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Nr. 199 Zweites Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)Donnerstag. 26. August 1926

Die Verpflichtung zum Schaden­ersatz bei Eisenbahn-Attentaten.

Don Landgerichtsdirektor Dr. O. L o e n i n g, Äerlin.

3n erschreckender Weise haben sich in den letzten Jahren verbrecherische Anschläge aus Eisenbahnzüge vermehrt, die fast stets eine große Anzahl von Menschenopfern forderten. Doch in frischer Erinnerung ist das am 27. Juli d. 3. verübte Attentat auf den V-Zug Berlin- Hamburg, wobei der Zug durch Auflegen eiserner Bordschwellen zum Entgleisen gebracht werden sollte. Auch das schreckliche Eisenbahn- Unglück bei Leiferde, bei dem ungefähr zwei Dutzend Menschen ihr Leben einbühten, eine sehr große Anzahl schwere Verletzungen davon­trugen. soll nach den vorliegenden Mel­dungen auf ein Verbrechen zurückzuführen sein. Die sofort angestellten Untersuchungen werden rrgeben. ob diese Annahme berechtigt erscheint, )der auf welche andere Ursachen dieses furcht­bare Unglück zurückzuführen ist.

Etwas eigentümlich mutet es an, wenn als­bald nach Dekanntwerden der Eisenbahnkata­strophe der stellvertretende Generaldirektor der Deichsbahngefellschast Dorpmüller sich über die Entschädigungspflicht der Eisenbahn gegen­über den Opfern des Unglücks dahin äußerte, daß die Rechtsabteilung der Reichsbahngesell- schast sich noch nicht schlüssig sei, ob eine Ent- schädigungspflicht bei Attentaten vor­liege. Allerdings, fügte Dorpmüller hinzu, daß die Reichsbahn in der Entschädigungsfrage nicht rein fiskalisch zu verfahren gedenke, sondern daß man weitherzig vorgehen werde. Eine abschlie­ßende Stellungnahme hat die Reichsbahn aber bisher noch nicht eingenommen, sie will erst Gutachten hervorragender Rechtslehrer einholen. 3mmerhin ist offiziös bekannt gemacht, wohl um die aufsehenerregende Erklärung Dorpmüllers etwas abzuschwächen, daß die Eisenbahn be­rechtigte Ansprüche auf Schadenersatz befriedigen werde, auch wenn die Rechtslage nicht dazu ver­pflichte.

3st die Rechtsgrundlage wirklich so ungewiß? Die Ersahpflicht der Eisenbahn für Tötungen oder Körperverletzungen, die bei dem Betriebe von Eisenbahnen herbeigeführt werden, ist ge­regelt in dem sog. Reichshaftpflichtgeseh vom 7.3uni 1871, dessen § 1 bestimmt: Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein Mensch getötet oder körperlich verletzt wird, so haftet der Betriebsunternehmer für den dadurch ent­standenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Ge­töteten oder Verletzten verursacht ist. Das Gesetz stellt also den Grundsatz der Gefähr­dungshaftung auf, d. h. die Eisenbahn haftet schlechthin, ohne daß es des Dachweises eines Verschuldens bedarf. Voraussetzung ist lediglich, daß die Tötung oder Verletzungbei dem Be­triebe einer Eisenbahn" erfolgt. Daß diese Voraussetzung bei Eisenbahnentgleisungeu oder Zugzusammenstößen st e t s gegeben ist, auf welchen Ursachen sie auch beruhen mögen, ist unbestreitbar und auch unbestritten. Der Schadens- ersahberechtigte muh daher nur dartun, daß sein Schaden durch ein Eisenbahnunglück entstanden ist. Demgegenüber kann aber die Eisenbahn ihre Schadenersatzpflicht dadurch abwenden, daß sie den Beweis erbringt, der Unfall sei durch hö­here Gewalt oder, was im vorliegenden Falle außer Betracht bleiben kann, durch eigenes Ver­schulden des Gelöteten oder Verletzten verursacht. Diesen Beweis muß also die Eisenbahn in vollem Umfange erbringen. Das Reichsgericht hat schon wiederholt anerkannt, daß der Betriebsunter­nehmer, also hier die Eisenbahn, zum Schaden­ersatz auch dann verpflichtet ist, wenn nicht auf­geklärt werden kann, auf welche Weise der Un­fall sich ereignet hat. Wenn also bei der gegen­wärtigen Eisenbahnkatastrophe die Untersuchung des Unfalles zu keinem Ergebnis führt, welches die Ursachen des Unglücks gewesen sind, so ist die Eisenbahn schadenersatzpflichtig, mag auch die Möglichkeit eines Verbrechens vorliegen. Die Eisenbcchn ist ja für das Vorliegen von höherer Gewalt beweispflichtig.

Ergibt die Untersuchung, daß das Unglück auf ein Verbrechen zurückzuführen ist in allen anderen Fällen ist die Eisenbahn unstreitig schadenersatzpflichtig, so ist damit die Entschä- digungspslicht der Eisenbahn noch nicht verneint.

Deutschland in seiner tiefsten Erniedrigung". Zur Erinnerung an die Erschießung 3ohann

Philipp Palms am 26. August 1806.

Von Peter Wermund.

Die Franzosen haben bisweilen ein eigen­artiges Geschick bewiesen, Märtyrer zu schaffen. Die gleichen Vorstellungen und Empfindungen, die Schlageters Dame heute in uns erweckt, rief vor hundert 3ähren das Schicksal des Buch­händlers 3vhami Philipp Palm hervor.

Er war der 3nhaber der Steinschen Buch­handlung zu Dürnberg. 3m Frühjahr 1806 gingen ihm einige Pakete der SchriftDeutschland in seiner tiefsten Erniedrigung" zu, die er, ohne Kenntnis von ihrem 3nhalt, auch nach Augs­burg weiterbeförderte. Diese Flugschrift, die den Kaiser Dapoleon scharf angriff und das Ver­halten seiner Truppen in Bayern hart tadelte ihr Verfasser ist niemals mit Sicherheit er­mittelt worden erregte in Augsburg die Aufmerksamkeit der französischen Besatzung. Man fahndete nach Palm, da man den Autor nicht kannte: der Buchhändler wird gewarnt, flüchtet, hält sich in Erlangen und München verborgen, kehrt aber int Vertrauen darauf, daß Dürn­berg noch nicht von den Franzosen beseht ist, wieder zu den Seinen zurück. Wie stets, gab es auch damals Kreaturen, die sich bei fremden Herren einschmeicheln wollten, indem sie einen Landsmann und Patrioten verrieten. Palm wird verhaftet (am 14. August) und einer außerordent­lichen Gerichtskommission im vberösterreichischen Braunau überantwortet, die sein Vergehen ab­urteilen soll.

Dieser Prozeß war einer der vielen Farcen, die die Franzosen der Welt vorgespielt haben: die Kommission hatte von Anfang an den ge­messenen Befehl, den AngMagten zu verurteilen und hinrichten zu lassen. Palm ward derabsicht-

Diese Entschädigungspflicht der Eisenbahn ent­fällt ja nur dann, wenn der verbrecherische An­schlag alshöhere Gelvalt" anzusehen ist. Dach ständiger Rechtssprechung der deutschen Gerichte, und besonders auch des Reichsgerichts wird unter höherer Gewalt ein Ereignis verstanden, deslen Ursachen außerhalb des Eisenbahnbetriebes und seinen Einrichtungen liegen und dessen Ein­tritt auch bei Anwendung größter Sorgfalt und aller der Eisenbahn zuzumulenden Vorkehrungen nicht zu verhindern ist, der auch nicht wegen seiner Häufigkeit von der Eisenbahn in Kauf ge­nommen werden muß. Hierunter fallen z. B. alle elementaren Ereignisse wie Blitzschlag, Erd­beben. Auch das DerhaltendritterPer- fönen kann unter Llmständen höhere Gewalt darstellen, falls ihr Eingreifen nicht unabwendbar war. Verbrecherische Anschläge auf Eisenbahnzüge sind solche Eingriffe dritter Personen. Sie kön­nen also höhere Gewalt sein, die die Schaden­ersatzpflicht der Eisenbahn beseitigt, müssen es aber nicht.

Als höhere Gewalt sind Eisenbahn-Attentate dann nicht anzusehen, wenn ihre Folgen durch gehörige Kontrolle und Aufmerksamkeit ver­meidbar gewesen wären. Ob dies der Fall ist. ist in jedem einzelnen Falle Tatfrage, kann also allgemein nicht gesetzt werden. So hat das Oberlandesgericht Daumburg in einem Urteil vom 26. Mai 1925 in folgendem Fall das Vor­liegen höherer Gewalt bejaht und daher die Entschädigungspflicht verneint: eine kurz vorher nachgesehene, durch Schloß gesicherte Weiche wurde durch verbrecherischen Anschlag umgestellt, so daß der nachts über die unbeleuchtete Weiche fahrende Zug auf ein falsches Geleis fuhr und zusammenstieß. Es könne hier nicht verlangt wer­den, daß eine auf der Strecke liegende Weiche ständig überwacht und beleuchtet werde. 3n einem anderen Falle hat auch das Reichsgericht das Dorliegen höherer Gewalt bejaht. Hier hatte ein Arbeiter nachts eine der Schwellen auf die Schienen gelegt, die aus Anlaß von Erneuerungs­arbeiten auf einer Strecke von etwa 400 Meter lose neben der Bahn lagerten. Das Reichsgericht (Urteil v. 7. Dez. 1908) meint, daß in einem solchen Falle die Tat durch die von der Eisen­bahn billig zu fordernden Sicherheitsmahregeln nicht hat abgewendet werden können, zumal kurz vor dem Dorbeifahren des Zuges die Strecke vom Bahnwärter vorschriftsmäßig begangen war. Das Reichsgericht hat aber auch in diesem Urteil ausgesprochen, daß an sich die Gefährdung eines Zuges durch ein Attentat innerhalb des Kreises von Gefahren läge, gegen die die Bahn den Be­trieb tunlichst zu sichern habe.

3n anderen Urteilen dagegen hat das Reichs­gericht das Vorliegen von höherer Gewalt ver­neint und die Entschädigungspflicht der Eisen­bahn anerkannt. 3n einem Urteil vom 9. Oktober 1902 führte das Reichsgericht aus, daß höhere Gewalt zwar auch in dem gewaltsamen Eingreifen eines Dritten in dem Betrieb liegen könne, aber es bedürfe des Dachweises, daß dieses Eingreifen nicht nur an sich mit rationellen Mitteln unab­wendbar. sondern auch in seinen Folgen nicht unschädlich zu machen wäre. 3n der gewaltsamen Lösung und Umlegung einer verschlossenen Weiche durch einen Dritten läge daher keine höhere Gewalt, wenn die Eisenbahn den Be­weis der nötigen Kontrolle, die nach den gegebenen Umständen erforderlich gewesen sei, nicht geführt habe. 3n einem Urteil vom 13. Oktober 1904 war an einer Stelle, wo die Bahn eine Landstraße kreuzt, eine 4 bis 5 Zentner schwere Straßenwalze auf die Schienen gewälzt. Die Bahn war nur zweimal täglich durch einen Bahnwärter begangen. Dies wurde vom Reichsgericht bei dem am Tatorte statt­findenden Verkehr als unzureichend ange­sehen und daher angenommen, daß die Eisen­bahn das Maß dessen, was sie zur Sicherung des Betriebes gegen Verbrechen zu tun habe, nicht erfüllt habe. Die Eisenbahn wurde hier für entschädigungspflichtig erklärt.

Aus allen diesen Urteilen ergibt sich, daß die deutsche Rechtsprechung prinzipiell auf dem Standpunkt steht, daß die Eisenbahn verpflich­tet ist, die Züge gegen verbrecherische Anschläge zu sichern und daß sie prinzipiell schaden­ersatzpflichtig ist, wenn durch ein Attentat ein Eisenbahnunglück herbeigeführt wird. 3hre Entschädigungspflicht kann die Eisenbahn nur dann abwenden, wenn sie den Beweis erbringt, daß sie alles das getan hat, was unter Berück­sichtigung der örtlichen Verhältnisse und der not­wendigen und vernünftigen Rücksicht auf die

lichen Verbreitung ehrenrühriger Schriften gegen Frankreich" für schuldig befunden, am 25. August zum Tode verurteilt, am Tage darauf erschossen.

Doch Palms letzter Gang ist für französische Sinnesart bezeichnend: man bot ein großes mili­tärisches Theater auf, als gelte es. eine große gewaltige Schlacht zu bestehen. Palm wurde wie ein lebloses Ding auf einen Ochsenkarren ge­worfen und durch ein grandioses Spalier von seinem Gefängnis zum Richtplah gefahren. Die Soldaten schossen schlecht: Palm stürzte auf das Gesicht und erlitt noch in seinen letzten Augen­blicken unendliche Qualen, bis ihn ein Schuh aus nächster Dähe erlöste.

Aber das Verfahren gegen Palm, die ver­logene und brutale Art seiner Durchführung, die ungesetzliche Verhaftung auf deutschem Boden, wurden in Deutschland zum Signal. Plötzlich sah der Bürger, an welchem Abgrunde er stand, er fühlte, daß sich sein Vaterland seiner tiefften Erniedrigung näherte, daß der Titel jener Flug­schrift bitterste Wahrheit werden, sollte. Sn der Armee und im Volke brach plötzlich der Haß gegen Dopoleon in Hellen Flammen aus.Die Cxasperation," schrieb der österreichische Gesandte damals, im September 1806,ist so allgemein, daß dieser Krieg unzweifelhaft der populärste werden wird, den Preußen je geführt hat." Denn schon traf man die Vorbereitungen zum Kriege, das Verhängnis von Sena nahte unab­wendbar. Die Auseinandersetzung mit Napoleon war unvermeidlich geworden: daß sie von der erregten Stimmung der Menge beschleunigt wurde, ist nicht zu einem kleinen Teil durch den Tod des Dümberger Buchhändlers veranlaßt worden.

Sein Haus in Dürnberg hat König Lud­wig I. von Bayern mit einer Gedenktafel ge­schmückt: in Braunau, wo er seinen Heldentot starb, hat man ihm ein Dronzedenkmal errichtet. Sein Schicksal, in Dichtungen und Dramen ver­herrlicht, ist Sinnbild und Begriff fürDeutsch­land in feiner tiefsten Erniedrigung" geworden.

winschaftliche Möglichkeit für die Eisenbahn zur Kontrolle der Strecke und zur Vermeidung von Attentaten getan werden muß. Ob die Eisenbahn im Cinzelfalle dieser ihrer Verpflichtung nach­gekommen ist, ist Tatfrage, die nur nach Kenntnis aller in Betracht zu ziehenden Llmstände beant­wortet werden kann. Bei dem jüngsten Eisen­bahnunglück bei Leiferde hak die Begehung der Strecke nachts nicht ftattgefunben. Ob die all­gemeine Anordnung, daß die nächtliche Strecken­begehung einzustellen ist. alö ein Mangel der Vorsicht allgemein angesehen werden kann, ob sie im vorliegenden Falle für das Unglüd kausal gewesen ist, mag dahingestellt bleiben, wenn auch die von dem stellvertretenden Generaldirektor Dorpmüller angegebenen Gründe für die Einstellung der nächtlichen Begehung nicht gerade überzeugend klingen und schon heftigen Wider­spruch hervorgerufen haben.

Liegt aber kein Verbrechen vor ober läßt sich ein schlüssiger Beweis hierfür nicht erbringen, so besteht unter allen Lim ständen die Entschädigungspflicht der Dahn. Da zunächst nur ein mehr oder minder großer Verdacht eines Attentates gegeben zu sein scheint, so hat es bei dieser Rechtslage nicht gerade zur Beruhigung der Bevölkerung beigetragen, daß Dorpmuller sofort die Frage der Entschädigungspflicht der Bahn als äußerst zweifelhaft hingestellt hat. Dach der bisherigen Rechtsprechung ist vielmehr das Gegenteil richtig, es kann zweifelhaft sein, ob eine Entschädigungspflicht der Eisenbahn nicht besteht. Sache der Bahn ist es. nicht der Ge­schädigten, darzutun. daß ihre Schadenersatzpflicht nicht gegeben ist.

Hat die Bahn Schadenersatz zu leisten, so hat sie alle Heilungskosten und alle Dachteile zu ersetzen, die ein Verletzter dauernd oder zeit­weise durchs Aufhebmig ober Minderung seiner Erwerbsfähigkeit durch den Unfall erlitten hat. Hinsichtlich der Tötung eines Reisenden hat die Dahn nicht nur die Kosten der Beerdigung zu tragen, sondern sie hat auch eine Ersatzpflicht gegenüber den Personen, denen gegenüber der Getötete gesetzlich Unterhalt zu leisten hat.

Oberhessen.

Landkreis Gießen.

:: Aus dem Dusecker Tal, 25. Aug. Die Obsternte fällt im allgemeinen in unserem Tal recht schlecht aus. Zwetschen gibtS, außer vereinzelten Ausnahmen, fast keine. Auch die Apfelcmte ist gering. Einzelne Sorten sind schwach vertreten, wie Süßäpfel, Doikenäpfel, Gelbe Mecklenburger, Schöner von Boskop und die Graue Renette. Der Behang der Birnen ist besser. Eine gute Ernte gibt die Gute Luise von Avranches und stellenweise auch die Glocken­birne. Auch die Deue Priteau, namentlich an den Kreisstraßen gezogen, liefert ganz schöne Erträge. Seltener finb schon die Pastorenbirne und die Gute Graue. Auch die weniger empfind- lichen Honigbirnen bringen eine kleine Ernte, so die frühe Zuckerbime und die minderwerttgen Klopp-" undDockelbirnen". Die Kreisstraßen haben im allgemeinen wenig Obst, nur zwischen Reiskirchen und dem Dahnwärterhaus und nach der Ganseburg zu ist eine kleine Apseleönte trt den Sorten Schöner von Boskop und Graue Re­nette zu erwarten.

: Aus dem Busecker Tal, 25. Aug. Hier und auch anderwärts wird allgemein ge­klagt über die Spahenpiage. Vor allem brandschatzen die Spatzen die Weizenfelder und die Erlffenanlagen. Sn der Dähe der Orffchaften sind Weizenfelder zu beobachten, bei denen ein Aus dreschen des Strohes sich bald nicht mehr lohnt. Aus der nördlichen Wetterau kommen die­selben Klagen. Vogelscheuchen in den Feldern aufzustellen hat keinen Wert, da sich die frechen Vögel sehr schnell an den Anblick der Scheuchen gewöhnen und diese schließlich als Ruheplähchen benutzen.

:: Beuern, 24. Aug. Dun scheint die Errichtung unserer Autolinie doch noch Wirk­lichkeit zu werden. Die Reichsbahndirektivn Frank­furt a. Main wird die ßinie Grohen-Duseck Beuern und zurück als Subringerlinie zur Eisen­bahn aus bauen. Zu diesem Zweck weilten vor einigen Tagen zwei Vertreter der Eisenbahnbe­hörde. Eisenbahninspektor Bouteiller. Gießen, und Stationsvorsteher Göbel. Grohen-Duseck, hier, um mit Dürgermeister Linden st ruth über die Angelegenheit zu verhandeln. Die Betriebs- Unkosten der neuen Linie belaufen sich für den

vasGranLanonunddie3lldianer

Von Rudolf Lothar.

Das Gran Canon in Arizona gilt in Amerika als eines der größten Crdenwunder. Und ameri­kanische Poeten und Landschafter sind der Mei­nung, daß es in der ganzen Welt kein schöneres und gigantischeres Schauspiel geben kann als den Anblick dieser aus Tausenden von Schluchten bestehenden Riesenschlucht. Ein spanischer Missio­nar namens Cardenas war der erste weiße Mann, der 1540 in diese Abgründe blickte. Aber erst 1879 erforschte Major Powell die bizarre Zauber­welt des Colorado. Heute steht am Rande der Schlucht das schmucke Hotel El Tovar mit einem gewaltigen Tourist en trieb. Den ganzen Tag fahren Autos vom Hotel ab, kommen Autos an, sehen sich vor der Terrasse bunte Kavalkaden in Trab. Die Damen in El Tovar treiben den Hosensport. Sie erscheinen im Cowboy-Kostüm, ohne sich auf kavalleristische Betätigung einzu­lassen. Für die Frau war ja immer die Datyr in erster Linie Vorwand und Hintergrund für die Mode.

Einer der besten amerikanischen Reiseschrift­steller, Sohn Muir, versichert, daß es unmöglich ist, mit einer Beschreibung des Canons im Leser auch nur die geringste Vorstellung von dem, was die Datur uns bietet, zu erwecken. Man denke sich, daß man am Rande einer Schlucht steht, die weiter reicht, als das Auge folgen kann. Aber die Schlucht selbst zerfällt in unzählige andere Schluchten, die sich schneiden und durch­kreuzen, zu Tälern erweitern, zu schmälster Enge zusammenrücken. Lind aus der Schlucht und ihren Verzweigungen wachsen nun in der Tiefe die selt­samsten Steingebilde auf. Terrassenartige Pyra­miden, Tempelbauten, Burgen, Minaretts. Al­täre, Wälle, Bastionen, Stadtmauern, kurz,, die ungeheuere Theaterdekoration für eine Bühne der Götter. Manchmal glaubt man, ein ägypti­sches Walhall zu sehen oder eine germanische ©ötterburg mit aztekischen Motiven. Sch zweifle

Tag auf rund 22 Mark, für die die Gemeinde Beuern bereits die Haftung übernommen hat. Fünfzig in Gießen beschäftigte Arbeiter haben zugesagt, die zu errichtende Autolinie zu be­nutzen. Die Wochenkarte auf der etwa vier Kilometer langen Linie wird sich auf ungefähr 1,80 Mark stellen, die Einzeliahrt auf 0,35 Mark. Der Vertrag zwischen Reichsbahndirektion und Gemeinde läuft zunächst auf zwec bis drei Monate. Die Eröffnung der Linie steht bald bevor.

:; Bersrod. 25. Aug. Schon jahrelang liefert unsere Wasserleitung nicht den für unser Dorf notwendigen Bedarf an Wasser. Dur wenige Stunden am Tage, morgens, mittags und abends, kann man aus der Leitung Wasser entnehmen. Ilm diesem Mangel abzuHelsen, wird gegenwärtig unserer Leitung eine neue Quelle zugeführt. Diese befindet sich im Gelände rechts von der Straße nach 'Beuern, nur etwa 20 Meter von dem Wasserhaus entfernt. Man hofft, daß in wenigen Tagen die Wafsemot unseres Dorfes beteiligt fein wird.

: : Oppenrod. 25. Aug. Der Umbau unseres Kirchturmes ist nun in Angriff genommen worden. Da das Geläute in Zukunft außer dem kleinen alten Glöckchen zwei große neue bekommt, wird der neue Turm in größerer und stärkerer Ausführung erscheinen als der alle. Die beiden ©locken werden von einer Glockengießerei in Sinn (Dillkreis) geliefert. Die neue große Glocke wiegt etwa 6 und die Heinere 3,60 Zentner. Auch wird in den neuen Turm eine Uhr mit einem Zifferblatt eingebaut wer­den. Man hofft. Anfang Oktober die Ein- Weihungsfeierlichketten vornehmen zu können. Mit der Glockenwrihe soll auch ein Missionsfest ver­bunden werden.

t Grünberg, 25. Aug. Sn der gestrigen Versammlung des Landjugendbundes Grünberg und Umgegend ist beschlossen worden, an der Sonderfahrt nach Heidelberg am 5. Sep­tember teilzunehmen. Die Anmeldungen müssen bis nächsten Freitag eingelaufen sein. 3n der Versammlung des Geflügelzuchtvereins Grünberg und Umgegend, wozu ungefähr 30 Orte mit über 100 Mitgliedern gehören, wurde be­schlossen. die geplante Ausstellung in diesem Sabre ausfallen zu lassen, dafür aber im Sep­tember nächsten Sahres eine desto größere zu veranstalten. Ferner soll ein Ausflug nach dem Hardthof bei Gießen unternommen werden, um dort die Hühnerzuchtanlagen zu besichtigen.

t Geilshausen, 25. Aug. Ein im Roh­bau fertiggestellter Saal eines hiesigen Wirtes ist wahrscheinlich infolge der Schwere des Daches eingestürzt. Zum Glück war zur Zeit des Ein­sturzes kein Arbeiter im Bau beschäftigt.

Kreis Friedberg.

t Friedberg, 25. Aug. Der vom San bek­amt für das Dildungswesen angeordnete Lehr­gang im Schulturnen, der in erster Linie mit dem neuzeitlichen Turnen bekamttmachen soll, nahm dieser Tage in der Augustinerschule feinen Anfang. Es nehmen insgesamt 24 Lehrer aller Schulgattungen daran teil. Leiter ist der als Methodiker bekannte Oberreallehrer Klö s von hier.

sf. Friedberg, 24. Aug. 3n demSugenb- ringe (einer Vereinigung aller hier bestehenden Sugendbünde zum Zwecke gemeinsamen Wirkens) hielt vorgestern abenb Pfarrer Lic. ©ersten- maher einen sehr gut besuchten Bort rag überKinowesen unb Kino Unwesen". Der Redner führte in feinem gedankenvollen Vor­trage aus, daß man nicht achtlos an diesen Ver­anstaltungen vorübergehen könne, die neben dem Sport die ftärlfte Beeinflussung der Sugend dar­stelle. Die Filmindustrie sei heute die drittgrößte Sndustrie: aus dieser verblüffenden Tatsache gehe hervor, welche Bedeutung heute diese Bewegung habe. Während das Theater sich an die Seele des Menschen wende, fehle der Kinovorstellung jede seelische Einstellung. Auch die Versuche, den Film durch Heranziehen bedeutender Schrift­steller zu heben, seien nicht erfolgreich gewesen. Er wies Mittel und Wege zur Verbesserung deS Kinowesens und stellte den Wert mancher Arten z. D. der Lehrfilme, der Kulturfilme, der land­schaftlichen Filme fest. Durch eine strenge und gerechte Filmkritik, durch eine Llnterstützung der guten Filme (auch durch Die Schulen) ließe sich jedenfalls eine Besserung der Verhältnisse er­zielen.

2$. Bad-Dau heim, 25. Aug. Das große Tontaubenschießen, das am Sonntag auf

nicht, daß die sonderbaren aztekischen Pyramiden diesen Steinkolossen nachgebildet worden sind. Die Tempel sind verschlossen, die Burgen haben nicht Tür noch Fenster, auf den Altären brennt keine Flamme. Aber es müßten Riesen fein, deren Stirn in die Wolken reicht, die in diesen Burgen wohnen, auf diesen Altären opfern könn­ten. Die Felsen tragen Damen aus den Mytho­logien aller Völker: Wishnu, Brahma, Zeus. Odin haben hier ihre Heiligtümer, Thors Hammer reckt sich aus dem Grunde. Dort ragt der Brün- hildenfels, sogar die Regenbogenbrücke ist da. Tempel steht an Tempel, Burg an Burg, endlos, ein Bau immer gewaltiger als der andere. Lind alle diese Bauten von wildester Phantastik er­richtet, bilden zusammen die Wände der Schluch­ten. So mühte die ideale Theaterdekoration der Wagnerschen Tetralogie aussehen, denke ich mir. Wenn es je ein Daturtheater für den Ring der Nibelungen gegeben hat, so ist es das Gran Canon in Arizona.

Das Sonderbare an diesem Schauspiel aber ist die Farbe. Die Pyramiden sind rot, Mau, weih, mit grauen Schatten. Schmale grüne Strei­fen führen zum Fluß hinunter oder folgen seinem Lauf. Aber die Farben der Steinschichten sind nicht konstant. Sie wechseln fortwährend. Am schönsten sind sie des Abends, wenn sie aus glühendem Rot, aus blutigem Brand ins Blaue unb Violette hinüberspielen bis alle Formen sich in nächtlichem Schatten lösen. Ein stemernes Farbenseuerwerl, wie es gewiß in der Welt kein zweites gibt.

Die Gäste in El Tovar sind eifrige Touristen. Man klettert auf den verschiedensten Wegen in die Schlucht hinunter. Es gibt Wege mit allen Graden der Gefährlichkeit. Dom harmlosen Pfad, auf dem man hinunterreiten kann, bis zum hals­brecherischen Klettersteig, bei dem man Kops und Kragen riskiert. Viele Teile der Schlucht sind bis heute unerforscht und keines Menschen Fuß hat sie noch betreten. Welch ein Anreiz für den Alpinisten, sich hier den Lorbeer des Entdeckers zu sichern!