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Nr. 125 Drittes Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)

Samstag, 29. Mai 1926

Vie Lösung der sozialen Zrage.

Don unserem römischen ^-Korrespondenten.

Rom, Ende Mai.

Um die soziale Frage zu lösen, muß man den Sozialismus vernichten. Dies die einfache Formel, die sich aus dem komplizierten Experiment er­geben hat. Es fragt sich jetzt nur noch, ob auch die oberste Prüfungskommission, die Zeit, das Resultat anerkennen wird. Mussolini ist über­zeugt davon.

Dem groben Manne Italiens gebührt also das Verdienst, der Welt gezeigt zu haben, wie sie schnell und schmerzlos den säkularen Kampf aller gegen alle beenden und vermeiden kann. Er hat den Stein der Weisen gefunden und ist gern erbötig, ihn Interessenten zur Benützung zu überlassen. Damit der Friede lebe, werde der Kampf getötet. Weiter braucht es nichts.

Es hiehe aber Mussolinis eminent politi­schen Instinkt unterschätzen, wollte man ihm unterstellen, er habe den Frieden nur um des Friedens willen geschaffen. Das Gegenteil ist richtig. Der soziale Friede ist für chn.lediglich eine politische Waffe im Kampf um die Staats­autokratie. Mit dem diktierten Friedensvertrag hat er die sich bisher bekriegenden Kräfte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zwar gegenein­ander ausgeglichen, sie aber gleichzeitig doppelt dienstbar gemacht für den Staat. Bisher zog wie noch in allen anderen Ländern das eine Pferd, das andere hott, jetzt ziehen sie ge­meinsam die Staatsbiga in der Richtung, die ihr Lenker haben will. Das ist der tiefere Sinn des neuen Ärbertsgesetzes.

Betrachten wir zunächst diese Seite, die staatspolitische. Geben wir Mussolini selber das Wort. In seiner Botschaft vom 19. Mai, der Magna charta des neuen Italiens, heiht es:

Mit der gesetzlichen Regelung über die An­wendung des Gewerkschaftsgesehes ist der korporative Staat zur Tatsache geworden. Der weltfremde und ohnmächtige demo-liberale Staat ist gewesen. An seiner Stelle erstand der fafzisttsche Staat. Zum erstenmal in der Welt­geschichte verwirklicht eine grobe, konstruktive Re­volution wie die unsrige, auf dem Gebiete der Produktion und Arbeit friedlich die Zusammen­fassung aller wirtschaftlichen und geistigen Kräfte der Ration unter einem gemeinsamen Zweck."

Der neue Staat! Das ist das grobe Schlag­wort. Das neue Gesetz macht der noch in den üb­rigen Staaten herrschenden Ideologie ein Ende. Der Liberalismus ist immer nach faszistischer Auffassung nach dreihundertjähriger Umbil­dung von dem faszistischen Ideal der Produk­tionsordnung im starken Staate überwunden wor­den. Rathenau noch meinte, es sei die Wirt­schaft. die die Politik mache, Mussolini dagegen kehrt den Sah um. Die Politik ist es, das heibt das nationale Gewissen, das der pro­duktiven Entwicklung Gesetze und Regeln aufer- legt. Wirtschaft und Politik verbinden sich in dem gemeinsamen Ziele, die Macht des Staates zu erweitern. Der korporative Staat verwandelt das wirtschaftliche Ideal, die gröbtmögliche Er­zeugung, in eine überlegene politische Form. Der liberale Staat muhte sterben, weil er ver­braucht war. Er hat seine Kräfte in zahllosen Experimenten, die unsere raschlebige Epoche nicht mehr verträgt, verzettelt. Der faszistische Staat dagegen verkörpert das Ideal des modernen Staates. DaS scheint um so wunderbarer, als er. zum erstenmal im tausendjährigen Entwicklungs­gang politischer Einrichtungen, nicht das Er­gebnis vieler Versuche ist. es seien denn negative Erkenntnisse, sondern schneller, entscheidender Be­rechnung.

Das letztere ist zweifellos richtig, aber ob sich auch andere Völker eine solcheBerechnung", das heiht die gewaltsame Vernichtung aller po­litischen Gegner durch den augenblicklich Stär­keren gefallen lassen würden?Rach der eng­lischen Charta des Liberalismus, nach dem fran­zösischen Kodex der Demokratie zwei Typen bürgerlicher Ordnung und moralischer Vorherr­schaft gibt das faszistische Gesetz dem letzten Ideal der Geschichte konkrete Gestalt, es ist der neueste Typ der politischen Ordnunlg. Schon einmal ging das Recht, das Gesetz, von Italien atzs, nun gibt Rom zum zweitenmal der Welt ein Modell in die Hand."

Sehen wir uns also dieses Modell etwas näher an.

Alle Kräfte der Ration müssen der Ration zugute kommen, nicht der Internationale. Alles, was die Produktion schädigt, schädigt die Ration und muh infolgedessen vermieden werden. Ins­besondere also der Ausfall von Arbeitsstunden. Daher find sowohl Streik wie Aussperrung fortan verboten, ja. sie werden als Strafvergehen emp­findlich geahndet.

Damit zerbricht das zweischneidige Schwert, daS bisher zwischen Arbeitgebern und Arbeit­nehmern stand. Ditz zweite Waffe, die dem nach Alleinherrschaft strebenden Sozialismus ent­wunden wurde, der Klassenkampf, wird in die Pflugschar des Arbeitsfriedens umgewandelt. Das heiht, die natürlichen Streitigkeiten werden durch Wirken einer höheren Gewalt aus der Welt geschafft. In der Kuppel der riesigen Arbeits­stätte, die ganz Italien bildet, thront eine Art Rrchterstuhl, das Ministerium der Gewerkschaf­ten, dessen Portefeuille Mussolini persönlich über­nommen hat. Hier laufen alle Fäden zusammen, von hier aus wird die Arbeit zum Wohle des Staates gelenkt. Hier wird in letzter Instanz über Lohnfragen entschieden.

Der Bau gliedert sich dann um der Liebersichtlichkeil wegen im Bilde zu bleiben in fünfzehn mächtige Hallen, die samt und sonders als Zeichen ihrer Abhängigkeit von der Zentral- gewalt das Liktorenbündel ziert. Sechs Arbeits­hallen für die Arbeitnehmer, sechs für die Arbeit­nehmer, drei für die freien Berufe. Alle pari­tätisch ausgebaut. Also 15 Gruppen Confede- razioni nazionali in 3 Hauptverbänden, den Confederazioni superiori, zusammengefaßt. Ar- beit^be? wie Arbeitnehmer verteilen sich auf folgende 6 Zweige: Industrie, Landwirtschaft, Handel, Transpoägesellschaften zu Wasser und zu Lände, Danken. Die freien Berufe umfassen: Proftzssionisten, Künstler und selbständige Hand- werker. ,

Die Arbeitsordnung für diesen Bienenstaat umfaßt 11 enggedruckte Zeitungsspalten, Iaht sich allo hier kaum in den Hauvtzügen wieder­geben, so interessant und, wie anerkannt werden muh. llar sie auch sein mag. Wesentliches enthält bereits der erste Artikel, der bestimmt, daß den Gewerkschaften nur solche Bürger beiderlei Ge-

Die Belastung der städtischen Wohlfahrts­pflege mit Aufgaben des Reiches.

Von Beigeordneten Dr. F r e y, Gießen.

Ein unglücklicher Krieg bringt dem Besiegten Verlust an Land und Leuten und belastet ihn mit einer Kriegsentschädigung. Damit aber sind die Kriegsfolgen nicht erschöpft. Weitere Lasten und Echwierigkcien entstehen im wirtschaftlichen und sozialen Leben des Besiegten, und nicht des Besiegten allein. Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene in großer Zahl müssen er­halten werden, und. wenn der Staat nur noch ein wenig auf seine Würde hält, so erhalten werden, daß sie keinem Beltlerdasein anheim­fallen. Der Wohlstand des Landes ist vernichtet. Damit ist die Kaufkraft der Bevölkerung stark geschmälert und mit ihr die Steuerkraft, ilcber- all. im Einzel- wie im öffentlichen Haus­halt muß gespart werden. Sparen aber heißt den Verbrauch einschränken, und Verbrauch ist, vom- Hersteller der Güter her gesehen. Absatz. Also Absatzverringerung und damit Detricbs- einschränkungen. Stillegungen. Dauer-Erwerbs­losigkeit. Muß mit einer verhältnismäßig hohen Erwerbslosenziffer dauernd gerechnet werden, und dies scheint in Deutschland der Fall zu sein, so sind es bald im wesentlichen dieselben Men­schen, die erwerbslos bleiben und sich höchstens einmal zu einer Gelegenheitsarbeit aufschwingen: es sind die. welche stets zuerst durch das Sieb der Wirtschaft fallen, wenn es geschüttelt wird, die Minderleistungsfähigen. Trägen, psychopa­thisch Veranlagten. So entsteht der Stand der ..Ausgesteuerten", der die Vorteile der Erwerbs­losenfürsorge durch Zeitablauf, wenn nicht ge­radezu durch Arbeitsscheu verloren hat und dauernd die Wohlfahrtspflege belastet. . Durch die Geldentwertung sind nicht nur Reichtümer zerronnen, sondern ist auch das arbeitsame Bürgertum der Vorkriegszeit, einst Quelle starker sittlicher Kräfte und Hauptträger der freien Liebestätigkeit, selbst zum Gegenstand der freien und amtlichen Fürsorge geworden. Ersparnisse zahlloser Arbeiter und Angestellten. Rotgroschen für schwere Tage, sind dahin und müssen ge­gebenenfalls durch ein Eingreifen der Wohl­fahrtspflege ersetzt werden. Dabei beginnt ein Siegeszug der Krankheiten, die recht eigentlich solche der gedrückten Lebenshaltung sind, der Rachitis und der Tuberkulose. Sie bedrohen den Rachwuchs mit Verkümmerung und Verkrüppe­lung. der bereits bedroht ist durch die sittliche Verwilderung der Kriegszeit, in der die starke Hand des Vaters fehlte. Eine umfassende Ju­gendfürsorge wird zum dringenden Gebot gegen­über der Zukunft.

Es wird in unserem Volke oft vergessen, dah diese ungeheure Kriegsfolgenhilfe noch zu leisten ist. Man hat die verlorenen Gebiete abgetreten; die Frage derReparationen" ist geregelt. -Im übrigen, so meint man. kann nun alles wieder wie vor dem Kriege werden. Erwachsen da auf diesen sozialen Gebieten größere Ausgaben, wer­den mehr Arbeitskräfte verwendet, so empfindet man das als eine ganz ungerechtfertigte Auf­blähung der Verwaltungsstelle, entsprungen der Großmannssucht, dem enthielten Organisations­drang oder auch überspanntem Sozialempfinden des Leiters, und möchte es schleunigst durch ..Abbau" beseitigen. Genährt wird diese falsche Auffassung dadurch, daß die Belastung an Stellen auftntt, an denen man Kriegslasten nicht zu suchen pflegt, im Haushalt der Städte.

Der Krieg ist ein Krieg des Reiches ge­wesen. Man sollte also glauben, das Reich sei die berufene Stelle, die Schäden des Krieges wieder gut zu machen. Ursprünglich ist man wohl auch dieser Meinung an leitender Reichsstelle ge­wesen. denn man hat ursprünglich diese Lasten zum sehr großen Teil auf das Reich über­nommen. indem man die Kosten den Gemeinden erstattet hat. Aber mehr und mehr hat man sie abgewälzt, so dah den Städten neben der un­geheuren Derwaltungsarbeit auch noch die sach­lichen. eigentlichen Kosten der Fürsorge größten­teils bleiben.

Arn wenigsten fällt hierbei noch die Für­sorge für die Kriegsbeschädigten und Kriegs­hinterbliebenen selbst ins Gewicht. Sie erhalten auf Grund des Reichsversorgungsgesetzes eine Rente durch die Dersorgungsämter. Sind sie auf diese Rente ganz oder vorwiegend angewiesen, so bekommen sie die Zusahrente, die zwar das Reich trägt, aber das städtische Wohlfahrtsamt zuerkennt und auszahkt. In Gießen unterstehen so 405 Zusahrentenempfänger der Fürsorge des Wohlfahrtsamtes. Rechnet man hierzu die Be­arbeitung der abgelehnten Anträge, so wird man erkennen, daß damit die Verwaltung stark be­lastet ist. Indessen leistet das Reich dafür Ersatz. Das Reichsversorgungsgesetz billigt aber den Ver­sorgten in § 21ff. noch den Anspruch aufsoziale Fürsorge" zu, nämlich den auf unentgeltliche berufliche Ausbildung zur Wiedergewinnung oder Erhöhung der Erwerbsfähigkeit, ferner darauf, daß den Beschädigten und Hinterbliebenen bei der Wahl eines geeigneten Berufs, bei der Berufs­ausbildung und bei der Unterbringung und Er­haltung im Erwerbsleben beigestanden und ge­holfen werde, die Folgen einer erlittenen Dienst­beschädigung oder des Verlustes des Ernährers nach Mögllchkeit zu überwinden und zu mildern. Die Kosten hierfür trug ursprünglich das Reich

zu das Land und die Stadt zu je 1/ls. Durch die Reichsvcrordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924, entstanden auf Grund des Ermächtigungsgesetzes im Verfolg b:r v.elberusc- nen Dritten Steuernotverordnung, ist diese Last den Dezirksfürsorgcvcrbänden restlos auferlcgt, also der Stadt. Der hessische Staat ersetzt hier 50 Proz. der Kosten, aber durchaus freiwillig, solange er kann, und unter entschiedenem Te­st reit en jeder Rechtspflicht. Der Voranschlag 1926 ist hierdurch mit 34 300 RN. belastet, dem 18150 Mark an zu erwartenden Einnahmen entgegen- stehen.

Durch den gleichen Gesetzgebungsakt ist die Fürsorge für die Opfer der Geldentwertung, die Rentner, den Bezirksfürsorgeverbänden aufer­legt worden, während die Gemeinden ur­sprünglich nur 20 Prozent zu tragen hatten. Auch diese mittelbaren Opfer des Krieges machen wie die Kriegsbeschädigten einen Entschädigungsan-' spruch geltend. Einen solchen lehnt das Reich ab. Da es ihn aber als innerlich berechtigt doch anerkennen muh. so trifft es aus schlechtem Ge­wissen heraus Bestimmungen, die die Rentner­fürsorge zu einer besonders hervorgehobencn stem­peln. So wird der Gedanke derEntschädigung" in die Wohlfahrtspflege hineingetragcn, der ihr von Grund aus völlig fremd ist. und so ent­stehen verschiedene Klassen der Wohlfahrtspflege nach Güte und Leistungen, abgestuft nach der ilr- sache des Rotstandes. Diese Einteilung wird feit je vom gesamten Schrifttum, von allen führenden Köpfen der Wohlfahrtspflege als unsinnig und mit dem Wesen der Fürsorge unvereinbar be­kämpft. Sie führte zu parlamentarischen Schwie­rigkeiten. als anläßlich der Aufwertungsgesehe weiter in dieser falschen Richtung geschritten wer­den sollte und Totgeburten undurchführbarer Ge­setze entstanden. 853 Personen, die Familienange­hörigen nicht gerechnet, sind in der Stadt Gießen Empfänger der Rentnerfürsorge. Die ilnter- stühungslast ist in den Voranschlag 1925 mit 341 820 Mark eingesetzt. Die Verwaltungskosten trägt die Stadt allein. Von den Llnterstützungen trug das Land bisher 35 Prozent. Diesen Sah hat es jetzt auf 30 Prozent herabgesetzt. Man spricht von weiterer Herabsetzung. Die Rentner­fürsorge ist wie die Kriegerfürsorge eine neue und nun sehr schwere Last für die Stadt, die es in der Vorkriegszeit nicht gab. Die Dritte Steuer­notverordnung gab als Ausgleich für diese Lasten die Sondergebäudesteuer. Aber ihr Ertrag letwa 650 000 Mark für Gießen) steht außer Verhältnis zu den städtischen Zuschüssen für Wohlfahrts­pflege (hier 939 000 Mark), wobei noch 10 Prozent gesetzlich für Bauzwecke verwendet werden müssen und die Verwendung des größten Teils dieser Steuer für Wohnungsbauten von vielen Seiten mit starker innerer Berechtigung verlangt wird. Auch das Land erhebt Sondergebäudesteuer. Dah es damit die Verpflichtung habe, auch die Lasten mitzutragen, für die die Steuer als Gegenge­wicht geschaffen wurde, bestreitet es freilich. Seine Beteiligung an den Wohlfahrtslasten der Städte und Kreise will es als durchaus freiwillig und widerruflich angesehen wissen.

Rach dem Anleiheablösungsgeseh erhalten be­dürftige Inhaber von Reichsanleihen die soge­nannte Vorzugsrente. Auch hier mußten die Wohlfahrtsämter das Trümmerfeld aufräumen helfen. Es wurde ihnen die Bearbeitung der Anträge auf Dorzugsrente übertragen, eine ver­antwortungsvolle Ausgabe, die sich nicht übers Knie brechen läßt. Has Reich sagte hier Ersah der Verwaltungskosten zu. Hier schon muhte mit Schärfe dagegen Stellung genommen werden, dah der Reichsfinanzminister diese ffare und bün­dige Zusage Hinwegzuinterpretieren versuchte. 484 Anträge auf Versvrgungsrente sind bisher er­ledigt ober in Bearbeitung.

Der körperliche und sittliche Zustand der Jugend führte zum Erlah des Reichsjugendwohl- sahrtsgesehes. Es wurde nicht voll in Kraft gesetzt, um zu sparen. Eine erhebliche Zuschuh­leistung des Reiches war in § 78 vorgesehen, in der richtigen Erkenntnis, dah es auch hier gilt, Kriegsfolgen abzuhelfen. Auch diese Bestimmung ist der Sparverordnung zum Opfer gefallen. Etwa 175 000 Mark für Jugendfürsorge muhte der Voranschlag auf der Ausgabeseite vorsehen, denen anher 15 000 Mark, die der Staat wie früher zur Fürsorgeerziehung leistet, kein wirklich nen­nenswerter Einnahmeposten gegenübersteht. Da­bei sind diese Ausgaben unter dem Drucke der Wirtschaftslage aufs äuherste beschränkt worden und stehen an der äußersten Grenze dessen, was sich bei einer so wichtigen Zukunftsfrage verant­worten läßt.

Auch die Wochenfürsorge ist auf die Städte abgewälzt worden. Das Reich hatte die gute Be­stimmung getroffen, dah bedürftige Wöchnerinnen, die keinen Anspruch gegen eine Krankenkasse haben, aus Reichsmitteln durch die Krankenkasse ausreichende Hilfe erhielten. Die Reichsverord­nung über die Fürsorgepflicht hat Verwaltungs­arbeit und Kosten den Wohlfahrtsämtern über­tragen. Da die meisten in Betracht kommenden Mütter versichert sind, so entstehen wenigstens nicht allzu hohe Aufwendungen: etwa 4000 Mark I wird die Stadt zuschiehen müssen. (Schluß folgt.)

schlechts über 21 Jahren angehören dürfen, die moralisch und politisch, vom nationalen Ge» sichtspunüe aus, eine gute Führung nachweisen können". Also Auslese, wie im Dienenstaat. Auch juristische Personen können in die Gewerkschaf­ten ausgenommen werden, unter der Voraus­setzung, dah mindestens 75 von hundert Mit­gliedern einer Gesellschaft italienische Staats­bürger sind. Die selbständigen Handwerker müssen ohne weiteres aus ihrer Kategorie zu den Ar­beitgebern überwechseln, sowie sie auch nur be­zahltes Saisonpersonal beschäftigen.

Sämtliche Gewerkschaften haben ihre Sta­tuten, den Vorschriften angepaßt. zur Geneh­migung der Zentralgewalt ernzureichen, die nach Ermessen älmgrupprerungen oder Auflösungen vornehmen kann. Die Gewerkschaften höheren Grades (Föderationen und Konföderationen) bil­den juristische Personen. Aus Verbänden, Fö­derationen und Konföderationen bestimmter Pro­dukttonszweige erwächst hie Korporation, die keine juristische Person, fonbern ein Direktes Ver­waltungsorgan des Staates bildet. Ihre Vor­

sitzenden und Direftoren werden ernannt und ab­berufen durch den Gewerkschaftsminister. Zur Seite steht ihnen ein Derwaltungsrat, der sich aus den Delegierten der Verbände, Föderationen uitb Konföderationen gliedert.

Kollekttvverträge können nur anerkannte Ge­werkschaften abschliehen. Die Einzelheiten sind genau geregelt. Ebenso ein für allemal die Lohnstrettigkeiten. Wer versucht, sich irgendwie dem obligatorischen Schiedssprüche der Arbeits­gerichte zu entziehen, gleichviel, ob Arbeitgeber oder -nehmer, setzt sich schwersten Strafen aus. Hast und Gefängnis bedrohen die widersätzlichen Arbeiter schon, wenn sie aus Trotz schlecht ar­beiten, oder durch Verlassen der Arbeitsstätte höhere Löhne erzwingen wollen, wobei die Tat­sache des Streiks schon durch die Gruppierung von drei Mann gegeben ist. Beamte und öffent­liche Angestellte aller Art werden bei Arbeits­niederlegung oder passivem Widerstand (weißer Streik) zudem mit sofortiger Entlassung gemaß­regelt Das Gesetz verrät die harte, aber bisher erfolgreiche Hand Mussolinis. Es macht, wenn es

sich auf die Dauer durchführe.'. läßt, tatsächlich den nattonzerfressenden Arbcilslämpsen ein Ende, dem Müßiggang und der Derichleuderung na­tionaler Güter für parteipolitische Zwecke, der Verhetzung und dem Hineintragen politischer MeinunasverschiedeTlheiten in die Arbeitsstätte. Jedenfalls ist der große Versuch einer wohl­wollenden Prüfung auch m anderen Ländern wert.

Ein Aktschluß.

Bon Karl Freiherrn o. W e r k m a n n.

Das Urteil im ungarischen Franken« fälscherprozesse ist nicht intcreflnnt. Es be­endet einen Akt in diesem politischen Drama. Nicht den letzten.

Alles Interesse wird sich auf die Ergebnisse der Hauptverhandlung konzentrieren: auf bas, was sic zutage gefördert, noch mehr aber auf die Wahr­heit. die sie verhüllt oder geradezu entstellt hat . . .

In diesem außergewöhnlichen polil'.sch-lrinunel- len Drama gab es es tonnte nicht anders fein ganz außergewöhnliche Atteure.

Da trat der Ministerpräsident Stephan Graf Bethlen auf. Kein Angeklagter, aber ein Beschul­digter. Seine sprichwörtliche Ruhe, die volltom- inenfte Beherrschung der Nerven, die Schärfe seines Geistes, der Reichtum an Mitteln, seine überraschen­den Einfälle, seine Verwegenheit roatjn, wie immer, zu bestaunen. Aber dieser zielsichere und beherrschte Mann hatte doch einen Augenblick, da er einen Fehler beging: Er bezeichnete Windisch- graetz als einen tadellosen Kavalier trotz der Fran­kenfälschungen (und beruhigte ihn damit). Wenige Tage zuvor hatte ein früherer Ministerkollege Beth. lens, der hochangesehene Dr. Roland von Hegedüs, in einer gegen den Abg. Dr. Vaszonyi gerichteten Polemik, also in einem Plaidoyer für den Grasen Bethlen, behauptet, daß er, Hegedüs, in einem Ge­schäfte, das Windischgraetz als Ernährungsininister abgewickelt hatte, eine schwere Unregelmäßigkeit entdeckt habe; nur ein formaler Grund habe ver­hindert, daß Windischgraetz zur Verantwortung ge­sogen wurde. Vor den Frankenfälschungen (und ohne Zusammenhang mit ihnen) habe der Prinz auch den Versuch gemacht, den Scheck einer eng­lischen Aktiengesellschaft zu fälschen. Man muß sich die konkreten Vorwürfe des Dr. von Hegedüs gar nicht zu eigen machen und wird doch den Unter­schied in dem Urteil anfällig finden, das Graf Beth­len und das sein einstiger Finanzminister über den Prinzen Windischgraetz fällt. Noch kein unabhängi­ges Gericht hat den Versuch eines Zeugen ruhig hin- genommen, dem Urteile der zuständigen Richter vorzugreifen.

Ludwig Prinz Windischgraetz, nicht nur ein Be­schuldigter, sondern der f)auptangetlagte, gleicht in nichts dem Ministerpräsidenten. Der Prinz ist in- tellektuell und moralisch sehr jung, um zwanzig Jahr jünger, als sein Lebensalter verrät. Er ist ge­radezu unreif, leer, oberflächlich, geschwätzig, nie­mals konzentriert. Er hat für jedermann ein lie­benswürdiges, nichtssagendes Lächeln, kann aber niemandem zuhören. Seine Gedanken zerflattern. In den Umsturztagen, den bewegtesten und erschüt­terndsten in der Geschichte seiner Heimat, auch in der seiner Kaste, war er der erste Beamte im Ministe­rium des Aeußeren. Weniger bedeutende, weniger hochgestellte Beamte seines Ressorts sind unter der Last und Dual jener Tage zusammengebrochen, schlichen sich nachts aus dem Amte in ihr Heim, wo sie ihr Vaterland und die Zukunft ihrer Familie beweinten. Der Pnnz konnte noch Stunden, die über das Schicksal eines Reiches entschieden, noch in Spielklubs Erholung finden. Pnnz Windischgraetz mag ein kurzweiliger Genosse glücklicher Stunden sein (wenn diese nicht zu zahlreich sind). In ernste­ren Stunden sucht man ihn lieber nicht.

Und dieser Prinz soll der Verführer des Landes­polizeichefs, des stahlharten Herrn von Nadofsy ge­wesen fein! Nadossy, das ist doch der Mann, der fünf Jahre lang das Unglück eines jeden Menschen war, der auch nur in den geheimsten Fakten feines Herzens dem System grollte. Nadossy, das ist der Mann, dem die Schrecken der Kerker nichts zu sagen schienen, sofern sie andere zu ertragen hatten. Ernst, verschlossen, fast düster, kalt, grausam, überlegend, raffiniert mutig, trotzig. Imposant, wie dieser An- Ste vor dem Richter nicht nur mitschuldige Un- ene deckt! Er weiß, was er damit tut. Er wußte immer, was er tat. Auch die Uebernahme einer Rolle bei den Frankenfälschungen war kein Rechenfehler wie sich zeigen wird, wenn das Regime sich behauptet. Nadossy ist anderseits be­stimmt nicht der Mann, der sich von dem Knaben Lajos einfädeln ließe: gewiß nicht der Tölpel, der die Torheit eine Jrredentismus nicht entdeckt hatte, der mit falschen Banknoten ans Ziel zu kommen gewähnthaben soll". Nadossy ist eine Renaissance- sigur, der selbst Frankenfälschungen zuzutrauen sind doch nur, wenn es dabei um Sicheres ober Mög­liches geht und wenn starke, kluge Männer beim Werke sind.

Auch die anderenHaupttäter" der General Hajty und der Oberst Gero vom Kartographischen Institut können nicht der Ueberrebung eines Prinzen Winbischgraetz erlegen sein, ber niemals die Szene beherrscht, sondern stets auf einen Souf­fleur gehört yat. Diese alten Offiziere sind trotz Frankenfälschungen im Grunde genommen ge­rade Männer. Wenn nur der Prinz mit feinem stereotypen, faden ,Lch wünsche mich hierüber nicht zu äußern", eine fremde Verantwortlichkeit ange­deutet hätte, so könnte diesem Winke mißtraut wer­den, wenn aber die Hajty und Gero versichern, daß .sie von einer für sie kompetenten Person die Wei-