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Nr. 18 Erstes Blatt
176. Jahrgang
Aeitag, 22. Januar 1926
Erscheint täglich,außer Sonntags und Feiertags.
Beilagen: Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle.
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Siehener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
Druck und Verlag: vrühl'sche Univerfitäts-Buch- und Zteindruckerei R. Lange in Siehen. Zchriftleitung und Geschäftsstelle: Zchukstrahe 7.
Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.
Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm 1 Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re- klameanzeigenvon70mnr, Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20% mehr.
Chefredakteur: Dr. Friedr. WUH. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Will). Lange: für Feuilleton Dr. H.TKyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein: für den Anzeigenteil Hans Iüstel, sämtlich in Gießen.
Die Deutschnationalen und der Völkerbund.
Berlin, 21. San. (TU.) Die Reichs- ragsfrc^ktion der Deutschnationalen Volkspartei hat beim Reichstag folgenden Antrag eingebracht:
„Der Reichstag wolle beschließen: Der Antrag auf Eintritt in den Völkerbund ist nicht zu stellen, bevor insbesondere
1. die Auslegung der deutschen Regierung (fein Verzicht auf deutsches Land und Volk), freies Kündigungsrecht und völlige Neutralität und Handlungsfreiheit Deutschlands gegenüber Artikel 16 und 17 des Völkerbundsstatuts vom Völkerbund und den andern Vertragsstaaten authentisch anerka.nnt sind,
2. a) die Be schränkung der deutschen Luftfahrt und die Snvestigations- beschlüsse aufgehoben worden sind und jede einseitige militärische Kontrolle gegenüber Deutschland ausgeschlossen ist, b) die vorbereitende Abrüstungskonferenz stattgefunden und ein Ergebnis gezeitigt hat, durch welches die völlige Gleichberechtigung der Völker in Abrüstungsfragen tatsächlich gewährleistet ist,
3. der amtliche Widerruf des Deutschland im Versailler Vertrag abgeprehten Schuldbekenntnisses allen Signatarmächten mit der Forderung auf unparteiliche internationale .Untersuchung der Schuldfrage notifiziert, das Recht Deutschlands auf seine Kolonien anerkannt und der Schuh der deutschen Minderheiten in allen Staaten sichrrgestellt ist,
4. hinsichtlich der besetzten Gebiete die in Aussicht gestellten und unerläßlichen Voraussetzungen und Rückwirkungen erfüllt sind, also a) die Kölner Zone vollständig geräumt ist, b) die wesentliche Abkürzung der V e s e tz u n g s f r i st e n für die zweite und dritte Zone und der Abstimmungsfrist für das Saargebiet rechtlich bindend gesichert ist, c) für die Zwischenzeit die Verringerung der Desatzungsstärke auf deutschen Friedensstand und eine wirksame Revision des Desahungsregimes (Delegierte, Ordonnanzen, bürgerliche Rechtsprechung. .Unarrtastbark?it der persönlichen Freiheit) durchgeführt ist.
Die Wohnungsnot im besetzten e Gebiet.
Wiesbaden 22. San. (TU.) Die englische Militärbehörde nimmt in einer Erklärung zu den Klagen über Wohnungsforderungen der englischen Desatzungstruppen indem neu bezogenen Gebiet Stellung. Sn ihrer Erklärung führt sie u. a. aus: Die erhöhten Anforderungen an Wohnungen durch die Engländer werden durch die v e r s ch i e d e n a r t-ig e Z u- sammensetzung der englischen und französischen Streitkräfte erklärt. Die britische Desatzungsbehörde hat, um die Desatzungslasten zu erleichtern, sämtliche Angehörigen, Frauen und Kinder, der jüngeren Mannschaftsjahrgänge als auch der Stäbe in der besetzten britischen Zone der Stadt Dingen in die Heimat zurück geschickt. Die Härten, die sich durch die Beschlagnahme von Schulen und öffent- ichen Gebäuden ergeben, werden vom britischen Hauptquartier geprüft und sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Zum Schluß weist die englische Behörde darauf hin, daß bis jetzt in den meisten Fällen eine für beide Teile befriedigende Lösung gefunden worden sei.
ßocarnoSebatte in der italienischen Kammer.
Nom, 21. Ian. (WB.) In der italienischen Kammer begann die Aussprache über die Verträge von Locarno. Der wegen seiner deutschfeindlichen Agitation bekannte Faszist Z i m 0 l 0 versuchte durch den Hinweis auf die deutschen Blätterstimmen, darunter auch auf den „Vorwärts", zu beweisen, daß Deutschland weit entfernt vom Geiste von Locarno sei. — Gentile forderte ein Kolonialmandat für Italien. — G 0 rini vertrat die Auffassung, daß die Bewegung in Südtirol künstlich gemacht sei. — Cavaz - z 0 n'i (Nationalkatholik) schilderte den Gegensatz des Geistes von Versailles und von Locarno und wünschte auch für Sud- und Osteuropa solche Verträge.
DieDeutschen-Verfolgung in Südtirol. München, 22. San. (WTD. Funkspruch.) Beim Appellationsgerichtshof in Brixen fand die Derufungsverhandlung wegen den am 5. Oktober 1925 in Bozen zu 11 Monaten und 20 Tagen Kerker, Tragung der Prozehkosten und Ersah von 300 Lire an die Zivilpartei verurteilten verantwortlichen Schriftleiter des „Landsmann", Peter Fuchsbrugger, statt, der seinerzeit wegen angeblicher Beleidigung eines faszistischen Vereins angeklagt war. Der Gerichtshof erklärte, daß die Angelegenheit als politisches Verbrechen unter die Amnestie falle und sprach Fuchsbrugger frei. Fuchsbrugger war infolge des ersten älrteils von den Behörden als verantwortlicher Schriftleiter des „Landsmann" abgesetzt worden, und der „Landsmann" hatte bis heute deshalb sein Erscheinen einstellen müssen.
Ein deutscher Goldschmied aus Brixen wurde als Vorsitzender des Turnvereins vor Gericht geladen, weil er Säbel, die zum Fechtunterricht benötigt wurden, nicht angemeldet hatte. Der Vorsitzende war der Meinung, daß der Sekretär des Vereins die Säbel ange-
Der Fall Goldstein.
Ablehnung der Oppositions-Anträge im Hessischen Landtag.
Darm st a d t, 21. San. Präsident A d e - l u n g eröffnet die Sitzung um 9,40 Ähr. Eine Kleine Anfrage des Abg. Schreiber über die angebliche Darlehenserteilung von 600 000 Mk. an den Fürsten von Ssenburg-Büdingen wird von der Regierung in der Weise beantwortet, daß der Verteilungsmodus der Landeshypothekenbank geschildert wird. 80 Prozent des überhaupt zur Verfügung stehenden Kapitals von 1,5 Millionen Marl sind kleinen Darlehensnehmern gegeben worden. Auskunft über die Darlehensnehmer im einzelnen könne die Landeshypvthekew- bank mcht geben.
Hierauf nimmt das Haus
die Beratung des Falles G 0 1 d st e i n wieder auf. Ministerialrat 11 r ft a & t berichtigt die Angabe des „Darmstädter Tageblattes", daß er die falsche Behauptung ausgestellt hätte, Prof. Heidebrock habe den Artikel geschrieben, dahin, daß Prof. Heidebrock von ihm nicht als Verfasser genannt worden sei.
Abg. Reiber (Dem.) führt u. a. zur Ernennung des Professors Goldstein aus, daß das formale Recht auf Seiten eer Regierung stehe. Der Redner verbreitete si ' bann über die Stellungnahme des Professors Heidebrock zum Fall Goldstein: die Demokraten "hätten gewußt, daß Pros. Heidebrock einen anderen Standpunkt zu dieser Angelegenheit einnehme als die Demokratische Partei, doch habe man nicht erwartet, daß er mit seiner Meinung an die Oefsentlichkeit gehe. Das Ansehen des Professors Goldstein habe in den bisherigen Verhandlungen nicht gelitten, denn fein wissenschaftliches Ansehen stehe fest. Man habe die Angelegenheit mit der neuen Lehrerbildung in Verbindung gebracht: nun werde es von der Rechten des Hauses so hingestellt, als wenn das Landesbildungsamt seine Sache verrate und die Rechtsparteien nun die Sache des Dilbungswesen öertri.ten müßten. Die Formulierung des Landesamtes für das Dildungswesen bei der Abwehr der Angriffe sei nicht glücklich gewesen. (Zwischenrufe aha!) Die wissenschaftliche Seite der Angelegenheit hätte es nicht gerechtfertigt, daß man sie so in der Oefsentlichkeit behandelt habe. Die Freiheit der Wissenschaft sei nicht bedroht: die Deutschnationalen (Konservativen) seien immer Gegner der Freiheit in jeder Form gewesen. Das unbeschränkte Vorschlagsrecht könne die Freiheit der Wissenschaft nicht sicherstellen, denn die viel bemängelte Cliquenwirtschaft habe es nicht verhindern können: es habe auch nicht verhindern können, baß einzelne bedeutende Leute oder auch ganze wissenschaftliche Richtungen nicht zur Geltung kommen konnten. Abg. Dr. Werner sei als Antisemit gegen Prof. Goldstein, aber er sage, daß er ihn wegen seiner mangelnden, wissenschaftlichen Qualifikation ablehne. Das Vorschlagsrecht der Hochschule sei gar nicht bedroht. Die Sache sei nur politisch ausgeschlachtet worben. Seine Partei lehne bie Anträge ab und stelle sich hinter die Regierung.
Abg. Dr. Keller (D. V. P.) bemerkt, seine Partei habe erst am Freitag von der Erkrankung Prof. Goldsteins gehört: wenn die Regierung davon Mitteilung gemach' hätte, so hätte keiner im Hause gegenwärtig auf der Behandlung des Falles bestanden. Der Redner wttst nachdrücklichst auf das historisch begründete Vorschlags- recht der Hochschulen hin, der Fall Goldstein verschwinde dahinter.
Man habe die Lleberzeugung, daß Lothar Clemens Wenzel von Metternich feine Auferstehung in dem Staatspräsidenten Karl
Ulrich gesunden habe.
(Beifall und Zwischenrufe.) Die Verletzung des Vorschlagsrechtes habe mit Recht die Professoren, namentlich auch die demokratischen verstimmt. Prcf. Heidebrock bekämpfe gerade
meldet habe. Trotzdem wurde er zu 21/» Monaten Haft und zur Zahlung der Prozeßkosten mit einer Bewährungsfrist von 2 Sahren verurteilt.
Aus den Reichstagsausschüsfen.
Der Bevölkerungspolitische Ausschuß beschäftigte sich heute mit der Einzelberatung des Entwurfes eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Nach längerer Debatte wurden unter Ablehnung kommunistischer Anträge, die starke materielle Anforderungen an die Regierung in dieser Frage gestellt hatten, die Bestimmungen des Regierungsenlwurfs der Paragraphen 3 und 4 vom Ausschuß angenommen, die u. a. bestimmen, daß die Durchführung der aus dem Gesetze erwachsenden gesundheitlichen Aufgaben G e- sundheitsbehärden zu übertragen ist, die sich mit den Beratungsstellen für Geschlechtskranke, den Pslegeämtern und sonstigen sozialen Einrichtungen möglichst im Einvernehmen zu halten haben. Die Beamten der Polizei sollen nur insoweit Mitwirken, als es die Durchführung der zulässigen Zwangsmaßnahmen erfordert. Das zuständige Gesundheitsamt kann Personen, die dringend verdächtig sind, geschlechtskrank zu sein und die Geschlechtskrankheit weiter zu verbreiten, anhalten, ein ver° trauensärztliches Zeugnis vorzulegen. Solche Personen können einem Heilverfahren unterworfen und auch in ein Krankenhaus gebracht werden.
aus demokratischen Gründen bas Vorgehen der Regierung. Die Gründe des Landes- bilbungsamtes seien alle morsch. Wahrscheinlich werde der Konflikt nicht so bald beigelegt werden, wie die Linksparteien glauben. Der Redner erklärt, sich wundern zu müssen, über die auswärtigen Professoren, die ihre Meinung über einen Dozenten nicht einer Hochschule, sondern einer Regierung mitgeteilt hätten: sie hätten damit b er Selb st Verwaltung ber Hochschulen keinen Dienst erwiesen. Die Anerkennung ber Lehrtätigkeit als Privatdozent für Prof. Goldstein, schließe nicht ein Zeugnis ber Eignung als Professor in sich. Ministerialdirektor älrftaöt habe erklärt, ein Professor für Philosophie habe nur eine ausreichende Befähigung nötig. Demgegenüber vertritt Abg. Dr. Keller den Standpunkt, daß ber beste akademische Lehrer auch in Rebenfächern gerade gut genug fei auch an einer Technischen Hochschule, Populärwissenschaft fei überhaupt keine Wissenschaft. Was vom Landesbildungsamt zur Verteidigung des Philosophieunterrichtes vorgebracht wurde, fei nichts anderes als eine Verteidigung der früher so angegriffenen Seminarbildung gewesen. Wenn die Regierung die Ernennung mit Sparmaßnahmen begründe, so sei dem entgegenzuhalten, daß unter Sparmaßnahmen bie Wissenschaft nicht notleiden dürfe. (Beifall auf der Rechten des Hauses.)
Abg. Frl. Birnbaum (D. Vp.) richtet eine Kleine Anfrage an die Regierung wegen Erleichterung der Fremden- kontrolle in Bad-Rauheim. Die Regierungsantwort besagt, daß die Regierung den Wünschen entgegenkommen wolle. Die Forderung der Polizei, daß sich ein Fremder persönlich melden müsse, werde dahin abgeändert, daß nur in besonderen Fällen eine derartige Kontrollmahnahme verlangt werde. Gin entsprechender Gesetzentwurf werde dem Landtag vorgelegt. Auf bet anderen Seite könne aber auf eine Fremdenkontrolle nicht ganz verzichtet werden, doch werde dem Weltbad Rechnung getragen. x
Abg. Kaul (Soz.) meint, wenn ber sall Goldstein umgekehrt läge,' so würden die Rechtsparteien sich nicht so ins Zeug gelegt haben. Weiter führt der Redner eine Reihe von Fällen aus früherer Zeit an, in denen das Vorschlagsrecht der Hochschulen nicht beachtet worden ist. Ferner wendet er sich gegen das „Starrsystem", nach dem gegenwärtig die Professoren berufen würben. Der Widerstanb gegen Goldstein gehe aus dem Widerstanb gegen besten philosophische Richtung hervor.
Abg. Hein stabt (Ztr.) tierteibigt das unbedingte Recht ber Regierung, die Hochschulprofessoren zu ernennen auch für den Fall Goldstein.
Abg. Kindt (Dntl.) weist auf Einstimmigkeiten innerhalb ber Demokratischen Partei hin, die durch bie Veröffentlichung bes Artikels von Prof. Heibebroek hervorgetreten seien, demokratische Blätter hätten Prof. Heibebroek wohl schwerlich den Artikel abgenommen.
Staatspräsident Ulrich erklärt, niemand habe Las. was er erwartet habe, ausgesprochen. Die Rechtsparteien hätten aus den Schriften des Pros. Goldstein den Beweis erbringen müssen, daß er nicht für den Posten geeignet sei. Der Redner begründet bann bie Ernennung mit den Snteressen des Landes. Reben dem Rechte ber Hochschule stehe auch die Pflicht der Regierung, bie Vorschläge zu prüfen, denn sie spreche die Ernennung aus. Gerade durch die Berufung Prof. Goldsteins sei die Freiheit ber Wissenschaft gewahrt worben. (Lachen auf der Rechten des Hauses.) Der Staatspräsident tadelt das Vorgehen des Prof. Heidebroek und schließt seine Rede mit der Bitte, die Anträge zum Fall Goldstein abzulehnen.
Abg. Dr. Werner <Dni..> wendet sich gegen die Identifizierung der Snteressen des Landes mit denen des Prof. Goldstein. Abg. Kaul habe keinen Präzedenzfall für bie Uebergehung des Vorschlagsrechtes der Hochschulen aus H e s - s e n anführen können. Der Redner erklärt gegenüber dem Abg. Reiber, daß er vom Standpunkt der Ethik aus, die von Prof. Goldstein gelehrt werde, die Ernennung bekämpfe, da Prof. Goldstein ganz auf jüdische Ethik eingestellt sei.
Ministerialrat L ö h l e i n meint, es wäre viel für die Verständigung gewonnen, wenn e i n Vertreter der Hochschule im Landtag hätte sprechen können. Das Vorschlagsrecht stelle kein Privileg dar.
Sn der Abstimmung wird der MihbilliF gungsantrag Dr. Werner zum Fall Goldstein abgelehnl. Der Antrag Dingeldeh, der die Regierung auffordert, das DorschlagSrecht der Hochschulen zu beachten, wird ebenfalls gegen die Stimmen der Rechtsparteien abgelehnt.
Auf der Tagesordnung der Rachmittags- sihung steht zunächst ein Antrag Sudel, worin die Regierung ersucht wird, bei der Reichsregierung vorstellig zu werden, ein Verbot des Verschneidens von deutschem Wein mit ausländischem Wein zu erlassen. Sm Ausschuß ist der Antrag so abgeändert worden, daß nur ein Verbot für Weißwein erlassen wird. Es sprechen hierzu die Aba Lückel, Blanck, Böhm, Dr. Keller, Dr. Möbus und Schott. Die Abstimmung wird auf morgen zurückgestellt.
Zu einer Vorstellung des Hess. Ang ler- bundes auf Herabsetzung von Gebühren sind noch Anträge der Abg. Freiherrn von Hehl und Heinstadt gestellt worden. Auf Wunsch des Finanzministers werden bie Anträge erst im Ausschuß beraten.
Gegen einen Antrag Galm betreffend bie Holzhauerlöhne. wenden sich die Abgeordneten Schott und Soft, während ihn Abg. Angermaier unterstützt.
Wie Abg. Reiber als Berichterstatter mitteilt, hat der zuständige Ausschuß ein£n Antrag Dr. Riepoth abgelehnt, daß die D e a m t e n - bank nicht mehr als 2 Proz. für die Gelder nehmen dürfe, die sie von der Regierung zur Weitergabe als Darlehen erhält. Der Ausschuß habe einen Antrag Stork angenommen, den Zinsfuß der Dank nachzuprüfen. Sm übrigen empfiehlt der Ausschuß die Regierungsvorschläge zur Gewährung eines Darlehens an die Beamten- banf. Es sprechen hierzu die Abgeordneten Dr. Riepoth und Widmann und ber Finanzminister.
Der Herstellung einer elektrischen Licht- antage auf dem D0manialh0f Schif- f en berg bei Gießen stimmt der Ausschuß einstimmig zu. lieber diesen Antrag sowie über eine Reihe weiterer Punkte der Tagesordnung werden die Abstimmungen morgen stattfinden. Längere Aussprachen finden noch statt über die Frage der Smmunität der Abgeordneten sowie über die Wormser Rede des Staatspräsidenten auf der Tagung jüdischer Frontsoldaten.
Rächste Sitzung Freitag, 9 Uhr.
Der Abg. Dr. Riepoth (Dtsch. Vp.) hat folgende Kleine Anfrage eingebracht: Sicherem Vernehmen nach soll beabsichtigt sein, Stellen für 22 hauptamtliche Berufsberater neu zu schaffen. Die entstehenden Kosten sollen unter Ausschaltung des Landtags durch Verordnung zu Vs den Kreisen, zu 2/s der Wirtschaft (Arbeitgebern und Arbeitnehmern) ausgebürdet werden. Sch frage an: Sst die Regierung bereit zu erklären, auf die Durchführung dieses Planes zu verzichten? Wenn nein, wie gedenkt die Regierung derartige Maßnahmen bei der jetzigen Rotzeit zu r e ch t f e r t i g e n?
Der Reichslagsausschuß für Entschädigungsgesetze nahm den Bericht des Präsidenten des Reichsent- schädigungsamies über den bisherigen Verlauf der Zwangsaktion entgegen. Es handelt sich dabei um Nachentschädigungen und Wiederaufbauzuschüsse für Ausland-, Kolonialdeutsche und Deutsche aus den abgetretenen Gebieten Elsaß-Lothringen und L> stdeutsch- land. Insgesamt sind bisher an solchen Nachentschädigungen und Aufbaudarlehen in den Monaten April bis Dezember 1925 202 587 847 Mark bewilligt worden. Am 1. Januar 1926 lagen noch 165 243 Gesuche um Nachentschädigungen vor. Das Finanzministerium ist auch bereit, noch 100 Millionen für diese Zwecke auszuwerfen. Es besteht eine gewisse Hoffnung, weitere Mittel dadurch freizubekommen, daß diese Summen auf d i e A n n u i t ä t e n d e s Dawesplanes angerechnet werden dürfen. Diese wichtige Frage ist Gegenstand eines Schiedsgerichtsverfahrens zwischen Deutschland und der Repko.
Der Sozialpolitische Ausschuß verhandelte über einen kommunistischen Antrag, der eine neue Erhöhung der Erwerbs- losenunterstützung um 50 Prozent der auf Grund der letzten Erhöhung entstandenen Sätze forderte und weiterhin die Beseitigung des bisherigen Ortsklassenverhältnisses verlangte. Der Vorsitzende des Ausschusses, Abg. Esser (Z.), stellt fest, daß bereits die letzte Erhöhung der Erwerbslosenunterstühung selbst bei vollkommenem Eingang der Lohn- und Gehaltsabzüge von drei Pozent noch einen Zuschuß von 50
Millionen aus öffentlichen Mitteln erfordere. Rachdem von Regierungsseite erklärt worden war, daß gerade heute beim Reichskanzler eine Besprechung über die Erwerbslosenfrage! stattfinde, einigte sich der Ausschuß dahin, beim Reichsarbeitsministerium anzufragen, ob der Arbeitsminister bereits für Freitag die nötigen Unterlagen und Erklärungen abgeben könne. Daß den Erwerbslosen geholfen werden müsse und zwar noch mehr als bisher, war einmütig die Auffassung des Hauses. Bon einer Beschlußfassung wurde jedoch heute aus den angegebenen Gründen abgesehen.
Der Rechtsausschuh des Reichstages setzte seine Verhandlungen über die Fürstenabfindung fort. Ministerialdirektor Dr. Reu- maier gab über die veimogensrechtliche Auseinandersetzung des bayerischen Staates mit dem vormals regierenden Königshaus Auskunft. Zur Durchführung der Auseinandersetzung und auf Grund gütlichen llebercinkornmens wurde durch Landesgeseh ein Fonds mit der Bezeichnung „Wittelsbacher Ausgleichfonds" errichtet. Dem Wittelsbacher Ausgleichfonds wurden neben Mobilien und Smmobilien ein Kapital von 40 Millionen Papiermark überwiesen. Außerdem erhielte^ 20 Millionen Papiermark die Mitglieder deS früheren Königshauses für ihren Verzicht auf ihre Ansprüche an den Bestandteilen öffentlicher Sammlungen, soweit sie aus Wittelsbacher Haus- besitz stammten.
Auf eine Frage teilte drr Vertreter Bayerns mit, daß Aufwertungsansprüche hiv


