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deutend sind mit den Teilverträgen des I Defensivbündnisses, wurden jedoch bisher nicht erneuert. Cs ist als sicher anzunehmen, das; es auf der Konferenz von Bled, wenn auch nicht zum Abschluß, so doch zu entscheidenden Vorbesprechungen der Wilitärver- trgge kommen wird. Der Zusammenhang der Miliiäroertragsverhandlungen mit den offiziösen KonserenzthemenHaltung der Kleinen En­tente im einzelnen und als Ganzes zu den Valkanplänen Italien s", sowieStel­lungnahme zum Berliner Vertrag" wird auch hier als offenkundig angesehen. Ob und wie Italien offiziell oder beobachtend sich in Bled vertreten läßt, ist noch vollkommen, ungewiß.

Die in Bukarest provisorisch unterzeichneten Defensivverträge sind zwischen der Tsche­choslowakei und Rumänien und zwischen Rumä­nien und Jugoslawien ratifiziert worden. Sie laufen jetzt für drei Jahre. Der Defensiv­vertrag zwischen der Tschechoslowakei und Jugo­slawien brauchte noch nicht verlängert zu werden, weil er erst mit den: 23. Oktober 1927 abläuft. Die Verträge haben keinerlei Ergänzung oder Erweiterung erfahren. In unter­richteten Kreisen wird versichert, daß die Verlän­gerung dieser Defensivverträge keinerlei Spitze gegen Deutschland enthalten, um­soweniger, als die Kleine Entente dem Bei­tritt Deutschlands zum Völkerbund wohl wollend gegenüberstehe.

Reichskanzler Marx zur Fürstenfrage.

Berlin, 18. Juni. ($11.) In einer Unter­redung mit einem Pressevertreter äußerte sich Reichskanzler Dr. Marr eingehend dar­über, wie sich die Regierung zur Enteig­nung der Für st en vermögen verhält, und wie sie sich die Lösung der Frage der Auseinandersetzung der Länder mit den ehemals regierenden Fürstenhäusern denke. Er sagte u. a.: Eine völlige Ent - eign un g tonn die Reichsregierung! nicht billigen, wie sie schon bei Einbrin­gung des Gesetzentwurfs beim Reichstag klar zum Ausdruck gebracht hat. Eine ent­schädigungslose Enteignung des gesamten Vermögens bestimmter Staatsbürger in der im Entwurf vor­gesehenen Art und Weise widerspricht den Grundsätzen, die in einem Rechtsstaat die Grundlagen für jeden Gesetzgebungs­akt zu bilden haben. Rach der verfas­sungsmäßigen Heberwindung der Revolution müssen die Grundlagen des Rechtsstaats unverändert bleiben. Zu diesen ge­boren die Rechtsgleichheit o 11 c r Staatsbürger und die Anantastbar» keit des Privateigentums. Mit diesem obersten Gebot eines Rechtsstaats ist die in dem jetzt zur Abstimmung gelangenden Gesetzentwurf vorgesehene entschädigungslvse Ent­eignung nichtvereinbar.

Die Reichsregierung hält eine gesetzliche Re­gelung für erforderlich. Sie hat daher ihrerseits dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorgelegt und ist entschlossen, mit allen Mitteln auf die Ver­abschiedung dieses Gesetzentwurfs zu dringen. Der Grundgedanke dieses Entwurfs beruht darauf, daß Staatseigentum und Privateigen­tum der Für st en getrennt werden, und zwar derart, daß diejenigen Vermögensstücke, die die ehemals regierenden Fürsten nur als Staats­oberhäupter besessen haben, angesichts der veränder­ten staatsrechtlichen Verhältnisse nunmehr als das Eigentum des Staates, und zwar ohne i Entschädigung angesehen werden sollen, wäh­rend das reine Privateigentum den Für-

sten verbleiben soll.

Bei den im Gesetzentwurf der Reichsregierung vorgesehenen Auseinandersetzungen muß den auf kulturellem und gesundheitlichem Gebiet liegenden Interessen der deutschen Länder be­sonders Rechnung getragen werden. Deshalb sollen den Ländern aus der streitigen Vermögens» mässe solche Dermögensstücke wie Theater, Schlös­ser, Museen, Sammlungen, Bibliotheken, Archive, Parkanlagen vorweg zugeteilt werden. Im übrigen soll die Auseinandersetzung nach Billigkeit und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage beider Teile erfolgen. Dabei soll insbesondere zu gunsten der Länder in Betracht gezogen werden, daß die wirtschaftliche Lage des deutschen Volkes infolge des Krieges und seiner Rach- wirkungen gegenüber den früheren Verhältnissen wesentlich herabgedrückt ist, während bei den vormals regierenden Fürstenhäusern die Rvtwendigkeit zu solchen Ausgaben w e g g e f a l l e n ist, zu denen sie früher als Träger der Staatsgewalt verpflichtet touren. In der Frageder Aufwertung sollen die ehe­maligen Nirstenhäuser genau so behandelt werden wie alle anderen Staatsbürger.

Die hannoversche Landeskirche gegen die Fürstenenteignung.

Hannover, 17. Juni. (TU.) Dom Lan­de s b i s ch o f und dem L a n d es kir ch e n amt Hannover wird folgende Kundgebung zum Volksentscheid bekanntgegeben:Der bevorstehende Volksentscheid Lber die entschädi­gungslose Enteignung der Fürstenhäu­ser erregt die Gemüter. Die schwierige Frage, welche Vermögenswerte als Privateigentum zu gelten haben und in welchem Maße auch die Fürstenhäuser in dieser schweren Zeit nach.Recht und Billigkeit Opfer bringen müssen, kann nur durch sorgfältige sachkundige Prü­fung gerecht geklärt werden. Stattdessen wird das Volk zum Entscheid über eine entschädigunas» lose Enteignung auf gerufen. Die Kirche hat sich von den mit dem Volksentscheid zusammenhängen­den Rechts- und Parteifragen ferngehalten. Sie hat aber in dieser die christlichen Gewissen be­druckenden Frage die Pflicht, eindringlichst da­vor zu warnen, sich bei der Stimmabgabe von Begehrlichkeit, Haß und Miß­gunst leiten z u lassen. DaS ist gewiß: Wer aus Habsucht anderen ihr Eigen­tum nehmen will, um sich selbst dadurch zu bereichern, wer, weil er selbst viel ver­loren hat, anderen ihren Besitz nicht gönnt, wer sich durch Haß und Feindschaft leiten läßt, der handelt gegen Gottes Gebot. Darum prüfe jeder Christ, ob er vor Gott und seinem Gewissen eine blähende Stimmabgabe bei dem Volks­entscheid verantworten kann." In einer weiteren im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlichten Kund­gebung sagt der Landesbischof u. a. folgendes: Was ich nicht ertrage, ist, daß man am 20.

Hessischer Landtag.

Darmstadt, 17. Juni 1926.

Präsident Adelung eröffnet die Sitzung um 9Vi Uhr.

Vor Beginn der Tagesordnung werden von Minister v. Brentano einige Anfragen des soz. Abg. Stork beantwortet: es wird u. a. mit» geteilt, daß die beiden Schupowachtmeister, die bei der Anwesenheit des Kapitänleutnants Ehr­hardt in Darmstadt Posten gestanden hatten, mit Geldstrafen belegt worden find und verseht wurden. Der Minister bestätigt, daß Waffen bei dem Landwirt Heinrich H e l d m a n n in Groß- Bieberau gefunden worden sind. Dieser gibt an, früher dem Jung deutschen Orden angehört, jetzt aber nichts mehr damit zu tun zu haben.

Das Haus stimmt dem an den Ausschuß zurückverwresenen Antrag Ha urh über die Aus­zahlung von Entschädigungen in Drandfällen zu, und zwar in der Form, daß nach den in dem Anträge niedergelegten Bestimmungen die Fälle individuell behandelt werden formen.

Ferner stimmt das Haus neuen Bestimmun­gen über die Meldepflicht der Ausländer, die besonders für Dad-Rauheim wichtig sind, zu.

Runmehr tritt das Haus in die erste Be­ratung des Entwurfs eines Gesetzes über: 1. das Str aßenwesen in Hessen und 2. das Bauwesen der Provinzen und Krei'e. Zu­sammen mit den Gesetzentwürfen werden zahlreiche Anträge und Vorstellungen beraten; diese gehen u. a. aus von den kommunistischen Abgeordneten, der Gewerkschaft hessischer Gemeindebeamten, vom Reichsbunb der höheren technischen Beamten, vom Verband der oberen Daubeamten Hessens, vom Hessischen Landgemeindetag, vom Landbezirk Hessen des Bundes deutscher Architekten, des Vereins der Kulturtechnifer usw.

Abg. Mann (Soz.) gibt im Hamen seiner Partei die Erklärung ab, daß das Gesetz nicht ihren Wünschen entspreche und daß die Sozial­demokraten, wenn ihr Minderheitsantrag ab» gelehnt jvürde, für den Mehrheitsantrag stimmten. (Die Mehrheit empfiehlt die Uebertragung des Bauwesens an die Provinzen, eine Minderheit lehnt ihn ab unid tritt u. a. für die Regelung des Straßenwesens durch den Staat ein, eine andere Minderheit tritt für die Kreise ein.)

Abg. Dr. Riepoth (D. V.) erstattet Bericht über die Gesetzentwürfe; er weist auf die großen Schwierigkeiten bei den Beratungen hin, weil die Koalitionsparteien besonders Ihre Wünsche zur Geltung bringen wollten, während die Oppo­sitionsparteien bei diesen Parteiverhandlungen an der Türe hatten stehen müssen. Der Verkehr habe sich seit Erlaß deS Gesetzes von 1896 ganz bedeutend vermehrt. Als Ziel stelle die Regie­rung hin, die Lasten für die Straßenkosten auf breitere Schultern zu legen, die Organisation der Behörden zu vereinfachen, sie zu zentralisieren und die Arbeiten gemeinsam zu vergeben. Der Redner tritt für die Kreise ein und bestreitet es, daß für die ärmeren Kreise die Straßenkosten künftig verringert würden; die ärmeren Kreise würden sehr wahrscheinlich zu den Kosten der größere,! Kreise mit herangezogen. Die Neu­organisation der Behörden werde ebenfalls keine Verringerung der Kosten bringen; es wäre das erstemal, das durch eine Zentralisation eine Ver­billigung der Verwaltung eintrete. Selbst der Finanzminister habe sich gegen die Vermehrung der Staatsausgaben gewendet. Die D. D. habe sich stets gegen die Vermehrung der Staatsaus­gabenausgesprochen und könne in diesem Falle keine andere Auffassung vertreten. Wo es darauf ankomme, habe der Entwurf die Hebernahme von Kosten auf die Provinz abgelehnt. Ein Antrag der Deutschen Volkspartei, der diese Kosten auf die Provinz oder zum Teil auf die Provinz ab» wälzen wollte, sei abgelehnt worden. Der Redner wendet sich nachdrücklich dagegen, daß die höheren Beamten Provinzialbeamte werden, er spricht von der Provmzialverwaltung als einem Staat im Staate und unterzieht die in dem Entwurf vor» geschlagene Reuordnung der Baubehörden einer eingehenden Kritik und bespricht die einzelnen Anträge. Im Ausschuß wäre keine Einheitlich­keit der Ansichten zu erzielen gewesen. Der Redner weist auf verschiedene gegensätzliche Auf­fassungen in Einzelfragen hin und bemängelt u. a. an dem Entwurf, daß fein Zusammenhang zwischen der Bevölkerung und den Aemtern mehr bestehen werde. Die Provinzen hätten die Kosten aufzubringen, selbst aber auf die Verwaltung feinen Einfluß mehr. Die Kosten der Aemter würden groß und die Gebühren sehr wahrschein­lich ftart erhöht werden. Es sei nicht gesagt, daß durch die Verringerung der Aemter nun auch eine Kostenersparnis erzielt werde. In den Schlußausführungen des Redners wird noch­mals Stellung genommen gegen die Forderung, die oberen Baubeawten zu Provinzialbeamten zu machen. Wenn man auf dem von dem Abg. Schreiber vorgeschlagenen Wege folgen würde, werde eine Entwicklung eintreten, die von der Gegenseite schließlich selbst bedauert werde.

Abg. Schreiber (Dem.) erklärt, durch den Vorredner und dessen Partei würden politische Ge­sichtspunkte In die Angelegenheit hineingetragen. Die Verhältnisse wären letzt so, daß eine Neurege­lung des Straßenwesens nicht mehr aufzuschieben sei. Die Verstaatlichung des Siraßenwesens sei jetzt noch nicht zu erreichen, daher stimme feine Partei

der Uebertragung des Straßenwesens an die Pro- , vinz zu.

Abg. Dr. Müller (Bbd.) weist auf den Kom- promißcharalter des Gesetzes hin. Die Sozialdemo­kratie habe ursprünglich das Straßenbauwesen dem Staate zuweisen wollen, erst nachdem die Regierung abgelehnt habe, sei der Kompromiß zustande ge­kommen, die Materie den Provinzen zu übertragen. Die Kosten würden den Kreisen in der Hauptsache verbleiben, aber ihr Einfluß würde ausgeschaltet. Durch die vorgeschlagene Zwischenlösung werde keine wesentliche Verbesserung der gegenwärtigen Ver­hältnisse erzielt. Das Bauwesen müsse seinen Schwerpunkt in Kreisämtern haben, über die der Staat die Aufsicht führen müsse. Jede Zentralisation vermehre nur die Kosten; die ländlichen Kreise hätten bei dem Uebergang der Forst- und der Ver- messungsämter auf den Staat sehr schlechte Erfah­rungen in bezug auf die Kosten gemacht.

Abg. S ch ü l (Ztr.) spricht für die Uebertragung des Straßenwesens an die Provinzen.

Abg. Kindt (Dnl.) tritt in seinen Ausführungen im wesentlichen für die Vorschläge der Regierung ein; er will statt 11 jedoch 14 Bauämter.

Abg. Golm (Komm.) spricht für eine Verstaat­lichung des gesamten Straßenwesens und für die einzelnen Anträge der Kommunisten.

Abg. Mann (Soz.) setzt sich mit verschiedenen Darlegungen der Vorredner auseinander und ver­tritt ihnen gegenüber den Standpunkt der Sozial- demokratie.

Nach einer Pause werden zunächst wieder einige Kleine Anfragen an die Regierung gerichtet.

Abg. Dr. Müller fragt wegen der Anstellung eines Kassenrendanten an. Minister v. Brentano erklärt, die Anfrage später beantworten zu wollen.

Abg. Dr. Werner fragt an, warum nicht die Aufführung des LustspielsDer fröhliche Weinberg" verboten werde, wie dies in Kassel geschehen sei, und warum die Regierung gewiße Hetzfilme (Po- temkin-Film) gestatte. Die Mitteilung des Präsi­denten, daß die Antwort durch Ministerialdirektor Urstadt noch nicht vorbereitet sei, und daher später erteilt werde, erregt auf der Rechten des Hauses große Heiterkeit.

Abg. Dr. Keller hat eine Anfrage einge­bracht, in der darauf hingewiesen wird, daß die Mehrzahl der Insassen höherer Schulen wenig bemittelten Kreisen entstammt, der hessische Staat aber ein übermäßig hohes Schulgeld fordert. Für den Schüler einer höheren Lehranstalt wende der Staat weniger auf als für einen Volksschüler, so daß auf Kosten der Eltern eines Schülers einer höheren Schule Ersparnisse im Staatshaushalt gemacht würden. Es lägen Anzeichen dafür vor, daß eine neue Hinaufschraubung des Schulgeldes geplant sei. Ministerialrat 11 r ft a b t erwidert darauf, daß das Landesamt für das Bildungs­wesen sich mit der Schulgeldfrage beschäftige und deshalb Fragebogen habe ausgehen lassen. Zu der Frage selbst habe das Landesamt noch nicht Stellung genommen. Das Schulgeld In Preußen sei höher als in Hessen; es komme auch derEltern- schafl beim Schulbesuch mehrerer Geschwister In der Berechnung des Schulgeldes mehr entgegen als Preußen. Die Behauptung, daß Hessen weni­ger für einen höheren Schüler auf bringe als für einen Volksschüler, sei zurückzuweisen.

GS wird hierauf zunächst der Gesetzentwurf über das Bauwesen der Provinzen und Kreise zur Abstimmung geftefit.

Abg. Kaul (Soz.) teilt mit, daß die Sozial­demokraten ihren Hauptantrag zu diesem Gesetz zurückziehen, denn in wenigen Jahren werde doch eine völlige Verstaatlichung des Bauwesens erfolgen müssen.

Ein Antrag Dr. Müller (Bbd.) wird abge­lehnt, worauf Dr. Leuchtgens erklärt, daß der Bauernbund den Antrag der Sozialdemokraten auf­nehme. Der Antrag wird mit allen gegen die Stimmen des Bauernbundes abgelehnt. (Lachen und Unruhe im Haufe.)

In den weiteren Verhandlungen wird das Gesetz über die Enlschädi gung für Ver- luste infolge Tierseuchen in zweiter Lesung angenommen. Ein früher gestellter Antrag des Bauernbundes, der eine stärkere Heranziehung des Staates zu den Gntschädigungskosten will, wird abgelehnt.

Eine Anfrage des Abg. Dr. Werner und Gen. über die Beflaggung des Universi- tätsgebäudes tn Gießen wirb von dem Abg. Werner begründet. Er schildert die be­kannten Vorgänge in Gießen, die zu der An­frage führten. Er macht verschiedene Beispiele namhaft, aus denen hervorgeht, daß das Reichs­banner Schwarz-Rot-Gold parteipolitisch ein­gestellt; u. a. habe der Reichswehrminister darauf hingewiesen. Die Führer des Reichsbanners in Hessen seien alle eingeschriebene Mitglieder der sozialdemokratischen Partei. Der Redner wendet sich nachdrücklich dagegen, daß die Universität Gießen gezwungen wurde, zu flaggen für eine Demonstration, die sich gegen sie gerichtet habe. In seinen weiteren Ausführungen bemerkte der Redner, das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold sei nur eine vorübergehende Erscheinung, der Zeit- purckt sei nicht mehr fern, an dem die roten Fahnen wieder zum Vorschein kämen.

Abg. Dingeldey (D. Vp.) kritisiert die Ant­wort des Staatspräsidenten in der Gießener Flaggenangelegenheit; sie zeuge von wenig Objektivität und von geringem Vermögen, sich tn die Seelenzustände anderer zu versetzen. Der Vorfall in Gießen sei ohne Beispiel in ganz Deutsch­land, es sei eine Herabwürdigung dec Universität. (Lärmende Unterbrechungen des Redners durch die Sozialdemokraten.) Durch derartige Demonstratio­nen, wie die in Gießen, werde ja geradezu die Ab­neigung der akademischen Streife gegen das Reichs­banner Schwarz-Rot-Gold gezüchtet'; man solle sich über das Echo, das von den Hochschulen komme, nicht wundern. (Während der ganzen Besprechung der Gießener Flaggenangelegenheit herrscht solche Unruhe im Hause, oaß die Redner sich kaum ver­ständlich machen können.)

Das hessische Volksbegehren.

(Don unserer Darmstädter Redaktion.)

Am gestrigen Donnerstag sind im 2an6* tagsgebäude dem Präsidenten des Landtages die Änterzelchnungslisten des Volks­begehrens für Auflösung des Land­tages überreicht worden. Der Vorgang hat sich ohne Förmlichkeit abgespielt. Die Erwartung, daß in der Donnerstagssltzung des Landtags auch der Antrag der Rechtsparteien zur Auflösung des Landtages und in Verbindung damit auch das Volksbegehren besprochen werde, hat sich nicht erfüllt. Offiziell ist im Landtag bis jetzt noch nichts von dem Ergebnis des Volksbegehrens bekanntgcgeben worden, aber der Ordnungsblock, von dem die llnterschriftensammlung ausgeht, hat mitgeteilt, daß rund 1 6 4000 Llnterschrif -

Juni unter Verzicht auf jede gewissenhafte, durch Recht und Billigkeit gebundene Prüfung mit alten Mitteln einer Masfenagi- tatior einen einzelnen Volksteil entrechten will und daß man diese Entrech­tung vornimmt, weil man ihn offenbar haßt. Alle Beschönigungsversuche können nicht darüber hinwegtäuschen: Wahrheit, Gerechtigkeit und Liebe werden am Tage des Volksentscheides- ausgescholtet. Ich kann den Weg eines ,Aus- I nahmegesehes", das auf eine Auseinandersetzung | verzichtet und einen einzelnen Volkstei ent­schädigungslos enteignen will, nicht gehen"

Das Westfälische Zentrum gegen den Volksentscheid.

Münster, 18. Juni. (SA1.) Auf dem Partei­tag der westfälischen Zentrumspartei in Hamm wurde eine Entschließung an­genommen, in der es heißt: Der Prodmzialpartei» tag der westfälischen Zentrumspartei bittet bei der Abstimmung zum Volksentscheid die Parteifreunde in Stadt und Land, geschlos­sen der Parole des Aeichsparteivor- ftandes und der Zentrumsfraktion des Deutschen Reichstages zu folgen und an dem bevorstehenden Volksentscheid sich nicht zu beteili gen.

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Wettervoraussage.

Bei wechselnder Bewölkung und Winden aud westlicher Richtung einzelne Riederschläge in Form von Schauern, für die Jahreszeit kühl.

Von Westen her ist schneU ein neues Stö­rungsgebiet, das in ganz Deutschland öerbeitetenf Regen verursacht, ostwärts gezogen. Es scheint schnell weiter zu rücken, jedoch ist für morgen] noch verändertes Wetter bei verhältnismäßig niedrigen Temperaturen zu erwarten.

Gestrige Tagestemperaturen: Maximum 19,8, Minimum 11,4 Grad Celsius. Riederschläge: 18,8 Millimeter. Heutige Morgentemperatur: 13,8 Grad Celsius.

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ten vorliegen. Zu dieser Ziffer ist zunächst zu bemerken, daß sie die gesetzlich notwen­dige Zahl von 42000 Unterschriften bei weitem überschreitet. Es wäre aber ein Leich­tes, noch viel mehr älnterschriften beizubringen, wenn nicht beschlossen worden wäre, die Listen jetzt schon zu überreichen und das weitere Ver­fahren des Volksbegehrens in Gang zu bringen, um die Auflösung des Landtages zu erreichen.

Aus einer Reihe von Aeußerungen tn der Presse der Gegenseite ist zu entnehmen, daß diese alles daran setzen wird, um das Verfahren mög­lichst hinzuziehen. Die gesetzlichen Bestimmun­gen werden dabei ohne Zweifel nach dieser Rich­tung hin weidlich ausgenuht werden. Zunächst ist ein Staatskommissar zu ernennen, der vier Wochen Zeit hat, die Echtheit der ilnter- schriften zu prüfen. Jeder denkende Mensch muß sich sagen, daß, wenn er sich auch tagelang hin- letzt und die Echtheit von Tausenden Stimmen anzweifelt, doch noch die 42 000 übrig bleiben, die zum Volksbegehren notwendig sind. In weni­gen Tagen also könnte diese Angelegenheit erle­digt sein. Daß auch der Landtag mit seiner Links­mehrheit sein Menschenmöglichstes tun wird, um die Verschleppungstaktik der Regie­rung zu stützen, läßt sich benfan. 5>er Antrag der Rechtsparteien, daß der Landtag sich aus eigenem Recht auflösen kann, wird z. D- in den Ausschußberatungen so weit zurückgeschoben, daß er vor den Sommerferien nicht mehr zur Ab­stimmung gestellt werden kann.

Es war zu erwarten, daß die Linksparteien, die erst über das Volksbegehren spöttelten und es als erfolglos hinstellten, den Eindruck, den die gewaltige Zahl von Unterschriften auf das Land machen wird, zu verkleinern suchen. Zu diesem Zweck müssen nun Zahlenexperimente und Vergleiche herhalten. Die Ziffern sind schon deshalb wenig dazu geeignet, weil sie doch nur einen Teil der Stimmen wiedergeben, die eine Neuordnung der hessischen Innenpolitik verlangen. Auch ist ein Vergleich mit Wahlziffern " oder mit dem Volksbegehren im Reich gar nicht durchführbar, weil ganz andere Verhältnisie vor- liegen. Zweifellos ist der Eindruck der gewaltigen Zahl von Unterschriften bei den Führern der Links- Parteien sehr stark, sonst würden sie nicht so eifrig Darauf bedacht sein, die Bedeutung dieser Tatsache vor ihren Parteimitgliedern herabzusetzen.

Aus der Provinzialhauptstadt.

Gießen, den 18. Juni 1926.

Die Wartezeit der zu gezogenen Wohnungsuchenden. Der hessische Minister für Arbeit und Wirtschaft hat jetzt in Ausfüh­rung des Artikels 22 der hessischen Wohmrngs- mangel-DeroiLnung bestimmt, daß Wohnung- suchenden, die aus dringlichen wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen ihren Aufenthaltsort wechseln müssen, und in ihrem bisherigen Wohnort als Wohnungsuchende eingetragen waren, die Wartezeit, welche sie dort nach einem Nachweise der Gemndeibehvrde zurückgelegt haben, bei der Eintragung in die Wohnungsliste der neuen Aufenthaltsgemeinde angemessen anzurechnen ist.

** Inventurausverkäufe. Rach der Bekanntmachung des Hessischen Kreisamts Gießen vom 8. Juni 1925 dürfen Saison» und Inventur­ausverkäufe nur in der Zeit vom 2. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli jeden Jahres, jedoch nur auf die Dauer von je 14 Tagen, abgehalten werden. Ausverkäufe, die außerhalb dieser Zeit stattffnden sollen, sind unter genauer Angabe des Grundes unter Einreihung eines Verzeichnisses der aus­zuverkaufenden Waren sieben Tage vor der An­kündigung bei der Handelskammer Gießen an­zuzeigen. Im Zuwiderhandlungsfalle müssen Strafanzeigen erhoben werden.

* Abschlagszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer, sowie die Sondersteuer werden von der Stadtkasse bereits entgegengenommen, obwohl die Genehmigung der Umlagen für 1926 bis jetzt noch nicht vorliegt. Die Abschlagszahlungen sollen den Steuerpflich­tigen die Erfüllung ihrer ZahlungSpslicht erleich­tern. Man beachte die heutige Bekanntmachung der Stadtverwaltung.

* Zweiwochenmarken für die In - validenverslcherund. Die Verwendung von Zweiwochenmarken für die Invalidenver­sicherung bietet den Arbeitgebern insofern erheb­liche Vorteile, als das Klebegeschäft wesentlich eingeschränkt wird und die Gebrauchszeit der Qurttungskarten sich verdoppelt. Hierdurch er­geben sich auch bedeutende Ersparmsse an Quit­tungskarten und Beitragsmarken. Zweiwochen­marken werben in den gangbarsten Sorten von solchen Postanstalten vorrätig gehalten und in beliebiger Menge abgegeben, bei denen in ört­liches Bedürfnis vorliegt. In Hessen kommen hierfür allerdings zur Zeit nur wenige Post^ ämter, darunter auch das Postamt Gießen, in Frage. Der Vertrieb von Zweiwochenmarken wird jedoch auch bei den übrigen Postämtern als­bald dann eingeführt werden, wenn sich ein Be­dürfnis hierfür ergibt. Von der Kasse der Lan­desversicherungsanstalt können Zweiwochenmarken gegen Voreinsendung des Wertes und Portos be­zogen werden.

** Förderung des Fremdenver­kehrs in den hessischen Bädern. In einer soeben dem hessischen Landtag zugegangenen Regierungsvorlage wird die Meldepflicht der Ausländer einer Aenderung unterzogen. Im Interesse des Fremdenverkehrs, besonders von Dad-Rauheim, soll die persönliche Meldung und die Vorlage eines. Lichtbildes an die Polizei­behörden ausgehoben werden. Künftig soll grund­sätzlich die schriftliche Anmeldung unter Vor­legung des Reisepasses genügen.

Der Derbandstag der Gabels- bergerschen Stenographen für Hessen und

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