit zu rechnen, daß diese oder andere Kinder, die sich an dem Spiel beteiligen wollten, plötzlich den Fahrdamm betreten würden. Die Unsallstelle liegt weiter innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und es befinden sich in unmittelbarer Rähe der Unfallstelle die Fahrstraße kreuzende Wege nicht. Unter diesen Umständen geht das Gericht — in Übereinstimmung mit dem Gutachten der beiden vernommenen Sachverständigen — davon aus, daß die Beklagten weder durch die bestehenden Fahrpolizeiverordnungen verpflichtet waren, noch auch sonst darüber hinaus — etwa infolge besonderer gefahrdrohender Verhältnisse — irgendwelche Veranlassung hatten, ein Warnungs-
Geheimrat Professor Dr. Gustav Lorenz.
Ein Rachruf.
Von Professor Dr. Knell, Gießen.
23or wenigen Tagen begrub man auf dem alten Friedhof in Darmstadt die sterbliche Hülle eines bedeutenden Mannes, der in Oberhessen geboren ist, auf der Universität Gießen studiert hat, von ihr approbiert und promoviert ist, und der die ersten Jahre seines beruflichen Wirkens in Oberhessen verlebte. Er war zuerst praktischer Tierarzt in Lauterbach und dann Kreisveterinärarzt in Schot- t e n. Oberhessen hat also das Recht, ihn als seinen Sohn zu betrachten: deshalb sei seiner — dessen Tod in der ganzen fachwissenschaftlichen Welt Beachtung findet — auch an dieser Stelle gedacht.
Von Schotten aus kam Lorenz als Kreis» veterinärarzt nach Offenbach und von da als Referent für das Veterinärwesen in die Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege beim Ministerium des Innern nach D a r m st a d t. An dieser Stelle hat er 41 Jahre lang gewirkt. Er starb in seinem 82. Lebensjahre.
Nicht vielen Menschen ist die überragende Bedeutung dieses Mannes, der in aller Stille und Be- cheidenheit lebte und wirkte, richtig bekannt gewor- )en; es ist eine Pflicht der Ehrfurcht und der Dank» mrkeit seines Lebens und Wirkens und feiner persönlichen Bedeutung zu gedenken.
Ueber vier Jahrzehnte hat Geheimrat Lorenz das Veterinärwesen in Hessen als Referent in der Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege ;,m Ministerium des Innern geleitet. Bedeutendes fachliches Wissen, reiche Erfahrungen und vor allem ein scharfer Blick für Möglichkeiten und Rotwendigketten, alles vereint mit Organisationstalent, ließen sein Schaffen zu einem für die Interessen des Staates und des Standes der Tierärzte äußerst glücklichen werden. In den wichtigsten Punkten der Entwicklung des tierärztlichen Standes ist unter seiner Leitung Hessen führend geworden: als erster Staat hat er die Selbständigkeit der Dienststellen der beamteten Tierärzte, der Kreisveterinärämter, durchgeführt-, als erster hat er für seine Deterinärbeamten Die Maturität gefordert, zu einer Zeit, in der für das Studium der Veterinärmedizin diese Forderung noch lange nicht erfüllt war: als
Armeetragödie in Mesopotamien, Von unserem o-Sonderberichterstatter
(Rachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!) Bagdad, Mitte August 1927.
Langsam und träge wälzt der Strom seine schmutzigen, mit Tierkadavern verpesteten Fluten dem Meer entgegen. Und doch ist dieses gelblich braune Gewässer der Anziehungspunkt für die Menschen dieser Stadt. Rund herum, meilenweit Wüste, wo früher paradiesische Ueppigkeit herrschte. Siedehitze brütet über dem Land, und nur des Abends wagen sich die Menschen heraus aus ihren Hütten, Häusern und aus den wenigen Villen, um am Wasser Erquickung zu finden. Die Myriaden von Mücken und Moskitos vermögen dabei ebensowenig abzuschrecken wie der ekle Inhalt dec Tigriswellen.
Sobald die Sonne gesunken ist, erwacht dann das Leben, strömen sie in Scharen zu den Fluten, und über die Holzbrücken rollen die Wagen, uralte orientalische Vehikel und amerikanische Automobile. In den Cafehäusern sitzen sie dann und besprechen die Ereignisse, reden über Transit und Zoll, über Wehrpflicht unö Polizeischutz, über Türkei, Persien, Rußland und England, über Petroleum und über den König, der fern an der Themse mit Chamberlain das Schicksal des Iraks entscheiden soll.
Der Bewohner des Fünsstrom-Landes ist politisch keineswegs gleichgültig. Er hat Ambitionen so mancherlei Art und hat das, was England ihm als Schachfigur im britischen Diplomatenspiel zugedacht, ernst genommen. Daher hatte man hier dem September dieses Jahres, der nach dem Vertrage mit England vom Jahre 1919 den Ablauf des bestehenden Provisoriums bedeutet, mit Spannung und Ungeduld entgegen- g. sehen. Würde jetzt die wirkliche Unabhängigkeit kommen? Würde man über das eigene Wohl und Wehe in Zukunft selbst ent- scheiden können? Wie hatte man das Ende dieses Sommers herbeigefehnt! Und jetzt? Feisal ist noch nicht aus London zurück, und schon weih man, daß alle Ho ffnu na en zunichte geworden sind. Was der König, der vor feiner Cnglandfahrt im märchenschönen Exil seines Vaters auf Cypern weilte, mit diesem wohl besprochen haben mag? Sicherlich hat er ihm seine Ohnmacht erklärt und seinen Jammer geklagt. Man braucht wahrhaftig nicht abergläubisch zu sein, um zu erkennen, daß die Reise des „Herrschers" sich unter bösen Vorzeichen vollzog. Wie war es doch?
Der Vertreter des Irak in London hatte an Regierung und Hof in Bagdad telegraphiert, der König möge kommen, Chamberlain wäre verhandlungsbereit. Hierauf stellte der Hohe Kommissar Seiner Britischen Majestät, S i r Henry Dobbs, der bestgehaßte Mann dieses Landes, alles in Abrede und verbot — er hat das Recht dazu — den Zeitungen, etwas über die ganze Angelegenheit au veröffentlichen... bis Reuter 48 Stunden später alles bestätigte, was der arabische Diplomat in London gemeldet hatte.
Und kaum war der König überstürzt abgereist, so kam es zu einem scharfen Zusammenstoß zwischen dem hiesigen Premier und
dem Kommissar. Sir Henry hatte nämlich davor „gewarnt", sich übergroßen Hoffnungen hinsichtlich Der Unabhängigkeit des Landes hinzugeben, da dieses hierfür noch nicht „reif" genug wäre. Hierauf hatte der erste Minister auf den Tisch geschlagen und im Tone höchster Erregung gerufen: „Wir lassen uns nicht länger von Ihnen an der Rase herumführen! Unsere Geduld ist zu Ende, Sir! Wir wollen keinen Aufschub mehr, Unabhängigkeit oder Chaos, ein Mittelding gibt es nicht. Sagen Sie doch offen, was Ihre Regierung mit uns vor hat und von uns will!" König Feisal wird sich in der Downing-Street einer milderen Sprache bedienen müssen, und dies um so mehr, als Dobbs plötzlich nach London berufen wurde, um an den Verhandlungen teilzunehmen. Man zweifelt hier nicht daran, daß er bei Chamberlain willigere Ohren finden wird als der König.
Und dann schließlich noch die Tragödie mit der Armee, die gewissermaßen den Auftakt für die Londoner Besprechungen gebildet hatte! General Daly, der Generalinspekteur der mesopotamischen Armee, hatte seinen Abschied genommen, weil er das Spiel Sir Henrys nicht mehr mitmachen wollte! Ebenso verhaßt wie der von England eingesetzte Kommissar, so beliebt war der von London bestimmte Instruktor der. Armee gewesem Schon sein Vater, Sir Edward H. Daly, der frühere Resident für Mittelindien, hatte in der arabischen Welt einen guten Ruf. Und als der Sohn 1922 zum Generalmajor befördert und als Instruktor nach Bagdad entsaiidt worden war, empfing man ihn hier geradezu mit Jubel. Und die Erwartungen wurden nicht getäuscht. Daly hatte es innerhalb von 5 Jahren verstanden, eine Armee buchstäblich aus dem Boden zu stampfen. Er entließ alle eng* .lischen Offiziere, die noch aus der Okkupationszeit hier geblieben waren und keinen, Spezialwaffen angehörten. Er sparte damit große Summen, die er für die Verbesserung der Ausrüstung der einheimischen Mannschaften verwandte. Er schuf eine moderne Artillerie, gab jeder Kompagnie mehrere Maschinengewehre und veranstaltete sogar Manöver in europäischem Stil. Und bei Konflikten zwischen englischen Offizieren und deren mesopotamischen Kameraden entschied er gerecht, wobei er meistens seine eigenen Landsleute benachteiligen mutzte. Erhalte die ihm gestellte Aufgabe der Schaffung einer Armee wörtlich genommen und tat seine Pflicht unbekümmert um alle Kommissariats- Politik. Das wurde ihm zum Verhängnis. Als er schließlich an die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ging, schritt Dobbs ein und stellte London ein Ultimatum: Daly oder er. Und das britische Kriegsministerium gab dem General den wohlmeinenden Rat, seinen Abschied zu nehmen. Das bedeutest das Ende der Armee des Irak und das Begräbnis der Träume aller mesopotamischen Patrioten. Sir Henry Dobbs ist auf der ganzen Linie Sieger geblieben, und jeder weiß, daß König Feisal mit leeren Händen nach Bagdad zurückkehren wird.
Zeichen vor der Unfallsielle zu geben. Eine solche Veranlassung hätte insbesondere auch der Umstand nicht zu geben brauchen, daß der Kläger sich in der Rähe der Straße befand, so daß dahingestellt bleiben kann, ob er von dem Führer des Wagens überhaupt gesehen werden konnte;. Denn es steht fest, daß er b e i dem Herannahen des Wagens noch im Chausseegraben gesessen hat, so daß der Wagen- frihrer gar nicht damit rechnen konnte und auch nicht damit zu rechnen brauchte, daß das Kind pmn plötzlich aufspringen und diesen Platz in Richtung auf den Fahrdamm zulaufend verlassen würde. Die Sachlage fönnte auch dann nicht anders beurteilt werden, wenn der Wagen der Beklagten mit ausgeschaltetem Motor gefahren wäre. Es ist davon auszugehen, daß das bei der Fahrt entstehende Geräusch durch Ausschalten Des Motors nur ganz unerheblich beeinflußt
erster hat er die Veterinärbeamten eingereiht in die Front der anderen akademischen Beamten, die im Interessse des Staates wirken. Zahlreich sind die Gesetze und Verordnungen, die er bearbeitet hat, und die zum Teil sehr schwierige veterinärmedizinische Fragen einen glücklichen Lösung entgegenführten, so daß sie Rachahmung in anderen Staaten fanden.
So bedeutend aber auch sein Wirken in dieser dienstlichen Stellung gewesen sein mochte — bedeutend genug, um das Lebenswcrk mehrerer Menschen zu füllen — so wird es doch weit überragt von der Bedeutung seines wissenschaftlichen Schaffens. Sein Raine darf mit denen eines Pasteur, Koch und v. B e h r i n g genannt werden. Ihn kennt nicht nur seine engere Heimat, nicht nur Deutschland: sein Rame ist bekannt in öer ganzen fachwissenschaftlichen Welt; er ist international im besten Sinne des Wortes, denn es gibt keine Stelle der Erde, an der man sich mit der Bekämpfung von Seuchen bei Tieren und Menschen beschäftigt, bei der er nicht bekannt ist. Man muh die Jahre aus der Zeit von etwa 1895 bis 1900 miterlebt haben, um die Bedeutung seiner Persönlichkeit in diesem Sinne ganz zu verstehen; dann weih man, wie in jener Zeit seine scharfsinnigen, geistreichen Abhandlungen von der Fachwelt ausgenommen wurden, mit welchen Erfolgen er von den Rednerbühnen wissenschaftlicher Kongresse seine Thesen verkündete und verteidigte. Die damals aufblühende Wissenschaft der Bakteriologie und Serologie fesselte fein Interesse. In exakt durchgeführten Forschungen und Qlrbeiten gelang es ihm, ein Imps verfahren auszuarbeiten, durch das es möglich wurde, eine vielerorts unter den Schweinen geradezu verhce.end auftre enbe Seuche (te.i Rotlauf der Schweine) erfolgreich zu bekämpfen. Genau in der Weise, wie er das Verfahren zur Herstellung und Anwendung der Impfstoffe an* gegeben hat, werden sie noch heute angewendet. Es ist eine der wirksamsten Impfungen zur Bekämpfung von Seuchen, die wir überhaupt haben. Wo sie richtig und konsequent durchgeführt wird, brauchen Verluste durch diese Seuche nicht mehr vorzukommen. Es liegt auf der Hand, daß — neben der wissenschaftlichen Bedeutung einer solchen Impfung — deren wirtschaftlicher Wert ungeheuer groß ist. Riesensummen wurden durch sie dem Rationalvermögen der Staaten erhalten. In manchen von der Seuche ständig stark betroffenen Gegenden wurde durch sie erst eine
wurde, so daß auch aus diesem Grunde der Führer keinerlei Veranlassung hatte, sein Heranpahen durch Warnungszeichen noch besonders bemerkbar zu machen. Endlich kann auch dahingestellt bleiben, ob die Beklagten etwa 200 Meter vorher, vor dem dort die Fahrstraße kreuzenden Wege ein Warnungszeichen gegeben haben. Denn bei der Länge der Entfernung von dort bis zur Anfallstelle ist nicht ersichtlich, inwiefern eine diesbezügliche Anterlassung von Bedeutung für diesen Anfall sein kann, der insbesondere mit den Gefahren, die etwa der Kreuzweg mit sich brachte, in gar keinem Zusammenhang stand.
Auch sonst liegt nichts dafür vor, daß die Beklagten irgendwelche nach Lage des Falles gebotene Sorgfaltspflichtrn außer Acht gelassen haben. Es ergibt im Gegenteil der Zusammenstoß selbst, daß der Wagen offenbar mit großer Amsicht und Vorsicht gefahren ist. Obwohl der
rationelle Zucht und Haltung von Schweinen ermöglicht. Die Herstellung des Impfstoffes beschäftigt in ständig zunehmendem Matze eine bedeutende Industrie. Die Existenzen zahlreicher Tierärzte fanden und finden noch jetzt — ebenfalls in steigendem Matze — durch die Ausführung der Impfungen eine wesentliche wirtschaftliche Stütze; denn die Zahl der vorzunehmenden Impfungen geht vierlerarts in die Tausende. Es gib* wohl überhaupt keine andere Impfung, durch die Impfstofsmengen in ähnlichem Ausmaß verbraucht werden.
Was aber der wissenschaftlichen Tat von Lorenz eine besondere Rote gibt, sind nicht allein diese Tatsachen, sondern vielmehr das, daß bei ihr ein Prinzip zur Anwendung gebracht wird, das von Lorenz als erstem richtig erkannt und zur Durchführung gebracht worden ist.
Man kann einen Schutz gegen Infektionen erzielen durch Einverleibung eines Schuhkörpers gegen die Infektion enthaltenden S rums (passive Immunität — v. Behring) oder durch Anwendung abgeschwächter Erreger der Infettion (aktive Immunität — Pasteur). Die erste Immunität wird zwar gefahrlos erreicht, hat aber den Rachteil, nur sehr kurze Zeit anzuhalten. Die zweite Methode schafft zwar eine Immunität von längerer Dauer, birgt aber die Gefahr der Entstehung der Infektionskrankheit durch die Impfung.
Lorenz erkannte, daß es durch eine Kombination beider Impfverfahren möglich ist, einen lang anhaltenden Impfschutz zu erzielen, ohne Die Gefahren des Ausbruchs der Infektionskrankheit befürchten zu müssen.
Der Gedanke war damals, als Lorenz ihn zuerst aussprach, so unerhört neu, daß er zunächst lebhaft bekämpft wurde, und zwar von keinem Geringeren, als von Koch. Die Wucht der Tatsachen hat ihm aber zum Siege verhalfen; heute ist er Allgemeingut. Zahlreiche Seuchen — nicht nur bei Tieren, sondern auch beim Menschen — werden unter Anwendung dieses Prinzips erfolgreich bekämpft. In der Erkenntnis dieses Prinzips liegt die eigentliche Bedeutung der Arbeiten von Lorenz.
Dabei ist zu berücksichtigen. daß Lorenz alle diese Arbeiten nicht etwa in staatlichen Instituten, sondern in einem bescheidenen Privatlabovatorium und mit eigenen Mitteln durchführte. Die peinlich genaue Art seines Arbeitens und großes Prak*
Kläger ganz überraschend auf getaucht ist, ist durch sofortiges Herumreitzen des Fahrzeuges und Halten fast auf der Stelle, weiteres Anheil vermieden.
Rach alledem ist festzustellen, daß der Anfall durch ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 7 a. a. O. verursacht ist. Da auch nicht behauptet und auch sonst nicht ersichtlich ist, daß dieses Ereignis etwa „auf einen Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeuges" oder „auf einem Versagen feiner Vorrichtungen" beruhte, ist die Ersahpslicht der Beklagten ausgeschlossen. Danach war wie geschehen zu erkennen.
Oberhesten.
Landkreis Grefte»
CO Klein-Linden, 23.2lug. Aus der jüngsten Gemeinde ratsfihung ist als bemerkenswert zu berichten: Die Prüfung und Genehmigung der Gemeinderechnung aus dem Rechnungsjahr 1924 wurde abermals vertagt. — Rach- dem in der vorigen Sitzung die Erneuerungsarbeiten am Gemeindebackofen genehmigt und inzwischen einem Backofenbauer aus Kirchhain übertragen worden waren, mußte dieser die Feststellung machen, daß mit einer Reparatur nicht mehr zu helfen fei, sondern der Backofen von Grund aus neu hergerichtet werden müsse. Diese Arbeiten wurden durch den Gemeinderat genehMgt. — Die Wiederher st el^ lungsarbeiten im Innern unserer Kirche wurden gutgeheißen und die Arbeiten dem Weih- bindermeister Friedrich Lenz übertragen. Mit den Arbeiten wird demnächst begonnen werden. Für die übrigen Arbeiten der Maurer, Glaser, Dachdecker und Schreiner sollen Offerten eingeholt werden. Die Gesamtkosten der Kirchenerneuerung stellen sich nach dem Voranschlag des Hochbauamtes Gießen auf 3700 Maick. — Heber die Wiederherstellungsarbeiten am alten Rathaus in der Wetzlarer Straße sollen durch das Hochbauamt Gießen Kostenvoranschläge aufgestellt werden. — Die Vergnügungssteuer für die Kirchweihe des vorigen Jahres ist bis heute noch nicht eingegangen. Der Gemeinderat will deshalb die Genehmigung für die am nächsten Sonntag geplante diesjährige Kirchweihe nicht eher erteilen, bis die rückständige Steuer erledigt ist.
~ Grünberg, 23. Qlug. Der Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler der Landwirtschaftlichen Schule ©rünberg unternahm am vergangenen Sonntag einen Lehr- ausflug nach dem Versuchsgut Selgenhof der Hessischen Landwirtschaftskammer. Infolge der ungünftigen Witterung war die Beteiligung gering. Die Landwirtschaftskammer hat sich bei Errichtung des Versuchsgutes von der Erwägung leiten lassen, dem hohen Vogelsberg die Wege zu weisen, die die Landwirtschaft beschreiten mutz, um eine möglichst hohe Rente aus ihrer Wirtschaft zu erzielen. Mit dem Ackerbau ist dies ohne Zweifel nicht zu erreichen. Rur ein intensiver Weidebetrieb und Einschränkung des Ackerbaues auf das Rötigste wird diese Rente ermöglichen. Die Besichtigung erstreckte sich auf den ganzen Wirtschaftsbetrieb. Inspektor Adelberger gab bei allen einzelnen Zweigen eingehende Erläuterungen ab. Es wurden die geräumigen Diehställe, das Jungvieh, der Maschinenpark, die Schafherde, Heuauszug, Silo u. a. auf dem Wirtschaftshvf besichtigt. Dann begab man sich auf die ausgedehnten Viehweiden. Die Weiden weisen zum größten Teil ein sehr gutes Futter auf. Das Vieh macht einen gesunden und kräftigen Eindruck. Die Frucht steht teilweise noch auf dem Halm. Infolge der ungünstigen Witterung ist mit einer schlechten Ernte zu rechnen.
-j- Querfborn, 23. Aug. Landwirtschofts- ussessor Dr. Bücher vom Landwirtschaftsamt Grünberg hielt dieser Tage in der Wirtschaft von I. Sarnes einen interessanten Lichtbildervortrag über „Saatgutzubereitung und -beizung". Der Redner zeigte an Hand sehr guter Lichtbilder die Zubereitung des Saatgutes, insbesondere die Reinigung mit größeren Maschinen. Die Windsege allein reicht zur Gewinnung einwandfreien Saatgutes nicht aus. Eine sehr gute Reinigungsanlage ist die von Rüber, die in Deutschland seither eine große Verbreitung gefunden hat. Ferner wurde die Beizung des Saatgutes, ein äußerst wichtiger Faktor,
tisches Geschick mutzten das Fehlen großer Jnsti- tutseinrichtungen ersetzen. Die Erschwerungen. die darin lagen, sind nur geeignet, die Achtung vor solchen Erfolgen zu erhöhen.
Die Rachricht vom Tode dieses Mannes wird auf der ganzen Erde ihren Widerhall finden. Mit besonderer Trauer stehen die hessischen Deterinärbeamten, die ihm so vieles zu verdanken haben, an seinem Grabe. Denn auch seine Persönlichkeit war d^zu angetan, Verehrung zu erwerben. Seine Gewissenhaftigkeit als Beamter konnte vorbildlich sein für jeden, der mit ihm in Berührung kam. Sein Handeln war stets geleitet von reinen Motiven und frei von Egoismus. Wäre es anders gewesen, so hätte er seine wirtschaftlich so weittragende wissenschaftliche Entdeckung für sich selbst ganz anders ausgenuht, als er es getan hat. Wissenschaftliche Erfolge die er Art sind nur dem möglich, der mit reinem Geiste ans Werk geht.
Was aber sein Wesen am meisten kennzeichnet, das ist die vornehme Bescheidenheit, in der er lebte und wirkte. Das war nicht dis Bescheidenheit des Durchschnittsmenschen, der es nicht wagen kann, hervorzutreten, sondern die Bescheidenheit des grotzang Regten Menschen, der sich seines inneren Wertes wohl bewußt ist, und der fühlt und weiß, daß es den Schmuck der Aeutzerlichk.itcn nicht nötig hat, um sich Geltung zu verschaffen.
Am Grabe des Verstorbenen ließ der Groß- Herzog, dem er lange persönlich bekannt war. einen Kranz niederlegen. Der D .kan der veterinärmedizinischen Fakultät der Aniversität Gießen feierte die wissenschaftlichen Verdienste ihres einstmaligen Schülers, den sie vor wenigen Jahren bei seinem goldenen Doktorjubiläum (50 Jahre) beglückwünscht hat. Der Vorsitzende des Vereins hessischer Vet rinärbeam en sprach über die Verdienste des Verstorbenen als Organisators des Vetecinärwesens in Hessen, als Wissenschaftlers und als Menschen, dessen die Veteri- nätbeamten stets in Treue gedenken werden und der ihnen stets ein leuchtendes Vorbild bleibe. Beide legten Kränze nieder, zu denen noch^ bie feines Korps Teutonia zu Gießen, der Tier- ärztekammer und des Vereins praktischer Tierärzte Hessens kamen. Der Vertreter der letztes würdigte die Bedeutung, die die wissenschaftliche Arbeit von Lorenz wirtschaftlich für das Oeben der Tierärzte habe. — Möge ihm die Erde leicht fein.


