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vr. 67 Erster Blatt
176. Jahrgang
Samstag, 20. März 1926
Gießener AMger
General-Anzeiger für Oberhessen
Vrvck mtd Verlag: vrühl'sche Unwersititts-Vuch- und Steindruckerei R. Lange in Sietzen. Schriftlettung und Geschäftsstelle: Zchulstratze 7.
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Kompromiß oder Volksentscheid.
Der Artikel 78 der Reichsverfassuna bestimmt in feinem Absatz 8: „Ein Volksentscheid ist herbeizuführen, wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs stellt. Dem Volksbegehren muß ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf zugrunde liegen." Auf Grund dieser Versassungsbestimmung haben Korn- munisten und Sozialdemokraten das Volksbegehren auf entschädlgunvslose Enteignung der ehemaligen Fürsten, ihrer Familien und Familienangehörigen zugunsten der Erwerbs- losen, der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, der Sozial- und Kleinrentner, der Jnflationsopfer, der Landarbeiter und Kleinbauern durch Zuwendung von Geld und Schaffung von Fürsorgeheimen und Siedelungen usw. eingeleitet. Am 17. März sind die Eintragungslisten geschlossen worden. Soweit sich bis jetzt überblicken läßt, ist die oerfassunasmäßig notwendige Zahl der Eintragungen (etwa vier Millionen) erheblich überschritten worden. Damit ist der Reichsregierung nach dem oben schon erwähnten Absatz 3, Artikel 73 der Reichsverfassung, die Der- pflichtung auferlegt, den von den Antragstellern aus- gearbeiteten Gesetzentwurf „unter Darlegung ihrer Stellungnahme dem Reichstag zu unterbreiten." Nimmt der Reichstag den Entwurf unverän- dert an, so heißt es in der Verfassung weiter, so findet ein Volksentscheid nicht statt. Daran kann natürlich bei der auaenblicklichen Zusammensetzung des Parlaments nicht im entferntesten ae- dacht werden, auch bann nicht, wenn man den begehrten Gesetzentwurf als nicht verfassungändernd ansieht, was gegenwärtig noch strittig ist. Lehnt der Reichstag also den Entwurf ab oder trifft er Aen- derungen irgendwelcher Art, so ist automatisch der Volksentscheid über den Entwurf einzuleiten.
Parallel zu der sozialistisch-kommunistischen Aktion des Volksbegehrens liefen die Verhandlungen der bürgerlichen Parteien, die die äugen- blickliche Reichsregierung tragen, über die Verbesserung eines vom Reichsjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurfs mit dem Ziel, die Vermögensausein, anderfetzung zwischen Ländern und Fürsten nicht lediglich nach privatrechtlicken Gesichtspunkten durch die ordentlichen Gerichte behandeln zu lassen, son- dem einem aus Laien und Richtern zusammengesetzten Sondergertcht nach Maßgabe der Billigkeit unter weitestgehender Berücksichti- gung der öffentlichen Interessen zur Entscheidung zu unterbreiten. Die Verhandlungen der Regierungs- Parteien endigten kurz vor der Abreise des Reichskanzlers nach Genf mit einem sog. Kompromiß- en tro u r f, dessen Einzelheiten wir bereits früher mitgeteilt und besprochen haben. (Nr. 56 des G. A. vom 8. März.) Wir haben dabei nicht verhehlt, daß uns einzelne Punkte des Entwurfs weit über das Ziel eines gerechten Ausgleichs und die Richtschnur der Billigkeit hinauszuschießen scheinen, daß es nicht bloße redaktionelle Schönheitsfehler find, die bei einer Durchberatung in den Ausschüssen und im Plenum des Reichstags, ohne neue langwierige Er- örterungen ausgemerzt werden können. Trotzdem scheint uns dieser Kompromißentwurf nicht nur die Gegebene Platform, auf der sich alle bürgerlichen Parteien einigen sollten, sondern auch ein Vorschlag, dem auch die Sozialdemokratie beistimmen könnte, wenn sie sich der zahlreichen Vergleichsvorfchläge erinnert, die sozialistische Länderminister aus freien Stücken mit einer Reihe von Fürstenhäusern geschlossen haben.
Soweit ist es allerdings noch lange nicht. Auf der Reckten lehnen vorläufig noch neben den Völkischen, die wie die Kommunisten ja für eine Einigung auf die Kompromißformel nicht in Betracht kommen, auch die D e u t s ch n a t i 0 n a l e n den Entwurf der Regierungsparteien ab, weil er ihnen zu weit in das private, verfassungsmäßig geschützte Eigentumsrecht der ehemaligen Landesherren eingreift. Wir können ihnen sachlich kaum widersprechen, empfehlen aber vor dem Entschluß für eine glatte Ablehnung die Ergebnisse des Volksbegehrens einer sorgfältigen Nachprüfung.
Für das Volksbegehren fetzten sich ein die Kommunisten, die Sozialdemokraten und die angeblich politisch neutralen Freien Gewerkschaften. Alle anderen Parteien hatten Stimmen thal- t u n g proklamiert. Um diese Beschlüsse der Partei- oorftänbe nicht gekümmert haben sich einzelne Gruppen im bemokratischen und Zentrumslager, an der Agitation für das Volksbegehren beteiligten sich 'rotz der anderslautenden Parole ihrer Parteivorstande auch eine Reihe demokratischer Blätter. (Eine genaue Prüfung des Ergebnisses des Volksbegehrens und ein Vergleich mit den Zahlen der Wahlgange zur Reichspräsidentenwahl im Frühjahr 1925 ergibt, daß die Sozialdemokraten und Kommunisten allein die Summe der Eintragungen, die man auf mehr als acht Millionen schätzt, nicht hätten erreichen können. Sie haben Zuzug aus dem bürgerlichen Lager gehabt, und zwar nicht - nur von Demokraten und gewerkschaftlich organisierten Zentrumsleuten, sondern auch von noch weiter rechts. Das nimmt keinen wunder, der beobachten konnte, welche Verwirrung und Unklarheit gerade in den Kreisen des rechtsstehenden Bürgertums über die politische und rechtliche Seite der zur Debatte stehenden Frage herrschte. Es ist ja psychologisch leider nur allzu verständlich, daß weite fireife unseres Volkes unter Ausschaltung aller sachlichen Gesichtspunkte rein gefühlsmäßig on die Frage der Fürstenabfindung herangetreten sind, und daß aus dieser Einstellung heraus, namentlich viele Frauen, aber auch viele Rentner und Pensionäre, deren mühsam aufgebaute Existenz Krieg und Inflation vernichtet Haden, der maßlosen und verlogenen Propaganda der Kommunisten zum Opfer gefallen sind, besonders da vereinzelte über- tricbene Forderungen von Fürsten dieser Agitation den Boden hatten bereiten helfen. Die völlige Unkenntnis der vorliegenden staats- und privatrecht-
Die Arbeitszeitkonferenz in London.
Die fünf Arbeitsminister haben am 19. März in London das Protokoll über d i e Aus- legung des Washingtoner Abkommens unterzeichnet. Zu einem Vollzug waren die Arbeitsminister nicht befugt, sondern nur baxu, die übrigen Konferenzmitglieder aufzufordern, gefälligst den ersten Schritt zu tun. t)at das Washingtoner Abkommen überhaupt die Bedeutung, die ihm vielfach zugelegt wird? Zunächst ist darauf zu verweisen, daß Deutschland an den Ver- Handlungen im Oktober 1919 nicht mitgewirkt hat. Auch die Vereinigten Staaten, die damals schon schlüssig waren, den Friedensvertrag von Versailles nicht zu vollziehen, haben an der ersten Hauptversammlung des Internationalen Verbandes der Arbeit nicht teilgenommen. Diese Hauptver- sammlung hat das Washingtoner Abkommen geschlossen, dessen Kernsatz für alle öffentlichen und privaten Unternehmungen eine Arbeitszeit von 48 Stunden für d i e Woche festlegen will. Indessen sieht das Abkommen als solches A u s- nahmen vor, ganz abgesehen von der General- flaufe! in Artikel 14, die |cbc Regierung ermächtigt, im Kriegsfälle ober bei anderen die Landessicherheit gefährdenden Ereignissen die Bestimmungen des Uebereinkommens aufzuheben. In dieser Lage wird Deutschland mindestens solange fein, als es über feine Lebenshaltungskosten hinaus die Milliarden für den Dawesplan aufbringen muß.
Wenn der Versailler Vertrag nicht auch einen Abschnitt über die Arbeit enthielte, auf Dmnd dessen das Internationale Arbeitsamt in (Senf gegründet worden ist, würde sich um das Washingtoner Abkomnren kein Mensch mehr kümmern. Allein an der Spitze des Internationalen Arbeitsamts steht der französische Sozialist Albert Thomas, der fein Amt so aussaht, daß es ständig einen Druck auf Deutschland auszuüben hat, um es zum Vollz ugdes Washingtoner Abkomnrens zu zwingen. In Frankreich steht der Achtstundentag auf dem Papier, was dem Internationalen Arbeitsamt keine Sorgen macht. Die Vereinigten Staaten kümmern sich überhaupt ni ch t um das Internationale Arbeitsamt, noch weniger um das Washingtoner Abkommen. Sie würden dabei auf den heftigsten Widerstand der Arbeiter und AMestellten stoßen, die sich die pe^önliche Freiheit, zu arbeiten und zu verdienen nicht nehmen lassen wollen. Die marxistische Lehre vom Klassenkampf hat in der Union keinen Boden gefunden. Die Arbeiter sind dabei nicht schlecht gefahren, denn heute sind sie es, in deren Reihen nch der größte Kapitalbildungsprozeh der Erde vollzieht. Soweit sich aus der Etlichen Statistik der Vereinigten Staaten ersehen läßt, wächst die Kapitallraft der Arbeiter und Angestellten viel mehr, als bie_ der großen Trusts und Monopole. Gewiß, die Löhne und Gehälter in den Vereinigten Staaten sind höher als in den europäischen Industrieländern. Das ist eine Folge der höheren Produktivität der Arbeit. Die Arbeiter in der älnion bejahen den Kapitalismus, was sich unter anderem darin ausdrückt. Shares usw. zu erwerben.
Hat Deutschland Ursache und Veranlassung, das Washingtoner Abkommen zu vollziehen? Es ist bei der Abfassung nicht gefragt worden, auch nicht, als einige Staaten zunächst den Versuch machten, dies Abkommen für ihre besonderen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse anzuwenden. Es ist ja auch klar, daß die Arbeitsbedingungen in Kleinasien oder Japan und China sich nicht mit den Arbeitsbedingungen der höchstentwickelten Industriestaaten Europas über einen Kamm scheren lassen. Japan hat beispielsweise das Washingtoner Abkommen schon vollzogen. Es hat sich aber soviel Ausnahmen gesichert, daß von einem Gesetz über bie Einführung der Achtstundentage nicht die Rede sein kann. Tatsächlich darf die Arbeitszeit für alle Arbeiter über 15 Jahre mindestens 57 Stunden in der Woche betragen. In der Rohseidenindustrie sogar 60 Stunden, was aller- diims alles nur auf dem Papier steht, da die Aeverschreitungen der gesetzlichen Arbeitszeit die Regel bilden.
lichen Verhältnisse und die praktische Unmöglichkeit für den Laien, sich in der komplizierten Materie zurechtzufinden und sich ein eigenes Urteil' zu bilden, führten dem Volksbegehren weitere Stimmen aus bürgerlichen Kreisen zu. Häufig konnte man auch aus bürgerlichem Lager die Auffassung hören, daß die Beteiligung am Volksbegehren ja auf keinen Fall schade, da ja das Volksbegehren nichts Endgültiges sei und man nicht wissen könne, ob der Kompromißentwurf als Gesetz durchgehe.
Für diese Stimmung tragen im wesentlichen die Deutschnationalen mit ihrer ablehnenden Haltung die Verantwortung. Wir sind überzeugt, daß sie aus dem Ergebnis des Volksbegehrens und aus der Tatsache, daß auch Anhänger ihrer Partei ihnen die Gefolgschaft versagten, beherzt und entschlossen die einzigmögliche Folgerung ziehen werden, sich nicht länger gegen eine Lösung zu sträuben, die alles andere als ideal ist — darin stimmen wir ihnen durchaus bei — die aber in der Praxis die Möglichkeit eines gerechten und billigen Ausgleichs der Interessen von Volk und Fürsten zuläßt und deren Annahme zwar nicht den Volksentscheid ohne weiteres verhindert, aber die Gefahr ausschließi, daß durch den Volksentscheid die entschädigungslose Enteignung und damit ein offenbares Unrecht Gesetz
Für Deutschland ist der Achtstundentag eine Zweckmäßigkeitsfrage. Wenn der Ertrag der wirtschaftlichen Arbeit nicht ausreicht, bie Lebensunterhaltungskosten eines Volkes zu decken, so muh versucht werden, diesen Ertrag zu steigern. Mit einer schematischen Erhöhung der Löhne, die dazu bestimmt ist, die Kaufkraft zu steigern, läßt sich keine Steigerung der Produktion, erreichen. Das Qohneinkommen ist ein Teil des Volkseinkommens aus wirtschaftlicher Arbeit. Es genügt mcht, daß zusätzliche Kaufkraft in Form höherer Löhne auf der einen Seite geschaffen wird, es ist vielmehr auf der anderen Seite erforderlich, daß das Angebot der Waren für die gesteigerte Rachfrage ausreicht. Die Waren müssen also da sein, da nur das verstärkte Angebot einen Druck auf die Preise ausüben kann. In Deutschland ist die Produktion heute noch immer ganz erheblich geringer als in der Vorkriegszeit. Der Fehlbetrag wirkt sich um so schärfer aus, als Deutschland nicht mehr über ein so hohes R e n t en e in kpm m e n verfügt wie 1913. England und Frankreich haben durch Krieg und Inflation nicht den furchtbaren finanziellen Aderlaß über sich ergehen lassen müssen, wie das bei Deutschland der Fall ist. Diese Tatsache muß notwendig die Stellung Deutschlands zum Arbeitszeitproblem bestimmen. Wenn die westlichen Industrieländer unter Umständen eine Senkung der Produktion aushalten können, Deutschland kann es nicht. Es muß den Kapi- talbildungsprozeß wieder aufnehmen können: es muh schließlich 2,5 Milliarden Mark für den Dawesplan bereitstellen. Ohne Einsetzung aller Arbeitsenergien ist das nicht zu leisten. Andernfalls wird die Lebenshaltung weiter sinken, denn schließlich kann ein Volk nur von dem leben, was es erarbeitet und verdient. Deutschland wird trotz des Washingtoner Abkommens das Arbeitszeitproblem nach seinem eigenen Ermessen und seinen eigenen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen losen.
Die Beschlüsse der Konferenz.
London, 19. März. (WTB.) Das Arbeitsministerium veröffenlicht die Beschlüsse der Inter- nationalen Arbeitszeitkonserenz über die Auslegung des Washingtoner Abkommens. Danach soll sich Artikel 1 der Washingtoner Konvention über die 48-Stundenwoche auf alle industriellen Unternehmungen beziehen, ganz gleich wieviel Personen in dem Unternehmen beschäftigt sind. Ausgenommen sind nur diejenigen Betriebe, in denen nur Mitglieder derselben Familie arbeiten. Der eigentliche Post-, Telegraphen- und Telephondienst soll den Bestimmungen des Abkommens nicht unterliegen, dagegen die Jnstandhattungs- und Ausbefferungsarbeiten.
Zu Artikel 2 ist beschlossen worden, daß die Arbeitsstunden die Zeit umfassen, während deren die Beschäftigten zur Verfügung des Arbeitgebers stehen. Zu Artikel 6b wurde vereinbart, daß die Höchstgrenze der Ueberstundenzahl durch die nationale Gesetzgebung bestimmt werden soll. Bezüglich der Entlohnung der Ueberftunben wurde beschlossen, daß die in Artikel 6 vorgesehene Mindestzusatzrate von 25 Proz. obligatorisch ist. Die 48 Arbeitsstunden in jeder Woche auf 5 Tage zu verteilen, oder in zwei Wochen auf 11 Tage, ist statthaft. Die Eisenbahnbetriebe sollen ebenfalls dem Abkommen unterliegen. Falls die Bestimmungen dec Artikel 5 und 6a den Bedürfnissen der Eisenbahn nicht entsprechen sollten, so ist eine notwendige Ueberstundenzahl erlaubt. Zu Artikel 11 wurde beschlossen, daß jede Regierung ver- pflichtet ist, den Artikel zur Durchführung des Ab- komens in ihre Gesetzgebung aufzunehmen. Ferner ist vereinbart worden — von Großbritannien unter Vorbehalt —, baß bie Bestimmungen bes Artikels 14, bie die Außerkraft, fetzung b e r 4 8 - S t n n d e n w 0 ch e regelt, nur im Falle einer Krise anzuwenben ist, bie bie nationale Wirtschaft berart in Mitleibenschaft zieht, daß sic die Existenz des ganzen Volkes bedroht, nicht ober bei Krisen, die lediglich einzelne Zweige der Industrie gefährden.
Auch die 2 0 z i a l b e m 0 k r a t e n Haden, bei Licht besehen, kein Interesse baran, einem Gesetzent wurf zum Siege zu verhelfen, ber ber erste Schritt Zur A b s ch a ffung des Privateigentums bedeuten würbe, einem Grunbsatz, ben sie zwar aus ihrer revolutionären Frühepoche noch *burd) alle Parteiprogramme schleifen, bem sie ja aber in ber Praxis seit langem Valet gesagt haben. And) sie werben, wenn sie einmal ben Blick für bie Realitäten miebergefunben haben, burch sachliche Mitarbeit bas Zustanbekommen bes Kompromisses fördern und der ultraroten Konkurrenz bie Volksverhetzung unb Bolksverwirrung zugunsten Moskaus neidlos überlassen.
Eine baldige Einigung aller sid) für eine Beruhigung und Entgiftung unseres innerpolitischen Lebens verantwortlich Fühlenden ist not. Das Kompromiß muß vor dem Volksentscheid unter Dach und Fach sein. Kommt der Volksentscheid vor ber Annahme bes Kompromisses, ist biefes e r l e b i g t, wie ber Volksentscheib auch ausfallen möge. Aber bie Frage der Fürstenabfindung wird auf diese Art nicht aus ber Welt geschafft, sie wird wie eine schwärende Wunde weiterfressen an unserem Volkskörper. Nur die baldige Annahme des Kompromisses burd) eine denkbar große Mehrheit der Parteien kann uns davor schützen. , y ,
Regierung und Parteien.
Bon der außenpolitischen Debatte im Reichstag.
Berlin, 20. März. (WTB.-Funkspruch.) Gestern mittag fand eine Besprechung der Reich s- regierung mit dem interfraktionellen Ausschuß der Regierungsparteien über die Genfer Verhandlungen statt, die mit einem eingehenden Bericht des Reichskanzlers unb bes Reichsaußen- nünifters eingeleitet würbe. Daran schloß sid; ein lebhafter Meinungaustausch, ber aber zu keiner Stellungnahme ber Vertreter ber Regierungsparteien führte, ba biefe erklärten, sie müßten erst auf Grunb dieser Aussprache mit ihren 5 r Optionen Fühlung nehmen. Die Fraktionen der Regierungsparteien werden nodi vor Beginn ber außenpolitischen Aussprache im Reichstag, bie für Montag endgültig festgesetzt worden ist, jufammentreten. Der Auswärtige A u s s ch ii ß des Reichstages soll vorher nicht mehr einberufen werden. Wie eine demokratische Zeitungskorrespondenz mitteilt, beabsichtigen die Regierungsparteien, im Laufe der außenpolitischen Debatte des Reichstages eine Entschließung vorzii- legen, in ber sie für bie Fortführung b e r Locarn.o »Politik eintreten. Es barf angenommen werden, baß auch bie Sozialbemokraten dieser Entschließung zustimmen.
Die Fraktionsführer der S 0 z i a l b e m 0 f r a ■ t e n unb ber Deutsch nationalen werden heute vormittag von bem Reichskanzler unb bem Reichsminister bes Aeußern empfangen werben. Die Vertreter ber Wirtschaftlichen Vereinigung sollen für heute nachmittag in die Reichskanzlei gebeten worben sein.
SchwierigeLageBriands.
Paris, 20. Vlärz. (511.) Die gesamte P. esse stimmt in der Beurteilung des Kammervotums vom Donnerstag dahin überein, daß die Regierungsmehrheit nur einem Zufall und nicht einer Absicht der Parteien zu verdanken sei. Insbesondere behalten sich die Sozialisten völlige Detvegungsfreiheit vor. Die Regierung soll sich mit dem Gedanken tragen, sich mit den bereits bewilligten Mitteln zu begnügen, wodurch eine Abkürzung der Finanzdebatte ermöglicht würde, deren Ausgang der Regierung verhäng" nisvoll werdet: dürste. Der Finanzminister müßte sich in diesem Falle damit begnügen, die vor dem Sturz des letzten Kabinetts angenommenen Steuern mit der im Dezember bewilligten Lou- cheur-Borlage dem Senat zur Ratifizierung zu Überweisen und im übrigen die Zivilsteuer (Ertrag 500 Millionen), die kaum Widerspruch erregen wird, hinzuzufügen. Rach allgemeinen parlamentarischen Eindrücken zu schließen hält Sperrt d t den Schlüssel zur parlamentarischen Lage in der Hand. Alles deutet darauf hin, daß, wenn er oftensichtlich seine Rückkehr zur Macht vorbereitet und seine Stunde für gekommen erachtet, er einen Sturz des neuen Kabinetts Briand herbeiführen wird. Falls er die Situation für seine Pläne günstig erachtet, ist damit zu rechnen, daß das Kabinett Driand nur noch einige Wochen am Ruder bleiben wird.
Chamberlains Rückkehr.
London, 19. März. (WTB.) In ber Unter- hansbebatte über Genf am Dienstag wirb wahr- fdjeinlid) Lloyb George einen Antrag auf Bernt i n b e r u n g bes Gehaltes f ü r ben Staatssekretär bes Auswärtigen stellen, was bie Bebeutung eines Mißtrauensvotums hat. Als zweiter Rebner wirb Namsay Macbonalb sprechen. Dann wirb Chamberlain bas Wort ergreifen. Chamberlain wirb diesmal nur der Kritik der Opposition zu begegnen haben. Trotz des Vorstoßes der Oppositionsparteien dürfte die tommenbe Debatte doch sehr stark durch bie Rücksicht auf bas außenpolitische Prestige des 'Außenministers bestimmt werben. Chamberlain er hält zwei Tage nach ber Debatte das Ehren .bürgerrecht der City von London. Rach der allgemeinen Auffassung wäre es eine nationale Blamage, wenn er kurz vor der Verleihung einer der höchsten englischen Würde int Unterhaus einer vernichtenden Kritik unterzogen würde.
Der Mateotti-Prozeß.
C h i e t i, 19. März. (WB.) Der ehemalige Präfekt Darbesio sagte aus, Mateotti fei einer ber gefährlich st en Umstürzler in seiner Provinz gewesen. Ferner wies ber Zeuge auf ben Zusammenhang zwischen fDlateottis Tätigkeit unb ben Ausbruch von Unruhen in ber Bevölkerung hin. Ein Lanbwirt sagte aus, daß Mateotti bie Bauern dazu aufforberte, ihr Korn zu verkaufen unb P i - toten zu kaufen. — Magri, Direktor des Gefängnisses, berichtete, daß der Angeklagte D u - m 1 n i, als er von der Entdeckung ber Leiche Ma- teottis gehört habe, gesagt habe: 9lun wirb man el)cn, baß bie Leiche intakt ist. — Ein Journalist berichtet über bie Tätigkeit Duminis in Paris, bie darin bestand, bie Verschwörungen ber Ausgewanderten gegen ben Faszismus aufzubecken. Dumini sagte, ber Zeuge hätte ihm eines Abenbs anvertraut, er fei an ber Entführung Mateottis beteiligt gewesen und hätte dabei bezweckt, Auskünfte über bie Pläne gegen den Faszismus zu erhalten.
Weitere Teilergebnisse des Volksbegehrens.
Berlin, 19. März. (WB.) Beim Reichs - wahlleiter liegen bisher bie vorläufigen Er- gebniffe des Volksbegehrens aus ben Wahlkreisen 22 (Düsseldorf-Ost), 23 kDüsseldors-West) 27 (Pfalz) unb 29 (Leipzig) vor. Einschließlich des


