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Nr. 18 Erstes Blatt

176. Jahrgang

Aeitag, 22. Januar 1926

Erscheint täglich,außer Sonntags und Feiertags.

Beilagen: Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle.

Monats-öezugrpreis: 2 Reichsmark und 20 Reichspfennig für Träger­lohn, auch bei Nichter­scheinen einzelnerNummern infolge höherer Gewalt. Fernsprechanschlüsse: Schriftleitung 112, Ver­lag und Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Stehen.

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Zranlfnrt am Main 11686.

Siehener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Druck und Verlag: vrühl'sche Univerfitäts-Buch- und Zteindruckerei R. Lange in Siehen. Zchriftleitung und Geschäftsstelle: Zchukstrahe 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm 1 Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re- klameanzeigenvon70mnr, Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20% mehr.

Chefredakteur: Dr. Friedr. WUH. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Will). Lange: für Feuilleton Dr. H.TKyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein: für den An­zeigenteil Hans Iüstel, sämtlich in Gießen.

Die Deutschnationalen und der Völkerbund.

Berlin, 21. San. (TU.) Die Reichs- ragsfrc^ktion der Deutschnationa­len Volkspartei hat beim Reichstag fol­genden Antrag eingebracht:

Der Reichstag wolle beschließen: Der An­trag auf Eintritt in den Völkerbund ist nicht zu stellen, bevor insbesondere

1. die Auslegung der deutschen Regierung (fein Verzicht auf deutsches Land und Volk), freies Kündigungsrecht und völlige Neutralität und Handlungsfreiheit Deutschlands gegenüber Artikel 16 und 17 des Völkerbundsstatuts vom Völkerbund und den andern Vertragsstaaten authentisch anerka.nnt sind,

2. a) die Be schränkung der deut­schen Luftfahrt und die Snvestigations- beschlüsse aufgehoben worden sind und jede ein­seitige militärische Kontrolle gegenüber Deutsch­land ausgeschlossen ist, b) die vorberei­tende Abrüstungskonferenz stattgefun­den und ein Ergebnis gezeitigt hat, durch wel­ches die völlige Gleichberechtigung der Völker in Abrüstungsfragen tatsächlich gewährleistet ist,

3. der amtliche Widerruf des Deutschland im Versailler Vertrag abgeprehten Schuld­bekenntnisses allen Signatarmächten mit der Forderung auf unparteiliche internationale .Untersuchung der Schuldfrage notifiziert, das Recht Deutschlands auf seine Kolonien anerkannt und der Schuh der deutschen Minderheiten in allen Staaten sichrrgestellt ist,

4. hinsichtlich der besetzten Gebiete die in Aussicht gestellten und unerläßlichen Voraussetzungen und Rückwirkungen erfüllt sind, also a) die Kölner Zone voll­ständig geräumt ist, b) die wesentliche Ab­kürzung der V e s e tz u n g s f r i st e n für die zweite und dritte Zone und der Abstimmungs­frist für das Saargebiet rechtlich bindend ge­sichert ist, c) für die Zwischenzeit die Verrin­gerung der Desatzungsstärke auf deut­schen Friedensstand und eine wirksame Revision des Desahungsregimes (Delegierte, Ordonnanzen, bürgerliche Rechtsprechung. .Unarrtastbark?it der persönlichen Freiheit) durchgeführt ist.

Die Wohnungsnot im besetzten e Gebiet.

Wiesbaden 22. San. (TU.) Die eng­lische Militärbehörde nimmt in einer Erklärung zu den Klagen über Wohnungsforde­rungen der englischen Desatzungstruppen indem neu bezogenen Gebiet Stellung. Sn ihrer Erklärung führt sie u. a. aus: Die erhöhten An­forderungen an Wohnungen durch die Engländer werden durch die v e r s ch i e d e n a r t-ig e Z u- sammensetzung der englischen und französi­schen Streitkräfte erklärt. Die britische De­satzungsbehörde hat, um die Desatzungslasten zu erleichtern, sämtliche Angehörigen, Frauen und Kinder, der jüngeren Mannschafts­jahrgänge als auch der Stäbe in der besetzten britischen Zone der Stadt Dingen in die Hei­mat zurück geschickt. Die Härten, die sich durch die Beschlagnahme von Schulen und öffent- ichen Gebäuden ergeben, werden vom britischen Hauptquartier geprüft und sollen nach Mög­lichkeit berücksichtigt werden. Zum Schluß weist die englische Behörde darauf hin, daß bis jetzt in den meisten Fällen eine für beide Teile befriedigende Lösung gefunden worden sei.

ßocarnoSebatte in der italienischen Kammer.

Nom, 21. Ian. (WB.) In der italienischen Kam­mer begann die Aussprache über die Verträge von Locarno. Der wegen seiner deutschfeindlichen Agita­tion bekannte Faszist Z i m 0 l 0 versuchte durch den Hinweis auf die deutschen Blätterstimmen, darunter auch auf denVorwärts", zu beweisen, daß Deutsch­land weit entfernt vom Geiste von Locarno sei. Gentile forderte ein Kolonialmandat für Italien. G 0 rini vertrat die Auffassung, daß die Bewe­gung in Südtirol künstlich gemacht sei. Cavaz - z 0 n'i (Nationalkatholik) schilderte den Gegensatz des Geistes von Versailles und von Locarno und wünschte auch für Sud- und Osteuropa solche Ver­träge.

DieDeutschen-Ver­folgung in Südtirol. München, 22. San. (WTD. Funkspruch.) Beim Appellationsgerichtshof in Brixen fand die Derufungsverhandlung wegen den am 5. Oktober 1925 in Bozen zu 11 Monaten und 20 Tagen Kerker, Tragung der Prozehkosten und Ersah von 300 Lire an die Zivilpartei verurteilten verantwortlichen Schriftleiter desLands­mann", Peter Fuchsbrugger, statt, der seinerzeit wegen angeblicher Beleidigung eines faszistischen Vereins angeklagt war. Der Gerichtshof erklärte, daß die Ange­legenheit als politisches Verbrechen unter die Amnestie falle und sprach Fuchsbrugger frei. Fuchsbrugger war infolge des ersten älrteils von den Behörden als verantwortlicher Schrift­leiter desLandsmann" abgesetzt worden, und derLandsmann" hatte bis heute deshalb sein Erscheinen einstellen müssen.

Ein deutscher Goldschmied aus Brixen wurde als Vorsitzender des Turnvereins vor Gericht geladen, weil er Säbel, die zum Fechtunterricht benötigt wurden, nicht ange­meldet hatte. Der Vorsitzende war der Meinung, daß der Sekretär des Vereins die Säbel ange-

Der Fall Goldstein.

Ablehnung der Oppositions-Anträge im Hessischen Landtag.

Darm st a d t, 21. San. Präsident A d e - l u n g eröffnet die Sitzung um 9,40 Ähr. Eine Kleine Anfrage des Abg. Schreiber über die angebliche Darlehenserteilung von 600 000 Mk. an den Fürsten von Ssenburg-Büdingen wird von der Regierung in der Weise beantwortet, daß der Verteilungsmodus der Landeshypotheken­bank geschildert wird. 80 Prozent des überhaupt zur Verfügung stehenden Kapitals von 1,5 Mil­lionen Marl sind kleinen Darlehensnehmern ge­geben worden. Auskunft über die Darlehens­nehmer im einzelnen könne die Landeshypvthekew- bank mcht geben.

Hierauf nimmt das Haus

die Beratung des Falles G 0 1 d st e i n wieder auf. Ministerialrat 11 r ft a & t berichtigt die Angabe desDarmstädter Tageblattes", daß er die falsche Behauptung ausgestellt hätte, Prof. Heidebrock habe den Artikel geschrieben, da­hin, daß Prof. Heidebrock von ihm nicht als Ver­fasser genannt worden sei.

Abg. Reiber (Dem.) führt u. a. zur Er­nennung des Professors Goldstein aus, daß das formale Recht auf Seiten eer Regierung stehe. Der Redner verbreitete si ' bann über die Stel­lungnahme des Professors Heidebrock zum Fall Goldstein: die Demokraten "hätten gewußt, daß Pros. Heidebrock einen anderen Standpunkt zu dieser Angelegenheit einnehme als die De­mokratische Partei, doch habe man nicht erwartet, daß er mit seiner Meinung an die Oefsentlichkeit gehe. Das Ansehen des Professors Goldstein habe in den bisherigen Verhandlungen nicht ge­litten, denn fein wissenschaftliches Ansehen stehe fest. Man habe die Angelegenheit mit der neuen Lehrerbildung in Verbindung ge­bracht: nun werde es von der Rechten des Hau­ses so hingestellt, als wenn das Landesbildungs­amt seine Sache verrate und die Rechtsparteien nun die Sache des Dilbungswesen öertri.ten müßten. Die Formulierung des Landesamtes für das Dildungswesen bei der Abwehr der Angriffe sei nicht glücklich gewesen. (Zwischenrufe aha!) Die wissenschaftliche Seite der Angelegen­heit hätte es nicht gerechtfertigt, daß man sie so in der Oefsentlichkeit behandelt habe. Die Freiheit der Wissenschaft sei nicht bedroht: die Deutschnationalen (Konservativen) seien immer Gegner der Freiheit in jeder Form gewesen. Das unbeschränkte Vorschlagsrecht könne die Freiheit der Wissenschaft nicht sicherstellen, denn die viel bemängelte Cliquenwirtschaft habe es nicht verhindern können: es habe auch nicht verhindern können, baß einzelne bedeutende Leute oder auch ganze wissenschaftliche Richtungen nicht zur Geltung kommen konnten. Abg. Dr. Werner sei als Antisemit gegen Prof. Goldstein, aber er sage, daß er ihn wegen seiner mangelnden, wissenschaftlichen Qualifikation ablehne. Das Vor­schlagsrecht der Hochschule sei gar nicht bedroht. Die Sache sei nur politisch ausgeschlachtet wor­ben. Seine Partei lehne bie Anträge ab und stelle sich hinter die Regierung.

Abg. Dr. Keller (D. V. P.) bemerkt, seine Partei habe erst am Freitag von der Erkrankung Prof. Goldsteins gehört: wenn die Regierung davon Mitteilung gemach' hätte, so hätte keiner im Hause gegenwärtig auf der Behandlung des Falles bestanden. Der Redner wttst nachdrück­lichst auf das historisch begründete Vorschlags- recht der Hochschulen hin, der Fall Goldstein verschwinde dahinter.

Man habe die Lleberzeugung, daß Lothar Clemens Wenzel von Metternich feine Auf­erstehung in dem Staatspräsidenten Karl

Ulrich gesunden habe.

(Beifall und Zwischenrufe.) Die Verletzung des Vorschlagsrechtes habe mit Recht die Profes­soren, namentlich auch die demokratischen ver­stimmt. Prcf. Heidebrock bekämpfe gerade

meldet habe. Trotzdem wurde er zu 21/» Mo­naten Haft und zur Zahlung der Prozeßkosten mit einer Bewährungsfrist von 2 Sahren ver­urteilt.

Aus den Reichstagsausschüsfen.

Der Bevölkerungspolitische Ausschuß beschäftigte sich heute mit der Einzelberatung des Entwurfes eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Nach länge­rer Debatte wurden unter Ablehnung kommunisti­scher Anträge, die starke materielle Anforderungen an die Regierung in dieser Frage gestellt hatten, die Bestimmungen des Regierungsenlwurfs der Para­graphen 3 und 4 vom Ausschuß angenommen, die u. a. bestimmen, daß die Durchführung der aus dem Gesetze erwachsenden gesundheitlichen Aufgaben G e- sundheitsbehärden zu übertragen ist, die sich mit den Beratungsstellen für Geschlechtskranke, den Pslegeämtern und sonstigen sozialen Einrich­tungen möglichst im Einvernehmen zu halten haben. Die Beamten der Polizei sollen nur insoweit Mitwirken, als es die Durchführung der zulässigen Zwangsmaßnahmen erfordert. Das zuständige Ge­sundheitsamt kann Personen, die dringend verdächtig sind, geschlechtskrank zu sein und die Geschlechts­krankheit weiter zu verbreiten, anhalten, ein ver° trauensärztliches Zeugnis vorzulegen. Solche Personen können einem Heilverfah­ren unterworfen und auch in ein Kran­kenhaus gebracht werden.

aus demokratischen Gründen bas Vor­gehen der Regierung. Die Gründe des Landes- bilbungsamtes seien alle morsch. Wahrscheinlich werde der Konflikt nicht so bald beigelegt wer­den, wie die Linksparteien glauben. Der Red­ner erklärt, sich wundern zu müssen, über die auswärtigen Professoren, die ihre Meinung über einen Dozenten nicht einer Hochschule, sondern einer Regierung mitgeteilt hätten: sie hätten damit b er Selb st Verwaltung ber Hoch­schulen keinen Dienst erwiesen. Die Anerkennung ber Lehrtätigkeit als Privatdozent für Prof. Goldstein, schließe nicht ein Zeugnis ber Eignung als Professor in sich. Ministerial­direktor älrftaöt habe erklärt, ein Professor für Philosophie habe nur eine ausreichende Befähigung nötig. Demgegenüber vertritt Abg. Dr. Keller den Standpunkt, daß ber beste aka­demische Lehrer auch in Rebenfächern gerade gut genug fei auch an einer Technischen Hoch­schule, Populärwissenschaft fei überhaupt keine Wissenschaft. Was vom Landesbildungsamt zur Verteidigung des Philosophieunterrichtes vorge­bracht wurde, fei nichts anderes als eine Ver­teidigung der früher so angegriffenen Seminar­bildung gewesen. Wenn die Regierung die Er­nennung mit Sparmaßnahmen begründe, so sei dem entgegenzuhalten, daß unter Sparmaßnah­men bie Wissenschaft nicht notleiden dürfe. (Bei­fall auf der Rechten des Hauses.)

Abg. Frl. Birnbaum (D. Vp.) richtet eine Kleine Anfrage an die Regierung wegen Erleichterung der Fremden- kontrolle in Bad-Rauheim. Die Re­gierungsantwort besagt, daß die Regierung den Wünschen entgegenkommen wolle. Die Forderung der Polizei, daß sich ein Fremder persönlich melden müsse, werde dahin abgeändert, daß nur in besonderen Fällen eine derartige Kontrollmahnahme verlangt werde. Gin ent­sprechender Gesetzentwurf werde dem Landtag vorgelegt. Auf bet anderen Seite könne aber auf eine Fremdenkontrolle nicht ganz verzichtet werden, doch werde dem Weltbad Rechnung getragen. x

Abg. Kaul (Soz.) meint, wenn ber sall Goldstein umgekehrt läge,' so würden die Rechts­parteien sich nicht so ins Zeug gelegt haben. Weiter führt der Redner eine Reihe von Fällen aus früherer Zeit an, in denen das Vorschlags­recht der Hochschulen nicht beachtet worden ist. Ferner wendet er sich gegen dasStarrsystem", nach dem gegenwärtig die Professoren berufen würben. Der Widerstanb gegen Goldstein gehe aus dem Widerstanb gegen besten philosophische Richtung hervor.

Abg. Hein stabt (Ztr.) tierteibigt das un­bedingte Recht ber Regierung, die Hochschul­professoren zu ernennen auch für den Fall Gold­stein.

Abg. Kindt (Dntl.) weist auf Einstimmig­keiten innerhalb ber Demokratischen Partei hin, die durch bie Veröffentlichung bes Artikels von Prof. Heibebroek hervorgetreten seien, demo­kratische Blätter hätten Prof. Heibebroek wohl schwerlich den Artikel abgenommen.

Staatspräsident Ulrich erklärt, niemand habe Las. was er erwartet habe, ausgesprochen. Die Rechtsparteien hätten aus den Schriften des Pros. Goldstein den Beweis erbringen müssen, daß er nicht für den Posten geeignet sei. Der Redner begründet bann bie Ernennung mit den Snteressen des Landes. Reben dem Rechte ber Hochschule stehe auch die Pflicht der Regierung, bie Vorschläge zu prüfen, denn sie spreche die Ernennung aus. Gerade durch die Berufung Prof. Goldsteins sei die Freiheit ber Wissenschaft gewahrt worben. (Lachen auf der Rechten des Hauses.) Der Staatspräsident ta­delt das Vorgehen des Prof. Heidebroek und schließt seine Rede mit der Bitte, die Anträge zum Fall Goldstein abzulehnen.

Abg. Dr. Werner <Dni..> wendet sich ge­gen die Identifizierung der Snteressen des Lan­des mit denen des Prof. Goldstein. Abg. Kaul habe keinen Präzedenzfall für bie Uebergehung des Vorschlagsrechtes der Hochschulen aus H e s - s e n anführen können. Der Redner erklärt ge­genüber dem Abg. Reiber, daß er vom Stand­punkt der Ethik aus, die von Prof. Goldstein gelehrt werde, die Ernennung bekämpfe, da Prof. Goldstein ganz auf jüdische Ethik eingestellt sei.

Ministerialrat L ö h l e i n meint, es wäre viel für die Verständigung gewonnen, wenn e i n Vertreter der Hochschule im Landtag hätte sprechen können. Das Vorschlagsrecht stelle kein Privileg dar.

Sn der Abstimmung wird der MihbilliF gungsantrag Dr. Werner zum Fall Goldstein abgelehnl. Der Antrag Dingeldeh, der die Regierung auffordert, das DorschlagSrecht der Hochschulen zu beachten, wird ebenfalls gegen die Stimmen der Rechtsparteien abgelehnt.

Auf der Tagesordnung der Rachmittags- sihung steht zunächst ein Antrag Sudel, worin die Regierung ersucht wird, bei der Reichsregie­rung vorstellig zu werden, ein Verbot des Ver­schneidens von deutschem Wein mit ausländischem Wein zu erlassen. Sm Aus­schuß ist der Antrag so abgeändert worden, daß nur ein Verbot für Weißwein erlassen wird. Es sprechen hierzu die Aba Lückel, Blanck, Böhm, Dr. Keller, Dr. Möbus und Schott. Die Abstim­mung wird auf morgen zurückgestellt.

Zu einer Vorstellung des Hess. Ang ler- bundes auf Herabsetzung von Gebühren sind noch Anträge der Abg. Freiherrn von Hehl und Heinstadt gestellt worden. Auf Wunsch des Fi­nanzministers werden bie Anträge erst im Aus­schuß beraten.

Gegen einen Antrag Galm betreffend bie Holzhauerlöhne. wenden sich die Abgeordneten Schott und Soft, während ihn Abg. Angermaier unterstützt.

Wie Abg. Reiber als Berichterstatter mit­teilt, hat der zuständige Ausschuß ein£n Antrag Dr. Riepoth abgelehnt, daß die D e a m t e n - bank nicht mehr als 2 Proz. für die Gelder nehmen dürfe, die sie von der Regierung zur Weitergabe als Darlehen erhält. Der Ausschuß habe einen Antrag Stork angenommen, den Zins­fuß der Dank nachzuprüfen. Sm übrigen emp­fiehlt der Ausschuß die Regierungsvorschläge zur Gewährung eines Darlehens an die Beamten- banf. Es sprechen hierzu die Abgeordneten Dr. Riepoth und Widmann und ber Finanzminister.

Der Herstellung einer elektrischen Licht- antage auf dem D0manialh0f Schif- f en berg bei Gießen stimmt der Ausschuß ein­stimmig zu. lieber diesen Antrag sowie über eine Reihe weiterer Punkte der Tagesordnung wer­den die Abstimmungen morgen stattfinden. Län­gere Aussprachen finden noch statt über die Frage der Smmunität der Abgeordneten sowie über die Wormser Rede des Staatspräsi­denten auf der Tagung jüdischer Frontsoldaten.

Rächste Sitzung Freitag, 9 Uhr.

Der Abg. Dr. Riepoth (Dtsch. Vp.) hat folgende Kleine Anfrage eingebracht: Sicherem Vernehmen nach soll beabsichtigt sein, Stellen für 22 hauptamtliche Berufsberater neu zu schaffen. Die entstehenden Kosten sollen unter Ausschaltung des Landtags durch Ver­ordnung zu Vs den Kreisen, zu 2/s der Wirt­schaft (Arbeitgebern und Arbeitnehmern) aus­gebürdet werden. Sch frage an: Sst die Re­gierung bereit zu erklären, auf die Durchführung dieses Planes zu verzichten? Wenn nein, wie gedenkt die Regierung derartige Maßnahmen bei der jetzigen Rotzeit zu r e ch t f e r t i g e n?

Der Reichslagsausschuß für Entschädigungsgesetze nahm den Bericht des Präsidenten des Reichsent- schädigungsamies über den bisherigen Verlauf der Zwangsaktion entgegen. Es handelt sich dabei um Nachentschädigungen und Wiederauf­bauzuschüsse für Ausland-, Kolonial­deutsche und Deutsche aus den abgetretenen Ge­bieten Elsaß-Lothringen und L> stdeutsch- land. Insgesamt sind bisher an solchen Nachent­schädigungen und Aufbaudarlehen in den Monaten April bis Dezember 1925 202 587 847 Mark bewil­ligt worden. Am 1. Januar 1926 lagen noch 165 243 Gesuche um Nachentschädigungen vor. Das Finanz­ministerium ist auch bereit, noch 100 Millionen für diese Zwecke auszuwerfen. Es besteht eine gewisse Hoffnung, weitere Mittel dadurch freizubekommen, daß diese Summen auf d i e A n n u i t ä t e n d e s Dawesplanes angerechnet werden dürfen. Diese wichtige Frage ist Gegenstand eines Schieds­gerichtsverfahrens zwischen Deutschland und der Repko.

Der Sozialpolitische Ausschuß verhandelte über einen kommunistischen Antrag, der eine neue Erhöhung der Erwerbs- losenunterstützung um 50 Prozent der auf Grund der letzten Erhöhung entstandenen Sätze forderte und weiterhin die Beseitigung des bis­herigen Ortsklassenverhältnisses verlangte. Der Vorsitzende des Ausschusses, Abg. Esser (Z.), stellt fest, daß bereits die letzte Erhöhung der Erwerbslosenunterstühung selbst bei vollkomme­nem Eingang der Lohn- und Gehaltsabzüge von drei Pozent noch einen Zuschuß von 50

Millionen aus öffentlichen Mitteln erfordere. Rachdem von Regierungsseite erklärt worden war, daß gerade heute beim Reichskanz­ler eine Besprechung über die Erwerbslosenfrage! stattfinde, einigte sich der Ausschuß dahin, beim Reichsarbeitsministerium anzufragen, ob der Ar­beitsminister bereits für Freitag die nötigen Unterlagen und Erklärungen abgeben könne. Daß den Erwerbslosen geholfen werden müsse und zwar noch mehr als bisher, war einmütig die Auffassung des Hauses. Bon einer Beschluß­fassung wurde jedoch heute aus den angegebenen Gründen abgesehen.

Der Rechtsausschuh des Reichstages setzte seine Verhandlungen über die Fürstenab­findung fort. Ministerialdirektor Dr. Reu- maier gab über die veimogensrechtliche Aus­einandersetzung des bayerischen Staates mit dem vormals regierenden Königshaus Auskunft. Zur Durchführung der Auseinandersetzung und auf Grund gütlichen llebercinkornmens wurde durch Landesgeseh ein Fonds mit der BezeichnungWit­telsbacher Ausgleichfonds" errichtet. Dem Wittels­bacher Ausgleichfonds wurden neben Mobilien und Smmobilien ein Kapital von 40 Millionen Papiermark überwiesen. Außerdem erhielte^ 20 Millionen Papiermark die Mitglieder deS früheren Königshauses für ihren Verzicht auf ihre Ansprüche an den Bestandteilen öffentlicher Sammlungen, soweit sie aus Wittelsbacher Haus- besitz stammten.

Auf eine Frage teilte drr Vertreter Bayerns mit, daß Aufwertungsansprüche hiv