Ausgabe 
6.8.1927
 
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Aus der Provinzialhauptstadt.

Gießen, den 6. August 1927.

Sommernächte.

3n den warmen Sommernächten ist die Stille von feinem, fernen Saitenspiel durchzaubett. Die Qieber der Sehnsucht und die gedämpften Ca­priccios geheimer Wünsche irren gleich nacht­blinden, phantastischen Vögeln durch das sternen­fahle Dunkel. Klingen in einem Qloctumo well ent­flogen en Deglücktseins. als eine selig-suße Sphärenmusik über der tagmüden Erde.

Ein Vachtfalter flattert c»us dein Dämmer auf, taumelt, vom Licht geblendet, zurück und verschwindet, wie der Geist einer gequollen Seele, wieder im Unsichtbaren. Die laue Luft lieh seinen Lebeirshung^r erwachen.

Cln leuchtender Tlnnke stiebt irgendwo auf. Blitzartig. Für Sekundenlänge. Wie ein verwir- rcnücr Gedanke, der als Feuer'trom durch die .^chirndrähte rast, was an Explosivstoffen zwi- : ' en dcw Reh unerfüllter Hoffirungcn und Pläne : -rumhäirgt, entzündet, zur begeisternden Rakete l vchschichcn, zersprühen und verglimmen läßt.

Cs ist dann etwas Feierliches um die Blumen und Blüten, die wie verschleiert aus dem Dunkel dämmern. Richt mehr in scharfumrissenen For­men. nicht mehr in satten Farben, nicht mehr wie eben fertig gewordene Stillcben, sondern mehr w!e auf den Gemälden alter Meister, über die die Jahrhunderte einen stumpfen äleberzug gelegt hoben, ohne dadurch ihre ursprüngliche Lebendig­keit zu töten. Wie in abendlichen Domen, wenn sich das letzte Licht durch die bunten Fenster­scheiben stiehlt und alles Farbige langsam mit mystischer Ungewißheit umk.eidet, die einen selt­samen Reiz auf Seele und Sinne ausübt.

Bisweilen verfängt sich ein verschlafener Vogelruf in den Zweigen. Halblaut. Hingehaucht. Wie ein Traumfeyen gelallt. Unwirklich weich. Wie ein verlangender Seufzer.

Oben blinken aus tiefblauer Kuppel die Dterite. Bald wie ein schelmischer Gedanke, bald wie ein liebeversponnenes Auge. Bald wie ein leidenschaftlich flackernder Blick. Und verleiten zu weltentrücktem Sinnieren... K. I. G.

Schwarzfahrt

und Kaskoversicherung.

Die im Folgenden besprochene gerichtliche Ent­scheidung dürfte für die breite Oeffentlichkeit von Interesse sein.

Der Berufung muhte der Erfolg versagt bleiben. Der Unfall des versicherten Autos ist, wie der Klä­ger nicht ausdrücklich bestritten hat, bei einer Fahrt eingetreten, die seine Tochter mit dessen Prokuristen F. unternmnmen bat. Nach der Schadenanzeige war die Ursache des Unfalls das Platzen des Reifens eines Hinterrades, so daß das Auto gegen einen Kandelaber fuhr. Die Beklagte behauptet, die Fahrt fei ohne Wissen und Genehmigung des Klägers er­folgt, daher eine Schwarzfahrt gewesen; F. und der Fahrer Hütten hierbei reichlich dem Alkohol zuge- sprachen; für dieses Verhalten sei der Kläger ver­antwortlich und haftbar; er habe auch durch grobe Fahrlässigkeit den Schadensfall herbeigeführt. Dieses Vorbringen kann die Klagsabweisung nicht recht­fertigen.

Zunächst ist dem Landgericht darin beizutreten, daß die Schivarzfahrt gemäß § 1 l 8 der AVB. un­ter den Versicherungsschutz fällt, denn bei Eintritt des Schaldens ist der Führer unstreitig im Besitz des zur Führung des versicherten Wagens berechtigen­den Fahrscheins gewesen.

Die Berufung der Beklagten auf § 61 DBG. greift nicht durch. Die Beklagte behauptet grobe Fahrlässigkeit des Klägers durch Vernachlässr- gung der Beaufsichtigung hinsichtlich der Ver­wendung des Wagens. Die Beklagte hat die grobe Fahrlässigkeit des Klägers, also die außer­gewöhnliche Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt vorliegend nicht ausrei­chend dargelegt. Der Kläger hat^hier vorgetra­gen, e r habe den Vorgänger des Fahrers R. we­gen eiyer Schwarzfahrt fristlos entlassen, dem R. bei seiner Einstellung des gleiche für den Fall einer Schwarzfahrt angedroht, ihn auch wegen dieser Schwarzfahrt fristlos entlassen. Die_ Be­klagte hat zur Darlegung der groben Fahrlässig­keit nur vorzubringen vermocht, daß schon vor dem Schadensfälle von der Tochter des Klägers des öfteren Schwarzfahrten ausgeführt worden seien, und hieraus die grobe Fahrlässigkeit des Klägers gefolgert. Sie hat gegen die Schuh­behauchtungen des Klägers im einzelnen nichts vvrzubringen vermocht, sondern diese lediglich ganz allgemein bestritten. Dieses allgemeine Be­streiten reicht hier nicht aus. Die Behauptun­

gen des Klägers müssen daher als zutreffend angesehen werden. Dann ist aber nicht ecnzu- sehen, was der Kläger sonst noch zur gehörigen Beaufsichtigung des Wagens und feines Führers hätte tun sollen. Daß der Fahrer, wie der Kläger nicht bestreitet, den Schlüssel zum Unter» stellraum gehabt hat, ist in großstädtischen Ver­hältnissen nicht einmal ein leichtes Verschulden. Kläger konnte dem ihm seit langen Jahren als zuverlässig belannten R. bis zum Beweise des Gegenteils auch vertrauen. Rach alledem ist eine grobe Fahrlässigkeit des Klägers nicht aus­reichend dargclegt. so daß die Berufung der Beklagten aus § 61 VDG. versagt.

(Hicherr: < -ichcnmnrttprcise.

Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter 170 bis ISO, Matte 30 bis 35, Käse (10St.) 60 bis 130. Wirsing 20, Weißkraut 20, Rotkraut 25, gelbe Rüben 20, rote Rüben 15, Spinat 30 bis 35, Bohnen, grüne 15 bis 25, gelbe 20 bis 30, Erbsen 15 bis 30, Tomaten 25 bis 50, Zwiebeln 15, Pilze 25 bis 30, Kartoffeln 5 bis 7, Frühäpfel 25 bis 50, Birnen 25 bis 50, Kirschen 50 bis 55, Heidelbeeren 55, Stachelbeeren 20 bis 35, Jo­hannisbeeren 25 bis 30, Pflaumen 25, Mirabellen 70. Reineclauden 50, junge Hahnen 30 bis 100, Suppenhühner 100 bis 110 Pf. das Pfund; Eier 13 bis 14, Blumenkohl 20 bis 100, SalÄt 5 bis 10, Salat gurken 55, Einmachgurken 5, Ober-Kohlrabi 5 bis 10, Rettich 10 bis 15 Pf. das Stück, Radies- chen Dd. 10 Pf.

Borirotizen.

Tageskalender f ü r Samstag: Geflügel- und Vogelzuchtoerein Gießen u. Umg.: 8.30 Uhr,Pfälzer Hof", Monatsversammlung. GesangvereinHeiterkeit": 8.15 Uhr, Italienische Nacht auf der Hardt. 222er: 8.30 Uhr, Versamm­lung bei Böß, Kaiserallee. Bund der Kolonial- freunde: 8 Uhr,Karlsruhe", Koloniale Kundgebung. Altersvereinigung 1866/1916: 8 Uhr,Liebigs- höhe", gesellige Zusammenkunft. Palastlichtspiele: Leichte Jsabell". Astoria-Lichtspiele:Die Hös­chen des Fräulein Annette"

T a g e s k a l e n d e r für Sonntag: Bauerscher Gesangverein: 4 Uhr nachmittags,Lie- bigshöhe", Sümmerfeft. Bund der Kolonial- freunde: 3 Uhr nachmittags,Karlsruhe", Kinder­fest. Reichsbund der Kriegsbeschädigten: 3 Uhr nachmittags,Philosophenwald", Feier des lOjähri- gen Bestehens. Lichtspieltheater wie Samstag.

Aus dem Stadttheaterbureau wird uns geschrieben: Es fei nochmals auf die inter­essante Erstausführung am Dienstag, 9. August, hin- gewiesen. Gegeben wirdDer Lebensschüler" von Ludwig Fulda. Das anziehende und spannende Stück wird sicher Anklang beim Publikum finden, zumal sich eine sehr glückliche Besetzung ermöglichen lieh. Die Hauptrollen liegen in den Händen der Herren T a n n e r t und Geffers, die weibliche Hauptrolle spielt Frl. Baumann. Die Spiel­leitung hat Herr Volck. *

Personalien. Ernannt wurden am 15. Juli: die Gendarmeriekommissare Rikolaus Diehl zu Gießen, Karl W ö r n e r zu Schotten, zu Gendarmerie-Inspektoren, mit Wirkung vom 1. April 1927 ab; die Polizeikommissare Georg Stock zu Bad-Rauheim, Wilhelm Schmidt, Johannes Schaub, Wilhelm S ch w i n n zu Gießen zu Polizei-Inspektoren, die Polizeiober­wachtmeister Hermann Hau, Heinrich Wolf zu Gießen, Fritz Diehl zu Friedberg zu Po­lizeikommissaren, der Kriminaloberwachtmeister Karl K r e i h e zu Bad-Rauheim zum Kriminal­kommissar, mit Wirkung vom 1. April 1927 ab; die Polizeiverwaltungs^ekretäre Georg Seipel, Heinrich A u l b a ch, Karl B i n g e l, Philipp L a i st zu Darmstadt zu Polizeiverwaltungs- Obersekretären, die Polizeioberassistenten Josef Mord eck, Wilhelm Dieterich, Fritz Lyh, Franz Herz, Anna G e r st zu Darmstadt, Ludwig Wallbott, Wilhelm Benz le r zu Gießen, Jakob Späth zu Bad-Rauheim, Karl Holler zu Friedberg und der Gendarmerie­wachtmeister Wilhelm Ber nhardt zu Darm­stadt zu Polizeiverwaltungsselreiären. die Po­lizeiassistenten Georg Abmuth zu Darmstadt, Elias Stein zu Gießen zu Polizeiverwaltungs­sekretären, die Kanzleigehilfen Karl Keiner zu Gtehen, Georg Bormuth zu Bad-Rauheim zu Polizeiverwaltungsassistenten, mit Wirkung vom 1. April 1927 ab; am 26. Juli der Lehrer Georg Knecht zu Mittel-Seemen, Kreis Schot­ten, zum Lehrer an der Volksschule zu Mühl­heim, Kreis Offenbach a. M.; am 28. Juli der Lehrer Wilhelm Rößler zu Ober-Erlenbach, Kreis Friedberg, zum Lehrer an der Volks­schule zu Heldenbergen, Kreis Friedberg.

* I n der Gießener Kunstsamm­lung im Reuen Schloß, Eingang Senckenberg­

straße, wurden folgende Arbeiten neu ausgestellt: Radierungen von E. Eilers, E. Hausmann, H. Kohnert, W. Leistikow, R. M. Seemann und H. Stuck; Graphiken von E. Bracht, K. Fries. W. Wachlmaier und W. Zügel; Aquarelle von Hugo von Ritgen,Motive von Oberlahnstein".Grie­chische Landschaften",Schweizer Motive" und Glcibera-Motive". Bleistiftzeichnungen von Ru­dolf KochMotive von Wimpfen". Auch ist vom Oberhessischen Kunstverein wieder ein Oelgemälde Pferde" von K. Scheld der Sanrmlung einver­leibt worden. Geöffnet ist die Kunstsammlung jeden Sonntag von 11 bis 13 Ähr bei freiem Ein­tritt. Kinder haben nur in Begleitung Erwachse­ner Zutritt.

*e Vorsicht bei Bahnübergängen! Rach den eingegangenen Meldungen haben im Jahre 1926 die Unfälle an bewachten und ins­besondere an unbewachten Bahnübergängen zu­genommen. Hauptsächlich sind die Unfälle auf Fahrlässigkeit von Kraftwagen- und Kcaftrad- fahrern oder von Fuhrwerkslenkern zurückzu- führen. Um die Gefahren des Eisenbahnbetriebs nach Möglichkeit zu verringern, wird die Be­völkerung auf die besonderen Gefahren hinge- wiesen, die beim Ueberschreiten und Ueberfahren von unbewachten Bahnübergängen und Bahn­gleisen, insbesondere auch bei den Straßenbahnen, durch Unaufmerksamkeit der Beteiligten entstehen.

** Autounfall. Auf der Straße Krum­bachFellingshausen geriet das Auto des Rei­senden H. Blum von Gießen mit dem Vorder­rad in ein Loch, wodurch dem Führer das Steuerrad aus der Hand kam, und das Auto gegen einen Baum rannte. Der Wagen wurde stark beschädigt; einer der Insassen wurde durch Glasspitter im Gesicht verletzt und von dem zu­fällig daherkommenden städtischen Scrnitätsautv mitgenommen.

** Waage und Wagen. Der Herr Staatspräsident Landesamt für das Dil- dungswesen hat im Anschluß an das Vorgehen der Reichsbehörden bestimmt, daß in den Schulen in Zukunft folgende Schreibweise gelehrt wird: Waage Werkzeug für Gewichtsbestimmung, Wagen = Fahrzeug.

** Geschäftsjubiläum. Die Firma Zi­garrengeschäft Jacob Friesleben, Bahnhof­straße 48, konnte am 1. August auf ihr 25jäh- riges Bestehen am hiesigen Platze zurückbllcken.

" Provinzial st raßensperrungen. Wegen Vornahme von Kleinpflasterarbeiten wird die Provinzialstraße GießenRodheim vom Ab­zweig der Hardtallee bis Landesgrenze für den Wagen- und Automobilverkehr gesperrt. Um­leitung erfolgt von Gießen über Krofdorf. Wegen Vornahme von -Brückenbauarbeiten wird die Provinzialstrahe RockenbergGriedel vom 8. August ab auf acht Wochen für den Wagen- und Automobilverkehr gesperrt. Umleitung er­folgt über MünzenbergOber-Hörgern.

** Der nächste Viehmarkt in Gießen findet statt: Dienstag, 9. August, Rindvieh- (Ruhvieh-)Markt; Mittwoch, 10. August, Schweine- und Schlachtviehmarkt.

** Lungenseuche in L i ch. Das auf Grund des § 194, Ziffer 1 a gebildete Beobach­tungsgebiet in Lich wird aufgehoben bis auf das Gehöft des K. Fr. Fischer II. zu Lich, welches im Beobachtungsgebiet bis auf weiteres verbleibt.

" Briese an die Redaktion. Um unliebsame Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir, alle für die Redaktton bestimmten Briefe nicht mit namentlicher Anschrift eines der Re­dakteure zu versehen, sondern allgemeinan die Redaktion" zu richten. Rur dann kann eine schnelle Erledigung gewährleistet werden.

Die Gasversorgung in Wieseck.

£ Schon seit einer Reihe von Monaten beschäf­tigt sich die Gemeindeverwaltung unserer Nachbar­gemeinde Wieseck mit dem Plane, die Versorgung ihrer Einwohnerschaft mit Koch- und Heizgas in die Wege zu leiten. Als der Gedanke erst einmal festen Fuß gefaßt hatte, war bezüglich der Zweck­mäßigkeit und Annehmlichkeit, speziell des Koch­gases, bald eine Einheitsfront innerhalb des Ge­meinderats hergestellt. Allgemein erkannte man, daß der Verbrauch von Gas in Haushalt und Gewerbe mit vielen Vorteilen verbunden ist. Offen war seit­her nur die Frage, wie diese Gedanken in die Wirk­lichkeit umgesetzt werden können, ohne dabei die fi­nanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu Über­spannen. Die einsetzenden Verhandlungen mit der Gas- und Kraftwerke -A. °G. (Barnag- Meguin) zu Berlin ergaben bald einen gang­baren Weg, der nach eingehender und reiflicher Prü­fung zum Ziele führte. Ön feiner letzten Sitzung be- }d)äftigte sich der Gemeinderat an erster Stelle mit einem vorliegenden und schon eingehend geprüften

Pachtvertrag mit dieser Firma, der nach längerer Aussprache die Zustimmung der Ge­meindevertretung sand, so daß zu hoffen ist, daß nach Erledigung der notwendigen Formali- täten in ganz kurzer Zeit mit den Bauarbeiten des Ortsnetzes begonnen werden kann.

Einleitend berichtete der Bürgermeister über eine Besichtigung der Gasanlagen in Fechenheim a. M., wo unter ähnlichen Bedingungen die gleiche Firma vor kurzem ein Ortsnetz für Gasversorgung gebaut hat. Die dort gemachten Beobachtungen seien für uns nur ermunternd.

Die Durchführung des Baues des Ortsnetzes, der Hausanschlüffe und Hcntsinstallattonen wird sich etwa unter folgenden Gesichtspunkten voll­ziehen: Den Bau des Ortsnetzes und der Hausanschlüsse führt die Firma Ba- mag-Meguin mit eigenem Kapital für Rech­nung der Gemeinde aus. Irgendwelche geldliche Verpflichtung entsteht hieraus für die Gemeinde nicht, die Firma tritt nur als Pächterin dev Anlage in den Vertrag ein. Als solche über­nimmt sie die technische und kaufmännische Ver­antwortung auf eigene Rechnung, das heißt, sie unterhält die Betriebsfähigkeit der Anlage und zieht die Gelder für entnommenes Gas ein. Sollten in den ersten Jahren Zuschüsse zu leisten sein, so hat hierfür nicht die Gemeiirbe, sondern die Firma auszukommen. Dieser Ver­trag, wozu noch ein besonderer D a s l iefe - rungsvertrag tritt, läuft auf vorläufig 25 Jahre. Sind für die Gemeinde vor Ablauf des Vertrags die wirtschaftlichen Verhältnisse ge­geben, die Anlage auf eigene Rechnung zu über­nehmen, so ist dieser Vertrag erstmalig nach Ablauf von 5 Jahren mit einer zweijährigen Kündigungsfrist kündbar. Alsdann geht die tech­nische und kaufmännische Verwaltung auf die Gemeinde über. Mit anderen Worten ist die Sachlage etwa folgende: Die Gemeinde erteilt der Firma Bamag-Meguin die Konzession, auf eigene Rechnung und Gefahr die Gemeinde Wie­seck mit Gas zu versorgen. Frühestens nach 7 Jahren kann die Gemeinde, falls es gefahrlos erscheint, die Verwaltung selbst übernehmen.

Diese Regelung der Angelegenheit birgt aber noch weitere Vorteile in sich, indem die Firma die Herstellung der Hausinstallatio­nen vornimmt und die Rückzahlmrg der hierfür entstandenen Kosten auf eine längere Reihe von Jahren verteilt. Genau so verhält es sich mit der Anschaffung der erforderlichen Koch­herde. Man sieht also, daß seitens der Firma alles geschieht, um die Einführung des Gases zu beschleunigen und zu erleichtern.

Ein weiterer Vorteil gegenüber dem Regie­betrieb ist, daß die Firma vertraglich verpflichtet ist. ihre reichen Erfahrungen und guten Organi­sationen in den Dienst des Unternehmens zu stellen. Durch besorrders geeignete Beamte kann die Firma viel besser als die Gemeinde für die Popularisierung des Gases wirken, kann die An­lagen sachgemäß überwachen, und schließlich in­folge ihrer Großbezüge günstigere Einkaufs- und Lieferungsvorteile bieten.

Richt unwichtig ist ferner die Bestimmung, wonach die Firma verpflichtet ist, bei Vergebung von Lieferungen und Arbeitsleistungen in erster Linie Gewerbetreibende und Arbeits­kräfte der Gemeinde Wieseck zu be­rücksichtigen.

Die übrigen Bestimmungen find allgemeiner und rechtlicher Ratur. Der Gaspreis wird voraus­sichtlich 22 Pf. für Kochgas und 12 Ps. für Heiz­gas pro Kubikmeter betragen. Jeder Gasabneh­mer hat monatlich mindestens 10 Kubikmeter zu bezahlen, einerlei, ob er sie bezogen hat oder nicht. Die Feststellung des Gasverbrauchs geschieht durch Gasmesser, wofür eine monatliche Gebühr von 50 Pf. zu zahlen ist.

Seitens der Gemeindevertretung werden hierzu einige Abänderungen gewünscht. So vor allem die Früherlegung des ersten Kündigungs­rechts, so daß statt nach sieben schon nach fünf Jahren die Gemeinde das Unternehmen selbst ausnuhen kann. Ferner wird gewünscht, die Zu­leitungsrohre statt in Mannesmannrohren in Stahlrohren zu verlegen. Dies ist durch den säure­haltigen Boden in der Gemarkung begründet.

Die Durchführung dieses Planes hat nun­mehr seitens der Gemeindevertretung seine Zu­stimmung erhalten. Wenn sich die weiteren Vor­arbeiten glatt erledigen, so ist zu Höften, daß mit den Bauarbeiter: bald begonnen wird. Bei den Einrichtungen und Möglichkeiten der bauenden Firma ist wohl kaum mit einer längeren Bauzeit als zwei Monaten für das ganze Ortsnetz zu rechnen, so daß immerhin die Aussicht besteht, daß die Einwohnerschaft Wiesecks noch in diesem Jahre die Annehmlichkeiten eines Gasherdes empfinden wird.

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