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Ti-tzener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)

Nr. 297 Zweites Blatt

Sozialversicherung und Beoölkerungspolitik Don Georg Streiter, Berlin.

Mitglied deS Reichsgesundheitsrates und des Preußischen LanDeSgesundheitsrates.

Nachdem jetzt ein gervissec Abschluß der all­gemeinen Reform der Reichsversicherungsordnung, der Angestelllenversicherung und der Knapp­schaftsversicherung erreicht worden ist im ein­zelnen wird noch manches nachzuholen sein, erscheint eS angezeige. weitere Kreise auf die systematische und typische Hervorhebung deS neu­zeitlichen Gedankens einer Ausdehnung der Lei­stungen der deutschen Sozialversicherung unter Berücksichtigung der Bevölkerung-Politik, nament­lich deS Nachwuchses und seiner Erhaltung, hinzuweisen. GS ift im allgemeinen viel zu wenig bekannt, wie umsangrelch in dieser Hinsicht die Sozialversicherung in Familien mit freien Kindern zu helfen in der Lage ist.

So sind vor allem Kinderrecht und Kinderversorgung jetzt in der Unfall-, KnappschaftS-, Invaliden- und Angestelltenver­sicherung einheitlich geregelt. Es muh dabei er­wartet werden, dah auch die Krankenkassen ihre durch die Satzungen geregelte Kinderfürsorge den neuen Bestimmungen anpaffen.

Der Begriff .Kind" in der Sozialversiche­rung ist nunmehr wie folgt festgelegt worden. unZ> zwar weitgehender alS im bürgerlichen Recht. Es gelten als Kinder:

1. Ine. ehelichen Kinder:

2. die für ehelich erklärten Kinder:

8. die an Kindesstatt angenommenen Kinder: 4. die unehelichen Kinder eines männlichen Dersicherten, wenn seine Vaterschaft fest- gestellt ist:

5. die unehelichen Kinder einer Versicherten: 6. die Stiefkinder und Enkel, wenn sie vor Eintritt des Versicherungssalles von dem Dersicherten überwiegend unterhalten find.

Das ReichSverficherungsamt hat erst ganz kürzlich zu der neuen weitgehenden Degriffs- besttmmung der unehelichen Kinder die sehr wichtige Entscheidung gefällt, die die Rechts­lage der unehelichen Kinder im allgemeinen und auch der Dormundschastsbehürden ganz wesent­lich erleichtert. GZ vertritt in dieser Entscheidung den Standpunkt, dah die Vaterschaft auch von den Instanzen der Sozialversicherung festgestellt werden kann. Der sehr umständliche Weg eines vorher abzuschliehenden Zivilprozesses oder einer gerichtlichen oder notariellen Vaterschaftsaner- tennung ist demnach zum Beispiel zur Erlangung einer Waisenrente in der Unfall- oder Inva­lidenversicherung nicht mehr erforderlich.

Diese Waisenrenten endigen zwar jetzt in der Unfall- und Invalidenversicherung (wie auch in der Angestelltenversicherung) allgemein mit der Vollendung des 15. Lebensjahres. Gegen­über dem früheren Recht bedeutet das zwar in manchen Fällen eine Härte, da in der Inva­liden- und Angestelltenversicherung bisher die Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr gewährt wurde. Es darf dabei aber nicht ein groher Fortschritt des neuen Rechtes übersehen werden, der letzlich eine wesentliche Verbesserung für sehr viele Waisen bedeutet. Es tritt jetzt näm­lich eine Verlängerung der Waisenrente ein, wenn die Waise nach Vollendung des 15. Lebens­jahres Schul- oder Berufsausbildung genickt, für deren Dauer, längstens bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Ferner wird die Waisenrente weitergezahlt, wenn das Kind bei Vollendung des 15. Lebensjahres infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen auherstande ist, sich selbst zu erhalten, und zwar ohne zeitliche Begrenzung, solange der Zustand dauert, unter Umständen also bis zum Tode. Wenn einer dieser Um- stände in Betracht kommt, ist sofort der Unfall- Derufsgenossenschaft oDcr der Landes Versiche­rungsanstalt für Angestellte Mitteilung zu machen mit dem Antrag aus Weitergewährung der Rente über das 15. Lebensjahr hinaus, damit eine Unterbrechung der Rente nicht eintritt.

Auch wer Unfollrente, Invalidenrente oder Ruhegeld aus der Angestelltenversicherung be­zieht. erhält zu seinem Rentenbetrag einen Kinderzuschuh für jedes Kind, im allge­meinen unter folgenden Voraussetzungen: das Kind (immer nach der oben mitgetcilten erweiter­ten Begriffsbestimmung) darf das 15. Lebens­jahr noch nicht vollendet haben. Mer auch hier wird darüber hinaus die Kinderzulage ge­währt. solange das Kind in Schul- oder Be­rufsausbildung ist und der oder die Versicherte das Kind überwiegend unterhält, ferner auch, solange das Kind infolge körperlicher oder geisti-

Gießener Stadttheater.

Hermann Ltcingocttcr:Frau Hotte."

Gestern nachmittag gab es im Theater ein groheS Gewimmel und Stimmenschwirren. L'chen und Jubeln, andächtiges Staunen und fröhl ches Händeklatschen, und ganz zuletzt, als der Hahn gekräht hatte, und die Pechtrine über und über schwarz und garstig besudelt heimgekehrt war aus Frau Holles Reich, da haben wir sogar einen Heinen Schluchzer gehört. Aber der war ge­schwind vergessen und übertönt, als zum guteiq End« die alle, weihnachtliche Weise zu klingen anhob: .Stille Rächt, heilige Rach:." Und viele glänzende Kinderaugen schauten selig in den brennenden Lichterbaum.

Ein Märchenspiel für grob und klein, vom Intendanten oteingoettcr in 11 Bildern, nebst Dorspiel und Rachspiel, der Geschichte von der Frau Holle nachgedich'.et, die uns allen aus den Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm wohlvertraut ist. Und es war zum Stau­nen, was es alles zu sehen und zu hören gab: da war der Hof der Witwe Rauscheboll mit Hund und Hahn und dem Brunnen Dorrn Haus. Und da war die stolze, faule Trine und die gute, fleißige Marie, die sich am Spinnrad Den Finger ritzte und der Spindel nachsprang, die in den Brunnen gefallen war. Auf dem Rücken eines grohen F.sches kam sie ins Wunderland geschwommen. Frösch' und Salamander brachten sie zu Frau Holles Häuschen: und siehe, da war auch der Apfelbaum. der geschüttelt sein wollte, und die Brote im Backofen, die verbrannt wären, wenn sie die Marie nicht herausgeholl hätte. Und Dlumenelfen kamen zu Tanz und Spiel, und als die Marie Heimw^ bekam, und wieder

ger Gebrechen auherstande ist. sich selbst zu unterhalten und der Derficherte Da3 Kind über- wiegend unterhält. Es sei jedoch hervorgehoben, dih in der Unfallversicherung diese Kinder­zulage nur gewährt wird, wenn (neben der Erfüllung dieser Vorbedingungen) der Unfall­verletzte ein Schwerverletzter (Schwer­beschädigter) ist. allo eine Rente von 50 oder wehr vom Hundert der Dollrente oder durch mehrfachen Rentenbczug aud der Unfal.verliche- rung insgesamt mindestens 50 vom Hundert der Dollrente bezieht.

In allen drei großen Zweigen der Sozial- versi cherung besteht hinsichtlich der H ö ch ft- grenze der Leistungen nunmehr einhcll ich die Bestimmung, dah die Gesamtbezüge der Hinter­bliebenen 80 vom Hundert des Einkomm des Dersicherten nicht übersteigen dürfen. In der Knappschaftsversicherung ist der durch­schnittliche Verdienst der höchsten Lohngruppe, der der Drrsicherte angehört hat, maßgebend. In der Invalidenversicherung richtet sich die Derechirung nach dem Iahresarbeits- verdienst, den in der gleichen Gegend ein ge­sunder Arbeiter derjenigen Berussgruppe er­zielt, der der Versicherte nicht nur vorüber­gehend angehört hat. In ter Angestellten- versicherung kommt für diese Berechnung der Derdienst der höchsten Gehaltsllasse in Be- tvacht. der der Derficherte nicht nur vorüber­gehend angehört hat. Beim Ausscheiden eines Hinterbliebenen aus der Versorgung erhöhen sich in allen Versicherungen die Ö.-famtrenten bis zum zulässigen Höchstbetrage.

Bezüglich der W o ch e n h i l f e sind mit Wir­kung vom 1. Oft ober 1926 ebenfalls neue Be­stimmungen in Kraft getreten. muffen jetzt durch die Krankenkassen an we bliche Versichere gewährt werden:

1. bei der Entbindung oder bei Schwanger- schaftsbcschwerden Hebammenhilfe. Arznei und kleinere Heilmittel sowie, falls es er­forderlich wird, ärztliche Behandlung:

2. 10 Mark als einmaliger Beitrag zu den sonstigen Entbintungslosten und bei Schwangerschaftsbeschwerden: 6 Mark, falls eine Entbindung nicht stattfindet:

3. ein Wochengeld in Höhe des Kranken­geldes, jedoch mindestens täglich 50 Pf., für vier Wochen vor und sechs Wochen nach der Riederkunft:

4. falls die Wöchnerin sttlll, ein Stillgeld in Höhe des halben Krankengeldes, je­doch mindestens 25 Pf. täglich für zwölf Wochen nach der Riederkunft.

Die eingetretene wesenlliche Reuerung be­steht darin, daß jetzt unentgeltliche Hebammen- hllse, Arznei und kleinere Heilmittel durch die Krankenkassen gewährt werden. Bisher war näm­lich nur ärztliche Behandlung zu gewähren. Das Wochengeld, das bisher für vier Wochen erst bei der Entbindung fällig wurde, werd jetzt schon vier Wochen vorher gezahlt, damit die Wöchnerin, die meist infolge der Schwanger­schaftsbeschwerden <ie Arbeit einstellen muß, nicht ohne Barmittel ist. Das Wochengeld vor der Entbindung wird anstatt für vier, für sechs Wochen gezahlt, wenn die Schwangere während dieser Zeit keine Beschäftigung gegen Entgelt aus übt und vom Arzte festgestellt wird, daß die Entbindung voraussichtlich innerhalb sechs Wochen stattfinden wird. Die Hebamme er­hält für alle - Verrichtungen und Aufwendungen 36 Mark, bei Mehrgeburten (Zwillinge) 40 Mark. Die Gebühr wird von der Krankenkasse unmittel­bar an die Hebamme gezahlt. Weitere Ansprüche an die Wöchnerinnen dürfen die Hebammen nicht stellen. Falls die Entbindung ohne Zu- ftimmung der Kasse in einem Wöchnerinnenheim stattfindet und die von der Kasse gebotene Hebammenhilfe nicht in Anspruch genommen wird, erhält die Wöchnerin den Betrag von 36 bzw. 40 Mark.

Die Ehefrauen, sowie die Töchter, Richten und Pflegetöchter des Versicherten, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben, erhalten als Aamllienhilfe die gleichen Leistungen wie die versicherten weiblichen Personen, nur ist hier

Wochengeld auf 50 Pf. und das Stillgeld au, 25 Pf. täglich festgesetzt. Voraussetzung für den Bezug sowohl der Wochen- und Familien­hilfe ist auch jetzt noch, daß die versicherte Person in den letzten zwei Jahren vor der Riederkunft mindestens zehn Monate, im letzten Sa^re vor der Riederkunft aber mindestens sechs Monate einer Krankenkasse angehört hat. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein! Der Anspruch auf Erwerbslosenunterstühung ruht bei Bezug von Wochengeld für die Wöchnerin selbst. Da­gegen soll nach einer eben vom Reichstag be­schlossenen gesetzlichen Bestimmung in Zukunft auf die Erde wollte zur Witwe Rauscheboll und der Stiefschwester Trine, da wurde sie reich belohnt, und der Hahn schlug mit den Flügeln, als sie wiederkam. und schrie: Kikeriki, die Goldmarie ist wieder hiel Und dann erlebten wir die seltsame Reise durch den tiefen Brunnen noch einmal, denn wie sich jedermann er­innern wird die Trine ließ das Glück deo fleißigen Schwester nicht ruhen, und sie sprang auch in den Brunnen: aber es ging ihr jämmerlich (das brauchen wir gar nicht zu erzählen. denn es versteht sich von selbst, weil sie so faul war), und am Ende war alles wieder gut, und die Marie und der Peter wurden ein glückliches Paar.

Unter der Leitung von Steingoetter und D o l ck. die das Ganze mit viel Liebe und Sorgfall einstudiert hatten, sahen wir reizende Märchenbilder (Dekorationen von Löffler: Beleuchtung: Keim), erst das Anwesen der Witwe Rauschebott, dann den Brunnenschacht mit Seesternen und Fischen. Fröschen und Mol­chen, und zuletzt den Feengarten vor Frau Holles Häuschen. Lina O l d i n i hatte die Tänze der Frösche, der Elfen und der Hirschhvrnlä^er ein- geübt, die allen Leuten, den jungen und den allen, wohlgesielen. (Mer zum Tan; der Frösche im Brunnen wäre am Ende eine einfache Me­lodie zu finden, die den kindlichen Ton und ben Märchenstll besser trifft, als die Gase Haus­musik, die Den grünen Reigen begleitete.)

2IHc Mitwirkenden waren in fröhlicher Stim­mung bei der Sache: Ingeoorg Scherer (Gold- marie) und Moje van Walten (Pechtrine), Maryela Baumann (Frau Holle), Hanke (Peter), V o l ck (Gevatter Kunz). L. Iüng- l i n g (Rauschebott), 21. Marcks (Muhme Kräuterweiß), Goll und Gehre (die Dauern

dem erwerbslosen Ehemann nicht mehr die Hälfte des Wochengeldes auf feine Erwerbstt>ienunter- stuhung angerechnet werden.

Sinnlanö unö die Zowset-llnion

Don E. Mukden.

Mll dem dieser Tage von der Presse ge­meldeten Abbruch der finnifch-russischen Der- tragsvcrhandlungen schließt sich, wenn man so jagen darf, Der negative Kreis der mißglückten Jkrfucßc Der Sowjet-Union, mit Den Ran d - staaten an der Ostsee zu einem geregelten Modus zu gelangen, nun.nchr zusammen: mit der einzigen kennzeichnenden Ausnahme von Li­tauen, sind die Versuche bisher sämtlich gc- scheiiert. Die Regel bei den Ostscestaaten, die Die Verhandlungen mit ihnen für die Sowjet-Union An einemVersuch an einem untauglichen Ob- jeft machten, ist zunächst die Zugehörigkeit dieser Staaten zum Völkerbund, in Dem sie gerade angesichts des Mißtrauens gegen Ruß» land einen Echirmherrn und Hort ihrer jungen Unabhängigkeit erblicken. Bei ßilaucii ist hin­gegen wegen der Entscheidung des Botschafter- rats vom 15. März 1923. durch Die das W il- nacr Gebiet Polen zugcsprochen wurde, das innere Verhältnis zum Völkerbund zwiespältig. Darin liegt der Grund des Scheiterns Der Heu- tralitätsvertrage zwischen diesen Staa­ten und Der Union, da eine solche Reutralität in absoluter Form, wie sie die Union verlangt, Dem SanktionSrecht des Völkerbundes widersprechen würde. Die Whängigkeit vom Völkerbund tritt um so plastischer hervor, als diese Staaten, die in dem sog.Berliner Vertrag" von Deutsch­land sich vorbehaltene Entscheidung in jedem Einzelfall. ob die Notwendigkeit einer Sanktion vorliegt, für sich nicht zu beanspruchen wagen. Darin liegt ferner em Hemmnis für Schieds- gerichts Verträge zwischen den Baltischen Staaten, die atte Sireitigkeiten dem Völkerbund zur Entscheidung vorlegen möchten, und der Union, die diese richterliche Instanz nicht aner­kennen will. Gegen einen Freundschaft s» vertrag nach litauischem Muster endlich, dem­zufolge anderweitige Vertrage ohne die Zustim­mung Der Union nicht abgeschlossen werben sollen, sträuben sich aber Die neuen Staaten aus Dem Gefühl ihrer Unabhängigkeit heraus.

Alle Diese Gründe: das Mißttauen gegen Sowjetrußland, die Zugehörigke t zum Völker­bund und das Unabhängigkeitsstreben sind nun ganz besonders bei Finnland ausgeprägt und sie bedingen zum guten Teil Die gesamte finnische Außenpolitik.Sämtliche außenpolllischen Pro­bleme Finnlands", sagt z. D. Johannes Och- quist (Suomi-Finnland, 1925, <5.68),hängen mehr oder weniger mit Rußland zusammen in dem Sinne, daß sie durch die Rachbarschaft mit diesem Reiche die ihnen anhaftende Unsicherheit und Gefährlichkeit erhalten. Erst wenn Rußland ein Rechtsstaat geworden und als solcher sich be­währt hat. wird man in Finnland an eine Außenpolitik denken können, die nicht den Cha­rakter eines nerDenau'ribenDen Vorposten stehens hat. Angefangen von der Aalandf rage bis in die letzten Stadien Der Randstaatenkonv.niionen ist es Immer RußlanD. das teils indirekt der Grund oder direll der bewußte Erreger aller außenpollli­schen Sorgen Finnlands ist."

Um diese .außenpolitischen Sorgen" die freilich m der Aalandsrage ihren Grund auch in Schwc den hatten sich zu erle ch- tern. wandte sich Finnland, das am 16. De­zember 1920 in den Völkerbund eintrat, bereits im folgenden Jahre an diesen, um d e Aaland- frage zu schlichten. Mein die Entschedung des Völkerbundes, die die Inseln F nnland zusprach, wurde von dem Sowj tound nicht anerkannt. Ende desselben Jahres 1921 rief Fi-mland abermals die Hilfe Genfs an in der Frage O st k a t e - liens, das nach dem Dorpats Friedensvertrag zwischen Finnland und Sowjetrußland (14. Ok­tober 1920) bei Di fern verblieben war. in Dem aber ball) eine finnische Irredenta-Bewogung ausbrach. Die in Finnland selbst großen Anllang sand. Mein zu irgendeiner Entscheidung des Völkerbundes ist es in d eser Frage überhaupt nicht gekommen, da Sowjetrußland von vorn­herein es ablehnt, sich der Schiedsgerichtsbar­keit Genfs oder auch des Haag zu unterwerfen. Und daß auch bei Dem Abbruch Der gegenwär­tigen DerhanDlungen mit der Sowjetunion über einen Garantiepakl d e Desorgn s Finnlands, nicht in Widerspruch mit Dem Völkerbund zu kommen, mit ausschlaggebend gewesen ist, gab Der finnische Außenminister in ein'm neuerdings vonHu'vl.dstadsbladet" ve.öjfentiichten Inter­view offen an.

Hasensrah und Löffelstiel), endlich Eu'anne He hm und Kurzhofs, die guten Großeltern.

Sie Kinder, sie hörten es gerne: und heute Nacht wird wohl in manchem Kindertraum Der Hahn gekräht haben, und Die Goldmarie noch einmal in den tiefen Brunnen gestiegen sein.

Dr. Th.

Hochschulnachrichten.

Der Ordinarius der allen Geschichte an Der Universität Freiburg i. B. Geh. Rat Prof. Dr. Ernst F a b r i c i u s ist von der preußischen Akademie Der Wissenschaften zum korrespondie­renden Mitglied ihrer philosophisch-historischen Klasse gewählt worden. Der ordentliche Pro­fessor Der Greifswalder Universität Dr. Walter Kolbe hat einen Ruf an d.e Universität Freiburg i. D. aus Den Lehrstuhl Der alten Ge'chichte als Nachfolger vor Geh. Rat Ernst <5'abncjus erhalten. Der Wiener Physio­loge Prof. Dr. Arnold D u r i g hat Den an ihn ergangenen Rus an die Un.oerfität Berlin

^^chfolger DD1 Fr^nz Hofmann abgelehnt. Prof. Dr. Norbert Krebs in Freiburg i.D. hat den Ruf auf den Lehrstuhl der Geo­graphie an der Universität Berlin als Nach- folger von Geheimrat Penck angenommen. 2>er nichlbeamtete außerordentl che Professor an Der Universität Bonn Dr. Theodor Eris- m a n n hat einen Ruf als ordentl cher Professor der Philosophie an die Universität Innsbruck erhalten und angenommen. Der durch die Berufung des ordentlichen Professors Dr. Äoebe nach Leipz g freigewordene Lehrstuhl für Mathe­matik an der Un versität Jena ist dem ordent­lichen Professor Dr. Robert König in Mün­ster zum 1. April 1927 angeboten worden.

Montag, 20. Dezember (926

Schon diese also frühzellig sich zeigende (Sr- gebniölvsigkeit aller mit Dem Völkerbund ver­knüpften Lösungsversuche gegenüber dem großen Nachbarreich Durfte Der finnischen Außenpolitik Die Notwendigkeit beweisen, eine andere, realere Gewähr für Die staatliche Unabhängigkeit und Sicherheit Finnlands zu suchen. Damit berühren wir Das Problem Der finnischen Bündnis- beftrebungen. Die aber einen so eigenartigen Verlauf genommen haben, weil letzten Endes Doch jener oben erwähnte, dritte Faktor Der finnischen Außenpolitik Das Unabhängigkeits­streben. gesteigert bis »ur politischen Eigenbrö- Dclci (gleichsam ein Spiegel Des inneren Volks- charakters) Den Ausschlag gab.

Geopolitisch unD historisch liegt FinnlanD (da Die Sowjetunion als Gegner ausscheidet) zwischen Schweden und Den Baltischen Rand- staaten, und es ist daher natürlich, daß Zinn- lanDs BünDnisbestrebungen nach diesen bn>?n Richtungen hin verlaufen. DaS Lharakteriftische ist aber. Daß Die finnische Außenpolitik bis auf Den heutigen Tag weder nach Der cinefi noch nach Der anderen Seite hin Anschluß fan\ Finn­land wandte sich an Schweden hil csuchend bereits in Dem Bürgerlrieg zwischen Den Roten und den Weißen im Jahre 1913, au4 Dem es erst durch iic Hilfe Deutschlands hinauslam. Daß Schwe­den durch Versagen seiner Hllse in Finnland eine Animosität gegen sich erregte, war natür­lich: ebenso, daß die Begünstigung der schwe­dischen Irredenta auf den Aalands-Inseln durch Schweden diese Animosität neu aussrischte. Ge­kränkt wandte sich nun Finnland mit Eifer Dem Gedanken des Randstaatenbundes zu. An einer vorbereitenden Randstaatenlonserenz in Dilderlinghos bei Riga hatte sich Finnland übrigens schon im Jahre 1920 beteiligt. Mit Der erwähnten Wendung gegen Schweden traten aber Die Verhandlungen in ein aftiveS Stadium ein und am 17. März 1922 schloß der finnid,xe Außenminister Ho 1 sti mit den Vertretern Der Randstaaten in Warschau ein militärisches Abkommen ab. Da trat aber, am 11. Mai Des­selben Jahres, der finnische Reichstag dazwischen, Der mit 119 Stimmen gegen 54 be­schloß, zwar Die Interpellation wegen Dieses Wlommens, nicht aber dieses selbst zu beraten. Daraufhin demissionierte die ganw Regierung. Von Dieser Niederlage vermochte sich die kckndnis- freundliche Bewegung in Finnland bis zur Ge­genwart nicht mehr zu erholen. Selbst nach Jah­ren, als Anfang 1925 in Helsingsors eine Kon­ferenz Der Außenminister der Ostseestaaten zu- fammentrat, zeigte sich Die gesamte finnische Presse, von Dem sozialdemokratischen Arbeits­blatt bis zum konservativen Organ Der Schwe- tisch-FinnenSvenska-Pressen" einmütig in der Ablehnung eines militärischen Bündnisses mit Den Randstaaten. Hier sprach sich eine Politik Der Vorsicht aus, Die es vermeiden wollte, durch Die Aktualisierung Des militärischen Gedankens die Feindseligkeit in Der Sowjetunion zu steigern, wobei noch besonders ins Gewicht fiel, Daß als Vorkämpfer Der BündniSidee Polen austrat, so Daß außer RußlanD auch Die Beziehungen zu Dem befreunDeten Deutschland durch Den Abschluß einer Militärkonvention getrübt wer­den könnten. Alles in allem war es wenn nicht eine insulare, so Doch eine ßafbinfulare Politik. Die sich lieber vor dem Kontinent mit feinen! Verwicklungen zurückzieht. Noch im Herbst D;3 gleichen Jahres 1925 erfolgte die Absage Finn­lands an die Konferenz von Reval, auf Der Die so oft schon ventilierte 3Dee des Randstaa- tenbundes wieder einmal aufs Tapet gebracht werden sollte. Die halbinsulare, flan'inabifd>c Orientierung schien bereits die Wege für einen Dund mit Schweden zu ebnen. Die alten Fehden waren mit der Zeit ganz oder dock) zum Teil vergessen. Unö eS mutete nicht wie ein Zufall, sondern wie ein politisches Symbol und Symptom an, daß gleichzeitig mit jener Absage an Die Randstaatenkonferenz in Reval ein V.- such Der schwedischen Flotte in den Gewäsftm Finnlands stattfand unter Beteiligung des schwe­dischen Königs und des schwedischen Qlußennüni- sters, eine Demonstration, Die als ein Sich- WieDersinden zweier Völker, Die einst 600 Jahre lang einem und demselben Staat angehörten. gefeiert wurde. Das Ganze blieb aber auch nur eine feierliche Demonstration, ohne politische Fol­gen. Es trat abermals eine Wendung in Der finnischen Außenpolitik ein, nicht ohne den Ein­fluß Englands, Das es wohl nerftan"', aus den finnischen Wehrbestrebungen einen Vorteil für seine Rüstungsindustrie zu ziehen.

Hier berühren wir einen Punkt, in Dem Die finnische Außenpolitik au'S engste mit Der Innen­politik zusammenhängt: Die ru sische Gefahr wir) in FinnlanD nicht nur alS eine äußere, sondern im eminenten Sinne auch als eine innere Gefahr

Der Privatdozent an Der Lln.versität Berlin, Geologe bei Der preuß sehen Geologischen L:n^ des anstatt, Dr. Karl Schloßmacher, hat Den 2tuf auf den Lehrstuhl Der Mineralcg e und Petrographie an der ttn versität Königsberg als Nachfolger von Prof. W. Eitel ang nommen. Ernannt wurde der nichtbeamtete außer­ordentliche Professor an der ttn versität Berlin Dr. Alfred G ü 11 i ch zum ordentl chen Prosesior für Oßren-, Nasen- und Halskrankheiten an Der Universität Greifswald als Nachfolger von Prof. W. Brüning. Einen Ruf an Die deutsche Universität Prag als Nachfolger von O. Pifsl hat Prof. Güttich ab gelehnt. Der D rek'.or und CphoruS des P red ig erlern in ar S in Witten­berg D. Waldemar Ma cholz hat Den an ihn ergangenen Ruf als Professor Der praktischen Theologie an die Universität Jena als Nach­folger des Geh. Rats Prof. D. Thümmel ange­nommen. Der ordentliche Professor an der Uni­versität Frankfurt a. M. Dr. jur. Max Pagen st echer hat einen Ruf auf den neu­errichteten Lehrstuhl für Zivilprozeßrecht an Der Universität Hamburg erhalten. Prost Dr. Otto M a u 11 ist vom Hessischen Landrsamt für Dildungswesen auf die Dauer von vier Semestern beauftragt worden, an Der Technischen Hochschule in Darmstadt Vorlesungen über Die Ruitur- geographie des Auslandes zu halten. - Prof. Dr. Alfred Weber hat Den an ihn ergangenen Stuf, den neu errichteten Lehrstuhl für Soz o- logie an der Hamburger ttn.versität zu besetzen, abgelehnt. Der ordentliche Professor der Philosophie an der Philosophisch-theologischen Hochschule in Di Hing en a. D. (Bayern) Dr. phist Matth.aS Meier hat Den vor einiger Feit an ihn ergangenen Ruf an die Technische Hochschule in Darmstadt angenommen.