guter Erfolg beschießen sein.
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Armeeprstole mit Anschlagkolben. bie mit sieben scharfen Patronen geladen war, hie E. als sein Eigentum bezeichnete. E. batte sich nun wegen Jagdvergehens und unbefugten Waffenbesitzes zu verantworten. Der Angeklagte leugnete, unberechtigt die Jagd ausgübt zu haben, er will vielmehr lediglich Sperlinge Und Raubvögel ge* schossen haben. Durch die Zeugenaussagen sah' das Gericht jedoch den Angeklagten des ihm zur Last gelegten Vergehens als überführt an und verurteilte ihn wegen unberechtigten Jagens zu 60 Alk. und wegen unbefugten Waffenbesitzes zu 20 Mk. Geldstrafe, Hilfsweise 16 Tagen Gefängnis und Auferlegung der Kosten des Verfahrens. Auch wurde auf Einziehung der beim Angeklag- teft vorgefundenen Waffen erkannt.
Rundfunk-Programm
deS Frankfurter Senders.
(Aus der „Radio-Umschau".)
Mittwoch. 27. Januar:
3.30—4 Uhr: Die Stunde der Jugend. I—5 Uhr: Nachmittagskonzert des Hausorchesters: Ium 170. Geburtstag Mozarts. 5—6 Uhr: Uebenragtmg von Hamburg: Funkheinzelmanns Kindertheater „Frau Holle". 6—6.30 Uhr: Die Büchcrftunde. 6.30 Uhr: UebertragUng aus dem Frankfurter Opernhaus „Die ZauverflöteOper in zwei Akten von W. A. Mozart.
o erfüllt dieser Film nicht zuletzt auch hohe erzieherische Aufgaben. Möge ihm überall ein
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Maste um eine Zurücksetzung der Inker -- essen des hessischen Staates bzw. der Stadt Giehen hinter jeu> Preußens handelt! Man wird in dieser Auffassung um so mehr bestärkt, als die Schliestüng von Werkstätten mit geringeren Betriebsleistungen nicht geplant ist." Die Giehener Stadtverwaltung und die Handelskammer in Giesten haben sich gleichfalls gegen die Absicht der Reichsbahnverwaltung gewandt und das Ministerium in Darmstadt gebeten, mit allem Rachdruck für die Wahrung der Interessen Gießens und eines erheblichen Teiles seiner Einwohnerschaft zu sorgen. Wie aus unserem gestrigen Landtagsbericht hervorgeht, ist diese Angelegenheit im Parlament bereits zur Sprache gebracht worden und hat dort eine Behandlung erfahren, mit der man sich einverstanden erklären kann. Hoffentlich wird eine Entscheidung erzielt, die den berechtigten Interessen Hessens und unserer Stadt gerecht wird.
Bornotizen
- - Lageskalender für Dienstag. Stadttheater: 7.30 Uhr „Jugendfreunde" (Ende 10 Uhr).
- — Aus dem Stadttheaterbureau. wird uns geschrieben: Morgen abend 7 injt gelangt als 16. Vorstellung im Mittwochabonnement erstmalig Georg Jarnos „ F ö r st e r ch r i st s l" zur Aufführung, unzweifelhaft eine der populärsten Operetten, die von früheren Aufführungen her hier noch in bester Erinnerung ist. Um eine abgerundete. auch hohen Ansprüchen genügende Ein- ftubierung zu ermöglichen, hatte Die Intendanz eine Hinausschiebung des zuerst vorgesehenen Ausführungstermins veranlaßt, numnehr darf einer auch in der Besetzung einwandfreien Aufführung entgegengesehen werden. - Es sind noch eine ganze Reihe von Mittwoch-Abonnements nicht erneuert worden; es wird auch an dieser Stelle dringend daran erinnert, dies sofort nachzuholen, da Plätze, für die bis Mittwoch, 27. Januar, nachmittags 1 iltyr, VaS Abonnement nicht erneuert worden ist, bei der ft arten Rachfrage weiter vergeben werden müssen.
— Die Deutsche Demokratische Partei hält am Donnerstag, abends Ö1 \ ll|r, im Gewerbehaus ihre Hauptversammlung ab, wozu die Mitglieder im heutigen Anzeigenteil eingeladen werden.
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211. Von der Landes-Universität. 2ic. thevl. Justus Ferdinand Laun, Repetent bei der Theologischen Fakultät, der sich für das Fach der Kirchengeschichte zu habilitieren wünscht, wird am morgigen Mittwoch, 27. Januar, nachmittags 5 11 br, in bet Kleinen Aula eine Probevorlesung Über: „Adolf Stoecker und Charles Kingsley", ein Vergleich bet Anfänge der christlich-sozialen Bewegung in Deutschland und iit England, halten.
" Die Beiblätter des (Siebener Anzeigers „(Siebener Familienblätter" und „Die Scholle" des Jahrgangs 1925 erhalten in unserer heutigen Ausgabe die von vielen Lesern sicherlich begrüßten Inhaltsverzeichnisse Unsere Beziehet seien auf diesen Sonderdruck besonders aufmerksam gemacht.
Erneuerung der Wohnungs - gesucht. Der Oberbürgermeister weist in einer Bekanntmachung im heutigen Anzeigenteil erneut auf die bis zum 18. Februar 1926 vorKltnehmende Erneuerung der Wohnungsgesuche hin.
— d. städtische Btennholzver steige tung. Bei der gestrigen Brennholzverstei- gerung im Giehener Stabtwald Wurden folgende Preise geboten: Kieferrundfcheitet 10,40 Mk., Kiefernknüppel 8.60 Mk., Kiesetnstöcke 5 Mk. je Rm., Kiefernwellen 10.20 Mk. je 100 Stück.
** Aufhebung des Sichtvermerkzwanges zwischen Deutschland und Holland. Zwischen der deutschen Und bet niederländischen Regierung würbe die gegenseitige Aufhebung des SichtvermerkZWanges mit Wirkung vom 1. Februar vereinbart. Von diesem Zeitpunkt an können Reichsangehörige die Riederlände und niederländische Staatsangehö- rige das Reichsgebiet über die amtlich zugelassenen Grenzübergangsstellen jederzeit lediglich auf Grund des gültigen Heimaipafses ohne Sichtvermerk betreten urtb verlassen. Für Kinder unter 15 Iahten genügt an Stelle des Passes ein amtlicher Ausweis über Rame, Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt. Der Kinderausweis muß bet Kindern über 10 Iahten mit einem Lichtbild versehen sein. Im kleinen Grenzvctkehr mit den Riederlanden sind weitere Paßerleichterungen vorgesehen, diese treten am 1. März in Kraft.
•• Das Lichtspielhaus Bahnhof- st r a fj e bringt seit gestern den „B i s m a t d“ • Film. „Ein historisches Dokument" sagt der Untertitel kurz und treffend und, rückt damit das Werk ohne weiteres in den richtigen Gesichtswinkel. Der Film will in erster Linie der überragenden Fühtergestalt Bismarcks ein Denkmal setzen, das als solches niemals in den Kampf der Tagesmeinungen, in den Streit der Geister hineingezogen werden sollte. Und noch eine Mission will das Werk erfüllen: es will unsere Blicke zurücklenken auf einen bedeutsamen historischen Zeitabschnitt. Unter Verzicht auf jede Tendenzwirkung. Gerade die objektive Einstellung gibt dem Film Anspruch auf ein gerechtes Urteil, und sie ist weitet in hohem Maste geeignet, dazu beizutragen, daß das Werk zu dem wird, was es sein soll: Der Film des deutschen Volkes' — Dem Bildstreifen liegt ein Manuskript von Professor Dr. Ludwig Ziehen zugrunde. Der 1. Teil, der jetzt zur Vorführung gelangt, umfaßt die Kindheit Otto von Bismarcks, die Studentenjahre, die Zeit als junger Beamter am Berliner Stadtgericht. Dann die späteren Jahre: Bismarck als Gutsherr, und schließ-' sich der Eintritt in da« parlamentarische und diplomatische Leben. Der erste Teil endet bei der Abdankung des kranken und Willensschwächen Königs Friedrich Wilhelm IV. Die Rollen liegen in den Händen bed.ut:nder Charakter-Darsteller. Eine hohe künstlerisch r Leistung ist der Bismarck Franz Ludwigs, eine kraftvolle, lebenswahre Gestalt. Erna More na spielt mit viel Innigkeit und Frische die Rolle der Johanna von Puttlammer als Bismarcks Braut, der Willensschwäche König Friedrich Wilhelm IV. findet durch Franz Verdier in ausgezeichneter Weise Verkörperung. Besondere Erwähnung verdienen schließlich noch Rkargarete Schön (als Bismarcks Mutter) und Leopold von Lebebour (als Vater). Unter der beratenden Mitarbeit von Sachverständigen und Fachleuten in den Ausstattungsfragen ist hier ein In feiner Gesamtheit ganz hervorragendes Meisterwerk der deutschen Filmkunst entstanden, das ein historisch getreues Bild jener geschichtlichen Epoche dar stellt, lind
ürt fernem Laboratorium tätig war. erlosch Plötz- sich das Licht, und es fielen zwei Schüsse, Dio Pachur schwer verletzten. Von den Tätern fehlt bisher jede Spur.
Eine neue Tropfsteinhöhle.
Durch Zufall wurde vor einiger Zeit unweit Kuchalb beim Hohenstein (Württemberg) eine Höhle in der Deltaschicht des weihen Iura- gesteins entdeckt. Zwei Knaben krochen in ein Erdloch, das bisher nicht weiter beachtet worden war, und es zeigte sich, daß per und mehr erweitert, und dah sich hler eisttz schoNe, Ir°p!N-inr°ich° MW- eftlMl tMttk ®le Höhle liegt in der Gemarkung Kuchen. Es ist noch nicht bestimmt, inwieweit sich dse Gemeinde aUf die Erziehung der Hohle für die Allgemeinheit «inläht.
Aussetzung von Aalbruten im Main.
Auf der in Milt.enberg stattgefundenen Delegiertentagung des Mainfischer- und Schifferde oandes wurde beschlossen, im Lause des Nächsten Jahres auf der Strecke von A schaff endurg bis Bamberg etwa 600 000 Stück Aalbruten einzusetzen. Auch den übrigen Fischarten soll die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Sonnenflecken.
Wis. die Heidelberger Sternwarte mitteilt, sind atu Zeit zwei große Gruppen von Sonnenflecken bei Aust und Niedergang der Sonne mit bloßem Auge deutlich zu beobachten.
Schadenfeuer.
Q(uf dem Rittergut Rensin bei Greifenberg in Pommern entstand ein großes Schadenfeuer, dem drei Wirtschaftsgebäude und 1400 Schafe zum Opfer fielen.
Der amerikanische Erbonkel.
Ein Millionensegen soll demnächst über die Umgebung von Freiahvry in Oberfranken niedergehen. Vor etwa 50 Jahren wanderte cm aus Freiahorn stammender Bürger nach Amerika aus, wo er es bis zum reichen Kohlenbergwerk s- besitzer brachte. Vor etwa Jahresfrist starb er ohne unmittelbare Erben. Der amerikanische Staat übernahm das Kohlenbergwerk um 9 3 Millionen Dollar. In diese Erbschaft teilen sich nunmehr sieben Verwandte aus der hie- gen Umgebung, meistens kleine Grundbesitzer.
Bücherttsch.
Der Dolchst ohprozeß in Bud)’ f o r in. Soeben im Verlag der Süddeutschen Monatshefte München erschien „Der Dolchstoß- Prozeß" in München vorn 19. Oktober bis 20.71?« vember. Ausführlicher Verhandlungsbericht von Kwald Peckmann mit Anhang und Register und 24 Zeichnungen der Sachverständigen. Zeugen Und Parteien von P. Trumm, sowie einer Karle des geplanten Flottenvorstoßes vorn 18. Oktober 1918. Preis 2 Mk.
— ,,Däs Theatet". Soeben erschien das zweite Januarheft (VII. Jahrgang) bet in großem Stil ausgemachten bekannten Berliner Halbmonatsschrift: es beschäftigt sich zunächst in Bild unb Wort mit den letzten Reuigkeiten auf bem reichshauptstädtischen Theater und gibt eilten kritischen, illustrativen Ileberblick übet die beachtlich erscheinenden aktuellen Premieren in der Provinz: es bringt auch, unter mancherlei andetNi, interessante Aufnahmen zu einer Abhandlung über modernen Bühnentanz: im modisch-gesell schaftlichen Teil endlich findet eine artig bebilderte Plauderei über das nicht alltägliche Thema des RückeNausschnitts.
Die sämtlichen Durchführungs- beftimmungen zu den Aufwertungs- gesetzen nach dem Stande von Ende 1925 mit systematischer Einführung und neuem ergänzten Aufwertungskalender von Dr. Ftih Koppe. (In- dustrieverlag Spaeth & Linde, Berlin W 10.) Die vorstehende Schrift enthält die sämtlichen AusfühtüNgsbeftimmungen des Reichs und Preußens, und zwar zum Aufwertungsgesetz wie zum Anleiheablösungsgesetz. Insbesondere ist auch die große Durchführungsverordnung vom 29. Rovember 1925 bereits ausgenommen und in der Einführung systematisch dargestellt und in einem neu vervollständigten Äufwertüngskalender berücksichtigt. In den nächsten Monaten ist eine Reihe neuer Termine Und Fristen zu beachten. Die verstreute Materie ist hier einheitlich gesammelt und daher für jeden Besitzer eines Aufwertungskommentars Unentbehrlich.
— Pünktlich zur Jahreswende ist der große Zeitungskatalog der Annoncen- Expedition Rudolf Mosse für das Jahr 1926 erschienen und hat damit die Probe auf seine traditionelle alljährliche Wiederkehr, die längere Zeit zwangsweise unterbrochrn war. bestanden. Die trübe Zeit wirtschaftlicher Röte scheint ihren Höhepunkt überschritten zü haben. Bald wird es wieder Hauptaufgabe der deut scheu Geschäftswelt sein, den kommenden wirtschaftlichen Aufstieg mit allen zu Gebote stehenden bewährten Mitteln vorzubereiten, um mit Erfolg in dem allgemeinen Wettbewerb bestehen zü können. Mögen Werbemittel anderer Art da und dort zu Versuchen verlockt haben — schließlich hat die Erfahrung doch immer wieder auf den Weg der Zeitungsreklame als des erfolgreichsten Rüstzeuges des Reklame brauchenden und verbrauchenden Kaufmanns hingewiesen. Ihn seine Pläne nach dieser Richtung Hilt festzu- [egen und auszuarbeiten, wird der neue Mosse- Katalog jedem Unternehmer die wertvollste Unterstützung bieten. Er folgt im allgemeinen der erprobten Anordnung seiner Vorgänger. Der textliche Teil ist mit bet größten Sorgfalt bearbeitet und berücksichtigt — was für den Er Portinserenten von hervorragendem Werte ist - - die ausländische Tages- Und Fachpresse in besonderer Ausführlichkeit. Det Anzeigenteil des Katalogs mit den eingehenden Angaben der Verleger übet die Bedeutung Und den Insertionswert der einzelnen Blätter bietet dem Inserenten ergänzende wichtige Fingerzeige. 22
— I m Zwischendeck nach Südamerika. Von Wilhelm Herzog. lMulik-Verlag, Wien.) — Ein kommunistisches Buck, in dem alle Dinge, sei es nun auf dem Schiff, oder bei der Landung, die eigentlich keine richtige war, ober im Gefängnis, nur durch die kommunistische Brille gesehen Und dementsprechend nun auch geschildert worden. Zwar mag es zutreffen, daß man bem Autor „drüben" übel rmtgespielt hat, aber dennoch erhält man den Eindruck, daß die Erzählung nicht frei ist von Rebertreibungen und daß sie vor allem sehr einseitig bleibt. Man hält sich mit diesem Buche nicht weiter aus.
(1446).
— 11 niv. - Prof. D. Hans Schmidt, Unsere Rieder läge im Weltkrieg. Militärifche Einwände gegen meine Schrift über das Scheitern der deutschen Angriffe im Frühling und Sommer 1918 Und meine Erwiderungen. Reulanb-Verlag G. m. b. H., Hamburg 30. 80 Seiten auf holzfreiem Papier 2,50 Mk. DaS vorliegende Werk bringt die — fast rein militärische - Auseinandersetzung mit Kritikern, vor allem mit den Generalen v. Kuhl, Groener und von Deimling. Im Mittelpunkt stehen Ausführungen Grveners, der seine These verteidigt: Wir haben den Krieg und die Offensive verloren, weil unser großer Führer Schliessen nicht mehr lebte. Durch Sie lebendige Diskussion gibt das Werkchrn weit mehr, als sein Titel verspricht: Auseinandersetzungen militärischer Art, die strategische Einzelheiten behandeln, ohne sich in diese zu verlieren. Dadurch gewinnt die Schrift an Bedeutung für jeden an militärischen Fragen Interessierten. 23
Aus der Provinzialhauptstadt.
Gießen, den 26. Januar 1926.
Schließung der Giehener Eisenbahn-Werkstätte?
Von der Geschäftsstelle des Cmheitsverban- des der Eisenbahner in Gießen wird uns geschrieben:
„Vergangene Woche gab die hessische Regierung auf die von dem Abg. Mann im Landtage gestellte Anfrage, ob der Regierung bekannt sei daß die Reichsbahn-Gesellschaft die Werkstätte in Gießen schließen wolle und was sie dagegen zu tun gedenke, die Antwort, „der Regierung ist davon nichts bekannt."
Es ist der hessischen Regierung durchaus kein Votwurs daraus zu Machen, daß sie von den Plänen der Reichsbahn-Gesellschaft nichts erfährt.' Rur wäre zu wünschen, daß sich die hessische Regierung sowohl wie die Verwaltung der Stadt Gießen nunmehr mit aller Entschiedenheit gegen die Hintergehung des Staats- und Stadtinteresses wehrten.
Spricht nicht ein großes Maß von Rücksichtslosigkeit gegen bas Hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft aus dem Verhalten der Reichsbahn-Hauptverwaltung, ohne jegliche Fühlungnahme und sachlichen Grund eine hessische Werkstätte nach der anderen zu schließen? Denn daß die Absicht, die hiesige Cisenbahnwerkstätle zü schließen, nicht gerüchtweise besteht, sondern Tatsache ist, geht aus einer Verfügung der Werkdirektion Kassel vom 13. Januar 1926 hervor.
Man war gespannt, welche Gründe die Reichsbahn-Verwaltung für die Schließung wohl geltend Mächen würde. War doch bisher bet der Reichsbqhn-Gesellschaft stets oberster Grundsatz, daß in allen Fragen die Wirtschaftlichkeit entscheidend fein müsse. Dah als Schliehungsgrund .Unwirtschaftlichkeit des Betriebes angegeben würde, war in Anbetracht der Tatsache, daß die Betriebsleistungen um 70 Proz. gegenüber der Vorkriegsleistung gestiegen sind, ja nicht anzu- nehmen. Was der Grund für die Schließung der Werkstätte sein würde, war, seitdem man von dieser Maßnahme sprach, das Rätsel für Werkleitung und Belegschaft. Dreierlei Gründe hat die Werldirektion Kassel gefunden, dte sie auch in ihrer Verfügung vom 13. Januar 1926 genannt bat: 1. Ungünstiges Zulaufgebiet der Wagen, 2. mangelhafte Einrichtung des Werkes, 3. Behinderung bei den Rangierbewegungen für bas An- und Abrollen der Fahrzeuge.
Wie wenig die vorstehenden Gründe stich- chaltig find, soll 6er Öffentlichkeit nicht fremd bleiben; Zu 1. Wie kann es zutreffend fein, daß die Werkstätte Gießen ein ungünstiges Zulaus- geblct hat, wo doch Gießen ein Knotenpunkt, besonders zum Ruhrgebiet, ist und der Güterwagen- lauf der süddeutschen Laufstrecken über Gießen geht. Zu 2. Die Begründung, daß das Werk mangelhaft eingerichtet fei, ist ebenso hinfällig, da cs in der Tat nicht im geringsten an technischen Hilfsmitteln fehlt. Wie wäre denn auch andernfalls die Leistungssteigerung um 70 Proz. -it erklären? Ein Blick in die Werkstätte genügt, uiit zu erkennen, daß es an technischen Hilfsmit- teln nicht fehlt. Das Heben und Senken der Fahrzeuge geschieht automatisch. Das, Puffer- spannen, Ziehen und Drücken der Kopfwände und Rungen usw. wird mittels Preßluft bewerkstelligt Die Rangierbewegungen vollziehen sich durch cl:ittlfd)eii Antrieb. So ist die Werkstätte in mustergültiger Weise auf offenen Güterwagen spezialisiert. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, daß die Modernisierung der Gießener Eisenbahnwerkstätte ausschließlich die Schöpfung des Herrn Werkleiters Amtmann Fr. ist. Zu 3. Der Grund, allzu beengte Verhältnisse im Rangiergeschäft, wird dadurch widerlegt, daß ja alle Rangierbewegungen zwecks Zu- und Abrollens des Wagenparks nach Feierabend abgewickelt werden.
Schließlich ist das Auffälligste an der geplanten Maßnahme der Reichsbahngesellschaft. daß sie in ihrer Begründung mit keinem Wort die Wirtschaftlichkeit des Betriebes berührt. Aber gerade deshalb sollten alle in Betracht kommenden Behörden mit uns in der allein möglichen Schlußfolgerung einig gehen, daß es sich bei 6et ganzen Angelegenheit doch wohl in sehr starkem
Kleine Strafkammer Giehen.
* Gießen, 22. Jan. Die Lina W., geb. P., in Ribtza ist wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Woche Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte in ihrem Wohnzimmer etwa 5 bis 6 Streichhölzer angezündet nutz überall herum- geleucktet, ohne daraus zu achten, daß die herum- liegenden Kleiber und Lappen Feuer fingen. Sie verursachte durch diese Unachtsamkeit einen Brand, der leicht große Ausdehnung hätte annehmen können. In der Berufungsinstanz wurde mit Rücksicht auf die seitherige Unbestraftheit der Angeklagten statt der Gefängnisstrafe auf eine (Selb {träfe von 1 00 M k. erkannt.
Weil et sein uneheliches Kind nicht alimentiert hatte, war bet Schneider Adam B. in Gießen zu 10 Tagen Haft verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung behauptete et, zur Entrichtung von Unterhaltsbeiträgen bisher nicht in der Lage gewesen zu sein. Dies wurde ihm widerlegt. Mit Rücksicht aus die erstmalige Verfehlung wurde die Strafe auf 2 0 M k. ermäßigt.
Zwischen dem Dentisten M. und dem Müllergesellen Paul P. aus Frankenberg besteht z. Z. ein Zivilptbzeß übet Lieferung und Zahlung eines Zähngebßfes. Rebenhet hatte der Dentist den P. wegen Betrugs angezeigt. Das Amtsgericht Büdingen kam zu einer Verurteilung von 2 Wochen Gefängnis, weil P. durch seine Angabe, er habe von seinem Dienst- Herrn kein Geld zur Zahlung des Gebisses erhalten, obwohl ihm zu diesem Zweck 60 Mk. gegeben worden seien, seinen mangelnden Zahlungswillen gezeigt, mithin das Zahngebiß erschwindelt habe. In der Berufungsinstanz erfolgte seine Freisprechung, da nicht nachgewiesen werden konnte, dah er fälsche Vorspiegelungen gemacht hatte.
Der Kaufmann Georg H. hatte 38 Tischdecken, die ihm vöN einer Firma aus Sachsen zu treuen Händen übergeben worden waren, verkauft und den Erlös für sich behalten. Er war votn Amtsgericht wegen Unterschlagung zu 290 Mk. Geldstrafe verurteilt worden, und bezweckte mit seiner heutigen Berufung Freisprechung. Die umfangreiche Beweisaufnahme führte jedoch zu einer Bestätigung des ersten Urteils, nur wurde die Strafe mit Rücksicht auf die feitherige Ilnbestraftheit des Angeklagten auf 2 00 M k. heruntergeseht.
Wogen Vergehens gegen die Verordnung Ätitfl Schutze des Funkverkehrs standen zwei junge Burschen aus Ober-Mörlen vor Gericht. Sie hatten Antennen angelegt, ohne die erforderliche Genehmigung bet ReichstelegraphLNverwal- htng einzuholen. In erster Instanz waren sie freigesprochen worden, weil das Gericht in der bloßen Errichtung einer Antenne noch keine genehmigungspflichtige Anlage erblickte. Die Straf- kantmer stellte sich jedoch nach Anhörung eines Sachverstänbigen auf den entgegengesetzten Standpunkt und verurteilte die Genannten zu geringen Geldstrafen.
Amtsgericht Gießen.
* Gießen. 19. IaN. Ein junger Mann aus einem Rachbarborfe war bei einer hiesigen Großhandlung längere Zeit als Lehrling tätig und erhielt als solcher die aus dem Geschäft entnommenen Waren zu einem billigeren Preise. Bon dieser Vergünstigung Machte er auch mehrfach Gebrauch und ließ für seine Familie und nahe Verwandte wiederholt Waren, u. a. Persil und Bohnerwachs, gegen Bezahlung verabfolgen. Als eine Geschäftsfrau aus seinem Heimatorte, die ihre Waren von der gleichen Großhandlung bezog, das erfuhr, war fie darüber ärgerlich und erklärte gelegentlich dem Inhaber der Firma und seinem Reisenden, die sie wegen Richtbestellung zur Rede stellten, wenn das Personal der Firma die Erlaubnis hab:, für andere Leute Sachen mitzunehmen, bahn seien die Kleinkaufleute nicht nötig, dann brauche man fie nicht. Der Lehrling, der von feinem Chef wegen des Warenentzugs zür Rede gestellt wurde, und fein Vater faßten Die Aeußerung der Geschäftsfrau so auf. als ob sie hätte behaupten wollen, bet Lehrling hätte bie Sachen entwendet, und verklagten sie deshalb wegen Beleidigung. Die Geschäftsfrau stellte eine derartige Absicht entschieden in Abrede. und bet Geschäftsinhaber und sein Reisender bestätigten ihre Angaben. Sie erklärten, bie Geschäftsfrau habe nicht nur nicht behauptet, der Lehrling habe die Sachen auf unrechtmäßige Weise erworben, sie habe im Gegenteil ausdrücklich gesagt, sie wolle über die ganze Angelegenheit Nicht weiter gesprochen haben, da der Lehrling und seine Eltern ehrliche, anständige Leute seien, denen Unregelmäßigkeiten nicht nachsagen könne. Die Privatklage wurde deshalb zUrück- genöntmen, was zur Folge hat, daß der Lehrling und fein Vater die nicht unbeträchtlichen Kosten zu zahlen haben.
Amtsgericht Wetzlar.
Q Wetzlar, 20. Jan. Unter der Beschuldigung, einen für den Zeugen K. bestimmten Brief, Der irrtümlich an den Schreiner Wilhelm K. in Aßlar adressiert und in dessen Besitz gelangt war, für sich behalten und von dessen Inhalt mehreren Personen Kenntnis gegeben zu haben, war letzterer durch Strafbefehl des Amtsgerichts Wetzlar wegen Unterschlagung mit 50 Alk. Geldstrafe belegt worden. Hiergegen hatte W. K. Einspruch erhoben. In Der Verhandlung bestritt Angeklagter jegliche strafbare Handlung. Das Gericht schenlle den Angaben des Angeklagten vollen Glauben und stellte im Einverständnis mit der Staatsanwaltschaft, da die Schuld Spring und die Folgen der Tat unbedeutend sind, das Verfahren ein unter Auferlegung der Kosten auf die Staatskasse. — Der Maschinensteller Ernst C. von Aßlar, der schon längere Zeit im Verdacht des Wilderns stand, wurde eines Tages im Dezember von dem Flurhüter M. dabei beobachtet, wie er mit einem Fl ober t in Der Hand sein Haus verlieh und ins Feld ging. Kürz nachher hörte M. auch, daß ein Schuh fiel, und sah dann wie E., der in der einen Hand seinen Sichert und in der anderen Hand einen schwärzlichen Vogel trug, zurückkam. Rachdem M. seine Wahrnehmungen sofort Dem Oberlandjäger G. mitgeteilt batte, begaben sich beide trt die Wohnung des (s. Rach anfänglichem Leugnen gestand C. schließlich ein, einen Stöbert zu besitzen und auch geschossen zu haben, und zwar eine Eule. Der Db:r(anbirtger sand schließlich noch eine
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