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Nr. 505 Erster Blatt

176. Jahrgang

Donnerstag, 50. Dezember 1026

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Der deulfch-italienifche Zchiedsvertrag unterzeichnet.

Die Desamthaltung der italienischen Regie­rung in der letzten Zeit und besonders di« Tat­sache. daß Mussolini selbst in Gemeinschaft mit dem deutschen Botschafter in Rom. Freiherrn v. R e u r a t h . die Unterzeichnung des deutsch- italienischen Ausgleichs- und Schiedsgerichtsver- trageS vollzogen hat, läßt am deutlichsten er­kennen. welchen Wert Italien auf den Akt selbst legt. <Ls hat auch nicht an lebhaften Bemühungen gefehlt, der Unterzeichnung des Vertrages noch dadurch eine höhere Weihe zu geben, daß ReichSauhenminister Dr. Stresemann sie zu­sammen mit Mussolini ausführen sollte. Dieser Wunsch der Italiener ist nicht erfüllt worden, weil Dr. Stresemann die geplante Auslandreise aufgeben muhte.

Au- italienischem Gesichtswinkel gesehen, ist der Wunsch, den Abschluß deS Vertrages als etwas ganz Besonderes erscheinen zu lassen, verständlich. Italien mochte bei der starken Span­nung zwischen ihm und Frankreich den Macht­habern in Paris gern zeigen, dah es nicht allein in der Welt steht. Aus diesem Grunde hat sich die Haltung Mussolinis und der italieni­schen Regierung Deutschland gegenüber gründlich gewandelt. Wenn man sich daran erinnert, dah noch vor weniger als einem Jahr Mussolini im römischen Senat eine wütende Rede gegen Deutsch­land hielt und scharfe Drch ng:n auSftiifo. worauf Stresemann mit einer Rede im Reichstag ant­wortete. dann wird man erst ermessen, welcher Umschwung in der Stimmung in Rom einge­treten ist. Die Reichsregierung und daS Aus­wärtige Amt hatten auf die italienischen Kund­gebungen mit gebotener Energie, aber doch auch mit kluger politischer Zurückhaltung erwidert, weil man sich sagte, dah wir heute nicht in der Lage sind, mit aller Welt anzubinden. Diese kluge Politik hat ihre Früchte getragen und heute ist da- Verhältnis zwischen Italien und Deutschland so, wie wir es im Interesse des Weltfriedens wünschen können. Wenn die italienische Regie­rung daraus Kapital gegen Frankreich zu schlagen versucht, so wird sie freilich bei uns keine Unterstützung darin finden. So erfreulich es ist. dah wir in der Reihe der bereits ab­geschlossenen Ausgleichs- und Schiedsgerichtsver­träge einen neuen einfügen konnten, so ist er eben doch nur für uns einer von vielen, die sich inhaltlich vollkommen gleich sind. Das sollte man bei Beurteilung des Vertragsab­schlüsse- auch in Frankreich berücksichtigen.

Don einer erfreulichen Begleiterscheinung können wir gleichzeitig Rotiz nehmen. In der Behandlung unserer schwer bedrückten Volks­genossen in Südtirol ist offenbar eine Milde­rung eingetreten. Durch die Schaffung der P r o- vinz Bozen ist die Möglichkeit gegeben, die Wünsche der deutschen Bewohner Südtirols besser zu berücksichtigen, und das äußert sich bereits in dem Wiedererscheinen von zwei deutschen Zeitungen, die vor wenigen Wochen dem all­gemeinen Verbot aller nichtfaszistischen Blätter in Italien zum Opfer gefallen waren. Die Dolo­miten-Zeitung und der Bozener Dolksbote, die von der ganzen deutschen Bevölkerung Süd­tirols gern gelesen wurden, sollen wieder­erscheinen. Je mehr das Los der Deutschen Süd­tirols erleichtert wird, desto freundlicher wird sich das Verhältnis zwischen Deutschland und Italien gestalten können.

Der Inhalt des Vertrages

Rom. 29. Dez. (WB.) Heute nachmittag ist in Rom der deutsch-italienische Vergleichs- unb Schiedsgerichtsvertrag unterzeichnet worden. Die Unterschriften wurden deutscherseits von dem deutschen Botschafter Freiherrn von Reu- r a t h. italienischerseits von dem italienischen Ministerpräsidenten Mussolini vollzogen. Die Unterzeichnung des Vertrages erfolgte in schlich­ter Form im Arbeitszimmer Musso­linis. Dieser unterzeichnete als erster und nach dem der deutsche Botschafter Freiherr v. Reurath. Der Unterzeichnung wohnten der Unterstaats­sekretär G r a n d i. der Generalsekretär, der Ka­binettchef 'des Außenministers Marchese P a u - l u c c i. der deutsche Botschaftsrat Dr. v. Pritt- witz und Gafsron, der Generalsekretär des Verwaltungsgerichtes Giannini, der General­direktor im Außenministerium Q n a r i g l i a und der Ebes des Vertragsbureaus Bilancheri bei. Die Verhandlungen über den Vertrag, die bekanntlich bereits im Sommer ds. Is begonnen haben, wurden teils in Berlin, teils in Rom geführt. Der endgültige Dertragstert wurde ge­legentlich einer Tagung des Völkerbundsrates in Genf anfang Dezember fertiggestellt. Der Vertrag, der in allen wesentlichen Punkten den von Deutschland in den letzten Jahren mit an- deren Staaten abgeschlossenen Verträgen dieser Art entspricht, hat 16 Artikel, von denen wir im folgenden nur die wesentlichen wiedergeben:

Der deutsche Reichspräsident und der König von Italien, von dem Wunsche erfüllt, die zwischen ihren beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu befestigen und zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens beizutragen, haben beschlossen, einen Vergleichs- und Schied sgerichtsoerlrag abzuschließen. Zu diesem Zwecke haben sie zu Bevollmächtigten ernannt: (fol­gen die Namen der beiden Bevollmächtigten), die, nachdem sie ihre Vollmachten geprüft und in gehöri­ger Form gefunden haben, über folgende Bestim­mungen übereingefommen sind:

Artikel 1: Die vertragschließenden Teile ver- pflichten sich, Streitigkeiten, die zwischen ihnen entftegen, und nicht auf gewöhnlichem diplo­matischen Wege in freundschaftlicher Weise geschlich­tet werden können, einem Vergleichsverfah­ren zu unterwerfen. Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Streitigkeiten, die aus Tatsachen entsprungen sind, die zeitlich vor dem gegenwärti­gen Vertrage liegen und der Vergangenheit angehören. Falls das Vergleichsverfahren nicht zum Erfolg führt, wird die Streitigkeit nach Maß­gabe der Artikel 8 ff. des gegenwärtigen Vertrages vor das Schiedsgericht oder vor den ständi­gen Internationalen Gerichtshof im Haag gebracht werden. Streitigkeiten, für deren Schlichtung die vertragschließenden Teile durch andere zwischen ihnen bestehenden Abmachungen an ein besonderes Verfahren geburrden sind, werden auf der Grund­lage der Bestimmungen dieser Abmachungen ge­regelt.

Artikel 4: Die vertragschließenden Teile toer- dendieständigeDergleichskommisslon bilden, die aus fünf Mitgliedern besteht. Die ver­tragschließenden Parteien ernnen jeder für sich nach freier Wahl je ein Mitglied und berufen die drei übrigen in gemeinsamem Verständnis. Diese drei Mitglieder dürfen nicht Angehörige der vertragschließenden Staaten fein, noch dürfen sie auf deren Gebiet ihren Wohnsitz haben oder in deren Diensten stehen oder gestanden haben. Aus ihrer Mitte wird ein Vorsitzender durch die vertragschließenden Teile gemeinsam be­zeichnet.

Artikel 7: Der ständigen Vergleichskom­mission obliegt es, die ihr unterbreiteten beson­deren Fragen einer Prüfung zu unterziehen und die Ergebnisse ihrer eigenen Untersuchung in einem Bericht niederzulegen, der dazu bestimmt ist, die Tatfragen aufzuklären und die Lösung des Streitfalles zu erleichtern. In dem Bericht

Amerikas Sieg in Nicaragua.

Der Bürgerkrieg in Ricaragua hat mit Der Riederlage des durch die Amerikaner gestützten Präsidenten D i a z zunächst sein Ende gefunden. Von Washington aus wird jetzt behauptet, dah die Amerikaner kein Interesse daran hätten, sich in die inneren Angelegenheiten Aicaraguas einzumischen, Die Vereinigten Staaten würden sich mit der nun geschaffenem Situation abfin- Den. Aeußerlich betrachtet haben sie also Mexiko gegenüber, das den Gegenpräsidenten stützte und mit Waffen und Geld versah, eine Riederlage erlitten. In Wirklichkeit haben sie aber Dod) erreicht, was sie im Auge hatten.^fie haben sich eine neutrale Zone in Ricaragua geschaffen unD starke Truppenkontingente gelan­det. also ihre ohnehin schon mädjtige Position noch gestärkt und ausgebaut. In abseh­barer Zeit dürste sich in Dem ewig unruhigen Ricaragua schon sehr bald eine neue Gelegenheit bieten, den Unfrieden Der Parteien zu benutzen, um ihren Einfluß zu vergrößern.

In Mexiko wird man zwar übet die Niederlage deS Präsidenten Diaz jubeln, sich aber doch nicht verhehlen, daß Die Amerikaner heute in Ricaragua fester Denn je sitzen und ihrem Ziel, einen zwe iten mittelame­rikanischen Kanal durch die Republik Ri­caragua hindurchzulegen, wesentlich näher ge­kommen sind. Für Mexiko hat sich immerhin jetzt ein Ausweg ergeben, sich aus der Ricaragua- affäre mit einem scheinbaren Erfolg herauszu- ziehen. Gegen die Ausdehnung des Washingtoner Machtbereiches wird auch Der Präsident Calles schwerlich auftreten können. Da Mexiko weder militärisch noch finanziell kräftig genug ist, um dieser indirekten Auseinandersetzung eine direkte folgen zu lassen. Und Europa hat mit sich genug zu tun, um sich in Die mittelamerikanischen Kon­flikte einmischen zu können.

Washington läßt via; fallen.

Berlin, 29. Dez. (TU.) Wie die Abendblätter aus Neunork melden, soll in einer gestern nachmit­tag im Weißen Hause abgehaltencn Konferenz zwi­schen Coolidge, Kellogg und dem Marinestaatssekce- tär Wilbur die Frage erörtert worden sein, ob die Bereinigten Staaten ihre kürzliche Anerken- nungfür bte {Regierung des Präsiden- t e n von Nicaragua, Diaz, nicht auf Grund eines Vertrages zurückziehen könne, der mit den mittelamerikanifchen Mächten abgeschlossen wurde und der besagt, daß die Anerkennung einer durch Revolution ans Ruder gekom­men e n Regierung untersagt sein soll. Die Nachricht läßt darauf schlichen, daß die Bereinigten Staaten in der Nicaragua-Politik eine Schwenkung vor- bereiten und den Präsidenten Diaz zugunsten des liberalen Gegenpräsidenten Sacasa fallen las- s e n wollen.

Der Sieg Sacafas.

Paris, 29. Dez. (WB.) Wie HavaS aus Managua meldet, sollen 400 Mann der konser­vativen Truppen den Rückzug Der Regierung-- ftreitfräfte nach Der kürzlich erlittenen Rieder­lage decken. Diele seien gefallen, Die meisten seien gefangen genommen worden. 600 Mann Der auf Dem Rückzüge sich befindlichen Truppen ziehen sich nach El Bluff zurück, wo sie von Den amerikanischen Marine- mann schäften entwaffnet werden, da Admiral Latimer hier eine neutrale Zone er­richtet hat. Bei Den letzten Kämpfen sind Die Lioeralen Den Konservativen zahlenmäßig über­legen gewesen, Denen noch außerdem Muni­tion gefehlt hat, und Die an Artillerie schwächer gewesen sind.

Al tettiio dkl Wn M in Mel.

Der litauische Ministerpräsident Wolde- m a r a s ist in Memel eingerroffen, um sich an Ort und Stelle über die Lage und über die Ausweisung Der deutschen Redak­teure zu unterrichten, nachdem Die deutsche Regierung in Kowno über diesen unfreundlichen Schritt der neuen Regierung Litauens sehr ernste Vorstellungen erhoben hatte. In Memel hat nun Herr Woldemaras zunächst versucht. Die An­gelegenheit als nebensächlich zu behandeln, mit der Begründung, daß sie nur von lokaler Bedeutung und von dem durch Verhängung des Belagerungszustandes mit Der Ausübung der Zivilgewalt betrauten Kommandanten verfügt worden sei. Wir wollen hoffen, daß Herr Wol- demaras in Memel selbst sehr schnell eines Besseren belehrt werden wird. Es han­delt sich nicht Darum, daß zwei oder Drei Reichs­deutsche ausgewiesen werden, was an sich ohne stichhaltigen Grund schon nicht zu rechtfertigen wäre, sondern es geht Darum, daß durch Den Ausweisungsbefehl Die Deutsche Presse im MemellanD vollständig geknebelt wird. Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Rechte, die der Deutschen Bevölkerung des Me- mellandes vertragsmäßig gewährlei­st e t sind und Die litauische Regierung Dürfte nicht im Zweifel Darüber gelassen worden fein, wie man in Berlin über eine Derartige Gewalt­tat denkt. Je früher Herr Woldemaras einsieht, daß Die Zeit vorbei ist. in Der man* straflos deutsche Reichsangehörige so behandeln konnte, tote es in Memel versucht wird, desto besser wird es für feine Regierung und für die Ausgestal­tung der Beziehungen zwischen Litauen und Deutschland sein.

Deutschlands Forderung

Rücknahme Der Ausweisungsbefehle.

Berlin, 29. Dez. (TU.) Die Erklärungen des lilauifchen Ministerpräsidenten Woldemaras über die Deutfchenausweifungen aus dem IHemcl-

gebict haben in Berlin großes Befremden heroor- gerufen. Zwar nimmt man amtlich hierzu noch nicht Stellung, in der Erwartung, dah in der An­gelegenheit nunmehr praktisch etwas geschehen muh. 3n politischen Kreisen weift man jedoch darauf hin, dah man bei der Beurteilung des Falles in Deutschland einen Unterschied zwischen Militär- und Zivilgewalt nicht aner­kennen kann. Die Hauptsache für uns ist und bleibt, dah der Ausweisungsbefehl rückgängig ge­macht wird. Der deutsche Gesandte in Kowno Hot bei seiner Demarche in Kowno der litauischen Re­gierung keinen Zweifel darüber gelassen, dah durch die Ausweisungsbefehle eine sehr ernfte Situation entstanden ist. Man erwartet, dah sich die litauische Regierung die Konsequenzen überlegt, die sich ergeben würden, wenn die Aus­weisungen nicht zurückgenommen würden.

Protest des Reichsverbandes der Deutschen Presse.

Berlin, 29. Dez. (WTD.) In einer vom RcichsverbanD Der Deutschen Presse erlassenen Erklärung heißt es : Der ReichsverbanD Der Deut­schen Presse erhebt vor aller Welt schärfsten Protest gegen Die Bedrückung Der Deutschen Zeitungen in Memel und insbesondere gegen Die Ausweisung von Drei Deutschen Redakteuren aus Dem Memelgebiet. Die Ausweisung bcDeutet eine schwere Ver­letzung Der internationalen Ver­pflichtungen Litauens. Der Reichsverband Der Deutschen Presse spricht Die bestimmteste Er­wartung aus. daß Die deutsche Regierung in ihren nachdrücklichen Vorstellungen nicht Nachlasse, bis die Ausweisung deutscher Redakteure rad- gängig gemacht und die Freiheit der deutschen Presse im Memelgebiet wiederhergestellt ist.

wirb die Vergleichskommission die streitigen Punkte festftellen und für Die Beilegung der Streitigkeit Vorschläge machen. Der Bericht der ständigen Derglcichskommission hat weder in bezug auf Die Feststellung von Tatlachen noch in bezug auf Die rechtlichen Fragen die Bedeutung einer endgültig bindenden Entscheidung.

Artikel 8: Denn die Parteien untereinander über eine Rechtsfrage im Streite sind und die Vorschläge der ständigen Dergieichskommisfion nicht annch- men, so wird die Streitigkeit mittels einer zu otrein- barenben Schiedsordnung einem besonderen Schiedsgericht unterbreitet.

Artikel 9: In dem in dem vorhergehenden Ar­tikel angegebenen Falle können die Parteien die Streitigkeit statt einem besonderen Schiedsgericht Dem ständigen Internationalen (9 c richtshof im Haag unterbreiten, indem sie die Fragen, über die eine Entscheidung gewünscht wird, im gemeinsamen Einverständnis feststellen. Falls sich die Parteien über diese Feststellung nicht einigen, hat jede von ihnen, nachdem sie dies zwei Monate vorder der anderen Partei angekündigt hat, das Recht, die Streitigkeit durch Antrag unmittelbar vor Den ständigen internationalen Gerichtshof zu bringen.

Artikel 10: Die von Dem Schiedsgericht ober Dem ständigen Internationalen Gerichtshof ge­fällte Entscheidung ist von Den Parteien nach treuem Glauben z u erfüllen. Die ver- tragsschließenDen Teile verpflichten sich, während Der Dauer des Verfahrens Der ständigen Der- gleichskommission des Schiedsgerichtes oder des ftäntigen International n Gerich shoss jede Maß­nahme zu vermeiden, die Der Annahme Der Vor­schläge Der ständigen Vergleichskommission oDcr Der Entscheidung des Schiedsgerichtes oder deS ständigen Internationalen Gerichtshofes vor­greifen könnte. Das Schiedsgericht kann auf Ver­langen einer Partei vorsorgliche Maß­nahmen anordnen, soweit diese von Den Par­teien auf dem Verwaltungswege durchgeführt werden können.

Artikel 13: Der gegenwärtige Vertrag findet keine Anwendung auf Fragen, die nach den zwischen beiden Parteien geltenden Ver­trägen und dem internationalen Recht zur Zuständigkeit einer der beiden Parteien gehören. Ebenso findet er keine Anwendung hinsichtlich Der Rechte und Pflichten au8 dem Vertrage von Locarno.

Artikel 14: Der gegenwärtige Vertrag be­rührt in keiner Weise die Rechte und Pflichten, Die Die vertragschließenden Teile in ihrer Eigen­schaft als Mitglieder des Völkerbundes haben. Auch schräntt er die Befugnisse und die Zuständigkeit des Völkerbundes in keiner Weise ein.

Artikel 15: Dieser Vertrag soll so schnell als möglich ratifiziert werden. Die Ratifika­tionsurkunden werden in Rom ausgetauscht wer­den. Der gegenwärtige Vertrag gilt für Die Dauer von 10 Jahren. Wird er nicht 6 Monate vor Ablauf dieses Zeitraumes gekündigt, so bleibt er für weitere 5 Jahre in Kraft. Das gleiche gilt für die spätere Zeit. Die Ver­fahren, die bei Ablauf des gegenwärtigen Ver­trage» schweben, regeln sich vorbehalMch an­derer Vereinbarung nach seinen Deftimmungen. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag unterzeichnet und ausgefertigt in doppelter Urschrift in deutscher und italienischer Sprache, mit Der Maßgabe, dah beide Texte die gleiche Geltung haben.

Gegen öie$ortöauer Der Bejahung

Lberpräsidcni Fuchs

im Rheinischen Provinziallandtag.

Düsseldorf, 29. Dez. (WB.) Der 72. Rhei- Nische Prooinziallandtag trat heute nachmittag im Ständehaus zu einer außerordentlichen Tagung zu- jammen, die sich mit der Beratung der einzigen 'Vorlage über den Bau einer Autostraße flötn Düsseldorf befaßt. Die Tagung wurde durch den Staatskommissar, den Oberpräsidenten der Rhcin- prooinz, Dr. Fuchs, mit einer Ansprache eröffnet, in Der es heißt:Mit Reich und Staat ist die Be­völkerung unserer Westprovinz vorn aufrichiic-cn Willen zur Befriedung und Versöhnung erfüllt. Wie in der Vergangenheit, so wird sie auch weiterhin mit Ruhe und Besonnenheit die Last der Besatzung tragen."

DaS besetzte Gebiet kann aber vor aller Welt beanspruchen, daß die unter schweren Opfern vorn deutschen Volke zugestandenen außenpoli­tischen Befriedungsmahnahmen endlich auch die­jenige Rückwirkung finden, die unS nach Recht und Moral z u st e h e n. Wir verkennen nicht, dah die Zusammenkünfte der Staatsmänner in London, Locarno, Thviry und Gens eine gewisse Entspannung gebracht haben und einen Fortschritt auf dem Wege zum Frieden be­deuten. Wir können aber auch unfef? tiefe Enttäuschung Darüber nicht Derr;e' len, dah das Jahr 1926, das seine außenpolitische Kenn­zeichnung durch Den Eintritt Deutschlands in Den Völkerbund erhält, unser heißes Bestreben um dieRäuinung derRheinlande und damit um die Freiheit unseres Vaterlandes nicht merklich gefördert hat. Rach dem Eintritt Deutschlands in Den VölkerbunD ist die Anwesen­heit fremder BesahungStruppen auf Deutschem Boden ein Unding. Wut haben ein Recht auf die baldige Entfernung der Besatzung, Die