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EGEN DIE STEU

NOVEMBER

Nr. 1

I Jedem Leser und jeder Leserin dieses Blattes machen wir den Vor­schlag, einmal ohne jedes Vo-rurteil die nachstehenden finanz- | wirtschaftlichen Artikel durchzusehen und sich dann ein eigenes Urteil I 3U Wir Zweifeln nicht an der Art dieses Urteil» und wissen auch, bah e» allen parteipolitischen Zureden und Einflüsterungen zum Trotz sich am 5. Dezember dieses Jahres Geltung verschaffen wird.

Bekanntmachung.

Der Hessische Landtag hat am 21. Oktober 1926 beschlossen, ah ein gesetzmäßiges Volksbegehren gemäß Artikel 11 Les Gesetzes vom 17. März 1921 vorliegt. Auf Grund des Artikels 24 Absatz 1 der Verfassung des Volksstaates Hessen sowie der Artikel 15 Absatz 1 Ziffer 6 und Artikel 16 des Ge- sei e ; über Volksbegehren und Volksabstimmung vom 17.März 1921 wird hiermit die in dem Volksbegehren beantragte Frage der Auflösung des Landtags dem hessischen Volke vorgelegt.

Als Abstimmungstag wird Sonntag, der 5. Dezember 1926, festgesetzt. Gegenstand der Volksabstimmung ist die (trage, ob der 3. Hessische Landtag aufgelöst werden soll.

Abgestimmt wird mit den von der Landesregierung ge­lieferten Stimmzetteln in amtlich abgestempelten Umschlägen.

Darmstadt,-den 23. Oktober 1926.

Hessisches Gesamtministerium:

Ä*»ich.

I.D.: J.V.: 2-D.: J.B.:

Spanier. Or. Kratz. vr. Schwarz. Hechler.

Der Stimmzettel trägt den Aufdruck:

Die Stimmabgabe für alle Wähler und Wählerinnen, die für die Auflösung des Landtags eintreten, erfolgt so, dah der Abstimmende durch ein Kreuz in dem mit ,,Ja" bezeichneten Kreis wie oben angegeben kennt­lich macht, dah er mit ,,Ja" stimmt.

Um was es geht!

Vas Volksbegehren für -je Auflösung desSeff.Lan-lag- hat die Gemüter in Hessen mächtig erregt. In ungezählten Tausenden, niedcrgebeugt durch furchtbare wirtschaftliche Lasten, ist neue Hoff­nung erwachsen, wahrend in den Kreisen der Verantwortlichen offen­sichtliche Bestürzung immer mehr sich ausbreitet.

Das Ziel dieses Volksbegehrens ist so deutlich, dah d,e geschäftig verbreiteten Legenden der Gegenseite eindruckslos bleiben müssen. Trotzdem wollen wir noch einmal das wiederholen, worauf es einzig und allein ankommt: _

Immer verheerender machen sich in Hessen für den Staat und für jeden Einzelnen die bitteren Folgen einer grundfalschen Finanzpolitik bemerkbar. An anderer Stelle dieses Blattes wird diese Tatsache aus­führlich belegt. Hessen erhebt die höchsten Steuern im ganzen Deutschen Reich und kommt trotzdem nicht damit ans; im Gegenteil, das unge­deckte Staatsdcfizit wächst von Jahr zu Jahr und macht heute bereits einen gewaltigen Millionenbetrag aus.

Alle wohlgemeinten Warnungen, auf parlamentarischem Wege vorgebracht, wurden in den Wind geschlagen, und man wirtschaftete munter weiter darauf los. Während das Volk noch nicht das Schlimmste ahnte, stand bereits die Gefahr des Staatsbankerotts vor der Türe! Warum hat man der Öffentlichkeit verschwiegen, dah man sich bereits ernsthaft mit der Frage beschäftigte, wie man den hessischen Staats­beamten das laufende Gehalt weiter auszahlen könne, da die Kassen leer waren?

Durfte unter solchen Voraussetzungen, nachdem alle parlamentari­schen Mittel versagt hatten, eine verantwortungsbewußte Opposition auch nur einen einzigen Tag versäumen, um mit Hilfe des Volks­entscheids die Bahn für eine Gesundung freizumachen?

Dieser Weg -cs Volksentscheids ist nunmehr kraftbcwuht und erfolg, reich betreten worden. Trotz aller krampfhaften Bemühungen ist es nicht gelungen, im sogenannten Landesabstimmungsausschuh unser Volksbegehren Unterzcichnungslisten) mit allerlei formellen Ein­wendungen umzubringen! Das Geschrei der Kreise, die hinter dem erfolglosen Finanzminister und den um ihre Landtagssitze besorgten sozialdenwkratischen Abgeordneten stehen, wird vom hessischen Volke ohne weiteres als Angstprodutt ,,bewertet" werden.

Der Kampf um den Volksentscheid wird auf wirtschaftlichem Felde, nicht auf dem der Partcipolitik, ausgefochten. Tas paht den Ver­tretern der Steuerschraubenpolitik durchaus nicht! Denn was wollten sie auch dem sehend gewordenen hessischen Volke erwidern? Sie können nicht erklären:Unsere Finanzen sind gesund, wir haben kein Defizit und der Einzelne braucht nicht zuviel Steuern zu zahlen!" Deshalb will inan uns auf das Kampffeld der Parteipolitik weg­locken und versucht die Wählerschaft mit Märchen bange zu machen.

Aber auch das ist verlorene Liebesmühe. Das hessische Volk kämpft heute für ganz bestimmte und erreichbare wirtschaftliche Ziele, unbe- sch adet der Parteizugehörigkeit. Die Auflösung dieses Landtags ist zur Volks fache geworden, und jeder, der am 5. Dezember mitJa" für die Auflösung stimmt, kann nachher bei der Neuwahl des Land­tags sich immer noch die Partei heraussuchen, die ihm am besten paht.

Wer anders spricht, erweckt im Volke den Verdacht, dah er in irgend­einer Weise an der Aufrechterhaltung der jetzigen, für die Allgemein­heit doch so traurigen Verhältnisse interessiert ist!! Die Wählerschaft wird sich solche Leute recht genau ansehen.

Unerhörte Ausgabenwirtschast -es Hessischen Staates.

Wenn man die Erklärungen des hessischen Finanzministers über seine bisherige Politik liest, so will es fast scheinen, als ob der Finanzminister im Ernst die Öffentlichkeit davon überzeugen wollte, dast'eine ungerechtfertigte Vermehrung von Staatsaus­gaben nicht eingetreten fei, daß die Leitung der hesfifchen Staats» finanzen vollkommen unschuldig und wehrlos der katastrophalen Entwicklung der Staatsfinanzen habe zusehen müssen. Bis zu welchem katastrophalen Ausmaße sich die Staatsfinanzen in Hessen abwärts entwickelt haben, wird im folgenden weiter noch untersucht werden. Zunächst wollen wir zeigen, in welchem Maße tatsächlich eine

Vermehrung der Ausgaben

und der Belastungen des hessischen Staates und des hessischen Volkes eingetreten sind. Es ist selbstverständlich, daß als Vergleichsmaßstab die Verhältnisse des letzten Friedens» fahres heranzuziehen sind. Damals rechneten wir mit einer stabilen Währung und allerdings auf der anderen Seite mit einer blühenden, kräftigen und strebenden Wirtfchaft. Daß wir heute immer noch in Zeiten einer, wenn auch vielleicht da und dort langsam abklingenden, Wirtschaftskrise unsere Kraft em» setzen müssen, um zu den Ziffern der Friedensjahre zuruckzu» kehren," follte eigentlich jedem Verständigen em unbestrittenes Ziel sein. Gelingt es im Reich und in den Ländern nicht, in abfehbarer Zeit ihren Apparat den tat» sächlichen wirtschaftlichen Kräften des Volkes, dre heute kleiner sind 'fine vor dem Kriege, anzupassen, so werden wir aus der latenten Wirtschaftskrise in Deutschland, ganz abgesehen von den Repara­tionsleistungen, schon aus Gründen der inneren Verschuldung unb Mißwirtschaft niemals heraus» kommen. Es ist das unbestreitbare Verdienst des Reichsfinanz­ministers vr. Reinhold, daß er in feinen amtlichen Auslaffun» gen diefe Gesichtspunkte schärfer und energischer betont, als das früher der Fall war. Er hat die durchaus richtige Erkenntnis sich zu eigen gemacht, daß der Finanzminister nicht bloß der Hüter des Staatssäckels, sondern auch der Schützer der Wirtschaft sein muß, wenn er nicht jenem Toren gleichen will, der die Henne schlachtete, die ihm die goldenen Eier legen soll. In Hessen ist von einer solchen Erkenntnis bei der Leitung der Staats­finanzen nichts zu fpüren.

Unvergessen bleibt der Sah

den der heffische Finanzminister noch im Frühjahr dieses Jahres aussprechen konnte, daß er von der Ausgabenseite des Staatsvoranschlages weniger bedrückt werde, als von der Sorge um die Einnahmen. Welches auch immer das Motw eines solchen Satzes gewesen sein mag, er kennzeichnet die Ge- famteinstellung des Finanzministers zu den ihm anvertrauten Problemen. Es kann danach nicht weiter Wunder nehmen, daß aus solcher Einstellung heraus die Energie und die politische Tatkraft zur Durchsetzung einer wirksamen Vereinfachung des Staatsverwaltungsapparates unmöglich erwachsen kann. Der Finanzminister möchte jetzt den Vergleich des Jahres 1926 mit dem letzten Friedensjahr 1914 nicht mehr gezogen wissen. Er wehrt sich gegen einen solchen Vergleich als angeblich der inneren Wahrheit der Ziffern widersprechend. Er möchte statt dessen den Vergleich mit dem Jahre 1918 oder noch lieber 1919 ziehen, aus sehr durchsichtigen Gründen! Nicht nur, daß die Ziffern des Jahres 1919 felbstverständlich durch das immerhin nicht unerhebliche Ereignis des fünfjährigen Weltkrieges stark verändert waren, geben jene Ziffern auch fchon den Beginn der Jnflationsentwicklung wieder. Wir wollen uns doch daran erinnern, daß im Jahre 1919 die innere Kaufkraft der Mark auf ein Siebtel ihres Friedenswertes gesunken war. Daraus ergibt sich ohne weiteres, wie irreführend ein Vergleich der stabilifierten Mark des Jahres 1926 mit jener des Jahres 1919 sein muß. Früher übrigens hat der Finanzminister sehr wohl selbst den Vergleich mit 1914 immer wieder als richtig befunden. Tas geschah, solange er glaubte, einen solchen Vergleich zur Rechtfertigung feiner Politik verwenden zu können. Es ist nicht einzufehen, weshalb nunmehr das, was im Jahre 1924 und 1925 richtig erschien, im Jahre 1926 auf, einmal feinen Sinn verloren haben sollte. Wir stellen also auch jetzt, um ein Bild von der

Entwicklung der Ausgaben des hessischen Staates zu bekommen, die Zahlen von 1914 denen von 1926 gegenüber. Wir erhalten folgendes Bild:

76 Millionen Mk.

91,5

112,1

126,8

i Übernahme der «senbahn- und Tteuerverwaltung durch da» «eich.

Damit genug der Darstellung, in welcher ungeheuer­lichen Ausdehnung sich die Staatsfinanzen Hefsens und die steuerliche Belastung feit 1914 bis heute entwickelt haben.

Die Gegenüberstellung dieser Ziffern zeigt erschreckend deutlich, in welch gewaltigem Ausmaße die Ausgaben des hessischen Staates für Verwaltungszwecke sich entwickelt haben und wie demzufolge auch die steuerliche Belastung der hesfifchen Wirt­fchaft gegenüber der Friedenszeit fich rechnungsmäßig fast ver­dreifacht hat. Es ist richtig, daß in diesen Ziffern teilweise Turch- gangsposten stehen, so daß das Bild in Einzelheiten sich um eine Kleinigkeit zugunsten des Jahres 1926 verschiebt. ES ist auch richtig, daß die Belastung deS hessischen Staates mit Aufgaben zum großen Teil eine zwangsläufige Folge der Reichsgesetz­gebung ist. Die Ziffern besagen aber trotz diefer Ein» fchränkung in eindrucksvoller Sprache, in welchem Mißverhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähig­keit des Landes seine Ausgaben für die Verwal­tungszwecke fich entwickelt haben. Tiefe Tatsache kann weiter illustriert werden durch eine Betrachtung der Ziffern für

die Ministerien Hessens.

Die Zentralverwaltungen zeigen fehr viel deutlicher als die Ziffern von Lokalverwaltungen draußen im Land, in welch ungeheuerlichem Ausmaße diese Inflation von Behörden in Hessen vor sich gegangen ist. Tabei kommt es nicht so sehr darauf an, zu betonen, welchen wirtschaftlichen Wert die Mehrausgaben für die Ministerien heute darstellen. Vielmehr ist wichtig die Erkenntnis, daß bei einer unverhältnismäßig hohen Steigerung der Ausgaben für die Ministerien mit naturnotwendiger Folge sich in dem gleichen unverhältnismäßigen Satze auch die Ge­samtausgaben des Staates vermehren müssen. Im Jahre 1914 hatten wir das Staatsministerium, das Ministeri­um des Innern, das Ministerium der Finanzen und das Ministerium der Justiz. Heute ist die Schulabteilung ans dem Ministerium des Innern herausgenommen und m das selbständige Landesamt für das Bildungswefen ver­wandelt. Ferner hat man die Abteilung für Landwirt- fchaft, Handel und Gewerbe aus dem Ministerium des Innern herausgenommen und bekanntlich in daS Ministerium für Arbeit und Wirtfchaft umgewandelt. Bei einem

Vergleich der Ministerien von 1914 und 1926 müfsen demzufolge dem Ministerium des Innern von damals heute das eigentliche Ministerium des Innern, das LandeSamt für das Bildungswesen und das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft gegenübergestellt werden, genier ist zu beachten, daß aus dem Finanzministerium die gesamte Finanzverwaltung, die heute durch Reichsbeamte (Finanzämter, Landesfinanzamt usw.) ausgeführt wird, und ferner die Eisenbahnverwaltung, die an die Reichseisenbahngesellschaft gefallen ist, ausgefchieden find. Dann ergibt fich folgendes Bild:

Gesamtausgaben 1914:

1924:-

1925:.

.. 1926:

1926

ÄEHfcä

Ordii.-Nr I

Bezeichnung des Ministeriums

1914

1926

Zunahme

Zahl der Beamten

Bcrsdnl. Kosten

X

Zahl der Beamten

Perfbnl.

Kosten

X

Zahl der Beamten

Perlbnl.

Kosten

X

1

Staatsministerum

7

48 884

18

108476

11

59 592

2

Mn. des Innern

69

297 624

68

387591

Landesamt für das BUdungswefen

61

307283

Mn. für Arbeit und Wirtschaft

69

374 329

198

1069203

129

771 579

3

Mn. der Justiz

11

54 224

35

204719

24

150 495

4

Min. der Finanzen

138

579 277

1241

809367

-141

230 090

Gesamtzahl und Kosten

1225

980 009

375

2191765

150

1211756

Steuerzahler!

Was sagt Zhr zu dieser Ausgabenwirsschaft?

WÄHLERZEITUNG FÜR DIE AUFLÖSUNG DES LANDTAGS