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D. u. ö. A. V. Sektion Gießen fiflfflilOO. 1L DH-2B, oöenOs 811 Uöl im Höriaalt des Geolog. 9milM
Ludwigllr. L: Lichtbilder-
Vortrag deS itrra M pr tk-r-ard: „Tie ff'S&egf
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NW der Herrn Privat.
I Toz. Dr. Heiland: teöjüge öcs Beamten*
I Gnttonrf ju einer Seichöienststras- ortw.
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Zahlreiches Er icheineo unbedingt eriorderlich.
Der Qlorftnnb.
llr. 288 Zweites Blatt
Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)
Dos neue Arbeitsfchutzgefetz.
Bon Dr. Dodmann.
Der a£6 Einlage zum Reichsarbeitsblatte llr. 45 foeben veröffentlichte Entwurf eines Ar- oeitSschutzgeseheS bringt keine besonderen Lieber'- raschungen, sondern entspricht dem. waS aus idrund der Dorverhairdlungen und Dorentwürie rrtoartet werden konnte. Trotzdem wird er eine Sülle von Erörterungen wachrufen und bedarf nngehenden Studiums durch alle Beteiligten. Denn er ist ein recht kompliziertes und nicht leicht verständliches Werk. DaS ist der erste un- erfreuliche Eindruck deS Entwurfes. So wertvoll es ist, daß nunmehr die in der Gewerbe- ocdnung verstreuten Borschristen mit fünf Ver- rrdnungen über Arbeitszeit und dem Kinder- schuhgesetze zusammengefaßt urrd zugleich mit dem internationalen Abkommen in Einklang gebracht werden sollen, fo bedauerlich bleibt doch, dah nicht eine einfachere und einheitlichere Form dafür gefunden werden konnte. Der Entwurf hat 60 Paragraphen, von denen viele 4 bis 5 Absätze oder 6 biS 7 Ziffern haben, so dah ein umfangreiches Gesetz vorliegt, dessen einzelne Bestimmungen sich so verflechten, tab dre Beteiligten nur auf Grund längeren Ltubiunrs an Hand von Erläuterungen sich durchwinden werden.
Dabei ist keine Rechtseinheit erreiche Die besondere Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenpflegcanstalten bleibt bestehen Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht. Fischerei und Hauswirtschaft sind ganz ausgenommen. Dee- und Binnenschiffahrt, Näherei und Luftfahrt werden nur einem einzigen Paragraphen unterworfen. Die Beamten sind völlig ausgenommen: und die Vorschrift, dah -von der Be- Hörde bik Arbeitszeit und andere Bedingungen der Beamten auf die Arbeiter und Angestellten m gleichen Betriebe übertragen werden können, stellt grohe Gruppen von Arbeitnehmern (Eisenbahn, Post usw.) unter die Willkür der Der» lvaftung.
DaS Gesetz ist auch mit seinen 60 Paragraphen nicht etwa vollständig. Das kann es nutzt sein. Reichsarbeitsminister. Landesbehörden und örtliche ArbeitSaufsichtSämter haben weitgehende Befugnisse zu ergänzenden und vollziehenden Anordnungen sowie zur Bewilligung von Ausnahmen. Die Selbstverwaltung ist hier nicht fruchtbar gemacht worden Der Gedanke, hier den BezirkswirtschaftSräten und dem Reichs- wirtschaftSrat ein Feld praktischer Betätigung zu eröffnen ist nicht verwirklicht worden
Einen kleinen Ersatz dafür bietet die starke Bezugnahme auf Tarifverträge. Aber auch diese wirb die Gewerkschaften wenig befriedigen Denn da die öffentlich-rechtlichen mit Strafdrohung verschärften Vorschriften deS Gesetzes nur die Mindest bedingungen zugunsten der Arbeitnehmer, insbesondere das H ö ch st m a h der Zulässigen Beschäftigung aussprechen, jo steht einer Verbesserung dieser Bedingungen. .nSbesondere einer Verkürzung der Arbeitszeit durch Vertrag nichts im Wege. llnb die besondere Ermächtigung zu Abweichungen vom Gesetze durch Tarifvertrag ist eine Ermächtigung zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, i nSbesondere zu stärkerer Ausnutzung der Arbeitskraft. Lind eine solche prinzipiell durchaus richtige und wertvolle Befugnis des Tarifvertrages zur Lockerung staatlichen Zwanges hat sozialpolitischen Wert nur, wenn dadurch die Befugnis anderer Stellen zu gleichem Vorgehen ausgeschaltet wird. Das ist im Entwürfe nur zu geringem Teile der Fall. Deswegen werden die Gewerkschaften an der Erweiterung ihrer Kompetenz nur gemischte Freude empfinden.
Dec Abschnitt „B e t r i e b s g e f a h r e n" wiederholt im wesentlichen die geltenden Bestimmungen der Gewerbeordnung. Die Zusammenfassung macht aber besonders deutlich, wie scharf die 'Behörden vorgehen können, um nicht nur ganze Gewerbezweige, sondern auch einzelne Unternehmer zur Durchführung von Detriebseinrich- lungen im Interesse • der Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter zu zwingen. Schließung des Betriebes oder zwangsweise Durchführung auf Kosten des Inhabers sind die letzten Mittel. Reu und bedeutsam ist, daß Anordnungen erlassen werden können, wonach Maschinen- und Betriebseinrichtungen von den Herstellern nur mit bestimmten Schutzvorrichtungen auf den Markt gebracht werden dürfen.
Der umfangreichste und meist umstrittene Abschnitt ist der'dritte, über Arbeitszeit. Er stellt den Grundsatz des 8-Stundentages oder der 48 ■» Stundenwoche fest und läßt eine weitgehende Aenderung der Arbeitszeit zu, so-
In Spaa.
Don Rolf Brandt*).
Aus diesem armen Deutschland, in dem die Revolution überall aus einer dunklen Asche von Hoffnungen hervorichlug, aus einem Land, das dabei war. sich selbst zu entwaffnen und Millionen und Abermillionen von Gewehren und Hand- granuten aus der Bevölkerung zu ziehen, kam ich zu der ersten nach Versailles solgenden großen Konserenz, zu der Konferenz zwischen Frankreich. England, Stallen, Belgien und Deutschland in Spa.
Zum ersten Male kam man wieder hinein in die bunte Welt der anderen: Welt, von der man fast nichts mehr verstand.
Sobald ich in das schöne Kurhaus von Spa kam, das als Presfehcim eingerichtet war. merkte ich. dah man um diese Zett, Juli 1920, als »er noch eine Sehenswürdigkeit bedeutete.
bstand von allen anderen war fast jede Minute mit den Händen zu greifen. Es konnte ja auch keineswegs meine Absicht sein, ihn zu verändern. Rur ein paar englische Kollegen, die ich noch aus der Zett vor dem Kriege kannte, traten auf mich zu. und einer von ihnen erklärte, der Krieg sei jetzt zu Ende, man habe beiderseits gehaßt und beiderseits harte Worte ge- braucht. Jetzt sei Friede. Da war eine Basis, auf der man menschlich stehen konnte.
Ich habe darum mit den englischen und amerikanischen Kollegen manche Stunde verbracht und sah in diesen Iulttagen zum ersten Male nach sechs Jahren hinein in die Welt der andern. Wie sie dachten, wie sie lebten, woran sie glaubten und was sie fürchteten.
Keiner von all den angelsächsischen Kollegen konnte verstehen, daß wir den Frieden von Versailles unterzeichnet hatten- Bei den Engländern war schon deutlich die Distanz zu den Franzosen zu merfen. Man liebte sich schon um diese Zeit nicht mehr.
Die Belgier waren von infernalischem Haß, unb cS gibt die berüchtigte Episode von dem Tage, da das Abstimmungsergebnis von Ost- prcuhen bekannt wurde. Da saßen ein paar deutsche Herren zusammen und tranken ein Glas Bier. Auch der frühere Kolonialminister Wernburg war unter ihnen. Vielleicht hatten sie ein Wort deutsch zu laut gesprochen. Jedenfalls war plötzlich große Erregung in der Bevölkerung. Als der Vertreter des Wolsfschcn Telegraphen- bureaus. ein ganz außerordentlich friedfertiger und gutmütiger Kollege, irachdem er seinen Dienst getan hatte, zu dem kleinen ^okal ging, in dem
•) Aus dem interessanten Srinnerungsbuch des bekannten Kriegsberichterstatters »So sieht die Weltgeschichte aus ..(Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 36).
daß auch die Zusammeadrängung auf 5 Wochentage möglich ist. Bei ununterbrochener Arbeit darf die Wochenleistung einschließlich Sonntagsdienst 56 Stunden betragen. Besteht die Dienstleistung vorwiegend in Arbeitsbereitschaft. so darf die Beschäftigung 12 Stunden täglich dauern. Mehrarbeit ist bis zu 2 Stunden täglich und 60 Stunden im Kalenderjahre ohne weiteres zulässig. Durch Tarifvertrag oder mangels tariflicher Regelung durch das Aufsichtsamt kann Mehrarbeit bis zu 240 Stunden im Jahre zugelassen werden. Wettere Ausnahmen gelten für „außergewöhnliche Fälle' und für bestimmte Angestellte oder Betriebe. Ganz ausgenommen ist die Tätigkeit im Bergbau unter Sage und in sc^enannten Familien betrieben, bei denen aber nicht mehr als drei nicht verwandle Personen zum Haushalte gehören dürfen. Auch wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische Tätigkeit ist ausgenommen.
Mehrarbeit muß mit einem „angemessenen" Zuschläge entlohnt werden, der vom Gesetz vorgesehene Satz von 25 .Prozent kann durch Vereinbarung beliebig vermindert werden, lieber die Frage, ob Arbeitnehmer verpflichtet sind, lleberstunden zu leisten, wenn sie traft Gesetzes, kraft Tarifvertrages ober traft behördlicher Genehmigung zulässig sind, schweigt das Gesetz sich aus. Damit entsteht eine llnklarheit, die unbedingt beseitigt werden muß. Denn die noch geltende Arbeitszeit-Verordnung von 1923 ist von der Regierung und von manchen Gerichten dahin ausgelegt worden, als würde damit in die Arbei'sverträne eingegriffen und den Arbeit
er spar abends sein Rachtmahl zu nehmen pflegte, trat ihm ein belgischer Rittmeister entgegen und schlug ihm mit der Reitpeitsche ins Gesicht
Es erfolgte nach langem Hin und Her eine kaum das Maß der Höflichkeit ballende Entschuldigung der belgischen Regierung. Dabei war der Kollege als Vertreter des offiziellen deutschen Depeschenbureaus Mitglied der deutschen Delegation. Inzwischen — die Jahre sind vergangen — hat der Rtttmeister. wie ich ganz zusallig «fuhr, eine ganz bevorzugte Karriere gemacht ...
Persönlich merkte ich damals von dem Vorfall erst etwas, als mich englische Kollegen baten, nad) dem Kursaal zu kommen, wohin man den Verletzten gebracht hatte. Ich hatte an dem Abend an einem Tisch gesessen, an dem englixhe Herren mit ihren Frauen saßen: in einem Lokal, in oem auch getanzt wurde. Ich wollte selbstverständlich nicht tanzen, nicht tanzen in Spa. nicht tanzen als Deutscher. Plötzlich hörte ich — und die anderen Gäste am Tisch natürlich auch - von den Rebeittifchen das Wort „hoch e" durch den Saal tönen. In diesem Augenblick setzte die Musik ein. Da sagte eine der jungen englischen Frauen zu mir und sah mich fest und freundlich an: .,W ollen w i r tanzen?" Ich zögerte, wollte eben eine De- merkung machen, da ftanb die Lady schon und sagte: »Ich denke, wir tanzen jetzt ganz bestimm t!" Ich tanzte den langen Tanz zu Ende, denn sie tvollte nicht aufhören. Ein englischer Offizier in voller -Uniform kam in den Saal, fetzte sich an unseren Tisch und blickte die Reihen der anberen Tische ruhig und mit sehr hartem Blicke an. Als ich den Tanz beendet hatte, sagte die zweite Dame am Tisch: „Der nächste Tanz ist für S i e reserviert. Herr Brandt". Aber da kamen schon andere englische Herren imb erzählten, was inzwischen geschehen fei.
Dor dem Kursaal tobte belgischer Mob. Französische und belgische Journalisten beteiligten sich als Hetzer. Da krempelte ein bekannter amerikanischer Pressemann die Aermel hoch und sagte zu mir — und im gleichen Augenblick war ich auch schon wieder von ©nglänbern umgeben —: „Wenn hier gedopt wird, boxe ich mit, aber hinein in die Gesichter dies« belgischen Viech« I".
So können Engländer sein. D« Tanz war vielleicht heldenmütiger als die freundlich an- gebotene Hilfe des Armes und der Fäuste. Es ist so merkwürdig. Man versteht so wenig von. einanber. Die jungen Damen hatten sicher nichts anderes getan als gehandelt, wie es ihnen der Instinkt ihr« Rasse vorschrieb. Ab« wie ausgeprägt die Intuition dieses Handelns ist, bleibt mir doch unvergeßlich. ...
nehmem eine Pflicht zu Mehrleistungen auferlegt, die ihrem Anstellungsvertrage widerspricht, und der erste Entwurf des Reichsarbeits- Ministers enthielt rine ausdrückliche Verpflichtung zu lleberstunden. In dieser Frage muß Klarheit fein, wenn das Gesetz nicht von vornherein zum Zankapfel in der Wirtschaft w«den soll.
Der erhöhte Schuy für weibliche und jugendliche Arbeitnehmer erfährt eige doppelte Verbesserung, indem der Begriff der Jugendlichen von Personen unter 16 Jahren auf solche unter 18 Jahren ausgedehnt und der bisherige Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten beseitigt wird. W«tvoll ist auch der verbess«te Mutterschutz. Das Recht der Mutter, 6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Riederkunft die vertragliche Arbeitsleistung zu verweigern, erhält erst jetzt ihren Wert durch die Vorschrift, daß ihnen in dieser Zeit trotzdem nicht gekündigt werden darf.
Die Sonntagsruhe toicb als Grundsatz sestgehalten, ab« mit so vielen Ausnahmen durchbrochen, dah im ganzen keine Verbesserung im Sinne der Arbeitnehmer eintritf. Das gilt namentlich vom Handelsgewerbe für offene Derkauf st e l l e n, wo für Bedürfnisgewerbe und für Orte unter 5000 Einwohnern dauernd und in übrigen an sechs Sonntagen im Jahre, an bestimmten Orten auch häufig«, zwei- bis sechsstündige Arbeit zugelassen werden kann. Reu ist die Regelung der Erfayruhrzeiten bei Sonn- tagSbienft, die den Arbeitnehmern mit regelmäßig« Sonntagsarbeit einen anderen Ruhetag
Gießener Stadttheater.
Leo Lenz (nach Lcribe): „Leonie."
Rur die Lumpe sind bescheiden: Lustspiel (nach Scribe) von Leo Lenz. Wir wissen nicht und können es heute kaum noch nachprüfen, wieweit Scribes Mitarbeiter Lecouve an dem fünfaktigen Lustspiel „Zeenhände" geistig beteiligt gewesen ist. Aber es hätte uns ein wenig angemessener geschienen, trenn man die ganze Angelegenheit etwa so getauft hätte. Lustspiel von Scribe und Lecouve (bearbeitet für die Gegenwart von Leo Lenz.)
Auf Scribe — so scheint uns — ist bei diesem iStüd durchaus der Hauptton zu legen, und es ist sicher nur ein Keiner Zufall, wenn einem boshafte Verse von Heine dabei einfallen.....Es
;ft ein großes Zaubertzück voll Teusclslust und Liebe, von Meherbeer ist die Musik, der schlechte Tert von Scribe." Es tut nichts (ober wenig) zur Sache, daß es hier sowohl ohne den Beelzebub, als auch ohne Meherbeer und überhaupt ohne Musik abgeht. Ein Zauberstück ist es jedenfalls. Und der Text ist von Scribe.
lind zwar im Guten, wie im Bösen. Don ..schlechtem Text" zu sprechen, konnte Heine sich leisten: wir haben uns gewöhnen müssen, vorsichtiger in unseren Urteilen zu fein. Wir können ruhig sagen: der größere Teil des Textes ist gut ist stellenweise ausgezeichnet. Es ist sogar zu erwägen, wieoiele von unseren jungen Dramatikern so geschmeidig, elegant und wirksam bie Kunst des „Stückeschreibens" beherrschen und im Blut haben, wie dieser („waltete" und fast berüchtigte) Franzose. Wie viele dies ganz sichere Gefühl für die Erfordernisse. Möglichkeiten, Wirkungen des TheatersI Wieviele auch nur diese halb unbekümmerte, halb raffinierte Technik, baS Handwerkliche dabei, die Mache, die
— mit einem Wort der französischen Dramaturgie — große mise en scene!
Dies alles aber brachte d« Abend erfreulicher und sehr lehrreicher Weise ans Licht, unb dies alles geht durchaus' auf das Konto von Scribe. (Und Lecouv6: aber Scribe konnte es auch allein.) Womit mcht verschwiegen fein soll, daß vieles in dieser ausgesprochenen Formtalentiert- heit uns heute gar nicht mehr schmeckt unb wirklich veraltet ist. Auch das ist in Lenzens •Bearbeitung noch deutlich zu spüren. Z. D. die sehr umständliche unb weitschweifige Exposition, die wir heute längst überwunden haben — follten. Ob« die Mache im Übeln Sinn. Mit andern Worteii: die gänzliche Sorglosigkeit in der Wahl der Mittel, die Gleichgültigkeit gegen die lieberlegimg von Wahrscheinlichkeiten und Möglichkeiten, auf die wir immerhin auch im Lustspiel Derr legen, ob« doch nicht ganz ver- zichten tooHcn. Es ist stellenweise geradezu üb«- wältigend, wie das Ganze ineinairdervaßt. Wiedas klappt, wie das fimftiomert, wie alles am Schnürchen geht, als ob es bie natürlichste Sache von d« Welt' wäre. Mit Heines Worten: es ist ein großes Zauberstück. Ein ganz erstaunlich wirksames. ,
Hm endlich auf Lenz zu kommen: er hat das Ganze aufgebügelt, hat es auf neu frisiert, geglättet, sprachlich uns angepaht. aktuell oct- ziert. Er hat sogar die beiden ersten Akte ber Franzosen zusammengezogen: ihr Personal stellt ihm gegebene Größen bar, nur die Ramen werden verändert. Dazu kommt: b« Blick für eine gewisse Zeitgemäßheit b« allen Fabel und für die Effekte jenes alten Lustspiels, das übrigens einen merklichen Einschlag ins Familienrührstück mit gutem Ausgang hat.
Daß eine uradlige Familie in Finanzschw'.e- rigkeiten kommt unb genötigt wird, in irgendeiner — möglichst standesgemäßen — Form sich
zu rangieren unb im bürgerlichen, geldverdienen- ben Leben irgendwie Fuß zu fassen v«suchen mutz, ist heute natürlich ebensowenig ungewöhnlich. wie nach der französischen Revolution, iln» gewöhnlich ist höchstens, daß eine arme, nur geduldete Verwandte aus dem Familienkreis hinausgeekelt wird, sich auf eigene Füße stellt, Glück hat, eine große Modekönigin und Be- sih«in eines berühmten Modesalons wird. Diel berühmter, als die aristokratische Familie, die zwar die Rase über die „Schneiderin" rümpft, der eS aber deswegen geschäftlich nicht besser geht: ganz im Gegenteil. Schadet aber nichts: die Verstoßene, nunmehr Besitzerin des «sten Schneid«ateliers „Leonie", ist eine Modekönigin mit gutem Herzen, lScribe sagte: mit Feenhänden.)
Und siehe da: „Leonie", der Engel, rettet die sehr bedrängten Verwandten aus geldlichen Röten, ja vor peinlichst« Berührung mit dem Staatsanwalt, stiftet eine Verlobung und bekommt selbst zum Lohn — dies ist wahrhaftig nicht mehr als billig — den heimlich geliebten, von grundloser Eifersucht herrlich geheilten Sohn des Hauses zum Mann. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute. Mit einem Wort und abermals: ein großes Zauber - stück, bei dem man nur bedauert, daß es nicht noch mit ein« dritten Verlobung aufwartet: die Marquise von Marnier und b« Herzog von Gramont waren noch frei unb hätten ein vortreffliches Paar gegeben.
Die Regie hcttte Dolck. Es wurde sehr hübsch gespielt. Gute Konversation: elegante Toiletten: großzügige Aufmachung: Tempo. lRur kam an zwei Aktschlüssen d« Vorhang zu spät.) Der Spiellett« hatte auch durchaus das richtige Gefühl für bie „großen Szenen", für bie theatralischen ®ebärben des Stückes, für bie Trümpfe, die effektvoll auf den Tisch des Hause« geworfen
Donnerstag, 9. Dezemder (926
in der Woche siche«. Der Ladenschluß dauert regelmäßig von 2 bis 7 Uhr. Er kann durch behördliche Genehmigung verkürzt w«den entwed« auf 8 Uhr abends ob« 5 Uhr morgens, imb auch mit Zustimmung von zwei Dritteln der Gewerbetreibenden verlängert auf 6 Uhr abends. Aehnlichc Vorschriften gelten für das Friseurgewerbe, Apotheken bleiben den bisherigen Bestimmungen unterstellt.
Die Durchführung des Gesetzes wird durch befonberc Arbeitsaufsichtsämter uber- wacht. die eine Erweiterung der bestehenden Gc- Werbeaufsichtsämter bedeuten. In den Schlutz- beftimmungen ist ausdrücklich die Anhörung von wirtschaftlichen Verbänden ober Fachverbän- ben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Erlaß von allgemeinen Verordnung, n vorgeschrieben. Interessant ist auch die Vorschrift, daß die Zulassung behördlicher Ausnahmen von d« Erfüllung bestimmt« Bedingungen zum Schutz« der Arbeitnehmer abhängig gemacht w«den können, doch dürfen diese Bedingungen nicht .auf dem Gebiete d.'r Entlohnung" liegen.
Wichtig ist schließlich noch bie Bestimmmrg. dah _im Falle eines Krieges ober anderer Ereignisse, welche die Landessicherheit gefährden", die sämtlichen Vorschriften desArbeitsschuhgesetzeS durch Verordnung ber Reichsregierung ganz ob« teilweise außer Kraft gesetzt werden tonnen. Da ausdrücklich auch fchw«e Wirtschaftskrisen als Gefährdung der Lanbessicherheil genannt sind, so wirb damit der Reichsregierung eine Vollmacht erteilt, bie weit über das heute oder vor dem Kriege gellende Recht hinauSgeht. Dieser § 57 wird sicher heiß umlämpst w«den. Er ist in gewissem Sinne die Angel des Gesetzes. Denn, wenn er bestehen bleibt, so ist bei ber zu erwarteichen Dauerkrise unser« Wirtschaft, der ganze Arbeitsschutz abhängig von ber Reicks regierung, das heißt von der politischen Zusammensetzung des Reichstages und von dem Einfluß, den die Wirtschaftsgruppen auf die Re- gierung ausüben. Bei Ausbruch des Weltkrieges unb in ber Währungskrise hat der Reichstag Zett genug gehabt, um bas Gesetz den Zeitumstän- ben entsprechend zu ändern, bzw. der Reichsregierung eine entsprechende vorübergehende Ermächtigung zu erteilen. Es ist nicht recht ein^u-' sehen, warum das künftig nicht ebenfo gut mög? lich sein unb warum bas Parlament sich selbst dauernd von d« Entscheidung einer so wichtigen Frage ausschalten soll.
Die Finanzkontrolle.
Der Generalagent Parker Gilbert hat deil ausführlichen Bericht für das zweite Dawes- jahr veröffentlicht. Es wäre gut. wenn dieser Bericht in allen Teilen die Aufmerksamkeit tin- bet. die er verdient. Denn dies« Bericht zeigt, daß die Finanzkontrolle in einer Weise sich aus- zuwirken beginnt, die schärfste Bedenken erregen muh. Parker Gilbert hat im Auftrag der Verbündeten darüber zu wachen, daß Deutschland alle Leistungen auf Grund des Dawesplanes pünktlich vollzieht. Ab« ber Generalagent tut noch mehr: er übt schärfste K r i t i k an der Finanzpolitik unb den finanzpolitischen Methoden d« Reichsregierung. So. wenn et sich über die Anleihepolitik äußert, oder wenn er sich mit den Staats- und Gern e i n d e f i n a n z e n beschäftigt. Schon an sich ist eine solche Kritik wegen bei unterschiedlichen Voraussetzungen nicht immer einwandfrei. Parker Gilbert ist Bürg« der Vereinigten Staaten, er ist drüben auch Rechtsanwalt gewesen. Das schasst nicht immer das richtige Verständnis für die Finanz- und Wirtschaftspolitik in einem Staate, der zwar den Krieg verloren hat, aber darum der Pflicht nicht enthoben ist, das staatliche Leben in Gang zu halten. Und das ist um so schwerer, als die Reichsfinanzen schärfst« Kontrolle unterstehen.
Der Generalagent hat beträchtliches Material in seinen Berichten aufgestapelt. Vielfach zu dem Zweck, um Kritik an der deutschen Finanzpolitik zu üben. Gewiß, diese Politik verträgt Kritik, fordert sie sogar h«aus. Indessen, der Gen«alagent soll und darf nicht vergessen, daß die von ihm entdeckten Fehl« in d« Hauptsache eine Folge des Versailler Vertrages und des Dawesplanes sind. Ein Land, das in seiner Finanzgebarung frei ist, kann unb wird in einem gegebenen Fall ander« handeln. Es wird an d« Hand des Bericht» für das zweite Dawesjahr zu prüfen sein, wie weit das Kontrollrecht des Generalagenten geht. Auf die Dauer ist es unerträglich, dah der Generalagent Jahr für Jahr einen Bericht ver-
werden. Es gibt in jedem Akt mindestens einen, unb sie kamen alle famos heraus. Im ersten Akt: die Brüskierung d« späteren „ßGonie“. Im zweiten Akt: nach zweieinhalb Jahren bie' Begegnung der Adelsstölzen mit der „Schneiderin". Im dritten All: „L6onie" läßt alle Minen springen. Im vierten All: „Leonie", jetzt Wied« Germaine, siegt auf der ganzen Linie: die eingebildete gräfliche Grohmutt« kriegt den Star gestochen, der verliebte Herzog einen Korb: zuvor heftig« Zusammenprall mit dem eis«süchtigen jungen Grafen. Die beiden V«lobungen. Die Feenhände. Und üb«dieS die naheliegende (bei Scribe ausgesprochene) Moral und schöne Rutz- anwendung.
Die Gräfin Germaine und Schneiderin Leonie spielte Susanne Heym: geschmackvoll cm den gefährlichen Grenzen vorbei, sehr sicher in Heber« gängen und Schattierungen: gleichmäßig glaubhaft unb gleichmäßig liebenswürdig als Geduldete und Verstoßene, wie als Glückskind unb guter Geist, als große Dame und liebende Frau. Auf d« Gegenseite die vornehm konservative, aufgeblasene unb herzkalte Gräfin s August» M a r ck s), ber nüchterne, seriöse, inS Fahrwasser; bet Zeit getriebene Graf Armcmb (Telekh), fein brauseköpfig« Sohn Henri (Hank e), eine erfrischend natürliche Locht« unb Enkelin (Scherer). Dazu die von Eisig lebendig angefaßte, sympathisch vermittelnde Zwischenftgur eines jungen Diplomaten, zwei prachtvoll zeitgemäße, ob«flächliche Modedamen mit exaltierten Temperamentsausbrüchen (Baumann: ran Malten) und bet galante, von Gehre mit Humor und Saune gesprochene Herzog von Gra- inont.
Die Reuerfcheinung schien dem Auditorium sehr zu gefallen. Dr. Th.
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