wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrugsversuch erhaben, da er hinreichend verdächtig erschien, den Zettel fälschlich angefertigt und zum Zwecke der Täuschung von ihm Gebrauch gemacht ’>u haben. Jin Juni v. I. fand dann vor dem Schöf- fengeridh Gießen gegen Franzmann Hauptver- Handlung statt. In diesem Termin traten als von ihm benannte Entlastungszeugen die heule Mit- angeklagien vchuster und 'Jiichter aus. Auf Gvuud deren Angaben hin wurde Franzmann seinerzeit mangels-Beweises von der Anklage sreigesprochen. Unmittelbar nach diesem Termin wurde von einer ganzen Reihe anderer Strafgefangenen unter Angabe ganz bestinnnter Tatsachen behauptet, daß Schuster und Richter einen Meineid geleistet hätten und hierzu von Franzmann angestiftet worden wären.
Im Gegensatz zu früher, wo diese Gefangenen bei ihren wiederholten Vernehmungen immer wieder dieselben bestimmten Angaben machten, schwächte ein Teil der Zeugen bei ihrer heutigen Vernehmung ihre früher sehr belastenden Aussagen wesentlich ab, so daß das Gericht in objektiver und subjektiver Beziehung einen ausreichenden Schuldbeweis nicht für erbracht sah. Um die Mitternachtsstunde verkündete dann das Gericht das Urteil, das die Angeklagten mangels ausreichenden Beweises trotz Borliegens erheblicher Verdachtsmomente f r e i s p r a ch.
* Gießen. 24. März. Heute wurde gegen den Schneider Heinrich Frank aus Dusen- born wegen Mordversuchs in zwei Fällen und wegen schwerer Körperverletzung in Sachen des § 224 StGB, in einem Falle verhandelt. Den Vorsitz führte Landgerichtsdire'kor Cramer, die Anklage vertrat Stialsaawall Iustizrat W ei dein a n n, die Verteidigung lag in den Händen des Rechtsanwalts Aaron in Gießen.
Der Angeklagte hatte ein Verhältnis mit einem Mädchen aus Schotten und glaubte, Anlaß zur Eifersucht zu haben. A.u Sonntag, 16. Aug. 1925, traf er seine Geliebte auf der Rain- röder Kirchweihe, und- zwar in Gesellschaft eines anderen Burschen. Er stellte beide wegen ihres Verhaltens zur Rede. Er erfuhr aber nur eine scharle Abweisung. Run beschloß er, das Mädchen und sich zu töten. Er begab sich nach Hause und holte sich seinen mit sechs Patronen geladenen Revolver. Am Montagabend traf er das Mädchen wieder in Rainrod auf der Kirchweihe. Durch seine Drohungen mit Erschießen emgeschüchtcrt, erklärte es sich bereit, mit ihm nach Schotten zu fahren. Da trat der Bursche, den der Angetlagle für den Rebenbuhler hielt, dazwischen mib stellte ihn zur Rede. Run richtete Frank in höchster Wut den Revolver auf den Burschen und drückte los. Der Schuh versagte aber. Dann schoß er auf seine Geliebte selbst, und zwar, wie ixe Anklage anuimmt, in der Absicht, sie zu täten; er traf sie in den Arm. Alsdann floh sie in den Warlesaal, der Angeklagte lief weiter schießend hinter ihr her. 3m Wartesaal selbst schoß er weiter und traf den Sägewerksarbeiter K. aus Rainrod in den Mund. Der Mann brach zusammen. Die Folgen der Verletzung waren für K. sehr schwer; er verlor nämlich das Sprachvermögen und verfiel in Lähmung.
Die Beweisaufnahme war eine sehr eingehende. Es wurden etwa 30 Zeugen und drei Sachverständige vernommen
Das Urteil lautete auf 3 3ahre 3 W o - uate Gefängnis, abzüglich 7 Monate Unter-’ suchungshaft. Das Schwurgericht nahm Tot- schlagsv^rsuch in zwei Fällen und schwere Körperverletzung gemäß § 223, 223a, 224 StGB, in einem Falle an.
Amtsgericht Gießen.
Gießen. 23. März. Wie bekannt, hat Universitätsprofessor D. Schmidt dahier im Jahre 1924 unter dem Titel „Warum Haven wir den Krieg verloren? Das Scheitern des deutschen Angriffs im Frühjahr und Sommer 1918“ eine Schrift herausgegeben, die in der Oeffent- lichkeit großes Aufsehen erregt hat und vielfach besprochen worden ist. In verschiedenen Zeitschriften erfolgte die Besprechung in einer Prof. D. Schmidt beleidigenden Weise, weshalb er gegen die verantwortlichen Redakteure dreier Zeitschriften Privatklage erhob. Diese endete mit einem Vergleich, wonach die Angeklagten tn ihren Zeitschriften eine genau festgesetzte Erklärung veröffentlichen sollten, inhaltlich deren sie erklärten, daß sie nicht die Absicht gehabt hätten, den Privatkläger zu beleidigen, und zugaben, bei ihrer Kritik in der Form zu weit gegangen zu sein. Sie nahmen deshalb die Beleidigungen zurück, vertraten jedoch auch we'terhin den Standpunkt, daß die Folgerungen des Privatklägers aus einzelnen Vorkommnissen von Alkoholrnih- yaud) während des Krieges entschieden abzulehnen feien. Bei Abschluß des Vergleichs gingen beide Teile davon aus, daß diese Erklärung wörtlich veröffentlicht- werden sollte, und daß weitere Zusätze nicht gemacht werden dürften. Der Angeklagte Schildmaher aus Berlin- Wilmersdorf hat nun diese Erklärung in seiner Zeitschrift „D a s Gasthaus" zwar wörtlich veröffentlicht und zu der Erklärung selbst auch keine Zusätze gebracht. Dagegen hat er in unmittelbarem Anschluß an diese Erklärung einen längeren Artikel gebracht, in dem sich eine Reihe von neuen Beleidigungen des Prof. D. Schmidt beenden. Dieser erhob deshalb wiederum Privat- Ua<v' gegen Herrn Schildmaher, der daraufhin, nachdem Dergleichsverhandlungen gescheiter t waren, heute wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 400 Mk. und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt wurde. Auch wurde angeordnet, daß der entscheidende Teil des Urteils auf Kosten des Angeklagten in der Zeitschrift „Das Gast- haus“ durch einmaligen Abdruck an derselben Stelle und mit derselben Schrift zu veröffentlichen ist. wie der Mdruck des beleidigenden Artikels erfolgte.
Gießener Jugendgericht.
Als Jugendschöffen wirkten mit: Karl V o i g t von Wieseck und Friedrich Wagen- bach II. von Alten-Buseck.
Ein Rlädchen von auswärts, das hier tagsüber als Dienstmädchen tätig war, hat seiner Herrschaft eine Armbanduhr und einen Geldbetrag entwendet. Es ist bereits in einer anderen Sache ebenfalls wegen Diebstahls bestraft worden. Beide Straftaten fallen fast in die gleich? Zeit. Das Urteil lautet auf zwei Wochen Gefängnis unter Gewährung bedingten Strafaufschubs mit der Maßgabe, daß die der Verurteilten früher gewährte Dewäh-
Gietzener Kommunisten vor dem Staats« gerichtshose zum Schutze der Republik.
Sonderbericht des „Gießener Anzeigers". lRachdruck verboten.)
Zweiter DerhandlungStag.»
js. Leipzig. 24. März. Am heutigen zweiten Derhandlungstag im Gießener Kom° munistenprozeß sind außer den bereite genannten Rechtsanwälten noch der bekannte süddeutsche kommunistische Verteidiger Rechtsanwalt von B a g n a 1 o aus Ehlingen und Rechtsanwalt Steinschneider aus Frankfurt o. M. erschienen.
Die Verhandlung beginnt mit der Vernehmung des als Sachverständigen geladenen Kreisarztes Medizinalrat Dr. Walger aus Gie- ß e n. Er bekundet, daß der Angeklagte Hartmann mindestens zeitweise als nicht ganz normal bezeichnet werden müsse. Infolge seiner Geistesverfassung dürfe der Angeklagte nicht in vollem Umfange als glaubwürdig angesehen werden.
Bei der nunmehr beginnenden Zeugenvernehmung zeigt die Verteidigung die Tendenz, aus den dem Iungdeutschen Orden angehörigen Zeugen Ernst Lucius und Studienrat Schmidt, sowie dem Besitzer des Pulverhäuschens. Kaufmann W i e ß l e r aus Butzbach durch ein Kreuzfeuer von Fragen irgendwelche Tatsachen und Einzelheiten über bestehende Putschabsichten in den rechtsgerichteten Kreisen von Gießen und Umgegend herauszuholen. Vom Reichsanwalt wird darauf hingewiesen, daß die KPD. nicht nur im Herbst 1923, als die Befürchtung eines Rechtsputsches bestand, sondern auch noch im April 1924, als letzteres nicht mehr der ^Fall war, aus dem Frankfurter Parteitag die These aufgestellt hat, mit verschärften Mitteln den Sturz der Regierung zu erstreben. Die Verleid,gang erwidert daraus, daß Leute von der Mentalität der Angeklagten auch für diese Zeit glauben muhten und geglaubt haben, daß eine Rechtsgefahr sortbestand, und deshalb in ihrer Werse zu den für richtig gehaltenen Mitteln gegriffen hätten. Es kommt zu mehreren Deweisanträgen, insbesondere, als der Kaufmann Wießler auf die Frage, warum er eine sofortige Anzeige nach Belanntwerden des Diebstahls in seinem Pulverhäuschen unterlaffen hat, antwortet, er habe es nicht der Mühe für wert gehalten. Vom Vorsitzenden wird nach Beschlußfassung des Gerichts verkündet, daß auf Einzelheiten nicht eingegangen tverden könne. Dem Staatsgerichtshof seien die herrschenden politischen Verhältnisse Ende 1923 und Anfang 1924 durchaus bekannt, wonach in verschiedenen Teilen Deutschlands die Gefahr eines Rechtsputsches bestand. Inwieweit die Angeklagten an eine solche Gefahr geglaubt und bei ihren Handlungen an deren Abwehr gedacht haben, wird vom Gericht bei jedem einzelnen zu prüfen fein.
Der Zeuge Kriminalwachtmeister M a g o l d aus Gießen berichtet über die Voruntersuchung und stellt den Angeklagten im großen und ganzen fein schlechtes Zeugnis aus. Im übrigen sei es möglich, daß diesem oder jenem der Angeklagten die Trennung von SPD. und KPD. im Oktober 1924 unbekannt geblieben fein könnte. Im Jahre 1924 seien Gerüchte von einer Handgranatenfabrikation seitens der KPD. auf getaucht, es habe sich aber nichts Positives feststellen lassen. Von einem Gerücht, daß sich Frauen auf der Straße gegenseitig bedroht hätten.
ihre Männer anzuzeigen, weil sie Handgranate» herstelllcn, weih der Zeuge nichts. — Tatsächlich ist die Polizei erst Anfang 1925 auf Grund einer Anzeige gegen die heute Angeklagten vor- gegangen.
Der Zeuge Ernst Lucius. Sohn des Professors Lucius in Gießen, ist von dem Angeklagten Schuhmacher I e s ch 1 e, der Ende 1924 dem Iungdeutschen Orden beigetreten ist, dafür benannt worden, daß er ihm von der Handgranatenherstellung erzählte und damit eine Anzeige bei dec Polizei beabsichtigt habe. Der Zeuge bestätigt das. Ebenso wird der Zeuge Studienrat Schmidt über Ieschke befragt, der sich eines Tages Rat holen wollte, weil er in die kommunistische Sprengstofssache verwickelt fei. Der Zeuge habe ihn aufgefordert, der Wahrheit die Ehre zu geben.
Dem Zeugen Althäirdler Peter Heß hat Ieschke zwei Revolver zum Kaufe angeboten unö ist von diesent an den damaligen kommunistischen Stadtverordneten Bierau vermieten worden. Ter Zeuge kann sich dessen nicht mehr entsinnen.
Der Schwager des QI ,g?ttagten Ieschke, Karl Eller aus Gießen, bekundet, daß er. sowie sein nach Amerika ausgervanderter Eousin auf der Grube Slahlberg in Müssen beschäftigt gewesen seien. Don dort hatten sie öfter Dynamitpatronen mitgenommen, die dann von Ieschke an Kommunisten verkauft worden seien. Der Cousin habe -nicht gewollt, daß ihm etwas Strafbares nachgewiesen werden törme, deshalb seien die Quittungen über „Käse" ausgestellt worden.
Aus der Aussage des Kaufmanns Wiehler, dem das gestohlene Pulver gehörte, ist nur hervorzuhebcn. daß es sich um Artllleriefchieh- pulver handelte. Er habe das Pulver von einer Pulverfabrik erworben, die ihre Bestände auf Drängen der Entente reduzieren mußbe. Seine ursprüngliche Absicht, es an Steinbrüche zum Sprengen zu verkaufen, fei zunichte geworden, da sich das Pulver nicht dazu gee gnet habe. Etwa acht Zentner Pulver feien gestohlen worden.
Zeuge Landgerichtsrat Strack beim Land- gerichit in Gießen berichtet über den Gang der Voruntersuchung.
Der Invalide M e n ch e s behauptet, bei dem Angeklagten Belke Ende 1924 ein Kästchen mit Pulver in „Makkaroniform" gesehen zu haben. Allerdings wird die Glaubwürdigkeit vieles Zeugen stark herabgemindert, da er nach § 57 Abi. 3 Strafprozeßordnung unvereidigt bleibt. Außerdem schwebt gegen ihn ein Verfahren wegen Meineids.
Hierauf erstattek der Sachverständige, Feuerwerksoberleutnant a.D. Nürnberger aus Han» nover, fein Gutachten über die in Gießen beschlagnahmten 107 Handgranaten. Zusarnmenfafstnb ist zu sagen, daß die .■>)anbgranaten, die mit einem Ze- mentbedel verschlossen waren, nach ihrer Zusammenstellung wohl geeignet sind, im Freien geworfen, Menschen tödlich zu verletzen, doch besitzen sie nicht die Durchschlagskraft wie die im Kriege benutzten Handgranaten. Dagegen im geschlossenen Raume zur Explosion gebracht, könnten die Wir- tungen außerordentlich schwere fein.
Hierauf wird die Verhandlung auf Donnerstag vormittag 9 Uhr vertagt. An brejem Tage wirb der letzte unb wichtigste Zeuge, Weißbinder Ludwig Schardt, zur Vernehmung kommen, der hauptsächlich Aufklärung über die Anweisungen, die von der Parteileitung aus Frankfurt kamen, berichten soll.
rungsfrist nicht vor der jetzt gewährten Frist von vier Jahren abläuft.
Ein junger, bisher fast zwei Jahre gesuchter junger Mensch von hier hatte während dieser Zeit mancherlei Erlebnisse wenig erfreulicher Art. Durch eine übereilte Flucht aus allen häuslichen Verhältnissen herausgerissen, wurde er nirgends bodenständig. Er begab sich in das besetzte Gebiet, wurde von den Franzosen fast V/2 Jahre wegen Paßvergehens in das Gefängnis gesetzt und verbüßte auch an anderen Orten Strafen. Er hat sich wegen mehrerer Diebstähle zu verantworten, die er hier vor seiner Flucht begangen hat. Er ist mittlerweile über 20 Jahre alt geworden. Er wurde jetzt zuzweiWochen und vier Tagen Gefängnis unter Aufrechnung von einer Woche und vier Tagen der erlittenen Untersuchungshaft verurteilt. Hinsichtlich des noch nicht verbüßten Restes wurde Strafaufschub gewährt. Das Gericht gelangte zu dem milden Erkenntnis, weil es erwartet, daß die von dem Angeklagten bisher verbüßten Strafen ihn endlich dazu veranlassen, einen ehrbaren Lebensweg einzuschlagen.
Gerichtsfaal.
wegen schweren Meineids verurteilt.
|| Marburg, 24. März. Das Schwurgericht verhandelte unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirek- tors Krenzien gegen den Former Wockowiak — wohnhaft in Biedenkopf —, der in einem Zioil- prozeß sich des schweren Meineids schuldig gemacht hatte. Das Gericht erkannte auf drei Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust unb bauernde Entziehung der Anwartschaft auf Ehrenämter.
Die Mordasfäre Atessa vor dem Schwurgericht.
WSN. Frankfurt a. M., 24. März. Unter gewaltigem Andrang des Publikums, hauptsächlich des weiblichen Geschlechts, hat heute vormittag der Prozeß gegen die 36jährige Krankenschwester Wilhelmine F l e f f a aus Nürnberg, die am 28. Oktober vorigen Jahres den Chirurgen Dr. Seitz in der 'Wittelsbacherallee in Frankfurt a. M. erfchos- s e n hat, begonnen. Die Angeklagte, eine blasse, mittelgroße Person mit dunklen haaren, macht einen gefaßten Eindruck. Das Gericht vernahm in den Vormittagsstunden die Angeklagte, am Nachmittag begann bas Zeugenverhör. Für den ersten Tag waren 23 Zeugen unb 3 Sachverständige geladen. Nach einigen Stunden wurde wegen Erschöpfung der Angeklagten die Weiteroerhandlung auf Donnerstag vertagt.
Die vackenheimer Schirmflickerschlacht vor den Geschworenen.
WSR. Frankfurt a. TL, 23. März. Der 29jährige Kaufmann Josef Scheffel aus Stuttgart, der einen flott gehenden Handel mit Metallputzartikeln betreibt, stattete an einem Augustabend 1925 mit Frau. Kind und einem schönen Benz-Wohnwagen seiner Schwiegermutter die in Bockenheim auf einem freien Platz einen Wohnwagen stehen hat, einen Besuch ab.
Das Wiedersehen erfolgte unter Stiftung eines Fasses Startbieres; auch die ganze Verwandtschaft wurde geladen. Dabei geriet Schüssel mit einem seiner Verwandten, dem Schirmflicker Xaver Hermann, der als streitsüchtig und gewalttätig galt, in Streit. Scheffel gab erst einen Schreckschuß ab. Trotzdem stürzte sich Hermann auf Scheffel, woraus dieser zwei Schüsse abgab. die den Tode des Schirmflickers zur Folge hatten. Die Beweisaufnahme vor dem hiesigen Schwurgericht ergab, daß der Getötete von streit- süchttgem Charakter war. daß er nicht nur feine Frau, sondern auch feinen Vater und feine Schwägerin mißhandelte. Der Angeklagte wurde wegen Totschlags zu V;. Jahren Gefängnis verurteilt. 6 Monate Untersuchungshaft wurden angerechnet.
Als Sträfling-Stellvertreter im Gefängnis.
WSN. Hanau, 24. März. Der Kraftwagenführer Joseph Betz aus 'Wirtheim bei Gelnhausen hatte eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen zu verbüßen. Er bemühte sich in Hanau um Strafaufschub, der ihm aber nicht gewährt würbe. Betrübt begab er sich auf ben Rückweg nach seinem Heimatsort. Unterwegs traf er einen Hand- >v e r k s b u r f ch e n , mit dem er gemeinsam ein Sluck bes Weges zurücklegte, unb dem er fein Mißgeschick klagte. Der Hanbwerksbursche erbot sich, gegen klingenbe Entschäbigung bie Gefängnis- straseals Stellvertreter zu verbüßen, erhielt bie hierzu erforderlichen Papiere, nachdem man hanbelseinig geworben mar, unb wanderte ins Gefängnis. Als er bie Strafe verbüßt hatte, nahm er ben Lohn in Empfang, lieferte den Straflöschzettel ab und zog feines Weges weiter. Nun wollte es bas Mißgeschick, baß Betz später wegen einer anderen Straffache in Haft genommen wurde, wobei der vorher verübte Schwindel ans Tageslicht tarn. Betz hatte sich nun wegen Verleitung zur Urkundenfälschung zu verantworten und wurde mit 3 Wochen Gefängnis bedacht.
Turnen, Sport und Spiel.
Südwestdeutscher Turnverband.
Der vorige Sonntag brachte den Lahn- Dünsberg-Gau in seinen Spielen um bie Faustballmeisterschaft ein gutes Stuck vorwärts. Im Anschluß an die Gauvorturner- stunde trafen sich in Lollar die 1. '^a,rtnJ*fta^en von Allendors (ßbaj. Hausen. Launsbach, Mainzlar und Wieseck. Obwohl der starke Wtnd und ungleicher Boden die Spiele stark beeintrachttgten, sah man bei einigen Mannschaften wohlüberlegte Angaben und verständnisvolles Zuspiel. Rur Dürfte das Stellungsvermögen bei den meisten Spielern besser ausgeprägt sein. Bei anderen Mannschaften, die z. T. noch keine eigenen Spielplätze besitzen, merkte man trotz guter Einzel- leistungen das Fehlen regelmäßiger Trainingsspiele Die Resuttate: Allendors gegen Mainzlar 57:48 Punkte, Mendorf gegen Wieseck 62:50 Punkte, Mainzlar gegen Launsbach 60:48 Punkte, Hausen gegen Rodheim a. B. 66:49 Punkte.
Kirche und Schule.
§ ulrich stcin, 24. März. In den letzten olet- zchn Tagen war hier und in Feldkrücken Missionar Jürgens von der Bolksmisfion in Evangelisationen tätig; der Besuch der allabendlichen Vorträge war recht gut. Besonders zu erwähnen ist eine liturgisch kirrt,enmufikalische Abendseier und ein Lichtbilder oorttag über bie Mist sion im früheren Deutsch Südwestasrika, mit vielen perurnlichen Erinnerungen des Vattragenden. Die .Kollekten zeigen eine große Opicrfrcndigkeit.
Wirtschaft.
Die Berliner Großbanken im Jahre 1925.
Nunmehr liegen sämtliche Abschlüjje der Berliner Großbanken vor. Unter Berück- sichtigung der Tatsache, daß das ganze Geschäfts- jahr 1925 unter schwerstem Druck gestanden hat, kann man das Ergebnis als recht befriedig e n b bezeichnen. Es ist aber bekannt, daß bie Großbanken eine möglichst stabile Dividen«- b e n p o I i t i f treiben und wegen des nötigen Prestiges im Auslande gewinnbringenbe Erträgnisse vorlegen muffen. Da nun im Jahre 1925 sowohl das Effekten-Kommissionsgeschäft wie auch bas Effekten- unb bas Emistionsgeschäft bekanntlich roUftänbig darnieberlagen, so waren die Banken gezwungen, in erster Linie dafür zu sorgen, das Kontokorrentgeschäft gewinnbringend zu gestalten. Sie haben sich daher gegen eine Ermäßigung der Zinsspanne und der Provision start gestemmt, unb die letzte Ermäßigung im September nur auf Druck durch die Regierung vorgenommen. Immerhin konnten aus Wechseln, Zinsen und Provisionen trotz der verschiedenen Ermäßigungen der Zins- und Provisionssätze Gewinne nahezu in der Höhe des Vorjahres erzielt werden, weil sich die Umsätze entsprechend vermehrt haben. Das Minus an Einnahmen wurde etwas ausgeglichen durch das Minus an Verwaltungskosten. Diese konnten allerdings nicht in dem Maße zurückgeschraubt werben, wie es dem gewaltigen Beamtenabban, der auch im Jahre 1925 fortgesetzt würbe, entsprochen hätte, weil dieser Abbau mit Abfindungen und einmaligen Zuwendungen verbunden war. die bei einzelnen Banken mehrere Millionen ausmachen. Außerdem wurde das Untoftentonto durch Baukonten und durch bie Anschaffung von Maschinen übermäßig belastet, Belastungen, die im laufenden Jahre nicht mehr annähernd in bie Erscheinung treten werben. Man erhält ein charakteristisches Bild von der Höhe der ll n k o st e n unb Steuern, wenn man den Rohgewinn unb biese beiben Posten mit dem letzten Vorkriegsjahr vergleicht. Während der Rohgewinn des vergangenen Jahres 160 Proz. desjenigen des letzten Vorkriegsjahres beträgt, beläuft sich der Reingewinn auf nur 43 Proz. des letzten Borkriegsjahres. Während im Jahre 1913 Verwaltungskosten unb Steuern etwa 30 Proz. bes Rohgewinnes ausmachten, verschlangen sie im vergangenen Jahr nicht weniger als 83 Proz. Auch bie Steuern erscheinen im Verhältnis zum Vorkriegsjahr noch ganz gewaltig, namentlich, wenn man bie dezimterten Eigenkapila lien ber Banken berücksichtigt. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr kaum verringert. Die Dividenden der Banken sind gegenüber denjenigen des Vorjahres unverändert geblieben. Sie betragen also bei vier Banken 10 Proz. unb bei ben übrigen brei 8 Proz. Angesichts ber Tatsache, baß die Zinssätze im allgemeinen gegenüber dem Vorjahr wesentlich zurückgegangen sind und man heute im Durchschnitt mit einer löprozentigen Verzinsung der festverzinslichen Werte noch rechnen kann, hat sich also das Erträgnis ber Aktien gebessert, und der Erfolg ist, daß die Aktien sämtlicher Großbau fen bie Pa ri grenze überschritten haben. Dies bürste bie Durchführung von Kapitals- erhöhungen, die angesichts des Anschwellens ber fremben Gelder wohl demnächst in ben Kreis ber Erörterung gezogen werben, erleichtern. Der Aktienkurs ber Berliner Handelsgesellschaft ist unter besonderem Gesichtspunkte .ju betrachten, demjenigen ber Aussicht auf Rückzahlung des Gegenwertes ber in Amerika beschlagnahmten Frisko-Bons.
Wie schon erwähnt, haben bie Umsätze eine teilweise recht starke Steigerung erfahren, wobei aller- bings zu berücksichtigen ist, daß bei einzelnen Ban len, wie z. B. ber Deutschen Dank, im vergangenen Jahre Verschmelzungen oorgenommen worben sind. Entsprechend zeigen auch die einzelnen Posten der Vermögensüberfichten recht starke Steige- rungen, so in erster Linie bie Kreditoren, die insgesamt von 3,1 Milliarden im Vorjahr auf 4,5 Milliarden Reichsmark gestiegen find. Wie aus ben Zweimonatsbilanzen ersichtlich, ist allerdings diese Steigerung in der Hauptsache der ersten Hälfte des vergangenen Jahres zu verdanken, während in ber zweiten die Ziffern ziemlich stabil geblieben sind. Unter den Kreditoren sind in erster Linie die Kreditoren in provisionsfreier Rechnung gestiegen, was aber teilweise auf eine Trennung nach neuen Ge-> fichtspunkten zurückzuführen zu fein scheint. Immerhin hat es ben Anschein, als wenn auch bei den GroßbankenbieSpareinlagenwieber in erhöhtem Matze zu fließen beginne n. benn von ber Steigerung konnten besonders he Einlagen mit längerer Laufzeit profitieren. Dio Steigerung ber fremben Gelber ist etwa zu zwei Dritteln ben Konto-Korrent-Debitoren zugute gekommen, ollerbings in ber Hauptsache gegen Sicherung, da bie gebeckten Debitoren in stärkerem Maße als die ungedeckten gestiegen find, ein Zeichen für bie große Vorsicht, mit ber bie Banken jetzt im Kontokorrentgeschäft ihre Mittel ausleihen. Entsprechend der Wiebereinführung des Termingeschäfts an ber Börse beginnt bie Anlage in Reports wieder eine größere Rolle zu spielen. Die Steigerung ber Vor schüfst auf Waren unb Warenverschiffungen zeug: von ber intensiven Unter st ützung , bie die Banken dem Ein - undAussUhrgeschäft geliehen haben. Die eigenen Wertpapiere spielen bei den Banken immer noch eine außerordentlich geringe Rolle, insbesonbere bei ber Deutschen Bank, wo ber Effektenbestand nur mit 15 Millionen Reichsmark bewertet ist gegenüber einem Posten von 161 Millionen Reichsmark im Jahre 1913. Die Internen tionskäufe ber Banken an ber Börse dürften demnach seinerzeit weit übertrieben eingeschätzt worden sein, sofern nicht die Kursrückgänge des Jahres 1925 eine geringere Bewertung des Effektenbestan- bes verursachten. Da bekanntlich im neuen Jahre ein recht erheblicher Aufschwung bes Kursniveaus eingetreten ist, bürsten bie Danken in ihrem Wert-
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