deutend sind mit den Teilverträgen des I Defensivbündnisses, wurden jedoch bisher nicht erneuert. Cs ist als sicher anzunehmen, das; es auf der Konferenz von Bled, wenn auch nicht zum Abschluß, so doch zu entscheidenden Vorbesprechungen der Wilitärver- trgge kommen wird. Der Zusammenhang der Miliiäroertragsverhandlungen mit den offiziösen Konserenzthemen „Haltung der Kleinen Entente im einzelnen und als Ganzes zu den Valkanplänen Italien s", sowie „Stellungnahme zum Berliner Vertrag" wird auch hier als offenkundig angesehen. Ob und wie Italien offiziell oder beobachtend sich in Bled vertreten läßt, ist noch vollkommen, ungewiß.
Die in Bukarest provisorisch unterzeichneten Defensivverträge sind zwischen der Tschechoslowakei und Rumänien und zwischen Rumänien und Jugoslawien ratifiziert worden. Sie laufen jetzt für drei Jahre. Der Defensivvertrag zwischen der Tschechoslowakei und Jugoslawien brauchte noch nicht verlängert zu werden, weil er erst mit den: 23. Oktober 1927 abläuft. Die Verträge haben keinerlei Ergänzung oder Erweiterung erfahren. In unterrichteten Kreisen wird versichert, daß die Verlängerung dieser Defensivverträge keinerlei Spitze gegen Deutschland enthalten, umsoweniger, als die Kleine Entente dem Beitritt Deutschlands zum Völkerbund wohl wollend gegenüberstehe.
Reichskanzler Marx zur Fürstenfrage.
Berlin, 18. Juni. ($11.) In einer Unterredung mit einem Pressevertreter äußerte sich Reichskanzler Dr. Marr eingehend darüber, wie sich die Regierung zur Enteignung der Für st en vermögen verhält, und wie sie sich die Lösung der Frage der Auseinandersetzung der Länder mit den ehemals regierenden Fürstenhäusern denke. Er sagte u. a.: Eine völlige Ent - eign un g tonn die Reichsregierung! nicht billigen, wie sie schon bei Einbringung des Gesetzentwurfs beim Reichstag klar zum Ausdruck gebracht hat. Eine entschädigungslose Enteignung des gesamten Vermögens bestimmter Staatsbürger in der im Entwurf vorgesehenen Art und Weise widerspricht den Grundsätzen, die in einem Rechtsstaat die Grundlagen für jeden Gesetzgebungsakt zu bilden haben. Rach der verfassungsmäßigen Heberwindung der Revolution müssen die Grundlagen des Rechtsstaats unverändert bleiben. Zu diesen geboren die Rechtsgleichheit o 11 c r Staatsbürger und die Anantastbar» keit des Privateigentums. Mit diesem obersten Gebot eines Rechtsstaats ist die in dem jetzt zur Abstimmung gelangenden Gesetzentwurf vorgesehene entschädigungslvse Enteignung nichtvereinbar.
Die Reichsregierung hält eine gesetzliche Regelung für erforderlich. Sie hat daher ihrerseits dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorgelegt und ist entschlossen, mit allen Mitteln auf die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs zu dringen. Der Grundgedanke dieses Entwurfs beruht darauf, daß Staatseigentum und Privateigentum der Für st en getrennt werden, und zwar derart, daß diejenigen Vermögensstücke, die die ehemals regierenden Fürsten nur als Staatsoberhäupter besessen haben, angesichts der veränderten staatsrechtlichen Verhältnisse nunmehr als das Eigentum des Staates, und zwar ohne i Entschädigung angesehen werden sollen, während das reine Privateigentum den Für-
sten verbleiben soll.
Bei den im Gesetzentwurf der Reichsregierung vorgesehenen Auseinandersetzungen muß den auf kulturellem und gesundheitlichem Gebiet liegenden Interessen der deutschen Länder besonders Rechnung getragen werden. Deshalb sollen den Ländern aus der streitigen Vermögens» mässe solche Dermögensstücke wie Theater, Schlösser, Museen, Sammlungen, Bibliotheken, Archive, Parkanlagen vorweg zugeteilt werden. Im übrigen soll die Auseinandersetzung nach Billigkeit und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage beider Teile erfolgen. Dabei soll insbesondere zu gunsten der Länder in Betracht gezogen werden, daß die wirtschaftliche Lage des deutschen Volkes infolge des Krieges und seiner Rach- wirkungen gegenüber den früheren Verhältnissen wesentlich herabgedrückt ist, während bei den vormals regierenden Fürstenhäusern die Rvtwendigkeit zu solchen Ausgaben w e g g e f a l l e n ist, zu denen sie früher als Träger der Staatsgewalt verpflichtet touren. In der Frageder Aufwertung sollen die ehemaligen Nirstenhäuser genau so behandelt werden wie alle anderen Staatsbürger.
Die hannoversche Landeskirche gegen die Fürstenenteignung.
Hannover, 17. Juni. (TU.) Dom Lande s b i s ch o f und dem L a n d es kir ch e n amt Hannover wird folgende Kundgebung zum Volksentscheid bekanntgegeben: „Der bevorstehende Volksentscheid Lber die entschädigungslose Enteignung der Fürstenhäuser erregt die Gemüter. Die schwierige Frage, welche Vermögenswerte als Privateigentum zu gelten haben und in welchem Maße auch die Fürstenhäuser in dieser schweren Zeit nach.Recht und Billigkeit Opfer bringen müssen, kann nur durch sorgfältige sachkundige Prüfung gerecht geklärt werden. Stattdessen wird das Volk zum Entscheid über eine entschädigunas» lose Enteignung auf gerufen. Die Kirche hat sich von den mit dem Volksentscheid zusammenhängenden Rechts- und Parteifragen ferngehalten. Sie hat aber in dieser die christlichen Gewissen bedruckenden Frage die Pflicht, eindringlichst davor zu warnen, sich bei der Stimmabgabe von Begehrlichkeit, Haß und Mißgunst leiten z u lassen. DaS ist gewiß: Wer aus Habsucht anderen ihr Eigentum nehmen will, um sich selbst dadurch zu bereichern, wer, weil er selbst viel verloren hat, anderen ihren Besitz nicht gönnt, wer sich durch Haß und Feindschaft leiten läßt, der handelt gegen Gottes Gebot. Darum prüfe jeder Christ, ob er vor Gott und seinem Gewissen eine blähende Stimmabgabe bei dem Volksentscheid verantworten kann." In einer weiteren im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlichten Kundgebung sagt der Landesbischof u. a. folgendes: „Was ich nicht ertrage, ist, daß man am 20.
Hessischer Landtag.
Darmstadt, 17. Juni 1926.
Präsident Adelung eröffnet die Sitzung um 9Vi Uhr.
Vor Beginn der Tagesordnung werden von Minister v. Brentano einige Anfragen des soz. Abg. Stork beantwortet: es wird u. a. mit» geteilt, daß die beiden Schupowachtmeister, die bei der Anwesenheit des Kapitänleutnants Ehrhardt in Darmstadt Posten gestanden hatten, mit Geldstrafen belegt worden find und verseht wurden. Der Minister bestätigt, daß Waffen bei dem Landwirt Heinrich H e l d m a n n in Groß- Bieberau gefunden worden sind. Dieser gibt an, früher dem Jung deutschen Orden angehört, jetzt aber nichts mehr damit zu tun zu haben.
Das Haus stimmt dem an den Ausschuß zurückverwresenen Antrag Ha urh über die Auszahlung von Entschädigungen in Drandfällen zu, und zwar in der Form, daß nach den in dem Anträge niedergelegten Bestimmungen die Fälle individuell behandelt werden formen.
Ferner stimmt das Haus neuen Bestimmungen über die Meldepflicht der Ausländer, die besonders für Dad-Rauheim wichtig sind, zu.
Runmehr tritt das Haus in die erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über: 1. das Str aßenwesen in Hessen und 2. das Bauwesen der Provinzen und Krei'e. Zusammen mit den Gesetzentwürfen werden zahlreiche Anträge und Vorstellungen beraten; diese gehen u. a. aus von den kommunistischen Abgeordneten, der Gewerkschaft hessischer Gemeindebeamten, vom Reichsbunb der höheren technischen Beamten, vom Verband der oberen Daubeamten Hessens, vom Hessischen Landgemeindetag, vom Landbezirk Hessen des Bundes deutscher Architekten, des Vereins der Kulturtechnifer usw.
Abg. Mann (Soz.) gibt im Hamen seiner Partei die Erklärung ab, daß das Gesetz nicht ihren Wünschen entspreche und daß die Sozialdemokraten, wenn ihr Minderheitsantrag ab» gelehnt jvürde, für den Mehrheitsantrag stimmten. (Die Mehrheit empfiehlt die Uebertragung des Bauwesens an die Provinzen, eine Minderheit lehnt ihn ab unid tritt u. a. für die Regelung des Straßenwesens durch den Staat ein, eine andere Minderheit tritt für die Kreise ein.)
Abg. Dr. Riepoth (D. V.) erstattet Bericht über die Gesetzentwürfe; er weist auf die großen Schwierigkeiten bei den Beratungen hin, weil die Koalitionsparteien besonders Ihre Wünsche zur Geltung bringen wollten, während die Oppositionsparteien bei diesen Parteiverhandlungen an der Türe hatten stehen müssen. Der Verkehr habe sich seit Erlaß deS Gesetzes von 1896 ganz bedeutend vermehrt. Als Ziel stelle die Regierung hin, die Lasten für die Straßenkosten auf breitere Schultern zu legen, die Organisation der Behörden zu vereinfachen, sie zu zentralisieren und die Arbeiten gemeinsam zu vergeben. Der Redner tritt für die Kreise ein und bestreitet es, daß für die ärmeren Kreise die Straßenkosten künftig verringert würden; die ärmeren Kreise würden sehr wahrscheinlich zu den Kosten der größere,! Kreise mit herangezogen. Die Neuorganisation der Behörden werde ebenfalls keine Verringerung der Kosten bringen; es wäre das erstemal, das durch eine Zentralisation eine Verbilligung der Verwaltung eintrete. Selbst der Finanzminister habe sich gegen die Vermehrung der Staatsausgaben gewendet. Die D. D. habe sich stets gegen die Vermehrung der Staatsausgabenausgesprochen und könne in diesem Falle keine andere Auffassung vertreten. Wo es darauf ankomme, habe der Entwurf die Hebernahme von Kosten auf die Provinz abgelehnt. Ein Antrag der Deutschen Volkspartei, der diese Kosten auf die Provinz oder zum Teil auf die Provinz ab» wälzen wollte, sei abgelehnt worden. Der Redner wendet sich nachdrücklich dagegen, daß die höheren Beamten Provinzialbeamte werden, er spricht von der Provmzialverwaltung als einem Staat im Staate und unterzieht die in dem Entwurf vor» geschlagene Reuordnung der Baubehörden einer eingehenden Kritik und bespricht die einzelnen Anträge. Im Ausschuß wäre keine Einheitlichkeit der Ansichten zu erzielen gewesen. Der Redner weist auf verschiedene gegensätzliche Auffassungen in Einzelfragen hin und bemängelt u. a. an dem Entwurf, daß fein Zusammenhang zwischen der Bevölkerung und den Aemtern mehr bestehen werde. Die Provinzen hätten die Kosten aufzubringen, selbst aber auf die Verwaltung feinen Einfluß mehr. Die Kosten der Aemter würden groß und die Gebühren sehr wahrscheinlich ftart erhöht werden. Es sei nicht gesagt, daß durch die Verringerung der Aemter nun auch eine Kostenersparnis erzielt werde. In den Schlußausführungen des Redners wird nochmals Stellung genommen gegen die Forderung, die oberen Baubeawten zu Provinzialbeamten zu machen. Wenn man auf dem von dem Abg. Schreiber vorgeschlagenen Wege folgen würde, werde eine Entwicklung eintreten, die von der Gegenseite schließlich selbst bedauert werde.
Abg. Schreiber (Dem.) erklärt, durch den Vorredner und dessen Partei würden politische Gesichtspunkte In die Angelegenheit hineingetragen. Die Verhältnisse wären letzt so, daß eine Neuregelung des Straßenwesens nicht mehr aufzuschieben sei. Die Verstaatlichung des Siraßenwesens sei jetzt noch nicht zu erreichen, daher stimme feine Partei
der Uebertragung des Straßenwesens an die Pro- , vinz zu.
Abg. Dr. Müller (Bbd.) weist auf den Kom- promißcharalter des Gesetzes hin. Die Sozialdemokratie habe ursprünglich das Straßenbauwesen dem Staate zuweisen wollen, erst nachdem die Regierung abgelehnt habe, sei der Kompromiß zustande gekommen, die Materie den Provinzen zu übertragen. Die Kosten würden den Kreisen in der Hauptsache verbleiben, aber ihr Einfluß würde ausgeschaltet. Durch die vorgeschlagene Zwischenlösung werde keine wesentliche Verbesserung der gegenwärtigen Verhältnisse erzielt. Das Bauwesen müsse seinen Schwerpunkt in Kreisämtern haben, über die der Staat die Aufsicht führen müsse. Jede Zentralisation vermehre nur die Kosten; die ländlichen Kreise hätten bei dem Uebergang der Forst- und der Ver- messungsämter auf den Staat sehr schlechte Erfahrungen in bezug auf die Kosten gemacht.
Abg. S ch ü l (Ztr.) spricht für die Uebertragung des Straßenwesens an die Provinzen.
Abg. Kindt (Dnl.) tritt in seinen Ausführungen im wesentlichen für die Vorschläge der Regierung ein; er will statt 11 jedoch 14 Bauämter.
Abg. Golm (Komm.) spricht für eine Verstaatlichung des gesamten Straßenwesens und für die einzelnen Anträge der Kommunisten.
Abg. Mann (Soz.) setzt sich mit verschiedenen Darlegungen der Vorredner auseinander und vertritt ihnen gegenüber den Standpunkt der Sozial- demokratie.
Nach einer Pause werden zunächst wieder einige Kleine Anfragen an die Regierung gerichtet.
Abg. Dr. Müller fragt wegen der Anstellung eines Kassenrendanten an. Minister v. Brentano erklärt, die Anfrage später beantworten zu wollen.
Abg. Dr. Werner fragt an, warum nicht die Aufführung des Lustspiels „Der fröhliche Weinberg" verboten werde, wie dies in Kassel geschehen sei, und warum die Regierung gewiße Hetzfilme (Po- temkin-Film) gestatte. Die Mitteilung des Präsidenten, daß die Antwort durch Ministerialdirektor Urstadt noch nicht vorbereitet sei, und daher später erteilt werde, erregt auf der Rechten des Hauses große Heiterkeit.
Abg. Dr. Keller hat eine Anfrage eingebracht, in der darauf hingewiesen wird, daß die Mehrzahl der Insassen höherer Schulen wenig bemittelten Kreisen entstammt, der hessische Staat aber ein übermäßig hohes Schulgeld fordert. Für den Schüler einer höheren Lehranstalt wende der Staat weniger auf als für einen Volksschüler, so daß auf Kosten der Eltern eines Schülers einer höheren Schule Ersparnisse im Staatshaushalt gemacht würden. Es lägen Anzeichen dafür vor, daß eine neue Hinaufschraubung des Schulgeldes geplant sei. Ministerialrat 11 r ft a b t erwidert darauf, daß das Landesamt für das Bildungswesen sich mit der Schulgeldfrage beschäftige und deshalb Fragebogen habe ausgehen lassen. Zu der Frage selbst habe das Landesamt noch nicht Stellung genommen. Das Schulgeld In Preußen sei höher als in Hessen; es komme auch derEltern- schafl beim Schulbesuch mehrerer Geschwister In der Berechnung des Schulgeldes mehr entgegen als Preußen. Die Behauptung, daß Hessen weniger für einen höheren Schüler auf bringe als für einen Volksschüler, sei zurückzuweisen.
GS wird hierauf zunächst der Gesetzentwurf über das Bauwesen der Provinzen und Kreise zur Abstimmung geftefit.
Abg. Kaul (Soz.) teilt mit, daß die Sozialdemokraten ihren Hauptantrag zu diesem Gesetz zurückziehen, denn in wenigen Jahren werde doch eine völlige Verstaatlichung des Bauwesens erfolgen müssen.
Ein Antrag Dr. Müller (Bbd.) wird abgelehnt, worauf Dr. Leuchtgens erklärt, daß der Bauernbund den Antrag der Sozialdemokraten aufnehme. Der Antrag wird mit allen gegen die Stimmen des Bauernbundes abgelehnt. (Lachen und Unruhe im Haufe.)
In den weiteren Verhandlungen wird das Gesetz über die Enlschädi gung für Ver- luste infolge Tierseuchen in zweiter Lesung angenommen. Ein früher gestellter Antrag des Bauernbundes, der eine stärkere Heranziehung des Staates zu den Gntschädigungskosten will, wird abgelehnt.
Eine Anfrage des Abg. Dr. Werner und Gen. über die Beflaggung des Universi- tätsgebäudes tn Gießen wirb von dem Abg. Werner begründet. Er schildert die bekannten Vorgänge in Gießen, die zu der Anfrage führten. Er macht verschiedene Beispiele namhaft, aus denen hervorgeht, daß das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold parteipolitisch eingestellt; u. a. habe der Reichswehrminister darauf hingewiesen. Die Führer des Reichsbanners in Hessen seien alle eingeschriebene Mitglieder der sozialdemokratischen Partei. Der Redner wendet sich nachdrücklich dagegen, daß die Universität Gießen gezwungen wurde, zu flaggen für eine Demonstration, die sich gegen sie gerichtet habe. In seinen weiteren Ausführungen bemerkte der Redner, das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold sei nur eine vorübergehende Erscheinung, der Zeit- purckt sei nicht mehr fern, an dem die roten Fahnen wieder zum Vorschein kämen.
Abg. Dingeldey (D. Vp.) kritisiert die Antwort des Staatspräsidenten in der Gießener Flaggenangelegenheit; sie zeuge von wenig Objektivität und von geringem Vermögen, sich tn die Seelenzustände anderer zu versetzen. Der Vorfall in Gießen sei ohne Beispiel in ganz Deutschland, es sei eine Herabwürdigung dec Universität. (Lärmende Unterbrechungen des Redners durch die Sozialdemokraten.) Durch derartige Demonstrationen, wie die in Gießen, werde ja geradezu die Abneigung der akademischen Streife gegen das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold gezüchtet'; man solle sich über das Echo, das von den Hochschulen komme, nicht wundern. (Während der ganzen Besprechung der Gießener Flaggenangelegenheit herrscht solche Unruhe im Hause, oaß die Redner sich kaum verständlich machen können.)
Das hessische Volksbegehren.
(Don unserer Darmstädter Redaktion.)
Am gestrigen Donnerstag sind im 2an6* tagsgebäude dem Präsidenten des Landtages die Änterzelchnungslisten des Volksbegehrens für Auflösung des Landtages überreicht worden. Der Vorgang hat sich ohne Förmlichkeit abgespielt. Die Erwartung, daß in der Donnerstagssltzung des Landtags auch der Antrag der Rechtsparteien zur Auflösung des Landtages und in Verbindung damit auch das Volksbegehren besprochen werde, hat sich nicht erfüllt. Offiziell ist im Landtag bis jetzt noch nichts von dem Ergebnis des Volksbegehrens bekanntgcgeben worden, aber der Ordnungsblock, von dem die llnterschriftensammlung ausgeht, hat mitgeteilt, daß rund 1 6 4000 Llnterschrif -
Juni unter Verzicht auf jede gewissenhafte, durch Recht und Billigkeit gebundene Prüfung mit alten Mitteln einer Masfenagi- tatior einen einzelnen Volksteil entrechten will und daß man diese Entrechtung vornimmt, weil man ihn offenbar haßt. Alle Beschönigungsversuche können nicht darüber hinwegtäuschen: Wahrheit, Gerechtigkeit und Liebe werden am Tage des Volksentscheides- ausgescholtet. Ich kann den Weg eines ,Aus- I nahmegesehes", das auf eine Auseinandersetzung | verzichtet und einen einzelnen Volkstei entschädigungslos enteignen will, nicht gehen"
Das Westfälische Zentrum gegen den Volksentscheid.
Münster, 18. Juni. (SA1.) Auf dem Parteitag der westfälischen Zentrumspartei in Hamm wurde eine Entschließung angenommen, in der es heißt: Der Prodmzialpartei» tag der westfälischen Zentrumspartei bittet bei der Abstimmung zum Volksentscheid die Parteifreunde in Stadt und Land, geschlossen der Parole des Aeichsparteivor- ftandes und der Zentrumsfraktion des Deutschen Reichstages zu folgen und an dem bevorstehenden Volksentscheid sich nicht zu beteili gen.
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Wettervoraussage.
Bei wechselnder Bewölkung und Winden aud westlicher Richtung einzelne Riederschläge in Form von Schauern, für die Jahreszeit kühl.
Von Westen her ist schneU ein neues Störungsgebiet, das in ganz Deutschland öerbeitetenf Regen verursacht, ostwärts gezogen. Es scheint schnell weiter zu rücken, jedoch ist für morgen] noch verändertes Wetter bei verhältnismäßig niedrigen Temperaturen zu erwarten.
Gestrige Tagestemperaturen: Maximum 19,8, Minimum 11,4 Grad Celsius. Riederschläge: 18,8 Millimeter. Heutige Morgentemperatur: 13,8 Grad Celsius.
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ten vorliegen. Zu dieser Ziffer ist zunächst zu bemerken, daß sie die gesetzlich notwendige Zahl von 42000 Unterschriften bei weitem überschreitet. Es wäre aber ein Leichtes, noch viel mehr älnterschriften beizubringen, wenn nicht beschlossen worden wäre, die Listen jetzt schon zu überreichen und das weitere Verfahren des Volksbegehrens in Gang zu bringen, um die Auflösung des Landtages zu erreichen.
Aus einer Reihe von Aeußerungen tn der Presse der Gegenseite ist zu entnehmen, daß diese alles daran setzen wird, um das Verfahren möglichst hinzuziehen. Die gesetzlichen Bestimmungen werden dabei ohne Zweifel nach dieser Richtung hin weidlich ausgenuht werden. Zunächst ist ein Staatskommissar zu ernennen, der vier Wochen Zeit hat, die Echtheit der ilnter- schriften zu prüfen. Jeder denkende Mensch muß sich sagen, daß, wenn er sich auch tagelang hin- letzt und die Echtheit von Tausenden Stimmen anzweifelt, doch noch die 42 000 übrig bleiben, die zum Volksbegehren notwendig sind. In wenigen Tagen also könnte diese Angelegenheit erledigt sein. Daß auch der Landtag mit seiner Linksmehrheit sein Menschenmöglichstes tun wird, um die Verschleppungstaktik der Regierung zu stützen, läßt sich benfan. 5>er Antrag der Rechtsparteien, daß der Landtag sich aus eigenem Recht auflösen kann, wird z. D- in den Ausschußberatungen so weit zurückgeschoben, daß er vor den Sommerferien nicht mehr zur Abstimmung gestellt werden kann.
Es war zu erwarten, daß die Linksparteien, die erst über das Volksbegehren spöttelten und es als erfolglos hinstellten, den Eindruck, den die gewaltige Zahl von Unterschriften auf das Land machen wird, zu verkleinern suchen. Zu diesem Zweck müssen nun Zahlenexperimente und Vergleiche herhalten. Die Ziffern sind schon deshalb wenig dazu geeignet, weil sie doch nur einen Teil der Stimmen wiedergeben, die eine Neuordnung der hessischen Innenpolitik verlangen. Auch ist ein Vergleich mit Wahlziffern " oder mit dem Volksbegehren im Reich gar nicht durchführbar, weil ganz andere Verhältnisie vor- liegen. Zweifellos ist der Eindruck der gewaltigen Zahl von Unterschriften bei den Führern der Links- Parteien sehr stark, sonst würden sie nicht so eifrig Darauf bedacht sein, die Bedeutung dieser Tatsache vor ihren Parteimitgliedern herabzusetzen.
Aus der Provinzialhauptstadt.
Gießen, den 18. Juni 1926.
•• Die Wartezeit der zu gezogenen Wohnungsuchenden. Der hessische Minister für Arbeit und Wirtschaft hat jetzt in Ausführung des Artikels 22 der hessischen Wohmrngs- mangel-DeroiLnung bestimmt, daß Wohnung- suchenden, die aus dringlichen wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen ihren Aufenthaltsort wechseln müssen, und in ihrem bisherigen Wohnort als Wohnungsuchende eingetragen waren, die Wartezeit, welche sie dort nach einem Nachweise der Gemndeibehvrde zurückgelegt haben, bei der Eintragung in die Wohnungsliste der neuen Aufenthaltsgemeinde angemessen anzurechnen ist.
** Inventurausverkäufe. Rach der Bekanntmachung des Hessischen Kreisamts Gießen vom 8. Juni 1925 dürfen Saison» und Inventurausverkäufe nur in der Zeit vom 2. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli jeden Jahres, jedoch nur auf die Dauer von je 14 Tagen, abgehalten werden. Ausverkäufe, die außerhalb dieser Zeit stattffnden sollen, sind unter genauer Angabe des Grundes unter Einreihung eines Verzeichnisses der auszuverkaufenden Waren sieben Tage vor der Ankündigung bei der Handelskammer Gießen anzuzeigen. Im Zuwiderhandlungsfalle müssen Strafanzeigen erhoben werden.
*• Abschlagszahlungen auf die Grund- und Gewerbesteuer, sowie die Sondersteuer werden von der Stadtkasse bereits entgegengenommen, obwohl die Genehmigung der Umlagen für 1926 bis jetzt noch nicht vorliegt. Die Abschlagszahlungen sollen den Steuerpflichtigen die Erfüllung ihrer ZahlungSpslicht erleichtern. Man beachte die heutige Bekanntmachung der Stadtverwaltung.
*• Zweiwochenmarken für die In - validenverslcherund. Die Verwendung von Zweiwochenmarken für die Invalidenversicherung bietet den Arbeitgebern insofern erhebliche Vorteile, als das Klebegeschäft wesentlich eingeschränkt wird und die Gebrauchszeit der Qurttungskarten sich verdoppelt. Hierdurch ergeben sich auch bedeutende Ersparmsse an Quittungskarten und Beitragsmarken. Zweiwochenmarken werben in den gangbarsten Sorten von solchen Postanstalten vorrätig gehalten und in beliebiger Menge abgegeben, bei denen in örtliches Bedürfnis vorliegt. In Hessen kommen hierfür allerdings zur Zeit nur wenige Post^ ämter, darunter auch das Postamt Gießen, in Frage. Der Vertrieb von Zweiwochenmarken wird jedoch auch bei den übrigen Postämtern alsbald dann eingeführt werden, wenn sich ein Bedürfnis hierfür ergibt. Von der Kasse der Landesversicherungsanstalt können Zweiwochenmarken gegen Voreinsendung des Wertes und Portos bezogen werden.
** Förderung des Fremdenverkehrs in den hessischen Bädern. In einer soeben dem hessischen Landtag zugegangenen Regierungsvorlage wird die Meldepflicht der Ausländer einer Aenderung unterzogen. Im Interesse des Fremdenverkehrs, besonders von Dad-Rauheim, soll die persönliche Meldung und die Vorlage eines. Lichtbildes an die Polizeibehörden ausgehoben werden. Künftig soll grundsätzlich die schriftliche Anmeldung unter Vorlegung des Reisepasses genügen.
—Der Derbandstag der Gabels- bergerschen Stenographen für Hessen und
Dti«"1 .’rifrt, Die N'Ärhen. ücrinef ünhd , tälern ff iinDr ELgeb'ld auf dies $erlläte5 bett' w Jäi wie 'in I ÄC "-Ss en Daneben W S Ü6ri* « hat hort erkannt, fabritdion W leistet, wie auf J Znduftrieflcibes. r beit allerdings >st. man den im S<ha Mge" KmiMn' Idjaut und man i Men, wenn mn daß eine Knüpfern nid; rund einen Entstehung eines so ist ouBerorhentlid) auch der Anblick d jchassenen Teppichh Schaufenster der Fülle ausgestellt st Gelegenheit, diesei in eine junge deu ausgezeichnete Fe entgehen lassen.
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