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Nr. 181 Erstes Blatt

177. Jahrgang

Aeltag, 5. August <927

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; *für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschcin; für den An­zeigenteil Kurt Hillmann, sämtlich in Gießen.

Der Entwurf des Reichsschulgesetzes.

Von. Dr. Günther Holstein, ordentlicher Professor des Oesfentlichen Rechts an der Universität Grerfswald.

Der von dem Reichskabinett vorgelegte Ent­wurf eines Reichsschulgesehes hat in mehr als einer Beziehung zu lebhaften Erörterungen An­laß gegeben. Die Aufgabe des an wissenschaft­liche Betrachtungen ges ehgebungs-politischer Pro­bleme gewöhnten Iuristen kann nicht sein, in diese Erörterungen von irgendeinem partei­politisch gerichteten Gesichtspunkt her einzutre­ten; er wird sich darauf beschränken müssen, einmal das Verhältnis zu bestimmen, in dem der Gesetzentwurf zu der selbstverständlichen Grundlage aller gesetzgeberischen Arbeit des Reichs, der Weimarer Verfassung steht, und zum anderen die Bedingtheiten aufzuweisen, die für seinen Inhalt durch die besondere kultur­politische Lage und Problematik der deutschen Gegenwart gegeben sind und damit zugleich auch für die Einzelheiten und Erfolgsmoglichkeiten seines Lösungsversuches bestimmend sein müs­sen. Vielleicht aber trägt gerade eine solche Er­örterung dazu bei, die öffentliche Auseinander­setzung, die sich in Deutschland so rasch in den Gleisen eines starren und verständnislosen Dok­trinarismus festzulaufen pflegt, aus der Lleber- stelgerung parteipolitischer Schlagworte zu be­freien und in die Bahnen einer ruhigen Betrach­tung der objektiven Sachlage überzuleiten.

Die Weimarer Verfassung hat das deutsche Schul­problem als weltanschauliche Frage nicht einheitlich gelöst. Sie hat zwar im 1. Absatz ihres Art. 146 eine grundsätzliche Formulierung gegeben, die für die Dif­ferenzierung des Schulwesens ebenso wie wirtschaft­liche und gesellschaftliche Gesichtspunkte so auch das Religionsbekenntnis der Eltern a u s s ch a l t e t und sie lediglich im Hinblick auf die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe und die Veranlagung und Neigungen der Kinder vollziehen will; sie hat aber sofort die Tragweite dieses Satzes selber begrenzt und seine Wirkung dadurch erheblich verändert, daß sie in dem unmittelbar folgenden Absatz 2 nicht nur die Mög­lichkeit, sondern ausdrücklich auch die Verpflichtung feststellt, innerhalb der Gemeinden auf Antrag der Erziehungsberechtigten Volksschulen bestimmten Bekenntnisses oder bestimmter Weltan­schauung einzurichten, unter der selbstverständlichen Voraussetzung freilich, daß damit ein geordneter Schulbetrieb, auch im Sinne der ideellen or­ganischen Einheitlichkeit des gesamten Schulwesens, nicht beeinträchtigt wird. Diese Norm bedeutet nicht etwa, das; der W i l l e b e 5 Staates für bie Re­gelung bieses Teils bes Schulwesens ausgeschaltet unb an seine Stelle der Wille einer Religionsgemein­schaft ober Kirche gesetzt wirb. Der Wille bes Staa­tes ist nach wie vor ber e n t s ch e i b e n b e Faktor; wohl aber wirb bei ber Frage bes Schicksals ber Schule in ben Gemeinben ein weiteres Element in Gestalt einer Gesamtheit von Erziehungs­berechtigten eingeschaltet, bie also ein vom Staat geformtes, mit besonderer Zuständigkeit ausge­stattetes Organ zur Bestimmung des inhaltlichen Charakters einer Schule sind. Die Reichsverfassung hat in Art. 120 ausbrücklich bas Recht ber Eltern zur Erziehung ihrer Kinder als verfassungsmäßiges Grundrecht anerkannt. 3n ber Vorschrift bes Artikels 116, II drückt sich bieses Grunbrecht nach einer neuen Seite hin aus; es ist letzthin nichts anderes, als bie bemokratische unb schulpolitische Folgerung aus jenem Prinzip.

Man kann nicht sagen, daß die Regelung der Weimarer Verfassung lediglich durch eine partei- taktische Zufallskonstellation bestimmt ist. Sie ist im Gegenteil ein genaues Abbild und insofern eine gradlinige Konsequenz unserer eigentümlich ze'rissenen geistigen Lage. Für die bisherige deutsche schulrechtliche Entwicklung war, wie die grundsätzliche Schulhoheit des Staates und das daraus folgende einheitliche Schulverwaltungs­sh st em. so auch die grundsätzlich weltanschauliche Einheit des Schulwesens eine Selbstverständlich­keit, aber eben darum, weil in den großen Epochen der Schulgesehgebung eine weltanschauliche Ein­heit der deutschen Bildungswelt selber gegeben war. Das gilt von den an die Reformationszeit anschließenden Schul-Gesehgebungswerken wie von der preußischen EmreuerungZarbeit der Humboldt, Schleiermacher, Suvern. Das gilt entsprechend auch von der parallelen Arbeit der katholisch-süd­deutschen Staaten, wobei sich beide Typen als Individualisierungen innerhalb des Gesamtsystems humanistisch-idealistischer und christlicher Erzie­hungswerte gegenüberstanden, daß man gern mit dem Oberbegriff deschristlichen Staates" bezeich­nete, das man aber vielleicht noch besser mit dem Begriff der christlichen Kultur- grundlage gekennzeichnet hätte.

Die weltanschauliche Zerrissenheit des deutschen Volkes, dieses tragischste Erbe des zu Ende gehenden 19. Jahrhunderts, hat auch die Welt­anschauungseinheit der deutschen Schule zer- brodym. Auch die Simultanschule konnte hier nicht den rettenden Weg zeigen, weil sie das Problem höchstens formal. nuffT aber inhaltlich löste und deshalb von den Vertretern des christ­lich-religiösen Bildungsgedankens nicht anerkannt werden k nnte. Denn i dem, de. Eigenart mensch­lich-seelischen Lebens überhaupt entsprechend, das Religiös-Metaphysische nicht als ein Kulturwert unter gleichberechtigten anderen Kulturwerten, sondern als der Zentral-Lebenswert schlechthin auftritt, muß es zugleich seinen Anspruch anmelden, in alle einzelnen Lebens- gebieten feine Wirkungen kulturschöpferisch wie kulturkritisch hineinstrahlen zu lassen. Ihm kann also feinem innerften Wesen nach nicht dadurch

Das Scheitern der Abrüstungskonferenz.

Doppelte Moral.

Eigene Drahtmeldung desGießener Anzeigers".

Berlin, 5. Aug. Die Genfer Seeabrüstunys- konftrenz ist gescheitert. Man hat zwar einige Tage hindurch versucht, diese sterbende Veranstal­tung mit Kampferspritzen künstlich am Leben zu er­halten, aber es hat sich Mittwochabend, als die Füh­rer der drei Delegationen zusammensaßen, doch ge­zeigt, daß die Abstände unüberbrückbar sind, die denAbrüstungswillen" der drei Hauptseemächte von den unter der gleichen Flagge segelnden Absich­ten der jeweils andern Teile trennt. Damit ist ein neuer Beweis geliefert für die außerordentlichen Hemmnisse, die auf dem Wege zur tatsächlichen Ab- rüstung^äls dem Hauptfaktor eines stabilen Weltfrie­dens liegen.

Wenn man nun gleichzeitig erfährt der diplo­matische Korrespondent desDaily Telegraph" ver­rät das in ziemlich präziser Form daß bei den ehemaligen Ententemächten die Absicht einer neuen militärischenInvestigation" gegenüber dem abgerüsteten Deutschland be­steht, daß man die zugelassenen Küstenbefestigungen und Batterien durch Sachverständige beaugenscheini­gen lassen möchte, nachdem man die Frage der Ost­befestigungen glücklich bis zum letzten Nest aus- geschöpft und mit den nachher ausfindig gemachten Holzgerüsten in ostdeutschen Waldungen als angeb­licher neuer Rüstungsmaßnahmen nur Hohngelächter geerntet hat, so bekommt man einen Begriff davon, mit welch doppelter Moral die Rüstungs­frage rings um uns behandelt wird. Wir glauben nicht, daß man sich angesichts der klaren Rechtslage auf ein derartiges neues Anfinnen bei uns einlassen wird, so unbedenklich zweifellos auch diese Unter­suchung vom Standpunkt der korrekten Innehaltung unserer vertraglichen Verpflichtungen ausgehen müßte. Aber wir stehen damit einer neuen d i - plomatischen Kampagne gegenüber, die nach der alten Melodie immer von neuem geführt werden kann:Wenn Deutschland nichts zu befurch- ten hat warum verweigert es bann eine Kon­trolle?" Daß es auch einen Gesichtspunkt des berech­tigten Hoheitsbewußtseins, eine grundsätzliche Wahrung der deutschen Souveräni- t ä t gibt, das scheint man nach den Erfahrungen der ersten Nachkriegsjahre außerhalb unserer Grenzen fast nirgendwo mehr zu begeifen.

Im Zusammenhang mit einer solchen, offen­bar droheirden Kampagne, deren letztes Ziel wiederum die Bemäntelung der eige­nen fehlenden Bereits ch ast zur Ab­rüstung bei den übrigen Mächten ist, hat sich die ausländische, besonders die französische Presse mit verblüffender Promptheit, Gleichzeitigkeit und Leichtgläubigkeit einer Erzählung bemäch­tigt, die in einem sonst wenig beachteten ultra- pazifistischen Blättchen, derMenschheit", von F. W. Förster, veröffentlicht worden tft. Daß Herr Pros. F. W. Förster von Zeit zu Zeit sich verpflichtet fühlt, auf Grund seines nicht näher begründbaren Pazifismus in Ent­hüllungen machen zu müssen, sind wir ja leider

zur Genüge gewöhnt. Bisher hat es allerdings Förster niemals zu erreichen vermocht, auch nur in irgendeiner Weise ernst genommen zu werden. Wenn deshalb diesmal die französische Presse mit lautem Geschrei über Försters Ent­hüllungen herfällt, so zeigt dies nur, welch günstigen Moment Apostel Förster für seine Enthüllungskampagne gefunden hat. Wir gratulieren ihm deshalb zu seinem Erfolg. An­dererseits können wir jedoch nicht umhin, fest­stellen zu müssen, daß dieser Iudasdienst des Prof. Förster sich in keiner Weise mit der vaterländischen Pflicht eines deutschen Bürgers vereinbaren läßt. Wir können nur annehmen, daß es Prof. Förster daraus ankommi.D e u t s ch- land Schaden zuzu fügen, denn sonst hätte er es unterlassen, in derMenschheit" seine Kampagne zu eröffnen. Daß seine Ent­hüllungen jeder Grundlage entbehren, bedarf ja keiner Feststellung. Zudem dürften diejenigen, die mit so großem Vergnügen, na­mentlich in der französischen Presse, Försters Enthüllungen aufgegriffen haben, wissen, daß eine derartige Vergrößerung der Reichswehr von feiten Deutschlands einzig und allein mit Wissen der Mächte durchgeführt werden könnte. Deutschland hat jedenfalls noch niemals den Beweis geliefert, daß es ihm mit seinen Verpflichtungen nicht ernst sei. Im Gegen­teil, die diesbezüglichen Organe der Alliierten vermochten doch jedesmal nur festzustellen, daß Deutschland seine Verpflichtungen loyal er­füllt hätte, ästnd schließlich sollten doch auch die ernsthaften französischen Blätter wissen, was sie eigentlich von derMenschheit" zu halten haben. Trotzdem gibt es m Paris chauvinistische Blätter genug, die die in derMenschheit" auf Grund eines ungenannten Gewährsmannes wiedergege­bene Erzählung von Besprechungen einiger ehe­maliger und angeblich (aber unzutreffenderweise hinelngezogener) auch aktiver Offiziere über den Gedanken einer deutschen Aufrüstung unter Ab­änderung der bestehenden militärischen Bestim­mungen des Versailler Verttages ernst zu nehmen vorgeben, um damit in perfider Verfälschung Propaganda gegen d i e Leitung der Reichswehr und gegen di e Reichs re­gierung zu treiben. Auch das paßt natürlich in das Programm; immerhin sei zur Ehre einiger französischer Organe feftgestellt, daß sie alsbald auf den 11 nfinn solcher Schlußfolgerungen ver­wiesen, und es sei die Hoffnung ausgesprochen, daß eine offene Aussprache in Gens endlich mit diesen lächerlichen Feldzügen gegen die nackten Tatsachen der beiderseitigen Rüstungs- Verhältnisse auf räumt

Vie Schlußsitzung in Genf.

Genf, 4. Aug. (WB.) In Gegenwart von Vertretern der Presse und eines zahlreichen Pu­blikums wurde heute nachmittag um 3 Uhr die Schlußsitzung der Marinekonferenz eröffnet. Reben den Vertretern der drei un­mittelbar interessierten Mächte haben auch der

Genüge geschehen, daß es in ein Unterrichtsfach abgebräugt und vom übrigen Unterricht isoliert wird. And wie weiter alle Religion nicht nur Sache des Individuums, sondern zugleich auch der Gemeinschaft ist und sich als solche in ge- schichstich-konkreter Gestalt verwirklicht, so kommt eäen tiefe geschichtliche Ausprägung und der sie .agende Handlungswclle der religiösen Gemein­schaft als zu berücksichtigendes Reale der Politik z>:r Erscheinung. Und eine schulpolitische Lösung, die diese Gemeinschaften für sich als gewissens- mäßig untragbar bezeichnen, weil sie die zen­trale Stellung des Religiösen im Erziehungs­system nicht zur entsprechenden Geltung kommen läßt, kann als Einheitslösung nicht mehr in Frage kommen.

So bleibt dem Staat, will er überhaupt der Nation als Ganzes gerecht werden unb nicht etwa auf Leitung unb Sinngeftaltlmg des nationalen Bil- dungswesens überhaupt verzichten, nicht- anderes übrig, als im großen Sinne der justitia distributiva jedem das Seine zu geben; indem er dabei die Entscheidung unmittelbar den Erziehungsberechtig­ten übertragt, bringt er das die Weimarer Ver­fassung beherrschende demokratische Prinzip auch nach der kulturpolitischen Seite zur Anwendung. Freilich mit einer bedeutsamen Abwandlung: indem es sich hier um die ganz konkrete Möglich­keit auch wirklich inhaltlicher Bestimmtheiten han­delt, wird das Schema einer bloßen Formaldema- kratie verlassen, und indem die Ellern nicht so sehr als Individuen, sondern als Glieder innerlich ver­bundener Gemeinschaften auftreten, die sich zugleich wieder als Gliedgemeinschaften des einheitlichen deutschen Volkstums fühlen, wird die rein individua- liftifch-atomistifche Demokratie an dieser Stelle durch die höhere und reinere Position einer organischen Demokratie von kulturell-geistiger Prägung über­wunden.

Freilich, daß innerhalb dieser grundsätz­lichen Regelung für die praktische Durchführung auch erhebliche Gefahrenmomente liegen, ist ohne weiteres deutlich. Um eS ganz knapp zu formulieren: es besteht die sehr ernst zu nehmende Möglichkeit, daß die gewollte weltanschauliche Differenzierung innerhalb eines sonst als päda­gogische und kulturelle Einheit gedachten Schul­wesens in der Praxis zu einer Auslösung dieses Schulwesens in drei mit souveräner Selb­ständigkeit und wechselseitiger Ausschließlichkeit neben- und gegeneinander stehende Bildungs-

stürme und Schularten führt und damit die Zer­spalt u n g des deutschen Volkstums in drei einander fremd und ablehnend gegenüberstehende Bildungsvölker dauernd stabilisiert wird. Dem kann nur begegnet werden, wenn einmal die grundsätzliche Schulhoheit des Staates nirgends aufgegeben wird, unö wenn zweitens die durch die objektive Größe des deutschen Kul­turbesitzes und durch den Erziehungswillen zum Dienst an der deutschen Volksgemeinschaft ge­gebene Ausgangs- und Zieleinheit allen Unterrichts zum unverrückbaren Fundament des gesamten Schulsystems gemacht wird. Es scheint mir das große Verdienst des vorliegenden amtlichen Entwurfs zu sein, daß er auf der einen Seite die durch die Reichs- verfassung ihm mit objektiver Bindungskraft vor­geschriebene Forderung der Berücksichtigung der drei Faktoren: Staat, Elternschaft und Religions­gemeinschaft mit aller Loyalität einlöst und an keiner Stelle den dort gegebenen Rcchtsboden verläßt, daß er aber auf der anderen Seite den Gedanken der Einheitlichkeit des deut­schen Schulwesens über allen von dort her not­wendig werdenden organisatorischen Differen­zierungen nicht preisgibt, sondern mit großer Energie als die juristische Grundposition fest­hält, von der aus erst alle Einzelbestimmungeu getroffen und verstanden werden können. Das erreicht er nicht nur dadurch, daß die historisch gewordene Schuchoheit des Staates überall un­verrückt festgehalten wird, das wird auch ins­besondere dadurch gesichert, daß das einheitliche Aufgabenziel der deutschen Volksschule in § 1 inhaltlich und rechtsatzmäßig umschrieben wird und ebenso bei der begrifflichen Umgrenzung der drei zur Wahl gestellten Schularten einbezogen wie zu Voraussetzung und Bestandteil des eben­falls gesetzlich umschriebenen Begriffs desGe­ordneten Schulbettiebes" gemacht wird. (Dergl. § 1 unb 3 Abs. 2, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 2 und § 9 Abf. 2 des Entwurfes). Das sind nicht nur theoretische Programmsätze, das ist positives materiell wirkenden Reichsrecht, das Landes­gesetzgebung wie Landesschulverwaltungen bin­de: und so auch den nat vaal-kulturellen Ein­heitsgedanken gegen partikulare Sonderbestre- bungen wirksam sichert.

Dem gleichen Zusammenhang entspricht es aber auch, wenn einer radikalen Übersteigerung der elternrechtlichen Antragsbefugnis gegenüber das Ge»

französische Berichterstatter, Graf Clanzel. und der italienische Beobachter, Prinz Rus- poli, Platz genommen. Die Delegierten sind ernst und eine melancholische Atmo­sphäre herrscht im Saale.

Der Vorsitzende der britischen Delegation, Bridgeman,

führte als erster Redner aus, daß die Haltung der britischen Delegation, obgleich sie den besonderen Interessen des britischen Reiches Rechnung tragen müsse, dennoch von einem Geiste der Versöhnung geleitet wurde, und daß sie dabei die Unterstützung der japanischen Delegation gefunden habe. Er stellt ebenso wie feine Kollegen fest, daß die hauptsäch­lichsten Schwierigkeiten aus der Kreuzerfrage, vor allem aus der Frage der Stärke ihrer Be­waffn ung, hervorgegangen seien. In der Heber» zeugung, nicht zu einem allgemeinen llebereinkom- men gelangen zu können, würde es die britische Delegation begrüßen, wenn eine Hebcrcin» funft getroffen werden könne, welche schließlich nur auf diejenigen Punkte beschränkt bleibe, in welchen keine Meinungsoerfchiedenheiten bestanden hätten. Der Redner erinnert daran, daß er in den letzten Tagen nicht nur im Namen der bri­tischen Negierung, sondern auch im Namen der brit. Dominions einen Vorschlag eingebracht habe, der aber als unannehmbar abgelebt wurde. Bridgeinan schloß, daß aus der Tatsache, augenblick- lid) zu keiner Formel gelangen zu können, die von allen drei Mächten angenommen würde, nicht etwa der Schluß zu ziehen wäre, daß zwischen den drei Mächten eine Art Antagonismus bestehe, und noch weniger gehe daraus hervor, daß die drei Mächte nun beabsichtigen, neue Schiffe im SinneeinerArtWettrüstenzu bauen. Der Wettfriede hänge im wesentlichen vom friedlichen Geiste der interessierten Nationen ab, einem Gefühl, von welchem die hier in Genf vertretenen Mächte tief erfüllt seien.

Der Letter der japanischen Delegation, Admiral Saito,

bestätigte hieraus bie vor einigen Sagen zwischen der japanischen unb britischen Delegation zu­stande gekommene Verstänbigung unb stellt mit Bebauern bie zwischen ben Regierungen der Vereinigten Staaten unb Großbritan­nien! bestehenden Meinungsverschiedenheiten fest. Der Redner führte weiter aus, daß ein von ihm in letzter Stunde eingereichter Kompromiß­vorschlag nicht die Zustimmung der Dele­gationen gesunden habe. Man hätte es sich nie­mals denken können, daß drei durch die Freund­schaft so eng verbundene Länder im Verlaufe einer Abrüstungskonferenz sich nicht würden ver­ständigen können.

Der amerikanische Botschafter Gibson gab sodann für die amerikanische Delegation eine Erklärung ab, in der er sich eingehend mit den englischen Vorschlägen befaßte unb diese als unannehmbar für die Vereinigten Staaten bezeichnete. Es gebe gegenwärtig fein neues welt­politisches Moment ober keine weltpolitische Cnt-

samtinteresfe überall durch die Festsetzung zahlen­mäßiger und inhaltlicher Normierungen sorgfältig geschützt wird, wenn nicht nur selbstverständlich jede geistliche Schulaufsicht ausgeschlossen bleibt, sondern auch die vielumstrittene Einsichtnahme in den Religionsunterricht durch Schulfach­männer erfolgen soll, für die zwar die Kirchen ein Vorschlagsrecht haben, die aber, vom Staat be­stellt, Staatsorgane sind und so die Wahrung der staatlichen Interessen auch hier sichern. Auch bei der Bestimmung über den Lehrplan, Lehr- und Lernbücher für den Religionsunterricht dankt nicht etwa der Staat zugunsten der Kirche ab; er erläßt sie zwar im Einvernehmen mit dieser, aber er läßt sie doch als staatliche Vorschriften, und hat auch hier damit die Möglichkeit, sich gegen alle eventuell möglichen staatsfeindlichen Tendenzen zu wehren.

Innerhalb ber so getroffenen Sicherung ist es dem Gefehentwurs bann um so wirksamer nröglich, ben drei Schulformen bie ihnen ab­wendige gleiche unb freie Entwicklungsmö> .ichkeit zu geben, bie zugleich bie einige Voraussetzung dafür ist, baß bie uirs auferlegte Vielspckttigkeit der Weltanschauung ertragen unb einmal aus ber Eigengesetzlichkeit bes geistigen Lebens her­aus überwunden werden kann. In diesem Sinne steckt in dem Gesetzentwurf ein Stück des echten Toleranzgedankens. ber tolerant ist nicht aus Gleichgültigkeit unb Skepsis, sondern aus Ehr­furcht vor dem Geist, ber weht, wo er will, unb burch äußerlich organisatorischen Zugriff nicht gemeistert werben kann. Denn so gewiß der Staat Schöpfung bes Geistes ist, so gewiß ist er auch nicht schlechthin Herr des Geist:ö; aber indem er die Voraussetzung für ie Entfaltung des geistigen Lebens schaff,, unb, kommt es zu unaufheblichen Spannungen, bie rechtlichen Formen bereitftellt, in denen fie sich ohne revolutionäre Zerreißungen ber Volkseinheit ausfchwingen können, vermag er boch Dienst am Geist zu leisten.

.lieber Einzelheiten bes Entwurfes wirb noch manches zu sagen fein. Im ganzen ist er jeden­falls ein Werk, von sehr ernstem kulturpoli­tischen Derantwortungswillen. ber weit über allen Rieberungen parteiboktrinärer Gedanken steht. Möge ihm in seinem parlamentarischen Schicksal das gleiche Maß von Hcrchlichkeit be- schieben sein, mit dem er selber um diese schwer­sten Fragen unseres nationalen Dasein ringt