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xu nehmen. Er faßte die nachstehende Ent­schließung, die der Hessischen Regierung un- verzüglich als Antrag unterbreitet werden soll: Der Dorstand des Hessischen Landgemeinde-- tags mißbilligt einmütig die größtenteils völlig unmotivierten Gehaltskürzungen, die in zahlreichen Gemeinden Hessens in­folge der Aufhebung der Besoldungs- ric^linien zum einseitigen Nachteil der Gemeindebeamten und Bürgermeister beschlos­sen wurden. Der Dorstand ist der Auffassung, daß raschestens eine andere zweckmäßige Rege­lung an die Stelle der aufgehobenen Richt­linien treten muß, und daß ferner eine Siche­rung der Rechtsverhältnisse der Gemeinde­beamten gegen Willkürmaßnahmen geschaffen werden muß, weil sonst die Gefahr entsteht, daß schließlich die Gemeindeämter zum Schaden

-i»qn usquauKjaußBiuagj, uiaq u^uiauw© as<? tragen werden.

Die Beratung der Referentcnentwürfe über die Reuordnung der Grund- und Gewerbesteuer und die Reufassung des Gemeindeumlagengesetzes wurde bis zu der am Samstag, 28 ds. Mts. stattfindenden, erneuten Dorstandssihung zurück­gestellt.

Amtsgericht Wetzlar.

Ein Schlosser aus Wetzlar, sowie dessen Haushälterin sind wegen Rötigung, Beleidigung und groben älnfugs unter Anklage. Bei dem Angeklagten wohnten zwei Arbeiter zur Miete, die ihm schon lange Zeit die Miete schuldig blieben, worauf ersterer sich beim Mietgericht Räunrungsurteil erwirkte. Eine Dollstreckung die­ses Urteils konnte aber nicht erfolgen, da eine andere Wohnung nicht vorhanden war. Der An­geklagte schritt daher zur Selbsthilfe und schloß des Abends, als beide Mieter abwesend waren, die Haustür ab, so daß diese, spät abends heim­kommend, keinen Einlaß fanden. Während der eine Mieter sich kurzerhand durch das Fenster Eingang verschaffte, versuchte der andere, der

in Begleitung seiner Frau etwas später ankam, den Angeklagten zu veranlassen, die Türe auf­zuschließen, worauf dieser mit Drohungen und Besch iinpfungen antwortete. Als der Mieter schließlich die Polizei herbeiholte, fingen die An- getlagteri an, auch diese zu beschimpfen und weigerten sich, xu öffnen. Der andere Mieter hatte aber nun die Tür von innen geöffnet und die Polizeibeamten schickten sich an, die hinaus­gesperrten in ihre Wohnung zu begleiten, da sie vom Angeklagten mittotschießen usw." bedroht wurden. Jin Eingang trat der Angeklagte den Beamten mit einem Knüppel entgegen und be­drohte sie ebenfalls mittotschlagen und tot­schießen". Die Beamten nahmen dem Angeklagten den Knüppel ab und begleiteten die Mieter in ihre Behausung. Die Angeklagten schildern den Dorgang wesentlich milder, jedoch ergibt die Beweisaufnahme die Schuld der Angeklagten. Unter Zubilligung mildernder Umstände erkannte das Gericht gegen den Angeklagten zu 1 wegen Rötigung auf 20 Mk., wegen Wider­stands und Bedrohung auf 3 0 Mk. und gegen die Angeklagte zu 2 wegen öffentlicher Beleidigung auf 3 0 M k., sowie gegen beide Angeklagte wegen groben Anfugs auf je 10 Mk. eventuell für je 5 Mk. eine Freiheits­strafe von einem Tag. Auch wurde auf Arteils- publilation wegen der Beleidigung erkannt.

Don der Anklage der Unterschlagung wird ein Kaufmann, der beschuldigt war, unbe­rechtigt Gelder einkassiert und für sich verwendet zu haben, freigesprochen.

Einem Schreinermeister aus Oberkleen ist zur Last gelegt, ohne Genehmigung der Reichs­telegraphenverwaltung eine Rundsunkanlage er­richtet und betrieben zu haben. Durch Strafbe­fehl war dieserhalb auf 100 Mark Geldstrafe er­kannt worden, gegen die er Einspruch einlegte und auch Freisprechung erzielte, da ihm eine vorsätzliche Handlung nicht nachzuweisen war.

Wissentlich falsche Anschuldigung ist einem Arbeiter aus Wetzlar zur Last gelegt. Der Angeklagte hatte einen anderen Arbeiter aus

Wetzlar unter der Beschuldigung, einen Hühner­diebstahl ausgesührt zu haben, bei der Polizei an» gezeigt. Das dieserhalb eingeleitete Derfahren gelangte aber wieder zur Einstellung, da sich eine Anklage nicht begründen ließ. In der Ver­handlung bekundete der Zeuge unter Eid, daß die Anzeige des Angeklagten nur aus Rache erfolgt fei, da feine (des Zeugen) Ehefrau im Wetzlarer Plünderungsprozeß als Zeugin gegen den An­geklagten aufgetreten sei, worauf dieser zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt worden sei. Dieserhalb habe sich der Angeklagte, wie er geäußert haben sollte, auch rächen wollen. Das Urteil gegen den Angeklagten, der auch heute bei seiner Anzeige bleibt, lautet auf zwei Monate Gefäng - n i s und Publikation des Urteils auf Kosten des Angeklagten.

Don der Anklage der Rahrungsmittelsäl- schung wird ein Landwirt aus Wetzlar, der Milch verfälscht haben sollte, freigesprochen.

Ein Arbeite-: aus H e r m a n n ft e i n, der aus einer Ladenkaffe eines Geschäfts in Hermann- ftein in einem unbewachten Augenblick einen Zwanzigmarkschein entwendet hatte, wird wegen Diebstahls zu 60 Mark Geldstrafe an Stelle einer verwirkten Gefängnisstrafe von 20 Tagen verurteilt.

Unterschlagung ist einem Jagdberechtigten aus Wetzlar zur Last gelegt, und er dieser­halb durch gerichtlichen Strafbefehl zu 10 Mk. Geldstrafe verurteilt worden. Hiergegen erhob er Einspruch. Die Unterschlagung wurde darin er­blickt, daß der Angeklagte eine Brieftaube auf der Jagd abgefchossen und diese nicht, wie es Dorschrift war, der Polizei abgeliesert hatte. Das Gericht vermochte keine strafbare Handlung zu er­blicken, denn es ergab sich, daß die Taube doch der Polizei abgeliefert worden war, und er­kannte auf kostenlose Freisprechung des An­geklagten.

Ein Wetzlarer Mechaniker, dem wegen Uebertretung der Gewerbeordnung, wonach er angeblich unberechtigt in seinem Betrieb Lehr­linge ausgebildet haben sollte, durch Strafbefehl

des Amtsgerichts 60 Mk. Geldstrafe zudiktiert worden waren, erzielte auf feinen Einspruch hin Freisprechung.

Buntes Allerlei.

Ein Land mit einer einzigen Zeitung.

Ein Land, das nur eine einzige Zeitung, und noch dazu eine sehr merkwürdige hat, ist das Kaiserreich Abessinien. Ueber dieses einzig, artige Organ macht Essad Bey in derLiterari­schen Welt" einige Mitteilungen. Die Zeitung heißtBerbanena Salam" was Licht und Frieden bedeutet, und sie erscheint seit drei Jahren wöchentlich in Addis-Abeba. Die Schrift ist die uralte äthiopische und sie trägt die Signatur S. M. des Regus-Regussi. Den Hauptinhalt bil­den neben der Skandalchronik endlose Beschrei­bungen der Hof- und Kirchenfeierlichkeiten, für die die heimischen Redakteure bei 150 Feiertagen im Jahr ja auch genügend Stoff haben; außerdem werden noch die Befehle und Reskripte des Kaisers sowie Mitteilungen aus den einzelnen abessinischen Provinzen veröffentlicht. Da die Zei­tung nur vier Seiten hat, bleibt für die Welt draußen nicht viel übrig. Die Abessinier mögen auch nicht allzuviel Interesse Jxxfür haben, da sämtliche Meldungen aus Europa Iwrch die Kon­trolle der italienischen Gesandtschaft gehen, di» in Addis-Abeba den einzigen Radioempfänger besitzt.

Die Bibel in Esperanto.

Auf dem Weltkongreß für Esperanto, der gegenwärtig seine Tagung in Edinburg abhält, liegt die vollständige Bibel in Esperanto vor. Das neue Testament war schon seit einiger Zeit in Esperanto vorhanden, aber die ileber- setzung des Alten Testaments von Dr. Zamenhof ist jetzt erst vollendet. Dem besonderen Gottes­dienst, der für die Kongreßmitglieder veran­staltet wurde, lag die Ue&erfeßung in Esperanto zu Grunde. Die Zahl der Teilnehmer an der. Tagung beträgt 1000; sie kommen aus 39 . ver­schiedenen Völkern.

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Todes-Anzeige.

Nach längerem schweren Leiden ent­schlief heute nacht unser lieber * Vater, Schwiegervater, Bruder, Schwager u. Onkel Herr Karl Lepper im Alter von 64 Jahren.

Die trauernden Hinterbliebenen: Familie Wilhelm Hahn II. nebst Angehörigen.

Annerod, Reiskirchen,Gießen, 18. Aug. 1926.

Die Beerdigung findet Freitag, 20. August, nachmittags 2 Uhr statt 57180

Heute entschlief sanft nach längerem Leiden unsere treue Mutter und gute Schwester

Frau toa Sager he. geh. Petri.

Im Namen aller Angehörigen: Theodor Hager, Reichsbahnrat " und Frau Lissi geb. Stapft.

Gießen (Neuen Baue 29 I), Frankfurt/Main (Passavant- straße 35), den 17. August 1926.

Die Trauerfeier findet in der Stille statt.

Von Beileidsbesuchen bitten wir abzusehen.

oseu

Danksagung.

Für die herzliche Teilnahme, die wir beim Heim­gänge unseres lieben Entschlafenen von allen Seiten fanden, sagen wir unseren besten Dank. Besonders danken wir Herrn Pfarrer Dörr für seine trostreichen Worte.

Helene Hofmann Wwe. und Kinder

Heuchelheim, den 17. August 1926. 6710D

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Heimgange unseres lieben Entschlafenen, sowie für die zahlreichen Kranzspenden und die trostreichen Worte des Herrn Pfarrers Dörr sagen wir auf diesem Wege unseren innigsten Dank.

Frau Mandler und Kinder.

Kinzenbach, den 18. August 1926. 6712D

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