Nr. 181 Erstes Blatt
177. Jahrgang
Aeltag, 5. August <927
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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; *für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschcin; für den Anzeigenteil Kurt Hillmann, sämtlich in Gießen.
Der Entwurf des Reichsschulgesetzes.
Von. Dr. Günther Holstein, ordentlicher Professor des Oesfentlichen Rechts an der Universität Grerfswald.
Der von dem Reichskabinett vorgelegte Entwurf eines Reichsschulgesehes hat in mehr als einer Beziehung zu lebhaften Erörterungen Anlaß gegeben. Die Aufgabe des an wissenschaftliche Betrachtungen ges ehgebungs-politischer Probleme gewöhnten Iuristen kann nicht sein, in diese Erörterungen von irgendeinem parteipolitisch gerichteten Gesichtspunkt her einzutreten; er wird sich darauf beschränken müssen, einmal das Verhältnis zu bestimmen, in dem der Gesetzentwurf zu der selbstverständlichen Grundlage aller gesetzgeberischen Arbeit des Reichs, der Weimarer Verfassung steht, und zum anderen die Bedingtheiten aufzuweisen, die für seinen Inhalt durch die besondere kulturpolitische Lage und Problematik der deutschen Gegenwart gegeben sind und damit zugleich auch für die Einzelheiten und Erfolgsmoglichkeiten seines Lösungsversuches bestimmend sein müssen. Vielleicht aber trägt gerade eine solche Erörterung dazu bei, die öffentliche Auseinandersetzung, die sich in Deutschland so rasch in den Gleisen eines starren und verständnislosen Doktrinarismus festzulaufen pflegt, aus der Lleber- stelgerung parteipolitischer Schlagworte zu befreien und in die Bahnen einer ruhigen Betrachtung der objektiven Sachlage überzuleiten.
Die Weimarer Verfassung hat das deutsche Schulproblem als weltanschauliche Frage nicht einheitlich gelöst. Sie hat zwar im 1. Absatz ihres Art. 146 eine grundsätzliche Formulierung gegeben, die für die Differenzierung des Schulwesens ebenso wie wirtschaftliche und gesellschaftliche Gesichtspunkte so auch das Religionsbekenntnis der Eltern a u s s ch a l t e t und sie lediglich im Hinblick auf die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe und die Veranlagung und Neigungen der Kinder vollziehen will; sie hat aber sofort die Tragweite dieses Satzes selber begrenzt und seine Wirkung dadurch erheblich verändert, daß sie in dem unmittelbar folgenden Absatz 2 nicht nur die Möglichkeit, sondern ausdrücklich auch die Verpflichtung feststellt, innerhalb der Gemeinden auf Antrag der Erziehungsberechtigten Volksschulen bestimmten Bekenntnisses oder bestimmter Weltanschauung einzurichten, unter der selbstverständlichen Voraussetzung freilich, daß damit ein geordneter Schulbetrieb, auch im Sinne der ideellen organischen Einheitlichkeit des gesamten Schulwesens, nicht beeinträchtigt wird. Diese Norm bedeutet nicht etwa, das; der W i l l e b e 5 Staates für bie Regelung bieses Teils bes Schulwesens ausgeschaltet unb an seine Stelle der Wille einer Religionsgemeinschaft ober Kirche gesetzt wirb. Der Wille bes Staates ist nach wie vor ber e n t s ch e i b e n b e Faktor; wohl aber wirb bei ber Frage bes Schicksals ber Schule in ben Gemeinben ein weiteres Element in Gestalt einer Gesamtheit von Erziehungsberechtigten eingeschaltet, bie also ein vom Staat geformtes, mit besonderer Zuständigkeit ausgestattetes Organ zur Bestimmung des inhaltlichen Charakters einer Schule sind. Die Reichsverfassung hat in Art. 120 ausbrücklich bas Recht ber Eltern zur Erziehung ihrer Kinder als verfassungsmäßiges Grundrecht anerkannt. 3n ber Vorschrift bes Artikels 116, II drückt sich bieses Grunbrecht nach einer neuen Seite hin aus; es ist letzthin nichts anderes, als bie bemokratische unb schulpolitische Folgerung aus jenem Prinzip.
Man kann nicht sagen, daß die Regelung der Weimarer Verfassung lediglich durch eine partei- taktische Zufallskonstellation bestimmt ist. Sie ist im Gegenteil ein genaues Abbild und insofern eine gradlinige Konsequenz unserer eigentümlich ze'rissenen geistigen Lage. Für die bisherige deutsche schulrechtliche Entwicklung war, wie die grundsätzliche Schulhoheit des Staates und das daraus folgende einheitliche Schulverwaltungssh st em. so auch die grundsätzlich weltanschauliche Einheit des Schulwesens eine Selbstverständlichkeit, aber eben darum, weil in den großen Epochen der Schulgesehgebung eine weltanschauliche Einheit der deutschen Bildungswelt selber gegeben war. Das gilt von den an die Reformationszeit anschließenden Schul-Gesehgebungswerken wie von der preußischen EmreuerungZarbeit der Humboldt, Schleiermacher, Suvern. Das gilt entsprechend auch von der parallelen Arbeit der katholisch-süddeutschen Staaten, wobei sich beide Typen als Individualisierungen innerhalb des Gesamtsystems humanistisch-idealistischer und christlicher Erziehungswerte gegenüberstanden, daß man gern mit dem Oberbegriff des „christlichen Staates" bezeichnete, das man aber vielleicht noch besser mit dem Begriff der christlichen Kultur- grundlage gekennzeichnet hätte.
Die weltanschauliche Zerrissenheit des deutschen Volkes, dieses tragischste Erbe des zu Ende gehenden 19. Jahrhunderts, hat auch die Weltanschauungseinheit der deutschen Schule zer- brodym. Auch die Simultanschule konnte hier nicht den rettenden Weg zeigen, weil sie das Problem höchstens formal. nuffT aber inhaltlich löste und deshalb von den Vertretern des christlich-religiösen Bildungsgedankens nicht anerkannt werden k nnte. Denn i dem, de. Eigenart menschlich-seelischen Lebens überhaupt entsprechend, das Religiös-Metaphysische nicht als ein Kulturwert unter gleichberechtigten anderen Kulturwerten, sondern als der Zentral-Lebenswert schlechthin auftritt, muß es zugleich seinen Anspruch anmelden, in alle einzelnen Lebens- gebieten feine Wirkungen kulturschöpferisch wie kulturkritisch hineinstrahlen zu lassen. Ihm kann also feinem innerften Wesen nach nicht dadurch
Das Scheitern der Abrüstungskonferenz.
Doppelte Moral.
Eigene Drahtmeldung des „Gießener Anzeigers".
Berlin, 5. Aug. Die Genfer Seeabrüstunys- konftrenz ist gescheitert. Man hat zwar einige Tage hindurch versucht, diese sterbende Veranstaltung mit Kampferspritzen künstlich am Leben zu erhalten, aber es hat sich Mittwochabend, als die Führer der drei Delegationen zusammensaßen, doch gezeigt, daß die Abstände unüberbrückbar sind, die den „Abrüstungswillen" der drei Hauptseemächte von den unter der gleichen Flagge segelnden Absichten der jeweils andern Teile trennt. Damit ist ein neuer Beweis geliefert für die außerordentlichen Hemmnisse, die auf dem Wege zur tatsächlichen Ab- rüstung^äls dem Hauptfaktor eines stabilen Weltfriedens liegen.
Wenn man nun gleichzeitig erfährt — der diplomatische Korrespondent des „Daily Telegraph" verrät das in ziemlich präziser Form — daß bei den ehemaligen Ententemächten die Absicht einer neuen militärischen „Investigation" gegenüber dem abgerüsteten Deutschland besteht, daß man die zugelassenen Küstenbefestigungen und Batterien durch Sachverständige beaugenscheinigen lassen möchte, nachdem man die Frage der Ostbefestigungen glücklich bis zum letzten Nest aus- geschöpft und mit den nachher ausfindig gemachten Holzgerüsten in ostdeutschen Waldungen als angeblicher neuer Rüstungsmaßnahmen nur Hohngelächter geerntet hat, so bekommt man einen Begriff davon, mit welch doppelter Moral die Rüstungsfrage rings um uns behandelt wird. Wir glauben nicht, daß man sich angesichts der klaren Rechtslage auf ein derartiges neues Anfinnen bei uns einlassen wird, so unbedenklich zweifellos auch diese Untersuchung vom Standpunkt der korrekten Innehaltung unserer vertraglichen Verpflichtungen ausgehen müßte. Aber wir stehen damit einer neuen d i - plomatischen Kampagne gegenüber, die nach der alten Melodie immer von neuem geführt werden kann: „Wenn Deutschland nichts zu befurch- ten hat — warum verweigert es bann eine Kontrolle?" Daß es auch einen Gesichtspunkt des berechtigten Hoheitsbewußtseins, eine grundsätzliche Wahrung der deutschen Souveräni- t ä t gibt, das scheint man nach den Erfahrungen der ersten Nachkriegsjahre außerhalb unserer Grenzen fast nirgendwo mehr zu begeifen.
Im Zusammenhang mit einer solchen, offenbar droheirden Kampagne, deren letztes Ziel wiederum die Bemäntelung der eigenen fehlenden Bereits ch ast zur Abrüstung bei den übrigen Mächten ist, hat sich die ausländische, besonders die französische Presse mit verblüffender Promptheit, Gleichzeitigkeit und Leichtgläubigkeit einer Erzählung bemächtigt, die in einem sonst wenig beachteten ultra- pazifistischen Blättchen, der „Menschheit", von F. W. Förster, veröffentlicht worden tft. Daß Herr Pros. F. W. Förster von Zeit zu Zeit sich verpflichtet fühlt, auf Grund seines nicht näher begründbaren Pazifismus in Enthüllungen machen zu müssen, sind wir ja leider
zur Genüge gewöhnt. Bisher hat es allerdings Förster niemals zu erreichen vermocht, auch nur in irgendeiner Weise ernst genommen zu werden. Wenn deshalb diesmal die französische Presse mit lautem Geschrei über Försters Enthüllungen herfällt, so zeigt dies nur, welch günstigen Moment Apostel Förster für seine Enthüllungskampagne gefunden hat. Wir gratulieren ihm deshalb zu seinem Erfolg. Andererseits können wir jedoch nicht umhin, feststellen zu müssen, daß dieser Iudasdienst des Prof. Förster sich in keiner Weise mit der vaterländischen Pflicht eines deutschen Bürgers vereinbaren läßt. Wir können nur annehmen, daß es Prof. Förster daraus ankommi.D e u t s ch- land Schaden zuzu fügen, denn sonst hätte er es unterlassen, in der „Menschheit" seine Kampagne zu eröffnen. Daß seine Enthüllungen jeder Grundlage entbehren, bedarf ja keiner Feststellung. Zudem dürften diejenigen, die mit so großem Vergnügen, namentlich in der französischen Presse, Försters Enthüllungen aufgegriffen haben, wissen, daß eine derartige Vergrößerung der Reichswehr von feiten Deutschlands einzig und allein mit Wissen der Mächte durchgeführt werden könnte. Deutschland hat jedenfalls noch niemals den Beweis geliefert, daß es ihm mit seinen Verpflichtungen nicht ernst sei. Im Gegenteil, die diesbezüglichen Organe der Alliierten vermochten doch jedesmal nur festzustellen, daß Deutschland seine Verpflichtungen loyal erfüllt hätte, ästnd schließlich sollten doch auch die ernsthaften französischen Blätter wissen, was sie eigentlich von der „Menschheit" zu halten haben. Trotzdem gibt es m Paris chauvinistische Blätter genug, die die in der „Menschheit" auf Grund eines ungenannten Gewährsmannes wiedergegebene Erzählung von Besprechungen einiger ehemaliger und angeblich (aber unzutreffenderweise hinelngezogener) auch aktiver Offiziere über den Gedanken einer deutschen Aufrüstung unter Abänderung der bestehenden militärischen Bestimmungen des Versailler Verttages ernst zu nehmen vorgeben, um damit in perfider Verfälschung Propaganda gegen d i e Leitung der Reichswehr und gegen di e Reichs regierung zu treiben. Auch das paßt natürlich in das Programm; immerhin sei zur Ehre einiger französischer Organe feftgestellt, daß sie alsbald auf den 11 nfinn solcher Schlußfolgerungen verwiesen, und es sei die Hoffnung ausgesprochen, daß eine offene Aussprache in Gens endlich mit diesen lächerlichen Feldzügen gegen die nackten Tatsachen der beiderseitigen Rüstungs- Verhältnisse auf räumt
Vie Schlußsitzung in Genf.
Genf, 4. Aug. (WB.) In Gegenwart von Vertretern der Presse und eines zahlreichen Publikums wurde heute nachmittag um 3 Uhr die Schlußsitzung der Marinekonferenz eröffnet. Reben den Vertretern der drei unmittelbar interessierten Mächte haben auch der
Genüge geschehen, daß es in ein Unterrichtsfach abgebräugt und vom übrigen Unterricht isoliert wird. And wie weiter alle Religion nicht nur Sache des Individuums, sondern zugleich auch der Gemeinschaft ist und sich als solche in ge- schichstich-konkreter Gestalt verwirklicht, so kommt eäen tiefe geschichtliche Ausprägung und der sie .agende Handlungswclle der religiösen Gemeinschaft als zu berücksichtigendes Reale der Politik z>:r Erscheinung. Und eine schulpolitische Lösung, die diese Gemeinschaften für sich als gewissens- mäßig untragbar bezeichnen, weil sie die zentrale Stellung des Religiösen im Erziehungssystem nicht zur entsprechenden Geltung kommen läßt, kann als Einheitslösung nicht mehr in Frage kommen.
So bleibt dem Staat, will er überhaupt der Nation als Ganzes gerecht werden unb nicht etwa auf Leitung unb Sinngeftaltlmg des nationalen Bil- dungswesens überhaupt verzichten, nicht- anderes übrig, als im großen Sinne der justitia distributiva jedem das Seine zu geben; indem er dabei die Entscheidung unmittelbar den Erziehungsberechtigten übertragt, bringt er das die Weimarer Verfassung beherrschende demokratische Prinzip auch nach der kulturpolitischen Seite zur Anwendung. Freilich mit einer bedeutsamen Abwandlung: indem es sich hier um die ganz konkrete Möglichkeit auch wirklich inhaltlicher Bestimmtheiten handelt, wird das Schema einer bloßen Formaldema- kratie verlassen, und indem die Ellern nicht so sehr als Individuen, sondern als Glieder innerlich verbundener Gemeinschaften auftreten, die sich zugleich wieder als Gliedgemeinschaften des einheitlichen deutschen Volkstums fühlen, wird die rein individua- liftifch-atomistifche Demokratie an dieser Stelle durch die höhere und reinere Position einer organischen Demokratie von kulturell-geistiger Prägung überwunden.
Freilich, daß innerhalb dieser grundsätzlichen Regelung für die praktische Durchführung auch erhebliche Gefahrenmomente liegen, ist ohne weiteres deutlich. Um eS ganz knapp zu formulieren: es besteht die sehr ernst zu nehmende Möglichkeit, daß die gewollte weltanschauliche Differenzierung innerhalb eines sonst als pädagogische und kulturelle Einheit gedachten Schulwesens in der Praxis zu einer Auslösung dieses Schulwesens in drei mit souveräner Selbständigkeit und wechselseitiger Ausschließlichkeit neben- und gegeneinander stehende Bildungs-
stürme und Schularten führt und damit die Zerspalt u n g des deutschen Volkstums in drei einander fremd und ablehnend gegenüberstehende Bildungsvölker dauernd stabilisiert wird. Dem kann nur begegnet werden, wenn einmal die grundsätzliche Schulhoheit des Staates nirgends aufgegeben wird, unö wenn zweitens die durch die objektive Größe des deutschen Kulturbesitzes und durch den Erziehungswillen zum Dienst an der deutschen Volksgemeinschaft gegebene Ausgangs- und Zieleinheit allen Unterrichts zum unverrückbaren Fundament des gesamten Schulsystems gemacht wird. Es scheint mir das große Verdienst des vorliegenden amtlichen Entwurfs zu sein, daß er auf der einen Seite die durch die Reichs- verfassung ihm mit objektiver Bindungskraft vorgeschriebene Forderung der Berücksichtigung der drei Faktoren: Staat, Elternschaft und Religionsgemeinschaft mit aller Loyalität einlöst und an keiner Stelle den dort gegebenen Rcchtsboden verläßt, daß er aber auf der anderen Seite den Gedanken der Einheitlichkeit des deutschen Schulwesens über allen von dort her notwendig werdenden organisatorischen Differenzierungen nicht preisgibt, sondern mit großer Energie als die juristische Grundposition festhält, von der aus erst alle Einzelbestimmungeu getroffen und verstanden werden können. Das erreicht er nicht nur dadurch, daß die historisch gewordene Schuchoheit des Staates überall unverrückt festgehalten wird, das wird auch insbesondere dadurch gesichert, daß das einheitliche Aufgabenziel der deutschen Volksschule in § 1 inhaltlich und rechtsatzmäßig umschrieben wird und ebenso bei der begrifflichen Umgrenzung der drei zur Wahl gestellten Schularten einbezogen wie zu Voraussetzung und Bestandteil des ebenfalls gesetzlich umschriebenen Begriffs des „Geordneten Schulbettiebes" gemacht wird. (Dergl. § 1 unb 3 Abs. 2, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 2 und § 9 Abf. 2 des Entwurfes). Das sind nicht nur theoretische Programmsätze, das ist positives materiell wirkenden Reichsrecht, das Landesgesetzgebung wie Landesschulverwaltungen binde: und so auch den nat vaal-kulturellen Einheitsgedanken gegen partikulare Sonderbestre- bungen wirksam sichert.
Dem gleichen Zusammenhang entspricht es aber auch, wenn einer radikalen Übersteigerung der elternrechtlichen Antragsbefugnis gegenüber das Ge»
französische Berichterstatter, Graf Clanzel. und der italienische Beobachter, Prinz Rus- poli, Platz genommen. Die Delegierten sind ernst und eine melancholische Atmosphäre herrscht im Saale.
Der Vorsitzende der britischen Delegation, Bridgeman,
führte als erster Redner aus, daß die Haltung der britischen Delegation, obgleich sie den besonderen Interessen des britischen Reiches Rechnung tragen müsse, dennoch von einem Geiste der Versöhnung geleitet wurde, und daß sie dabei die Unterstützung der japanischen Delegation gefunden habe. Er stellt ebenso wie feine Kollegen fest, daß die hauptsächlichsten Schwierigkeiten aus der Kreuzerfrage, vor allem aus der Frage der Stärke ihrer Bewaffn ung, hervorgegangen seien. In der Heber» zeugung, nicht zu einem allgemeinen llebereinkom- men gelangen zu können, würde es die britische Delegation begrüßen, wenn eine Hebcrcin» funft getroffen werden könne, welche schließlich nur auf diejenigen Punkte beschränkt bleibe, in welchen keine Meinungsoerfchiedenheiten bestanden hätten. Der Redner erinnert daran, daß er in den letzten Tagen nicht nur im Namen der britischen Negierung, sondern auch im Namen der brit. Dominions einen Vorschlag eingebracht habe, der aber als unannehmbar abgelebt wurde. Bridgeinan schloß, daß aus der Tatsache, augenblick- lid) zu keiner Formel gelangen zu können, die von allen drei Mächten angenommen würde, nicht etwa der Schluß zu ziehen wäre, daß zwischen den drei Mächten eine Art Antagonismus bestehe, und noch weniger gehe daraus hervor, daß die drei Mächte nun beabsichtigen, neue Schiffe im SinneeinerArtWettrüstenzu bauen. Der Wettfriede hänge im wesentlichen vom friedlichen Geiste der interessierten Nationen ab, einem Gefühl, von welchem die hier in Genf vertretenen Mächte tief erfüllt seien.
Der Letter der japanischen Delegation, Admiral Saito,
bestätigte hieraus bie vor einigen Sagen zwischen der japanischen unb britischen Delegation zustande gekommene Verstänbigung unb stellt mit Bebauern bie zwischen ben Regierungen der Vereinigten Staaten unb Großbritannien! bestehenden Meinungsverschiedenheiten fest. Der Redner führte weiter aus, daß ein von ihm in letzter Stunde eingereichter Kompromißvorschlag nicht die Zustimmung der Delegationen gesunden habe. Man hätte es sich niemals denken können, daß drei durch die Freundschaft so eng verbundene Länder im Verlaufe einer Abrüstungskonferenz sich nicht würden verständigen können.
Der amerikanische Botschafter Gibson gab sodann für die amerikanische Delegation eine Erklärung ab, in der er sich eingehend mit den englischen Vorschlägen befaßte unb diese als unannehmbar für die Vereinigten Staaten bezeichnete. Es gebe gegenwärtig fein neues weltpolitisches Moment ober keine weltpolitische Cnt-
samtinteresfe überall durch die Festsetzung zahlenmäßiger und inhaltlicher Normierungen sorgfältig geschützt wird, wenn nicht nur selbstverständlich jede geistliche Schulaufsicht ausgeschlossen bleibt, sondern auch die vielumstrittene Einsichtnahme in den Religionsunterricht durch Schulfachmänner erfolgen soll, für die zwar die Kirchen ein Vorschlagsrecht haben, die aber, vom Staat bestellt, Staatsorgane sind und so die Wahrung der staatlichen Interessen auch hier sichern. Auch bei der Bestimmung über den Lehrplan, Lehr- und Lernbücher für den Religionsunterricht dankt nicht etwa der Staat zugunsten der Kirche ab; er erläßt sie zwar im Einvernehmen mit dieser, aber er läßt sie doch als staatliche Vorschriften, und hat auch hier damit die Möglichkeit, sich gegen alle eventuell möglichen staatsfeindlichen Tendenzen zu wehren.
Innerhalb ber so getroffenen Sicherung ist es dem Gefehentwurs bann um so wirksamer nröglich, ben drei Schulformen bie ihnen abwendige gleiche unb freie Entwicklungsmö> .ichkeit zu geben, bie zugleich bie einige Voraussetzung dafür ist, baß bie uirs auferlegte Vielspckttigkeit der Weltanschauung ertragen unb einmal aus ber Eigengesetzlichkeit bes geistigen Lebens heraus überwunden werden kann. In diesem Sinne steckt in dem Gesetzentwurf ein Stück des echten Toleranzgedankens. ber tolerant ist nicht aus Gleichgültigkeit unb Skepsis, sondern aus Ehrfurcht vor dem Geist, ber weht, wo er will, unb burch äußerlich organisatorischen Zugriff nicht gemeistert werben kann. Denn so gewiß der Staat Schöpfung bes Geistes ist, so gewiß ist er auch nicht schlechthin Herr des Geist:ö; aber indem er die Voraussetzung für ■ ie Entfaltung des geistigen Lebens schaff,, unb, kommt es zu unaufheblichen Spannungen, bie rechtlichen Formen bereitftellt, in denen fie sich ohne revolutionäre Zerreißungen ber Volkseinheit ausfchwingen können, vermag er boch Dienst am Geist zu leisten.
.lieber Einzelheiten bes Entwurfes wirb noch manches zu sagen fein. Im ganzen ist er jedenfalls ein Werk, von sehr ernstem kulturpolitischen Derantwortungswillen. ber weit über allen Rieberungen parteiboktrinärer Gedanken steht. Möge ihm in seinem parlamentarischen Schicksal das gleiche Maß von Hcrchlichkeit be- schieben sein, mit dem er selber um diese schwersten Fragen unseres nationalen Dasein ringt


