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unverzüglich. Das Hot die Folge, daß der Mietvertrag als nicht geschlossen betrachtet wird. Natürlich kann man von diesem Anfechtungsrecht nicht kleinlich und willkürlich Gebrauch machen. Ls muh sich schon um Eigenschaften des Zim- ners handeln,die im Verkehr als wesent­lich angesehen werden". So z. V. hat das Zim­mer außerordentlich schlechte Betten. Anderer­seits ist wohl kein Grund zur Anfechtung, wenn die Entfernung zum Bade statt 3 Minuten etwa o Minuten ist. Es kommt stets auf den Einzelsall an. Wer brieflich mietet und nachher nicht kommt, macht sich grundsätzlich schadenersatzpflichtig.

Was miete ich? Nicht nur das möblierte Zimmer, sondern auch alles, was damit zusam- irenhängt. Also: Mitbenutzung des Früh­stückszimmers, des Gartens, der Lauben usw., kurz alles dessen, was zum gemeinsamen Ge­brauch der Gäste bestimmt ist. Ferner gehört zu den Pflichten des Vermieters die Sauber­haltung des Zimmers und die Anstellung von genügend Personal zur Bedienung der Gäste. Es bleibt dem Vermieter unbenommen, für ein­zelne Dienstleistungen besondere Vergütungen zu fordern, z. B. für Schuhputzen, Bedienen usw. Die Höhe muh vorher vereinbart werden, Heber- raschende Nebengebühven, wie für Handtücher oder für Bettwäsche braucht der Mieter sich nicht ohne weiteres in Rechnung stellen zu lassen-Dagegen darf er sich nicht Wundern, wenn er für das Zimmermäixhen einen kleinen Betrag auf der Rechnung findet. Erscheint ihm die Summe zu hoch, ohne dah deren Höhe vereinbart ist, so kann nur ein angemessener Betrag ge­fordert werden. Wie hoch dieser ist. entscheidet im Streitfälle das Gericht. Zn diesem Zusammen­hang sei auf den Hnterschied hingewiesen, der zwischen dem Mieten einer blohen llnterkunft und in dem Abschluh eines Beherbergungs­und Depflegungsvertrages besteht. Damit wird rein rechtlich ein sog. gemischter Vertrag geschlossen, der zwei verschiedene Bestandteile enthält: Zimmer uni> Essen. Kann man nun das an sich tadellose Zimmer deswegen vor­zeitig verlasse, weil das Essen sehr schlecht ist? Die Frage ist zu bejahen. Denn man muh vom rechtlichen Standpunkt aus in der Lage sein, auch wegen dieses Mangels Wandlung zu schaffen. Ein anderer Fall ist der: Der Gast unternimmt häufig Ausflüge, von denen er erst um 3 oder 4 Hhr zurückkehrt. Hier kann der Vermieter volle Bezahlung fordern, ohne daß der Mieter Nachlieferung verlangen darf; es sei denn, dah besondere Abmachungen bestehen.

Wie lange miete ich? Darüber sagt das BGB. in § 565 folgendes: Ist der Mietzins nach Monaten bemessen, so ist die Kündigung mir für den Schluß eines Kalendermonats zulässig: sie hat spätestens am 15. des Monats zu erfolgen. Ist der Mietzins nach Wochen bemessen, so ist die Kündigung nur für den Schluß einer Ka­lenderwoche zulässig: sie hat spätestens am ersten Werktage der Woche zu erfolgen. Ist der Miet­zins nach Tagen bemessen, so ist die Kündigung an jedem Tage für den folgenden Tag zulässig. Meist haben die Vermieter in den großen Bade­orten besondere Vereinbarungen. Der Preis wird zwar der Höhe nach für den Tag berechnet, di« Kündigung aber nur zum Wochen­ende gestattet. Das muh ausdrücÜich mündlich oder schriftlich mit dem Gast vereinbart werden. Die Mietordnungen vieler Bäder enthalten ähn­liche Bestimmungen. Hm sie auf den Einzelfall anwenden zu können, bedarf es gleichfalls der Abmachung, daß diese Mietordnung Dertraas- bestandteil sein soll. Das empfiehlt sich sehr. Denn meist bedeuten die Mietordnungen einen gerechten und zweckentsprechenden Ausgleich zwi­schen den Gelangen der Mieter und denen der Vermieter. Es ist auch angebracht, durch An­schläge in den Zimmern und anderswo darauf hinzuweisen, daß die Mietordnung des Bades Gegenstand der Vereinbarung mit dem Gast ist.

Treffe ich Anstalten auszu^iehen, ohne voll bezahlt zu haben und während der Dauer des Mietvertrages, so wird der Vermieter sicher von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen. Dieses steht üjm an den eingebrachten Sachen des Mieters zu, also z. D. an den Schneeschuhen oder den seidenen Kleidern usw. Dagegen unterliegt der Pfändung nicht, was für den Mieter zur Erhaltung einesangemesse­nen Haushalts" unentbehrlich ist. Man hüte sich auch, solche Sachen zu pfänden, die einem Drit­ten gehören, z. B. ein Buch, das ein Freund geliehen hat. Kann der Vermieter auch den Kinderwagen pfänden? Man wird im allge­meinen annehmen, daß der Mann, der mit seiner Frau und seinen Kindern ins Bad reist, für alle diese Personen den Mietvertrag abschließt und daher mit allen eingebrachten Sachen haftet. Schwieriger ist schon der Fall bei voller Ver­pflegung, wo der Mieter wohl einen bestimm­ten Betrag für das Zimmer zahlen will, im übrigen aber eine Zahlung verweigert. Hier wird man ein Pfandrecht versagen müssen: denn zur Bezahlung derartiger Schulden ist das Recht nicht gegeben. Wer aber glaubt, sich heimlich mit seinen Sachen entfernen zu können, der befindet sich hinsichtlich der Fernwirkung des Pfandrechts in einem^Zrrtum. Dieses bleibt bestehen, wenn Sachen c^sne Wissen des Vermieters fortgeschafft werden, oder wenn der Vermieter das Weg­schaffen zwar dulden muß, aber dagegen Wider­spruch erhebt. Wer es nicht für richtig hält, nur mit Worten zu widersprechen, dem gewährt das Gesetz auch das Recht auf gewaltsame Verhin­derung. Mancher Mieter, der der Ansicht ist, mit gutem Grund eine Zahlung verweigern zu können, wird es begrüßen, dah er dem drohenden Vermieterpfandrecht durch Hinterlegung des strittigen Betrages aus dem Wege gehen kann. An sich können nur die Amtsgerichte hinterlegte Gelder mit rechtlicher Wirksamkeit aufbewahren. Es steht aber den Beteiligten frei, eine Hinterlegungsstelle unter sich zu verein­

baren, z. B. die Dadeverwaltung oder die Ge­meindekasse. Damit spart man Mühen und Kosten.

Wie die vorstehenden kurzen Ausführungen zeigen, kann der Aufenthalt im Badeort mehr Schwierigkeiten bereiten, als es den Anschein hat. Wo aber die nötige Rechtskenntnis herrscht, wird man auch derartigen Gefahren leicht aus dem Wege gehen.

Wanderfahrten.

Büches HardeggherrnhagRonneburg- Büdingen.

Mit dem Frühzuge fahren wir nach Büches (Sonntagskarte Büdingen), gehen in östlicher Richtung ein kurzes Stück am Bahnkörper ent­lang, überschreiten diesen, um nach Orleshausen zu kommen. Hinter dem Ort schlagen wir die Straße nach links ein und stoßen alsbald auf weiße Dreiecke, die uns in sanfter Steigung auf die bewaldete Hardeggkuppe führen. Hnterivegs eine Ruhebank mit prächtigem Blick auf Bü­dingen und seine reizvolle Hmgebung: in der Ferne die Höhen des Vogelsberges. Auf dem Gipfel des Berges zeigen uns mächtige Wälle und Gräben, sowie alted Gemäuer, daß a>ir die Reste einer ehemaligen Ritterburg vor uns haben. Am Fuße der Hardegg in südlicher Rich­tung treffen wir das rot-weiße Band, dem wir bis zu dem, vom Grafen Zinzendorf be­gründeten Herrnhaag, dem Sitz der ehemaligen Herrnhuter Gemeinde, folgen. Wir verlassen hier das Zeichen und wandern über Diebach am Haag nach der weithin sichtbaren, noch gut er­haltenen Burgruine Ronneburg. Unter Führung des Burgwarts besichtigen wir die trutzige Feste und genießen von der Plattform des mächtigen Bergfrieds eine umfassende, herrliche Rundsicht. Teils durch schönen Hochwald, teils über Felder gehen wir alsdann gelben Kreuzen nach über Vonhausen zur Perle Oberhessens, unserem End­ziele Büdingen. Dauer der Wanderung 5 Stunden.

LlchArnsburgMünzenbergSteinfurth Nauheim.

Durch einen anmutigen Teil der Wetterau führt uns diese Wanderstrecke und ist durchweg mit einem blauen Ring bezeichnet. Wir beginnen unseren Marsch bei der Brauerei Jhring in Lich und gehen durch das liebliche Gottesackertal nach Kloster Arns­burg, wo wir die interessante Klosteranlage besich tigen. Auf Feldwegen, die allerdings bei feuchtem Wetter recht anhänglich find, geht es nunmehr über Trais-Münzenberg zur mächtigen Beherrscherin der Wetterau, Burg Münzenberg, demWetterauer Tintenfaß", deren Anlage wir einer gebührenden Besichtigung unterziehen. Bei klarer Luft genießt man vom Turm einen großartigen Rundblick. Am Galgenberg vorbei, von dessen Höhe noch ein Gal­gen als Heberrest früherer Gerichtsbarkeit weithin sichtbar ist, geht es nunmehr über Felder und später­hin durch schön« Waldungen zunächst zu dem durch seine Rosenzucht weithin berühmten Ort Steinfurth an ausg^ehnten zahlreichen Rosenfeldern vorbei. Aus guter Landstraße erreichen wir alsbald nach insgesamt sünfsttindiger Wanderung unser Endziel Bad-Nauheim.

Reisewinke.

Was kostet der Aufenthalt im Sauerland Siegerland.

Heber die Preisverhältniss« in Sauerland, Siegerland, Wittgenstein und Waldeck unterrichtet ein mit vielen Bildern geschmückter Führer, den her Westfälische VerkHrsverband e. V. in Dort­mund herausgegeben hat. Das rund 100 Seiten starke Heftchen zeigt, daß in dem landschaftlich sehr schönen Gebiet viele idyllisch zwischen Ber­gen, Wiesen, Tälern und Wäldern gelegene Orte sich trefflich zur Sommerfrische eignen. Das weit­verzweigt« Eisenbahnnetz, ergänzt durch viele Kraftpostlinien, ermöglicht zu allen Orten aus allen Gegenden bequeme Anfahrt.

Bekannt über Westdeutschland hinaus ist Winterberg, nicht nur ein hervorragendes Wintersportquartier, sondern auch eine schöne Sommerfrische. Zahlreiche Hotels bieten in diesem Ort schon für 5 Mk. volle Pension. 8 Mk. und auch 8.50 Mk. sind die höchsten Preise, di« ver­langt werden. Das Bad Hnna-Königsborn besitzt verschieden« Gasthäuser, in denen man schon für 4 bis 5 Mk. ein Hnterkommen findet. Auch hier werden in den ersten Häusern nicht höhere Preise als 8 Mk. gefordert. In vielen anderen, kleinen Orten, deren Gasthäuser zwar nicht den Komfort haben, den man in den Hotels bekannter Kurorte findet, jedoch einen angeneh­men Aufenthalt in einfachen, sauberen Häusern bieten, finden wir häufig Pensionspreise von 4.50 Mk., hin und wieder auch 4 Mk. und ver­einzelt auch darunter. Allendorf, unweit der neuen großen, im Bau befindlichen Sorpetal- sperre, Berghausen, Büren. Dorlar. Eslohe, Haßlinghausen, Meiner-- hagen, Olsberg, Rüthen. Wenholt­hausen, um einige von diesen herauszugreifen. Nur vereinzelt nennt der Führer darüberliegende Preis«. Daß man in diesem schönen Fleckchen deutschen Landes sicher gut aufgehoben ist, be­weisen seine Produkt«: Westfälischer Schinken und Westfälischer Pumpernickel sind weltberühmt.

Bisumfreiheit im Verkehr mit Finnland.

Der finnische Außenminister und der deutsche Gesandte in Helsingsors haben eine Konvention unterzeichnet, die den Visumzwang zwischen Finn­land und Deutschland ab 1. Juni auf hebt. Die Bestimmungen über die Aufenthaltserlaubnis werden jedoch hiervon nicht berührt, Finnländer dürfen sich in Deutschland sechs Monate ohne Aufenthaltserlaubnis aufhalten: bei längerem Verweilen jedoch müssen sie die Erlaubnis der deutschen Polizeibehörden einholen. Für Deutschein Finnland gelten dieselben Be­

stimmungen, doch beträgt die Frist nur drei Monate. Auch die Bestimmungen zum Schutze des einheimischen Arbeitsmarktes bleiben be­stehen. Jeder Finne, der in Deutschland eine Stellung annefjmen will, muß vor seiner Ein­reise die Erlaubnis der deutschen Behörden ein­holen. Das gleiche gilt für deutsche Arbeit­suchende in Finnland.

Eine Sludienfahrt durch Schweden und Norwegen veranstaltet die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Berlin in der Zeit vom 5. bis 21. August. Besucht werden: die Insel Oeland, die Wälder und Moore Süd- schwedens, Stockholm, Hpsala, die Wälder und Wiesengebiete am Mälar-See und das mittel­schwedische Hochgebirge. Die Führung liegt vor­zugsweise in den Händen schwedischer Botaniker. Allen, die an der Erforschung unserer heimischen Pflanzenwelt Anteil nehmen, dürften die wäh­rend der Fahrt sich bietenden Beobachtungen reiche Anregung geben.

Ferienheime für Handel und Industrie.

Di« Ferienheim« für Handel und Industrie haben 1926 eine weitere Aufwärts­bewegung zu verzeichnen gehabt. Die Zahl der Heime hat sich um vier vermehrt, so daß die Gesellschaft jetzt 40 Heime mit 4900 Gastbetten in eigner Verwaltung hat. Die Heime sind planmäßig über ganz Deutschland auf Mittel­und Hochgebirge und die See verteilt. Don we­sentlicher Bedeutung ist, daß von diesen Heimen 9 in Badeorten liegen, so daß durch den Besuch der Heime auch billige Badekuren ermöglicht werden. Aus einer bei der Gesellschaft bestehen­den Freistellen-Stiftung konnte 41 Personen voll­kommen kostenloser Aufenthalt gewährt werden. Die Ferienheime verfolgen rein gemeinnützige Zwecke und nehmen nur solche Gäste auf, die selbst Mitglieder oder Angestellte von Mitglieder- firmen sind.

Jur Förderung des Wohnungswesens in Hessen.

Das Hessische Gesamtministerium veröffentlicht jetzt das vom Landtag angenommene Gesetz zur Uebernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens. Die wichtigsten Bestimmungen daraus lauten:

Die Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes können zur Förderung der Neubautätigkeit und insbesondere des gemeinnützigen Kleinwoh­nungsbaues die Bürgschaft für nachstellige verbil­ligte Hypothekdarlehen, die nach Maßgabe der von der Regierung jeweils erlassenen Bestimmungen ge­währt werden, übernehmen, sofern solche Darlehen noch zu 75 v. H. der gesamten Herstellungskosten einschließlich des Bodenwertes hinausgegeben wer­den. Die verbürgten Darlehen müssen unkündbare Tilgungshypotheken sein untz dürfen einschließlich der vorgehenden und gleichstehenden Hypotheken 90 v. H. der gesamten Herstellungskosten einschließ­lich des Bodenwertes nicht übersteigen.

Die Regierung wird ermächtigt, die Hälfte des Verlustes zu übernehmen, den eine Gemeinde oder Gemeindeverband infolge einer nach vorstehender Vorschrift übernommenen Bürgschaft erleidet.

Die näheren Bedingungen, unter denen der Staat eine Verpflichtung übernehmen kann, insbe- sondere auch di« Kündigungs- und Tilgungsbedin­gungen für die zu verbürgenden Darlehen, werden von den Ministern der Finanzen und des Innern sowie dem Minister für Arbeit und Wirtschaft fest- gesetzt.

Zur Deckung der dem Staat aus diesem Gesetz erwachsenden Verpflichtungen ist ein Bürgschafts­stock zu bilden in der Weise, daß die eingegangenen Zins- und Tilgungsbeträge der seit 1924 aus dem Aufkommen der staatlichen Sondergebäudesteuer bewilligten staatlichen Baudarlehen diesem Stock so­lange zugeführt werden, bis er den Betrag von 400 000 Mark erreicht hat. Heber den Stock ist be­sondere Rechnung au stellen. Seine Zinsen fließen solange dem Stock selbst zu, als er den Betrag von 400 000 Mark nicht übersteigt. Heber die darüber hinaus erzielten Zinsen ist im Staatsvoranschlag zu verfügen.

Die Arbeilsmarktlage im nördlichen Oberhessen.

Die Besserung auf dem Arbeitsmarkte im nördlichen Oberhessen (umfassend Stadt und Kreis Gießen, sowie die Kreise Alsfeld, Lauterbach und Schotten) hat sich auch im verflossenen Monat weiter fortgesetzt. Sie ist auf erhöhten Bedarf an Arbeitskräften in der Landwirtschaft, in der Metallverarbeitung, im Maschinen- und Berg­bau, sowie im Baugewerbe zurückzuführen. Not­standsarbeiten sind zur Zeit noch in Gießen, Alsfeld und Gedern im Gange. Im einzelnen ist ziffernmäßig zu berichten:

Gießen-Stadt: 1. Juli: 231 Hauptunter- stühungsempfänger, 397 Zuschlagsempfänger: (1. Juni: 301 bzw. 533);

Kreis Gießen: 1. Juli: 117 Hauptunter- stühungsempfänger, 147 Zuschlagsempfänger:

(1. Juni: 188 bzw. 258);

Kreis Alsfeld: 1. Juli: 25 Hauptunter-

stühungsempfänger, 40 Zuschlagsempfänger,

(1. Juni. 48 bzw. 98);

Kreis Lauterbach: 1. Juli: 36 Haupt- unterstühungsempfänger, 72 Zuschlagsempfänger, (1. Juni: 58 bzw. 119);

Kreis Schotten: 1. Juli: 42 Haupt Unter­stützungsempfänger, 65 Zuschlcigsempfängsr, (1. Juni: 98 bzw. 189);

Insgesamt: 1. Juli: 451 Hauptunterstüt­zungsempfänger, 721 Zuschlagsempfänger, (1. Juni: 693 bzw. 1197).

Oberhessen.

LttttSkrcis Gicsten <

+ Lollar, 8. Juli. Um den verschiedenen Kka- gen der Anwohner unserer Hauvtstraße über heftige Staubentwicklung, besonders durch die Kraftwagen, abzuhelfen, ist man gegenwärtig daran, die Ortsdurchfahrt zu teeren. Obgleich dieses Verfahren hier bereits schon einmal im Vorjahre angewandt wurde, konnte man fest­stellen, daß diese Art Asphaltierung nicht den gewünschten Erfolg zeitigte. Die Durchgangsstraße Gießen bis zur Landesgrenze oberhalb Kirch­berg ist bis auf unsere Ortsdurchfahrt in diesem Zähre mit Kleinpflaster versehen worden. Hoffent­lich ist die Zeit nicht mehr fern, wo auch dis verkehrsreichste Straße innerhalb unseres Dorfes das so praktische und staubfreie Kleinpflaster erhält.

*1* Grünberg, 8. Juli. Wie uns vom Landwirtschaftsamt Grünberg mitgeteilt wird, war die Witterung in der ersten'"Hälfte des Monats Juni dem Wachstum nicht be­sonders günstig. Es war wohl feucht ge­nug, aber zu kühl. Die Futterrübenpflänzchen auf den Saatbeten zeigten ein sehr langsames Wachs­tum, so daß sich auch das Verpflanzen verzögerte und erst von der zweiten Zuniwoche ab in den meisten Gemeinden des Amtsbezirkes erfolgen konnte. Ebenso war das Wachstum der Wiesen­pflanzen imö des Sommergetreides infolge der kühlen Witterung langsam. Erst das nach we­nigen heißen Tagen in der Mitte des Monats einsetzende andauernd feuchte, aber warme Wetter begünstigte das Pflanzenwachstum. Die Heu­ernte wurde dadurch jedoch sehr gehemmt. Zm großen und ganzen dürfte in der letzten Woche im Amtsbezirk des Landwirtschaftsamtes Grünberg die Heuernte eingebracht fein. Die Sommersaaten sind durch das Einsetzen der günstigen Wachstumswitterung von der Mitte des Monats Zuni ab verhältnismäßig gut vor­wärts gekommen, doch ist das Längenwachstum! nur mittelmäßig zu nennen, besonders sind die spät bestellten Saaten zurückgeblieben. Znfolge der feuchten Vormonate zeigt sich fast überall beim Sommergetreide und vielfach auch bei den Hack­früchten eine starke Verunkrautung. Durch die vorherrschend kühle Witterung war das Auf­laufen der Kartoffel sehr ungleichmäßig, doch dürfte zum großen Teil auch die mangelhafte Saatgutauswahl Schuld hieran fein. Recht zahl­reich machen sich schon die verschiedensten Pflan­zen k r a n kh ei t en bemerkbar. So wurden an parasitären Krankheiten festgestellt: Gelbrost an Weizen, der gegen Mitte des Monats auftrat, besonders auf den stark mit Stickstoff gedüngten! Feldern. Gegen Ende des Monats ist der Be­fall "wieder zurückgegangen. Seine Nachwirkung dürfte wohl gering, sein. Größere Schädigungen, wie sie im vorigen Zähre zu verzeichnen waren, sind nicht beobachtet worden. Schwarzrost, der wie alljährlich in verschwindend geringer Aus­dehnung auftrat. Streifenlrankheit der Gerste, die bei großer Ausdehnung starke Ertragsminde­rung zur Folg« haben kann. Gersten- und Hafer­flugbrand in geringem Umfange. An tierischen Schädlingen wurden beobachtet: Blasenfuß an Roggen in fast sämtlichen Gemarkungen des Amtsbezirkes. Drahtwurm an Gerste, Hafer und Kartoffeln. Runkelfliege in fast allen Gemar­kungen des Bezirks, besonders an den Rüben­pflänzchen in den Saatbeeten. Erdflöhe, die be­sonders stark an den Kohlpflanzen in vielen Ge­markungen festgestellt werden konnten.

K Dorf-Güll, 8. 3ult Bei sehr günstigem Wetter konnten wir am vergangenen Mittwoch in dem schönen Garten des Kirchenvorstehers Grieb unser M i s s i o n s f e st feiern. Wohl mehr als 1000 Teilnehmer von nah und fern hatte i sich nachmittags 2 Uhr versammelt, um vom Kampf und Sieg des Evangeliums in der Heidenwelt zu hören. Zn zwei eindringlichen Reden zu Offen­barung Zvh. Kap. 3, Vers 8 gab Missionsinspek- tor Henrichs von Barmen erschütternde und reizvolle Bilder von der schwierigen, aber ver­heißungsvollen und erfolgreichen Missionsarbeit. Den rechten Grundton hatte zuvor Pfarrer Glock von Mainz mit seiner geistvollen Predigt über 2. Korinther, Kap. 5, Vers 15 angeschlagen. Er ist für alle gestorben", die Notwendigkeit und der Sieg des Missivnswerkes liegen in dieser Tatsache begründet und in ihrer Annahme auch unser Heil. Es waren Worte, die ins Znnerste trafen. Zuletzt gab Missionar Diehl von Haiger spannende und anschauliche Schilderungen seiner Arbeit unter den Hereros in Südwestafrika. Die beim Fest mitwirkenden Chöre, Posaunenchor und Gemischter Chor von hier, unter Leitung von Herrn Messerschmidt, trugen freudige Er­hebung in alle Glieder der Gemeinde. Die er­hobene Spende für das Werk der Rheinischen Mission betrug 666 Mk. Dah die halbstündig«, Kaffeepause nutzbringend angewandt ward, be­darf kaum der Erwähnung.

Kreis Friedberg.

= Friedberg, 8. Zuli. Die amtliche heimatkundliche Arbeitsgemein­schaft unseres Kreises, die im Auftrage des LandeSarntes für das Bildungswesen planmäßig an der Erforschung der Heimat arbeitet, um so die Grundlagen für das zu schaffende Heimat­buch des Kreises Friedberg zu gewinnen, hielt unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Blecher dieser Tage wieder eine sehr gut besuchte Tagung hier ab. Fast alle Schulen des Kreises waren durch ihre Vertrauensleute vertreten. Den Haupt­punkt der Tagesordnung bildete die Bespre­chung der vom Landesamt für das Bildungs- Wesen ins Land hinausgegebenen Frage­bogen geschichtlichen Inhalts. Es wurden vor allem die Fragen, die auf die engen Beziehungen der Orts- und Flurnamen zur Heimatgeschichte Hinweisen, in ihrer gründ-

ie meistgerauchte deutscl ZIGARETTE ***

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