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Nr. M Erster Blatt

177. Jahrgang

Dienstag, 9. August <927

Erscheint täglich,außer Sonntags und Feiertags.

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Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle.

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

vnick und Verlag: vrühl'sche Universitäls-Vuch- und Steindruckerel R. Lange in Sieben. Schriftleitung und Geschäftsstelle: Zchulstrahe 7.

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Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig,- für Re­klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrist 20" mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr. H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein,- für den An­zeigenteil Kurt Hillmann, sämtlich in Gießen.

Die Saeco-Vanzetti-Bewegung.

Daß die beiden wegen Raubmords zum Tode verurteilten italienischen Anarchisten S a c c o und Danzetti den elektrischen Stuhl werden bestei­gen müssen, kann wohl kaum noch irgendwelchem Zweifel unterliegen. Wenn der Gouverneur Ful­ler von Massachussetts nicht noch rm allerletzten Augenblick von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch macht, ist das Sck)icksal der beiden besiegelt, und nach den Ereignissen der letzten Tage ist eine Begnadi­gung kaum noch zu erwarten. Sicherlich widerspricht es dem menschlichen Empfinden, daß Verurteilte, und seien ihre Taten noch so schlimm, hingerichtet werden, nachdem seit der Urteilssprechung sieben Jahre verflossen sind. Man kann es verstehen, wenn man in der ganzen zivilisierten Welt darüber den Kopf schüttelt und seine Mißbilligung ausspricht. Aber schließlich hat die Angelegenheit doch verschie­dene Seiten, von denen aus man sie betrachten muß.

Jedes Land und jedes Volk hat die Justizver- fasiung und die Justizpslege, die bei chm geschicht­lich geworden find. Daraus erklären sich die großen Unterschiede, die in dieser Hinsicht vorhanden sind, auch bei Völkern, die sonst manche enge" Berüh­rungspunkte in bezug auf Zivilisation und Kultur aufzuweisen haben. Die Rechtspflege Amerikas ist in ihren äußeren Formen ganz der englischen nach­gebildet, und di« amerikanische Rechtsprechung fußt auf der englischen. Im Laufe von anderthalb Jahr­hunderten jedoch haben sich einige wesentliche Unter­schiede hcrausgebildet, die dadurch zu erklären sind, daß man in Amerika bei den weiten Entfernungen der Selbsthilfe einen gewissen Schein wirklicher Rechtspflege verleihen mußte. Leute, die im stetey Kampf gegen Indianer, gegen Wölfe, gegen Hitze und Kälte lebten und von der Verbindung mit der Außenwelt so gut wie abgeschnitten waren, hatten eigene Ansichten über Taten, die man anderswo viel­leicht etwas milder beurteilte. Pferdediebe wurden noch vor wenigen Jahrzehnten im fernen Westen nach dem Urteilsspruch einer schnell zusammenge- trctenen freiwilligen Geschworenenbank unter einem selbstgewühlten Obmann zum Tode verurteilt und gehängt, binnen einer Stunde nach Ergreifung des Täters. Das Widerspiel zu dieser schnellen Selbst­justiz bietet das Auftreten gerissener Advo­katen, die m dem schwerfälligen Gang der regelmäßigen Justizpflege nach englischem Mu­ster unendlich viele Schlupflöcher zu entdecken wissen. Das wird ihnen dadurch erleichtert, daß in Amerika zwei völlig voneinander getrennte Justiz- Hoheiten mit ganz selbständiger Rechtspflege be­stehen. Für die Ueberschreitung von Bundesgesetzen und für Taten, die auf unmittelbar der Bundes­regierung unterstehendem Gebiet begangen werden, sind die Bundesgerichte allein zuständig. Für solche Fälle steht dem Präsidenten allein das Begnadi­gungsrecht zu. Für Missetaten auf dem Gebiete eines der 48 Staaten und für Verstöße gegen Staatsgesetze sind die Staatsgerichte zuständig. Das Begnadigungsrecht ist Sache des betreffenden Gou­verneurs. Das Bundesobergericht in Washington kann auch angerufen werden, um zu entscheiden, ob in dem betreffenden Verfahren irgendwie gegen Bestimmungen der Bundesverfassung verstoßen worden ist, aber nur hierüber, nicht über Tatfragen.

Saeco und V a nze t ti sind vor sieben Jahnen wegen Raubmords schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt worden. Sieben Jahre lang ist ihren Advokaten gelungen, immer wieder Aufschub der mehrfach angesetzten Hin­richtung und neue Verhandlungen vor allen möglick^n Instanzen bis zum Gouverneur und Bundesobergericht über Tatfragen, wie über Formfehler durchzusehen. Zum Schluß hat noch einmal der Gouverneur einen besonderen Aus­schuß aus Juristen eingesetzt, um zu prüfen, ob sich juristisch ein Wiederaufnahmeverfahren oder die Begnadigung rechtfertigen ließe. Das Er­gebnis lautete verneinend. Run hat der ©du» verneur angekündigt, daß er der Gerechtigkeit freien Lauf lassen müsse. Es ist richtig, daß sich in den sieben Jahren manche Momente ergeben haben, die vielleicht zugunsten der beiden Ver­urteilten sprechen mögen. Es hat sich auch ein Dritter als der eigentlich Schuldige bekannt, sein Zeugnis wird jedoch als unglaubwürdig be­trachtet. Trotzailem wäre rein menschlich dringend zu wünschen, daß der Gouverneur von Massa­chussetts den Präsidenten Coolidge geht die ganze Angelegenheit nichts an - die beiden Verurteilten begnadigte.

Wenn er es aber dennoch nicht tun sollte, so ist daran die geradezu unsinnige Agitation schuld, die in der ganzen Welt auf Grund einer irre« geführten Sentimentalität betrieben wird. Die Amerikaner sehen in dieser Sentimentalität ein Zugeständnis an kommunistische Vorstellungen, was bei der allgemeinen Unbeliebtheit der Kom­munisten in Amerika nicht zu einer milderen Be­urteilung beiträgt. Wir meinen, daß man in anderen Ländern, namentlich in Deutschland, den Vorgängen in Amerika gegenüber größere Zu­rückhaltung beobachten sollte, wenn wir verlangen, daß man das gleiche uns gegenüber tut. Mit Sympathiestreiks erwirbt man sich ebensowenig wirkliche Sympathien, wie die Kommuristen in Amerika mit Bombenattentaten Eindruck machen werden.

Abgelehnl.

Boston, 8. Aug. (WTB.) Der Oberste Ge­richtshof lehnte den Antrag, das Gesetz zur Sicherung der persönlichen Freiheit auf Saeco und Vanze11i anzuwenden, ab, ebenso die Bestätigung des Dorliegens eines Rechts- Irrtums.

D e d h a m , 8. A ig. (WTB.) Der Richter der Ersten Instanz im Prozeß gegen Saeco und Vrmzetti, Thayer, hat den Antrag auf Wie­deraufnahme des Verfahrens abgelehnt.

Der Betrug bei bet preußischen Klafjenlotterie.

Die bevorstehende Ziehung um 8 Tage verschoben.

Eigene Drahtmeldung desGießener Anzeigers".

Berlin, 9. Aug. Die gestern bereits kurz ge­meldete Betrugsaffäre bei der Preußi­schen Klassenlotterie, m die zwei vereidigte Beamte verwickelt sind, zieht immer weitere Kreise und beginnt die Oeffentlichkett in immer größerem Maße zu beschäftigen. Inzwischen haben die Be­trüger ein umfassendes Geständnis abge­legt. Beide hatten als Kommissare der Ziehung ver­einbart, daß sie auf die von ihnen gespielte Los­nummer Hauptgewinne ziehen wollten. Dies machten sie, indem sie

die Röllchen mit den Losnummern schon vor der Ziehung bei sich trugen

und bei dem Griff in die Lostrommel die bereitge­haltenen Röllchen öffneten und zur Verlesung brach­ten. Zweimal ljatten sie auf diese Weise Er­folg, ohne daß die Aufsichtsbehörde von ihrem Be­trug etwas merkte. Der Verdacht, daß irgend etwas nicht in Ordnung war, entstand erst durch eingehende Beobachtungen. Lotterieinspektor Böhm und Ober­sekretär S ch e i n ft e i n , die beiden Täter, sind in­zwischen dem Untersuchungsrichter vorgeführt worden.

Während die strafrechtliche Seite dieser unliebsamen Angelegenheit mmmehr ihren Fort­gang nehmen wird, werden die Stimmen aus Spielerkreisen immer lauter, die sich b e - trogen fühlen und die zivilrechtliche Seite ausgerollt wissen wollen. Man muß sich vergegen­wärtigen, daß von den 700 000 Spielern 350 000 mit Nieten im Rade geblieben sind, von denen jeder an­nehmen kann, daß, wenn es recht ^gegangen wäre, sein Los vielleicht mit einem Gewinn hätte heraus- kommen können. Es ist also nicht ausgeschlossen, daß die ganze letzte Ziehung als ungültig er­klärt wird und die Lotterie noch einmal gespielt werden muß. Nun besteht aber eine gesetzliche Bestimmung, nach deralle Ansprüche an der Lotterie bereits nach vier Monaten verjähren. Die Frist war bereits am 14. Juli abgelaufen. Die Rechtslage ist jedoch hier so verwickelt, daß diese Be- sttmmung vielleicht nicht in Anwendung kommt und tatsächlich die ganze Klasie noch einmal gespielt und gezogen werden muß. Es ist aber, wie gesagt, recht schwierig, die Rechtslage zu klären, so daß sich vor­läufig alle an der fraglichen Lotterie Beteiligten bis zur end gültigen juristischen Klärung des Falles ge­dulden müssen.

Das Preußische Finanzministerium, das als Aufsichtsbehörde auch letzte Instanz für alle Entscheidungen über die Gültigkeit einer Ziehung der Staatslotterie ist, wird im übrigen sich eingehend mit der ganzen Betrugsaffäre befduftigen. Wie wir erfahren, ist vorläufig bestimmt worden, daß

die für morgen angesehle Ziehung um etwa acht ~ Tage verschoben wird.

um vorher festzustellen, ob nicht etwa die beiden Betrüger schon für diese Ziehung Unregelmä­ßigkeiten vorbereitet haben. Der Gewinn S ch e i n ft e i n s ist durch Beschlagnahme fast voll­ständig sichergestellt worden. Auf das Depot von Böhm ist ebenfalls Beschlag gelegt worden.

DieVoss. Ztg." melde", daß die verhafteten Beamten in zwei Fällen 150 000 Mark er­

beutet haben. DieVoss. Ztg." erfährt hierzu, daß sich dieser Betrag bereits auf mindestens 2 2 5 0 00 Mark erhöht hat. Man werde aber befürchten müssen, daß Beamte nicht zum ersten Male in dieser Weise Lotterie und Spieler ge­schädigt haben. Der Betrug ist dadurch entdeckt worden, daß ein Mann

ein Gewinndoppellos über 100 000 Mark bei der Auszahlungsstelle oorlegte und sich, ohne die Scheine nachzuzählen, eilends entfernte.

Der Auszahler schöpfte V er dacht und folgte dem Empfänger des Geldes. Er sah ihn im Ge­bäude der Gen erallotteriedirektion verschwinden. Da er nicht zurückkehrte, kam der Auszahler zu der Tleberzeugung. daß es sich um einen Boen handele. Er erstattete der Lotterie­direktion Bericht. Boehm, der Vertreter des Technischen Leiters, dem die vorbereitenden Ar­beiten jeder Ziehung unterstehen, muß bei der Ausspielung die Losröllchen feiner gekauften Lose beseitigt und mit Scheimstein vereinbart haben, in der genau bezeichneten Reihenfolge das be­treffende Los aufzurufen. Bisher ist es erwiesen, daß auf diese Weise die beiden Beamten ein Doppellvs über je 100 000 Mark und ein einfaches über 25 000Mark haben ge» Winnen lassen.

Wie derLokal-Anzeiger" hort, beschäftigt sich auch das preußische Justizmini­sterium mit der Betrugsaffäre. Rach dem Be­richt, den der die Untersuchung führende Staats­anwalt dem Justizministerium erstattet hat, war zweifellos der Inspektor Böhm die trei­bende Kraft bei den Veruntreuungen.

Rach einer Meldung desVorwärts" ist die Direktton der Staatslotterie erst durch eine andere Schiebung auf die Spur der beiden ungetreuen Beamten gekommen. Es handelte sich um

die Tätigkeit einer Bande.

deren einer Teil im Zuhörerraum des Ziehungs­saales sah und bei Ziehung eines größeren Ge­winnes sofort außerhalb des Gebäudes war­tenden Radfahrern ein Zeichen gab. die sofort zu den Lotterieeinnehmern fuhren, dem das Los zugeteilt war, und ver­suchten, das Los zu kaufen. Vor einiger Zett ist es dieser Bande gelungen, einen Gewinn in Höhe von 50000 Mark zu erobern. Erst durch die Beobachtung dieser Bande ist man auch hinter den Betrug der beiden Beamten gekommen.

DieVoss. Ztg." weiß von betrüge­rischen Manipulationen eines Lot­terieeinnehmers in Berlin-Mariendorf zu berichten, der die Einnehmerstelle erhielt, trotz­dem er bereits wegen Betruges, Tlrkundensäl-^ schung und Unterschlagung vorbestraft ist. Der Lotterieeinnehmer soll eine ganze Reihe von Losen zweimal verkauft haben.

Aus Stuttgart wird gemeldet, daß bei dortigen Lotteriekollekteuren bereits von zahl­reichen Spielern gegen die Gültigkeit der betreffenden Ziehungen Einspruch erhoben worden ist.

In seiner Begründung führt Richter Thayer an, wonach ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Ver­fahrens innerhalb eines Jahres nach dem Urteils- fpruch, ober noch vor der Verurteilung erfolgen muß, um einem Richter der höheren Instanz die Möglichkeit zu geben, ein neues Urteil zu fällen. Nunmehr hat der Gouverneur Fuller die letzte Entscheidung zu fällen.

Protestkundgebung der Saarbergieute.

Saarbrücken, 8. Aug. (WTB.) Unter der ParoleGegen Feierschichten, Lohnab­bau und airbeiterentla Hungen" veran­stalteten die beiden Bergarbeiteroerbände am heutigen Montag in Saarbrücken auf dem Sportplatz im Ludwigspark eine P r o t e ft a t1 i o n. Vertreter der freien und der christ 1 ichen Ge­werkschaften sprachen zu ca. 25 000 bis 30 000 Berg­leuten, die aus dem gesamten Saargebiet herbeige­kommen waren. Sie wandten sich gegen die in den Gruben herrschenden Arbeitsverhältnisse, gegen die Maßnahmen der Bergverwaltung, gegen die Ein­legung weiterer Feierschichten und gegen Massen- entlassungen. Sie sprachen für den Schutz der Opfer der Arbeit, der Invaliden und der im Dienste der Allgemeinheit krank gewordenen Bergleute. Fol­gende Resolution gelangte zur Annahme: ,30 000 in Saarbrücken versammelte Bergarbeiter protestieren gegen die Dauerfeierschichten und die rücksichtslosen Massenentlassungen durch die franzö­sische Grubenverwaltung. Sie ersuchen den Dölker- bundsrat, Not und Elend im Saargebiet abzuwen­den." Ein Telegramm gleichen Inhalts ging an den Minister für öffentliche Arbeiten in Paris. Nach der Versammlung bewegte sich ein D e m o n st r a - tionszug durch die Straßen der Stadt. Das Bergwerksdirektion:gedäude war von einem starken Landjäger- und Polizeiaufgebot gedeckt. In der Nähe der Bergwerksdirektton loste Bezirksletter Schwarz vom Freien Bergarbeiterverband im Einverständnis mit dem Christlichen Verband, nach­dem die Landjäger etwas zurückgezogen waren, den Demonstrationszug auf. Ein Teil der Demonstranten

zog unter kommunistischer Führung zum Regierungsgebäude. Aus dem Wege dahin kam es in der Nähe des Schloßplatzes zwischen Landjägern und Roten Frontkämpfern zu schweren Zwi­schenfällen. Es wurde eine ganze Anzahl von Verhaftungen oorgenommen. Man spricht von sie­ben Verletzten. Die genaue Zahl der Verletzten war noch nicht festzuftellen, da viele verletzte Ar­beiter in der Masse verschwanden, um nicht festge­nommen zu werden. Vor dem Regierungsgebäude forderten die Demonstranten den Empfang einer Delegation. Der Präsident der Regierungs- kommssion weigerte sich, mit anderen Ver­tretern als Gewerkschaftsführern zu verhandeln. Wie bekannt wird, sollen im Laufe des Nachmittags Verhandlungen stattfinden.

Bei den Kundgebungen, die die kommuni- stischenDergleute im Anschluß an die Pro­testaktion der Saarbergleute vor dem Gebäude der Regierung veranstalteten, sind ün ganzen 35 Landjäger und sechs Pferde verletzt wor­den. Äe Anzahl der verletzten Demonstranten war nicht sestzust ellen.

Deutsch-südslawischer Handelsvertrag.

Eigener Drahtbericht des .Gießener Anzeigers".

Berlin, 9. Aug. In Berlin werden feit einiger Zeit Verhandlungen über den Abschluß eines deutsch-südslawischen Handels­vertrages geführt, die, einem Berliner Abend­blatt zufolge, unmittelbar vor dem Mschluh stehen jo (len. Der Vertrag, desien Unterzeichnung in Kürze erwartet wird, ist für die meisten Po­sitionen auf der Basis der Meistbegün­stigung aufgebaut und entspricht im allgemei­ner den deutschen Wünschen. Allein in der R i e- derlassungsfrage bestehen noch, gewisse Schwierigkeiten, die vielleicht dadurch aus dem Wege geräumt werden, daß der endgültige Ver­trag die Möglichkeit späterer, günstigerer Rege­lung offen läßt.

Dor der Sitzung des Reichskabinetts.

Eigener Drahtbericht des ..Gießener Anzeigers".

Berlin, 9. Aug. Wie bereits angekündigl, wird das Reichskabinett am morgigen Milk woch zu einer Sitzung zusammentreten, der man in der Presse eine Bedeutung beigelegt hat, die viel­leicht zu weit geht. So hat es geheißen, daß das Kabinett einen besonderen außenpolitischen Schritt beschließen werde, der sich gegen gewisse Steuerungen richte, die die Gegenseite in nicht ge­rade sympathischer Weise an die Adresse Deutsch­lands losgelassen hat. Nach unseren Informationen wird in unterrichteten Kreisen mit einem so weit­gehenden Beschluß nicht gerechnet. Die Kabinetts­sitzung ist auf den besonderen Wunsch des R e i ch s= außenministers angesetzt worden, der fidj mit seinen Kollegen, ganz natürlich, vor der S e p t e m - bertagung des Völkerbundes noch ein­mal aussprechen möchte: allerdings hatte Dr. Strefemann wohl mehr an einen späteren Zeit­punkt gedacht, und so ist damit zu rechnen, daß auch die Ministerbesprechung nur vorläufiger Art ist und sich vor seiner Abreise nach Genf noch Gelegenheit zu einer weiteren Unterhaltung im Kabinett ergibt. Auch die Ministerbesprechung der vorigen Woche hatte naturgemäß nur vorbereitenden Charakter, sie hat sich sogar in der Hauptsache mehr mit den Fra­gen des deutsch-französischen Handels­vertrages beschäftigt, wozu übrigens zu sagen ist, daß die Voraussage, der Vertrag werde bis Mittwoch fertig fein, als durchaus apokryph bezeich­net wird.

Des wetteren will man wissen, daß das Ka­binett sich morgen mit innerpolitischen Konflikts st offen beschäftigen wird. Da­gegen spricht allein schon die Erfahrung, daß man bei 32 Grad im Schatten kaum an Kabi­nettskrisen zu denken pflegt. Dor allem aber find diesmal selbst die bewährtesten Krisen- macher von Berlin abwesend. Aber auch von^ ter sachlichen Seite her liegen keine Anzeichen dieser Art vor. Dor September wird V. sicher niemand mit dem Schulgesetz besch tigen. In dieser Frage ist bisher nicht einm eine bestimmte Stellungnahme der Parteien c. folgt, vielmehr haben nur die interettirrten Stt des- und Kulturorganisationen ihren Stmrdpu zum Ausdruck gebracht. Wie wir hören, sind i" Auffassungen innerhalb der Deutschen Dott Partei stark geteilt, doch überwiegt der Geda daß das Reichsschulgesey zustande kommen m Selbst in der Demokratischen Partei sitzen nL; nur Gegner des Gesetzes, vielmehr haben auch hervorragende Leute dieser Partei auf dec Basis, die die Deutsche Volkspartei eingenommen hat) sich mit dem Gesetz einigerftanöen erklärt. Schließ­lich verlautet noch, daß die Sozialdemokratie im Augenblick gar nicht daran denke, in die Re­gierung einzutreten oder die jetzige Koalition zu zerstören,' jedenfalls werfen die Wahlen i.)re Schatten bereits so weit voraus, daß vor dem nächsten Frühjahr solche Wünsche nicht zu er­warten sind. Im Augenblick sind also Krisen­gerüchte absolut abwegig, zumal ja auch der bevorstehende 80. Geburtstag des Reichspräsi­denten eine gewisse Burgs riedensttrnmung ge­schaffen hat. Daß innerhalb der Regierungs­koalition gewisse sachliche Gegensätze bestehen, ist bekannt. Wenn aber nicht aus der außen­politischen Erörterung irgendeine außerordentliche Lage entsteht, ist mit Seirsottonen vorläufig nicht zu rechnen.

Die Reichssarben am Dersassungstage.

Berlin, 8. Aug. (WB.) Wie der Amtliche Preußische Pressedienst meldet, hat der ständige Ausschuß des preußischen Landtags am 8. August der Rotverordnung des preußischen Staatsmini st eriurns zugestimmt, die fol­genden Wortlaut hatte:Die Beflaggung der D ie n st g c b ä u de der Gemeinden und Gemeindeverbände gehört zu den ört­lichen Geschäften der allgemeinen Staatsverwaltung. Das gleiche gilt in Ansehung der Schulgebäude für die Unter» haltsträger der nicht vom Staat allein unter­haltenen Schulen." Die Zustimmung des Aus­schusses geschah mit 15 von 29 Stimmen. Gemäß Artikel 55 der preußischen Verfassung hat somit die oben angeführte Rotverordnung Gesetzes­kraft erhalten. Zur Ausführung der nunmehr mit Gesetzeskrast ausgestatteten Rotverordnung hat das pveuhische Staatsministerium folgende Anordnung getroffen:Reben sämtlichem staatlichen Dienstgebäuden haben auch die Ge­bäude der Selbstverwaltungskörper am 1 1. 21 u g u ft in den R eichs - und Landes­farben zu flaggen. Gemeinden und Ge­meindeverbänden ist es unbenommen, neben ter Reichsflagge die Stadt- oder Provinziakfarben zu zeigen. Diejenigen Schulen, die am Versa s- sungstage wegen Ferien geschloffen find, haben auch an dem Tage zu flaggen, an dem die Ver- sassungsfeier in der Schule veranstaltet wird."

Berlin, 8. Aug. Die Versa ssungs- feier wird diesmal in Berlin vom Reiche, vom preußischen Staat und von der Stadt Berlin gemeinsam veranstaltet. Die HauptveranHaltung wird die abendliche Festsitzung in der Funk- halle fein, wobei die Festrede der preußische Kultusminister Dr. Becker halten toi b. Hier an schließen sich Ansprachen des Reichskanzlers Dr. -Marx und des Berliner Oberbürgermeisters I Dr. Böß an.