Nr. 25 Drittes Blatt
Gießener Anzeiger tSeneral-Anzeiger für Gberheffen)
Samstag, 50. Januar 1926
Aufmarsch Englands im nahen Orient.
Von unserem Kr.-Korrespondenten. Konstantinopel, Mitte Januar.
Durch die jedem gesunden Rechtsempfinden widersprechende Entscheidung des Völkerbundes in der Mos sulf rage ist im nahen Orient eine ernst zu nehmende Kriegsgefahr heraufbeschworen worden und gerade der Hauptschuldige - England dürste sich am allerwenigsten irgend welchen Täuschungen darüber Hingebein Die gesamte Politik Londons im nahen Orient ist in den letzten Jahren zielbewußt aus diese Möglichkeit eingestellt gewesen und es läßt sich seit langem eine systematisch angelegte politische Kriegsvorbereitung Englands verfolgen, die in ihren Einzelheiten der bei ähnlichen Gelegenheiten mit echt englischem Geschick verfolgten Einkreisungspolilik entspricht.
Es ist nicht schwierig in der syrischen Llufstandsbewegung gewisse englische Einflüsse nachzuweisen und in Wirklichkeit hat gerade der» Aufstand der Drusen dem Engländer dadurch größten Ruhen gebracht, daß er den Franzosen, deren Politik im Orient vor allem gegenüber der Türkei der englischen bisher diametral entgegenstand, an die Seite Englands zwang. Gegen Zusicherung englischer Unter- stühung hat England in Genf jene Rückendeckung bei Frankreich gefunden, die es erst ermöglichten, seine unglaublichen Forderungen auf Mossul (das ihm der Franzose am allerwenigsten gönnt) im Völkerbundsrate durchzudrücken. Welche Rückversicherungen im Falle eines bewaffneten Kon- flcktes mit der Türkei beim Besuche des neuen französischen Kommissars für Syrien Jouve- nel in London festgelegt worden sind, läßt sich nur vermuten. Sicher ist jedoch, daß Frankreich es in der Hand hat, in jenem Zipfel Rordsyriens, der wegen der einzigen Eisenbahnverbindung nach Mossul von größter Wichtigkeit ist, einen türkischen Aufmarsch wirksam zu unterbinden. Allerdings liegt hier auch wohl der wundeste Punkt des ganzen syrischen Mandatgebiets, denn die Stellungnahme der hier ansässigen 300 000 Surfen Dürfte im Kriegsfälle nicht zweifelhaft sein.
Cs ist ein eigenartiges Zusammentreffen, daß gtiütfe zur Zeit der Verhandlungen in Genf durch den eigens nach Arabien entsandten Bevollmächtigten Sir Gilbert C l a y t o n verschiedene wichtige Abkommen mit dem Wahabiten- f ult an Ibn Saud zustande kamen. Tatenlos hatte England bis jetzt dem Kampfe seiner beiden arabischen Schützlinge zugesehen, um dann den von ihm geschaffenen König Ali ganz fallen zu lassen, nachdem sich Ibn Saud als der Stärkere erwiesen. Veröffentlicht worden ist hier allerdings in typischer Weise nur ein harmloser Vertrag, doch wird sogar von der Zahlung regelmäßiger Subsidiengelder gesprochen. Dafür hat Ibn Saud seinerseits die Engländer beauf- Iragt, seine Interessen — vor allem in Syrien! — wahrzunehmen, woraus sich dann bei irgendwelcher Gelegenheit für England di« Möglichkeit ergibt, in der ihm eigenen uneigennützigen Weise irgendwo Forderungen für seinen Mandatar außjustellen, ein Geschäft, das in der englischen Kolonialpolitik sich stets aufs neue bewährt hat — man denke an Mossul? Für die Möglichkeit kriegerischer Ereignisse mit der Türkei ist der Vertrag von allergrößter Bedeutung. Ist auch kaum anzunehmen, daß der Araberfürst aktiv am Kampfe gegen die Türkei teilnehmen werde, so ist doch die durch den Vertrag geschaffene Rückendeckung von größtem strategischem Werte, da das englische Aufmarschgebiet, dessen Basis Basra und der Persische Geolf bildet, von Ibn Saud, der dort über eine modern gut bewaffnete berittene Truppenmacht verfügt, stets ernstlich bedroht werden konnte.
Im Irak selbst ist von den Engländerin in Den letzten Jahren eine vorzügliche Truppe aus Einheimischen geschaffen worden, die nur wenig englisches Führermaterial erfordert, dafür aber aufs beste mit modernsten Kriegsmitteln, vor titleem mit Kampfwagen und Flugzeugen, ausgerüstet ist. Vorwiegend hat man die Soldaten aus den Reihen der christlichen Bevölkerungsteile, Der Restorianer und der Assyrer, gewählt, die ein anerkannt kriegstüchtiges Völkchen bilden.
Aus den nicht ausbleibenden Zwischenfällen mit der vertragswidrig an der Grenze angesiedelten christlichen Bevölkerung lassen sich dann leicht „Christenverfolgungen" herauskonstruieren — ohne die Türken damit so ganz schuldlos hinstellen zu wollen. Immer aber läßt sich für England daraus politisches Kapital schlagen, wie es ja durch den überaus übertriebenen Bericht des esthnischen Generals Lay- donner in Genf wirklich geschehen ist.
Die mit großer Aufmachung von der italienischen Presse ausposaunte Besprechung Chamberlain-Mussolini reiht sich in das Gesamtbild der Einkreisung durch England ein. War auch der Zweck der reklamehaften Verkündung dieses angeblichen Mittelmeerblockes auf Seiten Italiens nur der, ein Entgegenkommen Englands in der Schuldenregelung zu erreichen, so kamen die in dem letzten Jahre des öfteren offen ausgesprochenen Absichten Mussolinis auf Gebiete der anatolischen Küste (Mersina, Adana) der englischen Politik nur zu gelegen. Die von den Italienern vertragswidrig mit Eifer betriebene militärische Befestigung der Insel Rhodos geschieht mit Duldung Englands, wenngleich die jetzt erfolgte Errichtung einer Flottenbasis auf Leros, der nördlichsten Insel des Dode- kanesos in London doch einiges Bedenken erregt. Schon in Hinsicht auf einen anderen Schützling Englands, auf Griechenland, das seine Wünsche auf kleinasiatischen Besitz (Smyrna) immer noch nicht aufgegeben hat, trotz des überaus großen Unglücks, das der auf Englands Betreiben unternommene Einfall in Anatolien vor einigen Jahren dem Lande gebracht hat. Unter Leitung englischer Admirale ist die griechische Flotte zu Wasser und zu Luft heute bereits soweit verstärkt worden, daß sie im^ östlichen Mittelmeer zu einer bedrohlich vorherrschenden Macht geworden ist.
Der Ring schließt sich mit Bulgarien, in dessen Politik sich die Fäden englischen Cm- schlags unschwer verfolgen lassen. Erregte schon die Ablehnung des angebahnten bulgarisch-türkischen Freundschaftsvertrages durch Bulgarien in Angora vor einiger Zeit unliebsames Aufsehen, so wurde das Mißtrauen letzthin noch verstärkt durch die offene englandfreundliche Stellungnahme der Bulgaren in der Mossulfrage. Die günstige Entscheidung im griechischen Grenz- konslikt und die vor kurzem ausgesprochene Aufhebung der 'Militärkontrolle ist vor allem auf Betreiben Englands erfolgt und Bulgarien hat dafür kürzlich in London die Erklärung abgegeben, daß es sich jeden engeren Zusammengehens mit Angora enthalten werde.
Es gehört zum eisernen Bestände englischer Politik bei irgendwelchen kriegerischen Verwicklungen, die sich bei feinen imperialistischen Zielen leicht ergeben, nach Möglichkeit die guten Freunde bluten zu lassen. Wenn man heute wirklich von einer politischen M o bili sa - tion Englands im nahen Orient sprechen kann, so bedeutet das nichts anderes als das Bestreben, durch eine geschickt geleitete Politik Araber, Franzosen, Italiener, Griechen und Bulgaren bei der englischen Stange zu halten und nötigenfalls auch zu Englands Ruhen kämpfen zu lassen.
Gegenüber den Auswirkungen dieser englischen Ginkreisungspolitik ist Angora gezwungen, sich seine Freunde zu suchen, wo sie nur zu finden sind. Persien und Afghanistan sind ihm wohlwollend gesonnen und mit Rußland ist kürzlich ein festes Abkommen geschlossen worden. Doch als besten Bundesgenossen hat die Türkei — d i e Zeit. Angora kann warten, bis eine günstigere Konstellation es ermöglicht, das zu nehmen, was ihm mit Recht gehört und wird keineswegs zu einem Zeitpunkte kämpfen, der den Engländern paßt. Der übertriebene Imperialismus der Westmächte wird sein Werk tun. Schon läßt die Unzufriedenheit der arabischen Welt da und dort bedenkliche Zeichen aufleuchten. Die jetzt mögliche direkte Llnterwühlung durch die Sowjetpropaganda wird ihre verhängnisvolle Einwirkung voll entfalten können und den gemeinsamen Haß eines enttäuschten Orients leicht zu einem festen Block zusammenzuschweißen vermögen, zum Kampfrufe des Orients gegen den imperialistischen Okzident.
Die Sorftoerwaltung in Hessen.
Don unterrichteter Seite gehen uns folgende kritische Betrachtungen zu den augenblicklichen Verhandlungen im Finanzausschuß des hessischen Landtags $u:
Rach den Ausführungen des Herrn Finanz- ministers im Landtag zum Staatsvoranschlag für 1926 ist die Lage der Hess. Finanzen bedrohlich uird ihre zukünftige Entwicklung nicht minder bedenklich. Den Ernst der Situation beleuchtet das Spielen mit dem Gedanken einer Auflösung des Volksstaats Hessen bezw. seiner Zuteilung an ein größeres Rachbarland und andererseits der Wunsch und Ruf nach einem Diktator!
Finanzausschuß und Landtag sind in die Beratung des Staatsvoranschlags eingetreten, die nach den einzelnen Kapiteln und Titeln geschieht, in der selbstverständlichen Absicht, die Finanznot des Staates nach Möglichkeit zu erleichtern. Mit noch ungebrochener Kraft wird augenblicklich das Kapitel 1 Forst- und Kameralgüter unter Forstverwaltung durchberaten. Als vorläufiges Ergebnis beantragt der Finanzausschuß unter anderem die weitere Auflösung einer größeren Anzahl von Forstämtern und Förstereien, Herabsetzung der Zahl der verwendeten Assessoren von 17 auf 7 und der Forstschreiberstellen von 107 auf 71.
Hierzu einige kritische Bemerkungen:
Das Ziel jeder Forstwirtschaft besteht darin, auf der gegebenen Fläche dauernd einen möglichst hohen Reinertrag unter Erhaltung bzw. Steigerung des Kapitals, das in dem vorhandenen Holzvorrat und der Bodenkraft steckt, zu erzielen. Dies hohe Ziel zu erreichen ist nur möglich durch einen intensiven Wirtschaftsbetrieb. Ein solcher erlaubt in großen Zügen durch die sogen. Forsteinrichtung die im Walde arbeitenden Kapitalwerte und deren natürliche Vermehrung durch den Zuwachs zu erfassen, hiernach kalkulatorisch die Rente für die nächste Zeit zu schätzen und jährlich festzulegen; ferner das zum Einschlag kommende Holz auszusuchen, nach den markgängigsten und bestbezahlten Formungen aufarbeiten zu lassen und geschickt zu verkaufen, sowie die Erhaltung des Waldes auf künstlichem oder natürlichem Wege zu betreiben.
Die Wissenschaft hat nachgewiesen, daß für die zweckmäßigste Ausnutzung der Arbeitskräfte der leitenden Beamten und seiner Gehilfen eines Forstwirtschaftsbetriebes, die diese Fülle von Arbeit zu erledigen haben, die Fläche maßgebend ist. die zweckmäßigste Flächengröße, die sehr stark beeinflußt wird durch die Zusammensetzung des Waldes aus einer oder mehreren Holzarten, durch gute oder schlechte Absatzmöglichkeit des Holzes und anderes mehr, entspricht für unseren hessischen Wald für ein Forstamt und für eine Försterei den augenblicklichen Verhältnissen. Außerdem haben die hessischen Forstämter auch noch den landwirtschaftlich genutzten fiskalischen Grundbesitz zu verwalten im Gegensatz zu anderen Ländern.
Es ist somit nicht zu verstehen, wie man es für wirtschaftlich richtig halten kann, eine bereits vorhandene vorbildliche betriebstechnische Organisation des unendlich wichtigen Staatsund Gemeindeforstwirtschaftsbetriebes abzuän- dem bzw. auf den Stand von 1879 zurückzuführen — um zu sparen! Das ist nicht gespart, sondern bedeutet einen wirtschaftlichen Rückschritt, den die Staatsfinanzen auf längere Sicht spüren werden. Ein i n t e n s i v e r Betrieb in obengenanntem Sinne ist bei größeren Forstamts- und Förstereibezirken auf die Dauer unmöglich
Ganz abwegig ist der Vorschlag, die Zahl der beschäftigten Assefsoren, Förster und Forstschrei- ber zu vermindern. Kein Kaufmann wird einen Teil feiner unbedingt nötigen Hilfskräfte entlassen. Mm nur ein Beispiel herauszugreifen, sei nur kurz angeführt, daß die Assessoren in der Hauptsache zu F o r st e i n r i ch t u n g s arbeiten dringend benötigt werden, die die Grundlage unserer gesamten Wirtschaft bilben. Ohne Forsteinrichtung kann von einer geregelten Wirtschaft keine Rede mehr fein, es muß zu einem planlosen Hauen in unsere Waldbestände kommen, zu einem reget-
losen Betrieb, den die Finanzlage des Staates am allerwenigsten vertragen kann.
'Bedauerlich ist die geringe Kenntnis und Einsicht selbst der gebildeten Kreise in die Forstwirtschaft. Rur aus dieser Tatsache können Vor- anschäge wie die des Finanzausschusses entstehen.
Mit kurzsichtigen Sparmaßnahmen oft kleinlichster Art in den Forstwirtschaftsbetrieben kann der Finanznot des Staates auf die Dauer nicht geholfen werden. Die einzige Möglichkeit die Reinerträge des Waldes nachhaltig zu steigern und hiermit die Einnahmen des Staates und der Gemeinden zu erhöhen, liegt in einer großzügigen, nach kaufmännischen Grundsätzen geformten Mmflellung der Bewirtschaftung des Staats- und Gemeindewaldes. Sie könnte geschehen durch Abtrennung aus der allgemeinen Staatsverwaltung und Verselbständigung ähnlich der deutschen Reichsbahn und der Reichspost, wenn uns die Wissenschaft hierfür die nötigen Grundlagen geliefert hat. Ein solcher Schritt ermöglichte uns endlich einen klaren Einblick in die Erfolge unserer Wirtschaft und gäbe dem Betriebsleiter die richtigen Fingerzeige, wo er wirklich sparen kann.
Die Gießener Getränke- fteuerverorbnung.
Durch Urteil vom 7. November 1925 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Gießener Getränke st eueroerordnung vom 31. August 1923 für ungültig erklärt. Die Anforderungen der Stadt auf Entrichtung von Getränkesteuern auf Grund dieser Verordnung für die Monate Juli und August 1924 wurden als unzulässig bezeichnet. Mit den gesamten Kosten des Verfahrens wurde die Stadt Gießen belastet.
Diese Entscheidung in letzter Instanz hat großes Interesse ausgelöst, ja sie hat starkes Aussehen verursacht. Kein Wunder. Wenn man sich die sinanzwirtschaftlichen Folgen für unseren städtischen Haushalt und die unausbleiblichen Rückwirkungen auf die Inanspruchnahme anderer kommunaler Steuerquesten vor Augen hält, wird man die lebhafte Anteilnahme der Bürgerschaft an dieser Angelegenheit ohne weiteres verständlich finden. Als einschneidendste Folge war durch diesen Urteilsspruch zunächst dem in den städtischen Haushaltsplan für 1925 26 eingesetzten Getränkesteuer. Aufkommen von 100 000 Mk. die Grundlage ent- zogen; eine empfindliche Lücke in einem ohnehin knapp bemessenen Etat. Was in Zukunft an diese Stelle zu treten hat, ist heute noch ungewiß. Angesichts der engen Grenzen städtischer Steuerhoheit befürchten wir — und mit uns wohl auch zahlreiche Mitbürger —, daß erneut die Gewerbesteuer die Rolle des Lückenfüllers wird übernehmen müssen. Das wäre bedauerlich. Neben diesen Gedanken der praktischen Auswirkung des Urteils ist natürlich auch die Frage laut geworden, wie ein solcher Reinfall der Stadt überhaupt möglich war, und wer die Verantwortung dafür trage. Diese Frage ist berechtigt. Ihre Beantwortung ist jetzt möglich, nachdem die Urteilsbegründung in großer Ausführlichkeit vorliegt. Das 32 Seiten Kanzleiformat umfassende Schriftstück zum Abdruck zu bringen, ist aus Rücksichten auf den Raum nicht möglich. Es mag deshalb ein summarischer Ueberblick über das Ganze genügen.
Der Derwaltungsgerichtshof geht davon aus, daß diese Steuerordnung nur in Form einer Orts- satzung gemäß Vorschrift des Ministeriums des Innern erlassen werden kann. Diese Form ist auch von der Stadt Gießen eingehalken worden. Bei der Nachprüfung hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch folgende Mängel festgestellt:
1. Das Kreisamt Gießen hat die- vorgeschrie- bene Anhörung des Kreisausschusses nicht in Form einer Sitzung vorgenommen, sondern hat die Akten
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Die neuen Ritter des Ordens Pour le M6rite.
w Von Dr. F. Ernst.
Seit längerer Zeit find einmal wieder neue Mitter der Abteilung für Wissenschaft und Kunst jenes Ordens ernannt worden, dessen französischer Rame an Friedrich den Großen erinnert und der in feiner Kriegsabteilung wahrend des Wölkerringens so viele Tapfere ausgezeichnet hat. Es find Albert Penck in Berlin, D. Hilbert in Göttingen und Leopold Graf von Kalkreuth zu Eddelsen in Hannover.
Die Verdienste H i l b e r t s, der seit längerer Zeit als Professor in Göttingen wirkt, an dieser Stelle zu erörtern, verbietet sich dura) fein Fach. Er ist Mathematiker, und seine Forschungen und Entdeckungen Hegen vorwiegend auf dem Gebiete der Geometrie; er besitzt Weltruf in feiner Spezialwissenschaft und ist Mitglied fast aller gelehrten Akademien der Welt.
Albert Penck. Professor der Geographie in Berlin, Leiter des Geographischen Instituts der Universität und des Museums für Meereskunde, stammt aus Leipzig und ist im Jahre ltzo8 geboren. Dort war er auch Privatdozent, wurde Professor in Wien und kam 1906 als Rachfolger Ferdinand von Richthofens nach Berlin. Wie dieser, so faßte auch er fein geographisches Fach im engsten Zusammenhänge mit der Geologie an, und wie Richthofen bei Gelegenheit seiner Reise in China die Loh- oder Lehmbildung aufklärte und damit auch unsere deutsche Landschaft dem Verständnisse näher brachte, so schuf Penck durch seine langjährigen Studien in den Alpen die Geologie des Eiszeitalters. In dem großen erschöpfenden Standardwerke, das er zusammen mit seinem jüngeren Mitarbeiter, dem Wiener Meteorologen F. Brückner, herausgab, „Die Alpen im Eiszeitalter" (1902—1909, drei Bände), entwickelte er das Ergebnis seiner Forschungen. Er vertrat die Ansicht, daß die Eiszeit keine zusammenhängende Kälteperiode gewesen sei, wie es die sogenannten Monoglacialisten behaupteten, sondern er wurde ber Vertreter der neuen und jetzt allgemein anerkannten Lehre, daß zur Eiszeit Kältevorstöße mit wärmeren Zwischeneiszeiten abgewechselt ha
ben. und hiernach nannte man die Verfechter dieser Anschauung Jnterglacialisten. Penck erkannte nun, daß trotz ihrer ausgesprochenen Entstehung während der Eiszeit die norddeutsche Tiefebene nicht die geeignete Stelle sei, um die Frage, ob einheitliche Eiszeit oder wärmere Zwischenzeiten, zu entscheiden. Er fand, daß die Verhältnisse am klarsten am Rordfuh der Alpen ausgebildet seien, und nannte die vier Kälte- Perioden, die er feststellte, nach den vier Fluh- systemen der Günz, der Mindel. der Riß und der Würm. „An den Bergeshängen läßt sich am besten beobachten, wie weit etwa eine erste Eiszeit mit ihrem Gletscherschutt ins Tal vorgerückt war, tote dann eine zweite sich nur im oberen Teil über sie gelegt hat, eine dritte über beide hinaus geschritten und eine vierte beträchtlich zurückgeblieben ist." Im Zusammenhang mit diesen Auffassungen, die sich als bahnbrechend erwiesen, jetzt überall anerkannt sind und anteilig als Gliederung dieser Periode verwendet wurden, stehen die Forschungen Pencks über die Theorie der Erdschwingungen. Weshalb kommt es, daß. wie sich an den Säulen des Tempels in Puteoli feststellen läßt, in den 2000 Jahren diese Gegend mehrmals für Jahrhunderte gehoben und dann wieder unter den Meeresspiegel gesenkt wurde? Weshalb stellen wir auch während der Eiszeit an der Ostseeküste mehrere Seeüberflutungen und mehrere Male ein Auf- tauchen fest? Woher kommen die großen Veränderungen im Rorden der Alpen, überhaupt der quer durch Europa und Asien verlaufenden Kettengebirge? Auch diese Fragen suchte Penck durch wichtige Spezialforschungen aufzuklären.
Von dem Gelehrten Penck. dem kühlen Erforscher geologischer Verhältnisse, zu Leo p o l d Gras v. Kalkreuth, dem großen Meister der Farbe erscheint ein gewaltiger Sprung, und doch verbindet die beiden neuen Ritter einö, das beiden gemeinsam ist, und daß sie beide groß gemacht hat, die tiefe Verehrung uich Treue der Ratur gegenüber, das deutsche Gefühl für die Heiligkeit dessen, was dort erforscht, hier künstlerisch dargestellt wewen soll. Kalkreuth ist Düsseldorfer, aber fein Ahne war der General Friedrichs des Großen. Er haust als «.anbtoirt auf seinem Gut, er ist tief verwachsen mit dem
Werden und ^vergehen, er fühlt ganz anders den heiligen Kreislauf des Jahres als der von der Scholle entfremdete Großstädter. Daher kommt dieses Llrtümlich-Starke, Erdhast-Gewaltige, das uns aus den Bildern dieses Meisters entgegen- strömt, aus feinen meisterhaften Bildnissen, aus den Landschaften, die seine Erde darstellen, die Erde, die er bebaut und deren gefurchtes Antlitz er so wuchtig vor uns Ereignis werden läßt.
ßibri, der große Biicherdiel».
Der Gedanke, daß ein Gelehrter an Dokumenten, die ihm zur Erforschung anvertraut worden sind, Unterschlagungen begeht, ist so ungeheuerlich, daß die Wirtlichkeit zu Hilfe kommen muh, um ihn glaubhaft zu machen. Roch ist der Fall — in des Wortes wahrstem Sinne genommen — des Doktor Hauck in frischer Erinnerung. der aus Archiven Deutschlands, Oesterreichs und Italiens Tausende von Autogrammen veruntreut hatte, doch bald wird auch er vergessen fein wie der seines großen Vorgängers Libri, durch den in den vierziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts die gesamte wissenschaftliche Welt in Aufregung verseht worden war. Der im Jahre 1803 in Florenz geborene Guglielmo Druto Jcilio Temoleone Cvnte Libn Carueci della Sommaia, infolge seiner bertor- ragenden Begabung mit zwanzig Jahren schon Professor der Mathematik an der Universität Pisa, schrieb, nachdem er aus politischen Gründen; die Heimat mit Frankreich vertauscht hatte, m der gleichen Stellung am College de France die berühmte, vierbändige, auch heute noch zitierte „Histoire des scienees mathematiques en Jtalie de la Renaissance jusqu'ä la fin du XVHc siocle . Von jeher ein Kenner und Käufer alter Handschriften und Bücher, erwarb er sich bei ben archivalischen Vorbereitungen zu feinem Werke so ausgezeichnete Kenntnisse auf dem Gebiete der Bücher- und Handschriftenkunde, daß er im Jahre 1841 zum Schriftführer der Kommission für die Inventarisierung und Katalogisierung aller in den französischen Bibliotheken befindlichen Handschriften ernannt mürbe. Man hatte den Bock «um Gärtner gemacyt. 3 m Schuhe einer so hoh;.. .mitlichen Eigenschaft konnte
Libri jahrelang, ungestört durch Kontrolle, aus den öffentlichen Bibliotheken 'Frankreichs sich die kostbarsten Manuskripte und Drucke aneignen. Gerüchte und Klagen, die sich hervorwagten und ihn des Diebstahls verdächtigten, zerstreute er anfangs geschickt.
Als er aber im Jahre 1847 in London eine Büchersammlung versteigern ließ, die 3025 wertvollste alte französische Werke umfaßte und 100 000 Franks erzielte, und, als er eine Handschriftensammlung durch einen Vermittler für 200 000 Franks an den Lord Ashburnham verkaufte, wurde den zahlreich eingelaufenen Beschuldigungen stattgegeben und, im Februar 1845, die Anklage wegen Diebstahls gegen Libri erhöben Dieser rechtfertigte sich von England aus, wohin er geflüchtet war, in einer Broschüre von 116 Seiten, wobei er an über 200 Bänden, die ihren Besitzvermerkungen nach unzweifelhaft aus öffentlichen Bibliotheken stammten, aus Quittungen die rechtmäßige Erwerbung nachwies. Auch gelang es ihm, die Verurteilung eines Redakteurs, der die Anklageschrift veröffentlicht hatte, zur Zahlung von Schadenersatz, Bekanntmachung des Urteils in zwanzig Zeitungen und Tragung der Kosten herbeizuführen. Rachdem aber die mit der Untersuchung betrauten Sachverständigen der Bibliotheque Rationale und der Ecole des Charles an den m Paris zurückgebliebenen Beständen von Llbris Sammlungen in vielen Fällen die Entwendung und Verwischung der Herkunft einwandfrei fe|t- gestellt hatten, wurde das Verfahren gegen ihn eingeleitet und er am 22. Juni 18d0 zu zehn Jahren Zuchthaus und den Kosten verurteilt. Damit ging er aller Auszeichnungen verlustig, die ihm seine wissenschaftlichen D'rdlenste angebracht hatten. Libri, der inzwuchen englischer Staatsbürger geworden war, beruhigte sich jedoch bei diesem Urteil nicht; noch un Jahre 1860 suchte er durch eine Eingabe eine Revision desselben zu veranlassen; trotz Befürwortung durch einflußreiche Freunde aber wurde er ab- schlägig beschieden. womit der Fall Libri endgültig abgetan war. Verarmt und vergessen starb am Libri am 28. September 1869 m Fic'vle bei Florenz. F. R.H.


