"Voraussage.
Mimen, nachts um tat m.er, mU. ftelltnteeijen Sitkt- von Schnee ist zu rechneL
Pecaturen: minus
Minimum: 2 Grad TelliuL »eratur 1,5 Grad Selfiui üerlage auf dem hohers-rka^ muar, Dorm. 8 H$r Erhoff; OBinWarte: nrltitf; ! 5 Grad 5el|iu8; Grlamt- 40 Zentimeter; tzähr bei, \n nden gefallenen Leufchnees: sr, Drlchaffmhck bet Schnee-
Spvrtmvglichleit: lehr gt
WlkllSikMMM im vm DnUit!
Nur eigenhändiger und vollständiger Eintrag in die Hau«, und Firmenlisten schützt vor den peinlichen Nachteilen mangelhafter Aufnahme in dem wichtigen Nachschlagewerk oder vor gänzlicher Ausschaltung. DI« Sicherheit richtiger Einträge in die Listen dann von den Hausbesitzern oder ihren Stellvertretern wesentlich gefördert werden durch die üb rwachung ordnungsmützigen Umlaus» der Listen, Überprüfung der (Einträge, sowie rechtzeitige Bereitstellung zur Abholung durch die Polizeideamten.
Wem die Hausliste nicht vorgelegt wurde, oder wer die Firmenlifte nicht erhalten hat, wolle seine Rechte wahren durch Meldung beim Adretzbuchverlag, Schulstrahe Nr. 7.
— Oberhessisches Schwurgericht. 3m Montag und Dienstag nächster Woche tritt Has Schwurgericht der Provinz Oberhessen, wie litten kurz gemeldet, in Gießen zusammen. 2lm Montag wird wegen Meineids verhandelt gegen Heinrich Weitzel. Georg Herdt. Heinrich 3 ä- ।je r und Herm. Andr. Spahn, sämtlich von Ältenburg. Die Anklage vertritt Staatsanwalt Lina uh; Verteidiger sind die Rechtsanwälte Dr. Aaron. Gießen; Engisch. Gißen; D o r n- fiel ft AlSseld; Dr. Rosenthal. Gießen, und Dr. Wämser. Gießen. Am Dienstag wird Wenfalls wegen Meineids gegen Hermann 3 u n g Son Dambach verhandelt. Ankläger: Staatsanwalt Schneider. Verteidiger: Rechtsanwalt Mendelssohn. Gießen.
P Verbesserung der Südanlage. An Der Anlage bei der 3ohanneSkirche werden gegenwärtig umfangreiche Derbesserungsarbeiten lotgenommen. Der Platz um die Resormations- Knde soll gartenbautechnisch so hergestellt werden. Laß die ResormationSlinde in die Mitte dieser Anlage kommt. Zu diesem Zwecke ist notwendig. Laß der seitherige Zugangsweg von der Süd» xnlagc nach der 3ohanneskirche etwa 30 Meter «ach der Vleichstrahe zu verlegt wird. Ein alter tllndenbaum wird dieser Wegverlequng zum Opfer fallen. Der Platz neben der Kirche wird keiner und mit Gras neu eingesät werden. Ein □aumgürtcl wird die neu geschaffene Anlage von Set einen vorderen Ecke der Kirche M3 an die Untere Ecke des 3of)annc5faaleä umschließen. u*ic Entfernung von zwei biS drei großen Ulmen. Ae dem Gesamtbild hinderlich im Wege stehen -nd die Väume der Anlage im Wüchse hindern, .irften wohl auch noch fallen. Den Beschauer utet der Platz zur Zeit wie eine Wildnis an. denn die Umgruppierung technisch gut durchge- ihrt wird, dürfte er biS zum Sommer schon eine ierde der Stadt sein.
Die Gleisarbeiten ander Stra- e n b o h n beim Stadttheater sind beendet. Die tue Weiche wurde gestern in der Frühe aus- ?'wechselt. Der Verkehr wurde durch Umsteigen •: den Morgenstunden aufrechterhalten. Um '! Uhr waren die Arbeiten schon soweit vorge- '•Öritten, daß die Straßenbahnwagen die Repara- ! erstelle wieder befahren konnten
** D er Verbindungsweg zwischen Kaiserallee und Licher Straße an der mtuen Treppenanlage erhält jetzt Chaussierung. §ie Bürgersteige werden eingefaßt und Abfluß- gpslen für das Regenwasser angelegt.
** Der Universitäts-Sportplatz tninter dem Schützenhaus hat jetzt eine vorbild- i«he Schlacken-Laufbahn erhalten. Außerdem ^ird der Spielplatz planiert, ferner werden die Sellen fler den Toren, die bei Regenwetter immer große Pfützen bildeten, so daß die Spieler
Wünschen des Gewinners an seinem Dohnstn errichtet werden kann. DaS Los kostet nur 1 Tlt Die Lose sind überall erhältlich. Die Ziehung ist am 7. April 1927 in Darmstadt, bei vorherigem Verkauf der Lose auch früher. Riemand versäume. Lose der Krüppelhe i m bau- lotterte z u erwerben. Abgesehen von der Möglichkeit. ein Eigenheim zu gewinnen, bieten sich gute Aussichten zur Gründung oder Ergänzung einet Heimes. 3m ungünstigsten Falle weiß der Lose-Erwerber. daß er einem wirklich mildtätigen Zweck geopfert und unglücklichen Menschen geholfen hat.
Jicfreucr Leochcnmarktprcise.
Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Sutter 130 bis 150. Malte 30 biS 35. Käse (10 St.) 50 biS 150. Wirsing 12 biS 15, Weißkraut 10 bis 12, Rotkraut 15. gelbe Rüben 8 biS 10. rote Rüben 10. Spinat 25 bis 40, Unter-Kohlrabi * biS 10. Grünkohl 20. Rosenkohl 35 bis 45. Feldsalat 100 bis 200, Endivien 80 biS 90. Zwiebeln 15 bi« 20. Meerrettich 35 bi« 80. Schwarzwurzeln 35 bis 50, Kartosseln 6, Aepfel I5 biS 30. Dirnen 15 bis 25. Honig 50. Müsse 60. lunge Hahnen 100 bis 120, Suppenhühner -100 bis 120. Gänse 100 bis 120 Pf. das Pfund; Sier 17 biS 18. Blumenkohl 80 bis 150. Lauch 5 bis 15. Rettich 10 bis 15. Sellerie 20 bti 40 Pf. ha« Stück.
Vornotizen.
— Dageskalender für Donnerstag, verein der Freunde des humanistischen Gymnasium«: 8 30 Uhr. Hörfaal des Physikalischen Institut- (Stephanstraße), Vortrag. — Deutfch- lationaler HandlungSgehilfen-Verband: 8.30 Uhr. kaufmännisches DercinShauS, Vortrag. — Licht- pielhauS Bahnhosfiraße: „Es blasen die Trom- >eten“. — Astoria-Lichtspiele: ,Da« rollende Haus".
— AuS dem Stabttheaterbureau Dlrb unS geschrieben: Auf die Freilag-Auffüh- rung von Franz WerselS histortscher Komödie: .3 u a r e z u n d M a r i m i l i a n" soll au3 einem besonderen Grunde nochmals aufmerk am gemacht verden. Don all den Verfönlichkeilen, die der 'Dichter unS in verblüffender Treue vorführt, ragte al« Lebende nur noch die Exkaiserin Charette in unsere Tage. Run ist sie vom irdischen -Lchauplah für immer geschieden. Richt ohne Er- griffen bei! wird jeder Besucher der Freitag- Tnorftellung tk Gestalt Charlottens darum an sich norüberziehen sehen. Die Rolle der Charlotte Itielt anstelle deS erkrankten Frl. Baumann Frl. «Susanne Heym.
ODinjialtiaupiitaöt eBen, den 20. 3amr 1321 eigverem Gieren Sioten Kreuz Hrssischen LaniXsvnims Mu wiederum QBüglie) W jtreudti. Das 2lvzciq>m ta i fünf gklcügtD^n üiutoam iole Xtcuj im
bat svlürnde Ausgabli ti DvtKnden; 2. Mit Hchnng drr Kung v°n oon Krankenpflegern, Ätanlm fern und ihre ünglüddfällen und W
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Der Rechtsspiegel.
Der Vorbehalt bei Annahme einer Zahlung.
Son einem juristischen Mitarbeiter wird uns geschrieben-
Sowohl das Aufwertungsgesetz (§ 14). als auch das Unklheadlöjungsgesetz (§ 32, Absatz 1. § 40, Absatz 3) sprechen den Grundsatz ans, daß trotz der Bewirtung der Leistung, z. B. Zahlung aut eine geschuldete Summe, die Auswertung noch zulässig ist, wenn sich der Gläubiger beider Annahmeder Zahlung feine Rechte vorbehalten l>U. Dieser Vorbehaltavegriff spielt gegenwärtig in der D u r ch - sührung der Auswertung eine erhebliche Nolle, feint Auslegung ist umstritten, so daß sich das Reichsgericht bereits mit feiner Interpretation befaßt hat. In feinem Urteil vorn 25. November 1925 (V 18 25), abgedruckt in IBameqer, Rechtsprechung des Reichsgerichts 1926 Nr. 56, Heft 3, spricht sich das Reichsgericht dahin au.-, daß eine vorbehaltlose Annahme der Leistung nur bann ooriiege, wenn das Verhalten des Gläubigers den Willen zum Ausdruck bringt, daß er die an ihn bewirkte Geldleistung als eine Erfüllung feiner Forderung annehme. Ist eine Annahme in diesem Sinne nicht erso.gt, so bedarf es k e i n e s L 0 r be h a l t e s zurErhaltung des Auswertungsanspruches. Ob nun eine derartige Auslegung des Verhaltens des Gläubigers gerecht- fertigt ist, kann nur nach Lage des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebrauche und der Grundsätze von Treu und Glauben beurteilt werden, wie das Reichsgericht in der Begründung des Urteils näher ausführt. Wenn auch in dem angeführten Reichsgerichtsurteil der Vorbehaltsbegrifs zweifellos sehr weitgehend ausgelegt worden ist, so muß doch allen Gläubigern, die sich auf dieses Urteil berufen, eine gewisse Vorsicht empfohlen werden. Die Berufung auf dieses Urteil ist nicht ohne weiteres auf jeden anderen Fall zu übertragen, und zwar deshalb nicht, weil bei dem der reichsgerchtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sonderfall der Wille des Gläubigers, d. h. des Zahlungsempfängers, zunächst gar nicht zum Aus- druck kommen konnte. Im genannten Falle handelte es sich nämlich darum, daß ein Gläubiger auf die Nachricht von der ihm aus fein Postscheckkonto erfolgten Ueberroeifung von 18 000 Papiermark, die nach dem damaligen Stand bei Gold- marf ?inen Wert oon */*> Pfennig darstellte, anfänglich schwieg und den Vorbehalt erst spater erklärte. Das Reichsgericht stellte sich, wie ooen aus- geführt, in diesem Falle auf den Standpunkt, daß das anfängliche Schweigen des Gläubigers nicht als vorbehaltlose Annahme des Darlehensbetrages an = zuschen sei. Zu berücksichtigen ist bei diesem Urteil ferner, daß die Zahlung in einer Zeit erfolgte, zu der die Inflation ihren Höhepunkt nahezu erreicht hatte. An sich kann ein solcher Vorbehalt auch mündlich, was noch nicht allgemein bekannt ist, erklärt worden fein. Ein vorsichtiger Gläubiger hat aber jedensalls bei Annahme der Leistung einen etwaigen Vorbehalt feiner Aufwertungsrechte schriftlich erklärt, da dies den Beweis wesentlich erlci ’ tert, der bei mündlich abgegebener Erklärung natu emäß schwieriger ist, falls der Schuldner den Vorbehalt bestreitet. Da das Anleiheablösungsgesetz im Gegensatz zu dem Aufwertungsgesetz eine Rück- Wirkung froft Gesetzes nicht oorsieht, so kann eine Auswertung, soweit sie unter das erstere Gesetz fällt, z. B. bei Rückzahlung oon Schuldscheindar- lehen von Gemeinden, nur verlangt werden, wenn die Geldgeberin bei Almahme des Tilgungsbetrages einen r e <h 19 0 i r f, a m e n Vorbehalt gemacht hat. In zahlreichen Fällen, in denen die Auf- Wertung bereits getilgter Markanleihen bzw. Schuldfcheindarlehen den Schuldnern angefonnen wurde, wird geltend gemacht, daß die geldgebende Kasse nicht nur den Darlehensbetrag angenommen, sondern auch den Schuldschein zurückgegeben hat. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß in solchen Fällen eine vorbehaltlose Annahme 00 rl legt, und daß deshalb eine Aufwertung nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Behauptungen, die im Wettbewerb erlaubt sind.
(Nachdruck verboten.)
Wer Wettbewerbshandlunaen vornimmt, die nicht ganz einwandfrei sind, muß sich gefallen lassen, daß der Geschädigte mit Abwehrmaßnahmen antwortet und das Gebaren seines Konkurrenten der Oefsent' lichkeit oder den iniereffierten Kreisen preisgibt. Dasselbe trifft auch dann zu, wenn das unlautere Gebaren von einem Angestellten ausgeht. Erleidet der Geschäftsherr durch das unreelle Verhalten feines Angestellten und die Abwehr des Konkurrenten einen Schaden, so kann er hierfür nicht den Kon- kurrenten oerntworllich machen.
Eine G a r n h a n d l u n g G. m. b. H., deren Ge- schäftsfübrer ein angesehener Fabrikant ist, stellte Anfang April 1925 als kaufmännischen Leiter einen Kaufmann F. ein, der vorher in der Spitzenfabrik des Beklagten in Barmen beschäftigt war. F. erhielt einige hundert Mark, um Spitzenmuster zu beschaffen durch Kauf. Bald darauf entdeckte der Barmer Fabrikant, daß die Preise feiner eigenen Spitzenmuster von anderer Seite unterboten wurden. Eine von chm bei der betreffenden Garnhandlung veranlaßte kriminelle Haucsuchung ergab, daß der Angestellte F., als er noch in seinen Diensten stand, Spitzenmuster sowie Kalkulationsunterlagen, Lagerkarten und dergleichen entwendet und der Garn- Handlung G. m. b. H. „eingebracht" hatte, die von nun-an auch die Spitzenfadrikation aufnehmen wollte. Daraus versandte der bestohlene Fabrikant an seine Kundschaft ein gedrucktes Rund- schreiben, worin er das unreblidje Verhalten des Angestellten und das Ergebnis der Haussuchung bei der Garn Handlung sowie die Benutzung der Muster zum Zweck der Preisunterbietung schilderte. Dieses Rutchschreiben schließt mit den Worten: „Der vorerwähnte Sachverhalt ist in Gegenwart des Geschäftsinhabers der K. Garnhandlung, Herrn K., festgestellt worden, ohne daß ihm dies Anlaß zu Tadel gegenüber Herrn F. gab, und 0 hne daß deffen
ein Schlammbad nehmen konnten, in Ordnung gebracht. ES smd nun auch Sitzplätze für die Zuschauer geschaffen.
Personaltem Derictzt wurden der Regierungsrat Dr. Georg Helm re ich von dem Kreisamt Groß-Gerau an das Kre samt Schotten mit Wirkung vom 1. Februar 1927; der Legierungsrat Theodor Weber von dem Kreisamt Schotten an das Kreis amt Büdingen mit Wirkung vom 1. Februar 1927 ab.
" Bestandene Stenographieleh- rerprüfung. Die staatliche Stenographie
Entlassung erfolgt i st." Degen dieses Schlußsatzes echob die Garnhandlung Klage gegen den Barmer Spitzensabrikanten auf Schadenseriatz auf Grund des Wettbewerbsgeletzes und der §§ 824, j 826 GBG. — Die Klage ist in allen Instanzen — Landgencht Elberfeld, Oberlandesgericht Düsseldorf und Reichsgericht — abgewiesen worden. Au» den reichsgerichtlichen Entschcidungsgründcn geht iolgendes hervor: Das Oberlandesgencht hält weder einen Verstoß gegen §8 14, 15 oder § 1 UWG.. noch einen solchen gegen 824, 826 BGB für vorliegend. weil die zu Zwecken bet Wettbewerbs er folgte Kundgebuna des Beklagten zwar das Geschäft des Klägers zu schädigen geeignet ist, die in der Kundgebung behaupteten Tatsachen aber erweislich wahr sind. Denn auch der Geschäftsführer der Klägerin damals geäußert haben ioUte: im Falle der Wahrheit der gegen F. erhobenen Beschuldigungen hätte dieser „den ganzen Kram verdorben", er könne deshalb, weil er die Muster statt sie auftragsgemäß zu kaufen, gestohlen habe, nicht länger im Dienste der Klägerin bleiben, so liege doch darin noch nicht der Ausdruck der Entrüstung über das sittenwidrige Verhalten des F. Die Entlassung des F. war auch am 25. und 26. April 1925 noch nicht vollzogen, erfolgte vielmehr erst am 28. April. Unter diesen Umständen ist es nicht rechts- irrtümlich, wenn dos Oberlandesgericht auch für die Behauptung, bet' F. sei am 25. ober 26. April 1925 noch nicht entlassen gewesen, den Wahrheitsbeweis als erbracht annimmt. Da diese Feststellungen vom Oberlandesgericht ohne Rechtsirrtum getroffen sind, brauchte auf die Frage nicht eingegongen zu werden, ob man nicht auch dann, wenn sich die Wahrheit der BehaupNmgcn des Beklagten in vollem Umfang nicht erweisen ließe, schon deshalb zur Abweisung der Klage kommen mußte, daß man die Abwehrstellung berücksichtigt, in der sich der Beklagte ohne Frage befunden hat.
Vorsicht bei abfälligen Behauptungen über Konkurrenzwaren.
(Rachdruck verboten.)
Rus Grunv einet Kautabatprobe, die einer Kautabaksabrik in Rordhausen von ihren Vertretern in Kiel und Hamburg zur Prüfung eingefandt wurde, äußerte sich die be- klagte Firma abfällig über das bei einer Rord- häufer Kvnkurrenzfabrik, der Klägerin, enlftam- menöe Produkt. Sie bemerkte, daß die Hers.e'ler keine Fachleute feien und — auf eine spätere Anfrage — daß der Kautabak nicht aus echtem Kentucky hergestellt fei, wie das auf den Rechnungen ter Konkurrenzfirma behauptet tourte. Aus Grund dieser von der betreffenden Firma und von ihren Vertretern dem Vorsitzenden der Zigarrcneinkaussgenofsenschast in Kiel nvtjcteil« ten Behauptungen brach die Zigarreneinkaufsgenossenschaft Kiel ihre Verbindung mit der Rordhäufer Fabrik ab, die den unechten Kentucky verkauft haben folltc. Diese klagte gegen die Verbreiterin der mitgeteilten Behauptungen auf Schadensersatz, indem sie er- klärt, daß die untersuchten Kautobakrollen nicht ihrer Fabrik entstammten und daß sie nur echten Kentucky verarbeitet. — Das Landgericht Rordhausen wies die Klage ab, das Oberlandes- geeicht Raumburg verurteilte di« Beklagte zur Leistung von Schadens- ersah dein Grunde nach. Dieses Urteil ist jetzt vom Reichsgericht bestätigt worden. Und zwar wird in den reichsgerichtlichen Entscheidungs- grünben hierzu ausgeführt, daß es nach der rechtsirrtumSfrei getroffenen Feststellung des Oberlandesgerichts der Beklagten nicht gelungen fei, ihre Behauptungen, daß die Klägerin keinen echten Kentucky verarbeitet habe, zu be- weifen. Infolgedessen müsse das Wettbewerbs- geseh Anwendung finden, dos einen Schadensersatzanspruch zu lasse. Dieser Anspruch fei nicht von einem Verschulden der Beklagten abhängig.
Die Steuerberechnung aufGrund unrichtiger Katasterangaben.
(Rachdruck verboten.)
Der 3. Strafsenat deS Reichsgerichts hat zu der Frage der Steuerberechnung bei landwirtschaftlichen Grundstücken, die auf Grund unrichtiger Katasterangaben vorgenommen wird, eine neue bemerkenswerte Entscheidung gefällt, die in landwirtschaftlichen Kreisen dem größten 3nteresse begegnet Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Gutsbesitzer R. in Rordhausen im Kreise 3serlohn hatte in den Jahren 1921 bis 1924 feinen Einkommen- und Dermögenssteucrerklärungen die Angaben der Grundsteuermutterrolle aus dem Kataster- auszua zugrunde gelegt Nach der Grundsteuer- mutterrolle, Me jeweils nach den vorgenommenen Waldrodungen berichttgt worden ist, umfaßte der Besitz des Angeklagten 55 Hektar Kulturland und 20 Hektar Waldbestand. Das Finon,zamt ließ durch feinen Steuerausfchuh den Waldbestand auf nur 5 Hektar und das Kulturland auf 70 Hektar schätzen. Nach einer 1924 durch einen Geometer vorgenomme- nen genauen Landmessung wurde die Größe des Kulturlandes auf 60 Hektar und der Walddestand auf 15 Hektar festgestellt. Da nun gemäß der einschlägigen Steuergesetzgebung die für Shdturlanb zu zahlenden Steuern höher sind als diejenigen für Wald, erblickte das Finanzamt Iserlohn in den Angaben des Angeklagten eine Steuerunehrlichkeit durch die Wiedergabe der falschen Katasterangaben. Aus die Anklage wegen Steuerhinterzehung fällte das Landgericht Iserlohn einen Freispruch, der jetzt aus Ine Revision des Finanzamts vom Reichsgericht bestätigt worden ist Der erkennende 3. Strafsenat des Reichs- gerichls vertritt den Standpunkt, daß der Steuerpflichtige sich zunächst auf die Angaben einer amtlichen Unterlage,- di« die Grundsteuermutterrolle bar- stelle, verlassen könne. Erst wenn ihm begründete Zweifel an der Richtigkeit kommen mußten könne - Fahrlässigkeit angenommen werden. Im gegenwärtigen Falle sei diese Voraussetzung nicht bargetan. (III D 930 26. - 10. Januar 1927.)
lehrerprufung für Sinheitskurzschrift bestand dieser Tage vor dem Prüfungsamt für Stcno- graphietehrer in Darmstadt Herr Georg Wahl, Mitglied der 1. Reichskurzschriftgeselllchaft .Ga- belsberger" und Samenabteilung zu Gießen Dann! ist die Zohl der staatlich geprüften Lehrer dieses Vereins auf sieben gestiegen.
Warnung vor einem Schwindler. Der Polizeibericht meldet: Ein Schwindler ist in letzter Zeit in den Städten Mannheim und Höchst am Main aufgetreten und schädigte dort Bäckereien, indem er während des regen Geschäftsbetriebes in
den Bäckerladen ging und die Bäckersfrau bat chm einen Funfzlg-Markschein zu geben, den er in etnem Einschreibtdnef an eine Familie in Heidelberg Idürfen wolle. Er erhielt meist den Schein und steckte diesen anscheinend in einen Etnschrctdebries, der schon mit Driesmarken versehen war. Dann zählte fr einen Teil Silbergelb vor unb erklärte er müsse schnell nach Hause laufen, noch Gelb holen, ba ihm sein Silbcrgdb nicht reiche. Er steckte sein Gelb wie- ber ein, ließ Den geschlossenen Einschrribcbncs liegen unb entfernte sich. Die Bäckersfrau iunr der Meinung, daß der Fünfzig-Markschein tatsächlich in dem ..Einschreibebriei" vorhanden sei. Der Schwindler kam jedoch nicht mehr zurück, und als man den „Einlchreibebries" öffnete, enthielt er nur leeres Papier. Der Täter ist ungefähr 25 bis 28 Jahre alt, etwa 1,75 Meter groß, schlanke Figur. Er war gut gekleidet und hatte ein vornehmes Auftreten; er trug eine Strickjacke von beider Farbe. Das Publikum, insbefondere die Ladentn- haber, werden hiermit vor diesem Schwindler gc- warnt. Sollten hier derartige Fälle bekannt werden, so ersucht die Kriminalpolizei um Sofortige Nachricht.
” Ski- unb Bobrennen auf bem Winterberg Dom Winterberger Verkehrs- verein wirb uns milgctcilt: Am kommenben Sonntag finben auf bem Winterberg Ski- unb Bobrennen statt, veranstaltet von bem Sauerländer Ski- unb Bob-Club. Wetterbericht: Skibahn gut. Schneebecke 23 Zentimeter hoch, in höheren Lagen 50 Zentimeter hoch, zur Zeit Reuschne^. Temperatur — 2 Grab. Ostluft, ncbclfrti.
" Deutsch nationale Dolksparlei. Man schreibt uns: Einen sehr schönen unb cinbrncks- vollen Verlaus nahm bie im ..PostteUer" veranstaltete unb sehr gut besuchte Reichsgrünbungsfeiet, bei ber Pros. Dr. Schmoll die Festrede yielt. Ausgehend von der weltgeschichtlich bedeutenden Stunde, in ber am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal des Schlosses $u Versailles bas neue Deutsche Reich entftanb, sührte er seinen Zuhörern bie gewaltig« Persönlichkeit Otto v. Bismarcks vor Augen, der bas größt« Ikrbienft an bem Gelingen bes Mei- sterwerkes hatte. Nur wenige wissen, welch große Schwierigkeiten babei überrounben werben mußten. Die Verfassung bes neuen Reiches zeigte höchste staotsinännische Kunst schon allein bett)alb, weil sie nicht ou-länbischen Mustern nochgeäfst, auch nicht bas Erzeugnis eines weit- unb volkssremden Stubengelehrten war, sonbern weil sie ber geschichtlichen Entwicklung bes brutschen Volkes Rechnung trug. Ungeheure Aufgaben ber äußeren unb der inneren Politik waren zu lösen. Bald aber erstanden htm Kanzler gewaltige Gegner and) im eigenen Lager, unb bitter genug klingt sein« Klag« Im Jahre 1885. daß der Parteigeist das gaize nationale Werk ron 1866 und 1870 rettungslos dem Verfall preisgäbe. Es kam die Zeit heran, wo cs für den Schmied dee Reiches hieß, Abschied zu nehmen von seinem Werke Ein neuer Kurs wurde gesteuert, der bald das deutsche Staatsschiff hin und her warf. So kommt es infolge der schwankenden und unsteten Politik zu dem großen Krieg«. Vier Jahre unerhörte., Heldentums folgten; dann erlebten wir ein zweites 'Ber failles, das uns mit klirrenden Sklaoenketten fesselte. Eine neu« Zukunst wird uns nur erblühen wenn wir bewußt wieder zu der bewährten Pol, tit Bismarcks zurückkehren. Wenn es gelingt, alle sittlichen, religiösen, sozialen und nationalen Kräfte in unserem Volke wieder zu neuem Leben zu erwecken und Staatswillen und Dolkswillen zu einer unlöslichen Einheit zusammen,zuschweißen, bann kann unser Weg roieber «mporführen zum Licht« Lernen wir von Bismarck, baß her Staatsmann dic großen Bewegungen bes Völkerlebens nicht schaffen, sondern nur benutzen kann, dann hätten wir wohl weniger Konferenzen, Zusammenkünfte und Reden, aber mehr Ansehen und Geltung und wahrscheinlich auch größere Erfolge. Wir sollen nicht traurig klagen um all das Große, das wir preisgegeben und n«r loren haben, sondern allen feindlichen Mächten draußen und drinnen zum Trotz hoffnungsvoll in bie deutsche Zukunft schauen: wir wollen nicht ster den, sondern leben! Reicher Beifall lohnte diese fef- selnden Ausführungen, die in dem Gesang des Deutschlandliedes den treffendsten Ausklang fanden. Ein Dorspruch, Liedervorträge von Frl.I. S t a m m- l e r und andere gesangliche und musikalische Darbietungen verschönerten die Feier, die wohl allen Teilnehmern noch lange in angenehmer Erinnerung bleiben dürste.
•• Der Kavallerie-Verein Gießen bot seinen Mitgliedern am Synntag in der Turnhalle am OStoaldsgarten die gewohnte Winler- veranstaltung. Für die Kinder war nachmittags eine stimmungsvolle WLihnachtöfeier, deren Verlauf die kleine Schar außerordentlich befriedigte. Der Abend war den Erwachsenen gewidmet. Der 1.Vorsitzende des Verein-, Kamerad Sold an, leitete die Veranstaltung mit einer kernigen Ansprache ein, darauf kamen die sehr unterhaltsamen geselligen Darbietungen wirkungsvoll zur Geltung. Eine Theateraufführung, Gesänge und die schneidigen Klänge der Kapelle Topp boten der außerordentlich großen Besucherzahl Stunden bester Unterhaltung.
Vermischtes.
Der Dubikops von 1927.
Da man zu Veujabr gern prophezeit, so haben sich auch führende Periönlichkeiten der fraiuösifchen Mode über die höchst untieferen Aussichten des Toilettenftils im neurn 3ahr mit einiger Sicherheit ausgesprochen Eine Mod^- künstlerin gibt die tröstliche Versicherung, daß die Preise 1927 niedriger werden würden, weil selbst die Käufer auS Ländern mit starker Valuta nicht mehr die Riefenfummen in Franks anlegen könnten. Sin anderer Modekenner gibt uns die Auskunft, daß die Frauentracht 1927 wieder weiblicher werden und die Taillenllnie höher hinaufrücken werde. Am interessantesten aber ist was der König der Tarif« Haarkünstler. Antoine, über den Bubikopf von 1927 erklärt hat. „Einfachheit wird die Grundnote der weiblichen Haartracht im neuen 3ahr fein.“ sagte er. .Die Frauen von heute find zu praktisch und zu verwöhnt. um sich kunstvolle und beschwerliche Cois- furen aufdrängen zu lassen. Man kann mit Sicherheit annehmen, daß lange Haare noch unbeliebter al» bisher sein werden. Die Frau, die endlich einen Sttl der Frisur gefunden hat, den sie briin Tennis und beim Reiten, bei der Arbett und beim Vergnügen, bei Tage und bei Rächt inne häll, wird sich diesen Dort eil nicht aus der Hand winden lassen. Der Bubikopf wird während des Tages einfach und schlicht getragen, während man ihn für den Abend in Wellen legt. Wie nir$_ das Haar getragen wird, daS hängt vom perfönlichen Geschmack ab; aber bie Mehrzahl der Damen wird den Herrenschnitt besser Der- meiden."


