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Die Sondersteuer im Rechnungsjahre 1926. Von Regierungsrat Dr. Gretschmann, Gießen.
Vorweg sei für den Laien bemerkt, daß das Rechnungsjahr nicht identisch ist mit dem Kalenderjahr. Das Rechnungsjahr 1926, von dem im folgenden die Rede sein wird (abgekürzt Rj.) beginnt am 1. April 1926 und endigt nm 31. März 1927.
Ferner sei vorausgeschickt, daß die folgende Darstellung, die eine rein sachliche Uebersicht über den gegenwärtigen Rechtszustand zur Orientierung des Steuerpflichtigen geben soll, sich natürlich jeder Kritik über die Angemessenheit der vom Hess. Gesamtmini- sterinm erlassenen neuen Vorschriften sowie über die Tragbarkeit und die Art der Verteilung der Steuer enthalten muß. Sie will lediglich Material an die Hand geben. Denn die neue Sondergebäudesteuerverordnung ist da. Man wird sich in irgendeiner Meise mit ihr ouseinandersetzen müssen.
Was wohl am meisten Erstaunen gebracht hat, ist die Tatsache, daß der Finanzausschuß des Hessischen Landtags den Saß der staatlichen Sondersteuer nun endgültig auf 127,5 Reichspfennig pro 100 Mk. des Friedenswertes festsetzte. In dem am 31. März dieses Jahres ablaufenden Rechnungsjahr 1925 hatten wir zuerst einen Satz von 60 bann von August (— 3. Ziel) ab einen solchen von 80 Pf. für je 100 Mk. des Friedenswerts. Insgesamt also einen solchen von 73,3 Pf. für das Rj. 1925. Demgegenüber muß die Steigerung auf 127,5 Pf. schon als sehr beträchtlich bezeichnet werden.
Mit der staatlichen Sondersteuer allein ist es aber bekanntlich nicht getan. Es kottimen hinzu die gemeindliche und die Kreissondersteuer. Es braucht wohl nicht näher darauf eingegangen zu werden, daß schon rein äußerlich diese beiden Steuerarten sich dadurch unterscheiden, daß staatliche Sondersteuer einerseits und gemeindliche und Kreissondersteuer anderseits mit verschiedenen Steuerbescheiden angefordert wurden und werden. Im Rj. 1925 allerdings gab der Staat für die Sondersteuer keinen eigenen Bescheid heraus (es mußte vielmehr, worauf in öffentlichen Bekanntmachungen hingewiesen wurde, auf Grund des alten für das Rj. 1924 gültigen Bescheids die Steuer entrichtet werden), während die Gemeinden, wie z. B. die Stadt Gießen, auch im Rj. 1925 die Steuer durch eigenen Bescheid anforderten.
Wie hoch stellt sich nun im neuen Rj. 1926 die gemeindliche und Kreissondersteuer? Es ist interessant» zu erfahren, daß hier der hessische Staat sich seiner Schutzbefohlenen angenommen hat und in Artikel 11 der neuen Sondergebäudesteuerverordnung vom 10. März 1926 bestimmt hat, daß die Steuersätze für Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen den Höchstsatz von 687/io Reichspfennigen je 100 Mk. Friedenswert nicht übersteigen dürfen!
Ein konkretes Beispiel: Die Stadt Gießen erhob anfangs 60, zuletzt 80 Pf. je 100 Mk. Friedenswert, im Durchschnitt 68.3 Pf. im Rj. 1925. Nunmehr darf der von ihr erhobene Satz zusammen mit der Kreissondersteuer (die im Rj. 1925 6,3 Pf. betrug), nicht mehr als 68,7 Reichspfennige betragen. Sie wird also die zuletzt erreichte Höhe. (80 Pf.) nicht nur nicht beibehalten können, sondern von ihr sogar herunter st eigen müssen.
Für diejenigen Gemeinden, deren Finanzpolitik darauf gebaut hat, dem Beispiel des größeren Bruders (= hessischen Staates) folgend den Sieuersatz für 1926 hinauf-, und zwar in bedeutendem Ausmaße hinaufzuschrauben, stellt diese Vorschrift jedenfalls einen Strich durch die Rechnung dar.
Für den Pflichtigen dürfte nun von Interesse sein ein Vergleich der Gesamtbelastung im Rj. 1925 und 1926. Im Folgenden gebe ich ein Beispiel für Gießen.
1925:
Staat 73,3 Pf.
Gemeinde 68,3 „
Kreis 6,3 t,
zusammen 147,9 Ps.
1926:
Staat 127,5 Pf.
Gemeinde und Kreis zus. 68,7 „
zusammen 196,2 Pf.
Hierbei ist vorausgesetzt, daß Gemeinde und Kreis auch wirklich von der ihnen gewährten obersten Grenze Gebrauch machen. Des weiteren darf nicht übersehen werden, daß die Zahlen für 1925 nunmehr endgültige sind, während die Zahl 196,2 an sich noch eine Veränderung erfahren könnte, da in Artikel 5 Abs. 2 der VO. vom 10. 3.
Wilhelm Liebknecht.
Zu seinem 100. Geburtstag am 29. März.
Don F. M o r s i ch.
In der Geschichte des Sozialismus ist es eine eigenartige Erscheinung, daß ein Gutteil ihrer Schrittmacher nicht etwa aus den Reihen des Proletariats, sondern gerade aus den Schichten stammt, gegen die sich der Kampf richtet: aus der Aristokratie und dem Bürgertum. Und so ist es gar nicht wunderlich, wenn neben dem Grafen von Saint-Simon, den Großindustriellen Owen und Engels auch der aus traditionsstolzem Hause stammende Wilhelm Liebknecht in die Reihen der Vorkämpfer des Sozialismus eingetreten ist. Als er im März 1 <26 in Gießen zur Welt kam und man von der Zukunft des kräftigen Sprößlings sprach, war höchstens die Rede von Universitätsprofessor, Staatsbeamten, Offizier, etwa auch Theologen, zumal seine Homilie mit Stolz ihren Stammbaum im Hause Martin Luther wurzeln ließ. Auch das weitere Milieu, in dem er auft wuchs, dies damals noch ländlich-kleinstädtische, recht philiströse Gießen, mit seinen krummwinkligen Gassen, den verträumten Winkeln und Torwegen, den nischigen Giebelhäusern mit ausdrucksvollem Holzgebälk, war eher der Boden für das Wachstum behaglichen Friedens als hemnzungslosen Kla'fen- tampfes. Ein Eindruck war für den erstaunenden Knaben bestimmt: er fand ein Vorbild, das sich ja jedes Kind spielend sucht, er traf es in der Person eines entfernten Onkels, des Pfarrers Weidig in Butzbach, der wegen aller möglichen Umtriebe ins Gefängnis gekommen und dort auch, unter allerdings unaufgeklärten Umständen gestorben war. Dunkele Andeutungen der von ihm wenig beliebten Verwandten, bei denen der Junge, — er war schon mit sechs Jahren eine Vollwaise und verlebte keine schöne Jugend^- aufwuchs, mögen ihn wohl auf den verpönten Onkel aufmerksam gemacht und dadurch den Wunsch erweckt haben, auch einmal ein so interessanter Kerl wie dieser zu werden.
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessen) Montag, 29. März 1926
1926 vorgesehen ist: „Bei Aenderung der gesetzlichen Miete kann der Steuersatz im Wege der Bekanntmachung neu festgesetzt werden." Da die gesetzliche Miete nur eine Aenderung nach oben erfahren wird, heißt „neu festsetzen" praktisch so viel wie „höher festsetzen".
Mancher Steuerpflichtige wird angesichts dieser Zahlen nach Mitteln und Wegen suchen, um dem drohenden schweren Druck auszuweichen. Von vielen wird die Beseitigung des Friedenswer- tes als Grundlage der Berechnung als ein solcher angesehen. Bekanntlich haben wir noch das Nebeneinander von zweierlei Werten: Bei den Reichssteuern (z. B. Vermögenssteuer) wird ein viel niedrigerer Wert als bei den Landessteuern (Grund- und Sondersteuer) zugrunde gelegt. Das Reichsbewertungsgesetz soll, wenn es einmal durchgeführt sein wird, mit diesem für den Pflichtigen höchst unerquicklichen Nebeneinander aufräumen. Allein für das Rj. 1926 ließ sich dieses Ziel aus technischen Gründen noch nicht durchführen, die DO. vorn 10. 3. 1926, betr. die Sondergebäudesteuer, bestimmte daher in Artikel 3: „Die Sondergebäudesteuer wird nach dem gemeinen Wert der ihr unterliegenden Gegenstände erhoben, wie er für das Steuerjahr 1914 festgesetzt worden ist, oder bei inzwischen neu entstandenen Gebäuden ober Gebäudeteilen festgesetzt worden wäre, wenn sie damals bestanden hätten (Friedenswert)."
Wenn aber heute viele Steuerpflichtige sehnsüchtig wie einst Noah aus seiner Arche nach der Friedenstaube, so jetzt nach dem Tage des Verschwindens des für heutige Verhältnisse gar nicht mehr passenden, weil ungemein hohen gemeinen (Friedens-) Wertes Ausschau halten, so muß diesen leider entgegnet werden: „Es springt nicht viel dabei heraus!"
Denn die Ausschlagsätze werden so bemessen werden, daß im Endergebnis das Aufkommen an Sonderfteuer zum mindesten das gleiche sein wird wie vorher.
Eine sehr wichtige Neuerung bezüglich der Son- dersteuer im Rj. 1926 bringt die Regelung des im früheren § 28 Abs. 5 der 3. Steuernotverordnung enthaltenen Rechtsstoffes. Artikel 7 Abs. 3 der neuen Hessischen Verordnung vom 10. 3. 1926 lautet:
„Bei Grundstücken, die am 31. Dezember 1918 entweder unbelastet waren oder deren dingliche privatrechtliche Belastung nicht mehr als 30 v. H. des Friedenswertes (Art. 3) betrug, ist der Betrag der Steuer auf Antrag des Eigentümers so weit herabzusetzen, daß er einschließlich der Steuer nach Artikel 11 dieser Verordnung (Anmerkung des Verfassers: gemeint ist die gemeindliche und Kreissondersteuer),
bei unbelasteten Grundstücken ober bei einer Belastung bis zu 20 v. H. des Friedenswertes 1 v. H. des Friedens w e r t e s ,
bei einer Belastung bis zu 30 v. H. des Friedenswertes 1,75 v. H. des Friedens w e r te s ausmacht. Diese Vergünstigungen treten insoweit nicht ein, als die Steuer auf den Teil der Miete entfällt, der 100 v. H. der Friedensmiete übersteigt. Hypotheken der in den § 1187, 1190 BGB. bezeichneten Art gelten nicht als dingliche privatrechtliche Belastung im Sinne dieser Vorschrift."
Die Grundlage für diese. Regelung bildet Artikel 2 § Ile des Gesetzes über Steuerungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden vom 10. August 1925 (RGBl., S. 254). Diese reichsgesetzliche Vorschrift lautet: „Im § 28 erhält Abs. 5 als Abs. 3 folgende Fassung:
(3) Bei Grundstücken, die am 31. Dezember 1918 entweder unbelastet waren ober deren dingliche privatrechtliche Belastung nicht mehr als 30 v. H. des Friedenswertes betrug, ist der Betrag der Steuer auf Antrag des Eigentümers so weit herabzusetzen, daß er bei unbelasteten Grundstücken nicht mehr als 10 v. H. der Friedensmieke, usw. usw......Bei einer Belastung bis zu 30 v. H.
des Friedenswerts nicht mehr als 25 v. H. der Friedensmiele ausmacht."
Dies klingt ein klein wenig anders als das, was wir soeben oben gehört haben, macht aber rechnerisch einen gewaltigen Unterschied aus! Es ist ein Unterschied, ob ich den Erlaß auf dem Friedenswert (wie die hessische Verordnung) ober auf der Friedensmiete aufbaue (wie das Reichsgesetz). Ein Beispiel: Eine Hofreite hat einen Friedenswert von 25 000 Mk. Die Friedensmiete sei mit 5 Prozent == 1250 Mk. angenommen. Nach der einen Berechnung dürften die von sämtlichen 3 Steuergläubigern (Staat, Kreis, Gemeinde) angeforderten Beträge zusammen nicht mehr als 1 Proz. des Friedenswerts = 250 Mk. ausmachen, nach der an-
in
~ Als er die Schule verlassen hatte, wurde er selbstverständlich Korpsstudent: er sollte wie viele seiner Vorfahren Staatsbeamter werden. Aber schon auf der Schule hatte er sich heimlich mit den Schriften des großen sozialistischen Utopisten Saint-Simon auseinandergesetzt, und nun beschäftigte er sich auch auf der Universität mit den kommunistischen Ideologien. Statt Iura studierte er Theologie, Philosophie und Philologie mit dem stillen Wunsch, die Dozentenlaufbahn einschlagen zu können. Er war ein rechter Bücherwurm, eine spekulative, grüblerische Stubenhockernatur. Als er jedoch nach Berlin kam, um eigentlich die Gebrüder Grimm und Schelling zu hören, wurde er bald in die aktive Politik hineinge- zogen.
Sein Steckenpferd war die Idee der Befreiung Polens, eine Idee übrigens, der er noch bis an das Lebensende feine ganze Sympathie widmete. Auf einem Ausflug in die sächsische Schweiz wurde er beim Betreten der böhmischen Grenze verhaftet, und weil er der Teilnahme an der polnischen Verschwörung verdächtig war, aus Oesterreich ausgewiesen. Eine zweite Verhaftung ließ in ihm den Plan reifen, nach Amerika auszuwandern, um lieber im wilden Westen als in Europa eine Rolle zu spielen. Er schulte daher seinen Körper durch Turnen, Schwimmen, Reiten, Schießen und aing bann bei einem Zimmermann in Gießen in bie Lehre, um auch meisterlich eine Blockhütte im Reiche ber Cowboys bauen zu können. Nach dem er sich an der Universität Gießen unbeliebt gemacht hatte, ging er noch zwei Semester nach Marburg, bann sollte die abenteuerliche Reise nach Amerika beginnen. Doch schon in Mainz unterbrach er bie Fahrt in bie neue Welt, ba er Nachrichten über einen Sonberbunb- frieg, ben Vorläufer ber Bewegung von 1848, erhielt unb hoffte, baß sich hiernach boch auch in Europa bald für Feuerköpfe „Gelegenheit" bieten würde. Er ging nach Zürich, lebte vom Schulmeistern, das er auch in späterer Zeit noch sehr liebte, und bereitete sich auf die Advokatenlaufbahn vor. Beim Ausbruch der Februarrevolution stürmte er nach Paris, froh, endlich etwas zu erleben, doch
bern nicht mehr als 10 Prozent ber Friebensmiete — 125 Mk.
Man könnte einmenben: „Reichsrecht bricht Landesrecht. Wir halten uns nur an die für uns günstigere reichsrechtliche Regelung." Ganz schön, wenn nicht die Dritte Steuernotverordnung in der Fassung des Gesetzes vom 10. August 1925 ein Hintertürchen offen gelassen hätte! Es heißt: „Die Länder k ö n n en diese Sätze (Anm. des Vers.: nämlich 10 v. H. ber Friebensmiete usw.) zum Zwecke der Angleichung aneinander oder an die allgemeinen Sätze erhöhen oder herabsetzen: sie können im Interesse einer angemessenen Verteilung der Steuerlast weitere Belastungsstufen mit besonderen Steuersätzen belegen sowie bestimmen, daß die Vergünstigung des Satz 1 insoweit nicht eintritt, als die Steuer auf ben Teil ber Miete entfällt, ber 100 v. H. der Friedensmiete übersteigt."
Hessen hat von dieser den Ländern übertragenen Befugnis Gebrauch gemacht. Die wegen Nichtbelastung ober verhältnismäßig geringer Belastung Privilegierten werden also in diesem Jahre zur Sondergebäudesteuer in stärkerem Maße als bisher herangezogen werden.
Neugestaltet . ist ferner bas Kapitel über die steuerliche Heranziehung ber Sozialrentner, Kleinrentner unb Erwerbslosen. Die Sondersteuerver- orbnung für bas Rj. 1925 bestimmte in Art. 8: „Wenn ber Steuerpflichtige ober Mieter ober ein sonstiger Nutzungsberechtigter eine Unterstützung als Sozialrentner, Kleinrentner ober Erwerbsloser auf Grund gesetzlicher Vorschrift bezieht ober aus ber öffentlichen Wohlfahrtspflege unterstützt wirb, ist ber auf ihn entfallende Steueranteil auf Antrag bes Steuerpflichtigen zu erlassen."
Diese Vorschrift ist nun ganz weggefallen. Dafür bestimmt Artikel 10 ber Verorbnung vom 10. 3. 1926 für das Rj. 1926 folgendes:
„(*) Hilfsbedürftige Personen, die dauernd oder vorübergehend eine Mieterhöhung, soweit sie durch die Sondergebäudesteuer bedingt ist, nicht tragen können und eine entsprechende Wohnungsänderung vorzunehmen nicht in der Lage sind, sind durch die Fürsorgeverbände entsprechend zu unterstützen.
(-) Als Zuschuß zu den hierdurch entstehenden Kosten werden dem Minister für Arbeit und Wirtschaft 10 v. H. der veranlagten Sondergebäude- fteuer überwiesen: die Verminderung bes Steuersolls durch Ausfälle ist mit 15 v. H. des Solls.zu berücksichtigen."
Das Finanzamt wird sich also künftig mit sogenannten „Mußerlässen" auf Grund vorgelegter Bescheinigungen ber mit ber öffentlichen Wohlfahrtspflege betrauten Stellen nicht mehr zu befassen haben. Es wirb sich lediglich an ben Eigentümer als ben nach Art. 4 ber. VO. vom 10. 3. 1926 eigentlichen und alleinigen Steuerpflichtigen zu halten haben. Wie allerdings der Gedanke der Umwälzbarkeit ber Steuer, der in Art. 1 der VO. ausgesprochen ist („der Volksstaat Hessen erhebt für das Rj. 1926 eine Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz, die in die gesetzliche Miete einbegriffen wird) in die Tat umgesetzt werden soll, nachdem nach den jüngst veröffentlichten Beschlüssen des Steuerausschusses des Reichstages bie lOOprozentige Friebensmiete erst am 1. Juli dieses Jahres erreicht werden darf, bleibt ein Rätsel, denn Art. 17 der hessischen Verordnung vom 10. 3. 1926 bestimmt: „Diese Verordnung tritt am 1. April 1 92 6 in Kraft."
Als rein formelle Neuerung sei noch erwähnt, daß für das Rj. 1926 ein einziger staatlicher Steuerbescheid über Grundsteuer, vorläufige Gewerbesteuer und Sondergebäudesteuer, genannt „Steuerbescheid über Sanbesfteuern", den Pflichtigen zugestellt werden wird. Die Fälligkeitstermine werden sein: der 25. April, Juni. August, Oktober, Dezember 1926 und Februar 1927.
. Wenn ich nun vorstehend sine ira et studio eine Zusammenfassung der hauptsächlichsten Neuerungen auf dem Gebiete der einschneidendsten hessischen Landessteuer, nämlich ber Sondersteuer, gebracht habe, so sei mir zum Schlüsse auch eine Bitte an die Steuerpflichtigen gewährt:
Man vergesse nie, daß die Steuerbehörde nur ausführendes Organ eines höheren Willens ist. Die Finanzämter des Reiches sind seit ber Erzbergerschen Finanzreform auf ber ©runblage bes § 19 ber Ab- gabenorbnung verpflichtet, bie Verwaltung ber Lan- besabgaben mit zu übernehmen. Heute liegen bie Dinge so, baß diese Arbeiten bisweilen die Haupt- belaftung der Aemter ausmachen. Ungeheure Anforderungen an bie Energie, Arbeitskraft unb Oe» sunbheit ber Beamten werben gestellt. Es wäre verkehrt, wenn ber Steuerpflichtige seinen Unmut an biesen Beamten auslassen würde. Er darf auch nicht von ihnen verlangen, daß sie etwa durch laxe S)anb-- verhinderte ihn eine plötzliche Erkrankung, Her- weghs Zug mitmachen zu können. Erst während des badischen Aufstandes finden wir ihn in Struves Korps als Freischärler, aber er wird bald verhaftet, entgeht durch Zufall dem Standrecht. Er verliebt sich in die Tochter seines Freiburger Gefängniswärters, die später seine Frau wurde, gelangt in Freiheit, entgeht mit Not ber Fremdenlegion und flieht nach England, wo er in London bei Marx unb Struve Unterkommen finbet. Hier schult er sich unter Marxens Leitung in Theorie unb Praxis für die Agitation des Klassenkampfes.
Als er nach langjährigem Aufenthalt in England als Redakteur ber Norbbeutfchen Allgemeinen Zeitung austaucht, ist er bereits ein mit allen Wassern gewaschener sozialistischer Agitator unb Journalist. Nachbem diese Zeitung zu Bismarcks über- gegangen mar, tritt er aus unb schließt sich an Bebel an. Der Parteitag in Eisenach macht ihn 3um leitenden Redakteur des neugegründeten „Vorwärts": er schwang sich nun zur populärsten Gestalt der deutschen Arbeiterbewegung neben Bebel aus. Zwischen einer rasenden Produktion von Zeitungsartikeln und Artikelcben für alle sozialistischen Zeitungen und Blättchen Europas, — er schrieb perfekt deutsch, englisch und französisch — widmete er seine Arbeit der Geschichte ber Revolution, bie allerbings nie fertig wurde und nur einen schwachen Niederschlag in „Robert Blum und seine Zeit" sin'bet. Den größten Erfolg hatte „Die Emser Depesche", in der er die Entstehung des Krieges 1870/71 behandelt, dem er unb Bebel wenig sympathisch gegenüberftanben. Agitationsreisen führten ihn durch ganz Europa unb in bas Land ferner abenteuerlichen Jugendsehnsucht, nach Amerika: erst gegen die Neige seines ereignisreichen Lebens kam er nach Italien, das ihn, den Mann ber Humanist,schen Bilbung, immer mächtig angezogen hatte. Gewanb verstand er vor seinen Reiseerlebnissen zu plaudern, immer wieder versuchend, den Bildungsstand seiner Genossen durch Anregung zu heben. Oft empfand er schmerzlich ben großen Abstanb zwischen seinem umfaffenben Bilbungsgrab unb
fjabung ber bestehenden Vorschriften ben Willen des Gesetzgebers sabotieren. Es wäre wahrhaftig leichter, bei der Unmenge von Eingaben den An- trägen der einzelnen weitherzig stattzugeben, statt sie scharf unter bie Lupe zu nehmen. Es bars geglaubt werden, daß es wohl keinen Stand gibt, der sein täglich Brot so sauer verdient wie gerade der Steuerbeamte. Fortwährend ist er einem doppelten Druck ausgesetzt: dem Druck von oben unb ben, Druck von Seiten ber Steuerpflichtigen. Zwischen biesen beiden Riesenmühlsteinen lebt und arbeitet er.
Schwurgericht Gießen.
* Gießen, 27. März. Wie bereits kurz berichtet, verhandelte das Schwurgericht am Donnerstag gegen den Tagelöhner Otto Berg von Wohnbach wegen Totschlags. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Cramer, die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Eckert, die Verteidigung lag in Händen von Gerichtsassessor Wämser als Vertreter des Rechtsanwalts Leun.
Berg, ein fünfundzwanzigjähriger, großer, starker Mensch, ist wegen Einbruchsdiebstahls und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Äm 1. November v. 3. hatte er bei seinem Vater und seinem Dienstherrn, die ihn beide warnten, erklärt, wenn es am Abend Streit gebe, sei der erste, der ihm zu nahe komme, eine Leiche. Am Nachmittag feierte er in der Lindenwirtschaft in Wohnbach Kirchweih, und früg gelegentlich einen jungen Burschen, ob der einen tot stech en könne: er habe ein Messer, das auf beiden Seiten geschliffen sei, und wolle es ihm für den Fall, daß er es brauche, leihen. Gegen 9 -Ufor abends ging er nach dem eine Viertelstunde entfernten Obbornhofen in die Wirtschaft von Litt ins Hintere Zimmer, wo die jungen Burschen saßen, begann dort alsbald durch lautes und herausforderndes Wesen den ^rieben zu stören, zog, als er zur Ruhe ermahnt wurde, fein Messer, öffnete es und erklärte: „Hier habe ich etwas, wer die erste damit kriegt, will die zweite nicht, einer kommt bei mich, ein zweiter nicht, den ersten, der mir zu nahe kommt, steche ich zusammen." Es entstand Lärm und Tumult, und aus öem vorderen Wirtszimmer kam der Landwirt Wilhelm R u p p e l, ein vierunddreißigjähriger ruhiger Mann, verheiratet und Vater eines Kindes, • trat auf Berg zu, ermahnte ihn ernstlich zur Ruhe und legte ihm dabei die Hände auf die Schultern. Berg lieh sich für den Augenblick beruhigen. Als Ruppel weggegangen war, fing er alsbald wieder Händel an: er und ein Bekannter von ihm würden allein die Obbornhof ec Burschen zufammenschlagen, er habe schon einmal einen gezeichnet, da habe er Drei Wochen dafür gesessen, unD wenn er wieder einen zeichne, tue er es entweder ordentlich oder gar nicht. Auch vor dem Papagei habe ich keine Angst. Damit meinte er den Landwirt Ruppel, der ihn eben zur Ruhe ermahnt hatte. Als der im Zimmer anwesende Theodor Ruppel seinen Bruder herausfordernd beim Spitznamen nennen horte, sprang er mit den Worten: „Was hast du gesagt, das sag' ich meinem Bruder", zornig vor Berg hin, ging dann ins vordere Zimmer und sagte es seinem Bruder ins Ohr: dieser stand auf, begab sich ins hintere Zimmer, trat vor Berg hin, der, ein Bierglas in der Hand, auf der Dank, wo er gesessen hatte, ruhig sitzen blieb, und legte ihm mit der Fage: „Was hast du gesagt?" wie früher beide Hände auf die Schultern. 3m gleichen Augenblick zuckte er zusammen, drehte sich herum und sagte: „Er hat mich gestochen". Berg hatte ihm fein bereitgehaltenes Messer in die Brust gestoßen. Ruppel war nach wenigen Minute eine Leiche.
Berg behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben: Ruppel habe den Stuhl erhoben gehabt, um ihn zu schlagen. Auch sei er stark betrunken gewesen. 3n eingehender Beweisaufnahme — es waren 48 Zeugen geladen — wurden diese Behauptungen geprüft und widerlegt: insbesondere wurde feftgefielet, daß er nur angetrunken war.
Das Urteil erging in später Abendstunde. Berg erhielt, wie schon gemeldet, wegen Totschlags ohne mildernde Umstände sechs 3ahre, sechs Monate Zuchthaus und drei 3ahre Ehrverlust. Der Staatsanwalt hatte acht 3ahre Zuchthaus beantragt — der einzige Augenblick, in dem der Angeklagte, den die Schilderung des Glends im Hause des Getöteten kalt gelassen hatte, Bewegung zeigte.
dem seiner Freunde, in deren Mitte er sich oft recht einsam fühlte. Mit seiner Schrift „Wissen ist Macht, Macht ist Wissen" wollte er Brücken schlagen.
Wilhelm Liebknecht war einer jener seltsamen Romantiker, die es zur abenteuerlichen Tat reizt, wie man sie öfters im Kreise seiner Herkunft findet, die ein feuriges Temperament aus dem traditionellen Formzwang der Familie hinausdrängt, um in ferne Länder zu ziehen, sich als Cowboy im wilden Westen herumzuschlagen ober auch auf ihrer Natur an sich fremben Schlachtfelbern ber Worte unb Anschauung als Freischärler zu kämpfen. Er lebte sich aus in ber fremben Atmosphäre, unb erlebte dieses Leben ganz: ihn konnten keine äußeren Ehren reizen oder gar die Aussichten auf eine Parteisinekure, denen so mancher seiner Genossen verfiel. Liebknecht war dem Vorbild seiner Knabenjahre treu geblieben, er war ein interessanter Mensch geworden, ohne daß er die bewußte Absicht dazu gehabt hätte: er war viel zu hingerissen von der Aktivität des Lebens selbst. Daher ertrug er auch mit viel größerer Kraft und Haltung als viele seiner Freunde die Leiden und Entbehrungen, die ihm fein abenteuerliches Leben brachte, die Festungshaft, Gefängnisstrafen, Ausweisungen, Verfolgungen, die ihm sein Kampf gegen ben bürgerlichen Staat einbrachte: er trug sie nicht mit der Leidensmiene des Märtyrers, fonber'n mit dem stolzen Trotz des im Grunde aristokratischen Men- schens. Er kam aus einer anderen Welt als der des Proletariats, aber deshalb gerade verstand er, die Masse zu beherrschen: wenn er in einer Versammlung sprach, so hielt er sie mit eisernem Willen in Bann unb zwang sie, seine Gebanken als wahr hin- zunehmen. Bis zu seinem letzten Atemzug war er Kämpfer, war sich selbst treu geblieben; baher fanb er auch bie volle Achtung seiner Gegner. So kam es benn, baß sich an seinem Tobestage neben ber roten Fahne bes internationalen Proletariats trauernd das Panier seines feudalen Studentenkorps senkte, dem er noch als „alter Herr" angehörte.


