'■-* Gießener Wochenmarktpreise.
Cs kosteten aus dem Heutizen Dock^nmarkt DaS Pfund: Lutter 170 bU 190 Pfennig, Matt« 35 bis 40. Käse 60 bis 150. Wirsing 6 bis 10, Weißkraut 5 bis 6, Rotkraut S biS 12. gelb« Lüben 10, rote Lüben 10, Spinat 20 bis 30, Unter-Kohlrabi 4 bis S. Grünkohl 20, Roten- kohl 40 bis 60, Feldsalat 80 bis 100, -Lomate» 50 bis 60, Zwiebeln 10. Meerrettich 35 bis 30. Schwarzwurzeln 35 bis SO, Kartoffeln 6. Lepfel 15 bis 35. Dirnen 10 lns 30. Honig 50, jung« rnen 100, Suppenhühner 100 bis 110. Dönfe
bis HO. Lauben 50 bis 70. Hüffe 100; da- Stück: Srer 16 bis 13. Blumenkohl SO bis 150. Endivien 3 biS 20 Lauch 5 bis 10. Lettich 10 bis 15, Sellerie 20 bis 40 Pfennig.
Bornotizeu.
— Tageskal«nder für Dienstag. Stadttheater: 7.30 Uhr, „Die Jungfrau von Orleans' (Ende gegen 10.30 Uhr). — Lund Deutsche Frauenkleidung und Frauenkultur: S Uhr, Saalbau Sauer, Gymnastikvorführung der Lohelandschule. — Lichtiptelhaus, Bahnhofstraße: „Der Seekadett". — Ästoria-Lichtspiele: „Schalten der Weltstadt".
— Au» dem S tadt 1 h ea te r bu reau wird un» geschrieben: Auf die Aufführung de» ,.ß r e i s ch ü fl" am kommenden Freitag sei nochmals ausdrücklich hingewiesen. Der ..Freischütz" ist in diesem Zahre. in das die 100. Wiederkehr von Carl Maria von Weber» Todestag gefallen ist, von fast allen Opernbühnen neuelnftubtert worden, und gerade die Wiedergabe durch da» Mainzer Stadtlheater unter der oortrefflichen mustkolischen Leitung von Generalmusikdirektor Brei fach verspricht wegen der schön abgerundeten Gesamtleistung einen besonderen Genuß. — Auch auf die Schüleroorstellung der „Jungfrau von Orleans" am nächsten Samstag, die um 3.30 Uhr beginnt und gegen 6 Uhr endet, sei nochmals aufmerksam gemacht, da gerade hleje Vorstellung al» besonders gelungene Darbietung bei Publikum wie Presse besonderen Anklang gefunden hat.
— Deutsche Demakratische Partei. Man schreibt uns: Am Mittwoch. 1. Dezember, abends 8.15 Uhr. spricht in der Turnhalle am Oswalbsgarten der Finanz Minister Henrich über '5>ie wahre Lage der hessischen Finanzen und Steuern". Alle Kreise der Bevölkerung sind zu dieser Kundgebung mit freier Aussprache eingeladen.
— Oberhessische Gesellschaft für Natur- und Heilkunde. Nächsten Donnerstag, 2. Dezember, im großen Hörsaal de» Physikalischen Instituts Hauptversammlung. Näheres in der gestri- gen Anzeige.
' PersonalverSnderung bei der Reichsbahn. Morgen. 1. Dezember, scheidet der Leiter deS DetriebSwerles Dttß:n Amtmann Rupert, nach ISjähriger Tätigkeit in Dießen wegen eines im Dienste zugezogenen Leidens aus und tritt in den wohlverdienten Ruhestand. Mit Ledauttn sehen ihn die Bediensteten seines Ressort- scheiden, da er eS verstanden hat, ihr Der- trauen in reichstem Maße zu erwerben. 2hm zu Ehren wurde am Samstag im Hotel Hopfeld eine klein« Abschiedsfeier veranstaltet. Hierbei wurde hervorgehoben, daß er sich nicht allein das Vertrauen dec Dediensteten, sondern auch die Verehrung als Mensch zu erwerben verstanden hatte. AK sein Rachfolger ist der Eisenbahn-Oberingenieur v. d. Heidt Aum 1. Dezember von Frankfurt nach Dießen versetzt Worten.
O Dienstsublläum b ei der Reichsbahn. Der Lokomotivführer Karl Koppele, Crednerstraße 40 wohnhaft, begeht am 1. Dezember sein 25jühriges DienstjubilSum.
0 Eine 82jährige. Frau Bennewitz, Lredxerstraße 38, feiert cm morgigen 1. Dezember ihren 82. Geburtstag. Sie ist ihrem hohen Alter entsprechend noch sehr rüstig.
•• Einige Baumfällungen sind in der letzten Zeit in der Kaiserallee, Sicher Straße, Dartenstrahe und am Delterstor vorgenommen Worten. VS handelt sich dabei um etwa zehn alte Bäume, bei denen sich ergeben hat, daß sie in star.en Maße hohl waren und infolgcdessen bet stürmischem Wetter eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bildeten. Ilm älnglücksfällen vorzul ragen, wurden die Däume entfernt; z. Z. wird einer dieser Alten gegenüber dem Gaswerk umgelegt. Reuanpflanzungen dürsten da, wo di« Daumreihe im ganzen erhalten werden kann, wieder vorgenommen werden, im übrigen wird man nur von Fall zu Fall entscheiden können, ob die jetzt verlassene Pflanzstätte wieder besetzt wird.
•* Das Dett des Gchoorgrabens entlang der Ostanlage befindet sich vielfach in sehr defektem Zustande. Das Mauerwerk ist stellenweise auf erhebliche Strecken herausgerissen, an anderen Stellen so gelorfert, daß es bei dem nächsten Steigen des Wassers mit auf und davon gehen wird. Hoffentlich wird dieser älebelstand, der einen gar unfreundlichen Anblick bietet, im Rahmen des Rotstandsarbeitsprogramms mit beseitigt,
*• Großreinemachen in den Anlagen konnte man gestern nachmittag bemerken. Gin« stattliche Arbeiterkvlonn« säuberle die Rasenflächen von den großen Laubmengen und den vielen Papierfetzen. Die Deete machen nunmehr einen recht guten Eindruck. Hoffentlich nimmt man sich m g eicher Weife auch unterer Straßen regelmäßig an.
Gin Dusch vollausgereifter Himbeeren wurde uns gestern als seltene Er- icheinung dieser Zahreszeit aus dem Garten der Frau Ww. Götz, Asterweg 52, überbracht. Dieser Herbst treibt in der Tat wunderliche Dinge.
* Oberhessischer Kunstverein. Wir werden nachträglich gebetm, daraus hinzuweisLN, daß sich unter den in der Ausstellung .Künstler- hilfc1 gezeigten bildhauerischen Arbeiten auch eine Plastik des Bildhauers Otto Erich Haas
befindet, die In unferm AusstÄlungSbericht vom Montag nicht erwähnt wurde.
" Ttadilheater-Abonnement. Die (Einlöjung des dritten Abschnitts der Abonnements
muß am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche erfolgen. Näheres in der heutigen Bekanntmachunq. wSN. Die Schnelligkeit der Luftpost ist immer noch nicht genügend bekannt. Wichtige
Die Giehener Getränkesteuer.
Iwei Klagen gegen die Stadt Greben auf Rückzahlung von über 56 000 Mark abgewiesen.
Der Provinzialausschuß für Obcrb;ffcn befaßte sich, wie gestern schon kurz berichtet, in seiner Sitzung vom Samstag wiederum mit Klagen von zwei Draucreien grgrn die Getränke- st«Verordnung der Stadl Gießen.
Die Firma G.eßrner Brauhaus und Sp'ri- rusfabrik 2L u. W Denninghoff in G eßen llagle auf Rückerstattung von 36 624 19 Mk. uib die Firma Ihring-Melchior, Kvmmandit- Sseilschatt in Sich, auf Rückerstattung von
182,58 All. Getränkes! euern. die beid: Dra.l." reten in der Zeil vom Dezember 1 923 d i S 3uni 19 2 4 und September 1924 bis 2 u gu st 1 92 5 an die Stadt befahlt habrn. Der Antrag der Klägerinnen ging bah n, das Derwa'.- tungSgcricht möge feststelle i. daß die erwähnte Dettänkesteuerorvnung ungültig sei. daß niemals eine Deitra^pflicht der Klägerinnen auf Abgabe von öffemllchen Getränkesteuern an die Stadt Gießen bestanden habe und daß infolgedessen die Klägerinnen ohne Grund an die Stadt Gießen Abgak^n b^ahlt hätten.
3n einem früheren Derwallungsstnilver- fahren vor dem Provinzialausschuß hättm be.be Firmen auf HerauHablung von 44j8,35 HXL bzw. 2726,06 Rlk. Detrankesteurrn für die Monate 3uli und August 1 92 4 geklagt mit der Begründung, daß Die Klägerinnen nicht verpflichtet feien, Geträntesteuern an die Stadt Gießen zu bezahlen. 3n dem damals anhängigen Derwc»l° tungsstreitverfahren hatten sie di« Bestimmungen der Artikel 192 und 199 200 der Städteordnung und insbesondere die zweimonatlich: Frist zur Dorbringung ihrer Deschw:rdc gegen die Heranziehung zu den Abgaben der Stadt Gieren gewahrt. Der Provinzialausschuß hatte am 7. März 1925 die Klagen als unbegründet abgewi sen. weil er die Getränkesteuerordnung d:r Stadt Gießen aus formellen als auch aus materiellen Gründen für rechtskräftig erachtete.
Auf die 'Berufungen der Klägerinnen ernannte der Derwaltur.gZgerichtshos in Darmstadt am 7. Rovember 1925 zu R.uHt, daß die älrteile des Provinzialaussch:sses vom 7. M rz 1'25 au‘- zuheben feien, und daß die Anforderu,.gm der Stadt Gießen gegen die beidm Drauere.en auf Entrichtung von Getränkesteuern auf Grund der Getränkesteuervrdung vom 31. August 1923 für Die Monate 3uli und August 1921 muuläffig wären. Die gesamten Kosten des Verfahrens wurden der Stadt Gießen zur Last gesetzt. DaS Berufungsgericht hob di: GrtränlefteuerOrdnung lediglich aus formellen Gründen auf, weil Dersahrensvorschristen bei dem Zustand.kommen der Getränkesteuerordnung nicht genügend beobachtet worden waren. ES hatte der Krüsausschuß des Kreises Gießen nicht in e'.nw Sitzung Die Detränkesteuerordnung gutgeheihen, sondern es war durch das Krcisaml Gießen die Zustimmung von 4 Kreisausschußmitgliedern im Zirkular- wege eingeholt worden. Auch hatte der Herr Minister des 3miem nicht die schriftliche Genehmigung zum Zustandekommen der ©etränf:- fteuerorbnung erteilt, sondern das Kreisamt Gießen hatte mit Rücksicht auf de damals gebotene Eile sInflationszeit) eine fernmündliche Genehmigung eingeholt. Ferner fehlte es bei der Getränkesteuerordnung an einer Bestimmung über den Zeitpunkt ihres 3nkrasttretrns. Da somit aus formellen Gründm die Ge- trankcsteuerordnung aufzuheben war. sah der D.r- waltungsgcrichtshof davon ab, auch darauf ein- zugehen, ob aus materiellen Gründen die Getränkesteuerordnung rechtZunwirksam sei.
Die Stadl Gießen zahlte hiernach die Beträge von 4 458,35 Mark an das Gießener Brauhaus und von 2 726,06 Mk. an die Firma 3hring Melchior zurück, lehnte aber jeglicheAn - träge auf Rückzahlung der übrigen , seit 1 923 von beiden Firmen monatlich gezahlten Getränke st eu erbe- träge ab mit Rücksicht darauf, daß nicht innerhalb zwei Monaten nach Zustellung der Anforderung Beschwerde im Berwaltungsstreit- versahren bei Dem Provinzialausschuß erhoben worden war. Hierauf re klag e.i Die beiden Bra. e - reien die Stadt Gießen bei Dem Landgericht der Provinz Oberhessen auf Heraus- zahlung Der Getränkesteuerbeträge, wie sie eingangs erwähnt sind. Diese Klage wurde Darauf gestützt, daß seitens Der Stadt Gießen eine ungerechtfertigte Bereicherung im Sinne der Paragraphen 812 ff Des Bürgerlichen Gesetzbuches vorliege. Die Beklagte machte Die Einrede der Un- zulässigkeit des Rechtsweges geltend und beharrte auf ihrem Standpunkt, daß gegen Die Anforderung von Steuern ausschließlich Die Derwaltungsgerichte nach Art. 192 und 200 Der SlädteorDnung angerufen wer Den könnten. Die 1. Zivilkammer des LanDgerichtS zu Gießen hat auf Die münDliche BerhanDlung vom 29. März 1926 Die Klagen unter Billigung des Standpunktes der Beklagten wegen älnzu- läsf igkeit des Rechtsweges abgewie- f e n. Gegen das Urteil des Landgerichts verfolgten Die Klägerinnen Berufung an Das Ober- landesgericht zu Darmstadt mit Dem Antrag, unter Aufhebung Der Urteile des Landgerichts den Rechtsstreit zur fachlichen Behandlung an das Landgericht zurückzuverweisen. Die Klägerinnen vertraten den Standpunkt, daß eine ausschließliche Zuständigkeit Der Derwaltungsgerichte nicht gegeben sei, Da diese nur über Die Ungültigkeit der Ordnung und Die Unzu- läf'igfeit Der Beitragszahlung zu entscheiden hätten, während vor den ordentlichen Gerichten nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts über
Die Amräge der Klägerinnen auf Rückzah - lung der zu Unrecht auf Grund einer nichtigen Ordnung an geforderten Beträge zu entleiben sei.
Rach Einlegung der Berufung vor Dem Ober- landesgericht strebten beide Brauereien nebenher auch noch das Derwaltungsstreitver- fahren vor Dem Provinzialausschuß an. Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgericht s in Darmstadt wies auf Grund der mündlichen Derhandlung vom 19. Oltober 1926 Die 'Beruf u n g c n gegen Die Urteile des Landgerichts Gießen vom 26. April 1926 kostenpflichtig zurück und erkannte die Urteile für vorläufig vollstreckbar. Dei dem Derufungs- aericht bestand kein Zweifel Darüber, daß wegen der von Den Klägerinnen feit 1923 bezahlten Beträge ausschließlich die Derwaltungsgerichte zur Entlcyeidung zuständig feien. An dieser Zuständigkeit könne dadurch nichts geändert werden, daß durch Entscheidung des Derwaltungs- gerichtshofe- vom 7. Rov. 1S25 die Getränkesteuer- orDnung als ungültig bezeichnet worden sei. Die Derpflichtung der Klägerinnen gegen jede einzelne, zu Unrecht ergangene Steueranforderung das Derwal- tungS st reitverfahren unter Beobachtung der Frist des Art. 192 Der Städteordnung durchzuführen, bleibt bestehen.
3n ter müntlläen Verhandlung vor dem Prv- vinzialausfchuß am Samstag wurde Beweis Darüber erhoben, wann und daß die Anforderung Der Getränlesteuern bei Den Brauereien ordnungsmäßig erfolgt ist. Die Klägerinnen behaupten. daß fie Die zweimonatliche Frist zur Erhebung Der Klagen gegen Die Veranlagung nicht hätten einhalten können, weil das Urteil Des DerwaltungsgerichtShofs. durch welches Die Ge- tränkfteueroitmung für ungültig erklärt worden ist, zur Zeit Der AnfvrDerung unD Zahlung Der Steuern noch nicht ergangen war. Der Vertreter Der Brauereien beantragte Stattgabe Der Klage. Die Vertreter Der Stadt Gießen beantragten kostenpflichtige Klageabweisung, mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Art. 192 und 199,200 Der SlädteorDnung, wonach BeschwerDen gegen angenommene Beitraßspflichten oder Die Höhe Der auf einzelne Pfltchtigen entfallenden Ausschläge oder gegen von der Stadtlasse vereinnahmte Verbrauchsabgaben im Ver- waltungsstreitverfahren zu entscheiden sind und zwar in erster 3nstanz von Dem Provinzialaus- schuh. Die Frist zur Erhebung Der Klag« fei eine Ro 1 srist von zwei Monaten, die mit Dem Tag der Zustellung beginne unD nicht einge- halten worden fei Die Vertreter Der Beklagten vertraten Den Standpunkt, daß die Stadt Gießen sehr wohl berechttgt ttxr. auf Grund deS § 14 des ReichsfinanKausgleichsgesetzes Detränke» ftcucrn zu erheben und daß Die Getränkesteuerordnung der Stadt Gießen nur aus übertriebenem Formalismus von dem Vertoal- tungsgerichtshof auf gehoben worden sei Durch das erstinstanzliche UrteÜ des Provinz lala us- schusseS sei seinerzeit materiell entschieden worden, daß die Stadt Gießen im Rahmen Der ihr durch das Finanzausgleichsgeseh eingeräumten Befugnis zum Erlaß einer derartigen Steuerordnung befugt war. Zur Einführung dieser Steuermaßnahmen sei die Stadt Gießen aus Gründen des Gemeindehaushalts gezwungen gewesen, und das Gemeindebudget würde empfindlich gestört werden, wenn heute dahin erkannt werde, daß Die Stadt Gießen zur Rückzahlung Der erhobenen Abgaben an Die Brauereien verpflichtet fei. Dies hatte zur Folge, daß nicht allein eine Rückzahlung von etwa 56 000 Mk. an die beiden klagenden Brauereien zu erfolgen habe, daß vielmehr noch eine Reihe neuer Klagen zu erwarten fei. so daß schließlich mehr als 100 000 Mark zurückbezahlt werden mühten: zudem werde an genommen, daß Die Brauereien Die Steuern aus Die Wirte bzw. Konsumenten abgewälzt hätten. Auch könne nicht Darauf Rücksicht genommen werden, daß die Zahlung der Steuern von Den Brauereien unter Vorbehalt erfolgt sei. Wenn nach bürgerlichem Recht Zahlungen „unter Vorbehalt" unter Umständen eine Berücksichtigung erfahren, so habe Dieser Vorbehalt für Die Zahlung öffentlicher Steuern unD Abgaben keine De-> Deutung, weil lediglich die Rechtsmittel ergriffen wer den können, Die gesetzlich zulässig sind.
Dec Vertreter Der Klägerinnen widersprach, daß von Den Brauereien Die Steuern auf Die Wirte bzw. Konsumenten abgewälzt worben seien, und behauptete, daß Die Vrauereicn aus eigenen Mitteln Die Steuern aufgebracht hätten.
Der Provinzialausschuß erkannte zu Recht:
„Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschl. der Kosten der anwaltlichen Vertretung Der Stadt Gießen sind von Den Klägerinnen z u tragen.“
Der Streitwert wurde a) in der Sache Den- ninghoff-Gießen auf 36 624.19 Mk., b) in der Sache Ihring-Melchior in Lich auf 20 182,58 Mk. festgesetzt.
Maßgebend für diesen Urteilsspruch war insbesondere, daß die Klägerinnen nicht innerhalb Der in Dem § 192 Der StädteorDnung vorgeschrie- bcnen zweimonatlichen Rotfrist Klage gegen die Veranlagung bzw. Erhebung Der Getränkes!euern erhoben haben.
Geichäftsnachrichten — insbesondere auch nach deckt Auslande — können innerhalb weniger Stunden in den Händen der Empfänger fein, wenn sie mit der Luftpost versandt werden und wenn dabei die Eilzustellung am Bestimmungsori verlangt wird. Dl« (Hlugbüuer ab Frankfurt a. 9)1. beträgt z. B. nach Mannheim 35 Minuten. ÄarUruhc 1,15 Stunden, Bafel 3.13 Stunden, Moln 1,2<) Stunden, Brussel 3,10 Stunden, Pari» (über Köln—Brüssel) 6 stunden, London 7 Stunden, Hannover 2,15 Stunden, Hamburg 3.40 Stunden ufm. Die Luitpostjendungen müssen etwa Stunden vor Abgang der Flugpost oorliegen.
—Die Herbstgeneraloersamm' lung de» Vereins ehemaliger 116er fand nm Samstagabend im Postkellct bei guter Beteiligung der Mitglieder statt. Ein« reidjhaltige Tagesordnung stand zur Beratung. Der Vorsitzende Shirt Mohr begrüßte die t imcraben und erstattete ausführlich Bericht über den außerordentlich bar- monifch verlaufenen 116er Verband?tag in Alsfeld. Befandet» beifällig wurde die Mitteilung ausgenommen, daß es dem'Vorstand im Lause des Berichts- fahre» gelungen ist, die Schulden für da» 116er- Denkmal auf etwa 7000 Mark herunterzudrücken. Der eifrigen Tätigkeit des Vorstandes und einer lebhaften Werbetätigkeit durch da» feit Sommer erscheinende Verdandsorgan ..Der 116er" ist dies zu danken. Das Vcrbandsoraan hat sich in den Kreisen der 116er sehr gut angeführt und lebhaften Anklana gefunden. Die Nestschuld am Denkmal soll durch zinslose Darlehen aiiigcbradit werden. So befiehl die Aussicht, daß der Verein und der Verband recht bald die Schulden für das Ehrenmal der Gefallenen der 116er und feiner .Hiieg-formationen aufgebracht fein werden. Aus den weiteren Perhandlungen ist heroorzuheben, daß der Verein wieder dazu übergehen wird, von Zeit zu Zeit gesellige Veranstaltungen abzuhalken. Besonders wurde angeregt, da» Zimmerstutzenschießen auch in diesem Jahre wieder einzuführen. Ferner befiehl die Absicht, nach Neujahr allmonaUid) eine kameradschaftliche Zusammenkunft abzuhalten. Die diesjährige Weihnachtsfeier findet am 3. Welhnachtstag in der Turnhalle am Oswalds- garten statt: nach den Vorbereitungen verspricht sie einen recht guten Verlauf.
Buntes Allerlei.
E n neu:nt)e 't:S Zwarggefchlech..
Eine Raffe non Pygm3:n ist jetzt in Neuguinea enticät und durch mehrere Espeditionen eingehend erforscht worden Wie Robert M. Mac Donald in einer englischen Zeitschrift berichtet. leben diese Zwerge in einem Gebiet, In len die Quellen des Seiiil-FlusseS liegen, zwischen Den geheimnisvollen S:hne:öergen in der Rahe der holländischer^ Grenze. Rach ihren eigenen Erzählungen haben sie sich hier seit der „Mitte Der Zett" an ’.eficbelt, nachdem eine große 'Flut die „kleinm Länder" des Stillen OzeanS, worunter Die Karo!inen-3nseln gemeint sind, ülerfchwemmte und ihre Ahnen, Die „ Vogel men- schen" waren, zwang, zu Den hohen Bergen zu fliegen, auf Denen ihre Rachlommen jett leben. DaS Hauptdors, das Wambarima de tzt, hat ettra 5000 Einwohner: eS wird nie größer, da immer wieder Trupps ausgefchickt werden, um Die unzugängliche., Gebirgstäler im brit.schen und im holländiscf en Gebiet zu bsfiedeln. Die Männer find fast durchgängig 42 Zoll groß, kräftig gebaut und fast völlig mit Dünnem, grauem Haar bedeckt, sonst aber sehr ebenmäßige Erscheinungen, sie haben außerordentlich laute und gellende Stimmen, Die aus einem Megaphon zu kommen scheinen, können tlrtne Pfeile mit unfehlbarer Sicherheit durch Rohre blafen und tragen Diese naDelähnlichen Geschoss« in ihrem krauien Haar. Die Frauen bekam feinet von den Weißen, Die sie besuchten, zu Gesicht. Sie haken seltsame Tabu-Ge'e"c, Die ihnen Den Verkehr mit Der Außenwelt nur Durch Die Vermittlung von einigen Stämmen riesiger Menschenfresser gestatten. Die um fie herum wohnen. Es ist bisher weder Der britischen noch Der hollän- Dischen Verwaltung gelungen, diese wegen ihrer Wildheit gefürchteten Kannibalen zu bezwingen: aber sie smd tatsächlich Die D ener Der Zwerge und schüken sie gegen Eindringlinge. Die Riesen sagen: „Die kleinen Burschen treiben Teufelszauke r mit un3", und tatsächlich haben hie Zwerge Die Kenntnis gewisser Dinge, durch hie sie die Riesen sich gefügig machen, die man aber noch nicht herauSoekommen hat. Wambarima enthält etwa ein Dutzend öffentlicher Gebäude, die aus Bambus und Baumrinde erbaut find, und viele Baumhäuser. Di« öffentlichen Bauten find auf Pfeilern über hem Fluß errichtet und mit grausigen geflügelten Ungeheuern geziert, die hie Bilher von Göttern. Dämonen und Ahnen harstellen. Vortrefflich gewebte Matten kedeckcn hie Fußböden und schützen die Fenster. Taro, eine eßbare Wurzel, lZamS, Kartoffeln und eine Art Tabak werden angebaut: außerdem stellen hie P^mäen ein Berauschungsmittel Her, unter dessen Wirkung bad Gedächtnis schwindet. Sie sinh sehr gastfreunhlich gegen jeden, den sie als Gefährten aufnehmen, aber wenn man ein Tabu^Desetz bricht oder hie Frauen zu sehen versucht, Dann beendet ein vergifteter Pfeil die Freundschaft unb — das Leben.
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