xu nehmen. Er faßte die nachstehende Entschließung, die der Hessischen Regierung un- verzüglich als Antrag unterbreitet werden soll: Der Dorstand des Hessischen Landgemeinde-- tags mißbilligt einmütig die größtenteils völlig unmotivierten Gehaltskürzungen, die in zahlreichen Gemeinden Hessens infolge der Aufhebung der Besoldungs- ric^linien zum einseitigen Nachteil der Gemeindebeamten und Bürgermeister beschlossen wurden. Der Dorstand ist der Auffassung, daß raschestens eine andere zweckmäßige Regelung an die Stelle der aufgehobenen Richtlinien treten muß, und daß ferner eine Sicherung der Rechtsverhältnisse der Gemeindebeamten gegen Willkürmaßnahmen geschaffen werden muß, weil sonst die Gefahr entsteht, daß schließlich die Gemeindeämter zum Schaden
-i»qn usquauKjaußBiuagj, uiaq u^uiauw© as<? tragen werden.
Die Beratung der Referentcnentwürfe über die Reuordnung der Grund- und Gewerbesteuer und die Reufassung des Gemeindeumlagengesetzes wurde bis zu der am Samstag, 28 ds. Mts. stattfindenden, erneuten Dorstandssihung zurückgestellt.
Amtsgericht Wetzlar.
Ein Schlosser aus Wetzlar, sowie dessen Haushälterin sind wegen Rötigung, Beleidigung und groben älnfugs unter Anklage. Bei dem Angeklagten wohnten zwei Arbeiter zur Miete, die ihm schon lange Zeit die Miete schuldig blieben, worauf ersterer sich beim Mietgericht Räunrungsurteil erwirkte. Eine Dollstreckung dieses Urteils konnte aber nicht erfolgen, da eine andere Wohnung nicht vorhanden war. Der Angeklagte schritt daher zur Selbsthilfe und schloß des Abends, als beide Mieter abwesend waren, die Haustür ab, so daß diese, spät abends heimkommend, keinen Einlaß fanden. Während der eine Mieter sich kurzerhand durch das Fenster Eingang verschaffte, versuchte der andere, der
in Begleitung seiner Frau etwas später ankam, den Angeklagten zu veranlassen, die Türe aufzuschließen, worauf dieser mit Drohungen und Besch iinpfungen antwortete. Als der Mieter schließlich die Polizei herbeiholte, fingen die An- getlagteri an, auch diese zu beschimpfen und weigerten sich, xu öffnen. Der andere Mieter hatte aber nun die Tür von innen geöffnet und die Polizeibeamten schickten sich an, die hinausgesperrten in ihre Wohnung zu begleiten, da sie vom Angeklagten mit „totschießen usw." bedroht wurden. Jin Eingang trat der Angeklagte den Beamten mit einem Knüppel entgegen und bedrohte sie ebenfalls mit „totschlagen und totschießen". Die Beamten nahmen dem Angeklagten den Knüppel ab und begleiteten die Mieter in ihre Behausung. Die Angeklagten schildern den Dorgang wesentlich milder, jedoch ergibt die Beweisaufnahme die Schuld der Angeklagten. Unter Zubilligung mildernder Umstände erkannte das Gericht gegen den Angeklagten zu 1 wegen Rötigung auf 20 Mk., wegen Widerstands und Bedrohung auf 3 0 Mk. und gegen die Angeklagte zu 2 wegen öffentlicher Beleidigung auf 3 0 M k., sowie gegen beide Angeklagte wegen groben Anfugs auf je 10 Mk. eventuell für je 5 Mk. eine Freiheitsstrafe von einem Tag. Auch wurde auf Arteils- publilation wegen der Beleidigung erkannt.
Don der Anklage der Unterschlagung wird ein Kaufmann, der beschuldigt war, unberechtigt Gelder einkassiert und für sich verwendet zu haben, freigesprochen.
Einem Schreinermeister aus Oberkleen ist zur Last gelegt, ohne Genehmigung der Reichstelegraphenverwaltung eine Rundsunkanlage errichtet und betrieben zu haben. Durch Strafbefehl war dieserhalb auf 100 Mark Geldstrafe erkannt worden, gegen die er Einspruch einlegte und auch Freisprechung erzielte, da ihm eine vorsätzliche Handlung nicht nachzuweisen war.
Wissentlich falsche Anschuldigung ist einem Arbeiter aus Wetzlar zur Last gelegt. Der Angeklagte hatte einen anderen Arbeiter aus
Wetzlar unter der Beschuldigung, einen Hühnerdiebstahl ausgesührt zu haben, bei der Polizei an» gezeigt. Das dieserhalb eingeleitete Derfahren gelangte aber wieder zur Einstellung, da sich eine Anklage nicht begründen ließ. In der Verhandlung bekundete der Zeuge unter Eid, daß die Anzeige des Angeklagten nur aus Rache erfolgt fei, da feine (des Zeugen) Ehefrau im Wetzlarer Plünderungsprozeß als Zeugin gegen den Angeklagten aufgetreten sei, worauf dieser zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt worden sei. Dieserhalb habe sich der Angeklagte, wie er geäußert haben sollte, auch rächen wollen. Das Urteil gegen den Angeklagten, der auch heute bei seiner Anzeige bleibt, lautet auf zwei Monate Gefäng - n i s und Publikation des Urteils auf Kosten des Angeklagten.
Don der Anklage der Rahrungsmittelsäl- schung wird ein Landwirt aus Wetzlar, der Milch verfälscht haben sollte, freigesprochen.
Ein Arbeite-: aus H e r m a n n ft e i n, der aus einer Ladenkaffe eines Geschäfts in Hermann- ftein in einem unbewachten Augenblick einen Zwanzigmarkschein entwendet hatte, wird wegen Diebstahls zu 60 Mark Geldstrafe an Stelle einer verwirkten Gefängnisstrafe von 20 Tagen verurteilt.
Unterschlagung ist einem Jagdberechtigten aus Wetzlar zur Last gelegt, und er dieserhalb durch gerichtlichen Strafbefehl zu 10 Mk. Geldstrafe verurteilt worden. Hiergegen erhob er Einspruch. Die Unterschlagung wurde darin erblickt, daß der Angeklagte eine Brieftaube auf der Jagd abgefchossen und diese nicht, wie es Dorschrift war, der Polizei abgeliesert hatte. Das Gericht vermochte keine strafbare Handlung zu erblicken, denn es ergab sich, daß die Taube doch der Polizei abgeliefert worden war, und erkannte auf kostenlose Freisprechung des Angeklagten.
Ein Wetzlarer Mechaniker, dem wegen Uebertretung der Gewerbeordnung, wonach er angeblich unberechtigt in seinem Betrieb Lehrlinge ausgebildet haben sollte, durch Strafbefehl
des Amtsgerichts 60 Mk. Geldstrafe zudiktiert worden waren, erzielte auf feinen Einspruch hin Freisprechung.
Buntes Allerlei.
Ein Land mit einer einzigen Zeitung.
Ein Land, das nur eine einzige Zeitung, und noch dazu eine sehr merkwürdige hat, ist das Kaiserreich Abessinien. Ueber dieses einzig, artige Organ macht Essad Bey in der „Literarischen Welt" einige Mitteilungen. Die Zeitung heißt „Berbanena Salam" was Licht und Frieden bedeutet, und sie erscheint seit drei Jahren wöchentlich in Addis-Abeba. Die Schrift ist die uralte äthiopische und sie trägt die Signatur S. M. des Regus-Regussi. Den Hauptinhalt bilden neben der Skandalchronik endlose Beschreibungen der Hof- und Kirchenfeierlichkeiten, für die die heimischen Redakteure bei 150 Feiertagen im Jahr ja auch genügend Stoff haben; außerdem werden noch die Befehle und Reskripte des Kaisers sowie Mitteilungen aus den einzelnen abessinischen Provinzen veröffentlicht. Da die Zeitung nur vier Seiten hat, bleibt für die Welt draußen nicht viel übrig. Die Abessinier mögen auch nicht allzuviel Interesse Jxxfür haben, da sämtliche Meldungen aus Europa Iwrch die Kontrolle der italienischen Gesandtschaft gehen, di» in Addis-Abeba den einzigen Radioempfänger besitzt.
Die Bibel in Esperanto.
Auf dem Weltkongreß für Esperanto, der gegenwärtig seine Tagung in Edinburg abhält, liegt die vollständige Bibel in Esperanto vor. Das neue Testament war schon seit einiger Zeit in Esperanto vorhanden, aber die ileber- setzung des Alten Testaments von Dr. Zamenhof ist jetzt erst vollendet. Dem besonderen Gottesdienst, der für die Kongreßmitglieder veranstaltet wurde, lag die Ue&erfeßung in Esperanto zu Grunde. Die Zahl der Teilnehmer an der. Tagung beträgt 1000; sie kommen aus 39 . verschiedenen Völkern.
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Spaziergang nach der Zreilicht-Bühne!
Daselbst Ansprachen, Gesang, Kinderspiele und mustkalische Darbietungen. 6,19D
Abmarsch mit Musik 3 Uhr Ecke Moitkestratze.
Alle Mitglieder unseres Bundes sind mit ihren Angehörigen herzlich eingeladen und eingeführte Gaste ebenso willkommen. Wir erwarten vollzählige "Beteiligung I
Bei ungünstiger Witterung findet die Veranstaltung im großen Saale der Liebigshöhe statt. Der Vorstand.
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Todes-Anzeige.
Nach längerem schweren Leiden entschlief heute nacht unser lieber * Vater, Schwiegervater, Bruder, Schwager u. Onkel Herr Karl Lepper im Alter von 64 Jahren.
Die trauernden Hinterbliebenen: Familie Wilhelm Hahn II. nebst Angehörigen.
Annerod, Reiskirchen,Gießen, 18. Aug. 1926.
Die Beerdigung findet Freitag, 20. August, nachmittags 2 Uhr statt 57180
Heute entschlief sanft nach längerem Leiden unsere treue Mutter und gute Schwester
Frau toa Sager he. geh. Petri.
Im Namen aller Angehörigen: Theodor Hager, Reichsbahnrat " und Frau Lissi geb. Stapft.
Gießen (Neuen Baue 29 I), Frankfurt/Main (Passavant- straße 35), den 17. August 1926.
Die Trauerfeier findet in der Stille statt.
Von Beileidsbesuchen bitten wir abzusehen.
oseu
Danksagung.
Für die herzliche Teilnahme, die wir beim Heimgänge unseres lieben Entschlafenen von allen Seiten fanden, sagen wir unseren besten Dank. Besonders danken wir Herrn Pfarrer Dörr für seine trostreichen Worte.
Helene Hofmann Wwe. und Kinder
Heuchelheim, den 17. August 1926. 6710D
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Heimgange unseres lieben Entschlafenen, sowie für die zahlreichen Kranzspenden und die trostreichen Worte des Herrn Pfarrers Dörr sagen wir auf diesem Wege unseren innigsten Dank.
Frau Mandler und Kinder.
Kinzenbach, den 18. August 1926. 6712D
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