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Nr. 97 Erstes Blatt
176. Zahrgang
Dienstag, 27. April 1926
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Der Berliner Vertrag.
Die Veröffentlichung der Vertragstexte. - Ein begleitender Notenwechsel. — Die Ausnahme in Vertin.
Mit seltener Einmütigkeit hat der Auswärtige Ausschuß des Reichstages dem neuen deutsch-russischen Vertrage zugestimmt. Das tft immerhin insofern erfreulich, als sich daraus ergibt, daß in den Grundlinien und in de.- Zielsetzung unserer auswärtigen Politik eine weitgehende Uebereinstimmung besteht, iiaf) wir uns also im Grunde nur über den Weg treiten, auf dem wir das Ziel erreichen wollen. Das gilt für den Westen mehr als für den Offen. Jedenfalls erkennen auch diejenigen Partien, die an unserer Westpolitik Kritik üben, weil sie ihnen eine zu einseitige Bindung bedeutet, an, daß ein Gegengewicht nach Osten in jedem Falle geschaffen werden muh. Aehnlich war hie Lage ja auch schon bet Rapallo, nur daß damals durch taktische Llngeschicklichkeiten das. was ein Erfolg hätte sein muffen, in einen Mißerfolg verwandelt wurde. Dieser Vertrag durfte nicht von den Osterglocken von Rapallo eingeleitet werden, weil Lloyd George damit die Möglichkeit bekam, uns die Schuld an dem Scheitern der Genueser Konferenz von vorn- berein zuz. schieben und unsere ganze Politik der Zweideutigkeit zu beschuldigen.
Genau so wird es auch diesmal gehen, nur mit dem Unterschied, dah die Schuld zweifellos licht auf deutscher Seite liegt. Der Berliner Vertrag ist eine Folge der Locarno-Politik. Er war nötig, um das Gleichgewicht in der europäischcn Stellung D:utschlands wieder aus- »ubalanciercn. das durch Locarno nach Westen hotte verschoben werden können. Er war schwierig. weil die Russen ursprünglich sehr viel wertergehende Forderungen stellten und einen Bündnisvertrag haben wollten. Sie zielten eben, von ihrem Standpunkt ans ganz begreiflich, ■ darauf ab. uns in eine Kombination zu verwickeln. die uns die Fortsetzung der Locarno- Politik überhaupt unmöglich mach'.e. Das haben < wir abgelehnt, darüber- ist sehr lange gestritten worden, und nrst nachdem die Russen gesehen hatten, dah sie uns von unterer Linie nicht abdrängen konnten, als sie sich begnügten mit «dem Angebot, das wir als notwendige Er- Mgänzung der Locarno-De.tr^ge zu geben in i<r Lage waren, konnte der Abschluh des Berliner Vertrages erfolgen.
Draußen wird man die Zusammenhänge ’ cnders darstellen, nicht so sehr vonseiten der t Regierungen, die sich vorsichtig zu'-uckh alten, die aber wissen, dah sie ihrer chauvinistischen Presse das Geschäft ruhig überlassen können. Rur der wendige Herr Benes ch macht davon eine Ausnahme. Er hat es nicht für nötig gehalten, in Berlin an^ufragen, sondern die Gelegenheit benutzt. gegen Deutschland Mißtrauen zu säen. Er kann es immer noch nicht recht verwinden, daß Prag nun einmal nicht daS Herz Europas ist, er fürchtet, dah eine aktive deutsche Politik ihn an die Wand Drückt und glaubt deshalb ein starkes Interesse daran zu haben, die Motive zu verdächtigcn. aus denen die deutsch? Diplomatie gebündelt bat und handeln musste.
Denn schließlich ist es doch nicht unsere Schuld, wenn der deutsch-russische Vertrag unserem Eintritt in den Völkerbund vorangeht. Wir haben peinlichst die Verpflichtungen erfüllt, die mir in Pocarno übernomen haben: leider läßt sich von der Oiegcnfcite nicht behaupten, weder in der Gesamt- roirfung noch in den einzelnen Handlungen. Wir sind in den Völkerbund nicht aufgenommen, wir haben aber bisher auch von den W i r k u n g e n des neuen Geistes, der von Locarno ausaehen sollte, leider nur sehr wenig gespürt. Wie sind denn die Pinge gegangen? Man sprach von der vorzeitigen Räumung des besetzten Gebietes, von der Herab- iepui'g der Besatznngstruppen, der Beendigung der fiMitärfontroUe, Der Befreiung der Luftfahrt, ja, si gar von einer Vorverlegung der Abstimmung an )cr Saar, lieber alle die Dinge wird heute, ein halbes Zahr nach Locarno, immer noch geredet. Mr sind keinen Schritt weiter gekommen.
Dagegen hat Frankreich mit Hochdruck e>ue Politik getrieben, die darauf hinau.siäuft, gerade dos politische Rktivum der deutschen Locarno- Politik zu beseitigen. Der polnisch-rumänische Vertrag ist mit unwesentlichen Abschwächungen erneuert, der Ausgleich zwischen Bolen und der Tschecho-Slovakei ist im O^nge. Frankreich hat zwar formell in Locarno leine Verträge mit den Oststaaten auf eine andere Basis gestellt, aber seither doch nur daran gearbeitet. andere Formen für die Beziehungen zu seinen Bundesgenossen im Osten Deutschlands zu finden, uns also doch wieder von neuem diplomatisch eingulreifen. Das ist die Bilanz, die wir aus der Locarno-Politik der West- mäd)te im letzten halben Jahre ziehen müssen. Das ist die stärk st e Rechtfertigung für Den deutsch-russischen Vertrag. Er bleibt damit immer noch das. was Deutschland vvllte. eine Fortsetzung des Rapallo-Vertrages und eine Ergänzung der Locarno-Verträg-e. Aber ec wächst sich darüber hinaus doch auch aus zu einer Warnung an die West Mächte, dah üe uns nicht zwingen sollen, durch ihre praktische Politik uns nach Osten abdrängen zu lassen.
Einstimmige Zustimmung des Auswärtigen Ausschußes.
Berlin, 26. 2lpril. (TU.) Der Auswärtige Lusfchuß des Reichstages beschäftigte sich unter dem
Vorsitz des Abg. Hergt (Dn.) mit dem deutsch- russischen Vertrag, über den Reichsminister des Aeuhern Dr. ©trefemann nach Bekanntgabe des Inhaltes ausführliche Darlegungen machte. Hieran schloß sich eine längere Aussprache, an der sich die Abg. Dr. Breitscheid (Soz)., Graf Reventlow (völkisch), Stöcker (Komm.), Loebe (Soz.), Dr. Hoetzsch (Dn.), Dr. Scholz (D. 93p.), Kaas (Ztr.), Dr. Haas (Dem.), v. Freytag-Loringhoven (Dn.), Dr. Bredt (W. Vg.) und Dr. Emminger (B. Dp.) beteiligten. Sämtliche Fraktionen sprachen sich überein ft immenb für d i e Annahme des Vertrages aus. Da auf der Tagesoronung der heutigen Sitzung noch andere Beratungspunkte standen, die nicht erledigt werden konnten, wurden die Beratungen auf Dienstag vertagt.
Der Vertragswortiaut.
Berlin, 26. April. (WTD.) Der zwischen Deutschland und Rußland in Berlin abgeschlossene Vertrag hat folgenden Wortlaute
Die deutsche Regierung und die Regierung der .Union der sozialistischen Sowjetrepubliken, von dem Wunsche geleitet, alles zu tun, was zur Ausrechterhaltung des allgemeinen Friedens beitragen kann und in der Ueberzeugung, daß das Interesse des deutschen Volkes unb der Völker der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken eine stete vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert. sind übereingekommen, die zwischen ihnen bestehenden freundschaftlichen Beziehungen durch einen besonderen Vertrag zu bekräftigen und haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigtener- naimt: die deutsche Regierung: den Reichsminister des Auswärtigen Herrn Dr. Gustav Stresemann. die Regierlmg der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken: den außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken Herrn Rikolai Rikolajewitsch Krestinski, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben:
Artikel 1.
Die Grundlage der Deziehamgen zwischen Deutschland mad der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken bleibt der Vertrag von Rapallo. Die deutsche Regierung und die Regierung der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken werden in freundschaftlicher Fühlung miteinander bleiben, um über alle ihre beiden Länder gemeinsam berührenden Fragen politischer und wirtschaftlicher Art eine Verständigung herbeizuführen.
Artikel 2.
Sollte eiyer der vertragschließenden Teile trotz friedlichen Verhaltens von einer dritten Macht oder von mehreren Mächten angegriffen werden, so wird der andere vertragschließende Teil während der ganzen Dauer des Konfliktes R e u t r a I-i t ä t beobachten.
Artikel 3.
Sollte aus Anlaß eines Konfliktes der in Artikel 2 erwähnten Art ober auch zu einer Zeit, in der sich keiner der vertragschließenden Teile in kriegerischen Verwicklungen befindet, zwischen dritten Mächten eine Koalition zu dem Zwecke geschlossen werden, gegen einen der vertragschließenden Teile einen wirtschaftlichen oder finanziellen Boykott zu verhängen, so wird sich der andere vertragschließende Teil einer solchen Koalition nicht anschließen.
Artikel 4.
Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ra- tifikationsurlunden sollen in Berlin ausge'auscht werden. Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und gilt für die Dauer von fünf Jahren. Die beiden vertragschließenden Teile werden sich rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist übet die weitere Gestaltung ihrer politischen Beziehungen verständigen. Zu Urkund dessen haben die Bevoll- mächttgten diesen Vertrag unterzeichnet, ausgefertigt in doppelter Urschrift in Berlin am 24. April 1926.
gez. Stresemann. gez. Krestinski.
Dem Vertrage ist folgender
Notenwechsel
beigefügt:
Herr Botschafter! Mit Beziehung auf die Verhandlungen über den heute unterzeichneten Vertrag zwischen der deutschen Regierung unD der Regierung der Union der sozialistischen Sowejtrepublilen beehre ich mich namens der deutschen .Regierung folgendes festzustellen:
I. Beide Regierungen sind bei den Verhandlungen über den Vertrag und bei dessen Unterzeichnung übereinstimmend von der Auffassung ausgegangen, dah der von ihnen in Artikel 1 Absatz 2 des Vertrages fetz gelegte Grundsatz der Verständigung über alle die beiden Länder gemeinsam berührenden Fragen politischer und wirtschaftlicher Art wesentlich zu der Erhaltung des allgemeinen Friedens beitragen wird. Ie^nfalls werden sich die beiden Regierungen bei ihren Auseinandersetzungen von
dem Gesichtspunkt der Rotwendigkeit der Erhaltung des allgemeinen Friedens leiten lassen.
2. In diesem Sinne haben die beien Regierungen auch die grundsätzlichen Fragen erörtert, die mit dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund zusammenhängen. Die deutsche Regierung ist überzeugt, bah die Zugehörigkeit Deutschlands zum Völkerbund l ei n Hindernis für die freundschaftliche Entwicklung der Beziehungen zwischen Deutschland und der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken bilden kann. Der Völkerbund ist seiner grundlegenden Idee nach zur friedlichen und gerechten Ausgleichung internationaler Gegensätze bestimmt. Die deutsche Regierung ist entschlossen, an der Verwirklichung dieser Idee nach Kräften mitzuarbeiien.
Sollte dagegen, was die deutsch- Regierung nicht annimmt, im Rahmen des Völkerbundes irgendwann etwa Bestrebungen k eroortrelen, die im Widerspruch mit jener grundlegenden Ariedensidee einseitig gegen die Union der sozialistischen Sowjetrepubliken gerichtet wären, so würde Deutschland derartigen Bestrebungen mit allem Rachdruck entgegenroirfen.
3. Die deutsche Regierung geht davon aus, daß diese grundsätzliche Einstellung der deutschen Politik gegenüber der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken auch nicht durch die loyale Beobachtung der Verpflichtungen beeinträchtigt werden kann, die sich für Deutschland nach seinem Eintritt in den Völkerbund aus den Artikeln 16 und 17 der Völkerbundssatzung über das Sanktionsverfahren ergeben würden. Nach diesen Artikeln käme ein Sank- tionsverfahren gegen die Union der sozialistischen Sowjetrepubliken, abgesehen von weiteren Voraussetzungen, nur dann in Betracht, wenn die Union der sozialistischen Sowjetrepubliken einen Angriffskrieg gegen einen dritten Staat eröffnete. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Frage, ob die Union der sozialistischen Sowjetrepubliken bei einem bewaffneten Konflikt mit einem dritten Staat der Angreifer ist, mit bindender Wirkung für Deutschland nur mit dessen eigener Zustimmung entschieden werden könnte, und daß somit eine in dieser Hinsicht etwa von anderen Mächten gegen die Union der sozialistischen Sowjetrepubliken erhobene, nach deutscher Ansicht nicht berechtigte Beschuldigung Deutschland nicht zwingen würde, an irgendwelchen auf Grund des Artikels 16 eingeleiteten Maßnahmen teilzunehmen. Wegen der Frage, ob und in welchem Maße Deutschland im konkreten Falle überhaupt imstande sein würde, an einem Sanktionsversahren teilzunehmen, verweist die deutsche Regierung auf die bei Gelegenheit der Unterzeichnung des Vertragswerkes von Locarno an die deutsche Delegation gerichtete Note vom 1. Dezember 1925 über die Auslegung des Artikels 16.
Ilm für die reibungslose Erledigung aller zwischen ihnen auftauchenden Fragen eine sichere Grundlage zu schaffen, halten die beiden Regierungen es für zweckmäßig, alsbald in Erörterungen über den
Abschluß eines allgemeinen Vertrags
zur friedlichen Lösung der zwischen den beiden Teilen etwa entstehend n Konflikte einzutreten, wobei insbesondere die Möglichkeit des schiedsgerichtlichen Verfahrens und des Ver - g l e i ch s v e r fahren s berücksichtigt werden soll.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die erneute Versio erung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung gez.: Stresemann.
Herr Reichsminister! Indem ich den Empfang der Rote bestätige, die Sie mit Beziehung auf die Verhandlungen über den heute unterzeichneten Vertrag zwischen der Regierung der Union der sozialistiichen Sowjetrepubliken und her deutschen Regierung an mich gerichtet haben, beehre ich mich herauf namens der Regierung der Union der sozialistischen So: jetrepubliken folgendes zu erwidern:
1. Veide Regierungen sind bei den Verhandlungen über den Vertrag und bei dessen Unter» zeichnung übereinstimmend von der Auffassung ausgegangen, daß der von Ihnen in Artikel 1 Absatz2 des Veriragei feftgeieg.e Grundsatz der Verständigung über alle die beiden Länder gemeinsam berührenden Fragen Poti, ischer und wirtschaftlicher Art .'efcnt'.id) zu Der Erhaltung des allgemeinen Friedens beitragen wird, jedenfalls werden sich Die beiden Regierungen bei ihren Auseinandersetzungen von dem Gesi.cköpun'l der Rotwendigkeit der Erhaltung des allgemeinen Friedens leiten lassen.
2. Hinsichtlich Der grundsätzlichen Fragen, die mit Dem Eintritt Deutschlands in Den Völkerbund zwammenhängen. nimmt die Regierung Der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken Ait von Den Erklärungen, die in den Ziffern 2 und 3 Ihrer Rote enthalten sind.
3. Um für Die reibungslose Erledigung aller zwischen ihnen auftauchenden Fragen eine sich.re Grundlage zu scha den, halten Die beiden Regierungen es für zweckmäßig, alsbald in Erörre- rungen über den Abschluß eines allgemeinen Vertrags zur friedlichen Lösung der zwischen Den beiden Teilen etwa entstehenden Konflikte e.n- xutreten, wobei insbesondere die Möglichkeiten des schiedsgerichtlichen Vers ährens und res Vergleichs verfährens berücksichtigt Werdern sollen.
Genehmigen Sie. Herr Reichsmi nister, di« erneute Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Berlin. 24. April 1926
gez. Krestinski.
Bas Echo der Berliner presse.
Da die Ratifikationsurkunden des gestern veröffentlichten deutsch-russischen Vertrages in Berlin ausgetauscht werden sollen, wird wohl, wie die Blätter bemerten, der Vertrag in Der Geschichte unter Dem Rarnen ..Berliner Vertrag" fortleben. Ob das Vertragsdokumcnt, das gestern die einstimmige Zustimmung des Auswärtigen Ausschusses des Reichstages gefunden hat, Dem Plenum des Reichstages zur Annahme vorgelegt werden wird, ist noch eine offene Frage. Bejahendenfalls würde das Reichsparlament eine Einheitsfront der Parteien zeigen, die bisher noch bei keiner Regierungsvorlage erreicht wurde. Auch in keinem Der Berliner Blätter, von der Deutschen Zeitung bis zur Roten Fahne, findet sich eine Ablehnung des Vertrages, toenn auch die deutsch--nationalcn Zeitungen ihre Billigung mit der Einschränkung versehen, daß der Vertrag ein Fest halten an Der von ihnen bekämpften Locarno- und Völkerbundspolitik bedeutet. In der K r e u z z e i t u n g, die betont, daß Der Vertrag in keiner Weise eine neue Lage schafft, heißt es: Wenn auch to-v trotz mancher Bedenken der Grundtende.:-, U”D Den Grundzügen des Vertrages zustimm; . 'o geschieht dies aus der Erwägung heraus, DJ'j der Vertrag wenigstens in gewisser Weise neben der rein westlichen Orientierung das Bestreben zeigt, sich wenigstens nicht von den Weltmächten als Sturmbock gegen Rußland verwenden zu lassen. — Die Deutsche Tageszeitun g, die gleichfalls betont, man müsse jeden Schritt begrüben, Der dazu Dient, Die deutsche Handlungsfreiheit nach Möglichkeit wiederherzustellen, sagt: Roch ist freilich durch Den Vertrag an Der allgemeinen Richtung der deutschen Politik nichts geändert. Richt einmal die Revision Der Locarnvpolitik steht in Aussicht, aber auch
der Draht nach Rußland ist wieder tataH.
Auch der „L o k a l a n z e i g e r" bedauert es, daß in dem neuen Vertragswert wieder jener deutsche Locamismus zum Ausdruck kommt, und erklärt, daß man diesem ganz nützlichen und einwandfreien Vertrage gegenüber doch kühl bis ans Herz hinan bleiben müsse. — Die „D t f ch. Allgemeine Zeitung" schreibt: In Dem Berliner Vertrag haben wir. wie das schon über den Vertrag von Rapallo gesagt wurde, einen großen wirklichen Friedensvertrag vor uns, dessen wesentlicher Bestandteil keine agres- sive Spitze gegen irgendeine Dritte Wacht enthält. Daß der Vertrag vor dem deutschen Eintritt in den Völkerbund abgeschlossen worden ist. fällt dem Versagen anderer zur Last. Denn schon vor Der Abreise der deutschen Vertreter nach Genf, war auf beiden Seiten die grundsätzliche Bereitschaft zu einem Abkommen festgestellt. — Die „T ä g l. Rundschau" hebt hervor, daß der Zweck des Vertragsabschlusses sei, eine Brücke friedfertiger Entwickelung und gemeinschaftlicher Zusammenarbeit zwischen dem Westen und dem Osten zu sein. — Die „Germania" urteilt ähnlich: Deutschlands geographische Lage im Herzen Europas verpflichtet zu einer Politik desAusgleiches zwischen Ost und West. Diesen Ausgleich zu fördern, ist Zweck und Ziel des Berliner Vertrages mit Sowjetruhland. ebenso wie cs die Bestimmung der Locarno-Ablo.nmcn gewesen ist und auch weiterhin fein soll. — D's ',B erl. Tageblatt" nennt den deutsch-russischen Vertrag eine selbstverständliche Ergänzung der Locarnoverträge und sagt: Wenn erst
der Schiedsvertrag mit Rußland, dessen Abschluß in dem Berliner Vertrag vorgesehen ist, geschlossen sein wird, so wird bair.it ein . k geschaffen jein, das Deutschland mit allen ts , :t= iichen europäischen Staaten durch Frieden sichen e Abmachungen verbinden wird. Die deutsche Fne- dcnspolitik hat bann einen urfunblidjen Abschk ; erhalten, auf den die Leitung der deutschen Außc Politik mit Befriedigung blicken kann. — Die „S o s f. Zig." weist darauf hin, daß die Stelle der lejir a Rote an Krestinski, die die Feststellung sichnlLNl.s als Angreifer bei einem bewaffneten Konflikt rmt einem dritten Staate für Deutschland nur bindend macht mit dessen eigener Zustimmung, wirtlich Den Erklärungen entspricht, die die deutschen Unteri,..: d- ler in Locarno den Vertretern der dort versammelt. n Mächten abgegeben haben. — Der „D orwär: schließt seine Ausführungen mit folgenden Worten: Es ist ein ernstes Interesse ganz Europas, daß d.e Hindernisse, die dem Abschluß der Westoerträge ::n Wege standen, jetzt schleunigst fortgeräumt werden. Dann erst wird das richtige Gleichgewicht Der Verträge hergestelll sein, und Deutschland w:rb seine Mission als friedlicher Mittler zwischen Ost und West erfüllen können. — Die „91 c t e Fahne", Die auf einen redaktionellen Kommentar verzichtet, druckt die Erklärung der K. P. D. ab, die der Abg. Stöcker gestern im Auswärtigen Ausschuß abgegeben hat. Es finden sich darin die Worte: Mit unserer Zu- siimmung zum Vertrage geben wir dem Willen der werktätigen Massen Deutschlands Ausdruck, die brü«


