Wanderfahrten.
Braunfels — Weilburg.
Wir fahren mit Sonntagskavte nach Station Braunfels. Vom Bahnhof schlagen wir zunächst den linken Weg ein, der uns nach 5 Minuten Steigung an eine schone Waldschneise führt, wo ein roter Strich angebracht ist, dem wir folgen. Der Waldweg, der an verschiedenen beachtenswerten Punkten, wie Prinz-Heinrich-Hütte, Wildungenstein und Ottilienhöhe vorbeiführt, bietet seiner Buhe und Abwechslung wegen einen hohen Genuß. Beim Austritt aus dem Wald überrascht der Blick auf das malerische Städtchen mit seinem hochragenden Schloß, wohl einem der schönsten in den deutschen Landen. Ein Besuch des Schlosses sowie des großen wohlgepf legten Tiergartens mit gastlicher Försterei ist überaus lohnend. Einen hübschen Anblick gewähren ein Rudel Hirsche, die zutraulich in der Äähe des Forst- Hauses grasen. Aach gebührender Aast in der, durch ihr vorzügliches Bier bekannten Brauerei Wahl geht cs auf aussichtsreicher, mit alten Bäumen bestandenen Landstraße zur Perle des Lahntals Weilburg, das eine herrliche Lage hat- Auch hier ist eine Besichtigung des hochgelegenen Schlosses ziu empfehlen. Die ganze Wanderung dürfte etwa 3' ’2 Stunden beanspruchen.
Ariedeihausen — Allenberg — löaldhaus — Krofdorf.
Eine hübsche Waldwanderung ist die Begehung des roten Keils. Wir fahren nach Sta- ticn Friedelhausen, überschreiten die Lahnbrücke und gehen durch Odenhausen. Bald hinter dem Ort erhebt sich der unbewaldete Altenberg (29t Meier!, den wir besteigen, um von hier eine prächtige Aundsicht zu genießen. Bemerkenswert ist der Blick auf zwei älniversitäten: Gießen und. Marburg. Kurz hinter dem Berg beginnt der Wald, der uns für den größten Teil der Wanderstrecke begleitet. Aach etwa 10 Minuten kommen wir auf die rote Keilmarkierung, der wir bis zum Waldhaus folgen. Einige. bemerkenswerte Punkte treffen wir unterwegs, so den Toten Mann, kenntlich an einer uralten, mächtigen Hainbuche und später die sog. Brautbuche. An letzterer kreuzen wir die schwarze Punkt» mcrüerung: Gießen—Fronhausen. Zwischen
beiden, 5 Minuten nach links vom Wege ab, hat uns der V. H. C.-Giehen durch Anbringung eines weißen Striches einen entzückenden Ausblick, den Dünsbergblick. erschlossen. Eine Ruhebank kennzeichnet die Stelle. Das zu unseren Füßen sich hinziehende liebliche Wihmarbachtal überragt in seiner iarposanten Größe der Dünsberg und einige benachbarte Höben. Aach etwa zweistündiger Wanderung erreichen wir das Forsthaus Wald- Ha. r. wo wir uns erholen können. Durch eines der 'chon früher erwähnten Täler. Gleibachtal (gelbe Punkte) oder Fohnbachtal (blaue Striche) wandern wir in l1 2 Stunden nach Krofdorf, von wo wir das Postauto zur Heimfahrt benutzen.
Odenwaldwanderung
Bad König — Kllngenberg a. Hl.
Meine heutige Wanderung soll in Bad König beginnen, das an der Strecke Hanau bzw. Darmstadt-Eberbach liegt. Der Odenwald- dichter Karl Schäfer schreibt hierüber:
Auf dir. o König, ruht ein Schimmer, die Heilkraft deiner Quelle rinnt. Du bleibst in deiner Anmut Frieden des Odenwaldes schönstes Kind!
3m breiten Wiesental mit hochgelegener, ehemals von Ringmauern umgebener Kirche, fürstlich Eröach-Schönbergischem Schloß ist der kleine Badeort gesegnet mit kohlensauren Eisenquellen, dem „ 5afnirbrunnen“ und ber ,Gustav-Marien- auelle", deren Stahlwässer zu Trink- und Badekuren gebraucht werden. Aach Besichtigung der Brunnen und des Schlosse- folge ich der Wegbezeichnung des Odenwaldklubs — gelber Strich —, benutze die schattige Straße durch das Kim- bachtal, im Wald am .Erlenbrunnen" und „Gesundbrunnen" vorbei aufwärts unb erreiche nach zwei Stunden bequemer Wanderung das Hainhaus. 3ch befinde mich nun auf der Wasserscheide zwischen Mümling und Mudau. Hier lag ehemals ein Römerkastell, dessen Umfassungsmauer auf der südlichen Seite sichtbar ist. 3nmittcn des Lagerraums eine Kapelle, eine Försterwohnung (Wirtschaft) und mehrere kleine 3agdgebäude. 3n den Anlagen Prachtstücke von alten Bäumen, besonders Zypressen.
Aachdem ich mich hier ausgeruht und ge- stärit habe, folge ich dem gelben Strich weiter m I IIIII IW—I—BK— Die Krummhölzer.
; Roman aus den bayerischen Bergen. Don Michael Wagner.
13. Fortsetzung. Nachdruck verboten.
Es war ein junger Burscke in abgetragener feldgrauer Uniform mit roter Armbinde, der vom beschmutzten Rade sprang. Er keuchte vor Anstren- Kunb Aufregung. Sein Gesicht war schweiß- kt.
„Habt 's ihr noch Mannschaften?!" stieß er atemlos, heiser hervor.
Veri machte eine entmutigende, wegwerfende Handbewegung: „Da hast alles beinanb! — Was hälfst wollen?"
Da erzählte ber Rabfahrer in kurzer stoßweiser Rede:
„Auf der Freisinger Landstraße rücken die Weißen herwärts — in Gefechtsordnung — mit Artillerie! Unsere Radlerpatrouille Hofs gemeldet — oan davon haben f erwischt! — Höchstens noch a Stund' — dann schnallfs! — Von Quartier zu Quartier renn’ ich um Verstärkung — aber im oan wollen die Leuf nimmer raus — im anderen waren s' schon woanders hin — ober ausg'slogen!" Sein Blick streifte bas verlassene Gebäube. „Wie bei euch!" Dann fuhr er fort: „An bie fünfzig Mann sitzen von uns braufeen in Schützennestern und wollen aushalten — unb i soll Verstärkung bringen —"
Ratlos ging sein Blick nun an den betretenen Gesichtern Der paar Männer. Da schob sich Veri Uracher ben Hut im Genick.
„Also — bie anbern, sagst, wollen aushalten?" Der Bote zuckte bie Achseln.
„Wollen wohl — aber bie Hälfte ist sicher schon fort — bie anbern halten her, unb wenn ber Teufel bie ganze Stabt holt!"
Berts ftameraben schienen es als etwas Selbst- vcrstänbliches hinzunshrnen, baß er als ihr Wort- führer auftrat. Jetzt aber trat einer von ihnen, ein verwegen ausfehenber Bursche, ganz nahe an Veri heran unb sprach mit gebämpfter Stimme auf ihn ein:
„Du hör'! — Da unten gibt ’s Schwerkapitalistenvillen — reihenweis’! Verstehst beutsch!? — Die Bruat kann ’s Krachen net vertragen unb schlieft in Kellerloch, wenn 's schnackest! — Bis die
bis zum Dremhos (1/9 Stunde), biege nun links ab und wandre auf guter Straße nach Aorden bis zum Wegweiser „Aach Trennfurt". Run gehts durch herrliche Laubwälder bergab, im Angesicht das fruchtbare Maintal mit Trennfurt und dem gegenüber liegenden durch eine hübsche Brücke verbundenen Klingenberg (zwei Stunden). Aach 4f.>stündigem Marsche bin ich im Lande der guten Weih- und Rotweine. „Zu Dacharach am Rhein, zu Würzburg am Stein, zu Klingenberg am Main, hat man in unsren Tagen gar oftmals hören sagen, solln sein die besten Wein!" Das berühmte Tonbergwerk am Wege nach dem Schmallenberg ist eine Quelle des Reichtums für das hübsche altertümliche Städtchen, das in der glücklichen L?.ge ist. statt Gemeindesteuern er- heb:n zu müssen, al jährlich nicht unbeträcht iche Summen an Die Octsvürger verteilt. Von der mit schönen Anlagen umgebenen Burg bietet sich dem Auge ein reizendes Landschaftsbild. Wie ein Silberband schlängelt sich hier der Main durch die fruchtbaren Felder und Weinberge. 3m Angesicht der herrlichen Aatur muh man auf andere Gedanken kommen. 3n der Ferne klingt ein Lied herüber: O Wandern, 0 Wandern, du freie Burschenlust! da weht Gottes Odem, so frisch durch die Brust. Da singet und jauchzet das Herz zum Himmelszelt: Wie bist du doch so schön, du weite, weite Welt!
Wenn ich nun nach Hause fahre, trage ich den Höhenblick in mir und schaue mit ihm unseren Alltag an und was er bringt. Meinst du nicht auch, daß der jetzt ein anderes Gesicht er« hält und leichter zu ertragen ist?
D-e Versorgung der Arlegs- beschädigten u. -Hinterbliebenen
Von Albert Denner, Sekretär des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen.
Am 1. 3uli hat der Reichstag mit Mehrheit bie 4. A 0 velle zum Reichsversor- gungsgeseh und eine Abänderung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerkriegsbeschädigter verabschiedet. Die vor- auägeganr enen Verhandlungen, die besonders den 17. Ausschuß des Reichstages beschäftigten, waren äußerst schwierig. Es lagen zwei Entwürfe vor: einer von der Regierung, der wesentliche Verschlechterungen in bezug aus manche Bestimmungen vcriah. und einer von den Organisationen," der vor allen Dingen Stellung nahm zu dem Entwurf der Regierung und erneut wieder die schon lange geforderten Rechte der Kriegsopfer in bezug auf die Versorgung selbst usw. versah.
Der Reichstag beschäftigte sich in erster Linie mit der Frage der Heilbehandlung für Kriegsbeschädigte. Seither bestand, entsprechend den Vorschriften des Reichsversorgungsgesetzes, eine Ersatzpflicht des Reiches gegenüber den Krankenlassen, weil diese die Heilbehandlung durchführten. Die Ersatzpflicht gegenüber versicherten Kriegsbeschädigten war am 1. April 1926 abgelaufen. Die Regierung sah hier eine Verschlechterung vor in ber Hinsicht, daß die Krankenkasse für ambulante Heilpflege bei versicherten Kriegsbeschädigten keinen Ersah mehr zu teilten habe. Auf Grund eingehender Ermittelungen wurde aber nachgewiesen, daß speziell in einzelnen Provinzen über 80 Prozent aller Heilbehandlungen auf ambulante Heilbehandlungen entfallen. Der Reichstag beschloß schließlich mit Mehrheit, dah die im Absatz 1 des § 14 des RVG. festgelegte Ersatzpflicht bis zum 1. April 1927 bestehen bleiben soll, und vor Ablauf der Frist erneute Verhandlungen über die Weiterführung zu pflegen. Eine weitere Verschlechterung wurde geplant in der Hinsicht, dah nichtversicherte Kriegsbeschädigte im Falle ihrer Erkrankung ihren Anspruch innerhalb 5 Tagen der zuständigen Krankenkasse zu melden hätten. Mit Recht wurde hier von verschiedenen Abgeordneten darauf hingewiesen, daß es eine unbillige Härte bedeute, wenn diese Bestimmung angenommen würde. Hat doch die Praxis bewiesen, dah mitunter die Beschädigten nach Lage ihrer wohnlichen Verhältnisse nicht imstande sind, innerhalb einer Frist von 5 Tagen ihren Anspruch bei der Krankenkasse geltend zu machen. Es wurde deshalb beschldssen, es bei den seitherigen Bestimmungen zu belassen, wonach ein nichtversicherter Kriegsbeschädigter innerhalb 14 Tagen seinen Anspruch bei der Krankenkasse
melden muh. 3ch weise besonders darauf hin, dah die Krankenkassen im Falle späterer Meldung die Heilbehandlung ablehnen. Cs ist daher Pflicht jedes nichtversicherten Kriegsbeschädigten, sobald er an seiner Dienstbeschädigung erkrankt, unmittelbar bei der zuständigen Krankenkasse den Reichsbehandlungsschein zu beantragen.
Die geplanten Verschlechterungen sind also abgelehnt worden, obwohl noch lange nicht die Forderungen der Organisationen, gerade in dieser Frage, in Erfüllung gegangen sind. Dies trifft besonders zu bei der Gewährung der Heilbehandlung an Kriegshinterbliebene. Auch hie^ ist erneut von sämtlichen Organisationen der Antrag gestellt toorben, die Heilbehandlung der Kriegshinterbliebenen von Reichswegen zu regeln. Dis jetzt wird immer noch die Heilfürsorge der Hinterbliebenen durch die zuständigen Bezirksfürsorgeverbände geregelt Wer die Bestimmungen der Reichsfürsorgepflichtverordnung vom 12. Februar 1924 in Verbindung mit den Ausführungsverordnungen ber Länder kennt, wird zugeben, daß die Durchführung der Heilbehandlung auf diesem Wege als äußerst unzulänglich anzusehen ist, weil auch hier, wie bei allen sozialen Ünterftüfeungen, bie Frage ber Bebürftigkeit eine große Rolle spielt. Es muh daher nach wie vor gefordert werden, dah die Heilbehandlung ber Hinterbliebenen von Reichswegen übernommen wirb.
3n ber Frage des Beamten sch eins ist von ber Mehrheit des Reichstages ein Beschluß gefaßt worden, der nicht die Billigung der Organisationen findet. Aach § 33 des RVG. hat ein Beschädigter mit einer Erwerbsminderung von 50 Proz. und aufwärts das Recht, Anspruch auf den Beamtenschein zu stellen, wenn dieDoraus- sehungen dafür gegeben sind. Die Regierung hat nun durch eine Verfügung die Versorgungs- behörden angewiesen, dah Anträge auf den De- amtenschein, die nach dem 31. März 1924 gestellt sind, abzulehnen seien, weil bie Frist für bie Anmeldung abgelaufen sei. Es hat sich in dieser Frage ein Rechtsstreit ent spönnen, und bas Reichsversorgungsgericht hat als höchste Rechts- instcmz dahingehend entschieden, dah für den Antrag auf Deamtenschein feine Frist bestehe. Weil 'ber Deamtenschein als ein Teil ber Versorgung anzusehen ist. Aach meiner Auffassung hätte sich auch der Reichstag ber Entscheidung des obersten Gerichtshofes anschließen müssen. Er hat aber leider in seiner Mehrheit beschlossen, baß für den Deamtenschein die Frist zur Antragstellung als abgelaufen anzusehen ist und nur noch im Wege des Härteausgleichs zu erteilen sei, wenn der Beschädigte nachweist, dah er in einer bestimmten Deamtenlaufbahn bald unterkommen kann und keinem anderen 3nhaber des Versorgungsscheins die Stelle Wegnimmt. Weiter kann der Beschädigte nach wie vor Antrag auf den Deamtenschein stellen, sobald er 50 Proz. und höher beschädigt ist. Der Antrag muß innerhalb 6 Monaten nach Zustellung des Bescheides gestellt werden. Die Begründung, dah die Frist als abgelaufen anzusehen ist. Wurde dahin zum Ausdruck gebracht, dah der Deamtenschein in zu vielen Fällen ausgegeben worden sei und zu einem wertlosen Papier herabsinke. Wenn auch gegenwärtig die Verhältnisse zur Unterbringung von Deamtenscheininhabern schwierig sind, so ist aber der Deamtenschein ein Dokument, das dem Beschädigten zu Lebzeiten gehört, und man kann nie die Verhältnisse beurteilen, durch die der Schein späterhin Wertvoll werden kann.
Hinsichtlich der allgemeinen Verbesserung um Erhöhung der Gesamtrente hat der Reichstag leider versagt. Der Ausschuh hatte nun den Reichsfinanzminister ersucht, größere Mittel zwecks Erhöhung der Rente bereitzustellen. Dieser hat das Ansinnen glatt abgelehnt mit der Begründung, dah es gegenwärtig gänzlich ausgeschlossen sei, etwaige Mehrausgaben zu genehmigen. Der Reichsfinanzminister teilt hier unter keinen älinständen den Standpunkt der Organisationen, da schon wiederholt von allen Seiten darauf hingewiesen wurde, dah es sehr wohl möglich wäre, genügend Mittel bereitzustellen, um wenigstens die Gebührnisse in geldlicher Hinsicht denen des Mannschafts- versorgungSgesehes von 1906 gleichzustellen. Der Reichstag hat dann eine Entschließung angenommen, wonach die Reichsregierung ersucht wird, bei der Aufstellung des neuen Etats größere Mittel bereitzustellen.
Eine Erhöhung wurde nur bewilligt bei der Pflegezulage, und zwar wurde die erhöhte
Weißen dahin kommen, könnten wir uns a Pension für a Jahrl requiriert haben, Spezi! — Sei net blöd!"
„Druck dich — Schuft!" Das war ehrliche Empörung, aus der heraus Veri dem andern diese Antwort hinscbleuderte. Der wich vorsichtig einen Schritt zurück, hellauf ihm ins Gesicht lachend:
„Nachher muafe i’s halt alloanig probieren! Servus!" Damit wandte er sich, ohne weiter ein Wort zu verlieren, zum Gehen. Mit zusammengekniffenen Lippen schaute ihm Veri nach.
„Schuft!" murmelte er nochmals. Nun waren ihrer noch dreie, die an seiner Seite standen.
„Also — und jetzt? — Was wollt's — Dahin gehen, wo die mehrern hin find — ins Bett? — Oder mit dem Zigeuner dort? — Oder mit mir?" forderte er jetzt die Entscheidung von ihnen.
„Unb du — was hast du im Sinn?" fragte einer zurück.
„I werd' dahin geh'n, wo der Kamerad da herkommt!" Damit wies er auf den Radfahrer.
„Respekt, Veri! — Und i geh' mit dir!" war die Antwort, von einem anerkennenden Schlag auf feine Schulter begleitet.
„Und du, Wiesmüller?! — He, Schorsch?!"
„Von mir aus! — Mir is alles gleich!" Ohne Bedenken, völlig gleichmütig, erwiderte es der eine. Der andere aber schien zu zaudern.
„Na, Schorsch?^ wiederholte Veri seine Frage. Der also Angeredete schnaufte lief auf.
„I sag' dir's gleich, roie’s is, Veri — aber i trau dem G’spiel nimmer!"
„Guat is, Schorsch!" erwiderte Veri. „Du hast Frau und Kind — laß dich net aufhalten!" — Komm guat hoam und tua die rote Binden weg und ’s Gewehr! Wenn ’s guat ncmsgeht heut', nachher kannst ja allweil wieder kommen!"
Mit diesen Worten reichte er ihm ohne weiteres flüchtig die Hand zum Abschied. Dann richtete er an den Radfahrer noch einige rasche Fragen über die Aufstellung von dessen Leuten. Als der ihm. alles Wissenswerte mitgeteilt hatte, sagte er:
„Guat — fahr' weiter, Kamerad, zur —" hier nannte Veri eine benachbarte Schule, in welcher Rotgardisten gelegen hatten, „vielleicht hast dort mehr Glück!"
Ein kurzer Gruß und gleich darauf sauste der Bote davon.
„Auf geht’s!" sagte Veri zu seinen beiden Kameraden. Damit setzten sie sich in Marsch.
Eben schlug es die sechste Morgenstunde, als Veri Uracher mit seinen Kameraden an der Stadtgrenze zwischen beiderseits der Straße durcheinander geschachtelten Heimgär/en dahinschritt.
Hier hatten sich die Roten eingenistet. Das unübersichtliche Gelände mit seinen häufigen Zaun- und Heckenoerschneidungen, dem Strauchwerk und den vielen kleinen Hüttchen in den Gärten bot gute Deckung und versprach, auch einen etwa nötig werdenden Rückzug zu ermöglichen. In Nestern zu.drei, vier Mann lagen hier, über die ganze Gartenanlage verstreut, jene fünfzig, von denen der Radfahrer berichtet.
Da die Mehrzahl der Leute schon kriegserprobt war, hatten sie es verstanden, sich die Vorteile des Geländes zunutze zu machen. Die einen verschanzten sich in den fester gebauten Blockhütten, die andern lagen hinter Zäunen und lebenden Hecken oder in rasch aufgeworfenen Schützenlöchern.
„Runter von der Straß'!" wurden sie da von der Seite angerufen. Mit einem Satze waren die drei neben dem Zaun, hinter welchem der Mann postiert war, welcher sie angerufen hatte.
„Wollt's ihr vielleicht schnurstracks zu den Wei- ßen 'nüber, he?!" meinte der Mann sarkastisch, als sie nähertraten.
„Sieht man was davon?" forschte Veri hastig, denn ihn hatte das Gefechtsfieber schon ergriffen.
„Hier und da schon — aber wennst noch a Stückl auf der Straßen da weiter spazierst, nachher hörst es desto besser — wenn dir die harten Vögerl um die Ohren pfeifen!"
Der Mann erbot sich, ihnen gute Deckung zu weisen. Sie folgten ihm, bogen in einen schmalen, zwischen den Gartenzäunen dahinführenden Weg, um dann ein etwas erhöht auf einem Betonsockel stehendes Blockhäuschen zu erreichen. Hier sollten sie sich einrichten.
„Die Kiesgruben da hinten is unser Verbandsplatz, daß ihr's wißt — und in dem massiven Schwei- xerfjäusl rechterhand steckt unser schweres Ma- schinengewehr!" erklärte ihnen der Führer noch, ehe er sie wieder verließ.
Pflegezulage von 576 auf 720 Mk., die höchste Pflegezulage von 720 auf 864 Mk. verbessert. Gleichzeitig hat bie Regierung sich bereit erklärt, eine Abänderung vorzunehmen hinsichtlich der Zahlung der Pflegezulage an die Kriegsblinden, Wonach den Blinden ohne Rücksicht auf ihren Zustand die erhöhte Pflegezulage gewährt Wird, und bei denen, Wo weitere schwere Gesundheitsstörungen vorliegen, die höchste Pflegezulage. Gleichzeitia wirb auch ben Blinden die Pflegezulage bei der Heilanstaltspflege weitergewährt.
Hinterbliebenenversorgung: Seither konnte eine Kriegerhinterbliebene, wenn sie sich nach dem Kriege wieder verheiratet hatte und ihr zweiter Ehemann innerhalb 10 3ahren starb, eine Witwenbeihilfe erhalten. Hier ist jetzt der Passus „innerhalb 10 3ahren" gestrichen worden, so daß auch Witwen, die länger als 10 3ahre in zweiter Ehe verheiratet sind, beim Tode des zweiten Ehemanns ebenfalls in den Genuß der Witwenbeihilfe kommen. Gleichzeitig gelten diese Bestimmungen rückwirkend. Sollten solche Fälle vorliegen, so ist es angebracht, daß die in Frage kommenden Witwen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Versorgungsamt stellen. Gleichzeitig hat sich die Regierung damit einverstanden erklärt, daß in der zweiten Ehe schuldlos geschiedenen Witwen ebeiTfatfeB im Wege des Härteausgleichs Witwenbeihilfe gewährt werden kann. Wo solche Fälle vorliegen, kann ebenfalls Antrag bei dem zuständigen Ver- forgungsamt gestellt werben.
3m engsten Zusammenhang mit dieser Rouelle muß ich auch das Gesetz über die Beschäftigung Schwerbes ch ä d i gt e r etwas behandeln. Hier ist vor nicht allzu langer Zeit vom Reichsgericht ein Urteil gefällt Worden, das Wesentliche Verschlecht er ungen in der Einstellung der Schwerbeschädigten brachte. Seither bestand die Bestimmung, daß ein Arbeitgeber verpflichtet war, auf 20 Arbeitnehmer einen Schwerbeschädigten einzustellen. Durch den Spruch des Gerichtes War hier eine bedeutende Verschlechterung geschaffen, indem von einer Zwangseinstellung direkt abgesehen werden sollte. Die Auswirkung hatte sich schon gezeigt in der Hinsicht, daß eine größere Anzahl von Schwerbeschädigten um ihre Arbeitsplätze tarnen unb gleichzeitig ben Fürsorgestellen die Einstellung erschwert wurde. Verlieren diese Leute ihre Arbeitsstellen, so ist letzten Endes der Staat wieder der Leidtragende, da sie nun von dort aus wieder unterstützt werden müssen, leider nach den bestehenden Gesetzen äußerst unzulänglich. Der Reichstag hat jetzt zu dieser Frage Stellung genommen und eine Abänderung des Schweroe- schädigtengesehes beschlossen. 3n erster Linie wurde der Artikel 21 Abs. 8 der Personalab- bauverordnung aufgehoben, wonach in Zukunft Schwerkriegsbeschädigten, wenn sie wegen ber Schwere ihres Leidens die Fahrt in der 3. Wagenklasse nicht aushalten' können, gegen Lösung einer Fahrkarte der 4. Klasse ein Platz in der 2. Klasse eingeräumt wirb. Wir hoffen, daß sich bie Reichsbahndirektion dieser berechtigten Forderung gegenüber den Schwerbeschädigten nicht verschließt.
Dies sind bie wesentlichen Steuerungen, bie jetzt im Reichstag hinsichtlich der Gesamtversorgung der Kriegsopfer beschlossen worden sind. Wenn ich mein Urteil über die Auswirkungen zusammenfasse, so muh ich erklären, daß die berechtigten Wünsche der Organisationen, die sich im Rahmen dessen bewegen, was das Reich leisten könnte, nicht erfüllt worden sind. Es dürste nach meiner Auffassung im Reichstag bei der Beratung solcher Fragen durchaus keine Kritik ge’ben, sondern alle Parteien mühten so viel Verständnis aufbringen, um ben beutschen Kriegsopfern ihre berechtigten Wünsche zu erfüllen.
Buntes Merlei.
Japanische hihebäder.
Die 3apaner verdienen wohl den Ehrennamen des körperlich saubersten Volkes der Erde, denn der Durchschnittsjapaner badet Sommer und Winter mindestens einmal täglich. Das japanische Bad unterscheidet sich jedoch in sehr bemerkenswerter Weise von den sonst üblichen Badeformen. Das Wasser ist außerordentlich heiß, hat eine Temperatur von 42 bis 45 Grad Celsius, niemals darunter. Um diese große Hitze gut zu vertragen, liegt man in Japan nicht im Bade, sondern hockt
„Allzu hoamlich brauchen wir’s uns wohl net 5’ machen," meinte der eine von Veris Kameraden ironisch, „mir scheint, die Hauptfach' is, wenn ’s Türl hinten ’naus guat weit aufsteht und net z'weit weg is!"
Dabei versuchte er angelegentlichst, sich vorn In- nern der Blockhütte freies Schußfeld zu verschaffen.
„Jetzt muafe uns alles gleich sein, jetzt hoaßt's berhalten, folang’s geht! — Was hernach kommt —" sagte Veri düster unb zuckte die Achseln.
„Mir is schon lang egal!" erklärte trocken der mit Wiesmüller Angesprochene, „aber wenn mich schon der Teufel holen soll, dann müssen a paar von bene ba mit!" Dabei wies er mit bem Daumen in bie Richtung, in welcher bie Truppen standen. „Verstanden! Billiger mach i’s amal net!"
„In Belgien droben haben wir uns anno vier- zehn amal akkrat in einer solchen Stellung —," begann der andere zu erzählen, „wie die da is, drei Tag lang g'halten! Aber, Spezi, da haben's mit Granaten und Schrapnell herg’fetzt, daß man glauben hält’ können . . ."
Er stockte. Der harte bellende Abschuß eines unweit abgefeuerten Feldgeschützes — ein heulendes Sausen — ein entsetzlicher Krach — ein Prasseln, Klirren, Klatschen — und zwanzig Meter seitwärts stand in geringer Höhe eine Schrapnellwolke. Träg kroch der Rauch über die (Bärten hin. Im Nu waren die drei in ihrer Blockhütte verschwunden. Der Raum war eng, sie mußten sich zusammenkauern.
„So geht’s meistens los!" erklärte Wiesmüller in seiner sarkastisch-trockenen Art und spähte zum schmalen Fenster hinaus.
Tak — tat — tat — hämmerte jetzt das nachbarliche Maschinengewehr mit ohrenbetäubendem Lärm los.
„Siehst nixen?" fragte Veri aufgeregt, seinen Kopf neben den des andern an das Fenster zwängend.
„Na — dunstig is —"
Eine neue Detonation verschlang das übrige.
„Die wollen uns scheint's erst a meng! mürb machen mit der Artillerie!"
Tak — tak — tat — tarn es nun auch von drüben zurück. Tat — tat — tat —
(Fortsetzung folgt.)


