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D. u. ö. A. V. Sektion Gießen fiflfflilOO. 1L DH-2B, oöenOs 811 Uöl im Höriaalt des Geolog. 9milM

Ludwigllr. L: Lichtbilder-

Vortrag deS itrra M pr tk-r-ard:Tie ff'S&egf

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1913 e.V.

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NW der Herrn Privat.

I Toz. Dr. Heiland: teöjüge öcs Beamten*

I Gnttonrf ju einer Seichöienststras- ortw.

\ Tnrirtzvng: ftttitaa, den 17, Teirmdrr ds. ,U lZelt und £n roie obem. I-,*D

Zahlreiches Er icheineo unbedingt eriorderlich.

Der Qlorftnnb.

llr. 288 Zweites Blatt

Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)

Dos neue Arbeitsfchutzgefetz.

Bon Dr. Dodmann.

Der a£6 Einlage zum Reichsarbeitsblatte llr. 45 foeben veröffentlichte Entwurf eines Ar- oeitSschutzgeseheS bringt keine besonderen Lieber'- raschungen, sondern entspricht dem. waS aus idrund der Dorverhairdlungen und Dorentwürie rrtoartet werden konnte. Trotzdem wird er eine Sülle von Erörterungen wachrufen und bedarf nngehenden Studiums durch alle Beteiligten. Denn er ist ein recht kompliziertes und nicht leicht verständliches Werk. DaS ist der erste un- erfreuliche Eindruck deS Entwurfes. So wert­voll es ist, daß nunmehr die in der Gewerbe- ocdnung verstreuten Borschristen mit fünf Ver- rrdnungen über Arbeitszeit und dem Kinder- schuhgesetze zusammengefaßt urrd zugleich mit dem internationalen Abkommen in Einklang gebracht werden sollen, fo bedauerlich bleibt doch, dah nicht eine einfachere und einheit­lichere Form dafür gefunden werden konnte. Der Entwurf hat 60 Paragraphen, von denen viele 4 bis 5 Absätze oder 6 biS 7 Ziffern haben, so dah ein umfangreiches Gesetz vorliegt, dessen einzelne Bestimmungen sich so verflechten, tab dre Beteiligten nur auf Grund längeren Ltubiunrs an Hand von Erläuterungen sich durch­winden werden.

Dabei ist keine Rechtseinheit erreiche Die besondere Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenpflegcanstalten bleibt bestehen Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht. Fischerei und Hauswirtschaft sind ganz ausgenommen. Dee- und Binnenschiffahrt, Näherei und Luftfahrt werden nur einem einzigen Paragraphen unter­worfen. Die Beamten sind völlig ausgenom­men: und die Vorschrift, dah -von der Be- Hörde bik Arbeitszeit und andere Bedingungen der Beamten auf die Arbeiter und Angestellten m gleichen Betriebe übertragen werden können, stellt grohe Gruppen von Arbeitnehmern (Eisen­bahn, Post usw.) unter die Willkür der Der» lvaftung.

DaS Gesetz ist auch mit seinen 60 Para­graphen nicht etwa vollständig. Das kann es nutzt sein. Reichsarbeitsminister. Landesbehör­den und örtliche ArbeitSaufsichtSämter haben weitgehende Befugnisse zu ergänzenden und voll­ziehenden Anordnungen sowie zur Bewilligung von Ausnahmen. Die Selbstverwaltung ist hier nicht fruchtbar gemacht worden Der Gedanke, hier den BezirkswirtschaftSräten und dem Reichs- wirtschaftSrat ein Feld praktischer Betätigung zu eröffnen ist nicht verwirklicht worden

Einen kleinen Ersatz dafür bietet die starke Bezugnahme auf Tarifverträge. Aber auch diese wirb die Gewerkschaften wenig befriedigen Denn da die öffentlich-rechtlichen mit Straf­drohung verschärften Vorschriften deS Gesetzes nur die Mindest bedingungen zugunsten der Arbeitnehmer, insbesondere das H ö ch st m a h der Zulässigen Beschäftigung aussprechen, jo steht einer Verbesserung dieser Bedingungen. .nSbesondere einer Verkürzung der Arbeitszeit durch Vertrag nichts im Wege. llnb die be­sondere Ermächtigung zu Abweichungen vom Ge­setze durch Tarifvertrag ist eine Ermächtigung zur Verschlechterung der Arbeitsbedingun­gen, i nSbesondere zu stärkerer Ausnutzung der Arbeitskraft. Lind eine solche prinzipiell durchaus richtige und wertvolle Befugnis des Tarifvertrages zur Lockerung staatlichen Zwanges hat sozialpolitischen Wert nur, wenn dadurch die Befugnis anderer Stellen zu gleichem Vor­gehen ausgeschaltet wird. Das ist im Entwürfe nur zu geringem Teile der Fall. Deswegen werden die Gewerkschaften an der Erweiterung ihrer Kompetenz nur gemischte Freude empfinden.

Dec AbschnittB e t r i e b s g e f a h r e n" wie­derholt im wesentlichen die geltenden Bestim­mungen der Gewerbeordnung. Die Zusammenfas­sung macht aber besonders deutlich, wie scharf die 'Behörden vorgehen können, um nicht nur ganze Gewerbezweige, sondern auch einzelne Unter­nehmer zur Durchführung von Detriebseinrich- lungen im Interesse der Gesundheit und Sitt­lichkeit der Arbeiter zu zwingen. Schließung des Betriebes oder zwangsweise Durchführung auf Kosten des Inhabers sind die letzten Mittel. Reu und bedeutsam ist, daß Anordnungen er­lassen werden können, wonach Maschinen- und Betriebseinrichtungen von den Herstellern nur mit bestimmten Schutzvorrichtungen auf den Markt gebracht werden dürfen.

Der umfangreichste und meist umstrittene Ab­schnitt ist der'dritte, über Arbeitszeit. Er stellt den Grundsatz des 8-Stundentages oder der 48» Stundenwoche fest und läßt eine weitgehende Aenderung der Arbeitszeit zu, so-

In Spaa.

Don Rolf Brandt*).

Aus diesem armen Deutschland, in dem die Revolution überall aus einer dunklen Asche von Hoffnungen hervorichlug, aus einem Land, das dabei war. sich selbst zu entwaffnen und Millio­nen und Abermillionen von Gewehren und Hand- granuten aus der Bevölkerung zu ziehen, kam ich zu der ersten nach Versailles solgenden großen Konserenz, zu der Konferenz zwischen Frankreich. England, Stallen, Belgien und Deutschland in Spa.

Zum ersten Male kam man wieder hinein in die bunte Welt der anderen: Welt, von der man fast nichts mehr verstand.

Sobald ich in das schöne Kurhaus von Spa kam, das als Presfehcim eingerichtet war. merkte ich. dah man um diese Zett, Juli 1920, als »er noch eine Sehenswürdigkeit bedeutete.

bstand von allen anderen war fast jede Minute mit den Händen zu greifen. Es konnte ja auch keineswegs meine Absicht sein, ihn zu verändern. Rur ein paar englische Kollegen, die ich noch aus der Zett vor dem Kriege kannte, traten auf mich zu. und einer von ihnen erklärte, der Krieg sei jetzt zu Ende, man habe beider­seits gehaßt und beiderseits harte Worte ge- braucht. Jetzt sei Friede. Da war eine Basis, auf der man menschlich stehen konnte.

Ich habe darum mit den englischen und amerikanischen Kollegen manche Stunde verbracht und sah in diesen Iulttagen zum ersten Male nach sechs Jahren hinein in die Welt der andern. Wie sie dachten, wie sie lebten, woran sie glaub­ten und was sie fürchteten.

Keiner von all den angelsächsischen Kolle­gen konnte verstehen, daß wir den Frieden von Versailles unterzeichnet hatten- Bei den Engländern war schon deutlich die Distanz zu den Franzosen zu merfen. Man liebte sich schon um diese Zeit nicht mehr.

Die Belgier waren von infernalischem Haß, unb cS gibt die berüchtigte Episode von dem Tage, da das Abstimmungsergebnis von Ost- prcuhen bekannt wurde. Da saßen ein paar deutsche Herren zusammen und tranken ein Glas Bier. Auch der frühere Kolonialminister Wern­burg war unter ihnen. Vielleicht hatten sie ein Wort deutsch zu laut gesprochen. Jedenfalls war plötzlich große Erregung in der Bevölkerung. Als der Vertreter des Wolsfschcn Telegraphen- bureaus. ein ganz außerordentlich friedfertiger und gutmütiger Kollege, irachdem er seinen Dienst getan hatte, zu dem kleinen ^okal ging, in dem

) Aus dem interessanten Srinnerungsbuch des bekannten Kriegsberichterstatters »So sieht die Weltgeschichte aus ..(Hanseatische Ver­lagsanstalt, Hamburg 36).

daß auch die Zusammeadrängung auf 5 Wochen­tage möglich ist. Bei ununterbrochener Arbeit darf die Wochenleistung einschließlich Sonntags­dienst 56 Stunden betragen. Besteht die Dienst­leistung vorwiegend in Arbeitsbereit­schaft. so darf die Beschäftigung 12 Stunden täglich dauern. Mehrarbeit ist bis zu 2 Stun­den täglich und 60 Stunden im Kalenderjahre ohne weiteres zulässig. Durch Tarifvertrag oder mangels tariflicher Regelung durch das Aufsichts­amt kann Mehrarbeit bis zu 240 Stunden im Jahre zugelassen werden. Wettere Ausnahmen gelten füraußergewöhnliche Fälle' und für bestimmte Angestellte oder Betriebe. Ganz aus­genommen ist die Tätigkeit im Bergbau unter Sage und in sc^enannten Familien betrie­ben, bei denen aber nicht mehr als drei nicht verwandle Personen zum Haushalte gehören dür­fen. Auch wissenschaftliche, künstlerische, erziehe­rische Tätigkeit ist ausgenommen.

Mehrarbeit muß mit einemangemessenen" Zuschläge entlohnt werden, der vom Gesetz vorgesehene Satz von 25 .Prozent kann durch Ver­einbarung beliebig vermindert werden, lieber die Frage, ob Arbeitnehmer verpflichtet sind, lleberstunden zu leisten, wenn sie traft Ge­setzes, kraft Tarifvertrages ober traft behördlicher Genehmigung zulässig sind, schweigt das Gesetz sich aus. Damit entsteht eine llnklarheit, die unbedingt beseitigt werden muß. Denn die noch geltende Arbeitszeit-Verordnung von 1923 ist von der Regierung und von manchen Gerichten dahin ausgelegt worden, als würde damit in die Arbei'sverträne eingegriffen und den Arbeit­

er spar abends sein Rachtmahl zu nehmen pflegte, trat ihm ein belgischer Rittmeister entgegen und schlug ihm mit der Reitpeitsche ins Gesicht

Es erfolgte nach langem Hin und Her eine kaum das Maß der Höflichkeit ballende Ent­schuldigung der belgischen Regierung. Dabei war der Kollege als Vertreter des offiziellen deutschen Depeschenbureaus Mitglied der deutschen Delegation. Inzwischen die Jahre sind vergangen hat der Rtttmeister. wie ich ganz zusallig «fuhr, eine ganz bevorzugte Karriere gemacht ...

Persönlich merkte ich damals von dem Vor­fall erst etwas, als mich englische Kollegen baten, nad) dem Kursaal zu kommen, wohin man den Verletzten gebracht hatte. Ich hatte an dem Abend an einem Tisch gesessen, an dem englixhe Herren mit ihren Frauen saßen: in einem Lokal, in oem auch getanzt wurde. Ich wollte selbst­verständlich nicht tanzen, nicht tanzen in Spa. nicht tanzen als Deutscher. Plötzlich hörte ich und die anderen Gäste am Tisch natürlich auch - von den Rebeittifchen das Wort hoch e" durch den Saal tönen. In diesem Augenblick setzte die Musik ein. Da sagte eine der jungen englischen Frauen zu mir und sah mich fest und freundlich an: .,W ollen w i r tanzen?" Ich zögerte, wollte eben eine De- merkung machen, da ftanb die Lady schon und sagte: »Ich denke, wir tanzen jetzt ganz be­stimm t!" Ich tanzte den langen Tanz zu Ende, denn sie tvollte nicht aufhören. Ein englischer Offizier in voller -Uniform kam in den Saal, fetzte sich an unseren Tisch und blickte die Reihen der anberen Tische ruhig und mit sehr hartem Blicke an. Als ich den Tanz beendet hatte, sagte die zweite Dame am Tisch:Der nächste Tanz ist für S i e reserviert. Herr Brandt". Aber da kamen schon andere englische Herren imb er­zählten, was inzwischen geschehen fei.

Dor dem Kursaal tobte belgischer Mob. Französische und belgische Journalisten beteilig­ten sich als Hetzer. Da krempelte ein bekannter amerikanischer Pressemann die Aermel hoch und sagte zu mir und im gleichen Augenblick war ich auch schon wieder von ©nglänbern um­geben:Wenn hier gedopt wird, boxe ich mit, aber hinein in die Gesichter dies« belgischen Viech« I".

So können Engländer sein. D« Tanz war vielleicht heldenmütiger als die freundlich an- gebotene Hilfe des Armes und der Fäuste. Es ist so merkwürdig. Man versteht so wenig von. einanber. Die jungen Damen hatten sicher nichts anderes getan als gehandelt, wie es ihnen der Instinkt ihr« Rasse vorschrieb. Ab« wie aus­geprägt die Intuition dieses Handelns ist, bleibt mir doch unvergeßlich. ...

nehmem eine Pflicht zu Mehrleistungen auf­erlegt, die ihrem Anstellungsvertrage wider­spricht, und der erste Entwurf des Reichsarbeits- Ministers enthielt rine ausdrückliche Ver­pflichtung zu lleberstunden. In dieser Frage muß Klarheit fein, wenn das Gesetz nicht von vorn­herein zum Zankapfel in der Wirtschaft w«den soll.

Der erhöhte Schuy für weibliche und jugendliche Arbeitnehmer erfährt eige dop­pelte Verbesserung, indem der Begriff der Ju­gendlichen von Personen unter 16 Jahren auf solche unter 18 Jahren ausgedehnt und der bis­herige Unterschied zwischen Arbeitern und An­gestellten beseitigt wird. W«tvoll ist auch der verbess«te Mutterschutz. Das Recht der Mutter, 6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Riederkunft die vertragliche Arbeitsleistung zu verweigern, erhält erst jetzt ihren Wert durch die Vorschrift, daß ihnen in dieser Zeit trotzdem nicht gekündigt werden darf.

Die Sonntagsruhe toicb als Grundsatz sestgehalten, ab« mit so vielen Ausnahmen durchbrochen, dah im ganzen keine Verbesserung im Sinne der Arbeitnehmer eintritf. Das gilt namentlich vom Handelsgewerbe für offene Der­kauf st e l l e n, wo für Bedürfnisgewerbe und für Orte unter 5000 Einwohnern dauernd und in übrigen an sechs Sonntagen im Jahre, an be­stimmten Orten auch häufig«, zwei- bis sechs­stündige Arbeit zugelassen werden kann. Reu ist die Regelung der Erfayruhrzeiten bei Sonn- tagSbienft, die den Arbeitnehmern mit regel­mäßig« Sonntagsarbeit einen anderen Ruhetag

Gießener Stadttheater.

Leo Lenz (nach Lcribe):Leonie."

Rur die Lumpe sind bescheiden: Lustspiel (nach Scribe) von Leo Lenz. Wir wissen nicht und können es heute kaum noch nachprüfen, wieweit Scribes Mitarbeiter Lecouve an dem fünfaktigen LustspielZeenhände" geistig beteiligt gewesen ist. Aber es hätte uns ein wenig angemessener geschienen, trenn man die ganze Angelegenheit etwa so getauft hätte. Lustspiel von Scribe und Lecouve (bearbeitet für die Gegenwart von Leo Lenz.)

Auf Scribe so scheint uns ist bei diesem iStüd durchaus der Hauptton zu legen, und es ist sicher nur ein Keiner Zufall, wenn einem bos­hafte Verse von Heine dabei einfallen.....Es

;ft ein großes Zaubertzück voll Teusclslust und Liebe, von Meherbeer ist die Musik, der schlechte Tert von Scribe." Es tut nichts (ober wenig) zur Sache, daß es hier sowohl ohne den Beelzebub, als auch ohne Meherbeer und überhaupt ohne Musik abgeht. Ein Zauberstück ist es jedenfalls. Und der Text ist von Scribe.

lind zwar im Guten, wie im Bösen. Don ..schlechtem Text" zu sprechen, konnte Heine sich leisten: wir haben uns gewöhnen müssen, vor­sichtiger in unseren Urteilen zu fein. Wir können ruhig sagen: der größere Teil des Textes ist gut ist stellenweise ausgezeichnet. Es ist so­gar zu erwägen, wieoiele von unseren jungen Dramatikern so geschmeidig, elegant und wirksam bie Kunst desStückeschreibens" beherrschen und im Blut haben, wie dieser (waltete" und fast berüchtigte) Franzose. Wie viele dies ganz sichere Gefühl für die Erfordernisse. Möglich­keiten, Wirkungen des TheatersI Wieviele auch nur diese halb unbekümmerte, halb raffinierte Technik, baS Handwerkliche dabei, die Mache, die

mit einem Wort der französischen Drama­turgie große mise en scene!

Dies alles aber brachte d« Abend erfreu­licher und sehr lehrreicher Weise ans Licht, unb dies alles geht durchaus' auf das Konto von Scribe. (Und Lecouv6: aber Scribe konnte es auch allein.) Womit mcht verschwiegen fein soll, daß vieles in dieser ausgesprochenen Formtalentiert- heit uns heute gar nicht mehr schmeckt unb wirklich veraltet ist. Auch das ist in Lenzens Bearbeitung noch deutlich zu spüren. Z. D. die sehr umständliche unb weitschweifige Exposition, die wir heute längst überwunden haben follten. Ob« die Mache im Übeln Sinn. Mit andern Worteii: die gänzliche Sorglosigkeit in der Wahl der Mittel, die Gleichgültigkeit gegen die lieberlegimg von Wahrscheinlichkeiten und Mög­lichkeiten, auf die wir immerhin auch im Lust­spiel Derr legen, ob« doch nicht ganz ver- zichten tooHcn. Es ist stellenweise geradezu üb«- wältigend, wie das Ganze ineinairdervaßt. Wiedas klappt, wie das fimftiomert, wie alles am Schnür­chen geht, als ob es bie natürlichste Sache von d« Welt' wäre. Mit Heines Worten: es ist ein großes Zauberstück. Ein ganz erstaunlich wirk­sames. ,

Hm endlich auf Lenz zu kommen: er hat das Ganze aufgebügelt, hat es auf neu frisiert, geglättet, sprachlich uns angepaht. aktuell oct- ziert. Er hat sogar die beiden ersten Akte ber Franzosen zusammengezogen: ihr Personal stellt ihm gegebene Größen bar, nur die Ramen wer­den verändert. Dazu kommt: b« Blick für eine gewisse Zeitgemäßheit b« allen Fabel und für die Effekte jenes alten Lustspiels, das übrigens einen merklichen Einschlag ins Familienrührstück mit gutem Ausgang hat.

Daß eine uradlige Familie in Finanzschw'.e- rigkeiten kommt unb genötigt wird, in irgend­einer möglichst standesgemäßen Form sich

zu rangieren unb im bürgerlichen, geldverdienen- ben Leben irgendwie Fuß zu fassen v«suchen mutz, ist heute natürlich ebensowenig ungewöhn­lich. wie nach der französischen Revolution, iln» gewöhnlich ist höchstens, daß eine arme, nur ge­duldete Verwandte aus dem Familienkreis hin­ausgeekelt wird, sich auf eigene Füße stellt, Glück hat, eine große Modekönigin und Be- sih«in eines berühmten Modesalons wird. Diel berühmter, als die aristokratische Familie, die zwar die Rase über dieSchneiderin" rümpft, der eS aber deswegen geschäftlich nicht besser geht: ganz im Gegenteil. Schadet aber nichts: die Verstoßene, nunmehr Besitzerin des «sten Schneid«ateliersLeonie", ist eine Modekönigin mit gutem Herzen, lScribe sagte: mit Feen­händen.)

Und siehe da:Leonie", der Engel, rettet die sehr bedrängten Verwandten aus geldlichen Röten, ja vor peinlichst« Berührung mit dem Staatsanwalt, stiftet eine Verlobung und be­kommt selbst zum Lohn dies ist wahrhaftig nicht mehr als billig den heimlich geliebten, von grundloser Eifersucht herrlich geheilten Sohn des Hauses zum Mann. Und wenn sie nicht ge­storben sind, dann leben sie noch heute. Mit einem Wort und abermals: ein großes Zauber - stück, bei dem man nur bedauert, daß es nicht noch mit ein« dritten Verlobung aufwartet: die Marquise von Marnier und b« Herzog von Gramont waren noch frei unb hätten ein vor­treffliches Paar gegeben.

Die Regie hcttte Dolck. Es wurde sehr hübsch gespielt. Gute Konversation: elegante Toi­letten: großzügige Aufmachung: Tempo. lRur kam an zwei Aktschlüssen d« Vorhang zu spät.) Der Spiellett« hatte auch durchaus das richtige Gefühl für biegroßen Szenen", für bie thea­tralischen ®ebärben des Stückes, für bie Trümpfe, die effektvoll auf den Tisch des Hause« geworfen

Donnerstag, 9. Dezemder (926

in der Woche siche«. Der Ladenschluß dauert regelmäßig von 2 bis 7 Uhr. Er kann durch be­hördliche Genehmigung verkürzt w«den entwed« auf 8 Uhr abends ob« 5 Uhr morgens, imb auch mit Zustimmung von zwei Dritteln der Gewerbetreibenden verlängert auf 6 Uhr abends. Aehnlichc Vorschriften gelten für das Friseur­gewerbe, Apotheken bleiben den bisherigen Be­stimmungen unterstellt.

Die Durchführung des Gesetzes wird durch befonberc Arbeitsaufsichtsämter uber- wacht. die eine Erweiterung der bestehenden Gc- Werbeaufsichtsämter bedeuten. In den Schlutz- beftimmungen ist ausdrücklich die Anhörung von wirtschaftlichen Verbänden ober Fachverbän- ben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Er­laß von allgemeinen Verordnung, n vorgeschrieben. Interessant ist auch die Vorschrift, daß die Zu­lassung behördlicher Ausnahmen von d« Er­füllung bestimmt« Bedingungen zum Schutz« der Arbeitnehmer abhängig gemacht w«den kön­nen, doch dürfen diese Bedingungen nicht .auf dem Gebiete d.'r Entlohnung" liegen.

Wichtig ist schließlich noch bie Bestimmmrg. dah _im Falle eines Krieges ober anderer Er­eignisse, welche die Landessicherheit gefährden", die sämtlichen Vorschriften desArbeitsschuhgesetzeS durch Verordnung ber Reichsregierung ganz ob« teilweise außer Kraft gesetzt werden tonnen. Da ausdrücklich auch fchw«e Wirtschafts­krisen als Gefährdung der Lanbessicherheil ge­nannt sind, so wirb damit der Reichsregierung eine Vollmacht erteilt, bie weit über das heute oder vor dem Kriege gellende Recht hinauSgeht. Die­ser § 57 wird sicher heiß umlämpst w«den. Er ist in gewissem Sinne die Angel des Gesetzes. Denn, wenn er bestehen bleibt, so ist bei ber zu erwarteichen Dauerkrise unser« Wirtschaft, der ganze Arbeitsschutz abhängig von ber Reicks regierung, das heißt von der politischen Zu­sammensetzung des Reichstages und von dem Einfluß, den die Wirtschaftsgruppen auf die Re- gierung ausüben. Bei Ausbruch des Weltkrieges unb in ber Währungskrise hat der Reichstag Zett genug gehabt, um bas Gesetz den Zeitumstän- ben entsprechend zu ändern, bzw. der Reichsre­gierung eine entsprechende vorübergehende Er­mächtigung zu erteilen. Es ist nicht recht ein^u-' sehen, warum das künftig nicht ebenfo gut mög? lich sein unb warum bas Parlament sich selbst dauernd von d« Entscheidung einer so wich­tigen Frage ausschalten soll.

Die Finanzkontrolle.

Der Generalagent Parker Gilbert hat deil ausführlichen Bericht für das zweite Dawes- jahr veröffentlicht. Es wäre gut. wenn dieser Bericht in allen Teilen die Aufmerksamkeit tin- bet. die er verdient. Denn dies« Bericht zeigt, daß die Finanzkontrolle in einer Weise sich aus- zuwirken beginnt, die schärfste Bedenken erregen muh. Parker Gilbert hat im Auftrag der Verbündeten darüber zu wachen, daß Deutsch­land alle Leistungen auf Grund des Dawes­planes pünktlich vollzieht. Ab« ber General­agent tut noch mehr: er übt schärfste K r i t i k an der Finanzpolitik unb den finanzpolitischen Methoden d« Reichsregierung. So. wenn et sich über die Anleihepolitik äußert, oder wenn er sich mit den Staats- und Ge­rn e i n d e f i n a n z e n beschäftigt. Schon an sich ist eine solche Kritik wegen bei unterschied­lichen Voraussetzungen nicht immer einwand­frei. Parker Gilbert ist Bürg« der Vereinigten Staaten, er ist drüben auch Rechtsanwalt ge­wesen. Das schasst nicht immer das richtige Verständnis für die Finanz- und Wirtschafts­politik in einem Staate, der zwar den Krieg verloren hat, aber darum der Pflicht nicht ent­hoben ist, das staatliche Leben in Gang zu halten. Und das ist um so schwerer, als die Reichsfinanzen schärfst« Kontrolle unter­stehen.

Der Generalagent hat beträchtliches Mate­rial in seinen Berichten aufgestapelt. Vielfach zu dem Zweck, um Kritik an der deutschen Finanz­politik zu üben. Gewiß, diese Politik verträgt Kritik, fordert sie sogar h«aus. Indessen, der Gen«alagent soll und darf nicht vergessen, daß die von ihm entdeckten Fehl« in d« Hauptsache eine Folge des Versailler Vertra­ges und des Dawesplanes sind. Ein Land, das in seiner Finanzgebarung frei ist, kann unb wird in einem gegebenen Fall ander« handeln. Es wird an d« Hand des Bericht» für das zweite Dawesjahr zu prüfen sein, wie weit das Kontrollrecht des Generalagenten geht. Auf die Dauer ist es unerträglich, dah der Ge­neralagent Jahr für Jahr einen Bericht ver-

werden. Es gibt in jedem Akt mindestens einen, unb sie kamen alle famos heraus. Im ersten Akt: die Brüskierung d« späterenßGonie. Im zweiten Akt: nach zweieinhalb Jahren bie' Be­gegnung der Adelsstölzen mit derSchneiderin". Im dritten All:L6onie" läßt alle Minen sprin­gen. Im vierten All:Leonie", jetzt Wied« Germaine, siegt auf der ganzen Linie: die ein­gebildete gräfliche Grohmutt« kriegt den Star gestochen, der verliebte Herzog einen Korb: zu­vor heftig« Zusammenprall mit dem eis«süchtigen jungen Grafen. Die beiden V«lobungen. Die Feenhände. Und üb«dieS die naheliegende (bei Scribe ausgesprochene) Moral und schöne Rutz- anwendung.

Die Gräfin Germaine und Schneiderin Leonie spielte Susanne Heym: geschmackvoll cm den ge­fährlichen Grenzen vorbei, sehr sicher in Heber« gängen und Schattierungen: gleichmäßig glaub­haft unb gleichmäßig liebenswürdig als Ge­duldete und Verstoßene, wie als Glückskind unb guter Geist, als große Dame und liebende Frau. Auf d« Gegenseite die vornehm konservative, aufgeblasene unb herzkalte Gräfin s August» M a r ck s), ber nüchterne, seriöse, inS Fahrwasser; bet Zeit getriebene Graf Armcmb (Telekh), fein brauseköpfig« Sohn Henri (Hank e), eine erfrischend natürliche Locht« unb Enkelin (Scherer). Dazu die von Eisig lebendig angefaßte, sympathisch vermittelnde Zwischenftgur eines jungen Diplomaten, zwei prachtvoll zeit­gemäße, ob«flächliche Modedamen mit exaltier­ten Temperamentsausbrüchen (Baumann: ran Malten) und bet galante, von Gehre mit Humor und Saune gesprochene Herzog von Gra- inont.

Die Reuerfcheinung schien dem Auditorium sehr zu gefallen. Dr. Th.

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