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ftüdDie Turnstunde' (1902), das ein schmerzliche« Erlebms aus seiner Kadettenzeit üderiiefett; feteet eine sehr gereist« Ikbertraflung von Sonetten Michel- angrios. aus dem Nachlaß Des Dichter»: überaus lesenswert und fein bemerkt, was FeUr Braun In DenGedanken eines Unrnusitätlichen über SRuftT yi sagen bat; Menschlichkeit" nt ein Kapitel aus der warmherzigen Biographie der französischen D,ch- Urin Marceüne Desbordes-Valmore überschrieben, die Stefan Zweig vor kurzem erscheinen tiefe.

NeueFrauenkleidung undFrau«,- kultur. 10. Heft, Q.Iahrg.. Karlsruhe, Dien, München, Berlin, C. Braun Stria«. Das Oktober- heft zeigt im wesentlichen praktisch« Kleider für Be­ruf und Haus, hübsche Modell« aus schlichten Stof­fen. die einfach, aber angezoaen wirken. Lehr prak- lisch sind die Wttfchaftsmamel, die über jedem an­deren Kleid getragen werden können und die Män­gel der großen Aermellchürze geschickt umgehen. Gut« Aufsätze über philosophische. llteronsche und künstlerische Themen geben Anregung imb Be­lehrung.

Stickereien und Spitzen. Blätter für kunstliebende Frauen. Alexander Koch, Darmstadl, 28. Jahrgang, Heft 1. Vie neue Jahrgang der Stickereien und Spitzen" beginnt mh allerlei Ge­danken zur Ausschmückung der Wohnung- befhrfte seiden k issen. w.« Gebilde aus Ira um und Märchen, zarte Tüllbecken und Vorhänge, dicke Teewärmer aus Seide mit einfacher, wirkungsvoller Stickerei damit gestaltet die moderne, künstlerisch angeregte Frau ihr Heim. Wi« immer, sind die im Tert ein­gefügten Essays und Plaudereien von hohem Durch.

Der bestrafte

Würde man unter den Kraftfahrern eine Umfrag« halten, wer von ihnen noch n.cht mit irgendwelchen polizeilichen Dorsche if- ten in Konflikt geraten 'st lo würden doS nur »en.ge sein Tlun läfet l'ch^ldlt bei 2 legung eine« außerordentl.ch krUilchrn Maßstabes daraus nicht die Folgerung Zlehen Vah eben der Kraftfahrer durch unachsta neS und ruckf»cht-u>feS SSntixa'elyen über Zr.« gcl enden Bestimm ungern (Id) lr.t Konflikte mit dem Grietz selbst btn hab« Wenn auch im jrofeen rmd yan^n Inzwischen der Autouerlehr ern« ,'enlch e.'chrit- liche Regelung erfahren hat, f» bestehen doch eine Unzahl örtlicher Bestimmun fl *n bw der Kraftfahrer, auch wenn er von außerhalb kommt, beachten muh, dl« er aber menst doch nicht genau genug kennt. Me-.st sind diese Ver stöfe« dann ja nur a e r i n g e rJE a l u r und dr« trafen en» rrechend, Io dafe li« von den Kra t fahrern vielfach ohne weitere- bejl'chen werdem Cm solche« Verhalten ist zwar da- für den Augenblick rinsachste. aber insofern nicht unoe.ehr­lich al« auS -u häufiger Bestrafung bi« Ungeeignetheit des Fahrers für d «Füh­rung eine- Kraftfahrzeuge- ge chlossen werden kann. In solchen Fällen kann ihm aber kN« Crlaubni» »um Führen eine- Kroft- fahrzeugeS entzogen werden. AuS d.e- fern Grunde erscheint «3 angebracht, darauf h.n- zuweilen, bah in dem Falle, in dem der Kraft- fahrer glaubt, unberechtigt in pol'zett'Äe Btra e genommen zu lein, er sich gegen b e t ©traje wenden soll, selbst wenn sie noch so ger.ng ist. Sieht der Kraftsahrer allcrdmgS em. bah er Un­recht hat. so soll et fein« Strafe l eier ebne Zögern bezahlen, denn da- erfolglose Vorgehen gegen die polizeilichen ©trafDcriügunrcn hat nur weitere Kosten zur Folge.

Der Weg. den der Krastlahrer bei nach seiner Mernung unberechtigten Strafen einzusch lagen hat. ist der des Einspruch- g e g e n b i e Strafverfügung. Dieser E.nspruch ist bei der bie ©trafnermgung erlassenden Polizei- b eb 6 r b e oder bei dem Amtsgericht, zu dessen Bezirk die betret ende Polizeibehörde ge­hört. mündlich ober schriftlich innerhalb einer Woche nach Zustellung e.nzulegen. Alsdann wird in mündlicher Verhandlung vor dem Amts­gericht über da- Verhalten de- Kraftfahrers ent- schieden. Zur Warnung vor unberechtigtem Ein­spruch sei h er der Hinweis gestattet, dafe die P o l i - e i st r a f e nicht als Strafe Im strafrechtlichen Sinne gilt. Kommt da­gegen nach Erhebung des Einspruch- da- Amts­gericht von sich au- zur Bestätigung der Straf­verfügung. oder zur Festsetzung einer anderen Straf«, so gilt in solchem Falle bet Kraftfahrer als gerichtlich vorbestraft.

Die Entscheidung vor dem Amtsgericht wird auf Grund der im mündlichen Termin stattzufin­denden Beweisaufnahme gefällt. Hier ist dem Kraftwagenfahrer die Möglichkeit gegeben, fein Entlastung-material vvrzubringen. 3m übrigen ist da- Amtsgericht in keiner Weis« durch die angefochtene polizeiliche ©trafverfüaung in seiner Entscheidung gebunden. E- kann tne Strafe völ­lig aufbeben, kann auch zu einer günstigeren Deurteilung de- Verhaltens bei Kraftsayrers kommen und die Strafe herabsetzen. Aus der anderen Seite steht eS ihm aber frei, auch über di« polizeilichen Strafen hinauSzugehen. 3n der letzten Zeit haben sich die Gerichte nun vielfach mit Fällen zu beschäftigen gehabt, in denen der Anspruch gegen die polizeiliche Strafverfü­gung damit begründet wurde, daß diese nicht vrdnung-gemäh erlassen war. Ist das der Fall, so ist die RechlSlage für den Kraftfahrer außerordentlich günstig, denn dann tnuf) die poli­zeilich« Strafverfügung aufgehoben werden, ohne daß da- Amtsgericht zu einer Bestätigung oder anderen Festfetzung der Strafe al- solche kommt. Da derartige Ueberiretungen innerhalb drei Mo­naten nach der Tat verjähren, fo bleibt in solchem Falle der Kraftwagenfahrer vielfach straffrei, weil meist die drei Monate verflossen sind, ehe die Polizeibehörde dazu kommt, eine neue und jetzt formgerechte Strafverfügung zu erlassen. Der Krastfahrer, dem ein Strafbefehl zugestellt wird, wird also in erster Linie diesen auf seine Form- und damit Recht-gültigkeit zu prüfen haben. 3n der Strafverfügung mutz einmal die Strafe selbst festgesetzt sein, ferner müssen die Beweismittel bezeichnet werden und da- der Straf« zugrunde­liegend« Strafgesetz. Al- solch:- Strafgesetz kom­men naturgemäß auch rechtsgültige Polizeiver- oibnungen in Frage. Weiter mutz in dem Straf­befehl angegeben fein, bah dem Bestraften inner­halb einer Woche da- Recht des Einspruchs bei der Polizeibehörde oder dem zuständigen Amts­gericht zufteht, und fchliehlich mutz Der Straf- vefehl von dem zum Eriaß desselben zuständigen Beamten unterschrieben fein, ©trafbe'e^e, die nur von der Polizeibehörde unterstempelt sind, haben keine rechtlich« Gültigkeit.

Ist bei dem Einspruch des Kraftfahrer- daS Aml-gerlchl zu einer Bestrafung gekommen, so bleibt diesem als weitere- Rechtsmittel nur die Revision beim O berlanbe-gericht. Aussicht auf Erfolg wird er mit ihr selten haben, denn |i« kann fich nur auf die Verletzung einer materiellen Rechtsnorm stützen. Z. B. auf die Anwendung eine- falschen und daraufhin ungül­tigen Straiparagraphen; dagegen können in der Revision nicht mehr irgendwelche den Kraftfahrer entlastende Bewei-mittel. z. D. neue Zeugen, namhaft gemacht werden.

Ueblich ist eS. datz der Derstotz gegen polizeiliche Vorschriften bezügl. de- Kraftfahr- zeugverkehr- mit Geldstrafe geahndet wird.

Kraftfahrer.

In ganz besonders liegenden Füttert könnte aber auch eint Polizeirwalvung auf ben Gedanken tamren ben Kraftfahrer nut Haft bestrafen *u wollen. Auch hier mutzte er. wie für den Fall Lr Geldstrafe erst ben Einspruch erheben und gerichtliche Entsche düng beantragerr Gegen diese gerichtlich« Entscheidung blieb« .hm dann noch da- Recht der .Berufung, bie an ba« Landgericht ginge, und gegen btefe Berufung könnte dann noch Revision ein­gelegt werden Diese Bestimmungen f nb in ber Prari- glücklicherweise mehr pcoblemat.scher Ra- tur denn ba ber Derstotz gegen Pvl'^'lche Dor- Itbriffen fich ja nur als Bagatettfach« bantdlt. ist Geldstrafe da- Ueblich«. Sobald von vom- herein eine Freiheit-strale in Frage kommt, han­delt c- sich nicht mehr um Sachen. b:e zur Zu­ständigkeit ber polizeilichen Strafgewalt gehören, sondern um Straftaten ernsterer Ratur. um Ver­gehen. die ohne weitere- der Aburteilung durch die Gerichte unterliegen.

Zum Schluß fei noch erwähnt. bafe, es auch gegen die Versäumnis der einwöchigen Einspruchsfrist gegen de polizeiliche Straf- Verfügung ein Rechtsmittel g bt. und das ist die ODieberelnfefeung in d e n vorigen Stand. Einem solchen Anträge ist stattzugeben, wenn die Versäumnis durch Raturere gmsse oder andere unabwendbar« Zustande begründet war. Richttenntni-n ferne der Lira veriugun, d.shalb. weil ber Kraftfahrer sich auf Re.fen besann, ist entgegen vielfach Derbr. teter anderer Anschauung nicht ohne w.iteres e.n unabwendbarer Zufall In diesem © nne. Normaler Weise wird man verlangen müssen, bah jemand, ber verreist ist. bie Möglichkeit gibt, für ihn eingehende Schrift- stücke nachzufenden. Rur wenn das nicht der Fall ist weil z. B. der Verreiste zu schnell seinen Aufenthaltsort wechelt. ohne di-.sen Dor- feer bestimmen zu können, so datz nachgesandte Schriftstücke ihn nicht erreichen, wäre die Richt­kenntnisnahme ber Strafverfügung un> damit bi« nicht fristgemäße ® nlegung des Einspruchs ein unverschuldeter, unabtoen'barer Zufall im Sinne des Gesetz«-.

Große Sfraftammer Sichen.

Gießen, 4. Olt. Ein in Scheidung liegen­des Ehepaar war wegen strafbaren Eingriffs an­geklagt. Der Ehemann hatte seine Ehefrau be­schuldigt. sie habe allein und aus freien Stücken ben Eingriff vorgenommen, während die letztere behauptet, ihr Ehemann habe sie zu den Manipu­lationen gezwungen. Beide Eh leute wurden in 1. Instanz freigefprochen Die S aatsanwaltschaft hatte wegen der Wichtigkeit der Sache Berufung eingelegt und toei'cr Zeug.n und Sachverstän­dige geladen. Rach längerer Verhandlung, durch welche die Angeklagten belastet wurden, verwarf die Strafkammer jedoch bi« Berufung. Wenn die Derufungsverhandlung auch manche- be­lastende Moment zutage gefördert feabe, so sei doch ber Beweis nicht einwandfrei geführt.

Ein mehrfach wegen Betrug- vorbestrafter .Reisender" lieh sich von der Firma, bei der er eingetreten, einen Vorschuß von 60 Ml auf seine künftige Provision geben. Er verschwand dann, ohne seiner Firma einen einzigen Auftrag zugeführt zu haben; Mahnungen liefe er un­beachtet. Da- Schöffengericht Derurteilte ihn zu einem Monat Gefängnis. In der heu­tigen Berufung-Verhandlung gelangte da- Gericht zur Freisprechung, da dem Angellagten eine betrügerische Absicht nicht nachzuweisen war.

Ein junger Kaufmann war wegen Betrug- im Rückfall in 6 Fällen und wegen Unterschla­gung zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein; er b:rief sich dar­auf. daß er im Februar l. 3. bereits wegen fortgesetzter Betrügereien zu 7 Monaten Ge­fängnis verurteilt worden sei; die heutigen Fälle lägen aber vor dieser Verurteilung, wes­halb sie durch letztere konsumiert seien. Die Her­anziehung ber betreffenden Akten ergab die Rich­tigkeit dieses Dvrbrinaens. Hieraus ft eilte das Berufungsgericht das Verfahren ein. Damit kam bie Dom Schöffengericht zuletzt erkannte Strafe In Wegfall.

Spielplan der Frankfurter Theater.

Opernbaus. Sonntag. 9. Oktober, von 6,30 bi- 10.15 ilor: Der Rosenkavaller. Montag, 10., Don 7.30 bis nach 10 Uhr Der Waffenschmied. Dienstag, 11., von 7.30 bis nach 10 Uhr: Der Troubadour. Mittwoch. 12., von 7 bi- nach 10 Ufer: Margarethe. Donnerstag, 13., von 7,30 bis 10.15 Uhr: Fidelio. Freitag, 14.: Geschlossen. Samstag. 15., von 7 bis gegen 10,30 Uhr. Die Zauberflöte. Sonntag, 16., van 3,30 bis 6 Uhr: Der Evangelimann; von 7,30 bi- gegen 10,30 Uhr: Hoffmann- Erzählungen. Somckag, 17, von 7,30 bi- nach 10 Uhr: Madam« Butterfly. Schauspielhaus. Sonntag. 9. Oktober, von 8 bis nach 10,30 Uhr: Dybuk Montag. 10., von 8 bi- nach 10,30 Uhr Dybuk Dienstag, 11., von 7 bis gegen 9,15 Uhr: Die ©ündflut; von 10 bis nach 12,30 Uhr: Dybuk. Mittwoch 12., von 8 bis nach 10,30 Uhr: Der Golem. Don­nerstag, 13., von 7 bis gegen 9.15 Uhr: Die ©ündflut; von 10 bis nach 12,30 Uhr: Der Golem. Freitag, 14., von 6,30 bis nach 9 Uhr: Eäsar und Cleopatra; von 10 bis nach 12.30 Uhr: Dybuk. ©amstag, 15., von 8 bis gegen 10,30 Uhr: IaakobS Traum Sonntag, 16 , von 11 bis 1 Uhr: Matinee: Farblichtnnisik; von 8 bis gegen 10.30 Uhr: IaakobS Traum. Montag, 17., von 8 bis nach 10,30 Uhr: Der Golem.

Zeitschriften.

Blinder Chauvinismus lenkt ben leicht­fertigen Angriff des französischen Historiker- BourgeoiS gegen bie deu^che Aktenpublikation, bie Friedrich Thimme, einer der Herausgeber, im August/September-Heft bet .Sur o päIf ^en Gespräche" (Verlag Dr. Walther Rothschild. Berlin-Grun.ewalb) mit überzeugender Sachlich­keit gegen die lückenhafte unD mehr al- tenden­ziöse Beweisführung des franzöfüchen Kritiker­verteidigt. Lord LansdowneS Tod gibt dem Her­ausgeber der Zeitlchrift. Professor Mendelssohn Bartholdy. Anlaß zu einem tieforingenben Rück­blick auf das Wirken diese- bedeutenden eng­lischen ©taat-mannes. der im Herbst 1917 in einem offenen Brief an den Daily Telegraph den heute fast vergessenen Versuch machte, ein entscheidend«- Wort für den Frieden zu svrechen Der Dokumententell bringt Lord Lansdvwne- historllchen Brief und die Di-lusfion zwischen Iouvenel und Briand über Wert und Unwert ber bisherigen DölferbundSPolitik.

Das Infelfchiff. Eine Zeitschrift für die Freund« des Jnfelveriages. Im Herbst 1927. 8. Jahr­gang. 4. Heft. Das neue Heft wird eingeleitet durch einen sehr guten, ins Wesentliche einbringen- den Aufsatz zu Kleists 150. Geburtstag (18. Oktober) von Albrecht Schaefer. Aus dem reichhaltigen, für bibliophile Feinschmecker und stille Literaturfreund« berechneten Inhalt des Hefts möchten wir etwa die folgenden Beiträge mit besonderer Empfehlung feer- ausheben ohne das Nichterwähnte kritisieren zu wollen: von Rilke liest man ein frühes Prosa-

Rätsel-Ecke.

Silbenrätsel.

al bor -- ca che bas dyll ern fielt) sis ge glau goll ha han i l ka ke le ler les ne nen ni non now o o o pi rl so feps fter ftüt ta te tust ul werth.

Aus vorstehenden 40 Silben sind 16 Wörter mit folgender Bedeutung zu bilden: 1. Pferdezucht­anstalt; 2. spartanischer König; 3. Nebenfluß der Weser;. 4. weiblicher Personenname; 5. Sundainsel, 6. Insel im Rhein; 7. Stadt in Mähren; 8. Stadt in England; 9. persischer Dichter; 10. Nahrungs­mittel; 11. Stadt in Pommern; 12. französischer Staatsmann; 13. Früchteertrag; 14. erzählendes Gedicht; 15. römischer Dichter , 16. Handelsgenosjen- schäft. Richtig gebildet ergeben die Wörter In ihren Anfangsbuchstaben von vorn nach hinten und Endbuchstaben von hinten nach vorn ein Zitat von Ehristoph Martin Wieland.

Kreuzworträtsel.

17 18

2v

jO

1. Bon links nach rechts:

3. Tierleiche; 5. englischer Adelstitel; 7. biblische Stadt; 9. Königsname; 11. Kampfplatz; 13. be-

02|

51

rfcztiz?

rüfemter Geigenbauer, 14. deutscher Dichter, 17. nordamerikanischcr Staat; 21. ägyptischer König, 25. Herrschertitel; 26. Senkblei; 28. männlicher eng- liftfeer Personenname; 29. weibliche Figur der deut­schen Heldensage; 30. Waldgebirge in Braunschweig; 31. verhaltener Zorn; 32. Stadt in Hannover.

2. Don oben nach unten:

1. Teil des Rades; 2. italienische Münze; 3. dich terische Bezeichnung für Adler; 4. japanische Münze; 5. Spitzname der Nordamerikaner; 6. Farbe; 7. schmaler Stofsstreifen; 8. andere Bejcitbnung für Bürde; 9. Toilettengegenstand; 10. Erdformation; 12. Flufe in Italien; 15. Bodensenkung; 16. Titel; 18. himmelblaue Farbe; 19. römischer Redner und Schriftsteller. 20. russisches Gouvernement; 22. Le- bcnshauch; 23. Entlohnung; 24. Infekt; 27. sibiri­scher Strom.

Namenumbildungsaufqabe

Aus den nachstehenden zwölf Namen sollen durch Zusammenstellen neue Namen gebildet werden. Die Zusammenstellung hat in der Weise zu geschehen, dafe stets eine End- und eine Ansangssilbe der vor- handenen Namen einen neuen Namen ergeben. Die Namen sind:

Bertram Burghart Diether Guido Hartwig Hubert Nina Otto Rahel Ramses Roger Winfried.

Anaqrammc.

1. Für fünf kaufte er den ganzen.

2. Zwecks Verkaufs feiner -Fabrik erliefe er in der Zeitung «In.

3. Der Platz, wo früher die stand, war jetzt.

4 Sein gesamtes Bücher- befand sich auf dem einen.

5. Das -tuch hatte eine große.

Vorstehende Sätze sind an den durch Striche be­zeichneten Stellen zu ergänzen, und zwar muß das zweite Wort stets durch Umstellen der Buchstaben Des ersten entstehen.

Scharade

Ein sröhlich Tun im grünen Wald Ist meiner Griten Sinn.

Für Mann und Frau die Zweit' und Driti

Ist ein notwendig Ding.

Belm einen leer, beim andern voll, Das ist der Lauf der Welt, Den niemals einer ändern kann. Auch roenns ihm nicht aefäQt.

Im ganzen trägt man froh nach Haus, Was die Erste ergibt zu köstlichem Schmaus.

öilberrätfel.

Auslösungen.

Silbenrätsel.

1. Magnat; 2. Ami; 3. Ehe; 4. Deneb; 5. daelar;

6. Halma; 7. Emir; 8. Neffe; 9. Südwind; 10. Ili;

11. Narbe; 12. Drahtsieb; 13. Nepos; 14. Isel;

15. Edda; 16. Sperber; 17. Ehemie; 18. Hagen;

19. Drfe.

Maedchen sind nie schoener als bei der Arbeit.

Rätsel. Sonett.

Hinden Burg. Hindenburg.

Kreuzworträtsel.

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Vexierbild.

Bild auf den Kops stellen, dann ist der zweite Gemsjäger rechts am Felsenrande zu sehen.

Die Narrenkappe.

Splitter unb Sparren vom RedakttoaSlifch.

Anekdote.

Max Halbe hält fich aus der Fahrt nach Masuren dem Lande, das er mit der Seel« sucht «inen halben Tag in Berlin auf.

Während feine Frau Einkäufe macht, geht er vor ber Ladentür auf und ab er pflegt das fo zu tun. Man braucht ja nicht überall batet zu fein

Plötzlich sieht er, daß er gefilmt wird, und fetzt schleunigst bewegtes Dichterporträt auf.

Mitten drin kommt seine Frau raus.Pst! Pst! Man hat mich erkannt!" sagt Märchen,ich werde gefilmt!"

Schon kommt der Photograph (Gott hab' ihn selig! Die Wut Marens hat ihn auf der Stell« Der« bompfen lassen) und sagt:Sie wurden soeben ge­filmt, mein Herr! Darf ich um werten Namen und Adresie bitten?" (Jugend.)

CottertefpleL

In einer Lotterie« nnayme verlanat ein Mam da- Lo- Ar. 39. Al- man ibm faat, Dafe krf uw- möglich und die- Lo- längst verlauft sei. bietet er ben zehnfachen Preis. Der Lvtteri'kottekte« hofft, für diesen hohen Port- da- Los zurück- kaufen zu können, und schließlich gelingt «s ihm auch. Der Zufall BHü. daß da- Lv- Ar. 39 den Haupttreffer gewinnt Der Mann holt sich fet* Gold als ob das ganz selbstverständlich wäre .Run erllären Sie mir", sagte der Lod teriekollekteur .wie kamen Si« dazu, ge­rade diese Rümmer zu tMriem hohen Preis zu verlangen?" .Da- will ich Ihnen gern« erllären", antwvrtet der ©etotnner. .Mir träumte nämlich die Rr 7; menet Braut ebenfalls di« Rr 7. Und da dacht« ich nun so 7 m a 1 7 und die Sach« ist geglückt."

DerwirtschafflichsteV^gendei^feli Vierradbremse, fünffache Ballonbereifung, echte ledertzw. Plüschpolsterung. Nur RM 150. Jahressteuer. Benzinverbrauch 6-7 Liter auf 100 km. Ein glanzender Berg­steiger. Auf Wunsch 6-, 9- und 12-monalliche Teilzahlung bei geringer Anzahlung»