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Dleseck, den 12. Oktober 1927.

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jur die uns anläßlich unserer Vermählung in so überaus reichem Maße erwiesenen Aufmerksamkeiten danken wir herzlichst.

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und Irau Anna geb. Reeh.

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Für die freundlichen Dünsche anläßlich meines 2Sjährigen Oienstjubiläums sage ich allen auf diesem Dege wärmsten Dank 2Robert Staubach Pfarrer

D<Hmrborn Steinberg, den 11. Oktober 1927

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sondern Säten zeigen

ist konsumgenossenschaftlicher Grundsatz

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kommen im November zur Auszahlung

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Die Lieferung des zur Düngung der städtischen Wiesen benötigten künstlichen Dünger», und zwar: 92758

600 Zentner itzproz. Thomasmehl und 200 Zentner 40proz. Kalt ist zu vergeben.

Die Lieferung hat bis zum 1. November 1927 zu erfolgen. Mit entsprechender Auf­schrift versehen« Angebote sind bi» zum 20. Oktober 1927 einzusenden.

Gießen, den 12. Oktober 1927.

Der Oberbürgermeister.

______I. D.: Dr. Rosenberg.______

Genossenschaftliche Tätigkeit ist restlose Warenentnahme Im

3£@nsum®erein Gießen u. Ifmg. ^OA

e. O. m. b. H.

Verkauf nur an Mitglieder. Neuaufnahmen können in den Verteilungsstellen erfolgen.

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Wahlausschreiben.

Die Neuwahl der Mitgli-der des Aus­schusses der Landkrankenkasse de» Land- kreijes Gießen findet am Sonntag, dem 27. November d. 3. sowohl für die Ar- beitgeber wie für die versicherten statt Ort und Stunde der Wohl werden noch bekanntgegeben. 9274D

Zu wählen sind 6 Vertreter und 12 Er- satzmänner aus dem Kreise der Arbeit­geber und 12 Vertreter und 24 Ersatz­männer aus dem Kreise der versicherten.

Die Wahlberechtigten werden hierdurch zur Teilnahme an dieser Wahl eingeladen und zugleich die in Frage kommenden Sc- rcchtigten ousgesorderl, Wahloorschlöge einzureichen. ,

Die Wahl ist geheim und wird aus Grund von Vorschlagslisten wirtschaft- kicher Vereinigungen von beteiligten Ar­beitgebern oder von beteiligten Arbeit­nehmern oder von verbänden solcher Ver­einigungen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl oorgenommen. Zur un­mittelbaren Einreichung von Vorschlags- listen sind weiter berechtigt Arbeitgeber ober versicherte, wenn sie dafür 30 Unter- schriften von Wahlberechtigten der betref­fenden Gruppe aufbringen.

Nur solche Wahloorschläae werden be­rücksichtigt. die spätestens 4 Wochen vor dem Wahltage bei dem unterzeichneten Vorstand (Gietzen. Kaiserallee 3) einge- reicht sind Die eingehenden Wahloor- schlage liegen nach ihrer Zulassung vom 12. November 1927 bis zum Wahltage in den Geschäftsräumen der Kasse zur Ein- sicht aus. Die Stimmabgabe ist an diese Wahloorschlöge gebunden.

Kein Wahlberechtigter darf mehr als eine Vorschlagsliste unterschreiben.

Als Wählerliste dienen die Arbeitgeber- und Mitgliederverzeichnisse (hebreflifter) der Kasse. Diese können bis zum Tage der Wahl in den Geschäftsräumen der Kasse, sowie bei unseren Ortsstellen für je den betreffenden Ort eingesehen werden. Ein- spräche gegen die Richtigkeit der Wähler­liste sind bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens 4 Wochen vor dem Wahltag unter Beifügung von Beweismitteln bei dem Vorstand einzulegen.

Der Wahlausschuß ist befugt, die Wahl- und Stimmberechtigung jeden Wählers bei der Wahlhandlung zu prüfen. Es empfiehlt sich daher, einen Ausweis hier­über (z. B. letzte Duithina über Zahlung des Kassenbeitrags, Bescheiniguna des Ar­beitgebers über Die Mitgliedschaft u. dgl.) zur Abstimmung mitzubringen. Eine wei­tere Benachrichtigung der Wähler findet nicht statt.

Alle weiteren auf die Wahlen sich be- ziehenden Bestimmungen ergeben sich aus »er Satzung und der dieser anaehängten Wahlordnung, die in den Geschäftsräumen der Kasse während der Dienstzeit zur Ein­sicht ausliegen.

Gießen, den 10. Oktober 1927.

Der Vorstand der Landkrankenkasse de» Landkreise» (Biefjen.

Clemm, Vorsitzender.

Goethe-Bund

Volkshochschule

Sesntao, dee 16. Oktober 1927, abends 8 ükr la der Meten Aula der Ciiverslllt

Mspißl der Oeylschen hippenspiele aus Kassel.

Marlborough zieht in den Krieg Schauspiel von Marcel Achnrd. Für die Marione?len-Bühne bearbeitet und in Musik gesetzt von Eni st Krenek.

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Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 30. September 1927 dem Plan zur Abänderung der Bauflucht' linlcn Ecke Gocthestrahe und Lesslngslratzc und Ecke Goethestrahe und Gnouthstraßc zugestimmt Der Plan lieat entsprechend den Bestimmungen in Artikel 5 des Ge­setzes, die allgemeine Bauordnung betr., vom 30. April 1881, auf dem Stadtbauamt während der üblichen Dienststunden offen. 0 üimcnbungrn hiergegen sind bei Ver­meidung des Ausschlusses innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei dem Unterzeich­neten schriftlich zu erheben. 92858

Glesien, den 10. Oktober 1927.

Der Oberbürgermeister I. D.: Dr. Hamm

Bekanntmachung.

Die Stadtverordnetenversammlung -»hat in ihrer Sitzung vom 30. September 1927 dem Abänderungsplan für die Bauflucht­linie auf der Nordwestseite des Leihgester- wer Weges von der Rodthohl bl» auf Straße An der Warte zugestimmt. Der Plan liegt entsprechend den Bestimmungen in Artikel 5 des Gesetzes, die allgemeine Bauordnung betr., vom 30. April 1881, auf dem Stadtbauamt während der üb­lichen Dienststunden offen. Einwendungen hiergegen sind bei Vermeidung des Aus- schlusies innerhalb einer Frist von 14 Io­nen bei dem Unterzeichneten schriftlich zu erheben. 9284B

Gietzen, den 10. Oktober 1927.

Der Oberbürgermeister I. B.: Dr. jjamm.

Die Obersörsiereien Oberscheld und Dil­lenburg verkaufen auf schriftliche Angebote folgende» Holz vor dem Einschlag:

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Reichsmark und vollen 10 Pfennigen In Wahlen und Buchstaben abzugeben. Bieter erkennt die allgemeinen und besonderen Verkaufsbedinaunaen cm. Einreichung der blebate mit AufschriftVorverkauf bis Uim ?6. Oktober, 9 llhr vormittags, an die Oberförsterei Oberscheld In Dillenburg. Vcfsnuna der Gebote ebendort am 26. Ok­tober 10 Uhr vormittags P292D

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