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Nach kurzer Krankheit entschlief heute morgen plötzlich und unerwartet mein lieber Sohn, unser unvergeßlicher Bruder, Enkel und Pate

Karl Bindeburg

im 15. Lebensjahre.

Die trauernden Hinterbliebenen: .

Kath. Bindeburg Wwe. geb. Brück nebst Kindern

Familie Brück

Familie Bindeburg.

Annerod, den 17. Februar 1026.

Die Beerdigung findet Freitag, den 19. Februar, nachmittags 2 Uhr, statt. 0,1

April

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Die am 1. April 1925 zu vierteljähr-

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(60 % auf 3-Monatsumsatz): (20 % auf 3-Moncstsumsatz):

treibenden April 1925 Juli 4925 Okt. 1925: Jan. 1926:

Oktbr. 1925 : 60 Proz. berechnet auf natsumfatz

3an. 1926 : 60 Proz. berechnet auf zusammen 320 Proz. natsumsah

1925 : 40 Proz. berechnet auf natsumfatz

180 % 60«/o 60% 60%

** Die Märzmiete. Mit Rücksicht auf die Tatsache, daß die Reichstagsverhandlungen über den Antrag Müller-Franken noch nicht stattgefunden haben, ist, wie wir hören, beabsichtigt, die Miete für den Monat Mörz in gleicher Höhe wie bisher zu belassen.

* D i e Postkraf twagenlinie Gie­ße itKrofdorfFellingshausen hat gestern, wie vorgesehen, ihren Betrieb ausgenom­men. Bis jetzt wurde der Wagen bei allen Fahr­ten sehr stark in Anspruch genommen. Hoffentlich hält der rege Zuspruch an, damit die Gemeinden dieses Beförderungsmittel sich nicht nur erhalten, sondern es auch noch weiter ansbauen können.

** Schutz den Weidenkätzchen. Kaum hat die mildere Witterung den Weidensträuchern einige bescheidene Knospen entlockt, so finden sich auch schon sog. Naturfreunde, die die Sträucher ihres bescheidenen Schmuckes berauben, die Nest- chen bündelweise nach Hause schleppen, um sie dort nach wenigen Stunden dem Müllkasten zu überliefern. Wem es nicht einleuchtet, daß die fleißigen Bienen ihre erste Nahrung und damit den Honig aus den Knospen der Weiden holen, den sollte doch zum mindesten ein Nest von Na­tursinn davon abhalten, die Reiser abzubrechen und damit die Sträucher zu verunstalten. Wenn leise Mahnung nichts nützt, dann sollte der Straf­weg beschritten werden. Das Forst- und Feld- nussichtspersonal kann natürlich nicht überall fein, deshalb fotlte das vernünftige Publikum gegen den Frevel einschreiten, nachdrücklich aber die Polizei, wenn ihr vor und in der Stadt solche Kätzchenräuber im groben zu Gesicht kommen.

* Zum Dvlkstra vertag. Durch einen Lunderlab des preußischen Ministers des Innern an sämtliche Staatsbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände wird im Einvernehmen mit der Reichsregierung für den 28. Februar, dem Gedenktag für die Opfer des Weltkrieges, die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude, sowie der Gebäude der Selbstverwaltungslörper in den

Aus der provinziaiharlpWdt.

Gießen, den 18. Februar 1926.

Die Gewerbesteuer vom Ertrag für 1925.

Bom Presseamt des Hess. Staatsministeriums

(jedesmal berechnel auf einen Monatsumsatz) _______

zusammen 360 % Rach den gesetzlichen Vorschriften waren insge­samt zu entrichten 360 Prozent (bezogen auf einen Monatsumsatz). Die Annahme, daß, wie im Vor­jahre, durch die seit April 1926 eingegangenen Vor­auszahlungen das Gewerbesteuersoll 1925 vom Er­trag aufgebracht worden sei, hat sich nach den vor­liegenden Unterlagen nicht bestätigt.

Rach der vorstehenden Zusammenstellung haben die nm 1. April zu monatlichen Zahlungen verpflichteten Gewerbetreibenden (G roßge- merbetreibende) gegenüber den vierteljähr­lich zahlenden Gewerbesteuerpflichtigen 4 0 Pro­zent (bezogen auf einen Monatsumsatz) zu w e - nig entrichtet. Wenn sonach die am 1. April 1925 zu monatlichen Vorauszahlungen auf die Reichseinkommen- und Körperfchaftssteuer ver­pflichtet gewesenen Gewerbetreibenden, die im Mo­nat Juni 1925: 40 Prozent zwei Drittel der im Mai gezahlten Gewerbesteuerbeträge als Voraus­zahlung auf die staatliche Gewerbesteuer vom Er­trag zu entrichten hatten, in einer demnächst er­scheinenden Bekanntmachung aufgefordert werden, eine weitere Zahlung am 10. März 1926 (mit Schonfrist bis 17. März 1926) in Höhe der im Monat Juni 1925 fällig gewesenen Vorauszahlung an staatlicher Gewerbesteuer vom Ertrag zu leisten, so handelt es sich däbei nur um eine Aus­gleichszahlung gegenüber den zu viertel­jährlichen Vorauszahlungen Verpflichteten, bzw. um Nachzahlung von Beträgen, die seither gestundet waren, ohne daß dadurch das im Etaatsvoranschlag vorgesehene Steuersoll an Ge­werbesteuer vom Ertrag erhöht wird.

Zum Schlüsse wird noch daraus hingewiesen, daß es sich bei den in Rede stehenden Zahlungen um Vorauszahlungen handelt, über die nach Abschluß der Einkommensteuer - Veranlagung abgerechnet wird.

Bom Porträt bis zum Kanarienvogel.

Zn dem starken Widerhall, den der Aufruf zur Zeppelin-Eckener-Spende allent­halben gefunden hat, zeigt fick) von neuem, daß die Erkenntnis vom Wert des Zeppelinbaues bis in die breitesten Schichten unseres Volkes hineinwächst. Doch es müssen nicht immer Geld­spenden fein, die von der opferfreudigen Ge­sinnung ihrer Geber beredtes Zeugnis ablegen, da ja die wirtschaftliche Lage es so manchem verbietet, so tief in den Säckel zu greifen, wie er es wohl möchte. So hat zum Beispiel die Münchener Kunstmalerin Frau El. v. Wagner der Volksspendc ein großes Pastellbildnis des Grafen Zeppelin zur Verfügung gestellt. Der Erlös soll nach dem Willen der Künstlerin für den Dau des neuen Luftschiffes bestimmt fein.

Oder ein Geber aus einer rheinischen Groß­stadt schreibt an die Zeppelin-Eckener-Spende, daß er leider über keine Barmittel verfüge und darum nicht in der Lage fei, einen Geldbetrag zu stiften. Dennoch will er nicht beifeite stehen, sondern opfern für die Idee, die ganz Deutsch­land angeht. And so trennt er sich von seinem Ring und gibt ihn der Volksspende.

Ein Bremer Dogelfreund kam auf den origi­nellen Gedanken, ein seltenes Zuchtergebnis, einen schneeweißen Kanarienvogel, der Zeppelin- Eckener-Spende zu schenken. And nun sucht dieser Kanarienvogel einen reicheren Besitzer, der durch seinen Kauf wiederum der Volksspende hilft.

Man sieht, immer gibt» Wege zum Ziel. Hoffentlich wird dieses Ziel, die Zeppelin- Eckener-Spende z u unterstützen, auch in Gießen von recht vielen Mitbürgern erreicht.

Gießener WochenmLrktpreisc.

Es kostete auf dem heutigen Wochenmarkt das Pfund: Butter 150 bis 170 Pfennig, Matte 25 bis 35, Käse 60 bis 140, Wirsing 30, Weiß- traut 25. Rotkraut 30, gelbe Rüben 20, rote Rüben 20, Spinat 35, Anterkohlrabi 10 bis 15, Grünkohl 30. Rosenkohl 60, Feldsalat 100, Zwie­beln 20, Meerrettich 50 bis 70, Schwarzwurzeln 50 bis 70, Kartoffeln 4 bis 5, Aepfel 15 bis 30, Birnen 30, Rüste 40 bis 60, junge Hahnen 120, Suppenhühner 120; das Stück: Eier 10 bis 12,

Körperschaftssteuer

1925 : 60 Proz. Körperschaftssteuer

1925 : 40 Proz. (»3 der im Mai fällig ge- wesenen Gewerbesteuer)

wird mitgeteilt:

AnstaatlicherGewerbesteuerl925 vom Ertrag haben entrichtet:

Die am 1. April 1925 zu monatlieben Vorauszahlungen verpflichteten Gewerbetreiben­den (Großgewerbetreibende):

1925: 60 Proz. der Vorauszahlung auf die Reichseinkommen- bzw.

Blumenkohl 60 bis 180, Salat 40, Endivien 50, Oberkohlrabi 10 bis 15, Lauch 15 bis 25, Selle­rie 20 bis 60 Pfennig.

Bornotizcn.

Tageskalender für Donnerstag. Gießener Hochschulgesellschaft: 8' Ahr, Großer Hörsaal der Aniversität, Vortrag von Prof. D. Frick Oberhessische Gesellschaft für 2latur= rind Heilkunde (Naturwissenschaftliche Abteilung): 8*/4 Ahr. Großer Hörsal des Phyfikal. Instituts (Stephanstr. 24), Kurze wissenschaftliche Mittei­lungen. Evangelische Volksgemeinschaft: 8 Ahr, GasthausHindenburg" öffentliche Versammlung mit Vortrag. Gießener Sportklub v. 1900: 9 Ahr, Gasthaus Doller, außerordentliche Gene­ralversammlung. Gießener Schwimmverein: 8l 2 Ahr, Hotel Köhler, Mitgliederversammlung. Spiel-Vereinigung 04: 9 Ahr,Darmstädter Haus", außerordentliche Generalversammlung. Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Die Puppen-- tönigin". Astoria-Lichtspiele:Die Texas- reiter .

Der Akademische Ausschuß für Leibesübungen veranstaltet am Freitagabend in der Neuen Aula eine akademische Feier mit Siegeroerkündigung und Vortrag. (Siehe Anzeige.)

Vom Konzert-Verein wird uns geschrieben: Bei dem am Sonntag, 21. Fe­bruar, wie üblich nachmittags 5 Ahr, in der Neuen Aniversitätsaula statt findend en achten Abonnementskonzert wird auf eine früher häufig geübte Praxis zurückgegriffen insofern, als neben der Gesangskunst auch die instrumen­tale zur Geltung kommen soll. Ein derartiges Programm, das zweifellos den Reiz der Ab­wechselung bietet, wurde von vielen Seiten ge­wünscht Der Konzertleitung ist es gelungen, zu diesem Zwecke zwei hervorragende Vertreter ihres Faches zu gewinnen, die Sängerin Frau Eva Zekelius-Lißmann aus Berlin und den Cellisten Rudolf Hindemith aus Frankfurt. Frau Lißmann ist die Tochter des bei der älteren Generation noch in bester Erinnerung stehenden vortrefflichen Baritonisten Heinrich Fritz Liß­mann. der als Nachfolger Guras in Hamburg wirkte, und seiner Gattin, der unter ihrem Mädchennamen bekannten, sehr geschätzten Opern- unb Oratorienfängerin Marie Gutschbach. Die Erbin solch großer Gesangeskunst gilt als eine durch gepflegte Dortragskultur wie reiche seelische Gestaltungskraft ausgezeichnete Künstlerin, die hier Lieder von Franz Schubert. Hugo Wolf und den beiden Russen Gretschaninow und Mussorgski vortragen wird, und der es gegeben ist. solchen Gegensätzen, wie es die Lieder von Schubert und Wolf und die des genialen russischen Zmpress o- niften Mussorgski sind, eine gleich berufene Interpretin zu fein. Frau Lißmann hat ein ähn­liches Programm im vergangenen Jahr mit großem Erfolg im Leipziger Gewandhaus zu Gehör gebracht. Sie singt in Gießen zum ersten Male, während sie auf den Konzertpodien von Hamburg, Berlin. Leipzig usw. ein immer will­kommener Gast ist. Der Cellist, Herr Rudolf Hindemith, ist dagegen durch feine Mit­wirkung im Amar-Quartett hier bereits ein= geführt. Herr Hindemith ist aber nicht nur ein bewährter Ensemble-Spieler, sondern auch - und in erster Linie ein Solist, der als solcher sehr ost musiziert und sich damit unbestrittene Aner­kennung erworben hat. Zudem ist das Cello als Soloinstrument im Konzertverein mehrere Fahre nicht erklungen, so daß des Künstlers Vortrag der Doecherini-Sonate, eines Prälu­diums von Dach und des Davidoffschen ^-Moll- Konzertes sicherlich willkommen sein wird. Die Begleitung am Klavier liegt, tote in früheren Fällen, in den Händen des Herrn Paul Meyer aus Frankfurt.

Iich en Vorauszahlungen verpflichteten Gewerbe- (Älcingctocrbctreibenbc):

Reichs- und Landesfarben aus Halbmast ange- ordnet. Soweit staatliche Behörden nicht staats- eigene Gebäude innehaben, ist auch für deren angemessene Beflaggung zu sorgen. Gemeinden und Gemeindeverbände, die im Besitz besonderer Flaggen (z. D. Stadt- oder Provinzfarben) sind, dürfen diese neben den Reichs- und Landesfarben zeigen.

Der Neubau der Lupusheil­stätte auf dem Seltersberg hinter den Kliniken ist jetzt vollendet. Ende dieses Monats soll die Einweihung des Baues stattfinden. _3n der In­neneinrichtung sind nur noch die Röntgen- und Diathermie-Apparate einzumontieren und die Krankenbetten aufzustellen. 3m Erdgeschoß wer­den die Waschküchen bereits benutzt. Das neue Haus nimmt im ersten Stock und in Teilen des zweiten Stockes die Männerstation auf, der übrige Teil wird Privatstation, der Dachstock enthält Trvckenspeicher und Mädchenzimmer. Das alte Haus wird Frauenstation, die im Kellergeschoß bisher befindlichen Wirtschaftsräume, Küche, Vor- ratsräume usw werden im Neubau Platz finden. 3m alten Gebäude werden dafür große Labo­ratorien eingerichtet, und zwar für bakteriologisch- serologische. chemische und histologische Arbeiten. Das neue Lichtzimmer ist seit zwei Monaten schon im Gebrauch, es soll jetzt noch mit mehreren neuen Quarzlampen ausgestattet werden. Nach dem Bezug des Neubaus wird das alte Haus zunächst gründlich renoviert. Erbauer und Eigen- gentümer der Lüpusheilslätte ist der Hessische Heilstättenverein in Darmstadt. Die Baupläne hat Daurat Meyer- Gießen entworfen.

.** Sie Maul- und Klauens euche ist neuerdings in Eberstadt (Kreis Gießen), Nidda, Ortenberg, Eckartshausen, Hof Leustadt (Kreis Büdingen). Friedberg, Bad-Nauheim und Langenhain (Kreis Friedberg), amtlich festge­stellt worden. 3n Altwiedermus. Selters, Du­denrod (Kreis Büdingen). Vollnkirchen. Reis­kirchen und Erda (Kreis Wetzlar) ist die Seuche erloschen.

** D ie Aufwertung von Renten- briefen Der Rentenbank. Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Die Auswertung von Ansprüchen aus den von Den Rentenbanken ausgegebenen Rentenbriefen ist von Dem zu­ständigen Minister durch Verordnung geregelt. Die Verordnung lehnt sich eng an die über die Aufwertung von Ansprüchen aus Pfandbriefen, Landschaften und gleichartigen von öffentlich- rechtlichen Körperschaften erlassenen preußischen Vorschriften an. Aus Den Bestimmungen Der VerorDnung sind besonDers hervorzuheben: 3ede Der bestehenDen Rentenbanken bilbet für Die von ihr ausgegebenen Rentenbriefe ohne Rücksicht auf Verzinsung ober sonstige Unterscheidung eine Teilungsmasse. 3n die Teilungsmasse fließen alle Eingänge aus Renten- und Ablösungskapital, die bereits vorhandenen Bestände Des Amortisations­fonds und ein Anteil an Den Beständen Der ge­meinschaftlichen ReservefonDs. Schließlich ver­mehrt sich die Teilungsmasse um Die Erträge aus ihrer zinsbaren Anlegung. Ein Beitrag zu Den Verwaltungskosten Durch Abzug von Ein­gängen wirb nicht erhoben. Heber Die Feststel­lung des Golbmarkbetrages, mit Dem Der Renten- Brief an Der Teilungsmasse teilnimmt, bestimmt t? 9 Der Verordnung, Daß als Ausgabetag im Sinne Des $ 2, Abs. 2 Des Aüswertungsgesetzes Der Rentenübernahmetermin zu gelten hat, für Den Der Rentcnbrief ausgegeben ist. Dieser deckt sich in der Regel mit dem auf dem Rentenbrief vermerkten Datum der Ausgabe. Die näheren Vorschriften über Die Verteilung der Teilungs- maffe sind einer besonderen Verordnung Vorbe­halten. Es ist jedoch durch § 11 bereits dahin eine Bestimmung getroffen worden, daß die Rentenbriefgläubiger durch Ausgabe von ver­zinslichen Goldrentenbriefen befriedigt werden sollen. Für die Verpflichtung der Rentenbanken aus Dieser Aufwertungsverordnung leistet der preußische Staat gemäß § 3 des Renten bank- gesehes Gewähr.

Steuerfreie Spareinlagen bei Den Kreditgenossenschaften. Das Ein­kommensteuergesetz vom 10. August 1925 sieht wie­der einkommensteuerfreie Spareinlagen vor. Der Weg hierzu steht jedem offen, der seine Sparein­lagen unwiderruflich auf 20 Jahre (ober für den Todesfall) bei einer Kreditgenossenschaft festlegt unter Mitteilung an das Finanzamt. Es steht also jedem frei, jährlich bis zu 480 Reichsmark steuer­frei zu sparen, d. h. diesen ersparten Betrag als Werbungskoften von dem steuerpflichtigen Einkom­men in Abzug zu bringen. Für hie Ehefrau und jedes nicht selbständig zu veranlagende Kind erhöht sich der abzugsfähige Betrag um je 100 Mark.

RDV. Erweiterter Gültigkeits­bereich der Sommersonderzüge. Wie wir erfahren, wird die demnächst zusammentretende Sommersonderzug-Konferenz der Reichsbahn über einen Vorschlag beraten, der den Gültigkeitsbereich der Sommersonderzüge erweitert. Nach diesem Pro­jekt sollen die Sommersonderzugkarten Gültigkeit zur Rückfahrt von mehreren Stationen des gleichen Gebietes Haden, so daß Der Benutzer der Sonderzugkarte, der bekanntlich innerhalb zwei Monaten mit einem fahrplanmäßigen Zuge die Rückfahrt antreten kann, nicht an einen Ort für seinen Aufenthalt gebunden ist. Die Durchführung dieses Vorschlages würde sicherlich zur verstärkten Benutzung der beliebten Sommersonderzüge bei­tragen.

Wurfsendungen bei der P o st. Den Auflieferern von Wurfsendungen ist fortan gestattet, an die einzelnen Postanstalten Druckstücke in ge­ringerer Zahl als 20 Stück gleichzeitig zu versenden. Als Mindestgebühr wird in diesem Falle die Gebühr für 20 Stück erhoben. Eine etwaige Bescheinigung der Postanstalt über die Zahl der aufgelieferten Druckstücke hat nur Die wirklich

eingelieferten Stücke zu umfassen. Dabei wird die Vorschrift in Erinnerung gebracht, daß die Der- ender von Wurfsachen für die Mitteilung an die Bestimmungspostanstalt Vordrucke in Kartenform mit entsprechend vorbereiteter Aufschriftseite zu ver wenden haben. In Den Mitteilungen muß auch Der Vordruck für den Prüfungsvermerk über den Ein­gang der richtigen Stückzahl vorhanden fein.

** Auftrieb auf dem heutigen Frank­furter Schlachtviehmarkt: 5 Kühe, 939 Kälber, 319 Schafe, 645 Schweine.

Schöffengericht Gießen,

Gießen, 15. Febr. Als die Inhaberin eines kleinen Ladengeschäfts in Friedberg merkte, daß der Bankerott vor der Türe stand, schaffte sie eine Anzahl Waren, insbesondere Lebensmittel, bei­seite, um, wie sie sagte, leben und nach dem Kon­kurs ihr Geschäft wieder eröffnen zu können. Da kein großer Schaden entstanden ist, wurde sie in Anbetracht ihrer Beschränktheit unter Annahme mil­dernder Umstände wegen betrügerischen Bankerotts zu drei Monaten Gesang- n i s verurteilt.

Ein Pferdebursche. Der einem Schuster ein paar Schuhe unterschlagen hat, erhielt, gleichfalls unter Annahme milDernber Umstände, eine Geld fr r a f e von 50 Mark.

Unter Ausschluß der Oesfenllichkeit wurde gegen einen landwirtschaftlichen 'Arbeiter verhandelt, der sich an einem neunjährigen Jungen vergangen hatte. Er erhielt 10 Monate Gefängnis.

Schöffengericht Wetzlar.

Q Ein früherer Postaushelfer aus Straß- eberebad) stand wegen Unterschlagung im Amt und Urkundenfälschung unter Anklage. Der Ange klagte hatte bei zwei Postanweisungen über 10,24 und 7,99 Mk. die Quittung gefälscht und das abzu liefernde Geld für sich behalten. In gleicher Weise verfuhr er später mit 3 anderen Geldsendungen über 4,24 und 7,94 Mk. und 11,34 Mk. Das Urteil lautete auf 4 Monate Gefängnis. Nach Ver­büßung von 1 Monat soll Dem Verbrteisten für den Rest Der Strafe Bewährungsfrist bis 1. April 1929 gewährt werden, wofür ihm eine Geldbuße von 30 Mk. auferlegt wurde. Auch wurde auf Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf die Dauer von 3 Jahren erkannt.

Unter her Anklage des Betrugs und der schweren Urkundenfälschung hatten sich ein Lehramtsbewerber aus 'Altenberg, zwei Spezialarbeiter und ein Mechaniker aus Wetzlar zu verantworten. Der erste Angeklagte, der als Werkstattschreiber bei einer optischen Firma in Wetzlar beschäftigt war, wurde beschuldigt, seine Arbeitgeberin um den Be­trag von mehreren hundert Mark dadurch geschä­digt zu haben, daß er zu seinen Gunsten sowie zu­gunsten der drei anderen Angeklagten in den Lohn­büchern höhere Beträge einsetzte, als ihnen zukamen. Diese höheren Beträge wurden dann auch von her Kasse ausgezahlt. Der erstere Angeklagte gab im großen und ganzen die Handlungen zu, während die übrigen Angeklagten angaben, wohl von Den Fälschungen gewußt aber keine Vorteile daraus gezogen haben: Denn ihnen sei stets nur Der ver- Diente Lohn ausgezahlt worden. Demgemäß erging das Urteil dahin, daß Der erste Angeklagte wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Für diese Strafe erhält der Angeklagte 3 Jahre Bewährungsfrist un< ter Auferlegung einer Geldbuße von 200 Mk. Die übrigen Angeklagten erhielten wegen Beihilfe Geld­strafen von 50, 50 und 30 Mk. Auch wurden sämt­lichen Angeklagten die Kosten auferlegt.

Ein Postschaffner aus H a i g e r war wegen Ver­brechens im Amte auf her Anklagebank. Der Ange­klagte, der seit 1920 bei der Post ist, war geständig, sich durch Veruntreuungen etwa 350 Mk. angeeignet zu haben. Auch hat er Postanweisungsgelder, btc ihm zur Zustellung übergeben waren, in seine Ta scheu fließen lassen und Die Quittungen gefälscht. Der Angeklagte, dem übrigens von seiner vorgesetz teil Behörde ein gutes Zeugnis ausgestellt wird, gab an, aus Not gehandelt zu haben. Für ihn sprach auch, daß der dem Fiskus erwachsene Schaden vom Angeklagten inzwischen wieder voll gedeckt worden ist. Das Urteil lautete wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung im Amt auf 7 Monate G e - f ä n g n i 5 und Auferlegung der Kosten des Ver­fahrens. Auch wurde auf Aberkennung der Fähig­keit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf die Dauer von 3 Jahren erkannt.

Wegen Diebstahls im Rückfalle, Unterschlagung, fortgesetzten Betrugs und Betrugsversuchs, sowie wegen schwerer Urkundenfälschung war ein z Z. im Wetzlarer Gerichtsgefängnis in Untersuchungshaft befi'ndlicher Arbeiter aus Baiern angeklagt. Dem schon erheblich vorbestraften Angeklagten war zur Last gelegt, im Dezember 1924 in Herborn ein Fahr­rad gestohlen zu haben, zwei Stühle, die ihm zum Flechten übergeben worden waren, nicht zurückge- geben. sondern verkauft zu haben, in mehreren Fäl­len einem Kaufmann aus Herborn um Geldbeträge sowie Waren betrogen zu haben. Der Angeklagte war bezüglich aller Straftaten geständig bis auf den Diebstahl des Fahrrades. Dieses will er von einem Unbekannten für 50 Mk. gekauft haben. Das Gericht schenkte aber diesen Angaben keinen Glauben. Unter Versagung mildernder Umstände erkannte es auf 2Jah re Zuchthaus und Aberkennung der bür­gerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 3 Jahren. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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Pastillen gegen

Husten, Heiserkeit, Verschleimung

VankNagKns.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme b i B dem Heimgange unseres lieben Entschlafenen, für ä die ärztlichen Bemühungen des Herrn De. Hofmann, fl für die Pflege der Krankenschwoct er. für die vielen f? Kranz- und Kartenspenden. für die trostreichen « Worte des Herrn Pfarrers, sowie dem Gesangverein F Germania für seinen ergreifenden Gesang sagen p wir allen unseren herzlichsten Dank. s

I. N- der trauernden Hinterbliebenen: L

Frau Kaih. Metzler geb. Hofmann '4 und Kindei1.

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