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Dienstag, 16. Hebruar 1926

176. Jahrgang

Hr. 39 Erstes Blatt

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhesfen

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Freiheit für die dänische Minderheit in Nordfchleswig. Don Staatsminister a. D. Dr. Boelitz, M. d. P. L.

3n dem Augenblick, in dem sich die europäische Oeffenllichkeit noch in erregter Diskussion über die Unterdrückung der Minderheiten in Südtirol be­findet, ergeht auf dem Verordnungswege ein Er­laß des Preußischen Staatsministe- r i*u ins über den Schuß der dänischen Minderheit in Nordschleswig, der als bester Beweis für die völlige U n o r i e n t i e r t = beit Mussolinis über die deutsche Schulpolitik gegen die im Deutschen Reich befindlichen Minder­heiten anzusehen ist. Bekanntlich hat 'Mussolini Deutschland den Borwurf gemacht, daß es den Min­derheiten gegenüber Methoden anwende, die nichts von dem Geiste des von Deutschland bei anderen Völkern geforderten Minderheitenschutzes atmeten, und hat dabei auf die Behandlung der deutschen Staatsangehörigen polnischer und dänischer Zunge hingewiesen.

Die Angaben Mussolinis sind im Hinblick auf den vorbildlich durchgeführten Minderheiten- schuh in Oberschlesien bereits gebührend in dec Oeffentlichkeit zurückgewiesen worden, und mit Recht hat man das Urteil des schweizerischen Präsidenten der gemischten Kommission Salon- d e r angeführt, der die loyale Durchführung des Genfer Minderheiten--Schutzgesehes durch die Preußische Llnterrichtsverwaltung wiederholt warm anerkannt hat. Preußen ist hier nicht nur korrekt, sondern vorbildlich vorgegangen.

Der neue Erlaß, der die Behandlung der dänischen Minderheiten in Rordschleswig berührt, bringt eine Regelung, die in liberalster Weise das höchst schwierige Verhältnis von Minder­heitsvolk und Rationalstaat zu ordnen sucht.

In der Frage des sog.Minderheitenschutzes imb -rechtes" hat sich namentlich nach den gewaltigen Verschiebungen der Staatsgrenzen infolge des Welt­krieges ein Umschwung in der allgemeinen Meinung vollzogen, die nur zu begrüßen ist. Die starren Staatsgrenzen, die sich fast in keinem Staat mehr mit den Grenzen des Volkstums decken, sollen durch Bedingungen höherer Ordnung" in dem Sinne aufgelockert werden, daß eine ausreichende G a - raiitie des Schutzes der kulturellen Eigenart der Minderheit dieser es ermöglicht, auch als Staatsangehörige fremder Zunge in völ­liger Loyalität dem Staate zu dienen, in den sie einverleibt worden sind oder in dem sie seit langem leben. Die Vollstrecker des Siegerwillens in Ver­sailles, St. Germain und Trianon haben dem auch in gewisser Weise Rechnung getragen, als sie in den neugebildeten Staaten durch besondere Min­derheitenschutzverträge Forderungen für die Behandlung der Minderheiten ausstellten, die allerdings noch viel zu wünschen übrig lassen, aber bei gerechter Durchführung die Aussicht auf eine glückliche Entwicklung dieser Frage abgeben können.

Daß sich jetzt Preußen von sich aus ent­schließt, an die Ordnung der Minderheitenfrage in Rordschleswig heranzutreten, ist ein Schritt, der weitere und sorgsamste Beachtung finden sollte. 3n langer, mehrere Jahre hindurchgehen- der, sorgfältiger Vorarbeit hat das Staatsmini-- sterium nach einer informatorischen Konferenz in Kopenhagen im Jahre 1924 und in steter Fühlung mit den Provinzialinstanzen Schleswig-Holsteins schließlich eine Regelung getroffen, die auch dem Willen des weitaus größten Teils der schleswig- holsteinischen Bevölkerung entspricht.

Die grundsätzlichen Erwägungen, von denen die preußische Staatsregierung ausgegangen ist, deckt sich dabei mit einer sich immer mehr durch­setzenden Anschauung von dem rechten Verhältnis des Rationalstaates zu seinen Minderheiten. Der Staat hat das Recht und die Pflicht, Gesetz­mäßigkeit und Gehorsam seiner Staatsbürger zu fordern; diese haben loyal die staatspolitischen Pflichten zu übernehmen, die von einem jeden gefordert werden müssen. 3br tieferes kultu­relles Leben dagegen soll der Staat frei lassen: der Unterricht in der Muttersprache, das Eindringen in die Kultur des Mutterlandes, die Pflege der Zusammengehörigkeit, alles das soll keiner Beschränkung unterliegen. Gefordert werden muh natürlich die Beherrschung der Sprache des Herbergestaates und völliger Verzicht auf irgend­wie geartete staatsfeindliche Umtriebe.

Ist diese Grundfrage geklärt, so erheben sich immerhin noch bedeutsame Schwierig­keiten, die auch in dem vorliegenden Fall nach langen Verhandlungen beseitigt werden muhten. Die Frage, obOeffentliche Volksschule" oder Privatschule" für die Minderheiten, die Frage derregionalen Abgrenzung" der Minderheit und die Frage derpersonellen Abgren­zung" machte naturgemäß eine Menge stati­stischer Rachweise und eine Reihe von Ein- zelverhandlungen an Ort und Stelle er­forderlich, die aber nach dem nun bekanntgege­benen Erlah im Sinne vorbildlicher Freiheit ihre Erledigung gefunden haben. Man ist großzügig vorgegangen. Man hat öffentliche Volksschulen und Privatschulen vorgesehen; man hat die re­gionale Abgrenzung weitherzig getroffen und hat als Merkmal der dänischen Minderheit festgesetzt: entweder die Geburt im Grenzkreis bezw. in Dänemark, oder die Abstammung der Eltern, so­fern bei einem Teil diese Voraussetzung erfüllt ist. 3m einzelnen muh auf die Bestimmungen des Erlasses verwiesen werden.

Wenn der Reichsauhenminister Dr. S tr e s e- man n anläßlich der letzten Reichstagsverhand­lungen bei Beantwortung derMussoliniinter- pellation" am 9. Februar d. 3. darauf hinge­wiesen hat, daß eine starke nationale Würde sich am besten mit der Achtung kultureller Eigenart von Minderheiten vertrage, so mag die preußische Regelung angesehen werden als ein Zeichen dieser

Sir Erie Drummond in Berlin.

Der Berliner Besuch des Generalsekretärs des Völkerbundes, Sir Eric Drurnmond, er­gab sich, nachdem Deutschland seine Anmeldung zum Völkerbund vollzogen hatte, an sich als eine Selbstverständlichkeit. 3mmerhin wird aber dieser Besuch als ein Zeichen anzusehen sein, daß man von der Genfer Seite aus bemüht ist, über die notwendig gewordene Klärung technischer Fragen hinaus äußerste Korrektheit und ver­bindliches Entgegenkommen zu bezeugen. Bei den eigenllichen Besprechungen wird ja die Er­örterung der P e r s o n a l f r a g e n im Vorder­grund stehen. Das üble Vorspiel, das seiner­zeit soviel unliebsames Aufsehen erregte, als es bekannt wurde, daß Parteien von sich aus Kan­didatenlisten in Genf vorgelegt hatten, ist ja unter der tätigen Mitwirkung Sir Drummonds beigelegt worden, wobei seine Objektivität all­seitig anerkannt wurde.

Die an Deutschland fallenden Posten in den verschiedenen Unterabteilungen des Genfer Ge­neralsekretariats bedeuten selbstredend keine irgendwie politisch einflußreichen Stellungen. Von größerem Gewicht ist die Klärung der Frage, welche Persönlichkeit von deutscher Seite für den Posten eines Generalsekretärs in Genf in Vorschlag gebracht wird. Hier wurde nun in den letzten Tagen vielfach wieder auf die Person des bisherigen deutschen Gesandten in Warschau, Ullrich Rauscher, hingewiesen, der nach den Berichten demokratischer Blätter als ernsthaftester Anwärter genannt wird. 3n dem neuen diplomatischen Dienst der Rach­kriegszeit hat Herr Rauscher bisher eine der glänzendsten Karrieren gemacht. Die deutsche Gesandtschaft in Warschau gilt mit Recht als eine politisch äußerst exponierte. 3n den un­geklärten Verhältnissen der polnischen Republik sich auszukennen, bedeutet an sich eine nicht ganz leichte Ausgabe. Der deutsche Gesandte in War­schau muh vor allem mit entsprechendem Takt und diplomatischer Gewandtheit ein gesundes Rückgrat verbinden, eine von lebendigem natio­nalen Empfinden getragene Stärke der persön­lichen Haltung auf weisen. Wan hatte nun wäh­rend der letzten Verhandlungen mit Polen, be­sonders auch bei der Behandlung der Optanten­fragen, des öfteren den Eindruck, daß Herr Rauscher vielfach eine zu große Rachgiebigkeit und Passivität an den Tag legte. Sein Blick war mehr rückwärts nach der Wilhelmstrahe gerichtet, als daß er eine von starkem Verantwortungs­bewußtsein zeugende 3nitiative zu entwickeln pflegte.

Bei den Schwierigteiten, die für den deutschen Vertreter in Genf an einer Stelle, die auf voll­kommen internationaler Basis aufgerichtet ist, ent­stehen werden, wo das reibungslose Funktio­nieren auf dem Zusammenwirken von Hunderten von Menschen der verschiedensten Rationalität, Sprache und Denkweise beruht, müßte doch eine Persönlichkeit in erster Reihe in Betracht kom­men, von der man sagen darf, daß sie in der höchsten diplomatischen Praxis groß geworden ist. Rein gesellschaftlich erfordert eine von den 3nteressendifferenzen der Mächte so vielfach be­rührte Stätte des diplomatischen Dienstes einen Vertreter, der in den innersten Angelegenheiten des politischen Lebens ebenso gut Bescheid weiß, wie in den äußeren Methoden der diplomatischen Technik. Gewiß wird der deutsche Generalsekretär in den Sitzungen des Rates und Völkerbundes jeweilig durch einen Spezialgesandten oder den Außenminister ersetzt. Da aber die Vorbereitun­gen, auch die nicht rein technischer Ratur, in seiner Hand liegen, bedeutet diese Stellung immer­hin einen Auslandposten, der f ü r unsere besten Kräfte freigehalten werden muß. Vor allem brauchen wir an dieser Stelle einen in der Innenpolitik parteilich nicht gebundenen Vertreter, sondern einen über das Parteiliche hinausragenden Außenpolitiker.

Der Streit um die R a t s i h e hat jedenfalls im engeren Gremium der Genfer Hauptmächte bereits seine Erledigung gefunden, wenn auch der

hierbei zutage tretende scharfe französisch- englische Gegensatz sich bei anderer Ge­legenheit sicher noch weiter auswirken dürste. Die Londoner Presse ist unzweifelhaft offi­ziös beeinflußt gewesen, als sie sich gegen eine Veränderung der Zusammensetzung des Völker- bundsrates mit aller Schärfe aussprach und auf das Entschiedenste verurteilte, daß das ganze Genfer Arbeitsschema nach französischer Art zu Frankreichs Gunsten modelliert werde. Der fran­zösische Sabotageversuch ist von London aus in seinem ganzen Ernst erkannt worden, man wird daher es heute schon als gewiß annehmen kön­nen, daß London gegenüber dem Pariser An­suchen scharf ablehnend vorgegangen ist. 3n England wurde behauptet, daß der deutsche Bot­schafter in London anfangs dieser Woche aus­drücklich noch vor neuen Zittrigen gegen Deutsch­land warnen und auf die Möglichkeit einer Zurückziehung des Anmeldungs ge» such es Hinweisen werde. Hierüber wird viel­leicht auch der Generalsekretär des Völkerbundes bei seiner Anwesenheit in Berlin entsprechende Aufklärung erhalten, da es ja angebracht sein dürfte, alle Unklarheiten vor Deutschlands Ein­tritt möglichst aus dem Wege zu räumen.

Die Besprechungen in der Wilhelmstraße.

Berlin, 15. Jebr. (121.) Amtlich. Dec Generalsekretär des Völkerbundsrates, Sir Eric Drummond, der in Berlin eingetroffen ist, um dem deutschen Außenminister einen Höflichkeits­besuch abzustatten und mit den für Völkerbunds­angelegenheiten im Auswärtigen Amt zuständigen Stellen Fühlung zu nehmen, suchte heute morgen Herrn Staatssekretär v. Schubert in der Wil­helmstraße auf. hinsichtlich des Verfahrens der Sondertagung der Völkerbundsversammlung, die vom Völkerbundsrat auf den 8. März einberufen wurde, einen Tag, der für die nächste Ratssitzung bereits festgesetzt war, wurden verschiedene Fragen einer Prüfung und Aussprache unterzogen. Außer­dem wurden allgemeine Fragen hinsichtlich des Völkerbundssekretariats, die zur besonderen Zu­ständigkeit des Generalsekretärs gehören, erörtert.

Anwesend war noch der deutsche Völkerbunds­referent im Auswärtigen Amt, Legationsrat von Bülow. Am Nachmittag fanden Besprechungen mit dem Reichsauhenminister Dr. Stresemann statt. Drummond gab im Laufe des Nachmittags auch beim Reichspräsidenten und beim Reichskanzler feine Karte ab. Am Dienstag findet ein Frühstück bei Stresemann statt, bei wel­cher Gelegenheit der Generalsekretär auch mit dem Reichskanzler Zusammentreffen wird. DasBert. Tageblatt" glaubt zu wissen, daß Drummond am Mittwoch Berlin wieder verlassen wird.

Die NaLssitze für Polen und Spanien.

Paris, 15. Febr. (TU.) Im Vordergrund des politischen Interesses steht noch immer die Frage der Erweiterung des Völkerbundsrats. Die Verhandlun­gen zwischen Frankreich und England dauern fort. Die Pariser Presse bespricht mit Erregung die Mel­dungen, nach denen d,ie schwedische Regie­rung das V arge h' en Deutschlands un­terstützt. Aus Rom wird demTeinps" gemeldet, daß Italien gemeinsam mit Belgien, der Tschecho­slowakei und Frankreich die Kandidatur Po­lens auf einen Ratssitz unterstützen werden. Musso­lini verfolge die Verhandlungen zwischen England und Frankreich mit großem Interesse. Die Pariser Presse behaupi t noch immer, England unter­stütze die Kandidatur Spaniens und wünsche, daß der Sitz, den Frankreich und Italien Polen zu­sprechen wollen, Spanien angeboten wird.

starken nationalen Würde, auf die wir stolz sind. Wir glauben an die Kraft der deutschen Kulturi Wir glauben vor allem auch Daran, daß die im hartem Grenzkampf gestählten Schleswig-Holstei­ner sich nicht verlocken lassen werden durch die .dänische Kultur, der wir ein Eigenrecht auf deutschem Boden einräumen, sondern daß sie nut um so stolzer und freier ihre unauflösliche Zu­sammengehörigkeit mit Deutschland und Preußen stets bezeugen werden. Unb wenn der Reichs­außenminister in derselben Sitzung vom 9. Febr. darauf hingewiesen hat, daß wir Deutschen nur dann mit gutem Gewissen unb mit voller Hebet» zeugung für den Schuh der deutschen Minder­heiten im Auslände eintreten könnten, wenn wir den Minderheiten bei uns daheim denselben Schuh gewahrten, so hoffen und verlangen wir, daß nach dem Vorbild Preußen-Deutschlands die Minderheitenfrage nunmehr allenhalben in weitherziger, großzügiger Weise aufgerollt toerbe, nicht zuletzt auch zum Segen der vielen Millionen Deutscher, die draußen in fremden Ländern leben müssen.

Dänemark und die

neue Schulordnung in Schleswig

Kopenhagen, 15. Febr. (WB.) Ein Ver­treter derPolitiken" hatte eine Hnterredung mit Staatsminister Stauning über die neue Schulordnung in Schleswig, in deren Verlauf der Minister folgendes erklärte:3ch kenne nicht die Einzelheiten der neuen Verordnung, aber sie ist aufzufassen als ein Entgegenkommen ge­

genüber Dänemark, das ja sogleich bei der Wie­dervereinigung erhebliche kulturelle Freiheit für die deutsche Minderheit gewährte und als Er­gebnis der Verhandlungen, die bis vor l1 '2 3ahren zwischen dänischen und deutschen Schul-' männern auf Veranlassung der dänischen Regie­rung geführt churden. Daß man jetzt deutscher­seits die Berechtigung der kulturellen Forde­rungen anerkennt, die von der dänischen Minder­heit südlich der Grenze aufgestellt wurden, wird das Der' iltnis zwischen den beiden Rachbarvöl- kern erleichtern und dazu beitragen, daß das Zusammenleben zwischen ihnen gut werden kann, ganz anders, als wenn Deutschland sich geweigert hätte, das gute dänische Beispiel auf diesem Ge­biete nachzuahmen.

Gegen die Sprachenverordnung

Prag, 15. Febr. Heute fand eine von der Deutsch-demokratischen Freiheits­partei einberufene Cßerfammlung der Sudeten­deutschen statt, zu welcher sich Verireter des Sudetendeutschenvolkes aus allen Teilen des Staates eingefunben hatten, um gegen den Er­laß der Sprachenverordnung Protest zu erheben. Die deutsch-demokratischen Führer, Professor Kafka unb Spiegel, wiesen insbesondere auf den Wortbruch hin, den die tschechische Re­gierung dadurch begangen habe, daß sie, ohne sich mit den berufenen Vertretern des sudeten-- deutschen Volkes vorher ii'.s Benehmen zu setzen, die gegen das deutsche Volk gerichtete Sprachen­verordnung erlassen Hut.

Die Verfolgung des Deutschen Voltsbundes in Oberschlesien.

Kattowih, 16. Febr. (TH.) Die Haus­suchungen in Potnisch-Oberschlesien wurden von der Wojowodschaftspolizei auch am Montag fort­gesetzt. Die Polizei verweigert nach wie vor jede Auskunft über das Ergebnis der bisherigen Mn- tersuchungen. DerVolk s Wille", das Organ der deutschen Sozialdemokrattschen Partei in Po­len, das bereits am letzten Samstag wegen eines Artikels über die Verhaftung der Deutschen be­schlagnahmt wurde, ist am Montag wegen eines solchen Arttkels. den sein Chefredakteur, der zugleich Sejmabgeordneter ist, geschrieben hatte, erneut beschlagnahmt. 3n dem Artikel Wird gesagt, daß die Mnfähigkeit der ver­antwortlichen Personen durch einen starren Rationalismus ersetzt werden soll. 3n der polnischen Presse wird mitgeteilt, daß die Haussuchungen auch noch in den nächsten Tagen fortgesetzt werden, weil das aufgefundene Ma­terial sehr reichhalttg sei. Die Polizei^ hat für die Mittersuchungen dieser angeblichen Spionage­affäre eigene Abteilungen gebildet. Ein Teil der nationalistischen Zeitungen Warschaus for­dert, daß Skrzhnstt an die Reichsregierung eine scharfe Rote sendet.Gazeta Marszawska" undRzespospolita" forben, daß Slrzynstt mit Deutschland in derMussolini Sprache" reden solle. Der Staat anwal . der die Hntersuchungen in Kattowitz leitet, wir' Mittwoch nach Wa^chau kommen, um der R gierung Bericht zu erstatten. Die deutsche Fraktion im Abgeordnetenhaus hat sich bis jetzt mit dieser Sache noch nicht beschäftigt. Die deutsche Fraktion im schlesischen Seym in Katto­wih bereitet jedoch eine 3nterpellation vor. Die Meldung der polnischen Presse, daß der ver­haftete Dergwerksdirettor Lamprecht sich in seiner Zelle erhängt haben soll, entspricht nicht den Tatsachen. Lamprecht ist heute nach seiner Haftentlassung gestorben. Die Todesursache muh erst noch festgestellt werden.

Lin neuer deutsch-polnischer Streitfall.

Bor dem Internationalen Gerichtshof im Haag.

TM. Berlin, 15. Febr. Morgen beginnt vor dem ständigen 3nternationalen Gerichtshof im Haag der zweite Teil 'der dort gegenwärtig in der zehnten außerordentlichen Session ver­handelten deutschen Klagen gegen den polnischen Staat. Es handelt sich darum, ob der polnische Staat berechtigt war, das Rie­sen st ick st offwerk Chorzow nach Artikel 256 des Versailler Vertrages entschädi­gungslos in eigenen Besitz zu überneh­men. Die Varaussehung hierfür hätte im Sinne des Vertrages nur dann Vorgelegen, wenn die­ses Stickstoftwerk bei dem Mebergang Polnisch- Oberschlesiens an den polnischen Staat Reichs - eigentum gewesen wäre. Das Werk ist jedoch spätestens im 3ahre 1919 in privaten Be­t' i tz übergegangen, dürfte daher von Polen nicht men. Die Voraussetzung hierfür hätte im Sinne Anspruch genommen werden. Polen hatte seine vermeintlichen Ansprüche auf derartigen früheren deutschen Staatsbesitz durch ein Gesetz vom 3uli 1920 zum Ausdruck gebracht. Kraft dieses Ge­setzes hatte der polnische Staat u. a. den Desry von 4000 ehemaligen deutschen Ansiedlern an­nulliert. Die daraus entstandene deutsch­polnische Streitfrage war bereits im 3 ah re 1923 im Haag zur VeLhandkung gelangt und der Ge­richtshof hatte das polnische Mnrecht glatt fest- gestellt. Die Rechtslage in dem bevorstehenden Prozeß hat in manchen Punkten Verwandtschaft mit der damaligen. 3m Zusammenhang mit die­ser allerdings bedeutsamen Einzelfrage, bei der cs sich um ein Hundertmillionenobjekt handelt, wird ferner von deutscher Seite die grundsätzliche Frage angefdmitten werden, in wieweit Ent- eignungsmahnahmen, auch wenn sie nicht als Liquidationen im Sinne des Versailler Vertrages gekennzeichnet sind, doch tatsächlich als derartige Liquidationen zu behandeln sind, für die der polnische Staat bekanntlich entschädigungs- pflichtig ist. Wenn der Haager Gerichtshof es für zweckmäßig findet, auch auf diese Prin­zipienfrage einzugehen, würde damit eine grund­sätzliche Rechtsauslegung von weittragender Be­deutung geschaften.

Die Blage gegen die Reichsbahn.

Berlin; 15. Febr. (TM.) Die von den Eisenbahnergewerkschaften gegen die Reichsbahn eingeleitete Klage zur Feststellung, ob die Reichs­bahngesellschaft verpflichtet ist, den Schieds­spruch des Reichsarbeits Ministers anzuerkennen, liegt jetzt im Wortlaut vor. _ 3n der Begründung ihres Rechtsstandpunktes stützen sich die Kläger vor allem auf die Paragraphen 5, 19 und 44 des Gesetzes über die deutsche Reichs- bahngefellschaft, in denen es heißt:Die auf dem Gebiet des Arbeitsfürsorge- und Dersicherungs- rechtes allgemein geltenden Gesetze und Verordnungen gelten, soweit sie nicht diesem Gesetz widersprechen, auch für die Be­amten. Angestellten und Arbeiter der Gesell­schaft." Es wird erklärt, daß bei allen Lohn­verhandlungen der letzten Monate die Vertreter der Reichsbahn niemals einen Einwand erhoben hätten, daß die Reichsbahngeiellschaft etwa gegen das Schlichtungsverfahren und die für das deutsche Recht geltende Schlichtungs­ordnung Einspruch erhebe. Die Gesellschaft babs