Abg. Aufhäuser (Soz.) bezeichnet die Beratung der Vorlage als einen Maßstab dafür, wie weit der Reichstag den Willen habe, die demokratische Republik mit sozialem Inhalt zu erfüllen. Das Arbeitsrecht müsse mehr als bisher den Wert des arbeitenden Menschen schätzen. Der Gesetzentwurf müsse so verbessert werden, daß er ein gutes Mittel für Entwicklung und Ausbau des Arbeitsrechtes bildet. Das Arbeitsgericht müsse auch zuständig sein für den Schuh des Erfindungsrechtes der Angestellten. Eine zu weitgehende Dezentralisierung auf die Länder sollle vermieden werden. Unter kernen Umständen dürfen die „Gelben Gewerkschaften" als gleichberechtigt mit den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden anerkannt werden.
Abg. Hüls er (Dntl.) begründet die Vorlage. Eine engere Angliederung an die ordentliche Gerichtsbarkeit wäre erwünscht.
Abg. G e r e t e (3.) weist darauf hin, daß der vorliegende Gesetzentwurf eine Grundlage für ein Gesehgebmigswerk sei, durch das die erfolgreiche Arbeit der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte weiter ausgebaut werden könnte. Der Redner erklärt, dah er mit den Grundzügen des Entwurfes einverstanden ist. und beantragt Uebertoeifung an den sozialpolitischen Ausschuß.
Abg. Thiel (D. Vp.) sieht in dem Entwurf den Versuch der Erfüllung einer alten programmatischen Forderung der Deutschen Vollspartei. Die Vvlkspartei habe allerdings die
enge Angliederung an die ordentlichen Gerichte verlangt. Die von den Sozialdemokraten beabsichtigte Ausschaltung der Justiz zugunsten des Einflusses der Verwaltung könne die Vollspartei nicht mitmachen.
Abg. Rädel (5t) bekämpft die Heranziehung von Derufsrichtern zu den Arbeitsgerichten. Der deutsche Richter sei ein Klassenrichter, zu dem die Arbeiterschaft nie Vertrauen haben könne. Die Arbeitsgerichte würden nur eine Verstärkung des gegen die Arbeiterschaft gerichteten Unter- drüctungsapparates sein.
Abg. Lemmcr (Dem.): Ein gutes, einheitliches Arbeitsrecht bildet die beste Grundlage der Wirtschaft. Hauptsächlich gilt es. dah der Arbeitnehmer Im beschleunigten Verfahren sein Recht erhält. Die erste Instanz her Arbeitsaerichtsbar- feit muh so gestaltet fein, dah sie sich Sen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen schnell anpatzt» Meine Freunde wünschen eine andere Zusammensetzung der zweiten Instanz, die mit fünf Persönlichkeiten, einem Berufsrichter und je zwei Bei- fihern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen beseht werden mühten. In der dritten und letzten Instanz muh das Laienelement mehr zur Geltung kommen. Wir werden im sozialpolitischen Ausschuß entsprechende Anträge stellen.
Der Entwurf wird dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen. Auf der Tagesordnung der Mittwochsitzung st-ht u. a. das durch das Dollsbegchren eingebrachte Gesetz über die Fürstenenteignung und das neue Duell- ftrafengefet).
Die Fürstenabfindung im Rechtsausschuh.
Berlin, 27. April. (VDZ.) Im Rechtsaus- schuh des Reichstages wurde heute die Beratung über den Kompromißentwurf der Regierungsparteien zur Fürstenabfindung fortgesetzt, und zwar beim § 4, der bestimmt: „Der Umfang der Auseinandersetzungsmasse wird durch die Anträge der Parteien bestimmt."
Dazu haben die Kompromißparteien die Anfügung des folgenden Absatzes 2 beantragt: „In die Auseinandersetzungsmasse können jedoch Bermögens- stücke insoweit nicht einbezogen werden, als sie durch die Gesamtauseinandersetzung zwischen dem Fürstenhause und einem anderen Lande bereits zwischen den Parteien ausgestellt sind."
Der Vertreter der thüringischen Regierung erklärt, daß seine Regierung mit dem Antrag nicht einverstanden sei, weil sich nicht übersehen lasse, welche nachteiligen Folgen diese Ergänzung für Thüringen habe.
Der Vertreter Bayerns bedauerte diese Er- klärung und brachte den Zusatzantrag ein: Die Stellungnahme der bayerischen Regierung fei nicht bestimmt durch eine Vorliebe für den Koburger Herzog, sondern durch das Interesse des Landes.
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) drückt sein Erstaunen über den Zusatzantrag aus, der eine wesentliche Verschlechterung des Kompromisses zugunsten dss Koburger Herzogs bedeutet.
Abg. Dr. Wunderlich (D. Dp.) bedauert, dah durch den Streit der Länder Bayern und Thüringen diese Lappalie zum Gegenstand langer Ausein- andersetzungen wird.
Durch Mehrheitsbeschluß wird die Abstinv- mung über den ganzen § 4 bis zur dritten Lesung ausgesetzt.
Zur ^Beratung kam dann § 5 des Kompro- mißentwurfes, der die Grundsätze festlegt, nach denen Staatseigentum und Privateigentum der Fürsten auseinandergehalten werden sollen. Hierzu^ liegen eine ganze Reihe von Aenderungsan- trägen verschiedener Parteien vor. In der allgemeinen Aussprache begründete Abg. Graf v. Merveldt (Dn.) die Anträge seiner Partei, die die im § 5 enthaltenen Richtlinien- streichen wollen.
Abg. Dr. Wunde rlich (D. Vp.) hielt die Bedenken oes Abg. Grafen v. Merveldt gegen die Richtlinien für unbegründet. Der Zweck des Kompromißentwurfes sei gerade die durch den neuen Rechtszustand des neuen Staates gebotene Unterscheidung zwischen Staat- und Privateigentum auch auf das Eigentum auszudehnen, das unter einem früheren Rechtszustand sich bildete, als diese Unterscheidung noch nicht bestand.
Abg. Schulte (3.) schloß sich dem Vorredner an. Cs sei ein Ding der Unmöglichkeit, an oer Staatsumwälzung und an der allgemeinen Verarmung der deutschen Staatsbürger vorbeizugehen. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen, andererseits aber auch der historischen Entwicklung, mühte ein neues Recht geschaffen werden.
Abg. Dr. Dell (Zentr.) meinte, bei An- naöme der von den Deutschnationalen beantragten Srreichungen wäre das ganze Gesetz hinfällig, unö man fonnte die Ausschuhberatungen a& zwecklos schließen.
Abg. Dr. Cve clin g (Dtschnat.) führte aus, dre Kompromißparteien wollten tatsächlich das nem- Recht hier niederziehen auf bk alte Seit, wahrend rotr den Grundsatz der Kontinuität des Rechts vertreten. Das ganze Gesetz enttoideti sich immer mehr zu einet Le? gegen die Hohen- -ollern und gegen bestimmte thüringische Fürstenhäuser. Den VollSentscheid fürchten wir nicht
denn schließlich muh die Wahrheit doch über die Lüge siegen. Cs ist vor allem unverständlich, dah Vertreter des Zentrums einer solchen Regelung zustimmen können.
Abg. Richt Hofen (Dem.): Es gäbe doch Vermögensstücke. die ganz unbestritten Privateigentum der Fürstenhäuser sind. Das sei auch in anderen Staaten bei den meisten Revolutionen der neueren Zeit den Fürsten gelassen worden. Andererseits könnten die vor der Staatsumwälzung vollzogenen Auseinandersetzungen nicht als Rechtsgrundlage betrachtet werden. Es gibt Fälle, in denen das Staatswohl die Enteignung verlangt. Darum müssen wir neue dem gegenwärtigen Zustand entsprechende Rechtsgrundiähe aufstellen. „
Unter Ablehnung aller Anträge wu de Absatz 1 bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten und eines Teils der Deutschnationalen angenommen.
Vor der Gesamtabstimmung erklärte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.), seine Freunde würden wegen der Ablehnung ihrer Aenderungsanträge gegen 6 5 stimmen. Die Gesamtabstimmung wurde auf Antrag der Kompromißparteien ausgesetzt.
Der Ausschuß vertagte sich bann auf Mittwoch.
Das Gemeindedestlmmungsrecht
Ans dem HanShaltsansschnst des Reichstags.
Berlin, 27. April. (VDZ.) Der Haushalts- ausschuß des Reichstags beschäftigte sich heute mit dem fommenben Reichsgesetz gegen den Alkohol- mißbrauch und mit der Stellung des Reichstags zum Geipeindebestimmungsrecht.
Der sozialdemokratische Redner, Abg. Soll- mann, bestreitet, daß mit diesem eine Trockenlegung Deutschlands beabsichtigt sei. Zwar sei im Vergleich zur Vorkriegszeit der A l k o h o l v e r - brauch gesunken, aber der Bier- und Schnapskonsum in Deutschland sei stark im A n st e i g e n. Die Zeit sei nicht mehr fern, wo der Alkoholverbrauch der Vorkriegszeit erreicht werde. Vor allen Dingen müsse dahin gewirkt werden, die Möglichkeiten zu schaffen, den Branntwein aus den Wirtschaften zu entfernen. Der Redner legte einen von ihm stammenden Entwurf über die angeregte Frage vor.
Abg. Schultz (Dn.) wünscht, daß der Kampf gegen dieTrunksucht im Interesse der Volksgesundheit mit allem Ernst geführt wird. Die deutsch- nationale Fraktion verlangt schärfste Maßnahmen zum Schutze der Jugendlichen und eine wirksame Reform des Konzessionswesens. Eine Trockenlegung Deutschlands lehnt sie mit gleicher Einmütigkeit ab. Der Redner spricht sich für die Mehrheit seiner Fraktion gegen das Gemeindebestimmungsrecht aus
Abg. Andre (Ztr.) erklärt, aus dem Gebiete des Schankstättenunwesens und deS Alkoholverbrauchs lägen zweifellos Mängel vor. Die Zentrumsfraktion sei bereit und gewillt, diese durch gesetzgeberische Maßnahmen zu beseitigen. Das Gemeindebestimmungsrecht lehne die überwiegende Mehrheit der Zentrumsfraktion als ein untaugliches Mittel aut Besserung der Verhältnisse ab. DaS Gemeinoebestimmungsrecht ohne Trockenlegung sei bedeutungslos. Die $todenlegung aber schaffe heimliche Trunkstätten, die Volksgesundheit und Vollsfittlichkeit erst recht gefährden würden.
2£bg. Aolte (Wirtschaftspartei) erklärt, die Ausführungen des Abg. Andre Wort für Wort unterstreichen zu können.
Abg. Rauch (Daher. Vp.) erklärt, daß seine Fraktion grundsätzlich Gegner von Zwangsbestimmungen sei und kommt zu dem Ergebnis, dah das Gemeindebestimmungsrecht doch selbst einen Sumpf von Korruption geschaffen habe.
Abg. Moses (Svz.) erklärt, daß in Amerika bei der Trockenlegung die Erkrankungen an Tuberkulose erheblich zurückgegangen seien. Vom ärztlichem Standpunkt aus habe er zu sagen, dah der Alkoholismus ein Hauptträger und Förderer verschiedener Krankheiten sei.
Abg. Dickes (D. Vp.) erklärt, dah feine Fraktion ein Gegner des Gemeindebestimmungsrechtes fei und stellt auf Grund der neuesten amtlichen Berichte aus den amerikanischen Krankenhäusern fest, daß dort die Todesfälle an Alkoholvergiftungen feit der Trockenlegung erheblich zugenommen haben.
Abg. Frau Arendsee (Komm.) spricht sich für die kommunistische Fraktion für ®infüijrung des Gemeindebestimmungsrechtes aus.
Der Ausschuß vertagt sich auf Mittwoch.
Staat und Wirtschaft.
Der Reichswirtschaftsmiuister auf dem Deutschen Industrie- und Handelstag.
Berlin, 27. April. (SIL) Mit einem Begrüß ungsabend, der aus allen Tellen des Reiches zahlreich beschickt war, nahm am Dienstag die diesjährige Tagung des Deutschen Industrie- und Handelstages ihren Anfang. Die eigentlichen Verhandlungen beginnen am Mittwoch im Reichswirtschaftsrat. Zu ihrem Beginn wird auch Reichskanzler Dr. Luther das Wort ergreifen. Der Präsident des Industrie- und Handelstages, Franz von Mendelssohn, begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste, besonders den Reichskanzler Dr. Luther sowie fast sämtliche Kabinettsmitglieder und den preußischen Ministerpräsidenten Braun. Er bemerkte, dah der Industrie- und Handelstag die Hoffnung gehabt habe, den Herrn Reichspräsidenten als seinen Gast begrüßen zu dürfen. Diese Hoffnung habe sich leider nicht erfüllt. Hm so herzlicher gedenke der Industrie- und Handelstag aber des Herrn Reichspräsidenten, der mit unermüdlicher Tatkraft und in hin- geb en der Treue das beste Beispiel dafür gebe, das heute jeder an seiner Stelle dem Vaterlande zu leisten schuldig sei. (Lebhafter Beifall.) Ihm erwiderte namens der Gäste
Reichsminister Dr. Curttus, der feinen Ausführungen den Gebauten zugrunde legte, dah Wirtschaft und Staatsverwaltung nur verschiedene Funkt ionen eines gemeinsamen Ganzen seien. Die Hauptaufgabe, die wir in der nächsten Zell gemeinsam durchzuführen haben, ist die Befreiung des Staate sund der Wirtschaft von unproduktiver A r bett, die Durchführung des Sparprogrammes hier, der Rationalisierung dort. Dre Erkenntnis der Aotwendigkeit der Derwal- tungsreform zieht immer weitere Kreise. Wir Werden uns chr nicht entziehen dürfen. Dabei I Werden wir die Verwaltung in Reich, Ländern i und Gemeinden sachgemäß abgrenzen und neu»
ordnen und d i e Tätigkeit der öffentlichen Körperschaften auf das Maß des unbedingt Rotwendigen beschränken. Die Rationalisierung in der Wirtschaft ist in vollem Gange. Die Pflicht des Staates wird nicht abgelehnt werden dürfen, dem Volke, wo es unter der Umstellung leidet, soziale Hilfe zu gewähren. Offensichtlich sind die Zeiten der sogenannten Staatswirl- schaft vorüber. Auf der anderen Selle kann der Staat eine schrankenlose Freiheit der wirtschaftlichen Unternehmungen nicht mehr dulden, die die Wirtschaft vernichten würde. Ein Mittel zwischen beiden Extremen ist das für deutsche Verhältnisse allein mögliche, vor dem Kriege bereits eingeleitete System. Der Minister verglich endlich das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft mit einer Ehe, in welcher der eine Teil, der Staat, Schutz und Führung des gemeinsamen Weges zu« übernehmen habe, während das Schaffen und Wirken Aufgabe des anderen Teiles fei. Sein Trinkspruch gipfelte in dem Wunsche, daß Staat und Wirtschaft gemeinsam den rechten Weg aus unserer Rot heraus finden werden.
Kleine politische Nachrichten.
Staatspräsident Ellrich ist in Wiesbaden zum Kurgebrauch eingetroffen.
Bei dem Reichsministerium des Innern ist heute ein Antrag des Sparerbundes auf Zulassung eines Volksbegehrens über die Ablösung öffentlicher Anleihen unö die Hm» Wertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen eingegangen. Als Vertrauensmann ist das Mitglied des Reichstages, Dr Best, bezeichnet.
Wie das „CBerL Tagebl." hört, dürste sich voraussichtlich die Zentrumsfraktion des Reichstages entschließen, den jetzigen Reichsjustiz- minifter Dr. Marx als Rachsolger Fehren- bachs zum Vorsitzenden der Fraktion zu wählen. Als lein Rachfolger im Reichsjuftizministerium werd.' in Zentr ums kreisen der Zentrumsabgeordnete Schulte (Breslau), der Oberstaatsanwalt ist, genannt.
Die Gesamtzahl der Hauptunterstützungs- empfänger in der Erwerbslosenfürsorge ist von 1 942 003 am 1. April auf 1 884000 am 15. April zurückgegangen, d. i. um 3 v. H. Zu beachten ist dabei, dah die in der ersten Hälfte des April durch Rundschreiben des Reichsarbeitsministers vom 30. März eingeführte Verringerung der älnterstützungs- dauer und die Wiedereinbeziehung der Ausgesteuerten in der Erwerbslosenfürsorge wirksam wurde, was naturgemäß den ziffernmäßigen Rückgang in der Zahl der unterstützten Erwerbslosen abschwächen muhte. Seit dem Höchststände der Erwerbslosigkeit am 15. Februar ging die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger überhaupt von 2 059 000 auf 1 884 000 zurück.
Die deutschnationale Reichstaasfrcttl.on hat eine Kleine Anfrage eingebracht, in oer es heißt: Der Verein für das Deutschtum im Ausland halte den Prior Dietrich vom Stift Sankt Wilden in Innsbruck für eine Reihe von Vorträgen über die Notlage des Deutschtums in Südtirol gewonnen. Auf Veranlassung des Auswärtigen Amts hat die badische Regierung die Abhaltung der Vorträge verboten, was begreiflicherweise in deutschen Kreisen, aber auch in Oesterreich, außerordentliches Aufsehen und Entrüstung heroorries. Welche Gründe haben das Auswärtige Amt veranlaßt, diese Vorträge, von denen diplomatische 23ermicflungen zwischen Deutschland und Italien oder Südtirol nicht zu befürchten sind, zu untersagen?
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Der ehemalige Vorsitzende der früheren transkaspischen Regierung Funtikoff, der während der englischen Okkupation Im Einvernehmen mit den englischen Behörden 26 Sowjetkommissare aus Baku und zahlreiche Führer der transkaukasischen Arbeiterbewegung erschießen ließ, wurde vom Militärkollegium des Obersten Gerichtshofes Baku zum Tode verurteilt.
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In Kalkutta sind schwere Unruhen ausgebrochen. Mehr als taufend Mohammedaner versuchten einen Angriff auf das Hinduviertel. Panzerwagen mußten mit Mafchinengewehrfeuer ein- greifen. Die Gesamtzahl der bei den Unruhen Getöteten beträgt 38, die der Verwundeten 330.
Aus aller Welt.
(Ein deutscher Professor in Edinburgh.
Die Universität Edinburgh hat Dr. Ollo Schlapp zum ersten Inhaber des neu geschaffenen Lehrsttchls für deutsche Sprache ernannt. Dr. Schlapp hat feit 1894 das deutsche Lektorat der Universität geleitet und wurde vor zwei Jahren zum Mitglied des Senats gewähll.
Die Gewalt einer Windhose.
In Chemnitz wirbelte Montag abend in einem Gartenrestaurant eine Windhose zwölf Gartentische und mehr als 50 Gartenstühle fast haushoch in die Luft und schleuderte sie über die Gipfel der Bäume hinweg. Da infolge eines schweren Gewittersturmes die zahlreichen Gäste den Garten verlassen hatten, kam niemand zu Schaden.
vom Eisenbahnzug getötet.
Auf dem Bahnhof Wieblingen stieg der Schlosser Friedrich Wieland aus Weinheim auf der falschen Zugseite aus. Im gleichen Augenblick kam ein Schnellzug herangebraust, der Wieland Überfuhr und sofort tötete. Wieland war verheiratet und Vater von sieben Kindern.
Flugzeugzusammeustoh in Warschau.
In Warschau ereignete sich beim D e - gräbnis eines Polnischen Fliegerobersten, der vor einigen Tagen bei einer Rotlandung tödlich verunglückte, ein eigenartiges Fliegerunglück. Als drei Heeresflugzeuge, die dem Obersten die letzte Ehre erweisen tooHten, in einer Höhe von 500 Metern in enger Keil- formation den Trauerzug überfliegen wollten, stieß das mittlere Flugzeug mit dey Tragflächen an das rechtsfllegende Flugzeug und brachte es Aum Absturz. Der Führer war sofort tot, der Beobachter wurde tödlich verwundet. Durch den Zusammenstoß kam aber auch das Führerflugzeug ins Schwanken und prallte dadurch mit dem linken Flugzeug zusammen, dessen Beobachter infolge des neuen Zusammenstoßes aus dem
Apparat geschleudert wurde. ®r toirrbe später tot in einem ©arten — einen halben Meter tief in die Erde gegraben — aufgefunden. Die beiden Flugzeuge konnten schwer beschädigt notlanden.
Feuergesecht mit Einbrechern.
In her Rocht zum Samstag sinh in Dierlan» den bei Hamburg an mehreren Stellen Einbrüche ausgeführt worhen. Ein Bergehorser Beamter konnte zwischen 5 unh 5.30 Uhr früh zwei Täter stellen, die gerade eine Menge Diebesgepäck auf Fahrrädern entfernen wollten. Die Diebe zogen jedoch Revolver, und es entstand ein regelrechtes Feuergefecht, bis die Verfolgten unter Zurücklassung der Beute und der Räder zur Elbe rannten und den Fluß durchschwammen.
Aus der Provinzialhauptstadt.
Gießen, den 28. April 1926.
Die häusliche Pflege des Schulkindes.
Don Professor Dr. S a m e l s o n, Stadtschularzt in Breslau.
Beginnen wir mit der E r n ä h r u n g , so könnte man kurz sagen, daß die Kinder im. Schulalter ein» fach am Tisch der Erwachsenen alles mttessen sollen. Da diese selbst aber ihre Kost oft falsch zusammen- setzen, so muß hier doch einiges heroorgehoben werden.
Die Nahrung darf nicht einseitig sein, sondern sie muß alle für den Körper nötigen Stoffe enthalten. Dabei kann man das (Simeis in Form des teuren Fleisches weitgehend einschränken und auch gut durch den wesenllich billigeren Fisch ersetzen. Eier sind nahrhaft, aber sehr teuer. Die nötiaen Zucker st offe sind im Zucker und Mehl, vor altem im Brot vorhanden das man am besten als Schwarzbrot gibt. Zum Kochen und Braten benutzt man Margarine und Kokosfett, die den- selben Nährwert haben, aber ganz bedeutend billiger sind als Butter, die aber zum Genuß im rohen Zustand vorzuziehen ist, weil sie die erst seit kurzer Zeit bekanntgewordenen, für die Erhalwng gefunden Lebens unentbehrlichen sogenannten Vitamine enthält.
Dieselben Stoffe machen für unsere Zwecke auch die Milch so wertvoll, doch sollte man Milch nicht in zu großer Menge geben, d. h. nicht über einen halben Liter täglich, da sie bei vielen Kindern den Appetit verlegt. Deshalb soll sie nie zum Durststillen verwandt werden. Dazu nimmt man reines, allenfalls mit Fruchtsaft versetztes Wasser. Die Beschränkung der Milch ist deshalb unbedenklich, well die Vitamine auch im Obst und den Gemüsen enthalten sind, deren reichliche Berwendung dringend empfohlen wird. Beim Kochen der Gemüse darf dis Kochwasier, das wichtige Salze enthält, nicht weggegofsen werden. Obst, auch Mohrrüben gebe man roh, Obst ungeschält. Der Widerstand, den viele Kinder der Gemüsekost entgegensetzen, kann durch geeignete Zubereitung gebrochen werden, etwa durch Süßen oder Beigabe zu Elermehlspeisen. Kartoffeln werden am besten gedämpft oder im Dampf gekocht. Um dem Schulkind einen gesunden Schlaf zu gewährleisten, müssen wir vor allem für ausreichende Dauer sorgen, die elf bis zwölf Stun- den für die jüngeren, neun bis $et)n Stunden für die älteren Kinder betragen soll. Im Schlafzimmer muß Rute herrschen, und das Kind sollte in den Abendstunden vor allen geistigen Anstrengungen und seelischen Erregungen, wie zu späten Schularbeiten, Märchenerzählungen oder gar Kino- und Theaterbesuch, bewahrt werden. Bei schwächlichen Kindern ist Ergänzung des Nachtschlafs durch Einschieben einer Ruhezeit am Tage, am besten zwischen Schulschluß und Mittagbrot, vorteilhaft. Im Schsafzim» mer sorge man durch Lüften für frische Luft. Als Lager benutzt man eine harte Matratze und ein niedriges, nicht zu weiches Kopfkissen. Die Decke sei aus Wolle-, auf die Füße kann man ein Federbett legen. Sonst sind die hißenden Federbetten zu vermeiden.
So wird das Kind am Morgen erfrischt erwachen, und die letzten Reste der Schlaftrunkenheit werden durch den Reiz des Wassers beim Waschen vertrieben, das sich aus den gangen Äörper er- strecken soll. Zur Sauberkeit gehört auch Haar-, Nagel- und Mundpflege. Noch besser wird die afl- gemeine Waschung auf den Abend verlegt, da sie ruhiger und gründlicher durchgeführt werden kann, um wenigstens einmal wöchentlich durch ein Bad ersetzt zu werden. Arn Morgen begnügt man sich bann mit der erfrischenden Waschung des Gesichts und des Oberkörpers.
Dann wird das Kind angezogen, aber nicht nach der Jahreszeit, sondern nach dem Thermometer. Im allgemeinen werden unsere Schulkinder viel zu warm angezogen. Dadurch wird die Haut verweichlicht und ihrer Eigenschaft als Schutzorgan beim Wechsel der äußeren Temperatur beraubt. So verweichlichte Kinder erkälten sich viel leichter. Die Kleider brauchen nicht neu und modern zu fein, aber sauber und gut gelüftet müssen sie fein. Nicht nur die Leibwäsche, sondern auch die Oberkleider sollten waschbar sein. Schuhe sollen sich nicht nach der Mode, sondern nach der Form des Fußes richten, beim Mädchen sind Mieder, beim Knaben enge Gürtel zu vermeiden. Für den Sommer sind wird Anhänger der hutlosen Mode.
So knapp und unvollständig auch die hier gegebenen Ratschläge fein mögen, wer sie beherzigt, der wird reichlich für die mit der Pflege her Kinder verbundene Mühe belohnt werden, trenn er sieht, wie sie den Weg zur Gesundheit führt.
Zum Schutze der Doge wett und der Landschaft.
Man schreibt uns: Vor kurzem gab der „Gieß. Anz." einer Mitteilung des Polizeiamts Gießen Raum, die auf die Bestimmungen des Vogelschutzgesetzes gegen das Zerstören und Ausheben von Nestern ober Brutstätten der Vögel, das Zerstören der Eier und das Ausnehmen und Töten von jungen Vögeln hinwies. Auch sonstige Bestimmungen des Vogelschutzgesetzes wurden dem Publikum in Erinnerung gebracht. Man sollte glauben, daß die Bestimmungen des Vogelschutzgesetzes zu fenen u n geschriebenen Gesetzen gehören sollten, die feber in feiner Brust trägt und doch beobachtet. Die Mutter, die ihr Kind an der Hand führt und es mit gütig warnendem Worte davon abhält, etwa auf einen am Boden dahinlaufenden Käfer zu treten, oder der Vater, der feinen Buben warnt, ein Nest auszuheben, denkt gewiß in den feltenflen Fällen daran, daß eine gesetzliche Bestimmung gegen die Tierquälerei, oder daß ein Vogelschutzgesetz besteht. In der Schule wird der Lehrer allerdings gut daran tun, auch auf ein bestehendes gesetzliches Verbot hinzuweisen. So gebt nach und nach der Schutz oer hilflosen Tierwelt dem sittlich höher


