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den zu können. Der Angeklagte hatte deshalb einen Strafbefehl erhalten. Er legte Einspruch ein. Wie er unwiderlegt angab, hatte sich der Warenbestand dadurch so erheblich vermindert, daß er eine Menge von Waren in das Offenbacher Geschäft verbrachte, nachdem er festgestellt habe, daß er in Offenbach besser verkaufen könne. Die Unrichtigkeit des Ver­zeichnisses war nicht festzustellen, das Verbringen der Waren nach Offenbach trotz hiesigem Ausver­kauf nicht strafbar. Deshalb auch hier Frei- s p r u ch.

Ein Chauffeur, der in einer belebten Gegend der Stadt das Umbiegen in eine Querstraße nicht durch Ausstrecken des Armes angcdeutet hatte, wurde in eine Geldstrafe von 5 Mark genommen, nachdem er gegen einen Strafbefehl, der auf acht Mark lautete, Einspruch eingelegt hatte.

Ohne Rücksicht auf die vorhandenen Mengen haben wir imserebekannfbilli- gen Preise nodh ge­waltig herabgesetzt. Wir empfehlen aber, diese günstige Gele­genheit sofort wabr- zunehmen, da in wenigenTagen diese oder jene Große möglicherweise aus­verkauft sein könnte

Amtsgericht Metzen.

* Gießen, 30. Juni. Der Kaufmann I. 21., jetzt in W., hat bis zum 1. Juli 1926 als Angestellter eines hiesigen Kaufmanns den Zigarrenoertrieb in einem Sonderbau. Seinen Gehalt entnahm er feit Jahren in stiller Vereinbarung der Kasse, die er zu verwalten hatte. Einige Zeit bevor ihm gekün­digt worden war, machte er gegen seinen Chef weitere Forderungen von insgesamt über 1000 Mk. geltend, für.Dienste seiner Ehefrau im Geschäft, für Urlaub und tarifliche Verkürzungen. Der Chef lehnte ab, ohne daß ihm im einzelnen die Forde­rungen mitgeteilt waren. Daraufhin ließ der Ange­klagte A. seinem Chef am letzten Tage seines Dienstes morgens einen Brief zugehen, in dem er die Forderungen im einzelnen angab und weiter mitteilte, er werde sich unter entsprechenden Buchungen aus der Kasse befriedigen. Der Chef gab an dem fraglichen Tag keine Antwort. Der An­gestellte handelte so, wie er es angedroht hatte. Folge: Ein Strafbefehl wegen Unterschlagung auf zwei Wochen Gefängnis. Der Einspruch des An­geklagten hatte Erfolg. Zwar hat das Reichsgericht entschieden, daß die Tatsache des Bestehens einer Forderung gegen den Dienstherrn den Angestellten noch nicht berechtigt, seinen Anspruch ohne weiteres aus der von ihm verwalteten Kaffe zu befriedigen. Entscheidend ist, ob er dazu die Zustimmung des Dienstherrn annehmen kann, in dessen Eigentum das Geld der Kasse steht. Ob der Angeklagte im vorliegenden Fall das Einverständnis seines Chefs hat annehmen können, war recht fraglich. Immer­hin bestanden Zweifel, die zugunsten des Ange­klagten wirken mußten. Vor allem fiel zu seinen Gunsten in die Wagschale, daß der Chef es unter­lassen hatte, alsbald Widerspruch gegen das ange­drohte Vorgehen einzulegen, nachdem ihm die For­derung in ihren Einzelheiten mitgeteilt worden war. Deshalb war der Angeklagte f r e i zu f p r e ch e n.

Der Kaufmann S. W. aus Devavanja (Ungarn) hatte seit 1925 Lederwarenhandlungen in Halle, Gießen, Offenbach, jetzt in Aachen. Als er das Gie­ßener Geschäft aufgeben wollte, veranstaltete er einen Ausverkauf. Er reichte das betreffende Ver­zeichnis der auszuverkaufenden Waren bei der Han- delskannner am 10. November 1926 ein. Ende No­vember wurden seine Bestände nachgeprüft und ein ganz erhebliches Minus an Waren festgestellt, so daß der Verdacht entstand, auf dem Verzeichnis seien mehr Waren angegeben worden, als ur­sprünglich vorhanden waren, um Waren nachschte-

Peine WM

DamenssMe

Eingesandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrit stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem

die Einschränkungen, die seitens des Reiches in bezug auf das Fürsorgewesen gemacht wurden, und teilte mit, daß auf dem Bundestag die Ab­schaffung dieser strengen Verordnungen einmütig verlangt worden sei. Anschließend gab er einen ileberbhd über die Rechtsprechung bei Berufun­gen und Rekursen und wies an Hanb von prak­tischen Beispielen nach, wie lange die Rekurse und Berufungen schweben. Er betonte, daß auch hier schnelle Abhilfe am Platze sei.

Sämtlichen Vorträgen wurde lebhafter Bei­fall zuteil. An der anschließenden Aussprache be­teiligten sich die Kam. Semmler (Hungen), Morler (Dad-Rauheim) und K a u ß (Aieder- girmes), die nod> auf verschiedene Mängel in der Versorgung hinwiesen.

Mit der Ermahnung an alle Mitglieder zu weiterer reger Mitarbeit schloß der Vorsitzende Kam. Schneider die Tagung.

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Das Reinhalfen der Straßen.

Wer zollt nicht unserer städliichen Behörde Anerkennung über die Straßenreinigung, wenn der Motorwagen mit den Walzenbürsten jeden Pflasterstein restlos von Schmutz befreit und der Kehricht in die Versenkung des durch Motor­antriebes nachfahrenden Kastenwagens verschwin­det? Aber ist das alles nicht Sisyphusarbeit?

Am Dienstagnachmittag bewunderte ich die Gründlichkeit, mit der die Frankfurter Straße gereinigt wurde. Kräftige Regengüsse schwemm­ten zum Schlüsse uod) die letzten Spuren des Strahensd-muhes so ab. daß das Kleinpflaster wie geleckt aussah. Man sollte es aber nicht glauben, wieviel Papier und sonstige Abfälle für Straßenverunreinigung bereitstehen, um das Straßenbild in einer Stunde wieder vollständig zu verschandeln. Gegen abend lag ein Stoß Reklameblätter auf dem Pflaster, die ein Wind­stoß in wenigen Sekunden auf weite Strecke verteilte: Kinder zerrissen sie in Fetzen. Ich frug mich, ob ich nicht zur weiteren Belustigung den Papierkorb durch das Fenster leeren solle. Bei der Masse des ständig auf die Straße ge­langenden Papieres wäre dieser Beitrag nicht einmal aufgefallen. Schritt für Schritt sieht man Papiere vom Format des Abreißkalenders bis zu bauschigen Packhüllen und Warendüten im Winde treiben oder auf nassem Bürgersteig kle­ben. Einen beträchtlichen Anteil des Straßen- schmuhes liefern die Raucher. Unglaubliche Men­gen von Zigarettenschachteln, Zigarettenstummeln und Zündhölzern werden auf den Bürgersteigen wie tausend airdere Gegenstände neben Frucht­schalen und Obstkernen weggeworfen. Haftbar für Unfälle infolge Ausgleitens auf Frucht­resten ist allemal die Stadt, weil die Schuldigen nie zu ermitteln sind.

Es ist endlich Zeit, daß hier Wandel ge- schaffen wird. Wer die Straßen als Ablade­stätte für Abfälle seien diese auch wenig auffallend anfieht, soll auch Sonderbeitrag für die so kostspielige Straßenreinigung liefern. Die auf frischer Tat Ertappen zahlen ja ganz gerne jeweils 50 Pfennig für die an ihnen geübte erzieherische Strahenpoltzei. In anderen Städten hat man mit solchen Bestimmungen aus­gezeichnete Erfahrungen gemacht. Die Rot- wendigkeit dieser Maßnahmen ist leider auch bei uns recht dringend geboten, O.

ist ein historisches Gebäude und eng mit den Schicksalen der Stadt verknüpft: es ist aus einer Schenke hervorgegangen, die an der Ver­kehrsstraße FrankfurtHeidelberg lag, die einem starkentwickelten Fuhrwerksverkehr diente. Die Schenke hieß derScheuerhof" und hat 1625 nach­weisbar schon bestanden. Im Jahre 1670 erwarb Landgraf Ludwig VI. baS Anwesen und errichtete darin eine Brauerei, der später ein Gasthof an­gegliedert wurde, der ben RainenZum großen Trauben" erhielt. Der Gasthof hat sich ^vpltcn; er wurde zuerst in Zeitpacht, dann in Erbpacht gegeben. 1820 kaufte ihn der letzte Pächter an.

schnell an den Festort gelangen zu lassen. Der Sonntag wird burdj einen F e st g o t t e s d i e n st, der unter Mitwirkung der Ziegenhainer Sänger­chöre auf dem Paradeplatz inmitten der Stadt stattfindet, eingeleitet. Das Hauptinteresse des ganzen Festes dürfte wohl der große kultur­historische F e st z u g in Anspruch nehmen, der sich gegen ein Uhr mittags von dem Osteingang der Stadt (Straße nach Leimsfeld) zum Festplatz am Südbahnhof bewegen wird. In zehn großen Gruppen wird alte Ziegenhainer Geschichte lebendig werden. Der zweite Teil des Zuges weist Trachten­gruppen auf, die von den einzelnen Jungland­bünden gestellt werden. Der Junglandbund des Kreises Ziegenhain wird in sinnreich zusammen­gestellten Gruppen die Schwälmer Trachten, Sitten und Gebräuche vor Augen führen. Man beachte die gestrige Anzeige.

rrriegsbeschädlgten-Taguilg in Gietzen.

Am Sonntag hielt der Bezirk Oberhessen des Reich s-bundes der Kriegsbeschädig­ten, Kriegerhinterbliebenen und ehern. Kriegs­teilnehmer bei sehr zahlreichem Besuch aus allen Kreisen der Provinz seinen 4. Bezirkstag für Oberhessen in Gießen ab.

Rach der Begrüßung durch den Vorsitzenden, Kam. Schneider, sprach zunächst Frau Kroschel (Ridda) über die gegenwärtige Hinterbliebenenversorgung und die hierzu gefaßten Beschlüsse des Hamburger Bundestages. Die Referentin schilderte dabei die Verhältnisse der Kriegshinterbliebenen und der Kriegseltern hinsichtlich ihrer Versorgung, und wies auf die Mängel hin, die hier noch be­stehen. Ferner besprach sie die Zukunftsfragen über die Versorgung der Hinterbliebenen. Mit diesen Fragen sollen jetzt die zuständigen Re­gierungsstellen im Reiche beschäftigt werden.

Hierauf behandelte Kam. Schneider die staatspolitifche Einstellung des Reichsbundes zur gegenwärtigen Staatsform an Hand der Stellungnahme des Hamburger Bundestages. Aus seinen Ausführungen ging hervor, daß der Reichsbund der Kriegsbeschädig­ten und Hinterbliebenen in jeder Hinsicht partei­politisch und religiös neutral eingestellt ist. Staatspolitisch steht der Bund auf dem Stand­punkt der gegenwärtigen Verfassung, um auf dieser Grundlage an der Erhaltung des neuen Staatswesens mitzuarbeiten.

Sodann behandelte Kam. Scheibe! (Fried­berg) Organisativnsfragen des Bun­des, wobei er die Entwicklung des Bundes von seiner Gründrmg bis zu der Hamburger Tagung schilderte. Er konnte mitteilen, daß die Mit­gliederzahl sich sehr stark gesteigert hat und der Reichsbund heute mit über 400 000 Mitgliedern als stärkste Kriegsopserorganisation dastehe. Ferner besprach er die Einrichtung der Sterbe­kasse, Erholungsheim, die organisatorische Arbeit usw.

Als letzter Redner behandelte der Bezirks­leiter Kam. Denner (Gießen) die Sozial­politik und die Rechtsprechung. Gr legte die Entwicklung der Sozialpolitik in den letzten Jahren dar, wobei er betonte, daß in dieser Hinsicht Wohl schon vieles erreicht sei, aber immer noch vieles zu tun bleibe, um eine richtige Sozialpolitik zu schaffen. Besonders behandelte er

hunderts erlangte das Hotel internationalen Ruf: alle Darmstadt besuchenden Fürstlichkeiten sind im HotelZur Traube" abgestiegen. In der Infla­tionszeit ging das Unternehmen stark zurück: die Stadt hat dann, aus einer gewissen Zwangslage heraus, das Gebäude angekauft. Es sprachen hier­bei nicht allein Gründe der Tradition, sondern! auch die Hotelnot in Darmstadt mit Durch den Ankauf sollte vermieden werden, daß der Hotel­bars anderen Zwecken zugeführt wird, wie dies in den letzten Jahren hier vielfach geschehen ist.

Preußen.

Dillkrcrs.

bl. Dillenburg, 30. Juni. Der Dill­kreis kann in diesem Jahre auf ein 6 0 jahri - ges Bestehen zurückblicken. Die Bildung des Kreises erfolgte im Jahre 1367, gemeinsam mit einer Reihe anderer Kreise des Regierungs­bezirks Wiesbaden. In den sechs Jahrzehnten hatte der Dillkreis eine sehr gute Entwicklung zu verzeichnen.

^raingau.

WER. Frankfurt a. M., 30. Ium. Das große Millionenprojekt des rheini­schen Kohlenfelderkaufs durch die Frankfurter Gasgesellschaft zusammen mit der Stadt Köln ist heute durch die einstimmige Genehmigung im Plenum der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung seiner Verwirk­lichung nühergebracht. Das von hervorragenden Fachleuten abgegebene Gutachten garantiert nach jeder Richtung hin einen gewinnbringenden Ab­bau der Kohlenvorkommen. Die Kosten für alle Aufwendungen belaufen sich nach sorgfältiger Prüfung auf 80 bis 100 Millonen Mark. Man rechnet mit einem Jahresaufkommen von 1.5 Mil­lionen Tonnen bei einem Gesamtvorkommen von 300 Millionen Tonnen. Zur Durchführung des Projektes ist die Gründung einer Bergbaugesell­schaft und einer Siedlungsgenossenschaft beab­sichtigt.

Z.KurhesfischesIungicrndbundfest in JiegenhQin.

In den Tagen vom 2. bis 4. Juli trifft sich die lurhessische Landbundjugend auf dem 3. Kur­tz e s s i s ch e n Junglandbundtag in dein alten, inmitten des fruchtbaren Schwalmtals gele­genen Kreisstädtchen Ziegenhain. Seit Wochen sind die Festausschüsse an der Arbeit, um das Fest zu einer großen Kundgebung des kurhesfischen Iunglandbundvolkes zu gestalten. Zahlreiche Son­derfahrten der Reichsbahn sind vorge­sehen, um die in Treysa eintreffenden Festgäste

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