TunM bester Qualität, oromvk Ikfctbnr.
Gebr. Kahl.
Leleob. 87. 214XD
Gießener Stadttheater.
Leo Kall: „Tie geschiedene Krau-.
Wenn die ziemlich breit und umständlich inftru« mentierte Ouvertüre kurz vor dem Aufgehen des ersten Vorhanges in den berührten Walzertakt alten Stils überleitet — einszweidrei, einszweidrei: „Kind, du kannst tanzen wie meine Frau..." - beginnt man ernstlich darüber nachzudenken, wann diese Operette einmal nwbern war, und wann ihre musikalischen Zierstücke auf allen Gassen qe- pfiffen wurden, wann jener Walzer und das Lied-, chen von der lieben kleinen Gouda (aus dem zweiten Akt) sich einer Popularität erfreuten, deren man sich heute nur mit einem leisen Lächeln erinnern kann. Es muß etliche Jährchen vor dem Kriege gewesen-sein. .
Nun erlebt der Dreiakter eine fröhliä)e Auferstehung, und es ist zu sagen, daß alles, was damals den Erfolg begründete und es war in der Tat ein großer Erfolg — immer noch feine Wirkung tut, obschon man im Walzer heule beträchtlich kürzere Röcke schwenkt, und auch ansonsten seit damals sich allerlei geändert hat.
Die Fabel ist ja zeitlich nicht festgelegt, und der holländische Schauplatz gibt willkommene Gelegenheit zu hübschen Bauerntänzen und einem heiteren Landschastsbild. Das Libretto schrieb Victor Löon; zwar sind die Texte ziemlich miserabel, und die inneren Zusammenhänge der Begebenheit mit einer beneidenswerten Sorglosigkeit behandelt. Immerhin Hai er die 3 Akte, die überdies musikalisch gut unterstützt werden, mit einem gesunden Theaterinftinkt zurechtgemacht; die Operette kommt nämlich, bei Licht besehen, mit einem erstaunlich geringen Aufwand von Handlung aus und hat trotzdem noch Atem genug, im dritten Akt einen passablen Abgang zu finden.
Die Vorgänge sind einfach und im übrigen zu bekannt, als daß man sie hier wiederholen müfite. Bemerkenswert ist allenfalls, daß man keineswegs an den Ereignissen auf der Bühne Anstoß nahm, wie das anno dazumal bei der Premiere der Fall gewesen sein soll- Es handelt sich um die Scheidung deS Ehepaares Karel und Jana vpn Lhsseweghe, deren Vorgeschichte die Gerichtsverhandlung des ersten Aktes mit aller wünschenswerten Genauigkeit auskramt. Wenn hier nach zweimaligem Ausschluß der Oeffent-- lichkeit. wie sich das für eine so heikle Angelegenheit ziemt, endlich die Trennung vyn Rechts wegen vollzogen ist, fo kann man vom zweiten und dritten Akt einer anständigen Oprreite abermals von Rechts wegen verlangen, daß die also Geschiedenen sich nach drei Monaten wieder begegnen und einen Tag darauf zum zweitenmal durch die Kirchentür schreiten.
Unter der Führung von Reff (Musik) und Hampe (Regie) vollzog sich denn auch alles in bester Ordnung. (Rur pic Ausstattung des Mittelaktes schien uns ziemlich zusammengewü^ ; feit, und der letzte Vorhang hätte etwas zeitiger kommen müssen.) Für Elisabeth Friedrich, die ursprünglich t>U Partie der Jana singen sollte, hatte man in Frau Liane Müllegge t- Weiß (Heidelberg, a. G.) einen gutgewählten Ersah gefunden. Der Gast, eine aparte Bühnen- epscheinung, ging nach anfänglicher Zurückhaltung stimmlich und darstellerisch sympathisch aus stch heraus und hatte Gelegenheit, einen sehr geschmackvoll abgestPnmten Toilettenwechsel vorteilhaft zu präsentieren. Der geschiedene Mann war Steinbrecher: eine gesanglich und schauspielerisch gepflegte Leistung. Else Simon (Sonda van der Loo) stattete die aventeuertichs Verfechterin der „freien Liebe" mit berechnender Eleganz und einer Art von umstürzlerischer Liher- tinage aus, die seinerzeit dis Premtörenhesucher heftig erschreckt hat. In den übrigen Rollen machten sich Hechinger, Hampe (der uns im Mittelakt etwa» geräuschvoll vopkam) und Sauer angenehm bemerkbar. Hedda Burger und Fr. Kugler hatten das hübsche Fischer- Duett im ersten Akt.
Die Aufnahme war sehr freundlich.
Dr. Th.
Besserung der Volksgesundheit.
Seitdem Ende 1923 die Stabilisierung der Mark durchgeführt wurde und damit die wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland wieder eine gesunde Basis erhielten, konnte auch in dem Gesundheitszustand heS deutschen Volkes eine andauernde Besserung konstatiert werden. Eine jetzt herausgekommene Denkschrift über die gesundheitlichen Verhältnisse 5 eS deutschen Volkes im 3a&re 1925 zeigt, daß die 1924 einsetzende Besserung der Volksgesundheit auch 1925 erfreulicherweise nicht nach- gelassen hat. Insbesondere kann man sagen, daß Die Zahl der Lebendgeborenen gegenüber dem Jahre 1924 eine leichte Steigerung erfahren hat, daß die Gesamtsterblichkeit und vor allem dis Säuglingssterblichkeit vielfach einen erheblichen Rückgang erkennen läßt, und daß auch die Er» krankungszisfern an Tuberkulose und an anderen übertragbaren und nichtübertragbaren Krankheiten erfreulich zurückgegangen sind. 3m Jahre 1925 betrug die Zahl der Lebendgeborenen 1 290 732 gegen 1 270 820 im Vorjahre. Die Geburtenzahl hat also im Berichtsjahr einen wenn auch nur bescheidenen Fortschritt gemacht. Bedeutungsvoller ist, daß Die Zahl der SterbefäHe bei Kindern unter 1 Jahr gegenüber dem 3ghre 1924 im Jahre 1825 von 137 282 auf 135 570 zu- rückgcgangen ist. Damit ist Deutschland hinter den Riederlanden und Dänemark das Land, iu dem prozentual die wenigsten Sänglingssterbeiälle Vorkommen. Aber auch dis Gesamtzahl der Sterbe- fülle im Deutschen Reich fiel im 3ahre 1925 auf 744 306, gegenüber 759 Ö75 im Jahre 1925, und fant damit prozentual gerechnet auf 1000 Kopf her Bevölkerung von 12,2 auf 11.9. Diese erfreuliche Tatsache muß nicht mehr lediglich ass eine Reaktion auf die durch die Krisgsentpeh-- rangen herbeigeführte gesteigerte Sterblichkeit, sondern als eine natürliche Folge des sich wieder hebenden Gesundheitszustandes des deutschen Vol-
Rechte und Pflichten des Zinders.
Bon Rechtsanwalt Friedrich Schauer, Freiburg i. Br.)
(Rachdruck Derboten.)
Es gibt wohl wenig Menschen, insbesondere in den Städten, die im Lause ihres Lebens noch nichts verloren oder Verlorenes noch nicht gesunden babejt. Eine Aufklärung über das deutsche Fundrecht erscheint daher von allgemeinem 3nteresse.
Das Fundrecht gilt nur für verlorene Sachen. Verloren kann nur eine Sache sein, die nicht herrenlos ist! vsher ist nicht verloren eine auf gegebene Sacke, eine weqgeworfene Sache, eine gestohlem, eine im HouS (nach Reichsgericht auch eine im Gasthauszimmer) verlegte Sache, eine versteckte Sachr. Der Finder aller dieser Sachen erwirbt daher (ein Fund recht. Der ®e- wahrsamsverluft muß aber eine gewisse Ent- gültigkeit haben. Sine entfallene Sache, deren Verlust unb Verbleib alsbald entdeckt wird, ist nicht verloren.
A. Rechte des Jinbers.
Erfüllt der Finder die Verpflichtungen, welche unter B dargestellt werden, so hat er folgende Rechte:
1. Das Recht auf Ersatz der Auf - Wendungen, welche er zum Zweck der Verwahrung oder der Erhaltung der Sache, ober zum Zwecke der Ermittlung eines Grnpsangsbe- rechttgten gemacht hat und die er den Umstanden nach für erforderlich halten darf.
2. Das Recht an f Finder lohn. Der Finderlohn befragt von dem Werte der Sache bis zu 300 vom Hundert, von dem Mehrwerte 1 vom Hundert, bei Tieren 1 vom Hundert Hat die Sacke nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt, oder den Fund aus Rachfrage verheimlicht.
3. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Fundsache. Der Finder kann die Herausgabe der Sache an den Empfangsberechtigten verweigern, bis er wegen der ihm zu ersehenden Verwendungen und wegen seines Finderkohnanspruchs befriedigt wird. Der Finder kann feine Ansprüche nur geltend machen, wenn der Empfangsberechtigte die Sache wieder erlangt, oder die Verwendung genehmigt. Bis zur Genehmigung kann der Empfangsberechtigte sich von dem Ansprüche dadurch befreien, daß er die wiedererlangte Sache zurückgibt. Gibt der Finder die Sache dem Empfangsberechtigten heraus, so erlischt der Anspruch auf Ersatz von Verwendungen und aus Finherlohn mit dem Ablauf eines Monats nach Herausgabe, wenn nicht ■ cher dis gerichtliche Geltendmachung erfolgt, oder der Empfangsberechtigte die Aufwendungen genehmigt. 4. Das Recht auf Eigentum an per Sache. Mit Ablauf eines Jahres nach der Anzeige des Fundes bei der Polizeibehörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, daß vorher ein Empfangsberechtigier dem Finder bekanndgeworden ift, ober seine Rechte bei der Polizeibehörde augemeldet hat. 3ft die Sache nicht mehr als 3 Mk, wert, so beginnt die einjährige Frist mit dem Funde. Der Finder erwirbt das (Sinentum nicht, wenn er den Fund auf Rachfrage verheimlicht- Sind vor dem Ablauf der einjährigen Frist Empfangsberechtigte dem Zinder belannt geworden, fo kann der Finder die Empfangsberechtigten unter Angabe des als Ersatz verlangten Betrages auffordern, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden angemessenen Frist sich darüber zu erklären, ob sie die Verwendungen geneh-
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mijjen. Mit dem Ablauf der Frist erwirbt her Finder das Eigentum und erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache wenn nicht die En'pfungsberccht gten sich rechtzeitig zur Befriedigung der Ansprüche bereit erklären- Die Polizeibehörde darf die Sache oder den Erlös aus einer etwaigen Versteigerung der Fundsache nur mit Zustimmung des Finders einem Empfangsberech tgten Herausgebern Ist vom Finder an der Fundfach? oder dem Versteigerunas» erlös Eigentum erworben, so geht es auf Die Gemeinde des Fundorts über, wenn nicht der Finder pvr dem Ablauf einer ihm von der Polizeibehörde bestimmten Frist die Herausgabe verlangt.
5. Das Recht auf die Hälfte des EDentums an einem von ihm entdeckten Schatze. Unter Schatz ist eine Sache zu verstehen, welche so lange verborgen ge egen hat, daß der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. (Qln der anderen Hälfte erwirbt der Eigentümer der Sache, in welcher der Schatz verborgen war, das Eigentum.)
6. Die unter 1—5 beschriebenen Rechte des Finders stehen dem nicht zu, der eine Sache in den Geschäftsräumen oder den Beforderungs- mitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrs- anstatt findet und an sich nimmt. Er hat vielmehr die Sache unverzüglich an die Behökbe ober die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern. Darnach kann man also wohl an einer Sache, welche man z. B. in einem Kino, einem Caf7-, einer Wirtschaft mcht aber an einer solchen, welche man z. B. in einem Bahnhofswartesaal, in einem Postwagen, Postauto, in der elektrischen Straßenbahn findet bet unb an sich nimmt, Fundrechte erwerben.
B. Pflichten der Finders.
1. 'Her eine verlorene Sache findet unb an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer, ober einem sonstigen Empfangsberechtigten u n - oerzüglich Anzeige zu madjeu. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht, oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, fo hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Emp» fangsberechtigten echeblich sein können, unverzüglich der Polizeibehörde anzeigen. Ist die Sache nicht mehr als drei Mark wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
1?, 2er Finder ijt zur Verwahrung der Sache verpflichtet. Ist der Verderb der Sache zu befürchten, oder ist die Aufbewahrung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, jo hat der Finder die Sache öffentlich versteigern $u lassen. Vor der Versteigerung ist der Polizeibehörde An? Szu machen. Der Erlös tritt an die Stelle der
,e.
3. Der Finder ist berechtigt, und auf Anordnung der Polizeibehörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die Polizei- behörde ab zu liefern. Bei der Erfüllung aller angegebenen Verpflichtungen des Finders hast tet derselbe nur dafür, daß er die Verpflichtung nicht bewußt, abfichtlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt. Der Finder kann sich oon seinen Verpflichtungen dadurch befreien, daß er die Sache an den Verlierer oder an den sonstigen Empfangsberechtigten (oergi. B 1 Abs. 5) herausgibt.
Derjenige, der dadurch, daß der Finder das Eigentum an der Sache erwirbt, einen Rechtsoerlust erleidet, kann von demselben die Herausgabe des Erlangten innerhalb drei Jahren nach dem lieber gong des Eigentums auf den Finder verlangen.
kes angesehen werden. Immerhin genügen für die Beurteilung des Gesundheitszustandes einer Bevölkerung nicht allein die Sterblichkeitsverhätt- nisse, sondern es müssen hierzu auch die Er» krankungsziffem h.rcingezogen werden.
Rimmt man als Maßstab die übertragbaren, also meldepflichtigen Krankheiten und die Belegung der Krankenhäuser, so sind auch hiex wesentliche Fortschritte gemacht. Insbesondere muh gesagt werden, daß das Reichsgebiet von sogenannten gemeingefährlichen Krankheiten, wie Aussatz, Cholera, Fleckfieber, Pest und Pocken so gut wie ganz verschont blieb. Zu verzeichnen waren nur 23 Fälle von Pocken, die ja immer wieder aus dem Auslande eingeschleppt werden. Infolge der intensiven Vekämvfung sind erfreulicherweise die Tuberkulosesterbefälle weiter zurückgegangen. Auf 10 000 Einwohner starben 1925 durchschnittlich 11,7 an Tuberkulose, gegen 13,5 im Jahre 1924 unb 17,1 im Jahre 1923. Auch in der Bekämpfung der anderen großen Volks«, seuche, der Geschlechtskrankheiten, sind erneut ganz erfreuliche Fortschritte gemacht worden. Haupt- füchlich sind Reuerkrankungen an Syphilis seltener geworden. Damit machen sich die Folgen der intensiven Glusklärungsarbrit über diese Seuche immer günstiger bemerkbar Auch die sonstigen Erkrankungen, insbesondere die in den ersten Rachkriegsjahren so häufigen Folgeerscheinungen einer ungenügenden Ernährung, lassen einen bedeutenden Rückgang erkennen. Man geht wohl nicht fehl, wenn man all diese Fortschritte trotz her wenig günstigen Wirtschaftslage nicht zuletzt auf den mit so großem Eifer fortgeführien Ausbau der Fürsorgemaßnahmen und auf den sich immer mehr ausbreitenden Gedanken der körperlichen Ertüchtigung durch Leibesübungen zupückführt. Sollte es in der Folge gelingen, eine kräftige Aufwärtsentwicklung der deutschen Industrie her« beizuführen und damit eine sichere Basis für ausreichend^ Epnährungs- und Wohnungsver- hältnisse, die ja heute immer noch die Quelle mancher Krankheit bildet^ für alle Bevölkerungs- schichten zu schaffen, so dürfen wir hoffen, in den gesundheitlichen Verhältnissen unseres Voltes zu Zuständen zu kommen, die denen der Vorkriegszeit nicht nur gleichwertig, sondern ihnen in manchen vielleicht noch überlegen sind.
Preußen.
Streid B-ctzlar.
El) Wetzlar, 4 März. Außer den bereits im „Gießener Anzeiger' osrichteten, faßte der Kreistag in feiner jüngsten Sitzung noch folgende weiteren Beschlüfs«: 1. das für die Pflasterung von Teilen der Straßen Wetzlar — Aauborn und Wetzlar —Garben he im gewahrte Darlehen aus Mitteln der produktiven Crwerbslofensürsorge aus dem Aufkommen ans KraftfahrzcugsteuerüberweisunZen zurückuzahlen, 2. die Dill- bzw. L a h n b r ü ck e bei Katzen- furt unb Obenhausen auf Antrag dieser Gemeinden in Kceisunlcrhaltung zu nehmen, 3. eine weiters Krelsbeihilfe in Höhe von 10 000 Mark zu den Grunderwerbskosten für die Ulm- talbahn zu bewilligen, 4. an Kreisjagdsteuer sowohl von den innerhalb, als auch außerhalb des Kreises wohnendan Pächtern von Jagden Im Kreise Wetzlar einheitlich 15 Prozent der Pachtleistungen zu erheben, 5. die Ordnung, betreffend die Erhebung von Wegebauvorausleistungsbeiträgen zu andern, 6. den vorgelegten Rachkrag zum Pachtverträge mit der Gemeinde Leun, betreffend Den Stsinbruchbetrieb „Leunerburg" zu genehmigen. ! 7. ein neues Kreissiatut für bi« Erteilung des ländlichen Fprkbildungsschulunter- Lichts im Kreise Wetztar #u erlassen (das bisher bestehende Kreisstatut ist wegen eines Form- sshlerS vom Kammergericht zu Berlin für rechtsungültig erklärt worden), 8. die Bürgschaft für ein der Gemeinde Derghausen bewilligtes Meliorationsdarlehen von 2000 Mk. zu übernehmen und sich als Bürge mit der Verlängerung der Rückzahlungsfrist für dis den Gemein on Wißmar und Lqunsbach bewilligten Melio- rationsdarlehen einverstanden zu erflären, 9. Mittel für die Ausbildung von Lehrern des Kreises imKörpererhaltungsunlet» richt zu bewilligen, 10. dem Städtischen Krankenhaus zu Wetzlar zu seinem Fehlbeträge einen Kreiszuschuß vpn 5000 Mk. zu bewilligen. - Für die Errichtung eines neuen Arbeitsnachwelsgrbäudes wurden nicht, wie berichtet, 60 000 Mk., sondern 80 000 Mk.
zur Verfügung gestellt. Der Betrag toll bn 3n- leihewegc aufgebracht werden.
Kinzenbach, 4. März. Unsere Gemeinde ist jetzt noch die einzige in der vereinigten Bürgermeisterei Atzbach-Launbach. in welcher die Zusammenlegung der Ländereien nicht in Angriff genommen ist. Ein großer Teil der hiesigen Einwohner hat Grundbesitz in der A odheimer Feldmark, die be- kanntllch jetzt m der Zusammenlegung begriffen ist. Da an manchen Stellen die Grenze quer durch die Acker geht, fo daß diese halb in der Kinzenbacher unb halb in der Rodyeimer Gemarkung liegen, ist ein Uebereinkomm en zwischen den beteiligten Grundbesitzern getroffen, wonach ein Austausch der betreffenden Parzellen erfolgen soll. Dadurch werden die Aecker an der Grenze nicht durch einen Feldweg in zwei Teile geteilt, sondern bleiben zusammen
—i— Lützellinden. 3. März. Die diesjährige letzte Brennholzversteigerung unserer Gemeinde im Mariwald hatte den gewohnt starken Andrang von Steigerern zu verzeichnen. Es wurden folgende Durchschnitlsgebote abgegeben: Eichenscheiter 22 bis 24 Mk.. Eichenknüppel 17 bis 20 Mk., Eichenslöck« 7 bis9Mk je 2 nn, EichendurchforstungSwellcn 11 bis 12 Mari pro 50 Stück, Äiefcmfdrei^r^M Mk.. Kiefern knüppel 17 bis 19 Mk., Fichtenknüppel 15 bis 18 Mk., Fichtenstöcke 6 bis 8 Mk. je 2Rnn. Fichienwellen 7 bis 8 Mk. je 50 Stuck. Die Preise sind im Vergleich zu anderen Holzversteigerungen der Umgegend als verhältnismäßig niedrig zu bezeichnen.
Slveie Biedenkopf.
t Königsberg. 4. März. Mit lebhaftem Bebauern sieht unsere Einwohnerschaft in den nächsten Tagen unseren allseits beliebten Pfarrer Ernst St eubing von hier scheiben, Der eine Pfarrstelle in Saarbrücken übernimmt. In feiner vierjährigen Tätigkeit in unserer Gemeinde ist er als ein Mann von hohem Geiste und großer Güte bekannt geworden. Sein ausgeprägter sozialer Sinn trieb ihn, sich ganz besonders de. Armen und Kranken anzunehmen unb diesen in weitgehender Weise stets Hilfe zu bringen. Darüber hinaus war er aber auch allen anderen Einwohnern ein eifriger Helfer und guter Berater, so daß man ihm allseits die besten Wünsche für fein ferneres Wirken mitgibt. t
ttrcis V m irr
WSN. tzimdurg, 4. März. Arn 1 Marz 1927 hat der ©pareinlaflenbeftanb bei bet Kreissparkasse Limburg den Betrag von 2 000 OOii Mark überschritten Mit diesem Einlage beftandchat sie wieder die Hülste des Bestandes von vor dem Kriege erreicht. Im Jahre 1926 hat sich der Einlogebesland gegen das Jahr 1925 fast verdoppelt. Im ganzen Geschäftsjahr haben die Spareinlagen fortlaufend von Monat zu Monat eine erhebliche Zunahme erfahren. Infolge der verhältnismäßig starken Zunahme der Spareinlagen war es der Kreiskasse Limburg möglich, in weit stärkerem Ausmaße dem Bedürfnis der Kreiselngesessenen nach Darlehen zu entsprechen, als dies im Jahre 1925 möglich mar. Bis jetzt konnte sie in 1065 Fällen der Kreisbevölkerung mit Darlehen aller Art — Hypo- theken, Bürgschastsdarlehen, Lombarddarlehen und laufenden Krediten — wesentlich Hilfe leisten. — Der gestrige Leichenfund auf dem Sch lenen st ra n g hat bereits feine Aufklärung gesunden. Es handelt sich um das Dienstmädchen Ernestine Wittenbera aus Biebrich bei Wiesbaden. Das Mädchen, das Vollwaise unb In Fürsorgeerziehung war, wurde seit Montag vermißt. Es wurde fest- gestellt, daß das Mädchen schon mehrfach S e l d st - mordgevanken geäußert hat. Die angeblichen Strangulationsmerkmale haben sich al- Stoßquetschungen, hervorgerufen durch die Oofo« motioe, erwiesen.
Maingau.
WSR. Frankfurt a. Olt. 4. März. Gestern übend 7 Uhr fletlcrte im Stadtteil O beer ab ein unbekannter Mann im Alter von etwa 30 Jahren auf einen 30 Meter hohen Mast der Ueb er landzentrale und berührte dort die Leitung. Er erhielt einen elektrischen Schlag und fiel tot zu Boden. Papiere wurden bei dem Toten nicht vorgesunden. Seine Wüsche ist W. B. gezeichnet, Größe 1,65 Meter, kräftig, dunkelblond, bartlos, hohe Stirn, graue Sportmütze und grauer Anzug, Militärunterhose, Rormalhemb mit Einsatz.
WSN. Bad Homburg, 4.März. Ein hiesiger Gärlnereibeiitzer hatte gestern in einem Villengrundstück geschäftlich zu tun, als sich dort ein von seinem Besitzer schlecht erzogener bissiger Hund aus seinem Zwinger befreite und über Den Gärtnereibesitzer herfiel. Der Mann wurde zu Boden geworfen und erlitt eine Unzahl schwerer Bißwunden an den Schenkeln. Rur durch Hinzukorninen Aon Leuten. wurde es verhindert, daß der Mann vollkommen zerfleischt wurde. (Xr wurde mit schweren Verletzungen ohnmächtig In seine Wohnung gebracht.
‘Buntes Allerlei.
Aus dem Motorrad um die welk.
Zwei Engländer, Hauptmann Malin und Charles Olliver, die den kühnen Plan gefaßt haben, auf Motorrädern um die Welt zu fahren, find jetzt glücklich in Jerusalem eingetroffen, nachdem man sie bereits In btr Slnai-Wuste einige Zeit vermißt hatte. Sie erzählten von ihrer Fahrt durch die Wüste, daß sie Suez mit Vorrat für drei Tage verließen und nach zwölf Tagen in Kusfaima fast verhungert ankamen. Sie hatten sich nämlich durch schwere Hand- Verwehungen in der Wüste verirrt. Das eine Motorrad stürzte in einen fanbüberbedien Graben. und sie brauchten zwei Tage, um es wieder herauszubelvmmen. Dann gerieten fie in hügeliges Terrain und wurden von furchtbarem Regen überrascht, in deren Gefolge plöhllch Flü'se aus der Sandwüste auftauchten. Sie mußten Brijcken bauen, um übet diese Flüsse hiirüberzukommen, unb fanden mehrfach die Hilfe von Beduinen, die ihnen ihr« Räder trugen. Die ganzen zwölf Tage konnten sie nicht P)re Schuhe auSziehen.
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Sommersaat- weizen (3itube6i zu verk.
Karl Zimmer« 2164 l) Lich.


