Ur. 1Z4 Erstes Blatt
176. Jahrgang
Strittig, n. Juni 1926
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DerReichskanzler gegen die Fürstenenteignung
Endgültige Annahme des Berliner Vertrags im Reichstag.
2lm x Recherungstisch: Reichskanzler Dr. M a r j, Dr. Külz. President L o e b e eröffnete die Sitzung um 12.20 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Regierungsentwurfes über die Fürstenabfindung. Die kommunistische Interpellation. die sich gegen den Hindenburg- Dr i es richtet, wird mit der Debatte verbunden,
DaS Wort erhält sofort
Reichskanzler Dr. Marx:
Der vorliegende Entwurf entspricht dem Versuch des Reichstages, die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den früher regierenden Fürsten» h&ufern durch Jnitiativgeseh herbeizuführen. Die Steflierung hat diese- gesetzgeberische Vorgehen von voncherein begrübt und hat es in allen Phasen seiner Entwickelung mit Rachdruct unter- sültzt. Sie hat in allen Verhandlungen die Regierungsparteien auf dem Boden eines Kom- promiygesehentwurfes zusammengeführt und bei der Fassung deS Entwurfes weitgehend mitge- toirtt. Sie hat schließlich, um über das Stadium der Ausschubberatungen hinaus zu positiven und praktischen Desehgebungsresultaten zu kommen, von sich aus den heule vorliegenden Gesetzentwurf beim Reichsrat eingebracht. Der ReichSrat hat diesen Gesetzentwurf mit sehr grober Mehrheit angenommen. Die Reichsregierung legt entscheidenden Wert darauf, dah auf der Grundlage des jetzt zur Beratung stehenden Gesetzentwurfes eine befriedigende Losung der Auseinandersetzung mit den vormals regierenden Fürstenhäusern gefunden wird. Der Gesetzentwurf, der dem bevorstehenden Volksentscheid zu Grunde liegt, ist nach Auffassung der Reichsregierung keine solche befriedigende Losung. Die grundlegenden Veränderungen in politischer, staatsrechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung, die in der Äachkriegs- zeit eingetreten sind, konnten die vermogensrecht- lichen Beziehungen zwischen den Ländern und den ehemals regierenden Fürstenhäusern nicht unberührt lassen.
Rach der verfassungsmäßigen Heber- Windung der Revolution müssen die Grundlagen des Rechtsstaates unversehrt bleiben. Zu ihnen gehören: Rechtsgleichheit aller Staatsbürger und Unantastbarkeit des Privateigentums. Die im Volksbegehren verlangte entschädigungslos- Enteignung der ehemaligen Für st en Häuser ist unvereinbar mit diesen ober st en Geboten eines
Rechts st aale s.
Demgegenüber hält die Regierungsvorlage an den verfassungsmäßigen Grundlagen fest, ohne die poli- tischen und gesetzgeberischen Notwendigkeiten außer Acht zu lassen, die sich aus dem Wegfall der staatlichen Hoheitsstellung der Fürsten und aus der durch Krieg und Inflation hervorgerufenen allge- mein Volksverarmung ergeben. Die Auffassung der Reichsregierung, daß der vorliegende Gesetzentwurf eine befriedigende Lösung des Auseinandersetzungsproblems darstellt, wird von den Staatsregierungen, der an der Losung dieser Frage in erster Linie beteiligten Lander, insbesondere von denen Preußens und Thüringens geteilt. Die Reichsregierung ist aber des weiteren auch der Auffassung, dah die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes den dringenden Wunsch und den Anspruch hat, daß der Reichstag eine gesetzgeberische Lösung seinerseits findet. Sie hält es deswegen für ein innerpolitisches Gebot, das Gesetz über besten Einzelheiten monatelang in der eingehendsten Weise beraten worden ist, nunmehr mit aller nur möglichen Beschleunigung zu verabschieden. Die Reichsregierung möchte dabei keinen Zweifel lassen, daß es durchaus irrig fein würde, anzunehmen, daß sie nach einem verneinenden Ergebnis des Volksentscheides von einer gesetzlichen Regelung 21 b ft a n b nehmen könnte. Die Reichsregierung wird auch bann mit . aller Entschiedenheit auf eine gesetzgeberische Regelung im Geiste der Vorlage dringen und würde die ihr geboten erscheinenden Konsequenzen nicht scheuen, falls sich im Reichstag endgültig die Unmöglichkeit des Zustandekommens eines Abfindungs- gesetzes ergeben sollte.
Die gegen den Entwurf auf entschädigungslose Enteignung gerichteten Ausführungen des Reichs- kanzlers wurden von den Sozialdemokraten und Kommunisten mit lautem Widerspruch, von der Roten mit Beifall ausgenommen.
Abg. v. Guerard (Z.) gibt namens der Re- gierungsparteien folgende Erklärung ab:
Die Regierungsparteien haben Ende April den Gesetzentwurf über die Enteignung, der Fürstenver- mögen, der jetzt dem Volksent,ckeiti unterliegt, einmütig a b g e l e h n t. Sie haben aber niemals verkannt, daß eine vernünftige gesetzliche Regelung der oermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Fürstenhaus und Land unbedingt erforderlich ist. Dieser Auffassung entsprechend find die Regierungsparteien dauernd tätig gewesen, seitdem die 'Frage"an den Reichstag herantrat. Ihre Arbeit hat in einem vereinbarten Gesetzentwurf ihren Ausdruck gefunden, dessen Inhalt die Reichsregierung zur Grundlage des zur Beratung stehenden Gesetzentwurfes gemacht hat. Die Regierungsparteien begrüßen die heutige Erklärung der Reichsregieru'ng und nehmen mit Genugtuung davon Kenntnis, daß die Regierung gewillt ist, mit dem
vollen Einsatz ihrer Verantwortlichkeit auf die Verabschiedung dieses Gesetzes hinzuwirken. Angesichts der Tatsache, daß im Lande befürchtet wird, im Falle der Ablehnung des Volksentscheids werde jede reichsgesetzliche Regelung scheitern, wollen die Regierungsparteien keinen Zweifel darüber lassen, daß sie den Erlaß eines, die Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Ländern und den Fürstenhäusern regelnden Gesetzes für unbedingt notwendig erachten. Sie erklären mit nachdrücklichstem Ernst, daß sie alles daran setzen werden, den vorliegenden Gesetzentwurf in allen wesentlichen S e ft a n titelten zur Annahme z u bringen. In ihm soll ein Gesetz geschaffen werden, das der veränderten staatsrechtlichen Stellung der Fürstenhäuser entspricht. (Beifall bei den Regierungsparteien.)
Abg. Müller-Franken (Soz.) gibt ebenfalls eine Erklärung ab, in der es heißt: Der Reichspräsident sei unter Mißachtung seiner verfassungsrechtlichen Stellung veranlaßt worden, gegen den Volksentscheid einseitig Stellung zu nehmen. Der Redner wandte fich scharf gegen den Reichspräsidenten und erklärte, es sei nicht Aufgabe eines Staatsoberhauptes, in solcher Weise einseitig Partei zu ergreifen. Die Erklärung schließt mit einem Protest gegen die Parteilichkeit des Reichspräsidenten und fordert die Wähler auf, für den Volksentscheid zu stimmen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Die Entscheidung dieser Frage liege nicht mehr beim Reichstag, sondern beim Volke. Wenn der Brief des Reichspräsidenten als Privatbrief bezeichnet werde, so sei dies eine Spiegelfechterei. Wit Herrn v. Loebell brauche man sich nicht weiter zu beschäftigen. (Zustimmung bei den Soz.)
Reichskanzler Dr. Marx: Auf die Ausführungen des Abg. Müller-Franken zu dem Briefe des Reichspräswenten an den Staatsminister a. D. v. Loebell habe ich namens der Reichsregierung folgendes zu erklären: Rach Artikel 50 der Reichsverfassung bedürfen alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung. Da die Verfassungsvorschrift von Anordnungen und Verfügungen spricht und bestimmt, daß ihre Gültigkeit Port der Gegenzeichnung abhängig ist, ergibt sich, daß sie nur solche Kundgebungen im Auge hat, die der Reichspräsident mit der ihm unmittelbar zustehenden verfassungsmäßigen Staatshoheit vor- nimmt, und ihrer Ratur nach die Möglichkeit einer Vollziehung zulassen. — (An dieser Stelle entsteht großer Lärm links.) Der Reichskanzler sagt darauf: „Hören Sie mich doch erst an!“ — Der Lärm dauert aber fort. — Abg. Rosenfeld (Soz.) ruft: „Decken Sie den Wortbruch Hindenburgs?" Dieser Zwischenruf ruft den äußersten Sturm der Rechten hervor. Es ertönen Rufe von rechts: „Frechheit! Unerhört!“ — Der Lärm dauert lange Zeit an. — Präsident Loebe bemüht sich vergeblich, die Ruhe wiederherzustellen. Von rechts wird stürmisch ein Ordnungsruf verlangt. Der Präsident erteilt den Ordnungsruf, der in dem Lärm nicht überall verstanden wird. — Abg. Rosenfeld ruft nocheinmal: »Es ist doch ein Wvrtbruch!“ — Von rechts wird abermals ein Ordnungsruf verlangt. — Präsident Loebe erklärt, er habe den Ordnungsruf erteilt. sei aber nicht überall verstanden worden. — Von rechts wird gerufen, daß der Zwischenruf zum zweiten Male erfolgt sei. — Nachdem einigermaßen wieder Ruhe eingetreten ist, erklärt der Reichskanzler: „Ich verwahre mich entschieden gegen den Vorwurf, daß der Herr Reichspräsident irgendwie sein Wort gebrochen hat!" — (Lebhafter Beifall rechts — neuer Sturm links.)
Reichskanzler Dr. Marx fährt dann in seiner Erklärung folgendermaßen fort: „Diese Voraussetzungen liegen nicht bo; bei persönlichen Meinungsäußerungen des Reichspräsidenten, die keine Anordnung oder Verfügung enthalten und nicht bestimmt sind, in den Gang der Staatsgeschäfte unmittelbar einzugreifen. Die in Frage stehende Kundgebung des Herrn Reichspräsidenten erübrigte hiermit eine Gegenzeichnung. Im übrigen gestatte ich mir noch, folgendes hervorzuhe^em Ti? Richt'in'en der Po i ik nerden nach Art. 56 der Verfassung vom Reichskanzler bestimmt, der gegenüber dem Reichstag die Verantwortung übernimmt. Eine entschädigungslose Enteignung der vormals regierenden Fürstenhäuser, wie sie in dem Volksentscheid verlangt wird, hat die Reichsregierung bereits wiederholt als mit den Grundsätzen eines Staates nicht vereinbar bezeichnet. Der Inhalt des Briefes des Herrn Reichspräsidenten, der die gleiche Auffassung zum Ausdruck bringt und ausdrücklich auf die Stellungnahme der Reichsregierung Bezug nimmt, ist danach die sachliche Anerkennung der von mir verfolgten Politik. Eine Mißachtung seiner verfassungsmäßigen Stellung kann ich in dem Verfahren des Reichspräsidenten nicht erblicken.
Der Abg. Torgier (Komm.) wird wegen eines Zwischenrufes zur Orbnung gerufen.
Abg. Dr. Barth (Dn) grbt im Ramen seiner Partei folgende Erklärung ab: Wir stimmen der ilebettocifung der Regierungsvorlage an den Rechtsausschuh zu. Wir werden dieser Frage gegenüber dieselbe auf Recht und Gesetz gegründete Stellungnahme, die wir in der ganzen
Frage — insbesondere bei unserer Mitarbeit an der Beratung der verschiedenen Kompromiß- gesetzentwürse im Rechtsausschuß — eingenommen haben, weiterhin bewahren. Wir heben hervor, dah wir die in dem Volksentscheid beabsichtigte Enteignung der Fürstenvermögen als eine Verletzung der wesentlichsten Grundlagen des Rechtsstaates ansehen. Deshalb ergreifen wir die Gelegenheit, unter scharfer Zurückweisung der von der Sozialdemokratie erhobenen Vorwürfe dem Herrn Reichspräsidenten herzlich zu danken, daß er sich in dem Abwehrkampf gegen den Bolschewismus als der getreue Eckart des deutschen Volkes bewährt hat. (‘Beifall rechts. Sturm links.)
2lls hierauf der Abg. Reubauer (Komm.) das Wort nimmt, verlassen die meisten Abgeordneten der Rechten unter dem Gelächter der Kommunisten den 6aaL
Abg. v. Graefe (Volk.) verliest eine Erklärung des Inhalts, baß seine Fraktion die Regierungsvorlage ablehnt. weil sie in verschiedenen Punkten den Grundsätzen des Rechts widerspreche. Der Redner erklärt weiter, er lehne es ab. auf die sinnlosen Anwürfe gegen die Person des Reichspräsidenten und auf die Beschimpfungen der Fürsten einzugehen.
Abg. v. Guerard (Zentr.): Die Zentrumsfraktion vermag nicht anzuerkennen, dah die Angelegenheit des bekannten Briefes des Herrn Reichspräsidenten durch die lediglich auf die staatsrechtliche und verfassungsrechtliche Seite sich beziehende Erklärung des Reichskanzlers erschöpft ist. (Hort! Hort!) Der Brief des Reichspräsidenten ist an sich ein politischer Akt. (Sehr wahr! beim Zentrum und link'*.)
Abg. Koch- Weser (Dem.) erklärt, die demokratische Reichstagsfraktion könne sich der Erklärung des Reichskanzlers zum Hindenburgbrief nicht anschließen. Sie halte an dem von Bismarck auf gestellten Grundsatz fe$t, daß das OtaatSober- baubt sich „nicht ohne minifterteile Dekleidungs- ftücre“ in der Öffentlichkeit zeigen soll.
Abg. Mo ll ath (W. Vag.): Die Auseinandersetzung, die die Fürstenhäuser mit der Staatssorm hatten, soll die gerechte Festsetzung des tatsächlichen Privatvermögens der Fürstenhäuser ermöguchen. Eine entschädigungSlose Enteignung de^ so festgestellten Privatvermögens steA in ernstem Widerspruch zu der Verfassung und zu den Grundsätzen von Recht und Gesetz.
Damit schlicht die Aussprache.
Die Vorlage wird dem ReÄtsausschuh überwiesen. — Da der kommunistische Mißtrauensantrag noch nicht im Druck vorliegt, wird die Abstimmung hierüber auf Vorschlag des 2lbg. Müller- Franken auf Freitag vertagt.
Es folgt die erste Beratung des deutsch-russischen Vertrages vom 24. April 1926.
Reichskanzler Dr. Marx erklärt dazu, dah der Außenminister durch Krankheit verhindert sei, die Vorlage zu vertreten. Dee Vertrag bedürfe an und für sich nicht der Zustimmung des Reichstages. Angesichts feiner besonderen politischen Bedeutung habe sich die Reichsregierung aber entschlossen, diese Zustimmung trotzdem einzuholen, bevor der Austausch der Ratifikationsurkunden stattfinde.
Der Reichskanzler verweist dann auf die Rotwendigleit guter und freundschaftlicher Beziehungen zu Rußland und erinnert an den Rapallovertrag. Seitdem sei die Entwicklung der internationalen Politik fortgeschritten. Die deutsche Politik mußte die Linie verfolgen, auf der Grundlage des Versailler Vertrags zu einer Verständigung zu gelangen. Man habe in Rußland die letzte Phase der deutschen Auhenpolitit zunächst mit Mißtrauen angesehen. Die Verträge von Locarno und der an- gekündigte Eintritt Deuts chlands in denVolkerbund seien m'.ssischerseits anfangs vielfach als eine radikale Schwenkung unserer Politik und als eine ausschließliche Orientierung nach dem Westen fritifiert worden, die die Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu Rußland auf die Dauer unmöglich machen würde. Der Reichskanzler erklärt dazu: Dieses Mißtrauen war unbegründet. Auch deutscher'eits wurde aber anerkannt, dah das deutsch-russische Verhältnis der neuen, durch die Locarnoverträge geschaffenen politischen Situation angeglichen werden müßte. Diese Angleichung ist der eigentliche politische Gewinn des Berliner Vertrages. Der Ausgleich liegt sachlich darin, dah die beiden Länder sich die unveränderte freundschaftliche Fühlung in dem gemeinsamen wirtschaftlichen und politischen Angelegenheiten versprachen, und haß sie sich daneben zur Reu- t r a l i t ä 1 für den Fall verpflichteten, dah einer von ihnen trotz eigenen friedlichen Verhaltens angegriffen, oder dah er zum Gegenstand einer agressiven Wirtschaftspolitik gemacht wird.
3m Grunde wird dadurch keine neue Lage geschaffen, fontiern tiiegegebeneCagenur geklärt. Die fo amomädjle hätten niemals verlangt, daß Deutschland in eine gemeinsame Front gegen Rußland einttele. Deutschland denkt auch nicht daran, durch diesen Verlragsabschluy etwa den Vertrag von Locarno auszuheben. Der RNß- erfolg der Märztagung des Völkerbundes fallt nicht Deutschland zur Last. Deutschland ist be
reit, mttzuarbeiten und die Schwierigkeiten zu beseitigen. Die deutsche Politik ist eine poli- tik des Friedens.
Aber eine Friedenspolitik kann nicht einseitig sein. Das System friedlicher Abmachungen muß sich auf alle ßäntier erstrecken. Gerade das Nebeneinander- bestehen von Locarnoverträgen und Berliner Vertrag ist eine wichtige Phase der friedlichen Entwicklung Europas. Es ist keine Ueberschätzung unserer politischen Rolle, sondern einfach eine Folge unserer zentralen Lage, wenn mir versuchen, die Brücke zwischen Ost und West zu bilden. Wir dürfen erwarten, daß unsere Politik bei allen denen, die das gleiche Fricdensziel verfolgen, nicht nur Verständnis, sondern auch Unterstützung findet."
Abg. Dernburg (Dem.) gibt im Namen der Regierungsparteien eine kurze Erklärung ab, in der der Abschluß des Dertrages begrüßt wird.
Abg. Dr. D r e i t s ch e i d (Soz.) erklärt die Zu- stimmung der Sozialdemokratie zu dem Vertrage, ber ein Werk des Friedens und eine willkommene Ergänzung der Locarnopolitik sei.
Abg. Dr. Hoetzsch (Dntl.) begrüßt gleichfalls den Vertrag.
Abg. Graf R e v e n t l o w (Völk.) erklärt, feine Freunde hätten die Zukunft der deutschen Politik immer im Osten gefehen. Sie könnten deshalb dem Vertragsabschluß rückhaltlos zuftimmen.
Der deutsch-russische vertrag wird sodann in allen drei Lesungen einstimmig angenommen.
Dagegen stimmten nur einige aus der Partei ausgeschlossene kommunistische Abgeordnete.
Die vertagte französische Regierungskrise.
Paris, 10. Juni. (T. 11.) Entgegen ber Erklärung der Regierung, der Finanzminister habe niemals die Absicht gehabt, zu demissionieren, hält d«s „Scho de Paris" ferne Behauptung aufrecht, daß PLrrt am Dievötag fein RÜcktnttSgesuch auf Veranlassung Franklin Bouillons etngereicht habe, aber von Briand von Genf aus veranlaßt tearben fei, das Gesuch vorläufig zurü^uziehsü. Mei - nungsverschieveüheiten imutiforp Ves Kabinetts seien nur vorübergehend befestigt worden, well Doumergne darauf hingewiesen habe, daß eine ReglernngZLrise im jetzigen Augenblick mit Rücksicht auf die englische Schulden regslung besonders gefährlich fei. Franklin Bouillon habe gestern abend in einer Besprechung mit Briand noch einmal darauf hingewiesen, dah ein Kabinett der nationalen Einigung gebildet werden müsse. Briand habe aber durchblicken lassen, daß augenblicklich eine Aenderung unmöglich sei.
Wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, steht die Entscheidung über die U m b i l - dung der französischen Regierung unmittelbar bevor. Selbst innerhalb des Kabinetts Briand gehen die Manöver gegen den FortbestandderRegierung weiter. Die Erklärung des Ministerpräs'deuten Briand, dah er sich mit FrantlinB o u i 11 o n lediglich über die Verhandlungen vor dem Auswärtigen 2lu3- schuh der Kammer unterhalten habe, dürfte nicht zutreffen. Franklin Bouillon hatte in den Wan- telgängen der Kammer erklärt, er habe nicht auf seine Interpellation verzichtet, er habe sie nur auf später vertagt. Er werde seine Inter -ella'ion nur in Tlebtzreinstimmung mit dem Mini,' erd äsi- denten einbringen und wenn er den Moment für geeignet halte. Von der PLesse wird die Möglichkeit eineS Ministeriums der großen Koalition von den Sozialisten bis zu den Rechtsrepublikanern etf»ig besprochen. Der „Temp s" wendet sich 'chon jetzt gz- gen diese Idee der großen Koalition nü* Einschluß der Sozialisten, denn durch Konzesfioncn an die Sozialisten könne man die Finan?,Projekte der Regierung keineswegs verbessern. Eine u.ue Majorität könne sich nur im Hinblick auf die Finanzpolitik bilden und auf Cörunb dieser Mehrheit müsse sich auch die neue Regierung auf* bauen.
Der englische Bergs,rbsKerftre:l.
L o n d on , 11. Juni. (W. T. B. Furckspruch.) Der Dergarbeiterverband hat gestern ein Manifest veröffentlicht, in dem er noch.'als seinen früheren Standsrnnkt klar macht und eine Intervention der Regierung anf'gt, um eine Regelung in der Kohlenindustrie hö.oeizusühreTr. Die Blätter geben im allgemeinen den Eindruck wieder, dah die Beendigung der Derabau- frife bevor st ehe. Der parlamentarische .-c.-re- spondent des „Daily Telegraph" spricht von einer Mitteilung der Regierung daß sie gesetzgeberische Maßnahmen zur Durchführung der Arbeiten der KohleTnmssion vorbereite. Bei der Regierungspartei des Hinterhauses Befiehl der lebhafte Wunsch, daß die Regierung unverzüglich eine Gesetzesvorlage einbrinSen möge, auf Grund deren in den Bergwerken mehr als 'L Stund ml gearbeitet werden konnte. Der Krie^, inister äußerte sich in einer Rede, s. G. sei der Zeitpunkt gekommen, in dem die Regierung die Schwierig- reiten, die einer Wiederaufnahme der Arbeit entgegenstehen, durch gesetzgeberische Maßnahmen beteiligen müsse.
Der Sekretär des Dergarbeiterver^andes, C o o t. teilte in einer Rede mit, dah die Bergarbeiter aus Rußland 380 OOOPfund erhalten hatten. Diese Gelder kämen nicht von der russischen Regierung, von ber er übrigens Gelder anzunehmen bereit sei, da es sich um eine Arbeiterregierung handele, sondern von den russischen Gesellschaften.


