seinem Hebert ritt in den Ruhestand im Jahre 1903 wohnt er in Marburg.
Kreis Westerburg.
00 Westerburg, 21. Sept. Die hiesige k a - tholische Kirchcngemeinde feierte om Sonntag, am Fest der schmerzhaften Mutter Gottes, ihr Patrozinium in der Liebfrauenkirche. Die Festpredigt hatte der hochw. Domkapitular Fischbach (Limburg) übernommen, mährend das Levitenamt von dem K i r ch e n ch o r Westerburg durch eine Messe von Haller verschönt wurde. Abends nach Einbruchs der Dunkelheit brachten Kinder der hiesigen Schule zwischen den Tannen oberhalb der Liebfrauenkirche das bekannte Grimmsche Märchen vom M a r i e n k i n d in der Bühnenbearbeitung von Gümbel-Seiling zur Aufführung. Die Kinder erzielten mit ihrer vortrefflichen Darbietungen einen vollen Erfolg. — Ein hier in der Lehre stehender junger Mann, der in den letzten Tagen noch Beiträge für den Sport- und Spielverein ein kassiert hatte, ist mit seiner Habe und den einkassierten Geldern seinem Lehrherrn davongelaufen. Wo sich der Flüchtling aufhält, ist noch nicht bekannt.
Kreis Limburg.
WSN. Limburg, 22. Sept. Um 2 Uhr nachmittags entstand gestern durch fahrlässige Brandstiftung, verursacht durch einen 15 = jährigen Knaben, der sich in der Garage sein Feuerzeug füllen wollte, ein Großfeuer bei der Nassauischen K u n st rn a n u f a k t u r , durch das das Gebäude völlig eingeäschert wurde. Die vereinigten Limburger Feuerwehren mußten sich darauf beschränken, die angrenzenden Gebäude zu retten.
Maingau.
WSN. Frankfurt a. M., 22. Sept. In der vergangenen Nacht wurde ein von auswärts zugereister Wirt in der Nähe des Eisernen Steges in der Anlage von zwei unbekannten Personen überfallen und seiner Barschaft beraubt. Die Täter haben dem Ueberfallenen mit Schlagringen eine schwere Verletzung an der Schläfe beigebracht, so daß er dem Krankenhaus zugeführt werden mußte.
Kreis Fulda.
WSN. Fulda, 22. Sept. Nach einer amtlichen Mitteilung beträgt di^ Zahl ber_an Paratyphus Erkrankten im Kreise Fulda bis jetzt 48. Auf die Stadt Fulda entfallen davon 11, während die übrigen sich insbesondere auf die östlich von Fulda gelegenen Dörfer verteilen. Todesfälle haben sich bis jetzt noch nicht ereignet.
Vorsicht beim Obstessen.
Seitdem die Franzosen gegen den falschen Meltau der Neben die Kupferkalk, oder Bordo'.aische Brühe erfunden haben, findet dieses Spritzmittel in allen Kulturländern von Jahr zu Jahr mehr Verwendung, nicht nur beim Weinbau, sondern auch gegen die Schorfkrankheit der Aepfel und Birnen. Geschieht die Anlvendung kurz nach der Blüte und ist der Sommer reich an Regen, so kann wohl angenommen werden, daß die giftigen Kupfersalze restlos wieder verschwinden. Etwas anderes aber ist es, wenn das Obst zum zweiten Male gespritzt wird, nachdem die Früchte bereits eine gewiße Größe erreicht hatten und Pilzflecken darauf sichtbar wurden. Innerhalb dieser Pilzflecken bilden sich kleine Risse. Dringt das Spritzmittel in diese Risse ein, so tötet das Kupfersalz die darin wuchernde Pilzvegetation. Es bleibt darin haften. Wird eine derartige Frucht roh und ungeschält genossen, dann können Verqiftungs- er schein ungen beim Menschen entstehen, deren Ursache in den seltensten Fällen erkannt wird. Noch weit größer ist die Gefahr, wenn mit Arsen gespritzt worden ist. Derartiges O b st sollte nie ungewaschen auf den Tisch kommen und nur geschält genossen -werden.
Auch Trauben sollten vor dem Genuß erst sorgfältig gewaschen werden. Besonders verdächtig sind in dieser Hinsicht die südländischen Weintrauben, die gegenwärtig in Menge auf den Markt kommen. In allen südlichen Ländern, die als Lieferanten für uns in Betracht kommen, ist das mehrmalige Bespritzen der Weingelände allgemein üblich.
Es ist daher immer mit der Möglichkeit langwieriger Darmerkrankungen zu rechnen, wenn die Vorsicht des Waschens der Beeren vor dem Genuß außer Acht gelassen wird. Schon wiederholt sind Erkrankungen durch Kilpfervergiftung nach dem Genuß von Trauben bekannt geworden. R.
Strafkammer Gießen.
* Gießen, 21. Sept. Ein Schuhmacher und Gemüsehändler von L i ch war durch das Amtsgericht daselbst wegen Feldentwendung zu vier Wochen Haft verurteilt worden, weil er aus einem fremden Garten etwa 25 Pfund Spinat gestohlen hatte. Dagegen verfolgte er Berufung mit der Behauptung, nicht der Täter zu sein. In der Hauptverhandlung wurde durch einwandfreie Zeugenaussagen seine Schuld zweifelsfrei nachgcwiesen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft. die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, wurde der Angeklagte, der bereits mehrfach wegen Diebstahls und auch wegen Feldent
wendung verurteilt worden war. statt zu vier zu sechs Wochen Haft verurteilt.
Die Berufung eines wegen Arkunden- fälschung zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilten Angeklagten, der ohne Entschuldigung ausgeblieben war, wurde ohne weiteres verworfen.
Schöffengericht Gießen.
' Gießen, 20. Sept. In einer vor dem Amtsgericht Ortenberg verhandelten Privatklagesache hatte ein Arbeiter aus Hart manns- h a i n auf die Frage des Richters, ob er wegen Eidesverlehung vorbestraft fei, mit „Rein" geantwortet und dies beschworen, obwohl er im Jahre 1887 wegen Meineids zu 1 Jahr 7 Monaten Gefängnis verurteilt und ihm die Fähigkeit abgesprochen worden war, jemals noch als Zeuge eidlich vernommen zu werden. Er stand daher heute wegen fahrlässiger Eidesverlehung vor Gericht. Der Verdacht einer wissentlichen Eidesverlehung lag nahe: nur mit Rücksicht auf die Länge der Zeit wurde seinen Angaben Glauben geschenkt, daß er in der Privatklageverhandlung nicht an seine Vorstrafe gedacht habe. Immerhin wurde fein Verhalten als grob fahrlässig gekennzeichnet und auf 3 Monate Gefängnis erkannt.
Hinter verschlossenen Türen wurde gegen einen Maurer aus Romrod verhandelt, der wegen Rotzucht angeklagt war. Er erhielt ein Jahr Gefängnis.
Wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung zweier Fahrräder hatte sich ein mehrfach vorbestrafter Arbeiter aus Wißmar zu verantworten. Er kaufte die Fahrräder unter Eigentumsvorbehalt und verkaufte das eine, während er das andere gegen eine Rennmaschine vertauschte. Gesamtstrafe von 4 Monaten Gefängnis.
Im Mai I. I. lief eine Eingabe an die Staatsanwaltschaft ein, die unterschrieben war „Die Ortsgruppe Bergheim" (gemeint Reichsbund der Kriegsbeschädigten und -Hinterbliebenen). In ihr wurde ein gewisser Konrad der Unterschlagung von Vereinsgeldern beschuldigt. In 6em daraufhin gegen Konrad eingeleiteten Strafverfahren ergab sich, daß die Anzeige nicht von der Ortsgruppe Bergheim, sondern von einem gewissen W. aus Bergheim, der gar nicht Mitglied der Ortsgruppe ist, erhoben war. Dies trug dem W. eine Anklage wegen Urkundenfälschung ein: doch kam das Gericht zur Freisprechung,
da es Zweifel hatte, ob die Eingabe als „Urkunde" im Sinne des § 267 des Strafgesetzbuchs anzusehen fei.
Ein Hausdiener aus Eningen (Württemberg) hatte einem Arbeitskollegen in Groß-Eichen am 7. September 1923 mehrere Kleidungsstücke und zwei große Büchsen Bonbons, letztere aus einer verschlossenen Kiste, gestohlen. Da er rück- fällig ist, lautete das Urteil auf ein Jahr Gefängnis.
Kirche und Schule.
sf. Friedberg, 21. Sept. Vom 21. bis 23. Sept, findet hier ein Fortbildungs- kursus für hessische Pfarramtskandidaten statt, an dem sich 64 jüngere G^iv-liche beteiligen. Der Kursus wurde heute vormittag durch eine Andacht in der Stadtkirche eröffnet. Die Vorträge und Verhandlungen finden im Saale des Polytechnikums statt. Am ersten Tage sprachen Pfarrer Glock in Mainz über „ilnfere innere Fortentwicklung" und Professor D. Dr. Frick (Gießen) über „Wissenschaftliches und religiöses Verständnis der Bibel". Die folgenden Tage werden noch folgende Vorträge bringen: Pfarrer Schneider (Offenbach)-und Bern- deck (Hofheim) „Bibelstunden in wtadt und Land", Professor D. Dr. Cordies (Gießen, und Pfarrer Stroh (Vielbrunn) „Jugendarbeit in Stadt und Land". Pfarrer Probst (Frank- furt°Oberrad) „Wie gewinnen wir die der Kirche Entfremdeten?" Mittwoch nachmittag ist eine Aussprache über kirchliche Fragen, die von den Teilnehmern vorgeschlagen werden, die Leitung liegt in den Händen des Superintendenten Oberkirchenrat Wagner (Gießen). Dor den Verhandlungen findet jeweils eine Andacht statt an die Vorträge knüpft sich eine Aussprache an.' An der Versammlung nehmen außer den bereits Genanicken teil Prälat D. Dr. Diehl, Geheimrat D. Dr. Flöring und Kirchenrat Direktor v. Vel 1 e.
Ans dem Arntsverkündigungsblatt.
* Das Amtsverkündigungsblatt Rr. 75 Dom 17. Sept, enthält: Die Bachschau an der Bieber in der Gemarkung Heuchelheim. Brückensperre. Straßensperre. Dienst nachrichten.
* Das Amtsverkündigungsblatt Ar. 76 vom 21. Sept, enthält: Die Arbeitszeit in den Bäckereien. — Maul- und Klauenseuche in Hungen und Röthges. — Feldbereinigung Großen-Linden. — Straßensperren. — Dienstnachrichten.
Goethe- Bund
Am Sonntag, dem 10. Oktober 1926, abends 8 Uhr, spricht in der Neuen Universitäts-Aula zu Gießen ■
der weltberühmte indische Dichter und Weise | Eintrittskarten
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Männer- Turnverein Ließen IIIIIIIIIIIIIUIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Turn-nnöSiilelDlflB SdjiRenöecflcrlBeq. Illlllllllllllllllllllllllllllllllll
Samstag, den 25. September 1926: Rachmittags ab 4 Ahr Welturnen der Schüler und Schülerinnen.
Sonntag, den 26. September 1926: Vormittags ab 8 Ahr Wetturnen der Turner und Turnerinnen.
Rachmittogs ab 2 Ahr Schauturnen aller Abteilungen. :;8’c
Rachmittags ab 4 Ahr Handball- Wettspiel der Städtemannschaften Wetzlar—Giehen. Abends ab 8 Ahr Familien-Abend im Katholischen Vereinshaus.
Zu zahlreichem Besuch aller Veronstal- hingen ladet ein. Der Vorstand.
Zahnarzt
Dr. Hinrichs
von der Reise zurück.
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Die Angebote sind getrennt nach Losen mit bezüglicher Aufschrift bis zum 27. d. M., nachmittags 1 Uhr, bei unterzeichneter Stelle einzureichen, wo alsdann die Oeffnung erfolgt. Das Holz ist mit Rinde gemessen und geschält. Bedingungen werden im Termin bekanntgegeben. Freie Auswahl unter den Angeboten bleibt Vorbehalten. Zuschlagsfrist 8 Tage.
Leihgestern, den 21. Sept. 1926. _____________Bürgermeisterei. ________
Bekanntmachung^
In unser Handelsregister Abt. 6. wurde heute bei der Firma Hehligenstaedt& Comp. Werkzeug»Maschinen - Fabrik und Eisengießerei Aktiengesellschaft, Giehen folgendes eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. Juli 1926 ist der § 14 der Satzungen ergänzt.
Gießen, den 20. September 1926.
_________Hessisches Amtsgericht. 7757c
Arbeitsvergebung.
Für die Feldbereinigung Röthges sollen Dienstag, den 28. September 1926, vormittags 11 Uhr, auf der Bürgermeisterei zu Röthges
Fuhrleistungen, zu 371 Mark
Drainage-Arbeiten, „ 2207 „
Liefern von Pflöcken. „ 10
veranschlagt, in einzelnen Losen vergeben werden. 7760D
Die Verdingungsunterlagen liegen auf Hess. Bürgermeisterei offen, wohin die Angebote in Prozenten des Voranschlags verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen, postfrei bis zum Eröffnungs- termin einzureichen sind. Zuschlagsfrist 2 Wochen.
Giehen, den 20. September 1926.
Hessisches Kulturbauamt.


