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wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Be­trugsversuch erhaben, da er hinreichend verdächtig erschien, den Zettel fälschlich angefertigt und zum Zwecke der Täuschung von ihm Gebrauch gemacht >u haben. Jin Juni v. I. fand dann vor dem Schöf- fengeridh Gießen gegen Franzmann Hauptver- Handlung statt. In diesem Termin traten als von ihm benannte Entlastungszeugen die heule Mit- angeklagien vchuster und 'Jiichter aus. Auf Gvuud deren Angaben hin wurde Franzmann seinerzeit mangels-Beweises von der Anklage sreigesprochen. Unmittelbar nach diesem Termin wurde von einer ganzen Reihe anderer Strafgefangenen unter An­gabe ganz bestinnnter Tatsachen behauptet, daß Schuster und Richter einen Meineid geleistet hätten und hierzu von Franzmann angestiftet worden wären.

Im Gegensatz zu früher, wo diese Gefangenen bei ihren wiederholten Vernehmungen immer wie­der dieselben bestimmten Angaben machten, schwächte ein Teil der Zeugen bei ihrer heutigen Vernehmung ihre früher sehr belastenden Aussagen wesentlich ab, so daß das Gericht in objektiver und subjektiver Beziehung einen ausreichenden Schuldbeweis nicht für erbracht sah. Um die Mitternachtsstunde verkündete dann das Gericht das Urteil, das die Angeklagten mangels ausreichenden Beweises trotz Borliegens erheblicher Verdachtsmomente f r e i s p r a ch.

* Gießen. 24. März. Heute wurde gegen den Schneider Heinrich Frank aus Dusen- born wegen Mordversuchs in zwei Fällen und wegen schwerer Körperverletzung in Sachen des § 224 StGB, in einem Falle verhandelt. Den Vorsitz führte Landgerichtsdire'kor Cramer, die Anklage vertrat Stialsaawall Iustizrat W ei de­in a n n, die Verteidigung lag in den Händen des Rechtsanwalts Aaron in Gießen.

Der Angeklagte hatte ein Verhältnis mit einem Mädchen aus Schotten und glaubte, Anlaß zur Eifersucht zu haben. A.u Sonntag, 16. Aug. 1925, traf er seine Geliebte auf der Rain- röder Kirchweihe, und- zwar in Gesellschaft eines anderen Burschen. Er stellte beide wegen ihres Verhaltens zur Rede. Er erfuhr aber nur eine scharle Abweisung. Run beschloß er, das Mädchen und sich zu töten. Er begab sich nach Hause und holte sich seinen mit sechs Patronen geladenen Revolver. Am Montagabend traf er das Mädchen wieder in Rainrod auf der Kirchweihe. Durch seine Drohungen mit Erschießen emgeschüchtcrt, erklärte es sich bereit, mit ihm nach Schotten zu fahren. Da trat der Bursche, den der Angetlagle für den Rebenbuhler hielt, dazwischen mib stellte ihn zur Rede. Run richtete Frank in höchster Wut den Revolver auf den Burschen und drückte los. Der Schuh versagte aber. Dann schoß er auf seine Geliebte selbst, und zwar, wie ixe Anklage anuimmt, in der Absicht, sie zu täten; er traf sie in den Arm. Alsdann floh sie in den Warlesaal, der Angeklagte lief weiter schießend hinter ihr her. 3m Wartesaal selbst schoß er weiter und traf den Sägewerksarbeiter K. aus Rainrod in den Mund. Der Mann brach zusammen. Die Folgen der Verletzung waren für K. sehr schwer; er verlor nämlich das Sprachvermögen und ver­fiel in Lähmung.

Die Beweisaufnahme war eine sehr ein­gehende. Es wurden etwa 30 Zeugen und drei Sachverständige vernommen

Das Urteil lautete auf 3 3ahre 3 W o - uate Gefängnis, abzüglich 7 Monate Unter- suchungshaft. Das Schwurgericht nahm Tot- schlagsv^rsuch in zwei Fällen und schwere Kör­perverletzung gemäß § 223, 223a, 224 StGB, in einem Falle an.

Amtsgericht Gießen.

Gießen. 23. März. Wie bekannt, hat Universitätsprofessor D. Schmidt dahier im Jahre 1924 unter dem TitelWarum Haven wir den Krieg verloren? Das Scheitern des deut­schen Angriffs im Frühjahr und Sommer 1918 eine Schrift herausgegeben, die in der Oeffent- lichkeit großes Aufsehen erregt hat und vielfach besprochen worden ist. In verschiedenen Zeit­schriften erfolgte die Besprechung in einer Prof. D. Schmidt beleidigenden Weise, weshalb er gegen die verantwortlichen Redakteure dreier Zeit­schriften Privatklage erhob. Diese endete mit einem Vergleich, wonach die Angeklagten tn ihren Zeitschriften eine genau festgesetzte Erklä­rung veröffentlichen sollten, inhaltlich deren sie erklärten, daß sie nicht die Absicht gehabt hätten, den Privatkläger zu beleidigen, und zugaben, bei ihrer Kritik in der Form zu weit gegangen zu sein. Sie nahmen deshalb die Beleidigungen zurück, vertraten jedoch auch we'terhin den Stand­punkt, daß die Folgerungen des Privatklägers aus einzelnen Vorkommnissen von Alkoholrnih- yaud) während des Krieges entschieden abzu­lehnen feien. Bei Abschluß des Vergleichs gingen beide Teile davon aus, daß diese Erklärung wörtlich veröffentlicht- werden sollte, und daß weitere Zusätze nicht gemacht werden dürften. Der Angeklagte Schildmaher aus Berlin- Wilmersdorf hat nun diese Erklärung in seiner ZeitschriftD a s Gasthaus" zwar wörtlich veröffentlicht und zu der Erklärung selbst auch keine Zusätze gebracht. Dagegen hat er in un­mittelbarem Anschluß an diese Erklärung einen längeren Artikel gebracht, in dem sich eine Reihe von neuen Beleidigungen des Prof. D. Schmidt beenden. Dieser erhob deshalb wiederum Privat- Ua<v' gegen Herrn Schildmaher, der daraufhin, nachdem Dergleichsverhandlungen ge­scheiter t waren, heute wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 400 Mk. und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt wurde. Auch wurde angeordnet, daß der entscheidende Teil des Urteils auf Kosten des Angeklagten in der ZeitschriftDas Gast- haus durch einmaligen Abdruck an derselben Stelle und mit derselben Schrift zu veröffent­lichen ist. wie der Mdruck des beleidigenden Artikels erfolgte.

Gießener Jugendgericht.

Als Jugendschöffen wirkten mit: Karl V o i g t von Wieseck und Friedrich Wagen- bach II. von Alten-Buseck.

Ein Rlädchen von auswärts, das hier tags­über als Dienstmädchen tätig war, hat seiner Herrschaft eine Armbanduhr und einen Geld­betrag entwendet. Es ist bereits in einer an­deren Sache ebenfalls wegen Diebstahls bestraft worden. Beide Straftaten fallen fast in die gleich? Zeit. Das Urteil lautet auf zwei Wochen Gefängnis unter Gewährung be­dingten Strafaufschubs mit der Maßgabe, daß die der Verurteilten früher gewährte Dewäh-

Gietzener Kommunisten vor dem Staats« gerichtshose zum Schutze der Republik.

Sonderbericht desGießener Anzeigers". lRachdruck verboten.)

Zweiter DerhandlungStag.»

js. Leipzig. 24. März. Am heutigen zweiten Derhandlungstag im Gießener Kom° munistenprozeß sind außer den bereite genannten Rechtsanwälten noch der bekannte süddeutsche kommunistische Verteidiger Rechtsanwalt von B a g n a 1 o aus Ehlingen und Rechtsanwalt Steinschneider aus Frankfurt o. M. erschienen.

Die Verhandlung beginnt mit der Verneh­mung des als Sachverständigen geladenen Kreis­arztes Medizinalrat Dr. Walger aus Gie- ß e n. Er bekundet, daß der Angeklagte Hart­mann mindestens zeitweise als nicht ganz nor­mal bezeichnet werden müsse. Infolge seiner Geistesverfassung dürfe der Angeklagte nicht in vollem Umfange als glaubwürdig angesehen werden.

Bei der nunmehr beginnenden Zeugenver­nehmung zeigt die Verteidigung die Tendenz, aus den dem Iungdeutschen Orden angehörigen Zeu­gen Ernst Lucius und Studienrat Schmidt, sowie dem Besitzer des Pulverhäuschens. Kauf­mann W i e ß l e r aus Butzbach durch ein Kreuzfeuer von Fragen irgendwelche Tatsachen und Einzelheiten über bestehende Putschabsichten in den rechtsgerichteten Kreisen von Gießen und Umgegend herauszuholen. Vom Reichsanwalt wird darauf hingewiesen, daß die KPD. nicht nur im Herbst 1923, als die Befürchtung eines Rechtsputsches bestand, sondern auch noch im April 1924, als letzteres nicht mehr der ^Fall war, aus dem Frankfurter Parteitag die These aufgestellt hat, mit verschärften Mitteln den Sturz der Regierung zu erstreben. Die Verleid,gang erwidert daraus, daß Leute von der Mentalität der Angeklagten auch für diese Zeit glauben muhten und geglaubt haben, daß eine Rechts­gefahr sortbestand, und deshalb in ihrer Werse zu den für richtig gehaltenen Mitteln gegriffen hätten. Es kommt zu mehreren Deweisanträgen, insbesondere, als der Kaufmann Wießler auf die Frage, warum er eine sofortige Anzeige nach Belanntwerden des Diebstahls in seinem Pulver­häuschen unterlaffen hat, antwortet, er habe es nicht der Mühe für wert gehalten. Vom Vor­sitzenden wird nach Beschlußfassung des Gerichts verkündet, daß auf Einzelheiten nicht eingegangen tverden könne. Dem Staatsgerichtshof seien die herrschenden politischen Verhältnisse Ende 1923 und Anfang 1924 durchaus bekannt, wonach in verschiedenen Teilen Deutschlands die Gefahr eines Rechtsputsches bestand. Inwieweit die An­geklagten an eine solche Gefahr geglaubt und bei ihren Handlungen an deren Abwehr gedacht haben, wird vom Gericht bei jedem einzelnen zu prüfen fein.

Der Zeuge Kriminalwachtmeister M a g o l d aus Gießen berichtet über die Vorunter­suchung und stellt den Angeklagten im großen und ganzen fein schlechtes Zeugnis aus. Im übrigen sei es möglich, daß diesem oder jenem der Angeklagten die Trennung von SPD. und KPD. im Oktober 1924 unbekannt geblieben fein könnte. Im Jahre 1924 seien Gerüchte von einer Handgranatenfabrikation seitens der KPD. auf getaucht, es habe sich aber nichts Positives feststellen lassen. Von einem Gerücht, daß sich Frauen auf der Straße gegenseitig bedroht hätten.

ihre Männer anzuzeigen, weil sie Handgranate» herstelllcn, weih der Zeuge nichts. Tatsäch­lich ist die Polizei erst Anfang 1925 auf Grund einer Anzeige gegen die heute Angeklagten vor- gegangen.

Der Zeuge Ernst Lucius. Sohn des Pro­fessors Lucius in Gießen, ist von dem An­geklagten Schuhmacher I e s ch 1 e, der Ende 1924 dem Iungdeutschen Orden beigetreten ist, dafür benannt worden, daß er ihm von der Hand­granatenherstellung erzählte und damit eine An­zeige bei dec Polizei beabsichtigt habe. Der Zeuge bestätigt das. Ebenso wird der Zeuge Studienrat Schmidt über Ieschke befragt, der sich eines Tages Rat holen wollte, weil er in die kommunistische Sprengstofssache verwickelt fei. Der Zeuge habe ihn aufgefordert, der Wahrheit die Ehre zu geben.

Dem Zeugen Althäirdler Peter Heß hat Ieschke zwei Revolver zum Kaufe angeboten unö ist von diesent an den damaligen kommunistischen Stadtverordneten Bierau vermieten worden. Ter Zeuge kann sich dessen nicht mehr entsinnen.

Der Schwager des QI ,g?ttagten Ieschke, Karl Eller aus Gießen, bekundet, daß er. sowie sein nach Amerika ausgervanderter Eousin auf der Grube Slahlberg in Müssen beschäftigt ge­wesen seien. Don dort hatten sie öfter Dynamit­patronen mitgenommen, die dann von Ieschke an Kommunisten verkauft worden seien. Der Cousin habe -nicht gewollt, daß ihm etwas Strafbares nachgewiesen werden törme, deshalb seien die Quittungen überKäse" ausgestellt worden.

Aus der Aussage des Kaufmanns Wieh­ler, dem das gestohlene Pulver gehörte, ist nur hervorzuhebcn. daß es sich um Artllleriefchieh- pulver handelte. Er habe das Pulver von einer Pulverfabrik erworben, die ihre Bestände auf Drängen der Entente reduzieren mußbe. Seine ursprüngliche Absicht, es an Steinbrüche zum Sprengen zu verkaufen, fei zunichte geworden, da sich das Pulver nicht dazu gee gnet habe. Etwa acht Zentner Pulver feien gestohlen worden.

Zeuge Landgerichtsrat Strack beim Land- gerichit in Gießen berichtet über den Gang der Voruntersuchung.

Der Invalide M e n ch e s behauptet, bei dem Angeklagten Belke Ende 1924 ein Kästchen mit Pulver inMakkaroniform" gesehen zu haben. Allerdings wird die Glaubwürdigkeit vieles Zeugen stark herabgemindert, da er nach § 57 Abi. 3 Straf­prozeßordnung unvereidigt bleibt. Außerdem schwebt gegen ihn ein Verfahren wegen Meineids.

Hierauf erstattek der Sachverständige, Feuer­werksoberleutnant a.D. Nürnberger aus Han» nover, fein Gutachten über die in Gießen beschlag­nahmten 107 Handgranaten. Zusarnmenfafstnb ist zu sagen, daß die .>)anbgranaten, die mit einem Ze- mentbedel verschlossen waren, nach ihrer Zusam­menstellung wohl geeignet sind, im Freien gewor­fen, Menschen tödlich zu verletzen, doch besitzen sie nicht die Durchschlagskraft wie die im Kriege be­nutzten Handgranaten. Dagegen im geschlossenen Raume zur Explosion gebracht, könnten die Wir- tungen außerordentlich schwere fein.

Hierauf wird die Verhandlung auf Donnerstag vormittag 9 Uhr vertagt. An brejem Tage wirb der letzte unb wichtigste Zeuge, Weißbinder Ludwig Schardt, zur Vernehmung kommen, der haupt­sächlich Aufklärung über die Anweisungen, die von der Parteileitung aus Frankfurt kamen, berichten soll.

rungsfrist nicht vor der jetzt gewährten Frist von vier Jahren abläuft.

Ein junger, bisher fast zwei Jahre gesuchter junger Mensch von hier hatte während dieser Zeit mancherlei Erlebnisse wenig erfreulicher Art. Durch eine übereilte Flucht aus allen häuslichen Verhältnissen herausgerissen, wurde er nirgends bodenständig. Er begab sich in das besetzte Ge­biet, wurde von den Franzosen fast V/2 Jahre wegen Paßvergehens in das Gefängnis gesetzt und verbüßte auch an anderen Orten Strafen. Er hat sich wegen mehrerer Diebstähle zu ver­antworten, die er hier vor seiner Flucht be­gangen hat. Er ist mittlerweile über 20 Jahre alt geworden. Er wurde jetzt zuzweiWochen und vier Tagen Gefängnis unter Auf­rechnung von einer Woche und vier Tagen der erlittenen Untersuchungshaft verurteilt. Hinsicht­lich des noch nicht verbüßten Restes wurde Straf­aufschub gewährt. Das Gericht gelangte zu dem milden Erkenntnis, weil es erwartet, daß die von dem Angeklagten bisher verbüßten Strafen ihn endlich dazu veranlassen, einen ehrbaren Lebensweg einzuschlagen.

Gerichtsfaal.

wegen schweren Meineids verurteilt.

|| Marburg, 24. März. Das Schwurgericht verhandelte unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirek- tors Krenzien gegen den Former Wockowiak wohnhaft in Biedenkopf, der in einem Zioil- prozeß sich des schweren Meineids schuldig gemacht hatte. Das Gericht erkannte auf drei Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust unb bauernde Entziehung der Anwartschaft auf Ehren­ämter.

Die Mordasfäre Atessa vor dem Schwurgericht.

WSN. Frankfurt a. M., 24. März. Unter gewaltigem Andrang des Publikums, hauptsächlich des weiblichen Geschlechts, hat heute vormittag der Prozeß gegen die 36jährige Krankenschwester Wil­helmine F l e f f a aus Nürnberg, die am 28. Oktober vorigen Jahres den Chirurgen Dr. Seitz in der 'Wittelsbacherallee in Frankfurt a. M. erfchos- s e n hat, begonnen. Die Angeklagte, eine blasse, mit­telgroße Person mit dunklen haaren, macht einen gefaßten Eindruck. Das Gericht vernahm in den Vormittagsstunden die Angeklagte, am Nachmittag begann bas Zeugenverhör. Für den ersten Tag waren 23 Zeugen unb 3 Sachverständige geladen. Nach einigen Stunden wurde wegen Erschöpfung der Angeklagten die Weiteroerhandlung auf Donnerstag vertagt.

Die vackenheimer Schirmflickerschlacht vor den Geschworenen.

WSR. Frankfurt a. TL, 23. März. Der 29jährige Kaufmann Josef Scheffel aus Stuttgart, der einen flott gehenden Handel mit Metallputzartikeln betreibt, stattete an einem Augustabend 1925 mit Frau. Kind und einem schönen Benz-Wohnwagen seiner Schwiegermut­ter die in Bockenheim auf einem freien Platz einen Wohnwagen stehen hat, einen Besuch ab.

Das Wiedersehen erfolgte unter Stiftung eines Fasses Startbieres; auch die ganze Verwandt­schaft wurde geladen. Dabei geriet Schüssel mit einem seiner Verwandten, dem Schirmflicker Xaver Hermann, der als streitsüchtig und gewalttätig galt, in Streit. Scheffel gab erst einen Schreckschuß ab. Trotzdem stürzte sich Her­mann auf Scheffel, woraus dieser zwei Schüsse ab­gab. die den Tode des Schirmflickers zur Folge hatten. Die Beweisaufnahme vor dem hiesigen Schwurgericht ergab, daß der Getötete von streit- süchttgem Charakter war. daß er nicht nur feine Frau, sondern auch feinen Vater und feine Schwägerin mißhandelte. Der Angeklagte wurde wegen Totschlags zu V;. Jahren Gefäng­nis verurteilt. 6 Monate Untersuchungshaft wurden angerechnet.

Als Sträfling-Stellvertreter im Gefängnis.

WSN. Hanau, 24. März. Der Kraftwagen­führer Joseph Betz aus 'Wirtheim bei Gelnhausen hatte eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen zu verbüßen. Er bemühte sich in Hanau um Straf­aufschub, der ihm aber nicht gewährt würbe. Be­trübt begab er sich auf ben Rückweg nach seinem Heimatsort. Unterwegs traf er einen Hand- >v e r k s b u r f ch e n , mit dem er gemeinsam ein Sluck bes Weges zurücklegte, unb dem er fein Miß­geschick klagte. Der Hanbwerksbursche erbot sich, gegen klingenbe Entschäbigung bie Gefängnis- straseals Stellvertreter zu verbüßen, erhielt bie hierzu erforderlichen Papiere, nachdem man hanbelseinig geworben mar, unb wanderte ins Gefängnis. Als er bie Strafe verbüßt hatte, nahm er ben Lohn in Empfang, lieferte den Straf­löschzettel ab und zog feines Weges weiter. Nun wollte es bas Mißgeschick, baß Betz später wegen einer anderen Straffache in Haft genommen wurde, wobei der vorher verübte Schwindel ans Tageslicht tarn. Betz hatte sich nun wegen Verleitung zur Ur­kundenfälschung zu verantworten und wurde mit 3 Wochen Gefängnis bedacht.

Turnen, Sport und Spiel.

Südwestdeutscher Turnverband.

Der vorige Sonntag brachte den Lahn- Dünsberg-Gau in seinen Spielen um bie Faustballmeisterschaft ein gutes Stuck vorwärts. Im Anschluß an die Gauvorturner- stunde trafen sich in Lollar die 1. '^a,rtnJ*fta^en von Allendors (ßbaj. Hausen. Launsbach, Mainz­lar und Wieseck. Obwohl der starke Wtnd und ungleicher Boden die Spiele stark beeintrachttgten, sah man bei einigen Mannschaften wohlüberlegte Angaben und verständnisvolles Zuspiel. Rur Dürfte das Stellungsvermögen bei den meisten Spielern besser ausgeprägt sein. Bei anderen Mannschaften, die z. T. noch keine eigenen Spiel­plätze besitzen, merkte man trotz guter Einzel- leistungen das Fehlen regelmäßiger Trainings­spiele Die Resuttate: Allendors gegen Mainzlar 57:48 Punkte, Mendorf gegen Wieseck 62:50 Punkte, Mainzlar gegen Launsbach 60:48 Punkte, Hausen gegen Rodheim a. B. 66:49 Punkte.

Kirche und Schule.

§ ulrich stcin, 24. März. In den letzten olet- zchn Tagen war hier und in Feldkrücken Missionar Jürgens von der Bolksmisfion in Evangelisationen tätig; der Besuch der all­abendlichen Vorträge war recht gut. Besonders zu erwähnen ist eine liturgisch kirrt,enmufikalische Abendseier und ein Lichtbilder oorttag über bie Mist sion im früheren Deutsch Südwestasrika, mit vielen perurnlichen Erinnerungen des Vattragenden. Die .Kollekten zeigen eine große Opicrfrcndigkeit.

Wirtschaft.

Die Berliner Großbanken im Jahre 1925.

Nunmehr liegen sämtliche Abschlüjje der Berliner Großbanken vor. Unter Berück- sichtigung der Tatsache, daß das ganze Geschäfts- jahr 1925 unter schwerstem Druck gestanden hat, kann man das Ergebnis als recht befrie­dig e n b bezeichnen. Es ist aber bekannt, daß bie Großbanken eine möglichst stabile Dividen«- b e n p o I i t i f treiben und wegen des nötigen Pre­stiges im Auslande gewinnbringenbe Erträgnisse vorlegen muffen. Da nun im Jahre 1925 sowohl das Effekten-Kommissionsgeschäft wie auch bas Effekten- unb bas Emistionsgeschäft bekanntlich roUftänbig darnieberlagen, so waren die Banken gezwungen, in erster Linie dafür zu sorgen, das Kontokorrentgeschäft gewinnbringend zu gestalten. Sie haben sich daher gegen eine Ermäßigung der Zinsspanne und der Provision start gestemmt, unb die letzte Ermäßigung im September nur auf Druck durch die Regierung vorgenommen. Immerhin konnten aus Wechseln, Zinsen und Provisionen trotz der verschiedenen Ermäßigungen der Zins- und Provisionssätze Gewinne nahezu in der Höhe des Vorjahres erzielt werden, weil sich die Umsätze entsprechend vermehrt haben. Das Mi­nus an Einnahmen wurde etwas ausgeglichen durch das Minus an Verwaltungskosten. Diese konnten allerdings nicht in dem Maße zurückgeschraubt wer­ben, wie es dem gewaltigen Beamtenabban, der auch im Jahre 1925 fortgesetzt würbe, entsprochen hätte, weil dieser Abbau mit Abfindungen und einmaligen Zuwendungen verbunden war. die bei einzelnen Banken mehrere Millionen ausmachen. Außerdem wurde das Untoftentonto durch Baukonten und durch bie Anschaffung von Maschinen übermäßig be­lastet, Belastungen, die im laufenden Jahre nicht mehr annähernd in bie Erscheinung treten werben. Man erhält ein charakteristisches Bild von der Höhe der ll n k o st e n unb Steuern, wenn man den Rohgewinn unb biese beiben Posten mit dem letzten Vorkriegsjahr vergleicht. Während der Rohgewinn des vergangenen Jahres 160 Proz. desjenigen des letzten Vorkriegsjahres beträgt, beläuft sich der Reingewinn auf nur 43 Proz. des letzten Borkriegs­jahres. Während im Jahre 1913 Verwaltungskosten unb Steuern etwa 30 Proz. bes Rohgewinnes aus­machten, verschlangen sie im vergangenen Jahr nicht weniger als 83 Proz. Auch bie Steuern erscheinen im Verhältnis zum Vorkriegsjahr noch ganz gewaltig, namentlich, wenn man bie dezimterten Eigenkapila lien ber Banken berücksichtigt. Sie haben sich gegen­über dem Vorjahr kaum verringert. Die Dividen­den der Banken sind gegenüber denjenigen des Vor­jahres unverändert geblieben. Sie betragen also bei vier Banken 10 Proz. unb bei ben übrigen brei 8 Proz. Angesichts ber Tatsache, baß die Zinssätze im allgemeinen gegenüber dem Vorjahr wesentlich zurückgegangen sind und man heute im Durchschnitt mit einer löprozentigen Verzinsung der festverzins­lichen Werte noch rechnen kann, hat sich also das Erträgnis ber Aktien gebessert, und der Erfolg ist, daß die Aktien sämtlicher Großbau fen bie Pa ri grenze überschritten haben. Dies bürste bie Durchführung von Kapitals- erhöhungen, die angesichts des Anschwellens ber fremben Gelder wohl demnächst in ben Kreis ber Erörterung gezogen werben, erleichtern. Der Aktienkurs ber Berliner Handelsgesellschaft ist unter besonderem Gesichtspunkte .ju betrachten, demjenigen ber Aussicht auf Rückzahlung des Gegenwertes ber in Amerika beschlagnahmten Frisko-Bons.

Wie schon erwähnt, haben bie Umsätze eine teil­weise recht starke Steigerung erfahren, wobei aller- bings zu berücksichtigen ist, daß bei einzelnen Ban len, wie z. B. ber Deutschen Dank, im vergangenen Jahre Verschmelzungen oorgenommen worben sind. Entsprechend zeigen auch die einzelnen Posten der Vermögensüberfichten recht starke Steige- rungen, so in erster Linie bie Kreditoren, die insgesamt von 3,1 Milliarden im Vorjahr auf 4,5 Milliarden Reichsmark gestiegen find. Wie aus ben Zweimonatsbilanzen ersichtlich, ist allerdings diese Steigerung in der Hauptsache der ersten Hälfte des vergangenen Jahres zu verdanken, während in ber zweiten die Ziffern ziemlich stabil geblieben sind. Unter den Kreditoren sind in erster Linie die Kredi­toren in provisionsfreier Rechnung gestiegen, was aber teilweise auf eine Trennung nach neuen Ge-> fichtspunkten zurückzuführen zu fein scheint. Immer­hin hat es ben Anschein, als wenn auch bei den GroßbankenbieSpareinlagenwieber in erhöhtem Matze zu fließen begin­ne n. benn von ber Steigerung konnten besonders he Einlagen mit längerer Laufzeit profitieren. Dio Steigerung ber fremben Gelber ist etwa zu zwei Dritteln ben Konto-Korrent-Debitoren zugute gekom­men, ollerbings in ber Hauptsache gegen Sicherung, da bie gebeckten Debitoren in stärkerem Maße als die ungedeckten gestiegen find, ein Zeichen für bie große Vorsicht, mit ber bie Banken jetzt im Konto­korrentgeschäft ihre Mittel ausleihen. Entsprechend der Wiebereinführung des Termingeschäfts an ber Börse beginnt bie Anlage in Reports wieder eine größere Rolle zu spielen. Die Steigerung ber Vor schüfst auf Waren unb Warenverschiffungen zeug: von ber intensiven Unter st ützung , bie die Banken dem Ein - undAussUhrgeschäft ge­liehen haben. Die eigenen Wertpapiere spielen bei den Banken immer noch eine außerordentlich geringe Rolle, insbesonbere bei ber Deutschen Bank, wo ber Effektenbestand nur mit 15 Millionen Reichsmark bewertet ist gegenüber einem Posten von 161 Mil­lionen Reichsmark im Jahre 1913. Die Internen tionskäufe ber Banken an ber Börse dürften dem­nach seinerzeit weit übertrieben eingeschätzt worden sein, sofern nicht die Kursrückgänge des Jahres 1925 eine geringere Bewertung des Effektenbestan- bes verursachten. Da bekanntlich im neuen Jahre ein recht erheblicher Aufschwung bes Kursniveaus eingetreten ist, bürsten bie Danken in ihrem Wert-

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