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Ur. 1Z4 Erstes Blatt

176. Jahrgang

Strittig, n. Juni 1926

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DerReichskanzler gegen die Fürstenenteignung

Endgültige Annahme des Berliner Vertrags im Reichstag.

2lm x Recherungstisch: Reichskanzler Dr. M a r j, Dr. Külz. President L o e b e eröffnete die Sitzung um 12.20 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die erste Be­ratung des Regierungsentwurfes über die Für­stenabfindung. Die kommunistische Inter­pellation. die sich gegen den Hindenburg- Dr i es richtet, wird mit der Debatte verbunden,

DaS Wort erhält sofort

Reichskanzler Dr. Marx:

Der vorliegende Entwurf entspricht dem Ver­such des Reichstages, die vermögensrecht­liche Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den früher regierenden Fürsten» h&ufern durch Jnitiativgeseh herbeizuführen. Die Steflierung hat diese- gesetzgeberische Vorgehen von voncherein begrübt und hat es in allen Phasen seiner Entwickelung mit Rachdruct unter- sültzt. Sie hat in allen Verhandlungen die Re­gierungsparteien auf dem Boden eines Kom- promiygesehentwurfes zusammengeführt und bei der Fassung deS Entwurfes weitgehend mitge- toirtt. Sie hat schließlich, um über das Stadium der Ausschubberatungen hinaus zu positiven und praktischen Desehgebungsresultaten zu kommen, von sich aus den heule vorliegenden Ge­setzentwurf beim Reichsrat eingebracht. Der ReichSrat hat diesen Gesetzentwurf mit sehr gro­ber Mehrheit angenommen. Die Reichsregierung legt entscheidenden Wert darauf, dah auf der Grundlage des jetzt zur Beratung stehenden Gesetzentwurfes eine befriedigende Lo­sung der Auseinandersetzung mit den vormals regierenden Fürstenhäusern gefun­den wird. Der Gesetzentwurf, der dem bevor­stehenden Volksentscheid zu Grunde liegt, ist nach Auffassung der Reichsregierung keine solche befriedigende Losung. Die grundlegenden Veränderungen in politischer, staatsrechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung, die in der Äachkriegs- zeit eingetreten sind, konnten die vermogensrecht- lichen Beziehungen zwischen den Ländern und den ehemals regierenden Fürstenhäusern nicht unbe­rührt lassen.

Rach der verfassungsmäßigen Heber- Windung der Revolution müssen die Grundlagen des Rechtsstaates unversehrt blei­ben. Zu ihnen gehören: Rechtsgleichheit aller Staatsbürger und Unantast­barkeit des Privateigentums. Die im Volksbegehren verlangte entschädigungs­los- Enteignung der ehemaligen Für st en Häuser ist unvereinbar mit diesen ober st en Geboten eines

Rechts st aale s.

Demgegenüber hält die Regierungsvorlage an den verfassungsmäßigen Grundlagen fest, ohne die poli- tischen und gesetzgeberischen Notwendigkeiten außer Acht zu lassen, die sich aus dem Wegfall der staat­lichen Hoheitsstellung der Fürsten und aus der durch Krieg und Inflation hervorgerufenen allge- mein Volksverarmung ergeben. Die Auffassung der Reichsregierung, daß der vorliegende Gesetzentwurf eine befriedigende Lösung des Auseinandersetzungs­problems darstellt, wird von den Staatsregierungen, der an der Losung dieser Frage in erster Linie be­teiligten Lander, insbesondere von denen Preußens und Thüringens geteilt. Die Reichsregierung ist aber des weiteren auch der Auffassung, dah die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes den dringenden Wunsch und den Anspruch hat, daß der Reichstag eine gesetzgeberische Lösung seinerseits findet. Sie hält es deswegen für ein innerpolitisches Gebot, das Gesetz über besten Ein­zelheiten monatelang in der eingehendsten Weise beraten worden ist, nunmehr mit aller nur mög­lichen Beschleunigung zu verabschieden. Die Reichs­regierung möchte dabei keinen Zweifel lassen, daß es durchaus irrig fein würde, anzunehmen, daß sie nach einem verneinenden Ergebnis des Volksentscheides von einer gesetz­lichen Regelung 21 b ft a n b nehmen könnte. Die Reichsregierung wird auch bann mit . aller Entschiedenheit auf eine gesetzgeberische Rege­lung im Geiste der Vorlage dringen und würde die ihr geboten erscheinenden Konsequenzen nicht scheuen, falls sich im Reichstag endgültig die Un­möglichkeit des Zustandekommens eines Abfindungs- gesetzes ergeben sollte.

Die gegen den Entwurf auf entschädigungslose Enteignung gerichteten Ausführungen des Reichs- kanzlers wurden von den Sozialdemokraten und Kommunisten mit lautem Widerspruch, von der Roten mit Beifall ausgenommen.

Abg. v. Guerard (Z.) gibt namens der Re- gierungsparteien folgende Erklärung ab:

Die Regierungsparteien haben Ende April den Gesetzentwurf über die Enteignung, der Fürstenver- mögen, der jetzt dem Volksent,ckeiti unterliegt, ein­mütig a b g e l e h n t. Sie haben aber niemals verkannt, daß eine vernünftige gesetzliche Re­gelung der oermögensrechtlichen Auseinander­setzung zwischen Fürstenhaus und Land unbedingt erforderlich ist. Dieser Auffassung entsprechend find die Regierungsparteien dauernd tätig gewesen, seitdem die 'Frage"an den Reichstag herantrat. Ihre Arbeit hat in einem vereinbarten Gesetzentwurf ihren Ausdruck gefunden, dessen Inhalt die Reichs­regierung zur Grundlage des zur Beratung stehen­den Gesetzentwurfes gemacht hat. Die Regierungs­parteien begrüßen die heutige Erklärung der Reichsregieru'ng und nehmen mit Genugtuung davon Kenntnis, daß die Regierung gewillt ist, mit dem

vollen Einsatz ihrer Verantwortlich­keit auf die Verabschiedung dieses Ge­setzes hinzuwirken. Angesichts der Tatsache, daß im Lande befürchtet wird, im Falle der Ablehnung des Volksentscheids werde jede reichsgesetzliche Rege­lung scheitern, wollen die Regierungsparteien keinen Zweifel darüber lassen, daß sie den Erlaß eines, die Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Ländern und den Fürstenhäusern regelnden Gesetzes für unbedingt notwendig erachten. Sie erklären mit nachdrücklichstem Ernst, daß sie alles daran setzen werden, den vorliegenden Gesetzent­wurf in allen wesentlichen S e ft a n ti­telten zur Annahme z u bringen. In ihm soll ein Gesetz geschaffen werden, das der ver­änderten staatsrechtlichen Stellung der Fürsten­häuser entspricht. (Beifall bei den Regierungspar­teien.)

Abg. Müller-Franken (Soz.) gibt eben­falls eine Erklärung ab, in der es heißt: Der Reichspräsident sei unter Mißachtung seiner ver­fassungsrechtlichen Stellung veranlaßt worden, gegen den Volksentscheid einseitig Stellung zu nehmen. Der Redner wandte fich scharf gegen den Reichspräsidenten und erklärte, es sei nicht Aufgabe eines Staatsoberhauptes, in solcher Weise einseitig Partei zu ergreifen. Die Erklä­rung schließt mit einem Protest gegen die Partei­lichkeit des Reichspräsidenten und fordert die Wähler auf, für den Volksentscheid zu stimmen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Die Ent­scheidung dieser Frage liege nicht mehr beim Reichstag, sondern beim Volke. Wenn der Brief des Reichspräsidenten als Privatbrief bezeichnet werde, so sei dies eine Spiegelfechterei. Wit Herrn v. Loebell brauche man sich nicht weiter zu beschäftigen. (Zustimmung bei den Soz.)

Reichskanzler Dr. Marx: Auf die Ausfüh­rungen des Abg. Müller-Franken zu dem Briefe des Reichspräswenten an den Staatsminister a. D. v. Loebell habe ich namens der Reichsregierung folgendes zu erklären: Rach Artikel 50 der Reichsverfassung bedürfen alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten zu ihrer Gül­tigkeit der Gegenzeichnung. Da die Verfassungs­vorschrift von Anordnungen und Verfügungen spricht und bestimmt, daß ihre Gültigkeit Port der Gegenzeichnung abhängig ist, ergibt sich, daß sie nur solche Kundgebungen im Auge hat, die der Reichspräsident mit der ihm unmittelbar zuste­henden verfassungsmäßigen Staatshoheit vor- nimmt, und ihrer Ratur nach die Möglichkeit einer Vollziehung zulassen. (An dieser Stelle entsteht großer Lärm links.) Der Reichs­kanzler sagt darauf:Hören Sie mich doch erst an! Der Lärm dauert aber fort. Abg. Rosenfeld (Soz.) ruft:Decken Sie den Wort­bruch Hindenburgs?" Dieser Zwischenruf ruft den äußersten Sturm der Rech­ten hervor. Es ertönen Rufe von rechts: Frechheit! Unerhört! Der Lärm dauert lange Zeit an. Präsident Loebe bemüht sich vergeblich, die Ruhe wiederherzustellen. Von rechts wird stürmisch ein Ordnungsruf verlangt. Der Präsident erteilt den Ordnungsruf, der in dem Lärm nicht überall verstanden wird. Abg. Rosenfeld ruft nocheinmal: »Es ist doch ein Wvrtbruch! Von rechts wird aber­mals ein Ordnungsruf verlangt. Präsident Loebe erklärt, er habe den Ordnungsruf er­teilt. sei aber nicht überall verstanden worden. Von rechts wird gerufen, daß der Zwischen­ruf zum zweiten Male erfolgt sei. Nachdem einigermaßen wieder Ruhe eingetreten ist, er­klärt der Reichskanzler:Ich verwahre mich entschieden gegen den Vorwurf, daß der Herr Reichspräsident irgendwie sein Wort gebrochen hat!" (Lebhafter Beifall rechts neuer Sturm links.)

Reichskanzler Dr. Marx fährt dann in seiner Erklärung folgendermaßen fort:Diese Voraussetzungen liegen nicht bo; bei persönlichen Meinungsäußerungen des Reichspräsidenten, die keine Anordnung oder Verfügung enthalten und nicht bestimmt sind, in den Gang der Staats­geschäfte unmittelbar einzugreifen. Die in Frage stehende Kundgebung des Herrn Reichspräsi­denten erübrigte hiermit eine Gegenzeichnung. Im übrigen gestatte ich mir noch, folgendes hervorzuhe^em Ti? Richt'in'en der Po i ik nerden nach Art. 56 der Verfassung vom Reichskanzler bestimmt, der gegenüber dem Reichstag die Ver­antwortung übernimmt. Eine entschädi­gungslose Enteignung der vormals re­gierenden Fürstenhäuser, wie sie in dem Volks­entscheid verlangt wird, hat die Reichsregierung bereits wiederholt als mit den Grund­sätzen eines Staates nicht verein­bar bezeichnet. Der Inhalt des Briefes des Herrn Reichspräsidenten, der die gleiche Auf­fassung zum Ausdruck bringt und ausdrücklich auf die Stellungnahme der Reichsregierung Be­zug nimmt, ist danach die sachliche Aner­kennung der von mir verfolgten Politik. Eine Mißachtung seiner verfassungsmäßigen Stellung kann ich in dem Verfahren des Reichspräsidenten nicht erblicken.

Der Abg. Torgier (Komm.) wird wegen eines Zwischenrufes zur Orbnung gerufen.

Abg. Dr. Barth (Dn) grbt im Ramen seiner Partei folgende Erklärung ab: Wir stim­men der ilebettocifung der Regierungsvorlage an den Rechtsausschuh zu. Wir werden dieser Frage gegenüber dieselbe auf Recht und Gesetz gegründete Stellungnahme, die wir in der ganzen

Frage insbesondere bei unserer Mitarbeit an der Beratung der verschiedenen Kompromiß- gesetzentwürse im Rechtsausschuß eingenommen haben, weiterhin bewahren. Wir heben hervor, dah wir die in dem Volksentscheid beabsichtigte Enteignung der Fürstenvermögen als eine Verletzung der wesentlichsten Grundlagen des Rechtsstaates ansehen. Des­halb ergreifen wir die Gelegenheit, unter scharfer Zurückweisung der von der Sozialdemokratie er­hobenen Vorwürfe dem Herrn Reichspräsi­denten herzlich zu danken, daß er sich in dem Abwehrkampf gegen den Bolschewismus als der getreue Eckart des deutschen Volkes be­währt hat. (Beifall rechts. Sturm links.)

2lls hierauf der Abg. Reubauer (Komm.) das Wort nimmt, verlassen die meisten Abge­ordneten der Rechten unter dem Gelächter der Kommunisten den 6aaL

Abg. v. Graefe (Volk.) verliest eine Er­klärung des Inhalts, baß seine Fraktion die Regierungsvorlage ablehnt. weil sie in verschie­denen Punkten den Grundsätzen des Rechts wider­spreche. Der Redner erklärt weiter, er lehne es ab. auf die sinnlosen Anwürfe gegen die Person des Reichspräsidenten und auf die Beschimpfun­gen der Fürsten einzugehen.

Abg. v. Guerard (Zentr.): Die Zentrums­fraktion vermag nicht anzuerkennen, dah die An­gelegenheit des bekannten Briefes des Herrn Reichspräsidenten durch die lediglich auf die staatsrechtliche und verfassungsrechtliche Seite sich beziehende Erklärung des Reichskanzlers er­schöpft ist. (Hort! Hort!) Der Brief des Reichs­präsidenten ist an sich ein politischer Akt. (Sehr wahr! beim Zentrum und link'*.)

Abg. Koch- Weser (Dem.) erklärt, die demo­kratische Reichstagsfraktion könne sich der Er­klärung des Reichskanzlers zum Hindenburgbrief nicht anschließen. Sie halte an dem von Bismarck auf gestellten Grundsatz fe$t, daß das OtaatSober- baubt sichnicht ohne minifterteile Dekleidungs- ftücre in der Öffentlichkeit zeigen soll.

Abg. Mo ll ath (W. Vag.): Die Ausein­andersetzung, die die Fürstenhäuser mit der Staatssorm hatten, soll die gerechte Festsetzung des tatsächlichen Privatvermögens der Fürsten­häuser ermöguchen. Eine entschädigungSlose Ent­eignung de^ so festgestellten Privatvermögens steA in ernstem Widerspruch zu der Ver­fassung und zu den Grundsätzen von Recht und Gesetz.

Damit schlicht die Aussprache.

Die Vorlage wird dem ReÄtsausschuh über­wiesen. Da der kommunistische Mißtrauens­antrag noch nicht im Druck vorliegt, wird die Abstimmung hierüber auf Vorschlag des 2lbg. Müller- Franken auf Freitag vertagt.

Es folgt die erste Beratung des deutsch-russischen Vertrages vom 24. April 1926.

Reichskanzler Dr. Marx erklärt dazu, dah der Außenminister durch Krankheit verhindert sei, die Vorlage zu vertreten. Dee Vertrag be­dürfe an und für sich nicht der Zustimmung des Reichstages. Angesichts feiner besonderen po­litischen Bedeutung habe sich die Reichsregie­rung aber entschlossen, diese Zustimmung trotzdem einzuholen, bevor der Aus­tausch der Ratifikationsurkunden stattfinde.

Der Reichskanzler verweist dann auf die Rotwendigleit guter und freundschaftlicher Beziehungen zu Rußland und erinnert an den Rapallovertrag. Seitdem sei die Entwicklung der internationalen Politik fortge­schritten. Die deutsche Politik mußte die Linie verfolgen, auf der Grundlage des Versailler Ver­trags zu einer Verständigung zu gelangen. Man habe in Rußland die letzte Phase der deutschen Auhenpolitit zunächst mit Mißtrauen angesehen. Die Verträge von Locarno und der an- gekündigte Eintritt Deuts chlands in denVolkerbund seien m'.ssischerseits anfangs vielfach als eine radikale Schwenkung unserer Politik und als eine ausschließliche Orientierung nach dem Westen fritifiert worden, die die Auf­rechterhaltung guter Beziehungen zu Rußland auf die Dauer unmöglich machen würde. Der Reichskanzler erklärt dazu: Dieses Mißtrauen war unbegründet. Auch deutscher'eits wurde aber anerkannt, dah das deutsch-russische Verhältnis der neuen, durch die Locarnoverträge geschaffenen politischen Situation angeglichen werden müßte. Diese Angleichung ist der eigentliche poli­tische Gewinn des Berliner Ver­trages. Der Ausgleich liegt sachlich darin, dah die beiden Länder sich die unveränderte freund­schaftliche Fühlung in dem gemeinsamen wirt­schaftlichen und politischen Angelegenheiten ver­sprachen, und haß sie sich daneben zur Reu- t r a l i t ä 1 für den Fall verpflichteten, dah einer von ihnen trotz eigenen friedlichen Verhaltens angegriffen, oder dah er zum Gegenstand einer agressiven Wirtschaftspolitik gemacht wird.

3m Grunde wird dadurch keine neue Lage geschaffen, fontiern tiiegegebeneCagenur geklärt. Die fo amomädjle hätten niemals verlangt, daß Deutschland in eine gemeinsame Front gegen Rußland einttele. Deutsch­land denkt auch nicht daran, durch diesen Verlragsabschluy etwa den Vertrag von Locarno auszuheben. Der RNß- erfolg der Märztagung des Völkerbundes fallt nicht Deutschland zur Last. Deutschland ist be­

reit, mttzuarbeiten und die Schwierigkeiten zu beseitigen. Die deutsche Politik ist eine poli- tik des Friedens.

Aber eine Friedenspolitik kann nicht einseitig sein. Das System friedlicher Abmachungen muß sich auf alle ßäntier erstrecken. Gerade das Nebeneinander- bestehen von Locarnoverträgen und Berliner Ver­trag ist eine wichtige Phase der friedlichen Entwick­lung Europas. Es ist keine Ueberschätzung unserer politischen Rolle, sondern einfach eine Folge unse­rer zentralen Lage, wenn mir versuchen, die Brücke zwischen Ost und West zu bilden. Wir dürfen erwarten, daß unsere Politik bei allen denen, die das gleiche Fricdensziel verfolgen, nicht nur Verständnis, sondern auch Unterstützung findet."

Abg. Dernburg (Dem.) gibt im Namen der Regierungsparteien eine kurze Erklärung ab, in der der Abschluß des Dertrages begrüßt wird.

Abg. Dr. D r e i t s ch e i d (Soz.) erklärt die Zu- stimmung der Sozialdemokratie zu dem Vertrage, ber ein Werk des Friedens und eine willkommene Ergänzung der Locarnopolitik sei.

Abg. Dr. Hoetzsch (Dntl.) begrüßt gleichfalls den Vertrag.

Abg. Graf R e v e n t l o w (Völk.) erklärt, feine Freunde hätten die Zukunft der deutschen Politik immer im Osten gefehen. Sie könnten deshalb dem Vertragsabschluß rückhaltlos zuftimmen.

Der deutsch-russische vertrag wird sodann in allen drei Lesungen einstimmig ange­nommen.

Dagegen stimmten nur einige aus der Partei ausgeschlossene kommunistische Abgeordnete.

Die vertagte französische Regierungskrise.

Paris, 10. Juni. (T. 11.) Entgegen ber Er­klärung der Regierung, der Finanzminister habe niemals die Absicht gehabt, zu demissio­nieren, hält d«sScho de Paris" ferne Behauptung aufrecht, daß PLrrt am Dievötag fein RÜcktnttSgesuch auf Veranlassung Franklin Bouillons etngereicht habe, aber von Briand von Genf aus veranlaßt tearben fei, das Gesuch vorläufig zurü^uziehsü. Mei - nungsverschieveüheiten imutiforp Ves Kabinetts seien nur vorübergehend be­festigt worden, well Doumergne darauf hingewiesen habe, daß eine ReglernngZLrise im jetzigen Augenblick mit Rücksicht auf die englische Schulden regslung besonders gefährlich fei. Frank­lin Bouillon habe gestern abend in einer Bespre­chung mit Briand noch einmal darauf hinge­wiesen, dah ein Kabinett der nationalen Einigung gebildet werden müsse. Briand habe aber durchblicken lassen, daß augenblicklich eine Aenderung unmöglich sei.

Wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, steht die Entscheidung über die U m b i l - dung der französischen Regierung unmittelbar bevor. Selbst innerhalb des Kabinetts Briand gehen die Manöver gegen den FortbestandderRegierung weiter. Die Erklärung des Ministerpräs'deuten Briand, dah er sich mit FrantlinB o u i 11 o n lediglich über die Verhandlungen vor dem Auswärtigen 2lu3- schuh der Kammer unterhalten habe, dürfte nicht zutreffen. Franklin Bouillon hatte in den Wan- telgängen der Kammer erklärt, er habe nicht auf seine Interpellation verzichtet, er habe sie nur auf später vertagt. Er werde seine Inter -ella'ion nur in Tlebtzreinstimmung mit dem Mini,' erd äsi- denten einbringen und wenn er den Moment für geeignet halte. Von der PLesse wird die Mög­lichkeit eineS Ministeriums der großen Koalition von den Sozialisten bis zu den Rechtsrepublikanern etf»ig bespro­chen. DerTemp s" wendet sich 'chon jetzt gz- gen diese Idee der großen Koalition* Ein­schluß der Sozialisten, denn durch Konzesfioncn an die Sozialisten könne man die Finan?,Projekte der Regierung keineswegs verbessern. Eine u.ue Majorität könne sich nur im Hinblick auf die Finanzpolitik bilden und auf Cörunb dieser Mehrheit müsse sich auch die neue Regierung auf* bauen.

Der englische Bergs,rbsKerftre:l.

L o n d on , 11. Juni. (W. T. B. Furckspruch.) Der Dergarbeiterverband hat gestern ein Mani­fest veröffentlicht, in dem er noch.'als seinen früheren Standsrnnkt klar macht und eine Inter­vention der Regierung anf'gt, um eine Regelung in der Kohlenindustrie.oeizusühreTr. Die Blätter geben im allgemeinen den Eindruck wieder, dah die Beendigung der Derabau- frife bevor st ehe. Der parlamentarische .-c.-re- spondent desDaily Telegraph" spricht von einer Mitteilung der Regierung daß sie gesetzgeberische Maßnahmen zur Durchführung der Arbeiten der KohleTnmssion vorbereite. Bei der Regierungspartei des Hinterhauses Befiehl der lebhafte Wunsch, daß die Regierung unverzüglich eine Gesetzesvorlage einbrinSen möge, auf Grund deren in den Bergwerken mehr als 'L Stund ml gearbeitet werden konnte. Der Krie^, inister äußerte sich in einer Rede, s. G. sei der Zeitpunkt gekommen, in dem die Regierung die Schwierig- reiten, die einer Wiederaufnahme der Arbeit ent­gegenstehen, durch gesetzgeberische Maßnahmen beteiligen müsse.

Der Sekretär des Dergarbeiterver^andes, C o o t. teilte in einer Rede mit, dah die Berg­arbeiter aus Rußland 380 OOOPfund erhalten hatten. Diese Gelder kämen nicht von der russischen Regierung, von ber er übrigens Gelder anzunehmen bereit sei, da es sich um eine Arbeiterregierung handele, son­dern von den russischen Gesellschaften.