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Samstag, 26. Juni 1926

176. Jahrgang

Nr. 147 Erstes Blatt

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Die Fürstenvorlage vor dem Rechtsausschutz

Antrag, an

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Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer vis zum Nachmittag vorher.

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Chefredakteur:

Dr. Friede. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange: für Feuilleton Dr H.THyriot: für den übrigen Teil Ernst Dlumschein: für den An­zeigenteil Hans Füstel, sämtlich in Dietzen.

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gleich mit den Vereinigten Staaten nur mit der Garantieklausel geschlossen werden kann, daß er be­dingt wird von dem Einaang der deutschen Zah­lungen. Briand hatte auf diese Klausel verzichtet und damit das Washingtoner Abkommen zunächst einmal unter Dach gebracht. Auch daraus wird Briand verzichten müssen, wenn er mit Caillaux zusammenarbeiten will, denn der neue Finanz­minister hat sich dagegen gesichert, daß er nicht, wie bei früherer Gelegenheit, einfach ausgebootet und durch einen anderen ersetzt werden kann. 3m Gegensatz zur alten Tradition ist nicht der Justiz­minister, sondern er Stellvertreter des Minister- Präsidenten geworden, wenn er also stürzt, wird das oanze Kabinett mit ihm zusammenbrechen. Des- wegen ist Briand an seinen Erfolgen jetzt auf Ge­deih und Verderb gebunden. Und wie Eaillaux sich

feit Frankreichs in das Kabinett bedeutet in dop- oelter Beziehung eine Umschaltung der ganzen Politik, die Briand bisher betrieben hat. Eaillaux, der Mann, der mit Deutschland den Kongo-Vertrag schloß, der von den Nationalisten während des Krieges zu Tode gehetzt und deportiert wurde, ist politisch der Vertrauensmann der Linken, wirtschaft­lich und finanziell aber überzeugter Anhänger des Kapitalismus. Er hat deshalb auch das erstemal, als er unter Briand Finanzminister wurde, sich sehr rasch festgelaufen, weil die Sozialisten ihm die Mit­arbeit versagten. Praktisch arbeiten kann er nur mit der Mehrheit, die Briand sich schassen wollte. Denn die Rezepte, nach denen er Frankreich kurieren will, sind heute wie vor einem Jahr ganz sicher nicht nach dem Herzen der Sozialisten. Außenpolitisch aber hält Eaillaux daran fest, daß der Finanzaus-

zusügen: Die in § 9 genannten Gegenstände, so­weit sie bisher der regelmäßigen und öffentlichen Desichtigung und Benutzung sreigegrben waren, sind auch fernerhin freizugebrn. Das Land hat an ihnen ein Dorkaufsrecht zu angemessenen Bedin­gungen. Die aus der Streitmasse dem Lande zu- geteilten bzw. aus Privateigentum enteigneten Gegenstände sind bis zum Abläufe des Jahres 1950 unveräußerlich, unbeschadet einer Rücküber­tragung an das betreffende Fürstenhaus."

Abg. Schulte (Ztr.) erwiderte, die Mittel­parteien seien bereit, dem Bedenken der Deutsch- nationalen gegen den letzten Absatz dadurch ent­gegenzukommen, daß sie in einem neuen Antrag seine Geltung auf diejenigen Kunstschähe be­schränken, die bereits vor der Staatsumwälzung von 1918 zur öffentlichen Desichtigung freigegeben waren. Die Sammlung Sullh sei zum Beispiel schon vor der Revolution zum größten Teil der öffentlichen Besichtigung freigegeben gewesen.

Abg. Dr. Rosenberg (Soz.) wendet sich gegen die deutschnationalen Anträge und auch gegen den Antrag Schulte.

Geheimrat Frank erwidert auf eine Frage, von der Sammlung Sully, die einen Gesamtwert von 35 Millionen habe, seien einige Bilder im Werte von zwei bis drei Millionen Mark der öffentlichen Desichtigung entzogen und als Pri- vatbesih der Hohenzollern anerkannt.

Rach Ablehnung des deutschnationalen Strei- chungsantrags und des Antrags Dr. Everling (Dn.) wurde gegen die Stimmen der Qlirtrag- steller auch der vom Abg. D a r t h begründete deutschnationale Antrag abgelehnt. Der vom Abg. Schulte (Ztr.) begründete Antrag der Mittelparteien wurde mit den Stimmen der Deutschnationalen gegen die Sozialdemokraten und Kommunisten bei Stimmenenthaltung der Völkischen angenommen. Der so geänderte § 10 wurde gegen die drei Kommunisten bei Stimmenthaltung der. Sozialdemokraten, Deutsch- nationalen und Völkischen angenommen. Mit dem gleichen Stimmverhältnis wurde § 11 ohne Aussprache angenommen.

Paragraph 12 stellt folgende Grundsätze für die Verteilung der Streitmasse auf. Die Vertei­lung der Vermögenswerte erfolgt nach Dilligkeit. Hierbei ist die wirtschaftliche und finanzielle Lage beider Teile zu berücksichtigen. Ferner ist in De- tracht zu ziehen, daß die wirtschaftliche Lage des deutschen Volkes infolge des Krieges und seiner Rachwirkungen gegenüber den früheren Derhält-

ein Ministerium der republikanischen Konzentration der Linken zu bilden, entsprechen der gegenwärtigen, wenn auch reichlich unklaren Mehrheit der Kammer.

Das also ist das Ergebnis dieser neuntägigen Beratungen? Es ist nicht allzu erhebend.

Gewiß wird Briands zehntes Kabinett in der Kammer eine Mehrheit bekommen. Aber genügt diese Mehrheit zur Lösung der Finanzkrisis?

Der Name Eaillaux ist ein Programm. Ein Pro­gramm, wohlverstanden, das der Rechten nicht grundsätzlich ablehnend gegenübersteht. Eaillaux wird sich von der Kammer weitreichende Doll- machten geben lassen und die Kammer dann auf Monate hinaus in die Ferien schicken.

Leicht wird Briand es mit Eaillaux nicht haben. Der Wiedereintritt dieser umstrittensten Persönlich-

Bis § 18 angenommen.

nissen allgemein wesentlich herabgedrückt ist und daß bei den ehemals regierenden Fürstenhäusern die Rotwendigkeit zu solchen Ausgaben weg- gefallen ist, zu denen sie früher toegen ihrer Stellung als Träger der Staatsgewalt ver­pflichtet waren. Den Mitgliedern der vormals regierenden Fürstenhäuser soll indessen eine an­gemessene Lebenshaltung gewährleistet und die Möglichkeit gegeben werden, ihre Verpflichtungen zum Hinterhalte von Familienangehörigen, sowie zur Zahlung von Gehältern, Ruhegehältern und Hinterbliebenenunterstühung, deren Rechtsgrund in der Zeit vor der Staatsumwälzung 1918 liegt, zu erfüllen.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragt einen Zusatz, wonach die Garantie der angemesse­nen Lebenshalttrng aus die jetzt lebenden Mit­glieder der Fürstenhäuser beschränkt wird.

Abg. Dr. W u n d e r l i ch (Dtsch. Dp.) stimmte wie die Mittelparteien diesem Antrag zu. Der sozialdemokratische Antrag wird mit den Stimmen der Mittelparteien angenommen. Als zweiter sozialdemokratischer Antrag, der bei der Garan­tierung der angemessenen Lebenshaltung die Möglichkeit des älebergangs zu einem bürger­lichen Beruf berücksichtigt lassen will, wurde a b g e l e h n t. §12 wurde mit demselben Stimm- Verhältnis wie die vorhergehenden angenom­men. ebenso ohne Debatte § 13. der ein ile&cr- tragungsrecht für Dermögensstücke feststellt.

§ 14 bestimmt: Bei einer auf Grund dieses Gesetzes stattsindenden GesamtauLeinandersehung hat das Reichssondergericht auf Verlangen des Fürstenhauses, soweit die ihm zugewiesenen Ver­mögensstücke, sowie sein sonstiges Vermögen für eine angemessene Lebenshaltung seiner, zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes lebenden Ange- hörigen, nicht mehr ausreichen, eine angemessene, vom Lande zu zahlende Rente festzusehen. Die Rente darf jedoch keinesfalls den Betrag der Einkünfte erreichen, die auf Grund dieses Ge­setzes jr. tacfatlen sind. Auf Verlangen deS Lan­des ist die Rente in eine Kapital-Abfindung um­zuwandeln.

Ein sozialdemokratischer Antrag, der die Rente mit dem 31. Dezember 1950 verlöschen lassen will, wurde abgelehnt. § 14 wurde mit dem üblichen Stimmenverhältnis angenom­men. Ebenso wurde § 15 angenommen. § 16 bestimmt, daß auf die Aufwertung die auch sonst geltenden gesetzlichen Bestimmungen gelten sollen. Der zweite Absatz sagt:Ansprüche auf Aufwertung von wiederkehrenden Leistungen für die Zeit vom 1. Iuni 1925 ab gelten als er­loschen."

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) begründete einen Aendenmgsantrag, in dem verlangt wird, daß bei der Aufwertung darauf Rücksicht genommen werde, welcher Geldbetrag den Leistungen zur Zeit ihrer Festsetzung entsprach.

Abg. Wunderlich (D. Vp.) meinte, der Zweck des sozialdemokratischen Antrages sei schon durch den Satz erreicht, der Bevorzugungen der Fürsten vor anderen Staatsbürgern ausschließt.

Abg. Everling (Dn.) bekämpfte den sozial­demokratischen Antrag und begründete einen An­trag seiner Freunde auf Streichung des zweiten Ab­satzes des § 16. Dieser Absatz bedeute eine Schlech­terstellung der Fürsten und verstärke den Eindruck, daß hier ein Enteignungsgesetz geschaffen werde.

Abg. Wunderlich (D. Vp.) wendet sich gegen den deutschnationalen Antrag. Der von ihnen be­kämpfte zweite Absatz entspreche dem allgemeinen Aufwertungsrechte. Er habe nur eine besondere Bedeutung bei den unteren Renten, die der freien Aufwertung unterliegen.

Abg. Lindeiner-Wildau (Dn.): Da hier- nach ein Sonderrecht zu Ungunsten der Fürsten ge­schaffen wird, muß ich fragen, ob der Reichskanzler dies mit feiner dem deutschen Volke abgegebenen Erklärung für vereinbar hält?

Staatssekretär I o c l vom Reichsjustizmini­sterium: Ich tarnt natürlich jetzt für den Reichs­kanzler keine Erklärung abgeben. Es liegt in der Tat hier eine Abweichung von den allgemeinen Regeln der Auswertung vor.

Abg. Dr. Everling (Dn.): Ich beantrage die Aussetzung der Abstimmung über den § 16, bis wir vom Reichskanzler gehört haben, ob er zu seinem Worte steht. Der Antrag auf Aus­setzung der Abstimmung wird gegen die Deutsch- nationalen abgelehnt. Der deutschnationale An­trag auf Streichung des zweiten Absatzes wird gegen die Antragsteller und die Vertreter der Völkischen und der bayerischen Dolkspartei a b- gelehnt. Rach Ablehnung des sozialdemokrati­schen Aenderungsantrages wird §16angcnom-

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Berlin, 25. Iuni. Die Beratung über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern wurde beim § 10 fortgesetzt. Er enthält die Entschädigung für die aus dem Vermögen des Fürstenhauses dein Lande zugewiesenen Theater, Schlösser, Parkanlagen usw. Für die Höhe der Ent­schädigung soll maßgebend sein, ob die Gegen­stände bereits vor 1918 zur regelmäßigen öffentlichen Desichtigung oder Denutzung frei- gegeben waren, ohne daß sie für das Land ver­äußerlich find, ohne daß für das Land ein Er­tragswert vorhanden war und ohne daß für das Land mit den älnterhaltungskosten Lasten ver­bunden ist. Der letzte Absatz bestimmt:Dei Kunstschätzen, die das Land der regelmäßiges öffentlichen Desichtigung offen zu halten beabsich­tigt, darf die Entschädigung den Ertragswert nicht übersteigen.

Abg. Dr. Barth (Dtschn.) beantragt die Streichung des Paragraphen, weil er es für un­zulässig erklärt, daß Privateigentum der Fürsten enteignet werde. Wer diese Barriere nieder- reiße, mache die Dahn für den Bolschewismus frei. Für den Fall der Annahme des § 10 müßten die Deutschnationalen folgenden Zusah- antrag beantragen:Von der Zuweisung an das Land sind ausgeschlossen die rein familienrecht­lichen Bestandteile der Hausarchive und die Park­anlagen der den Fürstenhäusern verbleibenden Schlösser, soweit sie als Zubehörden dieser Schlös­ser anzusehen sind."

Vorsitzender Abg. Kahl (D. V.): Was der Antrag will, ist bereits in § 9 erfüllt, der big Zuweisung an das Land an die Vorcmssehunc; knüpft, daß die Gegenstände schon vorher der öffentlichen und regelmäßigen Besichtigung und Benutzung freigegeben waren. Diese Voraus­setzung ist aber bei keinem der fürstlichen Sami* lienarchive erfüllt. Dagegen ist mir ein Fall aus Baden bekannt, in dem die Einsichtnahme in das Familienarchiv zu wissenschastlichen Zwecken ver­weigert wurde. (Hört! Hört! links.)

Abg. Dr. Everling (Dn.) begründete einen

men, ebenso § 17, der Ersatzansprüche als Rechts­handlung regelt. Zu einer größeren Aussprache führte § 18, der folgeirden Wortlaut hat: Be­träge oder Rentenzahlungen, die noch einer Ent­scheidung des Reichssondergerichts oder nach einem vor dem Reichssondergericht abgeschlosse­nen Vergleiche von einem Land an ein vormals regierendes Fürstenhaus oder eines seiner Mit­glieder zu zahlen sind, dürfen von der empfangs­berechtigten Partei bis zum Ablauf des Iahres 1950 nur für ihre privatwirtschaftlichen Bedürf­nisse oder zu Wohltätigkeiten oder kulturellen Zwecken verwendet werden. Dis zum gleichen Zeitpunkt darf ein ausgezahltes Kapital nur mit Genehmigung des Landes ins Ausland ver­bracht werden. Dei Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtungen kann das Land eine zu zahlende Rente oder ein zu zahlendes Kapital ganz oder teilweise einbehalten, oder ein bereits gezahltes Kapital ganz oder teilweise zurück- fordern. Dei Streitigkeiten entscheidet dasReichs- sondergericht.

Avg. Dr. Dar t h (Dn.) begründet einen An­trag auf Streichung des § 18. Dieser Paragraph sei eine offenbare Verletzung der Rechtsgleichheit und mache die ehemaligen Fürsten geradezu zu Staatsbürgern zweiter Klasse.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragt eine Verschärfung des § 18 dahin, daß die Gelder von der Reichsbank verwaltet werden und daß jede Verfügung über Teile des Kapitals oder der Renten der Genehmigung des Landes be­dürfen. Das Land und der Reichsminister des Innern sollen über die Verwendung der Gelder jederzeit Auskunft verlangen können.

Abg. v. Dry ander (Dn.) erklärt, der frühere sozialdemokratische Finanzminister Dr. Südekum habe 1918 gesagt:Ich muß feststellen, daß das preußische Königshaus nicht das ge­ringste bisher getan hat, um die Entstehung oder Entwicklung des neuen Staates zu hemmen."

Der dem Zentrum angehörende Iustlzminister Am Zehnhoff bezeichnet die von dem unabhängi­gen Finanzminister Simon erlassene Deschlag- nahmeverordnung des Hohenzollernvermögens als ein juristisches Monstrum schlimmster Art.

Abg. v. Dryander (Dn.): Als der preußische Staat das Gebäude des Hausministeriums erwarb, in dem jetzt der Reichspräsident wohnt, und als der Kaufpreis an den Kaiser nach Holland überwiesen wurde, lag es nahe, daß der Kaiser das Geld sofort in holländischen Werten anlegte. Reichsbankpräsident Havenstein bat ihn, mit Rücksicht auf die bedrohte deutsche Währung, davon abzusehcn, und der Kaiser hat in Loyalität gegen fein Vaterland diesem Wun­sche in großem Umfange entsprochen. Das alles sind Belege/daß das Haus Hohenzollern bisher nicht das geringste getan hat, den heutigen Staat in seiner Entwicklung zu hemmen. Ich sehe mich verpflichtet, an die Mittelparteien die Frage zu richten, ob sie es für richtig halten, die organische und ruhige Ent­wicklung unserer Verhältnisse durch einen in § 18 gegebenen Eingriff in die Rechtsverhältnisse des Staates und in die Verfassung einer so schweren Belastung zu unterwerfen?

Abg. v. R i ch t h o f e n (Dem.): Der § 18 enthält etwas Selbstverständliches. Für die Regierung eines souveränen Staates ist es unmöglich, irgendwelche Beträge auszuzahlcn, wenn sie damit rechnen muß, daß diese Beträge vielleicht in einer Weise ver- wendet werden, die mit den Interessen des Staates nicht in Einklang stehen.

Geheimrat Frank vom preußischen Finanz­ministerium: Von preußischer Seite würde kein Be- denken bestehen, wenn der letzte Absatz in folgender Weise geändert würde:Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtungen entscheidet auf Antrag des Landes das Reichssondergericht, ob das Land eine zu zahlende Rente oder ein zu zahlendes Ka­pital oder ein teilweise eingehaltenes Kapital oder ein bereits gezahltes Kapital ganz oder teilweise zurückfordern kann.

Abg. Schulte (Ztr.) erhebt den Vorschlag des Regierungsoertreters zum Antrag der Mittel­parteien.

Hierauf wurde die von den Mittelparteien be­antragte neue Fassung des letzten Absatzes mit den Stimmen der Deutschnationalen bei Stimmenthal­tung der Sozialdemokraten gegen die Kommu­nisten angenommen. Die Aenderungsanträge der Deutschnationalen und der Sozialdemokraten wurden abgelehnt und § 18 wurde bei Stimm­enthaltung der Sozialdemokraten und Völkischen gegen die Stimmen der Kommunisten ange­nommen.

Der Vorsitzende Dr. Kahl beraumte die Schluß­sitzung auf Samstag an.

Briand - Caillaux.

Soeben ift das zehnte Kabinett Briand gebildet worden. Die lange Dauer der diesmaligen Regie­rungskrisis läßt rein äußerlich deutlich genug schlie­ßen auf die Schwierigkeiten, die Briand dieses Mal mit der Bildung seines Kabinetts hatte, dem 10., dessen Vorsitz er führt.

Mit diesem 10. Kabinett Briand hat Frankreich sein 77. Ministerium seit dem 4. September 1870, seit Bestehen seiner 3. Republik. 77 Kabinette mit rund 1000 Ministern in 56 Jahren! Welch ein un­geheurer Ministerverbrauchl Die meisten Kabinette verbrauchten die Präsidenten Jules Grsvy (1879 bis 1887) und Raymond PoincarS (19131920), nämlich je 12, Sadi Carnot (18871894) 10 und Armand Fallidres (19061913) 9. Unter dem am 13. Juni 1924 gewählten Präsidenten Gaston Dou- mergue wurde jetzt bereits das 6. Ministerium ge­bildet: sechs Ministerien in kaum zwei Jahren! Das bedeutet eine durchschnittliche Lebensdauer eines jeden Kabinetts von nur vier Monaten! Zwei von sämtlichen 76 französischen Kabinetten feit 1870 amtierten nur zwei Jahre und sieben Monate nämlich Waldeck-Rousseau und Combes fünf Kabinette außerdem wenigstens zwei Jahre. Dafür war das Kabinett Francois Marfal nur drei Tage im Amte (vom 8.10. Juni 1924), das 4. Kabinett Ribot nur vier Tage (vom 912. Juni 1914).

Das so vielgerühmte parlamentarische System Frankreichs scheint nach diesen Ziffern doch nicht so vollkommen zu (ein, wie seine Anhänger inner- halb und außerhalb Frankreichs es wohl zu rühmen pflegen.

Briand bildete jetzt fein drittes Kabinett unter Doumergue. Die Geschichte dieser Kabinettsbildung ist von außerordentlichem Interesse. Sie stand einzig und allein unter der Devise: Finanzkata­st r o p h e und ihre Bannung. Der Franken­sturz vom 15. Juni, wo vormittags 10 Uhr der Franken mit 180 zum Pfund seinen überhaupt tiefsten Stand erreichte, bestimmt den 3. Finanz­minister Briands, Raoul P6ret, zum sofortigen Rücktritt. Dieser war am Ende seiner Weisheit an­gelangt. Wenige Stunden später führte sein Sturz zum Gesamtrücktritt des Kabinetts Briand.

Briand war angesichts der gesamten, so ver- sahrenen parlamentarischen und innerpolitischen Laue der Einzige, der im Augenblick für die Kabi­nettsbildung überhaupt in Frage kam. Er versuchte zunächst ein Kabinett dergroßen nationale^ Einigung" von Herriot bis PoincarL zu bilden. Späterhin änderte Briand seinen Plan und ver­suchte die Bildung eines Kabinetts derrepublikani­schen Konzentration". Die Radikalsozialisten aber verboten ihrem Führer Herriot den Eintritt in ein solches Ministerium. Daraufhin mußte Briand die Kabinettsbttduna ablehnen. Darauf wurde Herriot ins Elysee berufen, nahm den ihm zuteil werdenden Auftrag, das Kabinett zu bilden, an und machte sich sogleich an die Arbeit. Damit nahm die fron- zösische Kabinettskrisis ihren natürlichen, ganz logi­schen Verlauf. Ein Kabinett dernationalen Eini­gung" von Herriot bis Poincarö, wie es Briand von Anfang an vorschwebte, erschien ganz unwahr- scheinlich. Der Sieger der Kammerwahlen vom 11. Mai 1924, nämlich Herriot, konnte sich bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der Kammer un­möglich mit dem ehemaligen Führer des bloc national verbinden. Briand, Der innerlich von dieser Unmöglichkeit durchaus überzeugt war, hielt an seinem Gedanken fest. Er wollte sich vor der Ocffent- lichkeit bestätigen lassen, daß Herriot, ober vielmehr feine Gruppe, Schuld daran trug, wenn dieser Ver­such scheiterte. Herriot versuchte natürlich, eine aus­gesprochene Linksregierung zustande zu bringen, der die Sozialisten wohlwollend gegenüberstehen. Prak­tisch an der Regierung Mitarbeiten konnten sie nicht, denn sie waren in dieser Hinsicht gebunden durch die Parteibeschlüsse von Clermont-Ferrand. Rein ziffern­mäßig hätte Herriot eine Kammermehrheit von etwa 30 bis 40 Stimmen auf sich vereinigen können. Don vornherein hätte ein Ministerium Her- riot angesichts der katastrophalen Finanzlage des Landes unmöglich von langer Dauer fein können. Herriot machte sich daher auch keinerlei Illusionen und verzichtete. Jetzt war der Weg für Briand er­neut frei. Er versuchte ein Ministerium zu bilden von Franklin-Bouillon bis Marin, also ein Mini­sterium, das von den gemäßigten Radikalsozialiften bis weit nach rechts, bis tief in den ehemaligen bloc national hinein ging. Briands Gedankengang hierbei war richtig: Er brauchte einen Mann des Vertrauens der Rechtsparteien, um der immer droh- licher werdenden Finanzkrisis Herr zu werden. Als der geeignetste Mann hierfür erschien ihm Poincarö! Poincarö war bereit. Doch er hatte fein eigenes Finanzprogramm, dessen diktatorischer Charakter Briand nicht behagte. Also sagte Pomcare ab. Doch der Gedanke, schon jetzt wieder zur Macht kommen zu können, hatte für den ehemaligen ehrgeizigen Führer des bloc national etwas zu Bestechendes. Der ehemalige Präsident der Republik und mehr- fache Ministerpräsident hätte sich sogar mit einem zweiten Posten im Kabinett Briand begnügt, wenn er nur wieder Minister geworden wäre. Doumer sollte dann wieder Finanzminister werden, derselbe Doumer, der am 6. März d. I. mit dem 8. Kabinett Briand zurückgetreten war, damals,,als das Pfund Sterling schon auf 134,62 gestiegen war. Jetzt aber rührten sich die Linksparteien. Caillaux griff ein und warnte. Briand versuchte Caillaux zu beftim- men, zusammen mit Poincarö in sein neues Kabi­nett einzutreten. Caillaux lehnte entschieden ab, gleichzeitig aber begann er zu Briand Fraktur zu reden. Die Sozialisten rührten sich ebenfalls. Mit PoincarS als Finanzminister hätten sie sich vielleicht noch abgefunden, aber nicht mit einem Poincars in irgendeinem anderen, rein politischen Mini­sterium.

Jetzt erst schwenkte der allzeit so gewandte und schlaue Briand um. Er änderte sein Programm avermals und entschloß sich nun wohl oder übel,

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