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Metzen Krofdorf Fellingshausen. 11

dieser.

usw.

Obst- und Gartenbau. 2e-

Steinberg.

und eine

kämpfung der Tuberkulose. Feldbercinigung Allendorf a. d. L. Gewerbebetrieb der Dienst- wärmer in der Stadt Gießen. Dienstnachrichten.

von Wanderungen. Sonntagsspaziergängen eine sehr gute Einrichtung sein wird.

Am guten Ende des Ringens

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Dietzen. Stadtkirche. Mittwoch, 17. Februar.

Abends 6 lUjr: Passionsgottesdienst. Pfr. Becker.

sprechen. Die Gemeinden Gießen. Krofdorf und Fellingshausen haben mit dieser Tat einen Ein­trag in ihre Geschichte vorgenommen, dem nicht nur die heute am Ruder stehende Generation Beifall zollt, sondern auch die Nachkommen ihre Anerkennung nicht versagen werden, denn was hier geschah, war eine ganze Tat! Möge sie nun bald in Crumbach und Frankenbach Nachahmung finden, damit auch die dortigen Ein­wohner teilnehmen können an den trotz aller Be­drängnis errungenen Fortschritten des Berkehrs.

Der Fahrplan.

Borgesehen sind zwischen Gießen und Krof­dorf an Werktagen sechs, an Sonntagen fünf Fahrten in jeder Richtung, von denen werktags drei, sonntags zwei bis Fellingshausen durch­geführt werden:

Ab Gießen (Bahnhof) W. 6.52. 8.30, 1.30, 5.30, 6.55. 10.30; an Krofdorf (Apotheke) W. 7.10, 8.50, 1.50, 5.50, 7.15, 10.50; an Fellingshausen W. 7.24, 2.04, 6.04.

Ab Fellingshausen W. 7.28, 2.06, 6.17; ab Krofdorf (Apotheke) W. 6.30, 7.42, 12.00, 2.20, 6.31, 9.30; an Gießen (Bahnhof) W. 6.50, 8.02, 12.20, 2.40, 6.49, 9.50.

stehend, möchten auch wir den Gemeinden der Reichspoft unsere besten Wünsche für gedeihliche Wirksamkeit dieses verkehrspolitisch außerordentlich bedeutsamen Instruments aus-

Aus dem Amtsverkün-igungsblatt.

* Das Amtsverkündigungsblatt Nr. 13 vom 12. Februar enthalt: Wiesenrund­gänge. Deterinärpolizeiliche Beaufsichtigung der Zuchthengste. -- Erhebung von Deckgeld. Amtstierärztliche Untersuchung von Bieh in Sperr.- und Beobachtungsgebieten. Maul- nnd Klauenseuche in Obbornhofen, Lang-Göns, Steinheim, Utphe. Londorf und Watzenborn-

s e n s hielt am Donnerstag im Palastlichtspiel­haus einen Bortragsabend, bei dem Polizeiober­leutnant Götzinger - Frankfurt a.M. über die Fragen:Braucht Deutschland Kolo­nien" undKonnte Deutschland kolo­nisieren"? sprach. Rach der Auffassung des Redners bedingt vermehrter Bevölkerungszu­wachs neues Land. Deutschland sei die Mög­lichkeit genommen, sich kolonial zu erweitern. Der Besitz von Kolonien sei aber für Deutschland Lebensbedürfnis. Kolonien seien wirtschaftlich von größter Bedeutung, Kvlonialfrage sei Dolkwohl- sahrtsfrage. Wir brauchen nach der Ansicht des Bortragenden Kolonien 1. um Erzeugnisse von dort zu beziehen, 2. deutsche Waren dorthin ab- stoßen und dafür Rohstoffe zu erstehen, und 3. um Bevölkerungsüberschuh dort uüterzubringen. Leider habe mack sich über den Berlust der Kolo­nien ziemlich leicht hinweggesetzt. Redner schil- j -'"Je dann die Gründung und Entwicklung un­seres früheren Kolonialbesitzes, die Berwaltungs- rganisation, Rechtspflege und die vielseitige Möglichkeiten der wirtschaftlichen Ausbeutung. Cie Behauptung unserer Feinde, Deutschland lonne nicht kolonisieren, sei erlogen, das sei

Amtsgericht Gießen.

Ein Setzer hatte an seinem Küchenfenster ohne Zustimmung des Hausherrn ein Wäschegestell an­bringen lassen, dessen Entfernung durch letzteren ver­langt wurde. Zufällig wollte an dem gleichen Tage der Hausherr, der nur eine Hand hat, zusammen mit einem anderen Mieter eine Gerüststange, die seither zur Stützung eines Obstbaumes gedient hatte, an dem Hause aufstellen. Als der Schwiegersohn des Setzers dies bemerkte, nahm er offenbar an, der Hausherr wolle das Wäschegestell gewaltsam ent­fernen, und rief ihm deshalb zu, er möge sich so­fort aus dem Hofe entfernen, sonst werde er ihm kochendes Wasser auf den Kops schütten. Seiner Drohung ließ er auch sofort die Tat folgen und schüttete einen Topf kochendes Wasser nach dem Hausherrn, wodurch dieser, seine Frau und der Mieter, der die Stange aufstellen half, durchnäßt wurden. Als nun der Schwiegersohn seiner Frau zurief, sie möge ihm noch em en Topf kochendes Wasser geben, ließen die im Hof befindlichen Per­

herzlicher Dank gesagt den Herren Beigeordneten Dr. Hamm, Bürgermeister Drockmeier und Beigeordneten Förster Möller-Krofdorf, der Reichspostverwaltung in Darmstadt und Gießen, den Verwaltungen und Körperschaften vonGießen. Krofdorf. Fellingshausen, dem Derkehrsvevein und der Presse, die allesamt mit ganzer Kraft für das Zustandekommen der Linie sich eingesetzt haben; es wurden die engen wirtschaftlichen Beziehungen der beteiligten Gemeinden treffend hervorgehoben und dabei den allgemeinen Wünschen, daß durch das neue Verkehrsmittel diese Verbundenheit noch inniger werden möge als bisher zum Vorteil aller beteiligten Gemeinden, Ausdruck gegeben; und schließlich kam in allen Reden die frohe Hoff­nung zu Wort, daß diesem Unternehmen als Mittler in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht »Glückhast Fahrt allewege" beschieden sein möge. Im Namen der Gäste dankte Beigeordneter Dr. Hamm- Gießen der Gemeinde Fellingshausen für die liebenswürdige Gastfreundschaft in herz­lichen Worten, die von dem Beifall der ausge­zeichnet Bewirteten unterstrichen wurden. Nach freundlichem Abschied von den Fellingshäuser Einwohnern gings nun zurück nach

Krofdorf.

Hier bereiteten Bürgermeister Brockmeier und die Gemeindevertretung Krofdorf-Gleiberg den Gießener Güsten noch eine besondere Hefter- raschung durch die Einladung zu einem gemein­samen Abendessen, ilnö bald zeigte sich, daß man auch in Krofdorf die Gastfreundschaft in groß­zügigster und fürsorglichster Weise zu üben ver­steht, die den Gastgebern zu schönstem Lobe ge­reicht. Vortreffliche Speisen, ein gutes Glas Bier, herzlicher Willkommengruß von dem Beigeord­neten Förster Möller, eine ebenso herzliche Dankesrede des Stadtv. Prof. Dr. Kraus- müller- Giehen an die gastgebende Gemeinde und eine zwanglose Plauderstunde machten das Beisammensein mit den Krofdorfer Herren zu einem prächtigen Abschluß des denkwürdigen Tages. Gegen 8 Uftr erfolgte die Rückfahrt nach Gießen, die den Eindruck hinterließ, daß das neue Verkehrsmittel auch für die abendliche Heimkehr

zugegeben worden. Deutschland habe die Be­wohner der Kolonien nie unterdrückt, das hafte bei Ausbruch des Krieges die große Anhäng­lichkeit der Kolonialbewohner Deutschland gegen­über bewiesen. Die in den Kolonien eingeführte Rechtspflege sei den Verhältnissen angepaßt ge­wesen und in jeder Hinsicht gerecht durchgeführt worden. Deutschland habe auf allen Gebieten, besonders auch in Kulturfragen ersprießliche und vorbildliche Arbeit geleistet. Die interessanten Ausführungen des Referenten wurden durch Vor­führung von Lichtbildern aus unseren früheren Kolonien wesentlich unterstützt. Zum Schluß be­tonte der Redner noch die Notwendigkeit der Wiedererlangung unserer früheren Kolonien für die Erfüllung unserer Verpflichtungen den Fein­den gegenüber und die Wichtigkeit der Erstar­kung des kolonialen Gedankens im deutschen Volke, insbesondere in der deutschen Jugend.

Amtsgericht Wetzlar.

Q Zwei Wetzlarer Kaufleute waren unter der Beschuldigung der Steuerhinterziehung, wonach sie Rauchwaren in den freien Verkehr gebracht haben sollen, ohne diese mit den vorgeschriebenen Steuer­zeichen zu versehen, durch das Hauptzollamt Mar­burg Strafbefehle über je 15176 Mark Geldstrafe zugestellt worden. Hiergegen beantragten sie gericht­liche Entscheidung. Die Verhandlung ergab folgen den Sachverhalt: Die 2(ngesagten konnten als In­haber eines Tabaksteuerlagers Tabakwaren unoer- teuert auf das Lager nehmen. Als solche muhten ie die Tabakwaren bei dem Uebergang in den reien Verkehr versteuern. Bei einer im Oktober 1924 durch einen Zollbeamten vorgenommenen Bestandsaufnahme sowie bei der im Januar 1925 durch den gleichen Beamten erfolgten Abrechnung wegen Aushebung des Lagers wurden erhebliche Fehlmengen (5640 Stück Zigarren, 58 291 Stück Zigaretten und 1,4 Kg. feingeschnittener Tabak) festgestellt. Diese Fehlmengen waren steuerpflichtig. Welcher Steuersatz für diese Fehlmengen in Fra^e kam, ließ sich nicht feststellen; es war daher gemäß Tabaksteuergesetz der höchste für den Betrieb der Angeklagten in Frage kommende Steuersatz zu­grunde zu legen. Demgemäß erhielt jeder der Ange­klagten einen Steuerbescheid über 3794 Mk. zu- gestellt. Beide Angeklagten bestritten, Tabakwaren iinoerfteuert von ihrem Lager abgegeben zu haben. Während einer der Angeklagten erklärte, es sei ein­mal eine größere Menge (10 OOO Stück) unbrauch­barer Zigaretten an eine Firma zurückgegangen, führte der andere Angeklagte die Fehlmengen auf Diebstähle durch einen Arbeiter der Firma zurück. Durch einen Zeugen wurde jedoch festgestellt, daß gelegentlich eines Festes in Wetzlar durch die An­geklagten erhebliche Mengen unversteuerter Tabak­waren verkauft worden sind, der Zeuge selbst hatte seinerzeit größere Mengen unversteuerte Rauch­waren in bereits versteuerte alte Schachteln um­gepackt. Auch sind einem Wirt Zigaretten ohne Banderole geliefert worden. Hiernach sah bas Ge­richt die Angeklagten als überführt an und erkannte gegen jeden auf die gesetzlich vorgeschriebene Strafe das Vierfache der hinterzogenen Steuer 15 17 6 Mark Geldstrase, hilfsweise für je 500 Mark ein Tag Gefängnis, sowie Auferlegung der Kosten des Verfahrens.

Landwirt erhob daraufhin Prioatklage gegen den ^chmiebemeifter wegen Beleidigung. Die Parteien oerftänbigten sich bahin, daß letzterer feine Aeuße rungen mit Bedauern zurücknimmt und die geseh- lichen Kosten des Verfahrens und außerdem hie Hälfte des Sonderhonorars des Vertreters des Pri vatklägers trägt. Die andere Hälfte übernimmt

bei Hupen, Heiserkeit, Katarrh

einer der besten Kenner auf diesem Gebiet, das ae­robe auch heute für jeden Deutschen von größtem Interesse ist. Der Vortrag findet am kommenden Samstag statt. Näheres in der heutigen Anzeige.

Sakuntala im Stadttheater. Aus dem Stadttheaterftureau wird uns geschrie­ben: König Kalidasas SchauspielSalun- tala", das am morgigen Mittwoch hter zum ersten Male in Szene geht, wird zur Zett an verschiedenen größeren Bühnen gegeben, Da zwei Hebersehungen bzw. Bearbeitungen in letzter Zeit Dieses aus dem sechsten Jahrhundert unseres Zeitrechnung stammende Werk in den Vorder­grund des literarischen Interesses geruckt haben. Unsere Bühnenleitung hat die Ileftersetzung von Rolf Lauckner gewählt, weil diese sich am meisten an das Original hält und so ein hoch­interessantes Kulturbild aus dem alten Indien bietet ähnlich wie es Klabund mit seinem Kreidekreis" mit dem chinesischen Milieu ge- iunoen ist. Der teilweise epische und lyrische Charakter des duftigen Märchendramas hat aber die Spielleitung zu Strichen veranlaßt, wie andererseits einige kleine Szenen, die in der Laucknerschen Bearbeitung epische Formen tra­ge.i, dramatisch wiedergegeben werden. Die Titel­rolle hat Frl. Heym inne, die zweite Hauptrolle

Königs Herr Hanke. Die meisten ersten Kräite sind außerdem in den wichtigen Neben- fotlen beschäftigt. Für die Einstudierung wurde nach Angaben des Spielleiters (Inten­dant Steingoetter) eine neue Ausstattung hergestellt, die in der Ausführung durch die Herren Karl Löffler, Ludwig Keim und Friedrich B o e ck wirklich sehenswerte, märchen­hafte Bilder zeigen wird. Die Bühnenmusik rührt von Herrn Hermann Weller her

Evangelische Volksgemeinschaft. Nächsten Donnerstagabend imHindenburg" öffentliche Versammlung mit Vorträgen. Nach­mittags im gleichen Hause Kreis-Versammlung.

und der einen Hand, so baß blutende Wunden ent­standen. Der Getroffene rief der Frau des Haus­herrn daraufhin zuGiftweib, alte Schachtel", wäh­rend seine Fran rief:Wer weiß, wer uns die bei­den Fahrräder gestohlen hat". Am nächsten Mor­gen verlangte der Hausherr von dem Setzer die Ent-/ fernung des Wäschegestells, worauf dieser ihm er­widerte:Du hast mir überhaupt nichts zu sagen, du hast dich an fremden Eigentum vergriffen, die Rader sind uns gestohlen worden, du kannst Mein und Dein nicht unterscheiden." Wegen Beleidigung wurde der Setzer zu einer Geldstrafe von 4 0 M k., seine Tochter zu einer solchen von 30 M k. und sein Schwiegersohn zu einer solchen von 3 0 und 40 Mnrk verurteilt. Der Hausherr wurde non der Widerklage der Körperverletzung freigesprochen.

Ein Mädchen von hier hat einen Monteur, bei dem es früher gewohnt hat, wegen Beleidigung ver­klagt, weil er behauptet hatte, es und feine Freun­din seien schlechte Menschen, es habe Fleisch auf un­rechtmäßige Weise erworben. Der Monteur nimmt die beleidigenden Aeußerungen Zurück und bezahlt sämtliche Kosten. Ein junger Kaufmann von hier war mehrere Monate bei einem Automobilhänoler in Stellung. Letzterer behauptete in einem Brief an den Vater des ersteren, sein Sohn habe eine Reihe von Geldbeträgen in seinem Geschäft vereinnahmt und veruntreut. Daraufhin wurde gegen den Auto- mobilhändler Privatklage erhoben, die dieser mit einer Anzeige wegen Unterschlagung an die Staats­anwaltschaft beantwortete. Mit Rücksicht hieran muh gemäß gesetzlicher Vorschrift das Verfahren wegen Beleidigung so lange ausgesetzt werden, bis das Verfahren wegen Unterschlagung bei der Staatsanwaltschaft erledigt ist.

Ein Schmiedemeister in einem Dorfe bei Gießen hatte an einen dortigen Landwirt eine Forderung. Dieser machte eine Gegenforderung geltend. Ersterer schickte daraufhin dem Landwirt einen Brief, in dem er ihm unter anderem schrieb:Warum haben Sie mir nicht gleich Ihre Rechnung vorgelegt und kom­men jetzt erst nach Z Jahren, wo Sie bezahlen sollen. In der Bibel heißt es, der Gottlose borgt und be­zahlt nicht. Was könnte ich noch alles zur Rechnung bringen, aber mit Dreck wird man nicht rein.' Der

RDV. Fahrkarten im Reisebureau. Wie aus Anfragen heroorgeht. bestehen in den Krei­sen des reisenden Publikums noch vielfach Zweifel darüber, ob die Fahrkarten im Reisebureau zum amtlichen Preise ohne Gebührenzuschlag ver­kauft werden. Der Auskunftsbeamte des Reise­bureaus macht häufig die Erfahrung, daß der Rei­sende in höflicher Weise auch nach den Gebühren für die Auskunfterteilung fragt und erstaunt dar­über ist, daß er jede gewünschte Reiseauskunft k o st e n l o s, und jede Fahrkarte, auch für die 3. und 4. Wagenklafse, zu amtlichen Preisen erhält. Es sei daher darauf hingewiesen, daß das Mittel­europäische Reiseburea (MER) und seine zahl­reichen Vertretungen in allen größeren und klei­neren Städten das Alleinrecht des Fahrkartenver­kaufs außerhalb der Bahnhöfe der Deutschen Reichs­bahn besitzt, und daß an diesen Fahrkartenaus- gabestellen alle Fahrtausweise für das In- und Ausland zum amtlichen Preise erhältlich sind. Für Entfernungen von mindestens 600 Kilometern (bei geschlossenen Rundreisen, die an den Ausgangspunkt zurückführen, schon bet 300 Kilometer) können die sogenanntenMER-Fahrscheinhefte", gleichfalls zum amtlichen Preise, zusammengestellt werden. Diese Fahrscheinhefte ermöglichen die Abfertigung des Reisenden auch für Umwegs-, Zickzack- und Rundreisen. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von 60 Tagen und gestatten dem Reisenden, innerhalb der Gültigkeitsdauer seine Fahrt beliebig oft zu unter­brechen. , . ,

WSN. Die Zahl der Kriegsbescha» digten in Hessen-Nassau und Hessen. Nach einer Veröffentlichung des Statistischen Reichsamts gibt es zur Zeit in Hessen-Nassau, Hessen und Waldeck insgesamt noch 44 073 versorgungsberechtigte Kriegsbeschädigte. Die ;-ai)l derjenigen, die ein Bein verloren haften, beträgt 2211, einen Arm haften 1020 Personen verloren. Beide Beine werteren haften 92, beide Arme 2. beide Augen 141 Personen. Die Zahl der Versorgungsberechtigten, die sich im Kriege Lungentuberkulose zugezogen haben, beläuft sich auf 2599. Geisteskrank sind 271 Personen. In­folge sonstiger Leiden sind versorgungsberechtigt noch 37 737 Personen.

* Neuerungen im Eisenftahn- signalwesen. In dem Bestreben, die Fahrt­sicherheit bei der Eisenbahn zu erhöhen, werden von der Deutschen Reichsbahn zur Zeit wichtige Neuerungen im Signalwesen ausprobiert. An Stelle der bisher angewendeten farbigen Flügel und Scheiben werden jetzt auf der Dersuchsstrecke auch tagsüber farbige Lichter verwendet. Diese Lichter sollen auf größere Entfernung als die Scheiben sichtbar fein. Mit diesen Versuchen sind bis jetzt günstige Ergebnisse erzielt worden. Weiter wurde festgestellt, daß die schwarz-weiß gestrichenen Scheiftensignale viel weniger als die weih-grünen übersehen werden können.

k-. Die Ortsgruppe Giehen des Verbandes der Polizeibeamten Hes-

Kleine Straffammer Wetzlar.

L> Ein Kraftwagensührer aus Herborn war in erster Instanz vorn Amtsgericht Herborn wegen ahrläfsiger Körperverletzung, sowie wegen 23er- toßes gegen die Verordnung über den Autoverkehr zu 100 Mk. Geldstrafe verurteilt worden. Auf dic sowohl seitens des Angeklagten als auch der Staats­anwaltschaft eingelegte Berufung kam die Sache erneut zur Verhandlung. In der Nacht zum 29. Au­gust 1925 um die Mitternachtszeit fuhr der Ange klagte auf der Chaussee von Herborn nach Dillen­burg. Als er dos Dorf Burg durchfahren hatte und in die Chaussee nach Dillenburg eingebogen mar, fuhr er eine Person an, die verletzt und von dem Angeklagten bann zum Krankenhaus in Dillenburg mitgenommen wurde. Das Berufungsgericht sah den Angeklagten für schuldig an und erkannte auf 100 M k. Geldstrafe, hilfsweise 10 Tage Ge­fängnis, sowie Auferlegung der Kosten des Verfah­rens. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte 1000 Mk. Geldstrafe beantragt.

Ein Gärtner aus Wetzlar war wegen Jagd­vergehens zu 30 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Hiergegen hatte er Berufung eingelegt. Wie die Verhandlung ergab, war der Angeklagte gesehen worden, als er einen toten Hasen nach Hause trug. Diesen will der Angeklagte außerhalb der Stadt ver­endet und ohne Kopf gefunden haben. Seine Ab­sicht, den Hasen abzuliesern, sei dadurch vereitelt worden, daß seine Katze den Hasen vollständig zer­fetzt habe. Demgegenüber behauptete ein Zeuge, daß er den Angeklagten gesehen habe, wie er den Hasen an den Hinterläufen trug. Einen Kopf habe der Hase noch gehabt, dieser sei nur blutig gewesen. Das Gericht erkannte auf die gleiche Strafe wie die Vorinstanz.

Gegen einen Arbeiter aus Wetzlar wurde wegen Erregung öffentlichen Aergernisses unter Ausschluß der Oefsentlichkeit verhandelt. Auch er be­hielt die in erster Instanz gegen ihn verhängte Gefängnis st rase von 6 Monaten.

Die Kraftpostlinie Gießen Krof­dorf Fellingshausen wird, wie bereits gemeldet, am morgigen Mittwoch, 17. Februar, in Betrieb genommen. Gestern nachmittag fand eine Eröffungsfahrt statt, an der Vertreter der Behörden, der Gießener Stadtverordneten - Versammlung, der Gemeindevertretungen von Krosdors-Gleifterg und Fellingshausen, der Presse und des Gießener Verkehrsvereins teilnahmen.

Kurz vor 2 Tlhr nachmittags suhr der Post- kraftwagen auf dem Dahnhofsplah in Gießen vor.

Der schmucke Wagen

erregte alsbald die lebhafte Aufmerksamkeit der zahlreichen Passanten. Das Fahrzeug, das Sitz­plätze für 26 Personen enthält, unter Umständen auch für 32. ist mit gut gepolsterten, lederüber­zogenen Sitzen ausgestattet, mit Haltegriffen für Stehplahinhaber und außerdem noch mit einer Heizvorrichtung versehen, durch die auch im Winter das Fahren zur Annehmlichkeit werden wird. Die Einrichtung des Wagens machte bei allen Fahrtteilnehmern den besten Eindruck.

Einige Minuten nach 2 Ahr begann die Fahrt. Auf dem Wege durch die Stadt (Bahn­hofstraße, Westanlage, Hammstraße, Rodheimer Straße, Krofdorfer Straße) war das neue Ver­kehrsmittel die Sensation des Tages. In flottem Tempo gings nach

Krofdorf, wo man im Handumdrehen anlangte. Wie sehr diese Verbindung den Interessen und Wünschen der Bevölkerung entspricht, konnte man aus der starken Anteilnahme der Einwohnerschaft bei der Einfahrt und dem Empfang entnehmen. In allen Haustüren und Toren, an den Fenstern und vor allem auf den Straßen erschienen Jung und Alt in froher Stimmung ob des endlich errunge­nen Erfolges, der für die Krofdorfer und Fel­lingshäuser Bevölkerung Erlösung aus einer sehr empfindlichen Derkehrsnot bedeutet. An der Haltestelle in der Gießener Straße empfingen Bürgermeister Brockmeier, einer der ver­dientesten Kämpfer für diese neue Verkehrsein­richtung, und die Gemeindevertretung Krofdorf- Eleiberg den Wagen und seine Insassen, be­stehend aus den Gießener Vertretern und den aus Fellingshausen herübergekommenen Herren (Bür­germeister W e der und einige Gemeindevertreter). Die Freude der Krofdorfer Einwohner kam in Fahnenschmuck an der Haltestelle, in einem Will­kommenplakat und vor allem in einer sinnigen Bekränzung des Kraftwagens zum Ausdruck. Nachdem das denkwürdige Ereignis photogra­phisch festgehalten war, gings unter Beteiligung der Krofdorfer Herren in schöner, auch landschaft­lich genußreicher Fahrt weiter nach

Fellingshausen.

Hier, wie in Krofdorf, das gleiche Bild froh- gestimmter Menschen, die nun ebenfalls rasch und bequem aus ihrer Derlehrseinsarnkeit heraus- gelangen können, und sichtbare Zeichen des Will­kommens. Zur Feier des Tages ließ die Gemeinde Fellingshausen in großzügiger Weise den Fahrt­teilnehmern ausgezeichnete Gastfreundschaft zuteil werden. Bürgermeister und Gemeindevertretung ließen den Gästen guten Kaffee und vortrefflich mundenden Kuchen bieten, und beiden wurde verdientermaßen alle Ehre angetan. Herzliche und oft des Erfolges dankbare Absprachen hielten Bürgermeister Weber- Fellingshausen, Bür­germeister Drockmeier - Krofdorf, Beigeord­neter Dr. Hamm-Gießen für ihre Gemeinden, Postdirektor Körber- Giehen für die Reichs­postverwaltung, die Gemeindevertreter W a g ner- Fellingshausen und Storck- Krofdorf namens der Gemeindevertretungen dieser Orte und Apo­theker Schwieder - Gießen im Namen des Ver­kehrsvereins Gießen. In den Ansprachen wurde

fönen aus Furcht, nochmals naß geschüttet zu wer-

. . .... ... ____o...____ den. die Stange gehen. Sie traf den am Küchen-

vuch von führenden Männern der Feindstaaten | fettster stehenden Schwiegersohn angeblich an Kinn

M M Wil W M UkMÜSW.

Sie wissen kein sicheres Mittel gegen diese Plagegeister, denn alle Einreibungen, Packungen, Bäk^r, ©alben usw. lindern nur für einige Zeit die Schmerzen, aber sie packen nicht das Liebel an Der Wurzel.

Ich empfehle Ihnen ein wirklich erprobtes Mittel, und Sie sollen es selbst versuchen, ohne daß es Sie etwas lostet, aber ehe ich Ihnen mehr sage, lesen Sie den folgenden Brief:

Ich teile Ihnen mit, daß Ihre Gichtosint-- Tabletten schon nach zwei Monaten bei mir über­raschenden Erfolg erzielt haben. Mit jedem Tage fühle ich mich Wohler und tarnt jetzt trotz meiner 65 Jahre Zrohe Fußtouren in den Bergen machen und auch die schwersten Arbeiten mit Leichtig­keit verrichten. Die Kur setze ich getreulich fort, ich hoffe den Rheumatismus für immer los zu fein.

. Ihnen sage ich meinen besten Dank und

empfehle Ihr vorzügliches Präparat in Bekann­tenkreisen.

Hochachtungsvoll

I. D. in 2L

Solche Briefe besitze ich Tausende und nun hören Sie weiter.

Gicht und Rheumatismus können nur von innen heraus wirklich kuriert werden durch Ent­giftung des Blutes. Dieses ist verunreinigt durch zurückgebliebene harnsaure Salze, und diese müs­sen heraus, sonst nutzt alles Einreiben und Warm­halten nichts.

Zur Beseitigung der Harnsäure aber dient das Gichtosint.

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