Nr. 96 Erstes Blatt
176. Jahrgang
Montag. 26. April 1926
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Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle.
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Siebener Anzeiger
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Das Volksbegehren auf Fürftenenteignung.
Der Gesetzentwurf dem Reichstag nnterbreitet. — Der Standpunkt der
Reichsregierung.
Berlin, 24. April. (WB.) Amtlich. Die Reichsregierung hat heute beschlossen, den im Volksbegehren verlangten Entwurf eines Gesetzes über Enteignung der Fürstenvermögen dem Reichstage zu unterbreiten. Demgemäß hat der Reichsminiskdr des Innern eine entsprechende Vorlage an den Reichstag gemacht, die heute nachmittag dort eingegangen ist. Die Vorlage enthält einen B e - richt, der das Zustandekommen des Volksbegehrens feststellt. Dem Bericht sind vier Anlagen bei« gefügt, nämlich der Gesetzentwurf, eine lieber ficht über das Eintragungsergebnis, eine Darlegung der Reichsregierung zu dem Gesetzentwurf und eine gutachtliche Aeußerung zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Entwurfes.
Die Darlegung der Reichsregierung führt aus:
„Die entschädigungslose Enteignung des gesamten Vermögens der Fürsten, wie sie der Entwurf vorsieht, widerspricht den Grundsätzen, die in einem Rechts st oate die Grundlage für jeden Gesetzgebungsakt zu bilden / haben. Die Reichsregierung vermag daher den Inhalt des Entwurfes nicht als brauchbare Unterlage für die Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den ehemals regierenden Fürstenhäusern anzusehen und spricht sich auf das entschiedenste gegen die Annahme des Entwurfs durch den Reichstag aus. Dagegen kann nach Ansicht der Reichsregierung eine angemessene Regelung der Ausein- andersetzungssrage nach den Grundsätzen des zur Zeit der Beratung des Rechtsausschusses des Reichstage unterliegenden Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern (sog. Kompromihent- rourf) erfolgen. Die Regierung wird ihrerseits im verfolg ihrer Erklärung vom 26. Januar 1926 das Zustandekommen eines Kompromißen I w u r f e s mit allen Mitteln fördern und hofft, daß auf diesem Wege für die Auseinandersetzung zwischen Fürsten und Ländern eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, durch die sich der weitergehende Ge- setzentwurs des Volksbegehrens inhaltlich e r - ü b r i g L“
Weiterberatung im Rechtsausschutz.
Berlin. 24. April. 3m Rechtsausschuß des Reichstages erklärte zunächst Reichsjustizminister Dr. Marr, daß das Vo 1 ksbe - gehren wegen der Aufwertung noch dem Kabinett vorliege, aber unverzüglich an den Reichsrat weitergeleitet würde. Der Ausschuß wandte sich dann der Fürstenabfindung zu. Die Beratung wurde bei § 2 des Kornpro- mißgesehentwurfes fortgesetzt. Rach Ablehnung verschiedener deutschnationaler und sozialdemokratischer Anträge wurden die Absätze 2 bis 7 des ersten Abschnittes des § 2 angenommen. Dafür stimmten die Kompromißparteien: es stimmten aber auch d i e Deutschnationa- Len dafür mit Ausnahme des Abg. Cverling. Dagegen stimmten die Kommunisten, während die Sozialdemokraten sich der Abstimmung enthielten. Runmehr sollte folgender Absatz des § 2 zur Abstimmung gelangen: „Ist zwischen einem Lande und dem vormals regierenden Fürstenhaus und seinen Mitgliedern nach der Abdankung im Jahre 1918, aber vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Gesamtauseinander- sehung erfolgt, so hat das Sondergericht aus übereinstimmenden Antrag der Parteien eine neue Gesamtauseinander- fetjung nach den Vorschriften dieses Gesetzes vorzunehmen.“ Runmehr beantragten di: Deutsch- nationalen, daß die Abstimmung über diesen Absatz ausgesetzt werde. Dem widersprachen die Kommunisten. Für die Aussetzung der Abstimmung stimmten die Deutschnationalen und die Kompromihparteien, die Kommunisten dagegen, während sich die Sozialdemokraten der Abstimmung enthielten. Die Abstimmung wurde ausgesetzt.
Runmehr gab der preußische Finanzminister Höpker-Aschofs eine ausfühsrliche Darlegung des Standpunktes der preußischen Regierung zu dem Kompromiß und den dazu vorliegenden Anträgen. Der Finanzminister legte im einzelnen dar. wie die Wünsche des preußischen Staates gegenüber dem abgeschlossenen Vergleich durch die Anträge erfüllt werden. Darnach würde man etwa zu folgendem Ergebnis gelangen: An Grundbesitz würde das frühere Königshaus einschließlich der Rebenlinien nach dem Vergleich vom Oktober 1925 erhalten haben insgesamt etwa 514 000 Morgen, während dem Staate nur etwa 110 000 Morgen verblieben wären. Bei Annahme des Kompromißgesetzentwurfes würde der Staat darauf rechnen können, rund 347 000 Morgen Land und Forst zu erhalten, während dem Königshause nur 280 000 Morgen zufallen würden. An Barzahlungen sei dem Königshause in dem Vergleich vom Oktober 1925 eine Summe von 30 000 000 zugesagt worden, während nunmehr eine Barzahlung von etwa 12 Millionen Reichsmark in Frage komme. Angesichts dieses Ergebnisses und mit Rücksicht
Der deutsch-russische Vertrag.
Das Abkommen in Berlin unterzeichnet.
Berlin, 24. April. (WIB.) Amtlich. Die Abmachungen mit der Sowjetregierung, über die bekanntlich feit längerer Zeit verhandelt worden ist, sind Im Laufe des heutigen Tages im Auswärtigen Amt unterzeichnet worden, und zwar auf deutscher Seite von dem Reichsauhcnminister Dr. Strefemann, auf russischer Seife von dem Botschafter Krestinski. Der Wortlaut der Abmachungen wird voraussichtlich am Dienstag veröffentlicht werden.
Wie der „Lokalanzeiger" von parlamentarischer Seite erfährt, enthält das eigentliche Dokument vier Bestimmungen. Rach diesen sichern sich
1. beide vertragsteile Neutralität für jeden Angriff zu, der nicht von einer der beiden Parteien herbe i g e f ü h r t ist,
2. wird vereinbart, dah Deutschland entsprechend seiner bereits in den Locarnoverträgen fest- gelegfen Auffassung an wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen des Völkerbundes gegen Rußland sich nicht beteiligt, wenn der deutsche Vertreter einem solchen Beschluß des Völkerbundes nicht zugestimmt hat,
3. wird das bereits im Rapallooertrag vereinbarte deutsch-russische Freundschaftsverhältnis bekräftigt durch Förderung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen.
4. ist für etwaige Streitfragen, di' sich aus dem Vertrag, besonders aus Deutschlands Bindung in bezug auf Locarno und Genf ergeben könnten, die Anrufung einer Schieds- inftanz vereinbart.
3n der Anlage werden die einzelnen Vertragsbestimmungen erläutert. 3n dem beigefügten Rotenwechsel wird auf die Bedeutung des Art. 16 des Völkerbundsstatuts eingegangen. Dies geschehe, wie das „Berliner Tageblatt“ berichtet, in einer Form, die sich nicht von den von deutscher Seite bereits abgegebenen Erklärungen unterscheide. Dem „Lokalanzeiger“ zufolge soll der Vertrag durch Deutschland beim volkerbundssekretarlaf in Genf hinierlegt werden.
Rußlands Autzenpolttik.
Eine Rede Litwinoffs über den deutsch-rusischen Vertrag.
Moskau, 25. April. (Telegraphenagentuc der Sowjetunion.) 3n der heutigen Schlußsitzung des Zentralexekutivkomitees der Sowjetunion, der auch der deutsche Botschafter Graf Drockd orf - Rantzau beiwohnte, erstattete der stellvertretende Auhenkommissar Gitter* n o f f Bericht über die auswärtige Lage, in der es heißt: Die gegenwärtige weltpolitische Lage wird gekennzeichnet durch die Diskreditierung des Völkerbundes und die Erschütterung der Locarnopolitik bei der letzten Völkerbundstagung. Unter dem Beifall der Versammlung gab Litwinoff bekannt, daß der deutsch-russische Vertrag abgeschlossen wurde und erklärte: Der deutsch-russische Vertrag beruht auf der Ueberjeugung der Regierungen beider Länder, daß es im Interesse der beiden Länder liegt, die auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Freundschaft stetig zu festigen.
Der vertrag enthält keine geheimen Klauseln, und es bestehen auch keine ergänzenden geheimen Protokolle.
Der Berliner Vertrag stellt lediglich eine Präzisierung des Vertrages von Rapallo dar, der seine Entstehung den freundschaftlichen Bestrebungen beider Länder und der ilebercinftimmung ihrer Interessen und gefährlicher außenpolitischer Lage verdanit, in der sich damals die beiden Ländern befanden. Wenn alle Staaten der Welt eine Politik verfolgen würden, wie sie in dem türkisch-russischen und dem deutschrussischen Vertrag zum Ausdruck kommt, so würde das für die Sicherung des Weltfriedens unendlich mehr bedeuten, als alle bisherigen und lün- tigen Maßnahmen des Völkerbundes auf diesem Gebiete. Die Beantwortung der Frage, ob der Berliner Vertrag im Widerspruch zum Gei st e von Locarno stünde, hängt davon ab, welchen Z w e ck man mit Locarno verfolgt. Wird mit Locarno die Befriedung Europas bestrebt, so müßte jedermann den Abschluß des deutsch-russischen Vertrages aufs wärmste begrüßen.
Denn aber Locarno den Zweck verfolgt, einen Block gegen die Sowjetunion zu schassen, so widerspricht der heute in Berlin unterzeichnete vertrag einem solchen Geiste von Locarno.
Die Gewährung eines Kredites von 300 Millionen Reichsmark von Deutschland an Rußland ist ein günstiges Anzeichen für die Festigung der Zusammenarbeit beider Länder. Die hohen Zinsforderungen der deutschen Danken haben bisher eine Realisierung dieser Kredite noch nicht ermöglicht. Die interessierten deutschen Wirtschaftskreise mögen in Betracht ziehen, daß wir nicht beliebige Kredite suchen, sondern vorteilhafte Kredite. Es ist uns nicht möglich, von Deutschland Kredite zu ungünstigeren Bedingungen anzunehmen, als zu Bedingungen von anderen Ländern.
Die Pariser Verhandlungen befinden sich im Stadium sachlicher Beratung. Don beiden Seiten sind konkrete Vorschläge aus- gearbeitet worden, die aber noch toeit auseinandergehen. Litwinoff wies dann auf das Erstarken der Tendenzen zu Gunsten einer Verstärr- digung mit der Sowjetunion in den Vereinigten Staaten hin. In offiziellen Rachrichten werde behauptet, dah als Dedingung für die Wiederaufnahme der Deziehungen und die Anerkennung einer Anleihe an die Kerenskiregierung gestellt werde, daß jedoch eine wohlwollende Behandlung der Gegenansprüche der Sowjetunion in Aussicht steht.
Die Beziehungen zu England sind leider unverändert: doch weisen einige offizielle Erklärungen Symptome einer gewissen für die Sowjetunion günstigen Wendung auf. ©£>- bald die englische Regierung Moskau die Möglichkeit gibt, sich von dem aufrichtigen Wunsch, die Streitfragen zu regeln, zu überzeugen, wird die Sowjetregierung alles Erforderliche unternehmen, um Die englisch-russislchen Beziehungen über den toten Punkt hinteegzubringen. Leider verhindern gewisse innere, ebenso wie fremde Einflüsse die politische und wirtschaftliche Verständigung mit Polen. Von russischer Seite unternommene Derständigungsversuche scheiterten an dem Anspruch Polens, im Ramen sämtlicher baltischen Staaten zu reden, von denen es ein derartiges Mandat niemals erhalten hat.
Die Sowjelregierung wird Polens Prolekloral über die baltischen Länder nicht anerkennen.
Die Erneuerung des polnisch--rumänifchen Vertrages vermindert die Verständigungsaussichten
mit Polen. Die Sowjetregierung schlägt allen baltischen Landern den Abschluß eines Reutralitätspaktes vor. Litwinoff betonte besonders die freundschaftlichen Beziehungen zu L i - tauen. Ohne jemals die tiefste Sympathie für die nationalrevolutionäre Bewegung in China verheimlicht zu haben, enthält sich die Sowjetunion. entgegen den tendenziösen Behauptungen, aufs strengste jeglicher Einmischung in die inneren Angelegenheiten Chinas und wird die Politik der Respektierung der Souveränitätsrechte des chinesischen Volkes und der Ausrechterhaltung normaler Beziehungen zu der zentralen wie Den lokalen Regierungen Chinas weiterführen. Die freundschaftlichen Beziehungen zu Japan blc/- ben eine der Hauptaufgaben der Außenpolitik der Sowjetregicrung.
Die Vorgeschichte des Vertrags. Eine Äußerung des russischen Bot* schasters in Paris.
Paris, 24. April. (WB.) Sowjetbotfchastcr Rakowski erklärte bezüglich des deutsch-russischen Vertrages: Ich lege Wert darauf, die wirkliche Geschichte dieses Vertrages festzustellen. Man hat in der Presse wiederholt erklärt, daß dieser Vertrag eine Antwort auf das A b - kommen von Locarno gewesen sei. Das ist nicht wahr. Die Besprechungen mit Deutschland, wie übrigens auch die Besprechungen mit Polen, um nicht von anderen Ländern zu sprechen, führt Rußland seit ziemlich langer Zeit. Das Ziel dieser Besprechungen ist, zwischen der Sowjetunion und diesen Ländern Beziehungen des Friedens und der dauerhaften Freundschaft zu schassen. Wir sind mit Deutschland schneller zum Ziel gekommen als mit Polen, und zwar wegen der umfassenderen Probleme, die unsere Rachbarschaft mit Polen auswirft. Aber wir hoffen auch mit Polen zum Ziele zu gelangen. ebenso wie mit den baltischen, Staaten, mit denen wir ebenfalls in Verhandlungen stehen. Was den Charakter der Verhandlungen mit Deutschland anbetrifft, so bestätige ich. daß dies ein Vortrag des Richtangreifens und der gegenfeiligen Neutralität ist. Als Grundlage für ihn dient derselbe leitende Gedanke, der seinen Ausdruck auch in dem Vertrag mit der Türkei gefunden hat, d. h. der Friede!
Die Nolle Beneschs.
Prag, 25. April. (TU.) Die Rachricht einiger deutscher Blätter, daß der deutsche Gesandte in Prag eine Demarche beim tschechischen Außenamt unternommen und dabei Dr. Benesch wegen seines Verhaltens zum deutsch-russischen Vertrag zur Rede gestellt habe, wird von der Prager Gesandtschaft dem Vertreter der Telegraphenunion gegenüber für unrichtig erklärt. Der Prager deutsche Gesandte Dr. Koch hat vor einigen Tagen im Prager Außenamt im Auftrag von Berlin vorgesprochen und Dr. Benesch lediglich Mitteilungen über d i e Absichten der Reichsregierung über den deutsch- russischen Vertrag gemacht. Als sich in der deutschen Presse über das Verhalten Dr. Vene'chs eine gewisse Beunruhigung zeigte, hat Dr. le* nesch am 22. April 1926 den deutschen Gesandten zu sich gebeten, um ihm die nötigen Aufklärungen zu geben. Beide Unterredungen spielten sich in den konziliantesten Formen ab.
darauf, daß durch die Annahme des Gesetzentwurfes eine Beruhigung der Öffentlichkeit zu erhoffen sei, könne er namens der preußischen Staatsregierung erllären, daß Preußen sich mit dem Gesetzentwurf bei Annahme der neuen Abänderungsan träge a b f i n b c n könne.
Abg. Dr. Cverling (Dtschn.) sah in den Ausführungen des preußischen Finanzministers den Versuch, unter der Draperie der Paragraphen an bestimmte Vermögensstücke bestimmter Fürstenhäuser zum Zwecke der Enteignung her- anzulommen. Er richtete an den Minister die Frage, welche rechtlichen und sachlichen Gründe ihn veranlaßten, den seinerseits von feinem eigenen Ministerium ausgearbeitclen, von der preußischen Regierung gebilligten und vom Könighause widerspruchslos angenommen und mit seinem eigenen Ramen unterzeichneten Vergleich jetzt um» zustoßen.
Der preußische Finanzmini st er erwiderte, wenn sich nunmehr eine Sachlage ergebe, bei der es der preußischen Staatsregierung möglich sei, Forderungen, die sie für gerecht und billig halte, in weiterem Umfang als damals durchzusetzen, so würde D;e preußische Staatsregierung gegen ihre Pflicht verstoßen, wenn sie von der Möglichkeit nicht Gebrauch machte.
Abg. Dr. Everling {teilte hierauf fest, dah also nicht rechtliche Gründe, sondern allein die politische Situation den preußischen Finanzminister veranlaßte, den mit fernem Ramen unterzeichneten Vergleich um ustohen. Es sei nicht zu rechtfertigen, wenn der preußische Finanzminister eine geänderte politische Situation ausnuhe, um viel mehr als das Vereinbarte zu erreichen.
Rach Annahme des Paragraphen 3. der nur Fristbestimmungen über die Geltendmachung von Ansprüchen enthielt, vertagte sich der Ausschuß auf Dienstagvormittag.
Der Auswertungs-Volksentscheid.
Eine Erklärung des Tparcrbundes.
Zu der amtlichen Berliner Kundgebung gegen Den Aufteertungsvollsentscheid geht uns vom Htzpothe'ei.gläubiger- und Sparer-Schuhverband für das Deutsche Reich eine Erklärung zu. in der es u. a. heißt:
Was nach der Mannheimer Rede des Reichs- teirtschaftsministers zu e>warten war. ist rasch eil.getreten: Die derzeitige BerlinerRe- gierung versucht Den Volksentscheid für gerechte Aufwertung z u verhindern. Sie glaubt dies erreichen zu können auf dem Weg einer Auslegung Der Reichs/ersassung. Danach sollen „Gesetze. Die Die Folgen der Geldentwertung regeln", solchen Gesetzen gleichgestellt werden, bei denen Artikel 73 Absatz 4 den Weg Der Dolksgcsehgeburg beschränkt nämlich Den Haushaltplan, Den Abgabeng 'e en und Desol» Dungsverordnungen. Diese Auslegung widerspricht Dem Sinn und d e m Wortlaut Der Verfassung, chnushaltungsplan. Abgabcgefe. e Desokdungsverordnungen sind gant genau umschriebene und festgelegte Begriffe: man kann sie nicht beliebig erweitern, indem man einfach alles hereinnimmt, was auf^das öffentliche Finanzwesen von Einfluß ist. Sonst würde das Recht der Volksgesetzgebung ausTehvhlt. Jeder irgendwie belangreiche Volk-entscheid w rd auch das öffentliche Finanzwesen mehr oder wwii- ger beeinflussen. Auch bei Dem Fürsten-Enteig* nungsbegehren ist dies ja der Fall. Auch der Schutz Der Währung Den die amtliche Berliner Auslassung mit heranziehen teilt, kommt hier in keiner Weise in Betracht. Es ist durchaus unzutreffend, daß Die jetzigen Aufteertungs* gesctze Die ©ruaDlage unserer „Währung" sind. Die Festigung Der Währung ist vor Der Auf-
teertungsgesehgebung und unabhängig von ihr erfolgt, und sie ruht in ihrer eigen n Sicherheit. Daß durch die Umweriu, gsgese;e, Die dem Volksentscheid unterbreitet werden sollen. Die Währung oder gar die ganze Wirtschaft erschüttert würde, behaupten nur Die Inflations* gctoinnler unD ihre Handlunger. Eine Inflation ist immer gemacht: eine neue 3n"la» tion ist ausgeschlossen, wenn man sie nicht machen will. Eine gerechte Umwertung verbürgt eine Gesundung Der ganzen Wirtschaft und damit c st eine endgültige Sicherung Der Währung. Li? jetzt, wenn man es auch noch »erborgen hält, tatsächlich auf schwankem GrunDe steht Die Auslegung. welche die augenblickliche Der.iner Regierung in Artikel 73 Absatz 4 geben teilt, ist also keineswegs sinngemäß
Wir glauben vorerst nicht, daß Reichstag und Reichsrat h'e.zu ihre Zustimmung gele i würden. Ohnehin wü.de dieser Gesetzentwurf a s verfassungsändernd einer 2 3 Mehrheit bedürfe.r. Aber selbst wenn dieser Entwurf von den gesetzgebenden Körperschaften angenommen tecro i feilte, so wäre er ein Schlag ins Wasser. Denn Dann würde eben ein Volksentscheid sofort gegen Dieses Gesetz gerich'.et. und Dann auch gegen Den Absatz 4 des Artikel 73 Sturm g.lausen werden. Das fände sehr viel Gefolgschaft. Will das wirklich Die Reichsregierung?
Ein Antray des Sparerbundes.
Berlin, 25. April. (TU.) Wie Der „Lok- Anz." mitteilt, hat der Sparerbund in einer Eingabe an das Reichsjustizministerium zur Vorbereitung eines Volksbegehrens in der Aufwertungsfrage und zur Vern e'Dung von Rechtsverwirrung Die sofortige Einstellung Der Aulwiertungsv er fahren vor Grund- buchümlern und Auswertungsstellen bis auf die allerdringendsten Fälle beantragt Die gleiche


