Einzelbild herunterladen

gramm.

<

$ ^ausorchestecs-

°n Snedrich Huch "W L°>

otgesundheitsNtg t3Mc - 5m.

- »Wandern". 615 Jetfl, Leiter der ckershausen, spricht Hebmg der beut« j lM)t: n6ine geo« ?n Kolonialsrage" il 4.157.45 llfjr: M Dege der gc- Merl Oie De. itdozent Dr. Heine- chichnde. 8.15 bi* Ring, Drama von Hr: Oltue Schal! -

d°b°ks,

(Selb) JJofet, 'l 0. 429tM, 'e 1MoV2.75, ~34, Ä9tofl: n, 9 fr 40 bis lr°inet 'fc und

1U16,50.

S(?52,Lti'B:

.01 altere Qa?

?L«h°2

Nr>K Unb. beste »t ff ,Ullb gute 2,und l^wnnnel und 80 bi?82ki^i9e ÄiLbiß 12i) e5?t tö6i*70-2 ,em Handel aus-

MM

leibst dabei!

>en )er

reiten, astizität erprobte ihlräumc ite Fahrt.

lEEI

raun- ifcn

machen willst lieb» siche kommst- Mutter -aus. Ueberhoupl, auscinandergezottet ist du auch mal au » __ Ille warf ote das reicht nichtA ir nur davon habt

Küken? Dos wird id)on. Wiedersehen.

L-°°-7Z Muter,frafg."7r, e8an,ll g|X keine

« **

i und heu ., flr in- 7 Klb-en uni

^ÄenbMln- Mb, Fr°

sLE

Nr. 97 Erstes Blatt

176. Zahrgang

Dienstag, 27. April 1926

Crjdjeint täglich,außer Sonntags und Feiertags Beilagen:

Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Schalle.

Monats-Bezugrpreir:

2 Reichsmark und 20 Reichspfennig für Träger­lohn, auch bei Richter» scheinen einzelnerRummeru infolge höherer Gewalt. Fernsprechanschlüsfe: Schriftleitung 112, Ver­lag und Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtnach­richten. Anzeiger Sieben.

Postscheckkonto:

Frankfurt am Main 11686.

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhefsen

vrvck und Verlag: Brühl'sche Univerfiläts-Buch- und Steindruckerei R. Lange in Siehrn. Lchriftleitung und Geschäftrstellei S-nNrahe 7.

Annahme von Anzeige» für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für \ mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re­klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Neichspsennig, Platzvorschrift 20 , mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Will). Lange. Verantwortlich für Politik Dr Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr. H.Tbyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den An­zeigenteil Hans Füstel, sämtlich in Gießen.

Der Berliner Vertrag.

Die Veröffentlichung der Vertragstexte. - Ein begleitender Notenwechsel. Die Ausnahme in Vertin.

Mit seltener Einmütigkeit hat der Aus­wärtige Ausschuß des Reichstages dem neuen deutsch-russischen Vertrage zu­gestimmt. Das tft immerhin insofern erfreulich, als sich daraus ergibt, daß in den Grundlinien und in de.- Zielsetzung unserer auswärtigen Po­litik eine weitgehende Uebereinstimmung besteht, iiaf) wir uns also im Grunde nur über den Weg treiten, auf dem wir das Ziel erreichen wollen. Das gilt für den Westen mehr als für den Offen. Jedenfalls erkennen auch diejenigen Par­tien, die an unserer Westpolitik Kritik üben, weil sie ihnen eine zu einseitige Bindung be­deutet, an, daß ein Gegengewicht nach Osten in jedem Falle geschaffen werden muh. Aehnlich war hie Lage ja auch schon bet Rapallo, nur daß damals durch taktische Llngeschicklichkeiten das. was ein Erfolg hätte sein muffen, in einen Mißerfolg verwandelt wurde. Dieser Vertrag durfte nicht von den Osterglocken von Rapallo eingeleitet werden, weil Lloyd George damit die Möglichkeit bekam, uns die Schuld an dem Scheitern der Genueser Konferenz von vorn- berein zuz. schieben und unsere ganze Politik der Zweideutigkeit zu beschuldigen.

Genau so wird es auch diesmal gehen, nur mit dem Unterschied, dah die Schuld zweifellos licht auf deutscher Seite liegt. Der Berliner Vertrag ist eine Folge der Locarno-Politik. Er war nötig, um das Gleichgewicht in der europäischcn Stellung D:utschlands wieder aus- »ubalanciercn. das durch Locarno nach Westen hotte verschoben werden können. Er war schwie­rig. weil die Russen ursprünglich sehr viel wertergehende Forderungen stellten und einen Bündnisvertrag haben wollten. Sie zielten eben, von ihrem Standpunkt ans ganz begreiflich, darauf ab. uns in eine Kombination zu ver­wickeln. die uns die Fortsetzung der Locarno- Politik überhaupt unmöglich mach'.e. Das haben < wir abgelehnt, darüber- ist sehr lange gestritten worden, und nrst nachdem die Russen gesehen hatten, dah sie uns von unterer Linie nicht ab­drängen konnten, als sie sich begnügten mit «dem Angebot, das wir als notwendige Er- Mgänzung der Locarno-De.tr^ge zu geben in i<r Lage waren, konnte der Abschluh des Ber­liner Vertrages erfolgen.

Draußen wird man die Zusammenhänge cnders darstellen, nicht so sehr vonseiten der t Regierungen, die sich vorsichtig zu'-uckh alten, die aber wissen, dah sie ihrer chauvinistischen Presse das Geschäft ruhig überlassen können. Rur der wendige Herr Benes ch macht davon eine Aus­nahme. Er hat es nicht für nötig gehalten, in Berlin an^ufragen, sondern die Gelegenheit be­nutzt. gegen Deutschland Mißtrauen zu säen. Er kann es immer noch nicht recht verwinden, daß Prag nun einmal nicht daS Herz Europas ist, er fürchtet, dah eine aktive deutsche Politik ihn an die Wand Drückt und glaubt deshalb ein starkes Interesse daran zu haben, die Motive zu verdächtigcn. aus denen die deutsch? Diplomatie gebündelt bat und handeln musste.

Denn schließlich ist es doch nicht unsere Schuld, wenn der deutsch-russische Vertrag unserem Ein­tritt in den Völkerbund vorangeht. Wir haben peinlichst die Verpflichtungen erfüllt, die mir in Pocarno übernomen haben: leider läßt sich von der Oiegcnfcite nicht behaupten, weder in der Gesamt- roirfung noch in den einzelnen Handlungen. Wir sind in den Völkerbund nicht aufgenommen, wir haben aber bisher auch von den W i r k u n g e n des neuen Geistes, der von Locarno ausaehen sollte, leider nur sehr wenig gespürt. Wie sind denn die Pinge gegangen? Man sprach von der vorzeitigen Räumung des besetzten Gebietes, von der Herab- iepui'g der Besatznngstruppen, der Beendigung der fiMitärfontroUe, Der Befreiung der Luftfahrt, ja, si gar von einer Vorverlegung der Abstimmung an )cr Saar, lieber alle die Dinge wird heute, ein halbes Zahr nach Locarno, immer noch geredet. Mr sind keinen Schritt weiter gekommen.

Dagegen hat Frankreich mit Hochdruck e>ue Politik getrieben, die darauf hinau.siäuft, gerade dos politische Rktivum der deutschen Locarno- Politik zu beseitigen. Der polnisch-rumä­nische Vertrag ist mit unwesentlichen Ab­schwächungen erneuert, der Ausgleich zwischen Bolen und der Tschecho-Slovakei ist im O^nge. Frankreich hat zwar formell in Locarno leine Verträge mit den Oststaaten auf eine andere Basis gestellt, aber seither doch nur daran ge­arbeitet. andere Formen für die Beziehun­gen zu seinen Bundesgenossen im Osten Deutsch­lands zu finden, uns also doch wieder von neuem diplomatisch eingulreifen. Das ist die Bi­lanz, die wir aus der Locarno-Politik der West- mäd)te im letzten halben Jahre ziehen müssen. Das ist die stärk st e Rechtfertigung für Den deutsch-russischen Vertrag. Er bleibt damit immer noch das. was Deutschland vvllte. eine Fortsetzung des Rapallo-Vertrages und eine Ergänzung der Locarno-Verträg-e. Aber ec wächst sich darüber hinaus doch auch aus zu einer Warnung an die West Mächte, dah üe uns nicht zwingen sollen, durch ihre praktische Politik uns nach Osten abdrängen zu lassen.

Einstimmige Zustimmung des Auswärtigen Ausschußes.

Berlin, 26. 2lpril. (TU.) Der Auswärtige Lusfchuß des Reichstages beschäftigte sich unter dem

Vorsitz des Abg. Hergt (Dn.) mit dem deutsch- russischen Vertrag, über den Reichsminister des Aeuhern Dr. ©trefemann nach Bekanntgabe des Inhaltes ausführliche Darlegungen machte. Hieran schloß sich eine längere Aussprache, an der sich die Abg. Dr. Breitscheid (Soz)., Graf Reventlow (völkisch), Stöcker (Komm.), Loebe (Soz.), Dr. Hoetzsch (Dn.), Dr. Scholz (D. 93p.), Kaas (Ztr.), Dr. Haas (Dem.), v. Freytag-Loringhoven (Dn.), Dr. Bredt (W. Vg.) und Dr. Emminger (B. Dp.) betei­ligten. Sämtliche Fraktionen sprachen sich überein ft immenb für d i e Annahme des Vertrages aus. Da auf der Tagesoronung der heutigen Sitzung noch andere Beratungspunkte standen, die nicht erledigt werden konnten, wurden die Beratungen auf Dienstag vertagt.

Der Vertragswortiaut.

Berlin, 26. April. (WTD.) Der zwischen Deutschland und Rußland in Berlin abgeschlossene Vertrag hat folgenden Wortlaute

Die deutsche Regierung und die Regierung der .Union der sozialistischen Sowjetrepubliken, von dem Wunsche geleitet, alles zu tun, was zur Ausrechterhaltung des allgemeinen Friedens beitragen kann und in der Ueberzeugung, daß das Interesse des deutschen Volkes unb der Völker der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken eine stete vertrauensvolle Zusammenarbeit er­fordert. sind übereingekommen, die zwischen ihnen bestehenden freundschaftlichen Be­ziehungen durch einen besonderen Vertrag zu bekräftigen und haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigtener- naimt: die deutsche Regierung: den Reichs­minister des Auswärtigen Herrn Dr. Gustav Stresemann. die Regierlmg der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken: den außerordent­lichen und bevollmächtigten Botschafter der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken Herrn Rikolai Rikolajewitsch Krestinski, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen verein­bart haben:

Artikel 1.

Die Grundlage der Deziehamgen zwischen Deutschland mad der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken bleibt der Vertrag von Rapallo. Die deutsche Regierung und die Regierung der Union der sozialistischen Sowjet­republiken werden in freundschaftlicher Fühlung miteinander bleiben, um über alle ihre beiden Länder gemeinsam berührenden Fragen poli­tischer und wirtschaftlicher Art eine Verstän­digung herbeizuführen.

Artikel 2.

Sollte eiyer der vertragschließenden Teile trotz friedlichen Verhaltens von einer dritten Macht oder von mehreren Mächten ange­griffen werden, so wird der andere vertrag­schließende Teil während der ganzen Dauer des Konfliktes R e u t r a I-i t ä t beobachten.

Artikel 3.

Sollte aus Anlaß eines Konfliktes der in Artikel 2 erwähnten Art ober auch zu einer Zeit, in der sich keiner der vertragschließenden Teile in kriegerischen Verwicklungen befindet, zwischen dritten Mächten eine Koa­lition zu dem Zwecke geschlossen werden, gegen einen der vertragschließenden Teile einen wirtschaftlichen oder finanziellen Boykott zu verhängen, so wird sich der an­dere vertragschließende Teil einer solchen Koa­lition nicht anschließen.

Artikel 4.

Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ra- tifikationsurlunden sollen in Berlin ausge'auscht werden. Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und gilt für die Dauer von fünf Jahren. Die beiden vertragschließenden Teile werden sich recht­zeitig vor Ablauf dieser Frist übet die weitere Gestaltung ihrer politischen Beziehungen ver­ständigen. Zu Urkund dessen haben die Bevoll- mächttgten diesen Vertrag unterzeichnet, aus­gefertigt in doppelter Urschrift in Berlin am 24. April 1926.

gez. Stresemann. gez. Krestinski.

Dem Vertrage ist folgender

Notenwechsel

beigefügt:

Herr Botschafter! Mit Beziehung auf die Verhandlungen über den heute unterzeichneten Vertrag zwischen der deutschen Regierung unD der Regierung der Union der sozialistischen Sowejtrepublilen beehre ich mich namens der deutschen .Regierung folgendes festzustellen:

I. Beide Regierungen sind bei den Verhand­lungen über den Vertrag und bei dessen Unter­zeichnung übereinstimmend von der Auffassung ausgegangen, dah der von ihnen in Artikel 1 Absatz 2 des Vertrages fetz gelegte Grundsatz der Verständigung über alle die beiden Länder gemeinsam berührenden Fragen politischer und wirtschaftlicher Art wesentlich zu der Erhal­tung des allgemeinen Friedens bei­tragen wird. Ie^nfalls werden sich die beiden Regierungen bei ihren Auseinandersetzungen von

dem Gesichtspunkt der Rotwendigkeit der Er­haltung des allgemeinen Friedens leiten lassen.

2. In diesem Sinne haben die beien Re­gierungen auch die grundsätzlichen Fragen er­örtert, die mit dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund zusammenhängen. Die deutsche Regierung ist überzeugt, bah die Zuge­hörigkeit Deutschlands zum Völkerbund l ei n Hindernis für die freundschaftliche Entwick­lung der Beziehungen zwischen Deutschland und der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken bilden kann. Der Völkerbund ist seiner grund­legenden Idee nach zur friedlichen und gerechten Ausgleichung internationaler Ge­gensätze bestimmt. Die deutsche Regierung ist entschlossen, an der Verwirklichung dieser Idee nach Kräften mitzuarbeiien.

Sollte dagegen, was die deutsch- Regierung nicht annimmt, im Rahmen des Völkerbundes irgendwann etwa Bestrebungen k eroortrelen, die im Widerspruch mit jener grundlegenden Arie­densidee einseitig gegen die Union der sozialisti­schen Sowjetrepubliken gerichtet wären, so würde Deutschland derartigen Bestrebungen mit allem Rachdruck entgegenroirfen.

3. Die deutsche Regierung geht davon aus, daß diese grundsätzliche Einstellung der deutschen Politik gegenüber der Union der sozialistischen Sowjetrepu­bliken auch nicht durch die loyale Beobachtung der Verpflichtungen beeinträchtigt werden kann, die sich für Deutschland nach seinem Eintritt in den Völker­bund aus den Artikeln 16 und 17 der Völkerbunds­satzung über das Sanktionsverfahren er­geben würden. Nach diesen Artikeln käme ein Sank- tionsverfahren gegen die Union der sozialistischen Sowjetrepubliken, abgesehen von weiteren Voraus­setzungen, nur dann in Betracht, wenn die Union der sozialistischen Sowjetrepubliken einen An­griffskrieg gegen einen dritten Staat eröffnete. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Frage, ob die Union der sozialistischen Sowjet­republiken bei einem bewaffneten Konflikt mit einem dritten Staat der Angreifer ist, mit bindender Wirkung für Deutschland nur mit dessen eigener Zustimmung entschie­den werden könnte, und daß somit eine in dieser Hinsicht etwa von anderen Mächten gegen die Union der sozialistischen Sowjetrepubliken erhobene, nach deutscher Ansicht nicht berechtigte Beschuldigung Deutschland nicht zwingen würde, an irgendwelchen auf Grund des Artikels 16 eingelei­teten Maßnahmen teilzunehmen. Wegen der Frage, ob und in welchem Maße Deutschland im konkreten Falle überhaupt imstande sein würde, an einem Sanktionsversahren teilzunehmen, verweist die deut­sche Regierung auf die bei Gelegenheit der Unter­zeichnung des Vertragswerkes von Locarno an die deutsche Delegation gerichtete Note vom 1. Dezember 1925 über die Auslegung des Artikels 16.

Ilm für die reibungslose Erledigung aller zwischen ihnen auftauchenden Fragen eine sichere Grundlage zu schaffen, halten die beiden Re­gierungen es für zweckmäßig, alsbald in Er­örterungen über den

Abschluß eines allgemeinen Vertrags

zur friedlichen Lösung der zwischen den beiden Teilen etwa entstehend n Konflikte einzutreten, wobei insbesondere die Möglichkeit des schieds­gerichtlichen Verfahrens und des Ver - g l e i ch s v e r fahren s berücksichtigt werden soll.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die er­neute Versio erung meiner ausgezeichnetsten Hoch­achtung gez.: Stresemann.

Herr Reichsminister! Indem ich den Emp­fang der Rote bestätige, die Sie mit Beziehung auf die Verhandlungen über den heute unter­zeichneten Vertrag zwischen der Regierung der Union der sozialistiichen Sowjetrepubliken und her deutschen Regierung an mich gerichtet haben, beehre ich mich herauf namens der Regierung der Union der sozialistischen So: jetrepubliken folgendes zu erwidern:

1. Veide Regierungen sind bei den Verhand­lungen über den Vertrag und bei dessen Unter» zeichnung übereinstimmend von der Auffassung ausgegangen, daß der von Ihnen in Artikel 1 Absatz2 des Veriragei feftgeieg.e Grundsatz der Verständigung über alle die beiden Länder ge­meinsam berührenden Fragen Poti, ischer und wirt­schaftlicher Art .'efcnt'.id) zu Der Erhaltung des allgemeinen Friedens beitragen wird, jedenfalls werden sich Die beiden Regierungen bei ihren Auseinandersetzungen von dem Gesi.cköpun'l der Rotwendigkeit der Erhaltung des allgemeinen Friedens leiten lassen.

2. Hinsichtlich Der grundsätzlichen Fragen, die mit Dem Eintritt Deutschlands in Den Völkerbund zwammenhängen. nimmt die Regierung Der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken Ait von Den Erklärungen, die in den Ziffern 2 und 3 Ihrer Rote enthalten sind.

3. Um für Die reibungslose Erledigung aller zwischen ihnen auftauchenden Fragen eine sich.re Grundlage zu scha den, halten Die beiden Regie­rungen es für zweckmäßig, alsbald in Erörre- rungen über den Abschluß eines allgemeinen Vertrags zur friedlichen Lösung der zwischen Den beiden Teilen etwa entstehenden Konflikte e.n- xutreten, wobei insbesondere die Möglichkeiten des schiedsgerichtlichen Vers ährens und res Ver­gleichs verfährens berücksichtigt Werdern sollen.

Genehmigen Sie. Herr Reichsmi nister, di« erneute Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Berlin. 24. April 1926

gez. Krestinski.

Bas Echo der Berliner presse.

Da die Ratifikationsurkunden des gestern veröffentlichten deutsch-russischen Vertrages in Berlin ausgetauscht werden sollen, wird wohl, wie die Blätter bemerten, der Vertrag in Der Geschichte unter Dem Rarnen ..Berliner Ver­trag" fortleben. Ob das Vertragsdokumcnt, das gestern die einstimmige Zustimmung des Auswärtigen Ausschusses des Reichs­tages gefunden hat, Dem Plenum des Reichstages zur Annahme vorgelegt werden wird, ist noch eine offene Frage. Bejahendenfalls würde das Reichsparlament eine Einheitsfront der Parteien zeigen, die bisher noch bei keiner Regie­rungsvorlage erreicht wurde. Auch in keinem Der Berliner Blätter, von der Deutschen Zeitung bis zur Roten Fahne, findet sich eine Ablehnung des Vertrages, toenn auch die deutsch--nationalcn Zei­tungen ihre Billigung mit der Einschränkung versehen, daß der Vertrag ein Fest halten an Der von ihnen bekämpften Locarno- und Völker­bundspolitik bedeutet. In der K r e u z z e i t u n g, die betont, daß Der Vertrag in keiner Weise eine neue Lage schafft, heißt es: Wenn auch to-v trotz mancher Bedenken der Grundtende.:-, UD Den Grundzügen des Vertrages zustimm; . 'o geschieht dies aus der Erwägung heraus, DJ'j der Vertrag wenigstens in gewisser Weise neben der rein westlichen Orientierung das Bestreben zeigt, sich wenigstens nicht von den Weltmächten als Sturmbock gegen Rußland verwenden zu lassen. Die Deutsche Tageszeitun g, die gleichfalls betont, man müsse jeden Schritt begrüben, Der dazu Dient, Die deutsche Hand­lungsfreiheit nach Möglichkeit wiederher­zustellen, sagt: Roch ist freilich durch Den Ver­trag an Der allgemeinen Richtung der deutschen Politik nichts geändert. Richt einmal die Revi­sion Der Locarnvpolitik steht in Aussicht, aber auch

der Draht nach Rußland ist wieder tataH.

Auch derL o k a l a n z e i g e r" bedauert es, daß in dem neuen Vertragswert wieder jener deutsche Locamismus zum Ausdruck kommt, und erklärt, daß man diesem ganz nützlichen und einwandfreien Vertrage gegenüber doch kühl bis ans Herz hinan bleiben müsse. DieD t f ch. Allgemeine Zeitung" schreibt: In Dem Berliner Vertrag haben wir. wie das schon über den Vertrag von Rapallo gesagt wurde, einen großen wirklichen Friedensvertrag vor uns, dessen wesentlicher Bestandteil keine agres- sive Spitze gegen irgendeine Dritte Wacht enthält. Daß der Vertrag vor dem deutschen Eintritt in den Völkerbund abge­schlossen worden ist. fällt dem Versagen an­derer zur Last. Denn schon vor Der Abreise der deutschen Vertreter nach Genf, war auf beiden Seiten die grundsätzliche Bereitschaft zu einem Abkommen festgestellt. DieT ä g l. Rundschau" hebt hervor, daß der Zweck des Vertragsabschlusses sei, eine Brücke friedfertiger Entwickelung und gemeinschaftlicher Zusammen­arbeit zwischen dem Westen und dem Osten zu sein. DieGermania" urteilt ähnlich: Deutschlands geographische Lage im Herzen Eu­ropas verpflichtet zu einer Politik desAus­gleiches zwischen Ost und West. Diesen Ausgleich zu fördern, ist Zweck und Ziel des Berliner Vertrages mit Sowjetruhland. ebenso wie cs die Bestimmung der Locarno-Ablo.nmcn gewesen ist und auch weiterhin fein soll. D's ',B erl. Tageblatt" nennt den deutsch-russi­schen Vertrag eine selbstverständliche Ergänzung der Locarnoverträge und sagt: Wenn erst

der Schiedsvertrag mit Rußland, dessen Abschluß in dem Berliner Vertrag vorgesehen ist, geschlossen sein wird, so wird bair.it ein . k geschaffen jein, das Deutschland mit allen ts , :t= iichen europäischen Staaten durch Frieden sichen e Abmachungen verbinden wird. Die deutsche Fne- dcnspolitik hat bann einen urfunblidjen Abschk ; erhalten, auf den die Leitung der deutschen Außc Politik mit Befriedigung blicken kann. DieS o s f. Zig." weist darauf hin, daß die Stelle der lejir a Rote an Krestinski, die die Feststellung sichnlLNl.s als Angreifer bei einem bewaffneten Konflikt rmt einem dritten Staate für Deutschland nur bindend macht mit dessen eigener Zustimmung, wirtlich Den Erklärungen entspricht, die die deutschen Unteri,..: d- ler in Locarno den Vertretern der dort versammelt. n Mächten abgegeben haben. DerD orwär: schließt seine Ausführungen mit folgenden Worten: Es ist ein ernstes Interesse ganz Europas, daß d.e Hindernisse, die dem Abschluß der Westoerträge ::n Wege standen, jetzt schleunigst fortgeräumt werden. Dann erst wird das richtige Gleichgewicht Der Ver­träge hergestelll sein, und Deutschland w:rb seine Mission als friedlicher Mittler zwischen Ost und West erfüllen können. Die91 c t e Fahne", Die auf einen redaktionellen Kommentar verzichtet, druckt die Erklärung der K. P. D. ab, die der Abg. Stöcker gestern im Auswärtigen Ausschuß abgegeben hat. Es finden sich darin die Worte: Mit unserer Zu- siimmung zum Vertrage geben wir dem Willen der werktätigen Massen Deutschlands Ausdruck, die brü«