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neuen werven. Mach einer um 19 Uhr eingegan- lenen Meldung soll das Präsidium der Oester- .ttchischen Sozialdemokratischen Partei beschlossen laben, eine Deputation zum Bundes­kanzler Seipel zu entsenden und ihn zum -Rücktritt aufzufordern. Vor dem Gebäude er Druckerei und Redaktion derReichspost" kam es zu stürmischen Demonstrationen. Die an* gesammelten Demonstranten durchbrachen den Polizeikordon, der sie an dem Eindringen in das Gebäude hindern sollte. Das ganze Unternehmen murde von den Demonstranten verwüstet und auch die Druckeretmaschinen vernichtet.

Vierzig Todesopfer?

Berlin, 15. Juli. Rach einer Meldung der Boss. Ztg." aus Wien erklärte der Chef­arzt der Wiener Freiwilligen Rettungsgesell­schaften. daß nach feiner Kenntnis die Zahl der Opfer bisher vierzig Tote und zwei­hundert Verwundete beträgt. Der Brand im Justizpalast. so meldet das Blatt weiter, hat seinen Höhepunkt erreicht. Das ganze riesige Gebäude ist ein einziges Flammenmeer. Gewaltige Rauchwolken be­decken den Himmel. Die Morgenzeitungen wer­den nicht erscheinen können. Der Dahnverkehr auf der Süd- und Westbahn ist noch immer un­terbrochen und der Strahenbahnverkehr einge­stellt. Auf der Bellaria wird gegenwärtig noch geschossen. Die Polizei hat die Vorstädte g e- räumt, so daß sich der Mob dort breitzu- machen gedenkt. Die Automvbile werden in dec Vorstädten angehallen, ihre In­sassen beraubt und verprügelt. Man sieht Auto­mobile durch die Straßen fahren, auf denen sozialdemokratische Ordner mit weißen Taschen­tüchern stehen.

Ein optimistischer Polizeibericht

Preßburg, 15. Juli. (WTB. Funkspruch) In einem aus Wien von zuständiger Stells verbreiteten Bericht wird Über den Verlauf der heutigen Ausschreitungen u. a. berichtet: Da keine Aussicht bestand, auf andere Weise die Ordnung wiederherzustellen, und die" Versuche einiger Ord­ner, die ^Haffen zu beruhigen, erfolglos blieben, mußte sich die Polizeibehörde entschließen, mit Gewehren ausgerüstete Abteilungen zu entsenden, die, als sie in der Lichtengelsgasse, in der Rähe des Rathauses, von Demonstranten nicht nur mit' Steinen und anderen Wurf­geschossen beworfen, sondern auch angeschossen wurden, von der Schußwaffe Gebrauch machten, um den Platz mit Gewalt zu räumen. Gleicherweise hat auch die mit Gewehren be­waffnete Sicherheils-Kraftabteilung, als sie mit Steinwürfen empfange nwurde, in der Umgebung des Iustizpalais einige Schüsse abgegeben und die Ordnung wiederhergestellt, so daß nun die Feuerwehr eingreifen und den Brand im Iustizpalais lokalisieren konnte. Auch zwei Zei­tungsredaktionen, dieWiener Reuesten Rach­richten" und dieReichspost" wurden von Demon­stranten angegriffen, wo sie das Mobiliar zer­störten und die Manuskripte zerrissen. Die Ver­suche. auch die Maschinen zu vernichten, wurden durch die inzwischen verstärkte Polizei vereitelt. Am Rachmitlag ist die Sicherheitswache damit beschäftigt gewesen, durch größere, mit Gewehren ausgerüstete Patrouillen zu Fuß und zu Pferde die Reste der Demonstranten zu zerstreuen und die Ruhe wieder völlig herzustellen. Die Plätze in der Umgebung des Rallonalrates und des Iustizpalastes sind von Militär beseht. Eine Ge­fährdung de- Eigentums ist nirgends erfolgt. Die Sicherheitsbehörde ist vollkommen Herrin der Situation.

Die Beratungen bet; Negierung.

Prehburg, 16. Juli. (WTB. Funkspruch.) Aus Wien wird gemeldet: Gestern nachmittag wurde ein mehrstündiger M t n i st e r r a t abgehcrlten, m dem auch Polizeipräsident Schober, Generalpost­direktor Hoheisel und die leitenden Beamten des Bundeskanzleramtes hinzugezogm waren. In den Abendstunden sand eine Aussprache zwischen dem Bundeskanzler und den' sozialdemokrati­schen Abgeordneten, Bürgermeister Seitz und Dr. Bauer statt. Die Regierung hat alle Vorkehrungen getroffen, um ein Wiederaufflackern der Unruhen in den folgenden Tagen nach Möglich­keit zu verhindern. Darüber, ob dann der Natio­nal r a t einberufen werden soll, um zu der durch die Unruhen geschaffenen politischen Lage Stellung zu nehmen, ist noch keine Entscheidung getroffen, ob­wohl diese Frage zum Gegenstand von Besprechun­gen zwischen dem Bundeskanzler und den Führern der Opposition war. Der Ministerrat bat sich in Permanenz erklärt. Er wird heute früh ohne weiter? Einberufung mit dem Bundeskanzler zusammen­treten. x

Die Lage in Tirot.

Innsbruck, 15. Juli. (SIL) In den übrigen Bundesländern ist es völ­lig ruhig. Selbst wenn es zur Ausrufung einer sozialistischen Republik kommen sollte, ist nicht anzunehmen, daß die übrigen Bundes­länder dem Folge leisten werden. Der Landes- hauptmann von Tirol. Dc. Stumps, der sich in Urlaub befand, hat sich auf die Rachrichten uns Wien sofort nach Innsbruck begeben. Im Tiroler Landeshaus, dem Sih der Tiroler Landesregierung, tagt eine Konferenz, die sich mit den Vorgängen in Wien beschäftigt. Auch die Tiroler Heimatwehr hält eine Sitzung ab. In maßgebenden Kreisen Tirols ist man der fcftcn Meinung, daß ein Uebergreifen auf Tirol unter allen Umständen verhindert werden müsse, wozu auch die zu befürchtende Inter­vention Italiens zwinge.

Eme Darstellung der Vorwärts.

Berlin, 16 Juli. (WTB. Funkspruch.) Zu 1 ?il blutigen Zusammenstößen in Wien schreibt er Vorwärts" u. a.: Eine Parole zu irgend- 1 eichen Demonstrationen oder Aktionen wegen ces Freispruches im Massenmörderprozeß sei von der Sozialdemokratischen Partei nicht aus- -cgeben wordeir. Eine Reihe von Betriebsder- -ammlungen beschloß, die Arbeit sofort niederzulegen und vor das Parlament und das Rathaus zu ziehen. Gegen v210 Uhr irgend trafen die ersten Züge vor dem Par­ament ein. Es wurde eine Abordnung n das Parlament entsendet, um gegen ?as Urteil zu protestieren. Die demonstrie- enden Arbeiter warteten in Ruhe. Inzwischen war aber von der Polizeidirektion ein Trupp berittener Polizi sten zum Parlament ntsandt worden. Der Führer gab seiner Mann- chaft ohne ausreichenden Grund den Befehl, e Straßen vor dem Parlament zu räumen

Dem Vorgehen der Polizei wurde Wider­stand entgegengesetzt. Dies hatte zur Folge, daß Polizeitrupps aus allen Stadtteilen herbei- geschafft wurden. Es entspann sich vor dem Parlament ein Hin und Her. wobei wahrschein­lich .dem gewaltsamen Vorgehen gewaltsame Abwehr entgegengeseht wurde. Es sollen dabei auch Steine geworfen worden sein. Run hieb die Polizei mit Säbeln drein. Bald fielen auch Schüsse der Polizei. Die Rettungsgesell­schaft war andauernd mit der Bergung der Toten und Verwundeten beschäftigt. Der Waffen­gebrauch der Polizei stachelte die Erregung der Demonstranten zur Hellen Wut an.

Einmischung der Komintern.

Riga. 15. Juli. (TU.) Aus Moskau wird gemeldet, daß dort die Wiener Ereignisse natur­gemäß größtes Aufsehen erregt haben. Die Kommunistische Internationale soll einen Aufruf erlassen haben, in dem die Arbeiter­massen in Wien aufgefordert werden, gegen die bürgerlichen Klassen in Oester­reich zu kämpfen. Außerdem soll das Vollzugs­komitee der Kommunistischen Internationale be­absichtigen. zur Unterstützung der österreichischen Arbeiter Geldspenden zur Verfügung" zu stellen. In russischen Kominternkreisen bezeichnet man die Wiener Ereignisse als einen Versuch der Arbeitermassen, die bürgerliche Regierung vollkommen zu st ü r ze n.

Die Tangerfrage.

Ein neuer Vorschlag Spaniens.

London, 15. Juli. (WTB.) Zu der neuesten Entwicklung der Tangerscage. die mit der Ani- Wesenheit des spanischen Königs in London in Zusammenhang gebracht wird, schreibt der diplo­matische Korrespondent desDaily Telegraph", anscheinend würde Spanien bereit sein, wieder in den Völkerbund einzutreten, vor­ausgesetzt, daß es das ausschließliche Recht der Polizeikontrolle in Tan­

ger und dem benachbarten Bezirk erhalte, oder mit anderen Worten, daß es allein die Verant­wortung für die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung in der Enklave erhalte. Es brauche nicht gesagt zu werden, daß es sich hierbei nicht um einen formellen Vorschlag handele, sondern um diskrete Andeutungen, die Übrigens nicht zum ersten Male vorgebracht würden. Für diesen Gedanken werde die britische Un t er st ü tzu ng gesucht, aber es könne von keiner britischen Regierung erwartet werden, daß sie ein vitales strategisches Interesse, wie die Erhaltung des internationalen Statuts, für ein anderes Interesse aufopfere, das im Verhältnis zum britischen Reiche nur einen vagen und akademiichen Charakter habe. Der Korrespondent bestätigt, daß neuerdings in bri­tischen amtlichen Kreisen die Abhaltung einer Bi e r m ä chcke k on f e r e nz zwischen Groß­britannien. Frankreich, Italien und Spanien über Tanger begrüßt wird. Die Angelegenheit sei aber noch vollkommen in der Schwebe, öa maßgebende französische politische Kreise be­fürchten. daß England und besonders Italien in einigen Punkten Partei für Spanien ergreifen würden.

Bäumer Löblich adgeMrz;

Kopenhagen, 15.Juli. (TU.) Heute abend um 19,50 Uhr ist der bekannte deutsche Sportflieger Bäumer, der sich im Kriege als Jagdflieger den Pour le mLrite erworben hatte, aus dreitau­send Meter Höhe, zwei Kilometer von der Küste von Oeresund entfernt, tödlich abgestürzt. Auch bei seinem Todesfluge hatte er ein kleines Rohrbach- flugzeug geführt. Neben Übet war Bäumer der beste deutsche Kunst- und Rekordflieger. Noch gestern hatten wir von neuen Rekordflügen Bäumers be­richtet. Als Ursache des tödlichen Absturzes wird bekannt, daß sein Motor In 3000 Meter Höhe plötz­lich aus setzte. Der Flieger stürzte mit dem sich Überschlagenden©auferoinb" 'mitten i * den Oeresund, wo er und leine Maschine sechs Meter tief unter der Meeresoberfläche begraben liegen.

der Lniwurf Les Reichsschulgesetzes.

B e r I i n, 15. Juli. (WTB.) Der vom Reichs­kabinett gebilligte Entwurf des Reichsschulgesetzes behandelt in seinem ersten Abschnitt dieAuf­gaben, Formen und Kennzeichen der deutschen Volksschule". Unter Bezugnahme auf Artikel 148, Abs. 2 der Deutschen Reichsverfassung wird in diesem Abschnitt ausgeführt, daß in allen Volks­schulen darauf Bedacht zu nehmen ist, daß die Empfindungen Anders denkender nicht verletzt werden. Es werden bann als Formen der deutschen Volksschule bezeichnet:

a) die nach Bekenntnissen nicht getrennte Volksschule (Gemeinschaftsschule),

b) die Bekenntnisschule,

c) die bekenntnis freie Schule (weltliche oder Weltanschauungsschule).

Diesen Schul formen ist unbeschadet des Artikels 146, Abs. 1 der Reichsverfassung im Rahmen der Bestimmungen des Schulgesetzes freie Entwicklungsmöglichkeit zu geben.

Die Gemeinschaftsschule

stckt grundsätzlich allen schulpflichtigen Kindern offen. Sie erfüllt die Unterrichts- und Erzie- hungsaufgaben auf religiös-sittlichen Grundlage ohne Rücksicht auf die Besonder­heiten einzelner Bekenntnisse und Weltan­schauungen. Die aus dem Christentum erwachsenem Werte sind im Unterricht und in der Erziehung lebendig zu machen. Der Religionsunter­richt ist für alle Klassen ordentliches Lehrfach und wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt, lieber

die Bekenntnisschule

bestimmt das Gesetz, daß Voraussetzung für die Errichtung einer Volksschule eines bestimmten Bekenntnisses das Bestehen einer mit den Rech­ten einer Körperschaft öffentlichen Rechts aus- geftatteten Religionsgesellschaft dieses Bekenntnisses ist. Die Bekenntnisschule dient zur Aufnahme von Kindern eines bestimmten Be­kenntnisses sowie von Kindern eines verwandten Bekenntnisses, doch können aus besonderen Grün­den auch andere Kinder eingeschult werden, wo­durch die Schule ihren Charakter als Bekenntnis­schule nicht verliert. An der Bekenntnisschule dürfen nur solche Lehrkräfte hauptayttlich angestellt werden, die dem betreffenden oder einem verwandten Bekenntnis angehbren.

Die befennfntefrek Schule

ist für solche Kinder bestimmt, die entweder keinem Bekenntnis angehören oder nach dem Willen der Erziehungsberechtigten vom Religionsunterricht abgemeldet sind und nicht an der Gemeinschafts- oder Bekenntnisschule erzogen werden sollen Sie steht unbeschadet ihres Charakters als bekenntnis- freie Schule aus besonderen Gründen auch anderen Kindern offen. Sie erfüllt die Unterrichts- und Erziehungsaufgaben der deutschen Volksschule aus allgemein-sittlicher Grundlage ohne bekenntnis- mäßige oder weltanschauliche Bindung. Reli­gionsunterricht wird nicht erteilt. Es ist als ordentliches Lehrfach Unterricht in einer bestimmten Weltanschauung zu ertei­len, wenn für die Pflege dieser Weltanschauung eine mit den öffentlichen Rechten einer Körper­schaft auggeft artete Vereinigung besteht, und wenn die Erziehungsberechttgten von wenigstens zwei Dritteln der die Schule besuchenden Kinder dieses beantragen. Doch kann zur Teilnahme an dem be­sonderen Weltanschauungsunterricht kein Kind gegen den Willen des Erziehungs­berechtigten gezwungen werden.

Der zweite Abschnitt des Gesetzentwurfs be- hanbelt

die Einrichtung und Umwandlung der 5de­formen.

Innerhalb einer Gemeinde ist zur Stellung des An ttags auf Einrichtung einer der drei genannten Schulformen oder auf Umwandlung einer Schul- form in eine andere, jeder deutsche Reich-angehöriqe berechUg , dem die Sorge für die Person eines volksschulpflichtigen und die Volksschule besuchenden Kindes zusteht. Der Antrag muß von den Erzie- ( hungsbereckstigten von mindestens vierzia schulpflichtigen Kindern gestellt werden Sind in einer Gemeinde weniger als 200 swul ' pflichtige Kinder vorhanden, so kann nach näherer Bestimmung des Landesrechts von diesem Ersorder-

g es eh c n werden. Dem vorschriftsmäßig gestellten Antrag ist stattzugeben, wenn die bean- tragte Schulform nicht ober nicht in ausreidienber ^zahl m der Gemeinde vertreten ist und wenn die einzurichtende Schule den geordneten Schulbetrieb

auch im Sinne von Art. 146, Abs. 1 der Reicbsver- fässung gewährleistet. Einen rechtsgültig gestellten Antrag auf Umwandlung einer Schulform in eine andere ist stattzugeben, wenn die Erziehungsberech­tigten o o n wenigstens zwei Dritteln der die Schule besuchenden Kinder sich dafür ausspre­chen. Im dritten Abschnitt behandelt das Gesetz

die Schulaufsicht und Schulverwaltung.

Es wird bestimmt, daß die Aufsicht über alle Volks­schulen der Staat führt. Bei der Besatzung von Stellen von unmittelbaren fachmännisch vorgebilde- ten Schulaufsichtsbeamten ist auf die Art der ihnen unterstellten Schule Rücksicht zu nehmen. In die örllichen Schulverwaltungskörper, denen Schulen unterstehen, an welchen der Religi­onsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist, ist je e i n Vertreter der entsprechenden Reil» gionsgesellschaft (evangelischer Pfarrer, ka° cholischer Pfarrer, Rabbiner) mit Sitz und Stimme aufzunehmen.

Im vierten Abschnitt wird #

der Religionsunterricht in Volksschulen

bHandelt. Der Religionsunterricht wird von An­gehörigen der betreffenden Religionsgesellschaft in Uebereinsttrnmung mit ihren Grundsätzen, unbescha­det des Auffichtsrechtes des Staates, erteilt. In den Gsmeinschafts- und Bekenntnisschulen ist für die Be> kennttrismin dech eiten Religionsunterricht als ordent­liches Lehrfach einzurichten, wenn durchschnittlich mindestens zwölf Kinder des betreffenden Minder- heitsbekenntnisses in der Schule vorhanden sind, die an dem Religionsunterricht teilnehmen. Die Bestim­mungen über Lehrplan, Lehr- und Lernbücher für den Religionsunterricht werden im Einvernehmen mit der Religionsgesellschaft erlassen. Auch bei Fest­setzung her Zahl der diesem Unterricht zur Ver­fügung stehenden Wochenstunden wirkt die Reli- aionsgesellschast mit. Zur Einsichtnahme in ben Re­ligionsunterricht bestellt der Staat im Schulwesen erfahrene Beamte, die von der Religions­gesellschaft vorgeschlagen werden. Den obersten Stellen der Religionsgesellschaften ist Ge­legenheit zu geben, s i ch davon zu überzeu­ge n^, ob der Religionsunterricht in Uebereinsttm- mung mit den Grundsätzen der Religionsaesellschaft erteilt wirb.

Die bei Inkrafttreten bes neuen Gesetzes bestehen­den, nach Bekenntnissen nicht getrennten Volksschulen mit Religionsunterricht gelten als Gemeinschafts­schulen im Sinne dieses Gesetzes. Sämtliche bei dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bestehenden Schulen gelten als beantragt im Sinne des neuen Gesetzes, wenn nicht rechtsgülttge Antkäge auf neue Schulformen gestellt werden. Die bestehen­den und als beantragt geltenden Schulen sind unverzüglich in Uebereinsttrnmung mit den Vor­schriften des neuen Gesetzes zu bringen, die dis Fragen des Rellgions- und Weltanschauungs­unterrichts betreffen. Die Länder haben die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vor­schriften so rechtzeittg zu erlassen, baß spä- tesie ns zwei Jahre nach |einer Verkün­digung mit der Durchführung begonnen werden kann. In den Ländern Baden und Hessen sowie in dem ehemaligen Grohherzogtum Ras - sau tritt bas Gesetz erst fünf Jahre nach seiner Verkündigung in Kraft.

Volkspartei und Schulgesetz.

Eigener Drahtbericht des ..Gießener Anzeigers".

r Der l i n, 16. Juli. Der nunmehr veröffent­lichte Entwurf des Reichsschulgesetzes hat lange Zett gebraucht, bis er Gestalt gewonnen hat. Man kann wohl sagen, daß es in den letzten r^ricfn toeriig Vorlagen gab, die hinter den Kulissen ein so hartnäckiges Ringen sahen. Es liegt in der Ratur der Sache, denn schließlich handelt es sich hier um das größte geseh.< geberische Werk, das in der Rachkriegszeit aus kulturellem Gebiete geschaffen toor-1 wesentlichen standen sich bei ben' Verhandlungen meist zwei Parteien gegen­über: die Bayerische Dolkspartel, baß Zen­trum mch die Deutschnationalen auf oer einen, die Deutsche Volkspartei als die Verfechterin des liberalen Gedankens auf der orderen Seite. Zweifellos ist das liegt ganz naturgemäß in der Schwierigkeit der Materie auf keiner Seite das, Gefühl vorhanden, daß alles Wünschenswerte erreicht worden ist, aber man rann doch den Eindruck wiedergeben, daß überall im Koalitionslager Befriedigung darüber herrscht, daß bas Werk bis zu diesem endgültigen Entwurf gediehen ist. Dabei wird gerade von

einer maßgebenden vottspartettichen Seite zum Ausdruck gebracht, daß die Gegenseite be­sonders das Zentrum es an Bereitwilligkeit zu Konzessionen nicht hat fehlen lassen, wo es ihr irgend möglich erschien. Auch die konziliante Art. in der der Ches des federführenden Ministeriums die Verhandlungen leitete, wird von unserem volksparteilichen Gewährsmann rühmend her- vorgehoben.

Was nurt den Inhalt des Gesetzentwurfes anlangt, so herrscht in den beteiligten Kreisen der Deutschen Dolkspartel vor allem Befriedi­gung darüber, daß die alte Simultan­schule in der neuen Gemeinschaftsschule fest» gelegt wird, und daß der christliche Cha­rakter dieser Schulart In der Form sichev- gestellt ist, daß der Entwurf es als ihre Auf- gäbe bezeichnet,die aus dem christlichen Glau­ben erwachsenen Werte der deutschen Volks­kultur lebendig zu machen". Bei der Behand­lung der Bekenntnisschule machte die Frage des Religionsunterrichtes wohl erhebliche Schwierigkeiten, namentlich soweit es "sich um denGeist des Bekenntnisses" handelte. Hier hat man den Ausweg gefunden, indem der Entwurf nunmehr vomGlauben" spricht. Man verweist auch darauf, daß das Antragsrecht für Gemeinschaftsschulen gesichert ist. Ein weiterer Streitpunkt war die Frageaeord - ne ten Schulbetriebs". Das Bemühen, allen Richtungen möglichst Toleranz zu zeigen, schloß die Gefahr von Zwergschulen in sich. Ihr ist dadurch begegnet worden, daß der Begriff des geordneten Schulbetriebes dahin feft gelegt wurde: Die in § 1 des Gesetzes gestellten Bil­dungsziele müssen erreicht werden, und zweitens ist der Begriff geordneter Schulbetrieb nach den relativen Verhältnissen des Ortes be­stimmt, d. h. also, daß beispielsweise in Berlin, das durch seine großen Systeme besonders her­vorragt, eine einklassige Schule nicht als geord­neter Schulbetrieb angesprvchen wird. Defriedi- gung herrscht im liberalen Lager auch darüber, daß die Schulaufsicht grundsätzlich oder doch in den meisten Fällen durch Schul­männer erfolgt Rur in den katholischen S- ulen sind auch Geistliche, aus kirchenrechtlichen Grün­den, zugelasfen.

Das Echo der Berliner Presse.

Berlin, 16. Juli. (Teb-11.) Rachdem nun­mehr der Reichsschulgesehentwurf im Wortlaut vorliegt, nahmen mehrere Berliner Zeitungen dazu Stellung, weisen aber gleichzeitig darauf hin, daß sie auf einzelne Punkte noch ausführlich zurückkommen werden. DieTägliche Rund­schau" schreibt, eine Reihe von Wünschen de» D. D. P. seien in dem Gefetzentwurs nod> nicht berücksichtigt. Es werde im Ausschuß GelegerchSit gegeben sein, für sie mit aller Entschiedenheit ein­zutreten. 2lls Verhandlungsgrundlage sei der Entwurf jedenfalls annehmbarer als nach der ursprünglichen Fassung und nach den parla­mentarischen Vorverhandlungen zu erwarten ge­wesen sei. DerLokalanzeiger" hebt als bemerkenswert hervor, daß der Keudellsche Ent­wurf das Bestreben hat, gleiches Recht für alle Eltern und sonstigen Erziehungsberechttgten zu schaffen. In derKreuz-Zeltuttg" stellt der Abg. Mumm als größten Vorzug des Gesetzes fest, daß der Bekenntnisschule im Rahmen der Verfassung freie Entwicklungsmög- lichkeit gegeben werde. DieDörsenzei- t u n g" meint der Gesetzentwurf trage In wirklich liberaler Weise den Wünschen aller Richtungen Rechnung. Das ,D. T." schreibt, die Erhebung des unveränderten Entwurfs zum Gesetz würde einen im Interesse des Ideals der Einheitlichkeit der Dolkserziehung tief beklagenswerten Rück - schr itt bedeuten. DerD5r senkur i er" meint, werde der Entwurf Gesetz, so werde das deutsche Schulwesen eine Revolution durch­machen, wie sie sie bisher noch nicht erlebt habe. DerVorwärts" erflart, die Sozialdemokratie werde alles hm, um zu verhin dern, daß die Vorlage in dieser Form Gesetz werde.

Aus aller Wett.

Eine Flasche von Nungesser und Lott in Dangeroog?

Die Deutsche Lufthansa, Flugleitung Wil- helmshafen-Rüstringen, teilt mit: Arn 14. Juli wurde in Wangeroog beim Westanleger eine Flasche angespült, die eine kurze Kartenskizze und folgenden Postinhalt hatte:Soüvez nous sans pain, Sans eau petite isle dans Patlantique. Nungesser et Coli." Die Untersuchung darüber, ob es sich um eine Mystifikation handelt oder nicht, ist noch nicht abgeschlossen. Rach der Kartenskizze müßte die Flaschenpost der fran­zösischen Ozeanflieger westlich von Ber­mudas aufgegeben sein.

Die Leiche kuttskers obduziert.

Die Obduktion der Leiche Iwan Kuttskers hat lautVoss. Ztg." ergeben, daß die ©iognofe, Kutisker fei an einer Lungenembolie ge­storben, irrig gewesen ist. Er ist vielmehr einer allgemeinen schweren Schlaaaderverk al- kung, insbesondere einer Verkalkung der Hsrz- schlagader, erlegen, ntit der eine Rierenkrank- hett verbunden war. Wie das genannte Blatt hört, will der Verteidiger Kuttskers t>en Staat für den Tod Kuttskers verantwortlich machen.

Zugzusammensloß.

Freitag morgen gegen 8 Uhr fuhr der Per­sonenzug 640 WarburgAltenbeken auf den vor dem Bahnhof Altenbecken haltendem Güterzug 6Z10 auf. Von dem Güterzug sind mehrere Wagen entgleist und zwei zertrüm­mert worden. Die Lokomotive des Personen­zugs wurde stark beschädigt, während der Pack­wagen zertrümmert wurde. Der Zugführer des Personenzugs wurde getötet, em Schaff­ner. schwer und ein anderer leicht verletzt. Die Reisenden blieben unverletzt. Die Strecke War- burgAltenbeken wird für zehn Stunden gesperrt bleiben müssen. Der Verkehr wird durch Um» steigen aufrecht erhalten.

59 Todesopfer der hihe in Amerika.

, Vöie derRew Port Herald" aus Reuhork meldet, sind bei der Hitzwelle, die sich längs der Ostküste der Vereinigten Staaten hinzog, 59 Per­sonen ums Leben gekommen.

Wettervoraussage.

Stellenweise Frühnebel, tagsüber wolkig, auch vielfach aufheiternd, mäßig warm und meist trocken.

Gestrige Tagestemperaturen: Maximum: 23 Gr.

Celsius. Minimum: 12,5 Grad Celsius.

Sonnenscheindauer: 6 Stunden.

Heutige Morgentemperatur: 15,3 Grad Celsius.

Witterungsaussichten für Montag: Wechselnd wolkig mit Aufheiterung und vereinzelt Gewitter­neigung, sonst trocken.