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m. 19| Erstes Blatt

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177. Jahrgang » Mittwoch, 17. August <927

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Dor Gens.

Don Dr. Walther Schotte.

Botschafter von Hoesch, der von seinem Krankheitsurlaub nach Paris zurückgekehrt ist, hat vorher Fühlung mit Dr. Stresemann ge­nommen, und alS Ergebnis dieser Aussprache darf man wohl di« Verlautbarung auffassen, nach der in unserer Auhenpolitik kein Wechsel eintreten wird. Die Regierung steht nach wie vor zur Verständigungspolittk gerade auch Frank­reich gegenüber, obwohl nicht ohne Schuld des wiederredenden" Poincar^s die chauvi­nistische Presse Frankreichs eine neue Hetz­kampagne gegen Deutschland eröffnet hat, in der sie von Landesverrätern, wie Friedrich Wil­helm Foerster, unterstützt wird. Wie dieVoss. -31g." aus Paris zu berichten Weitz, sei die Verlautbarung über di« Stetigkeit der deutschen Politik dort sehr gut ausgenommen worden; es scheint, als ob Herr von Hoesch den Auftrag gehabt hat, die Unverändeclichkeit desguten Willens" Deutschlands bei seiner Antrittsvisite zu betonen, und daß er damit von dem wieder­genesenen Briand sehr herzlich empfangen worden ist.

Briand geht nach Genf. Unö auch Strese­mann wird dort nicht fehlen; obwohl wiederum die Tagesordnung der Generalversammlung des Völkerbundsrates nur Bagatellen aufzuweisen hat, von denen nur eine, der Streit mit der griechischen Regierung um Kreuzer-Bauaufträge, rms direkt berührt. Manhofft", in Genf das Gespräch von Thoirh wieder aufnehmen zu kön­nen, das bisher ganz ohne Ergebnisse geblieben ist. Danach scheint sicher, datz man auch diesmal die Frage des Besahungsabbaus und der Rhein­landräumung nicht offiziell aufgreifen, sondern datz man sich auf unverbindliche Besprechungen beschränken wird. Dr. Stresemann dürfte schon aus innerpolitischen Gründen ohne festes Programm zur Völkerbundstagung reisen. Denn ob das Ergebnis der unverbindlichen Bespre­chungen ihm erlauben wird, wieder optimistisch darüber zu berichten, weih ja auch er nicht; hoffnungslos scheint er nicht zu sein.

Dabei können wir uirs nicht verhehlen, datz die wiederaufzunehmende Tlnterhaltung von Thoirh sich sehr schwierig gestalten wird. Richt datz die Hetze der Chauvins beunruhigt; sie ist ja nur ein Symptom dafür, datz Frankreich nicht gewillt ist, die Versprechungen von Locarno ohne weiteres zu erfüllen. Viel ernster stimmt die von Poincarö und seinen Anhängern propa­gierte Politik, die im Unterschied zu früher das WortVerständigung" ebenfalls groh schreibt, aber eine Verständigung,wie sie sie verstehen", die charakterisiert ist durch das Bild: datz Poin- care uns die Derständigungsfaust unter die Rase gehalten hat. Von selten Poincares und seines getreuesten Mitarbeiters, desMatin"-Korre° spondenten Sauerwein, ist der Versuch gemacht worden, die Rheinlandfrage mit der Anschluß» frage zu verkoppeln, nachdem die Anschlußfrage durch die Wiener Ereignisse eine Bestätigung ihrer Aktualität erfahreü hat. welche eine von Frankreich angezettelte Pressedebatte behauptete. Selbstverständlich will Frankreich denGefahren des Anschlusses" durch eine französische Lösung des ProblemsOesterreich" begegnen, die auf der Linie einer nordmitteleuropäischen Zoll­konföderation zunächst zwischen Oesterreich und der Tschechei, später unter Einbeziehung Polens zu sinden ist. Dabei ist sich der Quai d'Orsay wohl selbst darüber klar, datz seine Zollunions- pläne wenig Aussicht, auf Verwirklichung haben. Richt nur, datz ihnen die Wirtschaft Oesterreichs widerstrebt übrigens im Einklang zu ihrer auf den Anschluß gerichteten Politik, auch die Wirtschaft der Tschechoslowakei ich nicht geneigt, Opfer für eine Zollunion mit Oesterreich zu bringen, die Frankreich politisch wünscht, die aber den Tschechen solange eine politische Gefahr zu sein fdxint, als nicht Polen und Ungarn in die Konföderation einbezogen sind, und das Ganze sich gegen Deutschland richten würde. Aber Poin- care und wird sich Briand ihm nicht an- passckst? benutzt diese Pläne wohl nur als Plattform für eine eigene Politik gegen Deutsch­land. Sei es, datz die französischen Staats­männer in dem Widerstand Deutschlands gegen einen ihm zugemuteten Verzicht in der Anschluß- frage einen Vorwand suchen, um den Abbau der Besatzung trotz Locarno zu verzögern und das Gespräch über d:e vorzeitige Räumung des Rheinlandes aus der Welt zu schaffen, sei es, datz sie eine über den Vertrag von Versailles hinausgehende Bindung Deutschlands in der An­schlutzfrage durch Zugeständnisse für den Abbau der Besatzung und progre sive Räumung zu er­reichen hoffen. Eine derartige, über den Ver­trag von Versailles hinausreichende Bindung Deutschlands scheint nach Sauerwein als Zusage unserer Regierung gefordert zu werden, datz sie sich vor jedem Schritt in der Hlnschlutzfrage, der ihr ja im Rahmen des Völkervundsstatuts nicht verwehrt werden kann, mit Frankreick) verstän­digen werde, um in bezug auf den Anschluß nur im Einverständnis mit Frankreich zu handeln. Cs ist auch denkbar, datz die französische Re­gierung unter Hinweis auf eine solche mit ihr vereinbarte Lösung der Anschlutzfrage von uns Garantien für die Znl^ritäL der Tschecho­slowakei verlangen wird. Von Polen wird man diesmal noch nicht zu sprechen wagen. Aber um einTeil-Locarno im Osten", nämlich Bin­dungen Deutschlands in der Anschlußfrage und Garantien für die Tschechoslowakei dürfte man sich bemühen wollen; alles im Ramen der Ver- sländigung undzugunsten des Rheinlandes".

Das Kriegsfchädenschlußgesetz.

Dem Reichstag ist nunmehr der Entwurf des Kriegsschädenschlutzgesehes zuge­gangen, dem eine unten auszugsweise berichtete eingehende Begründung beigegeben ist. 3n dieser erklärt die Rerchsregierung, datz eine endgülttge Regelung der Entschädigungsfrage durch die innerdeutsche Gesetzgebung um so mehr eine zwin­gende Rvttvendigieit geworden ist, weil nur hierdurch eine Beseitigung der bisherigen An- gewitzheitsfaktoren mit ihren ungünsttgen Rück­wirkungen auf die Lage des ReichshausHalts, sowie der deutschen Gesamt wirtschaft erreicht wer­den kann. Es wird dabei nicht verkannt, daß nur bei einer endgültigen Festsetzung der Ent­schädigungssätze der Mehrzahl der Geschädigten die Möglichkeit sich eröffnet, einen produktiven Wiederaufbau zu beginnen. Höchste Bedeutung wird Im übrigen besonders einem Wieder­aufbau beigemessen, der im Ausland von Persönlichkeiten vorgenommen wird, die ftüher bereits die deutschen Interessen durch ihre Ar­beit aufs tatkräftigste gefördert haben und auch heute noch in der Lage dazu sind, wertvolle, vor allem für die Entwicklung des deutschen Außenhandels in Betracht kommende wirtschaft­liche Beziehungen wieder anzuknüpfen Die für die Regelung der Schlußentschädigung sich er­gebenden vebchiedenen Möglichkeiten und Vor­schläge werden dann nacheinander krittfch unter­sucht. Als einziger Weg für eine Lösung wird angesehen, daß eine Regelung versucht wird, welche den Geschädigten eine Festsetzung ihrer Schäden und damit eine Anerkennung der Ent­schädigungspflicht des Reiches in bestimmtem Umfang« bringt und die auch durch Gewährung von Barmitteln den Geschädigten die Möglich­keit an die Hand gibt, den Aufbau sofort unter klaren Bedingungen zu beginnen

Die vom Reichsfinanzminister in Vorschlag ge­brachte Neuregeluna sieht eine Schlutzentschädigung nicht nur bei den Liquidationsgescyäbigten, sondern auch bei den Gewaltsgeschädigten vor. 9m Reichs­finanzministerium rechnete man damit, daß zunächst 391 000 Schadensfälle zu entschädigen seien, darunter 61000 Mark für Wertpaoierschäden. Leider hat der oorgeleate Entwurf, dessen allgemeine Grundsätze jeder Nachprüfung gegenüber stanbhalten dürften, in sich eine Reihe von Mängeln, gegen die sich im Augenblick noch mancherlei einwenden laßt. Als völlig untragbar werden von der Gegenseite, d. h. den Gesck-ädigten, die Entschädigungssätze bezeichnet. Hierbei hat sich bereits auch überraschen­derweise herausgestellt, daß seitens der Regierungs­parteien die gleiche Auffassung besteht. Bei den Dor- Verhandlungen, die von der Spitzenorganisation der Geschädigten mit den einzelnen Regierungsstellen, sowie auch den Parteien geführt wurden, kam man sck)ließlicb darauf hinaus, die Entschädigung etwa zu verdoppeln und erst bei den größeren Sum­men eine Art Besserungsschein in Wirksamkeit treten zu lassen, d. h. also, die größeren Summen prozentual zu beschneiden. Wenn ange­sichts dieser Tatsachen die Arbeitsgemeinschaft der Geschädigten scharfen Protest gegen den Entwurf er­hebt, der noch vor etwa Monatsfrist als vollkommen unfertige Referentenarbeit bezeichnet wurde, so er­scheint das als durchaus verständlich. Dom Stand­punkt des Wiederaufbaus der Geschädigten der deut­schen Wirtschaft kann der vom Reich zur Verfügung gestellte Entschädigungsbedarf von rund einer Mil­liarde nur als zu gering erachtet werden. Daß diese Herabsetzung erfolgt ist, muß einzig und allein dar­auf zurückgeführt werden, daß die zur Entschädigung notwendigen Mittel lediglich durch die Veräußerung von Reichsvermögen beschafft werden sollen. Es ließe sich also denken, daß zwischen der Ansicht- des Reichsfinanzministers, wonach eine Heranziehung des Reichshaushalt es angesichts der Repara­tionslasten unmöglich ist, und der von feiten der Geschädigten vertretenen Anschauung, daß aus lau--1 senden Haushaltsmitteln die Zuweisung von nur 100 Millionen Mark jährlich in Frage kommen würde, ein Ausgleich zustande kommen könnte. Man würde dabei nochmals die Frage eingehend zu prüfen haben, ob nicht doch wenigstens für einen Teil der Summe eine ange­messene Verwertung von Entschädi­gungsschuldtiteln unter Inanspruchnahme des inländischen Marktes nach dem Vorschlag der Geschädigten in Betracht gezogen werden könnte. Aber auch wenn man den Weg einer Anleihe nicht beschreiten will, bliebe es immerhin noch erwägens­wert, ob nicht die von der Arbeitsgemeinschaft der Geschädigten empfohlene Heranziehung deutscher

oder ausländischer Bankfirmen für die Verwertung oon Entschädigungstiteln wenn auch nicht in dem von den Geschädigten befürworteten größeren Um­fange einen Ausweg bieten könnte.

Es soll nicht verkannt werden, daß das Reichsfinanzministerium durch den Entwurf eine Grundlage dafür geschaffen hat, unter möglichster Beschleunigung die leider so überaus lange hin­ausgezogene Regelung zustande bringen zu können. Vielleicht ist gerade durch dieses Be­streben, die Gesamtfrage möglichst zusammen­fassend zu erledigen, eine Entwicklung begün­stigt worden, die man sicherlich auf feiten der die Angelegenheit ressortmäßig bearbeitenden Re­ferenten nicht beabsichtigt hat, datz nämlich sich zum Teil die bisherige Rechtslage in einigen Be­ziehungen zuungunsten der Geschädig­ten verschoben hat. Hierbei dürfte es sich aber im großen uni) ganzen in ähnlicher Weise, wie es bei dem Aufwertungsgeseh der Fall war, um Lücken handeln, die bei der weiteren parlamen­tarischen Behandlung des Entwurfes beseitigt werden können. Der Gesetzentwurf wird also noch voraussichtlich mancherlei Umgestaltungen . er­fahren. Hoffentlich wird dadurch keine allzu große Verzögerung der Wiedergutmachung ein­treten.

Die Handhabung der Entschädigungsfrage.

Berlin, )6. Aug. (Wolff.) 3n der jetzt erschienenen Begründung zu dem Entwurf eines Kriegsschädenschlutzgesetzes, dessen weseütliche Bestimmungen bereits am 9. d. Mts. veröffentlicht wurden, wird über die Hand­habung der Entschädigungsfrage, u. a. folgendes ausgeführt:

Für die Regelung der Schlutzentschädigung ftnö in der Hauptsache zwei Fakcoren matzgebend, nämlich die Höhe der eingetretenen Schäden und die Zahl der Geschädigten auf der einen Seite, die finanzielle Lei­stungsfähigkeit des Reichs auf der anderen. Don vornherein stand fest, daß die Schlutzentschädigung nicht bei den Liquida­tionsgeschädigten Halt machen könne, sondern datz nach der bisher im Entschädigungs­verfahren geübten Praxis auch die Gewalt- geschädigten berücksichtigt werden müßten. Bei der Durchführung dieses Grundsatzes ergeben sich für den Umfang der Entschädigungspflicht des Reichs folgende Zahlen: Insgesamt sind rund 391 000 Schadensfälle zu entschädigen, dar­unter 61 000 Meripapierschadensfällc. Die rest­lichen 330 000 Schadensfälle verteilen sich wie folgt: 95 500 aus das Ausland, 17 500 auf die ehemaligen Schutzgebiete, 136 800 auf die ab­getretenen Ost» und Rordgebiete ohne ober- schlesische Aufstandsschäden, 34 800 auf die ober­schlesischen Aufstandsschäden, 45 000 auf1 die ab­getretenen Westgebiete.

Der Jtiebensroerf sämtlicher enlschäbigungs- fähiger Schäden wird für die Liquidations­schäden auf rund 7,6 Milliarden Mark geschäht, wovon 1,6 Milliarden Mark auf Wertpapier­schäden entfallen; für die Gewaltschäden auf rund 2,8 Milliarden Mark, insgesamt also auf rund 10,4 Milliarden Mark.

Auf diese Schäden hat das Reichsentschädigungs- amt bis 1. Mai 1927 als Entschädigungen be­willigt: auf Liquidationsschäden rund 405 Mil­lionen Mark, auf Gewaltschäden rund 561 Mil­lionen Mark, insgesamt also 966 Millionen Mark und wird auf Grund der geltenden Bestimmungen voraussichtlich weitere 38 Millionen Mark auf die Liquidationsschäden und weitere 63 Millionen Mart auf Gewaltschäden zahlen, so daß sich also der auf den gesamten Sachschaden von 10,4 Milliarden Mark a u s z u s ch ü t t en d e Be­trag auf rund 1 Milliarde 67 Millio­nen Mark, also auf rund 10 v. H. belaufen wird.

Gegenüber diesem gewalttgen Umfang der Schäden steht die begrenzte finanzielle Leistungs­fähigkeit des Reichs, die von vornherein ' der Reichsregierung die Rotwendigkeit auferlegte, bei der Regelung der Schlutzentschädigung eine im Interesse des Geschädigten zu bed-auernde, aber durch die Verhältnisse dringend gebotene Z u - rückhaltung zu üben. So war es nicht an­gängig, für alle Geschädigten einen gleich hohen Entschädigungssatz vorzusehen, vielmehr mußten

entsprechend dem Grundsatz der Rachentschädi­gungsrichtlinien die Entschädigungssätze bei größeren Schäden allmählich ab» gebaut werden. Die Höhe der Gesamtbclastung des Reichs verbot ferner die allgemeine Bar­zahlung der festgesetzten Schluhentschädigung und machte es Notwendig, für die Geschädigten mit Sößeren Schäden eine andere Zahlungsart als arzahlung vorzusehen. Die Barzahlungs­grenze ist jedoch so gewählt worden, daß die überwiegende Mehrheit der Geschädigten bar ab» gefunden werden kann, während der Rest ein mit gesichertem Anspruch ausgestat- tetes. verzinsliches Recht erhält. Die mit der Schlutzentschädigung verfolgten Zwecke, nämlich die endgülttge Beseitigung der Unsicher» heitsfattoren, die Beruhigung der öffentlichen Meinung und der Wiederaufbau der durch Liqui» dations- und Oetoaltmaßnaßmen schwer geschädig­ten deutschen Wirtschaft lassen sich nur dann erreichen, wenn die Entschädigung mit größter Beschleunigung zum Abschluß gelangt. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Schlußent­schädigung auf den bisherigen Feststellungen auf­gebaut wird. In diesem Punkte begegnen sich die Wünsche der Reichsregierung mit denen der Geschädigten.

Es ist daher vorgesehen, daß die Errechnung der Rachentschädigung die maßgebenden Fak­toren, so insbesondere der im Rachentschädi- gungsversahren festgestellle Grundbetrag und die in diesem Verfahren sestgesteUlen Vorlei­stungen und ihre hphe, die Grundlage für die Schlußezftschädigung bilden solien.

Infolgedessen konnte das Verfahren so vereinfacht werden, daß es eine schnelle und reibungslose Durchführung der Schlußentschädigung gewähr­leistet. Die in der bereits gemeldeten Aufstellung der Entschädigungssätze enthaltenen BegriffeE n t- w u r z e l u n g" undWiederaufba u" werden In dem Entwurf wie folgt umrissen: Eine E n t- rourxelung liegt vor, wenn der Geschädigte in­folge des Schadens eine wirtschaftliche Lebensgrund­lage nicht mehr besitzt.

Bei der Entscheidung hierüber ist zu berücksich­tigen, welchen Ersatz der Geschädigte außerhalb die­ses Gesetzes und durch die früheren Entschädigungs- beftimmungen bereits erhalten hat oder erhält, sowie welche Gegenstände der Geschädigte zurückerhalten hat und welche Beträge er durch unmittelbare Aus- Zahlung des Liquidationserlöses oder des sestge- stellten Wertes erhalten hat. Wiederausbau liegt vor, wenn ein Geschädigter, der bei Eintritt des Schadens eine selbständige wirtschaftliche Tätig­keit ausgeübt ober einem wirtschaftlichen Unterneh­men unter wesentlicher Kapitalbeteiligung in leiten­der Stelle angehört hat, eine wirtschaftliche Tätigkeit wieder aufnimmt, die der infolge des Schadens ver­lorenen Tätigkeit entspricht. Die Wiederauf­nahme der wirtschaftlichen Tätigkeit wird der Aufrechterhaltung der infolge des Scha­dens gefährdeten wirtschaftlichen Tätigkeit ober bem notroenbigen Ausbau ber infolge bes Schadens ein­geschränkten wirtschaftlichen Tätigkeit gleich erachtet. Die Wiederaufnahme, Aufrechterhaltung und ber Ausbau ber wirtschaftlichen Tätigkeit müssen im all­gemeinen wirtschaftlichen Interesse liegen. Es besteht an ber Wieberaufnahme, ber Aufrechterhaltung ober bem Ausbau ber nicht wirtschaftlichen Zwecken bie­nenden Tätigkeit ein allgemeines Interesse. So kann, insofern im übrigen die Voraussetzungen bes Ab­satzes 1 gegeben finb, auch in biefen Fällen aus­nahmsweise bas Vorliegen bes Wieberaufbaus an­genommen werben. Der Anspruch auf bie Schlußentschäbigung ist in gewissen Gren­zen übertragbar unb erblich. Der Entschä- bigungsanspruch ist insoweit unpfänbbar, als der Zah- (ungsbetrag 1000 Reichsmark nicht übersteigt.

Aenderung unmöglich?

Berlin, 17. Aug. Zu den gestern stattgehabten Besprechungen, bie im Reichsfinanz- Ministerium mit ben verschiebenen Interessen­vertretungen ber Geschädigten stattgefunden haben, erfahren wir, baß von Regierungsseite eine Aenderung bes Gesetzes als unmöglich be­zeichnet würbe. Es ist bereits bem Reichswirtschafts­rat oorgelegt unb bis heute bem Reichsrat zuge­leitet. Trotzdem scheint man ein gewisses Entgegen­kommen für solche Fälle in Aussicht gestellt zu haben, wodurch keine grundlegenden Bestimmungen des Gesetzes berührt würden.

lau .mMjuianjanz

Für eine derartige Tendenz der französischen Regierung spricht ihre Sarge wegen eines mög­lichen Wechsels in der Haltung Mussolinis zum Anschluß. Mussolini hat in seiner letzten großen Rede zu den außerordentlichen politischen Ver­änderungen Stellung genommen, die auf der Landkarte Mitteleuropas durch &ea Anschluß vollzogen werden würden. Deutschland würde dadurch Rachbar Italiens, Jugoslawiens und Ungarns werden, und die Tschechofiowakei würde nicht nur von Norden und Westen, sondern auch vom Süden durch Deutschland begrenzt, gerade­zu eingekesselt werden. Mussolini sprach also kein striktes Rein aus, wie wir das bisher in bezug auf den Anschluß von ihm gehört haben, sondern zognur die Folgen eines eventuellen An­schlusses in sein politisches Kalkül ein. Deutsch­land hat noch keine Veranlassung, ihm auf dieses Gebiet zu folgen. Aber auf Frankreich scheint die Rede Mussolinis großen Eindruck gemacht zu haben.

So unbegründet unsere Reserve den mittel« europäischen Staaten gegenüber ist, so wenig Anlaß sehen wir für die deutsche Regierung, ihre in bezug auf die mitteleuropäischen Fragen bewahrte Zurückhaltung Frankreich gegenüber aufzugeben. Deswegen glauben wir nicht, daß der Versuch des Quai d'Orsay, Anschlußfrage und Rheinlandräumung zu verbinden, irgendeinen Er­folg haben kann, weder einen direkten, noch einen mittelbaren* für das deutsch-französische Verhält­nis. Es wäre schon viel, wenn die neuerliche Aussprache zwischen Stresemann und Briand dazu beitragen würde, daß die Hetze gegen Deutschland zum Aufhören käme. Aber daß die deufiche Delegation irgendein positives Resultat in der Frage der Besatzung und der progressiven Rheinlandräumung mitbringen wird, scheint uns nach einer Lage, die wir für die europäischen Probleme als vollkommen fruchtlos ansehen, we­nig wahrscheinlich. Der Glaube, daß England energisch auf einer Bereinigung der Rheinland­

frage bestehen wird, ist eine Illusion! In der englischen Politik überwiegt noch immer das Interesse an einer Verständigung mit Frankreich, Zumal jetzt, nachdem die Genfer Abrüstungs­verhandlungen mit Amerika auf einen toten Punkt gekommen sind. Deutschland stehl ohne Aüterstützung in Genf da. Auch an den deutschen Rückhalt an Rußland wird nicht mehr geglaubt, feit die Schwäche der Sowjets offenbar geworden ist. Die Rede Tschitscherins über seineBedin­gungen" für die Wiederaufnahme der diploma­tischen Beziehungen mit England kann ja nur als Anfang einer Kapitulation gedeutet werden. Die Situation ist also in der Tat schlecht geeignet für einen Wechsel der deutschen Außenpolitik!

Nächste Woche Kabineltssitzung.

Berlin, 17. Aug. (WTB. Funkspruch.) Das Reichs kabinett wird, demBerliner Tageblatt" zufolge, bevor der Außenminister nach Genf abreist, am 2 5. oder 26. August »och-