Nr. 265 Zweites Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen) Dienstag, 9. November 1926
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Vortragsabend Regina Mmann.
3n der Buchhandlung Keihner las die St. Gallener Dichterin Regina illlmann aus eigenen Werken. Sie begann mit zwei kleinen lyrischen Stücken als Auftakt: „Der sumpfige Garten" und „Einem blöden Kinde". Beide Male mahnte das innere Gefüge wie die sprachliche Prägung des Stoffes an gewisse Erscheinungs- formen in der Kunst Rilkes, der wiederum der Schweizerin zu ihrem Buche „Bon der Erde des Lebens" ein sehr ehrendes Borwort geschrieben hat. In solchen Anklängen, die das ein wenig geübte Ohr kaum wird überhören können, liegt vielleicht schon das Beste und Würdiaste beschlossen, was man vom Wesen und Wert des Abends sagen kann. (Denn die verfeinerte, unendlich zarte, in sich verschlossene und aus dem Allerinnersten laut werdende Weise Rilkes wird immer den großen Kreis und vielfältige Rachfolge ausschließen und am Ende einsam bleiben.)
Zugleich aber wurde schon in diesen ersten Dichtungen schmerzlich offenbar, daß Regina Llllmann ihrem Werk nicht die Mittlerin sein kann, die es verlangt und verdient. Die gleichförmige und ganz ungestufte, rhapsodisch gesteigerte Wortwiedergabe macht es schwer, zum in» nern Klang und Gewicht ihrer Arbeiten vorzudringen, die sich gewiß beim Lesen ohne 51m- wege schlicht erschlichen. Auch an manchen, fremd klingenden Dialekthärten stieß man sich im Laufe des Dortrages nicht selten.
Der gleiche, äußerlich abschwächende Eindruck — man findet ja dergleichen häufig bei selbst lesenden Dichtern — ging vorn'Hauptstück dieses Abends aus, der Prosaerzählung „Don
Das Gesetz über den 8chutz der Zugend bei Lustbarkeiten.
Don Geheimrat Dr. Runkel, Mitglied des Reichstags.
„Durch den Krieg und die nachfolgenden Jahre sind yroße Teile unserer Jugend in Zustände der Verwilderung und Verwahrlosung geraten, von denen ernste Gefahren für das Heranwachsende Geschlecht und damit für die Wiederaufrichtung unseres Vaterlandes zu befürchten sind." — Mit dieser allgemeinen Feststellung beginnt die sachliche Degrun- vung des Regierungsentwurfs eines „Gesetzes über den Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten'. Aus derselben Erkenntnis heraus ist vor zwei Jahren das Jugend wohlfahrtsgesetz entstanden und bat die Reichsregierung dem Reichstag vor mehr als Jahresfrist dasGesetzzurBekämpfungder Schund - und Schmutzliteratur vorgelegt. Auch das R e i ch s l i ch t s p i e l g e s e tz stand seinerzeit unter denselben allgemeinen Erwägungen. Der formelle Grund für die Vorlage des Gesetzes findet sich in Artikel 118 Absatz 2 der Reichsverfassung: „Auch sind . . . zum Schutz der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zulässig". Veranlaßt aber wurde das Gesetz durch die leidige Tatsache, daß die polizeiliche Regelung dieser Materie von feiten der Länder zu einer Zersplitterung zu führen drohte. So war die Vorlage des Gesetzes notwendig. Auch von der großen Mehrheit der Länder wurde sie gefordert.
Bereits im Juni v. I. wurde das Gesetz über den Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten vom Reichsminister des Innern in Ausführung des genannten Artikels der Reichsverfassung unter Zustimmung des Reichsrates dem Reichstag vorgelegt. Doch wurde seine Durchberatting im 25. Ausschuß nach langwierigen Debatten und allerlei Hemmungen erst jetzt be- endet. Es wird nun nach Fertigstellung des Berichtes demnächst ins Plenum des Reichstages kommen und mit einer schon jetzt gesicherten Mehrheit verabschiedet werben.
Sicherlich werden Eltern, Erzieher und Lehrer, überhaupt alle, die ssch für die Erziehung der Jugendlichen verantwortlich fühlen, und die die Bedeutung eines körperlich und seelisch gesunden 'Nachwuchses ür unseren Volksbestand richtig einschätzen, das (9e- etz als wirksamen Miterzieher begrüßen. Es grund- ätzlich ablehnen, hieße die Augen verschließen vor »en Gefahren, wie sie Jahrmärkte, Rummelplätze, Kirmesse, Zirkus, Variets, Intime Theater, Kabaretts, Lichtspiele usw. bringen, hieße die Folgen nicht einsehen wollen, wie sie in der Verwahrlosung und Verwilderung, der Roheit und Grausamkeit der Jugendlichen uns täglich entgegentreten. Es sind Zeipro- dukte. Der Krieg hat vielen Jugendlichen den Vater und damit den Erzieher und Leiter genommen; der tägliche Kampf um den Lebensunterhalt verhindert die Mutter, auch die mit besserer Einsicht, sich ihren Kindern genügend zu widmen; oft auch entziehen sich diese des erziehlichen Einflusses von feiten der Eltern; häufige Arbeitslosigkeit ebnet jeglicher Art von Verführung die Wege: Schund- und Schmutzliteratur erhitzen die ohnehin krankhaft gesteigerte Phantasie in dem jugendlichen Alter und wecken und übersteigern die Instinkte: Kurz, der Nährboden für Versuchung und Verführung durch und bei frivolen Lustbarkeiten ist überreichlich vorhanden. Hier kann nur ein Gesetz verhindern, daß durch eine gewisse Sorte von Lustbarkeiten erziehlich Schaden geschieht oder noch Schlimmeres eintritt. Sicher sind auch wir der Ansicht, daß Polizeiverordnungen recht leidige Erziehungsmaßnahmen sind, daß eine wirksame Erziehung von feiten der Eltern, Erzieher und Lehrer ausgeiibt werden kann, wenn diese aus dem Posten sind. 2(ber hier handelt es sich um solche Jugendliche, die sich jeglicher erziehlichen Einwirkung zu entziehen suchen, handelt es sich weiter um Grenzfälle, die von den Erziehungsberechtigten nicht erfaßt werden.
Hier kann nur ein Gesetz helfen. Es umfaßt acht Paragraphen. § 1 enthält die Voraussetzungen, unter denen ein Verbot der Lustbarkeiten erlassen werden kann: Für bestimmte öffentliche ober nicht öffentliche Lustbarkeiten, Schaustellungen und Darbietungen aller Art „ist durch besondere Anordnung der Besuch oder die Beschäfttgung von Minderjährigen unter 18 Jahren zu verbieten ober einzuschränken, wenn eine Schädigung ihrer sittlichen, geistigen ober ae- sunbheitlichen Entwicklung zu befürchten ist". „In gleicher Weise kann die Beschäftigung von Minder- zährigen unter 18 Jahren die das Ende des schulpflichtigen Alters überschritten haben, bei bestimmten öffentlichen ober nichtöffentlichen Lichtspielaufnahmen eines bestimmten Unternehmens verboten ober eingeschränkt werben." Das Gesetz richtet sich also nicht gegen b i e berechtigten Intereffen bes Dergnügungsgewerbes, was ausdrücklich betont werden muß, auch sollen nicht generell solche Lustbarkeiten verboten werden. Rur bann soll ein Verbot eintreten, wenn eine Schäbigung ber
sittlichen, geistigen oder gesundheillichen Entwicklung ber Minberjährigen zu befürchten ist Damit werben olle biefe Veranstaltungen einer polizeilichen oder bureaukrattschen Willkür in ber Beurteilung entrückt und unter ein wertvolles und allgemeingültiges Kulturkriterium gestellt, das immer ausschlaggebend ein muß, auch da, wo sich widerstreitende Interessen schneiden. Vor einer schikanösen und tendenziösen Anwendung des Gesetzes schützt die Bestimmung in Absatz 3 des tz 1: „Eine Darstellung darf wegen einer politischen, sozialen, religiösen, ethischen oder Wclt- anschauungslendenz als solcher nicht verboten werden." In tz 2 wird die Mitarbeit des Jugendamtes bei polizeilichen Maßnahmen geregelt. Es ist vor Erlaß der Anordnung zu hören. Wenn in dringenden Fällen die Behörde von dieser Anhörung absieht, ist ihm sogleich Mitteilung von den Maß- nahmeeq zu machen. Das Jugendamt kann auch den Erlaß einer Anordnung beantragen. Die für den Erlaß zuständige Behörde sowie das Verfahren wird durch die oberste Landesbehörde bestimmt (§ 3). Die § 4—7 behandeln die Strafbestimmungen Unter- schieden wird, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Tot begeht, oder wer Minderjährige zu einer Veranstaltung zuläßt, auch wenn die von dem Unternehmer der Veranstaltung bestellten Angestellten sich strafbar machen, kann den Unternehmer die Strafe treffen, wenn er Mitwisser oder es an der nötigen Sorgfalt hat fehlen lassen. Auch ber Erziehungsverpflichtete macht sich straffällig, wenn er für ben Besuch bc3 Mlnberjährigen verantwortlich gemacht werden kann, ebenso alle Personen, die Minderjährige zu einer Veranstaltung mitnehmen, endlich der Jugendliche selbst, der entgegen einer erlassenen Anordnung eine Veranstaltung besucht. Im letzten Falle kann die Strafe nicht durch polizeiliche Straf- Verfügung festgesetzt werden. Das Strafmaß liegt je nach dem Vergehen zwischen 150 Mark Geldstrafe, Haft und Gefängnis bis zu einem Jahre. In § 7 wird das Strafmaß verschärft für den Fall, daß eine Person wiederholt rechtskräftig verurteilt worden ist. Wird ein Vergehen fortgesetzt, kann ber Betrieb von Lustbarkeiten überhaupt untersagt werben. Die Untersagung kann bann auch für bas Reichsgebiet wirken. In tz 8 wirb bie oberste Lanbesbehörde ermächtigt, bie zur Durchführung bes Gesetzes erfor- berlichen Ausführungsbefttrnmungen zu erlassen.
Der Regierungsentwurf erfuhr im Ausschuß ganz wesentliche Abänberungen unb Ergänzungen. Dor allem ist mit Erfolg vermieben worben, baß bas Gesetz ein Straf- unb Polizeigesetz würbe, vor allem bie Bestimmung in § 2, wonach bas Jugendamt vor Erlaß einer Anordnung gehört werden kann, in eine I st - Vorschrift umgeroanbelt. Damit kam bas Jugendamt aus ber Aschenbröbelftellung heraus unb erhielt ben ihm gebührenben Einfluß bei ben Spruch- stellen. Aber auch der Charakter des Gesetzes wurde damit ein anderer. Aus dem Strafinstrument wurde ein Erziehungsinstrument. Tfit Recht! Gerade das Jugendamt mit feiner durch Reichsgefetz geregelten Erziehungsarbeit an den Jugendlichen, in feiner engen Verbindung mit Elternhaus unb Schule, mit feiner Arbeitstenbenz: Dienst an ben Jugenblichen, ist in erster Linie berufen, bei der Durchführung des Gesetzes mitzuwirken. Auch noch aus einem anderen Grunde. Die einzelnen Straffälle können nicht nach der Schablone abgeurteilt werden. Eingehende Kenntnis der Familienverhältnisse der Jugendlichen, ihrer gesamten Umwelt und vor allem ihrer phasischen Einstellung ist dabei erforderlich. Hier verfügt bas Jugendamt weit eher über bie geeigneten Kräfte als bie Polizeibehörbe. Es kann baher auch bie Einwirkung einer Lustbarkeit-Schaustellung auf bie Jugenblichen zureichenber beurteilen als eine Behörbe, die vorwiegend Strafbehörde ist. Die fo gesicherte Mitarbeit des Jugendamtes wird dem Gesetz in seiner Auswirkung manche Härten nehmen. Auch beseitigt es den Vorwurf, daß durch das Gesetz das Erziehungsrecht der Eltern und Erziehungsverpflich- teteu beeinträchtigt würde, da es als berechtigte Miterzieher Anerkennung besitzt. Weitergehende Befugnisse der Wohlfahrtsämter, wie sie die Linke nod) in Anträgen forderte, haben wir abgelehnt, um die Hauptaufgabe ber Jugenbämter baburch nicht zu gefährden und ihr Verhältnis zu den Polizeiämtern nicht in Frage zu stellen.
Sicherlich wird das vorliegende Gesetz nicht alle Wünsche erfüllen und alle Lustbarkeiten erfassen, die den Jugendlichen schädlich und zugänyig sind; gewissenlose Unternehmer werden nach wie vor Mittel und Wege finden, das Gesetz zu umgehen. Auch wird seine Anwendung in ber Praxis nicht immer der Erziehungstendenz des Gesetzes entsprechen und zu mancherlei Berschwerben Anlaß geben. Es ist aber mit dem Gesetz ein Anfang gemacht, ber zu wertvollen Erfahrungen führen wird. Vor allem werben bie Erziehungsverpflichteten auf bie großen Gefahren aufmerksam gemacht, bie unseren Jugenblichen durch frivole Lustbarkeiten drohen. Das Gesetz bedeutet für sie alle ein ernster Mahnruf zur aufbauenden Mitarbeit.
einem alten Wirtshausschild". Die ganze erste Hälfte der Novelle wurde wiederum mit der gleichen, gesteigerten und innerlich entzündeten Hingabe ans Wort gesprochen. Aber das Ganze verliert in dieser eintönig ungebrochenen, ekstatischen Höhenlage der Deklamation, die fast auf jede Stufung verzichtet, keine Hilfen gibt und Wesentliches und Nebendinge beinahe ohne Unterschied herausbringt. Die Erzählung würde durch einen geschulten, dynamisch ausgewogenen Dortrag von starker Wirkung gewesen sein; zumal wenn man bedenkt, wie wenig die pathetische Geste der Art dessen, was da geschrieben steht, entspricht und gerecht wird. Gerade da, wo die Stimme der Dortcagenden (wie in späteren Partien der Erzählung) am leisesten und am wenigsten hochgetrieben klingt, bringt die innere Melodie der Dichtung am klarsten und ungetrübtesten durch.
Das Wirtshausschild, von dem hier erzählt wird, ist ein Stück jenes alten und schönen Hausrates, der heute auch schon selten geworden ist: Wald, Hirsch und Jäger sind auf dem Aushang künstlich nachgebildet, und diese Darstellung deutet gleichnishaft auf die Dinge und Menschen der Geschichte bin. Hier wird berichtet von einem armen Roßyirtenmädchen, das. blöden Sinnes, in der Obhut eines alten Knechtes aufwächst, und von einem jungen Bauern, den dennoch die Liebe zu dem kranken Menschenkind angerührt hat: den unbegreifliche Leidenschaft bei der nächtlichen Heimkehr von einer andern (die er später fand) vom Wege abtreibt. Hin zu der Roßhalde, wo er die arme Blödsinnige weiß. Noch bevor er das Ziel seiner rätselhaften Sehnsucht erreicht, die er beim Auszug zu jener andern, Gesunden, schon in sich überwunden geglaubt hat, wird er von Hirschen gejagt, niedergeworfen und schreck-
Der belgisch-niederländische vertrag.
Don unserem G. R.-Berichterstatter.
(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten.)
21 m ft e r b a m, Anfang November 1926.
Gerade in diesen Tagen findet vor ber holländischen zweiten Kammer der Endkampf statt um die Ratifizierung des bereits am 3. April 1925 unterzeichneten belgisch-niederländischen Vertrages. Die Opposition gegen diese Revision des Traktas von 1839 wächst dauernd angesichts der für Holland sehr nachteiligen Bestimmungen wirtschaftlicher Art: es handelt sich hier um den Konkurrenzkampf der beiden Welthäfen Antwerpen unb Rotterbam und um die Sicherung des deutschen Hinterlandes.
Die in Deutschland entbrannte Kontroverse zwischen den Anhängern des Aachener Kanaleittwurfs und den Vorkämpfern des Hansakanals rückte die Verkehrsbeftimmungen des belgifch-holländifchen Vertrages noch mehr in den Vordergrund. Mit unaufhörlicher Planmäßigkeit hat Belgien für seinen Hofen den ersten Führerplatz auf dem Festlande erstrebt und Vorbereitungen getroffen, um Antwerven diese Stellung für alle Zukunft zu sichern: in Versailles hat es versucht, das holländische Gebiet, das zwischen dem Hafen und dem deutschen Industriezentrum an Rhein, und Ruhr liegt, gegen Kompensationen auf Kosten Deutschlands in Ostfriesland und Geldern einfach zu annektieren. Dieser schöne Plan ist an der kategorischen Ablehnung Englands ebenso gescheitert, wie die belgische Absicht, sich durch Eroberung Seeländisch-Flanderns die Souveränität über die Unterscheide und die Strommündung zu sichern. Für England spielten hierbei eher politische und militärische als wirtschaftliche Beweggründe die Hauptrolle. Es war von vornherein klar, daß Belgien versuchen würde, fein Ziel durch andere Mittel als Gebietseroberung zu erreichen. Dazu sollte die Revision des Neutralitätsvertrages von 1839 die gewünschte Gelegenheit bieten.
In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, daß der Versailler Vertrag Deutschland dazu verpflichtet, dem Bau eines Großschiffahrts- roeaes Antwerpen—Ruhrort zuzustimmen, falls Belgien bis 1935 einen solchen Wunsch äußern sollte; die Entscheidung über die Linienführung, die Ausmaße und die Baupläne steht ausschließlich Belgien zu: Die Frage des Rhein-Scheldekanals ist somit, insofern Deutschland In Betracht kommt, schon vertraglich geregelt.
Schon feit 1839 wird zwischen Holland und Belgien über bie Frage gestritten, ob Hollanb verpflichtet fei, bie Durchleitung eines solches Kanals durch Holländisch-Limburg grundsätzlich zuzulassen. Belgien berief sich auf Artikel 12 des Traktas von 1839, ber bie Schaffung eines solchen Verbinbungs- weaes vorsieht. Hollanb behauptet stets, baß biefe Zusage mit ber Vollenbung ber Eisenbahnlinie 'Antwerpen—München-Gladbach eingelöft fei und kein weiterer Anspruch auf Durchquerung seines Ochtels bestehe.
Im Artikel 6 des revidierten und von den beiden Außenministern unterzeichneten Vertrages stimmt nun Holland dem Bau eines solchen Groß-Schiff- fahrtskanals bedingungslos zu, und zwar von Antwerpen über Venlo bis Ruhrort, mit möglichst wenigen Schleusen, in einer solchen Breite, daß über ben ganzen Weg brei größte Rheinschiffe zu jeber Zeit, bei jedem Wafserstanb nebeneinanber fahren können. Hollanb stimmt außerbem bem Bau einer Großschiffahrtsstraße zwilchen Antwerpen unb Moerdyk unter benfelben Baubebingungen zu unb verpflichtet sich, bem auf btefen Wasserwegen von unb nach belgischen Häsen geleiteten Verkehr bie» selben Zollvergünstigungen wie bem von und nach hollänbifchen Häfen geleiteten Verkehr zuzugestehen. Unter biefen Umftänben ist es begreiflich, bah bie Hollänber und vor allen Dingen die stark gefährdeten Häfen Rotterdam und 'Amsterdam eine Ratifizierung dieses Vertrages mit allen erdenklichen Mitteln zu hintertreiben versuchen und nach Beurteilung ber Stimmung in Parlament und Presse steht ber Vertrag in ber jetzigen Form wohl recht unsicher, wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, baß bie Parteien, bie ben Vertrag bekämpfen, in letzter Stunbe noch umfallen.
Deutscherseits hat man sich schon vor bem Kriege mit ben belgischen Verbinbungsplänen viel beschäftigt unb bie Anstrengungen ber Hansastäbte unb des Dollarthafens haben viel dazu beigetragen, die jetzt zwischen Holland und Belgien geschaffene Lage zu verwickeln. Die Vollendung des Main-Donaukanals wird sich voraussichtlich zuungunsten der deutschen Seehäfen auswirken und es Ist fraglich, ob man durch den Bau des Hansakanals einen Verkehrsweg zwischen dem rheinisch-westfälischen Industriegebiet und den deutschen Häsen wird schaffen können, ber imstanbe ist, gegen bie günstigere geographische Lage Rotierbams unb Antwerpens (nach Fertigstellung bes im Versailler Vertrag vorgesehenen
lich getötet. Im wuchtig gefügten Ausklang, der mit der Rückkehr zum Eingangsmotiv die Novelle innerlich rundet, vergißt man fast die immer wieder ausbiegende und unterbrechende, gedankliche Belastung in den ersten Teilen, die Aufbau und Gliederung des Ganzen undurchsichtiger erscheinen lassen, als man sich wünschen möchte und als sie vielleicht auch anfangs gedacht waren.
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Debussy über Webers „Oberon".
Die Nouvelle Revue framjaise veröffentlicht aus dem Nachlaß des berühmten französischen Komponisten Claude Debussy ein Werk „M. Croche an- tibilettante“. Darin findet sich auch eine schöne Würdigung der letzten Oper von Carl Maria von Weber, die gerade jetzt in Frankreich besondere Aufmerlsamkeit erregt, da die Nationalakademie der Musik eine Ausführung des „Freischütz" zur Feier seines l(X). Todestages vorbereitet. Debuffy erinnert sich an die Londoner Herbstnebel und an Shakespeares „Sommernachtstraum", der ihm wie aus diesen Nebeln geboren erscheint. Die Gestalten Oberons und Pucks erwecken bann in seiner Seele ein anderes Bild: „Ich denke an einen Mann, der heute beinahe vergeßen ist, wenigstens auf dem Theater. Ich sehe ihn durch die Straßen Londons wandern, den Körper verbraucht, die Stirn leuchtend von dem besonderen Strahl der Stirnen, hinter denen schöne Visionen vorüberziehen. Er geht, aufrecht gehalten von dem fieberhaften Verlangen, nicht zu sterben, bevor er fein letztes Werk gehört hat, das entstanden ist auä der schmerzhaften Warme seiner letzten Bluts; ropsen. Mit welchen Anstrengungen hatte er dies Werk vollbracht, das noch den leidenschaftlichen Aufschwung, die gejagten romantischen Rhythmen enthielt, die fein jugendliches
Kanals) auf bie Dauer aufzuwiegen. Man barf nicht vergessen, daß ber geplante Verbinbungsmeg Rhein- Schelde ein Gebiet durchqueren wird, das auf eine ungeheure industrielle Entwicklung hoffen barf: das holländische und bas flämische Kempener Kohlenge- biet, das zusammen mit dem rheinisch-westfälischen Revier in den nächsten Jahrzehnten einen ungeahnten Aufschwung erleben durfte. Die wirtschaftliche Verknüpfung dieses riesenhaften Jndustriebeckens wird zweifelsohne auch zu einer engeren politischen Verständigung zwischen den stammvcrwandteit Ländern führen unb cs Ist jetzt schon sehr wahrscheinlich, daß man wenigstens beide Mündungshäfen, 2(nt- werpen unb Rotterbam, für ben zu erwartenden Ricfenumfchlag wirb brauchen müffen. Auch bas Lothringer unb Lütticher wie bas Scnncgauer Gebiet werden mehr und mehr in dieser zukünftigen Wirtschaftseinheit aufgehen müssen.
Es ist sehr gut möglich, daß die richtige Einschätzung solcher Entwicklungsmöglichkeiten die holländische Regierung dazu gebracht hat, einen Vertrag zu unterzeichnen, der für Hollands Wirtschaft in ber nächsten Zeit eher Nachteile unb Gefahren bringen muß.
Bei genauer Untersuchung der Lage muß man zu dem Schluß kommen, batz bie Kontroverse: entroeber Aachener ober Hansakaual, nicht entschieden werden kann, solange nicht das holländische Parlament über bas Schicksal ber wirtschaftlichen Klauseln des angcyigi- gen holländisch-belgischen Vertrages gesprochen hat. Dies allein schon beweist die Wichtigkeit dieser Vertragsfrage sowohl für Deutschland wie für die nächst beteiligten Parteien.
Vielleicht ließe sich die Angelegenheit Eupen- Malmedy mit der Kanalfrage insoweit verbinden, als Deutschland im eigenen Interesse die Entschädigungssumme für ben Rückerwerb ber geraubten Gebiete für bie Inangriffnahme bes Rhein—Schcldc- kanals reserviert unb sich in biefem Sinne mit Belgien einigt.
Solange aber eine Beteiligung bis zu 50 Proz. an ber Ausbeutung bes flämischen Kohlenlagers in ben Kempen ben Deutschen nicht osfcnstcht, barf Deutschlanb nicht auf das Druckmittel verzichten, bas ihm burch ben Konkurrenzkampf zwischen Antwerpen unb Rotterbam geboten wirb.
Aufstehen ober Sitzenbleiben?
Bon unserem xv-Korrcspondenten.
Warschau, November 1926.
Auf stehen oder Sitzenbleiben? das ist hier bi< Frage. Polen ist ein glückliches Land. WährenL sich in den übrigen europäischen Staaten Regierungen und Dolksvertretungen mit Sachlichkeit bemühen, den ungeheuren Aufgaben, die der Krieg zurückgelassen hat, gerecht zu werden, belustigt man sich in Polen an einem frisch fröhlich vorn Zaun gebrochenen Streit über die unendlich wichtige Frage, ob die Abgeordneten die Verlesung des vom Staatspräsidenten erlassenen Dekrets über die Eröffnung der Session st e h e n d oder sitzend anhören sollen. 3m polnischen Wasserglas ist ein mächtiger Sturm losgebrochen. Man schießt mit großkalibrigem Geschütz; Ausdrücke wie „Konsequenzen ziehen, . . . nimmer können wir es dulden ... die Regierung will einen Geßlerhut aufpflanzen" schwirren durch die Lust. Geschäftig eilen die die heutigen Zustände in Polen so wirksam symbolisierenden, uniformierten Adjutanten zwischen Sejminarschall und Marschall Pilsudski mit Briefen hin und her, in denen in tiefgründigen Llntersuchungen zur Frage des Sitzeirs oder Stehens Stellung genommen wird.
Nach tagelangen Bemühungen und Aufwendung von unendlich vielem Takt ist es endlich ge» hmgen, so etwas wie ein vorläufiges Kompromiß herzustellen. Der Staatspräsident wird also selbst das Dekret verlesen, und somit hofft man, daß die Abgeordneten nun aus Achtung vor dem Staatsoberhaupt die Botschaft stehend anhören werden. Es wäre aber ein Irrtum, zu glauben, daß diese wichtige Frage damit aus der Welt geschafft ist. Weit gefehlt! 3n einer ellenlangen amtlichen Auslassung über den Gegenstand werden weitere Unterhandlungen über Art und Form der Eröffnung der Sejmtagung zwischen Regierung und Sejmmarschall angekündigt. Offenbar will man die Eröffnung der Tagung im Schloß vornehmen, oder es sollen sonstige Spitzfindigkeiten aus dem spanischen Zere- moniÄl in Polen eingebürgert werden. Für das Schloß spricht ja viel, unter anderem auch der Umftanö, daß die Stühle aus dem dortigen Empfangssaal entfernt werden können, wodurch das Niedersetzen einigermaßen erschwert würde, während im Sejmsihungssaal die Bänke angeschraubt sind. Wie man sieht, es gibt noch Probleme in Polen; neue ungeahnte Der- wicklungsmöglichkeiten bietet allerdings wiederum der Umstand, daß die Sozialdemokraten gor nicht in das Schloß gehen wollen. Wie wird man nur aller dieser Schwierigkeiten Herr werden?
Genie so plötzlich emporgehoben hatten? Niemand wird es jemals wissen. Dies Werk enthielt jene Art melancholischer Träumerei, die dieser Zeit so persönlich war und nicht beschwert wurde durch das trübe Licht des deutschen Mondes, in dem sich damals fast alle Zeitgenossen badeten. Dieser Mann war, vielleicht als erster, beunruhigt von der Beziehung, die zwischen der unendlichen Seele der Natur und der Seele einer Persönlichkeit bestehen muß. Gr hatte den Gedanken gehabt, die Legende zu benutzen, indem er voraussühlte, was die Mufik hier finden würbe. Tatsächlich hat die Musik allein die Macht, nach ihrem Belieben die unwahrscheinlichen Gegenden, die zauberhafte Welt zu erwecken, bie heimlich in der rätselvollen Poesie der Nächte waltet, in den tausend anonymen Geräuschen, die dieBlätter im Strahl des Mondes liebkosen. Alle die bekannten Mittel, das Phantastische musikalisch zu beschreiben, finden sich mächtig in dem Gehirn dieses Mannes. Selbst unsere Zeit, die in der Orchester-Chemie so reich ist, hat nicht viel mehr geleistet. Dieser Mann — ihr habt ihn schon alle wiedererkannt? — war Carl Maria Weber. Die Oper, die letzte Anstrengung seines Genies, nannte sich „Oberon“, deren erste Ausführung in London stattfand. Wenige Jahre vorher hatte er in Berlin den „ Freischütz" aufgeführt, dann „Euryanthe“. Dadurch ist er der Dater jener „romantischen Schule“ geworden, der wir unseren Berlioz verdanken, der so verliebt war in die romantische Farbe, daß er manchmal darüber die Musik vergaß, Wagner, den großen Enthüller der Symbole, unb, uns näher jenen Richard Strauß, dessen Phantasie so merkwürdig durch die Romantik bestimmt ist Weber kann den Stolz einer solchen Nachkommenschaft haben unb sich in Den Ruhm der Söhne seines Genies trösten darüber, daß man heute kaum noch die Ouvertüren der genannten Werke spielt".


