Nr. 6 Drittes Blatt Gieheüer AnMer (General-Anzeiger für Oberhesien) Zreitag, 8. Januar 1926
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Nochmals dieSondersteusr vom bebauten Grundbesitz
Von Dx. E. Gretschmann, Regierungsrat.
Der 10. August 1925 ist auf dem Gebiete der Steuerreform ein überaus wichtiger Tag. Er hat uns gebracht: Ein Einkommensteuergesetz, ein Körperschaftssteuergesetz, ein Reichsbewertungsgefetz, ein Gesetz über Vermögen- und Erbschaftssteuer, ein Gesetz zur Aenderung der Verkehrssteuern und des Verfahrens, ein Gesetz über Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer, ein Gesetz zur Aenderung von Verbrauchssteuern, eine Verordnung über die steuerliche Belastung der Zigaretten, ein Gesetz über die gegenseitigen 'Besteuerungsrechte des Reichs, der Länder und der Gemeinden, endlich ein Gesetz über Aenderungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden.
Die beiden zuletzt genannten Gesetze sind von Bedeutung für unsere hessische Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz. Betrachten wir diesen kleinen und doch so wichtigen Ausschnitt aus dem großen Ganzen.
Zunächst können wir mit Befriedigung feststellen, -daß das in drei hessischen Verordnungen (oom 24. 3. 1924, 11. 3. 1925 und 17. 6. 1925) sowie in der 3. Steuernotverordnung des Reichs und in Artikel 2 des oben erwähnten Reichsgesetzes vom 10. August 1925 über Aenderungen des Finanzausgleichs verstreute Material nunmehr einheitlich zusammengefaßt ist, und zwar in der Hess. Dritten Verordnung, betreffend die Erhebung einer Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz für das Rechnungsjahr 1925, vom 30. Oktober 1925.
Gegenüber der 1. Sondersteuer-Verordnung vom Jahre 1924 zeigt diese ein ziemlich verändertes Gesicht. Wie zahlreiche, täglich auf meinen Tisch gelangende Eingaben, Gesuche, Reklamationen von Steuerpflichtigen beweisen, herrscht immer noch große Unklarheit über den neuen Rechtszustand. Ein Vorwurf kann dem Laien nicht gemacht werden. Wer wird ihm zumuten, sich ausgerechnet wegen der Sondersteucr diejenigen Blätter zu halten, in denen die einschlägigen Verordnungen ab- gcdruckt werden? Es sind das das Hessische Regierungsblatt und das Amtsblatt des Hessischen Ministeriums der Finanzen, die sicherlich nicht als Unterhaltungsblätter bezeichnet werden können.
Es erscheint daher angezeigt, im Folgenden auf die wesentlichen Neuerungen aufmerksam zu machen. Die Sondersteuer ist ja leider Diejenige, die sich für den Geldbeutel der meisten Steuerpflichtigen am unangenehmsten auswirkt.
Zunächst spukt in vielen Köpfen noch die Der- quictung der Hypothekenaufwertung mit der Sondersteuer herum. Wie ich bereits in meinem Aufsatz vom 1. Oktober d. I. dargelegt habe („Die künftige Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz", Nr. 230, 2. Blatt), hat der Zinsendienst für auf - gewertete Hypotheken im Rj. 1925 gar nichts mehr zu tun mit der Sondersteuer, d. h. mit deren Ermäßigung. Die gesetzliche Miete enthält ja bereits seit dem 1. April 1925 einen gewissen Hun- dcrtsatz zur Deckung des Aufwandes für die in Frage stehende Verzinsung aufgewerteter, nicht wertbeständiger privatrechllicher Lasten, wie auch (was ebenfalls eine Neuerung darstellt!) des Eigenkapitals. Eine nochmalige Steuerermäßigung aus gleichem Anlaß wäre demnach wirtschaftlich, wenigstens nach Ansicht des Gesetzgebers, nicht gerechtfertigt. Anträge dieser Art müssen daher von der Steuerbehörde für das Rechnungsjahr 1925 abschlägig beschiedcn werden
Freilich mögen juristisch vorgebildete Steuerpflichtige hier etwa einwenden, daß die reichsrechtlichen Vorschriften erst mit Wirkung vom 1. August 1925 in Kraft getreten seien, daß demnach für die Zeit vom 1. April 1925 bis Ende Juli 1925 die Rechtsgültigkeit der einschlägigen hessischen Vorschrift anzuzweifeln sei nach dem Grundsatz „Reichsrecht bricht Landesrech t". Dem darf entgegnet werden, daß der § 19 Abs. 5 des oben erwähnten Gesetzes vom 10. August 1925 Anordnungen wie die in Hessen getroffene ausdrücklich deckt. Er lautet: „Soweit der Geldentwertungsaus- aleich bei bebauten Grundstücken in einem Lande für die Zeit vom 1. Juli 1924 bis zum 31. Juli 1 9 2 5 (Sperrdruck vom Derf.) abweichend von den Vorschriften des § 28 Abs. 3 letzter Satz, Abs. 4 oder Abs. 5 der bisherigen Fassung der 3. Steuer-
Pelzmärtel.
Ein Nürnberger Spielzeugroman.
Aach dem 3 alienischen der Teresah erzählt von Gustav W. Eberlein.
Copyright 1925 by 2L Scherl G. m. b. H.. Berlin. 34 Fortsetzung Nachdruck» verboten.
Noch eine Aacht, und sie wären auf der Landstraße gestorben, wie es auch schon manchem Menschenkind ging, das aus der Heimat in die Fremde wanderte und in den Winter geriet. Da aber, in höchster Dot, fand sie Blaublau, der schöne Zwitschervogel...
Wißt ihr noch, wie er sich damals mit Fifi, der Gummikatze, ohne Entschuldigung von dem großen Kreuzzug gedrückt hatte? Auch er war der Meinung gewesen, es müsse viel schöner sein, in ungebundener Freiheit von den Dächern zwitschern zu können, als sich in einem dunklen, unterirdischen Gang einschließen zu lassen. Aber, wie Fifi durch die Langeweile gestraft wurde, so Dlaublau durch sein schlechtes Gewissen. Schon am zweiten Tage von der Reue gepackt, beschloß er als Einsiedler Buße zu tun und siedelte sich zu diesem Zwecke hoch oben auf dem Lorenzer Kirchturm an, im Glockenstuhl. neben der berühmten silbernen Iubelglocke. Dort hatte er seine Ruhe: denn die Iubelglocke, sie hieß Lach- undsing, wurde nur alle hundert Jahre geläutet.
Ganz einsam war es da freilich nicht — wenn auch der Türmer seinen Schlupfwinkel nicht entdeckte, so doch die Schwalben, die ja alle ein bißchen neugierig sind. Erstaunt fragte sein erster Besuch:
„Wer bist denn du? Was machst du denn da? Warum hast du einen roten Schnabel, und warum glänzt dein Gefieder so merkwürdig blau?“
»Weil ich auS Porzellan bin, Schwester Schwalbe. Und was ich hier tue? Ich bete."
„Du betest —??"
„Ich bete. Schwester Schwalbe, denn ich habe eine schwere Schuld auf mich geladen, ich bin ungehorsam gewesen gegen den Pelzmärtel... Daher muh ich hier oben ein Ginsiedlerdafein führen." >
Notverordnung durchgeführt ist, können daraus Ansprüche auf Kürzung der Steuer nicht hergeleitet werden."
Eine weitere Neuerung des Reichsgesetzes vom 10 August 1925 ist die Neufassung des § 28 Abs. 5 und die damit verbundene Besserstellung zahlreicher Steuerpflichtiger. Wer am Stichtag (jetzt 31. 12. 1918 statt wie früher 1. 7. 1914) ein gänzlich unbelastetes Anwesen hatte, kann Herabsetzung der Sonderstelier auf 10 Prozent der Friedensmiete beantragen, wer teilweise belastete Anwesen hatte, kann Herabsetzung auf 15 bzw. 20 bzw. 25 p. H. der Friedensmiete beantragen. Diese Vorschrift tritt jedoch er ft mit Wirkung vom 1. 4. 19 2 6 in Kraft, was von manchen (voreiligen) Steuerpflichtigen übersehen wird.
Der „voreiligen" Steuerpflichtigen sind nicht sehr viele. Immerhin stellen sie eine vermeidbare Belastung der Steuerbehörde dar. Ihnen gegenüber steht das Heer der „säumigen" Steuerzahler, die alles an sich herankommen lassen, gesetzte Fristen regelmäßig nicht einhalten und Dafür sorgen, daß den 'Steuerbeamten das Leben möglichst sauer gemacht wird. Für diese wäre von Bedeutung die Vorschrift des Artikels 12 Der oben erwähnten VerorDnung vom 30. Oktober 1925, wonach Anträge auf Grund des bisherigen § 28 Abs. 5 Der 3. SteuernotverorDnung (Herabsetzung Der Sonder- steuer wegen Nichtbelastung Des GrunDstücks), ferner Anträge auf Herabsetzung aus Billigkeitsgrün- Den sowie Anträge Der Unterstützungsempfänger (Sozialrentner, Kleinrentner, Erwerbslose und Zusatzrentenempfänger) bis spätestens zum 31. März 1926 zu stellen sinD.
Neu eingefügt in Die VerorDnung vom 30. Oft. 1925 ist auch Die Vorschrift, Daß Erstattungen und Ermäßigungen, Die auf Grund Des §28 Abs. 5 Der Dritten SteuernotverorDnung (bei Nicht- ober Teilbelastung Des GrunDstücks am Stichtage!) verfügt werDen, zu Lasten Des Staats unD Der GemeinDen (GemeindeverbänDe) im Verhältnis Der Steuersätze erfolgen. Diese Vorschrift bringt an sich nichts Neues, bient aber boch ber Klarstellung. Bekanntlich erhebt Der Staat im laufenDen Rechnungsjahre vom 3. Ziel ab nicht mehr 60, fonbern 80 Pf. von 100 Mark Steuerwert bes bebauten GrunDstücks pro Jahr. Cs ergibt sich also ein Durchschnitt von 73,3 Pf. im Jahr. (2X60—129; 4X80 — 320; für alle 6 Ziele zusammen 440 Pf.; für ein Ziel 440 : 6 — 73,3.) Zahlreiche Gemeinden sind Dem Beispiele Des Staates nicht gefolgt unD blieben bei 60 Pf., wie im Rechnungsjahr 1924. Obwohl nun — ober besser gesagt gerabe weil — diese Gemeinden den gleichen Satz wie im Vorjahre erheben, ergibt sich für deren Säckel bei sonst gleich bleibenden Verhältnissen ein Ausfall. Der Grund hierfür liegt in folgendem: Diejenigen Steuerpflichtigen, Die im Jahre 1914 ein unbelastetes Anwesen besaßen, haben nach wie vor Das Privileg, nicht mehr an GesamtsonDersteuer an sämtliche Steuer- gläubiger (Staat, Gemeinde, Kreis) zahlen zu müssen, als 20 v. H. Der FrieDensmiete ihres zur Sondersteuer herangezogenen Grundstücks ausmachen. Der nach den oben angegebenen Sätzen berechnete überschießende Teil ist zu erlassen. Es leuchtet ein, daß ber Staat hier einen Vorsprung gewonnen hat, Denn die Ermäßigungen haben „zu Laste des Staates unD Der Gemeinden (Gemeinde- oerbänbe) im Verhältnis der Steuersätze zu erfolgen". Der Gesamterlaß (— Der 20 v. H. Der Friedensmiete überschießende Betrag) wäre also beispielsweise im Verhältnis von 73,3 zu 60 zu 15 aufzuteilen, wenn Der Staat 73,3, eine Gemeinde 60 und Der Kreis 15 Pf. von 100 Mark Steuerwerk erheben. Da aber ber Staat mehr anfordert als im Vorjahre, der Pflichtige andererseits das Privileg hat, ein für allemal nicht mehr als 20 v. H. der Friedensmiete abzuführen, geht'der Ausfall zu Lasten Der GemeinDe. Aehnlich. nur nicht so kraß, liegen Die Dinge bei Denjenigen Gemeinden, Die Dem Beispiel Des Staates erst nachträglich — aus irgenDwelchen Gründen („wahl- technischen" Gründen?) — gefolgt sind und 80 Pf. vom vierten oder einem späteren Ziele ab erheben, mithin Den Dorsprung Des Staates, Der schon vom Dritten Ziele ab eine Erhöhung eintreten ließ, niemals mehr einholen werden!
Manchem Steuerpflichtigen wird nun auch ein- leuchten, warum er, obwohl die Dinge bei ihm gleich liegen, im laufenden Jahre einen ziffernmäßig anders lautenden Erlaß der Staats- und ber Gemeindesteuer als im Vorjahre zugebilligt bekommt.
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Die Schwalbe flog fort und erzählte die Aeuigkeit noch gleichen Tages in ihrem Samen» kränzchen. Da wollten alle den sonderbaren Heiligen sehen und sein merkwürdig blaues Gefieder.
Wie interessant!
Höchst sonderbar!
Ein komischer Kauz!
„Wie lange gedenken Sie denn hier oben zu bleiben, Herr Porzellanerich? Wie lange dauert denn Ihre Haft?"
„So lange, bis alle Aürnberger Spielwaren zurück sind."
„Aa, da können Sie lange warten. Bis dahin kriegen Sie graue Federn. Wissen Sie denn nicht, daß sogar Pelzmärtel außer Rand und Band ist, weil er keine Spur mehr auftreiben kann von seinen Schutzbefohlenen, will sagen, den armen Leuten, die er ins Verderben geführt hat? Otto und Liesel Tand: wie weggeblasen. Gestorben, verdorben, wer kann es wissen! Zwar sollen sie von einer Hexe verzaubert worden fein, aber das kommt wohl auf das gleiche heraus. Pelzmärtel machte die unglaublichsten Anstrengungen, doch alles umsonst. Gegenwärtig ist er bei den Feen des Aordens, um sie gegen die Feen des Südens auszuwiegeln. Er will der Fata Morgana den Krieg erklären, weil er glaubt, daß sie mit Alcina unter einer Decke stecke. Dem Oberzauberer Merlino haben sie das große Zauberbuch gestohlen, so daß er alle'Macht verlor. Siebenschelm, bis aufs Blut gepeitscht, hat zwar gestanden, aber nicht mehr die genaue Stelle angeben können, wo Alcina, die verschwunden ist — niemand weiß, wohin — den Zauberkreis zog. Auch von Ombretta und Ombricina oder Lu und Li, wie sie die Kinder tauften, hat man nichts mehr gehört. Die Puppenseen Cufrasia, Zerlina und Sinforosa heulen zum Steinerweichen. Morgana hat vor Trauer ihren halben Hofstaat aufgelöst. Und Dringglück verläßt das Rest nicht mehr vor Gram, und die Gummikahe schwort Stein und Bein, alles wäre gut ausgegangen, wenn man sie hätte machen lassen. Weißt du denn das alles nicht?"
„Es werden übertriebene Gerüchte fein.“
»Rein, das sind Tatsachen, die die Spatzen von den Dächern pfeifen."
Am Schluß des Rechnungsjahres muß Die Rechnung auf „Heller und Pfennig" stimmen. Hätte man freilich im Jahre 1914 Dem Laien Derartige steuerliche Rechenkunstslücke zugemutec. so so hätte er — und wohl mit Recht — Den Kopf geschüttelt. Heute verlangt Der Gesetzgeber von ihm, Daß er in Diesen Dingen BescheiD' 'weiß ober wenigstens sich belehren läßt. Ob mit Recht, mag bahingestellt fein. Denn für viele ist bas ungemein veraslelle unb umfangreiche Steuerrecht zu einer „Gcheimwissenschast" geworben, ob sie wollten ober nicht.
Noch eine Neuerung darf nicht unerwähnt blei- beni Nach ben Paragraphen 13, 14 des Gesetzes vom 10. August 1925 über Die gegenseitigen Besteuerungsrechte Des Reichs, Der Länder unD Der GemeinDen ist Das Reichsbesteuerungsgesetz vom 15. April 1911 mit Wirkung vom 1. Oktober 1925 an aufgehoben.Durch Die Paragraphen 4, 14 Dieses Gesetzes ist Das Recht Der Länder auf Heranziehung ber reichseigenen GrunDstücks zur GrunDsteuer unb Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz gegenüber dem seitherigen Rechtszustanb insofern erweitert worden, als alle reichseigenen Grundstücke und Gebäude, die nicht zu einem öffentlichen Dienste oder Gebrauche bestimmt find, vom 1. Oft. 1925 ab der Grundsteuer und Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz unterliegen. Nach dem (alten) Neichsbesteuerungsgesetz war das Reich von allen Staats steuern befreit und unterlag g e - m e i n b 11 d) e n (3runbfteuern nur insoweit, als auch das einzelne Land ihnen unterlag. Die Schlechterstellung des Reichs gegenüber dem Neichsbesteuerungsgesetz vom Jahre 1911 besteht also hauptsächlich darin, daß die Staatssteuerfreiheit entfällt. Von der Besteuerung werden, wie oben erwähnt, diejenigen bebauten Grundstücke betroffen, die Wohnzwecken dienen. Dies sind neben zu Wohnzwecken vermieteten Gebäuden alle in reichseigenen Gebäuden vergebenen Dienstwohnungen, nicht jebod) die Quartiere und Räume, Die ber Unterbringung ber Wehrmacht unb der Bereithaltung der Schutzpolizei unb bes Reichswasser- schuges bienen. Eine Aenderung in ber steuerlichen Behanblung Der GrunDstücke Der Reichsbahngesellschaft tritt traft befonberer Vorschrift ebenfalls nicht ein.
Die Steuerbehörbe hat nun bei Den in Betracht kommenden Grundstücken vom 1. Oktober 1925 ab eine nachträgliche Veranlagung vorzunehmen. Die Grundsteuer trägt das Reich. Die Sondersteuer jedoch wird auf die einzelnen Mieter abgewälzt — in Gießen beispielsweise kommen etwa ein halbes Hundert Haushaltungen in Betracht, die auf diese Weise vom Gesetzgeber mit einem nicht sehr erfreulichen „Neujahrsgeschenk" bedacht werden.
Der Schmarotzerstaat.
Der Geist von Locarno hüt seine erste sichtbare Auswirkung jetzt in Polen gefunden, Der Sejm hat sich nicht gescheut, ein neues Enteignungsgesetz gegen Die nationalen MinDerheiten zu beschließen, Das Den unverhüllten Zweck verfolgt, die deutschen Bauern an ber polnischen Westgrenze, die trotz allem nationalen Terrorismus in ihrem Besitz bisher geblieben find, zwangsweise zu verdrängen und als Schutzwall gegen Deutschland eine dichte Kette polnischer Bauern anzusiedeln. Daß dieses zweite Ziel erreicht wird, glauben mir nicht. Zu derartig positiven Maßregeln haben die Polen fein Talent und fein Geld, ihnen genügt es, wenn sie alles, was deutsche Kultur geschaffen hat, vernichten und im übrigen Großgrundbesitz schaffen, der einigen Heerführern oder Dem polnischen zlDcl eine bequeme Existenz an ber Riviera ermöglicht. Es ist |d)on richtia, Die Polen haben nichts gelernt und nichts vergessen, sie sind zum Ausbau eines eigenen Staates genau so unfähig wie vor 150 Jahren, als eben wegen dieser Unfähigkeit die Liquidation des polnischen Reiches erfolgen mußte.
Vor sechs Jahren waren sie das verhätschelte Schoßkind nicht allein Europas, sondern der ganzen Welt. Eins der vielen Schlagworte, mit denen im Kri^g Unfug getrieben worden war, ging dahin, daß ein Jahrhunderte langes Unrecht an Polen füer das Rußland, Oesterreich unb Deutschland haftbar gemacht würben, wieder gutgemacht werden müßte. Deshalb wurde ihnen ein Staatsgebilde auf Dem Präsentierteller entgegengebracht, wie sie es stolzer nicht münfdjen konnten: sie bekamen Den Zugang ans Meer, sie bekamen weite
„Schlimm, schlimm! LHrd was sagen Denn die Nürnberger dazu?"
„Die Rücnberaer sind so Dumm wie immer, sie wissen von nichts. Sie sagen nur, wenn es fo weiterginge, dann werde in diesem Jahre die ganze Weck Weihnachten ohne Spiellachen feiern muffen.“
„Weihnachten ohne Spielfachen?" Der schone Zwitfchervogel war aufs höchste bestürzt.
3e weiter der Winter vorfchritt — die Schwalben waren fortgezogen, ohne ihm tröstlichere Rachrichten bringen zu können —, desto mehr machte ihm der Gedanke, daß die Kinder an Weihnachten keine Spielfachen haben sollten, zu schaffen. Arme Kinder! Was hatten sie mit Abraham Schloß zu tun? Alle Die vielen Kinder auf der weiten, weiten Welf! Schuldlos so schwer gestraft zu werden, nein, daS war zuviel. Blaublau versank in Rachdenken, wie es sich für einen Eremiten gehört. Fifts lllnernehrnungSlust gefiel ihm, man mußte ihr nacheifern. Was eine Gummikahe konnte, konnte ein Zwitschervogel schließlich auch. Rein, er konnte mehr, konnte fliegen, konnte versuchen, Die verschollenen Kinder auszusinden.
Gedacht, getan. UnD gleich am ersten Tage feiner Entdeckungsreise fand er in einem Strohschober, wohin sie sich vor dem Schnee geflüd)tet hatten, zwar nicht Otto und Liesel, wohl aber Lu und Li. Sie waren schon halb erstarrt. Borsichtig griff er sie mit Dem Schnabel auf, unD unter unerhörten Anstrengungen glückte es ihm, sie in fei <e warme (SinfieDler• laufe zu tragen, hinter Die silberne Iubelglocke auf Dem Lorenzer Kirchturm.
Dreizehntes Kapitel.
Die Rot steigt auss höchste, Nürnbergs Trauer befällt Die ganze Welt, Pelzmärtel scheint ein geschlagener Mann--da hat
Blaublau, Der schone Zwitschervogel, einen guten ©eDanfen, und — bimbam! tongtong! — klingt es Dem Leser wunderlich warm ins Herz, wie es doch noch einen stärkeren Zauber gibt.
Ss fehlten nur noch drei Tage bis Weib- nackten. Gin grüner Wald von Tannen und Fichten war in Die Srüdt gewandert, fchou vor
Teile ausgesprochen Deutschen Gebietes, sie bekamen nachträglich noch mit Hilfe Des DölkerbunDes ben besten Teil Oberschlesiens. Unb Das alles, ohne Daß sie mit einem Pfennig Schulden belastet waren. Polen war 1918 in Der Tat Der reichste Staat Europas, weil er Der einzige war, Der nicht Die Milliarbenlast von Kriegsanleihen mit sich herumzuschleppen hatte.
UnD was ist in den wenigen Jahren seit 1918 Daraus geworben? Nicht viel mehr als ein politischer, wirtschaftlicher unb finanzieller Trümmerhaufen, Der auf allen Gebieten vor dem Bankerott steht. Die gewiß nicht einfache Aufgabe, vor ber Die Machthaber Des neuen Staates ftanDen, war Die. Die ehemals preußischen, russischen unb österreichischen Bestandteile, Die auf ganz verschie- Dener Kusturhöhe standen, miteinander zu vcrblnben unD zu einem einheitlichen Gebiet zu verschmelzen. Daran hätten sie für Jahrzehnte genug zu tun gehabt. GeraDe ber ehemals russische Teil war kul- lurell weil zurück, und um ihn nur auf die Höhe Der preußischen Ostmark zu bringen, Dazu reichte ein Menschenalter vermutlich nicht aus. Das alles aber verlangte zähe unD solide .Kleinarbeit. Dafür waren jebod) bie Polen nicht zu haben. Sie ließen fid) lieber auf kriegerische Abenteuer ein unb mel« beten nach allen Himmelsrichtungen Gebietsansprüche an. Die an bis stolzesten Zeiten des Jagellonenreiches heranreichten. So verfeindeten sie sich mit Den Russen, Litauern, Deutschen, Tschechen, kurz, mit sämtlichen Nachbarn, unb im Innern, wo sie Darauf hätten Rücksicht nehmen müssen. Daß fast Die Hälfte ihrer Einwohner fremdsprachig waren, markierten sie Das Herrenvolk, indem sie nichts anderes zu tun wußten, als jede Intelligenz aus dem Lande zu treiben. Dafür leisteten sie sich freilich ein Heer von 300 000 Mann bei zweijähriger Dienstzeit, Das von Den Russen schwere Prügel bezog unb nur mühsam mit französischer Hilfe vor Dem Zusammenbruch bewahrt werben konnte.
Kann man sich Da wundern, wenn Die Wirtschaft Dieses Staatswesens Den Krebsgang nahm? Eine sinnlose SchulDenmacherei, ein größenwahnsinniges ©elbausgeben hat Das Kunststück fertig gebracht, eine Währung in nicht ganz vier Jahren zu Tode zu reiten und jetzt auch Die zweite so herunterzudrücken, Daß sie sterbenskrank ist. Im AuslanDe wirb ihnen kein Mensch mehr etwas pumpen. Der polnische Außenminister hat vergeblich ben Bittgang nach Amerika getan. Nur zu Wucher- zinsen unb gegen vielfache Sicherheiten werben "ie eine bescheibene Anleihe unterbringen, für Die sie aber Den besten Teil ber Staatseinnahmen ver - pfänben Müssen, falls Die amerikanische Kommission, Die gegenwärtig in Polen herumreist, überhaupt zu einem positiven Ergebnis kommt. Gibt sie Das GelD, bann wirb sie Dafür eine Zwangs- verwaltung verlangen, bie für Die Polen vermutlich sehr segensreich sein wirb. Denn solange sie ihre Großmachtspielerei nicht aufgeben, solange sie trotz ihrer Pleite Den Wirtschaftskrieg gegen Deutschland noch fortsetzen, der ihrer Industrie Den Rest gibt, solange haben sie ben Beweis erbracht, Daß sie ein münDiges Volk nicht sind. Die Wirtschaftsverhanblungen zwischen Deutschland unb Polen gehen ja im Schneckentempo immer noch weiter. Enbe Januar wirb von deutscher Seite eine Liste überreicht, in ber unsere Forderungen zusam- mengefaßt sind. Wir machen keinen Hehl daraus, daß wir bereit sind, mit den Polen — ohne Verzicht auf unsere Ansprüche — in Frieden im Wirtschaftsverkehr zu leben, aber nur dann, wenn sie ihre nachgerade kindisch wirkende Methode gegen uns ändern. Tun sie das nicht, dann ist das ihr eigener Schade, dann wird wohl der Zeitpm kt, wo dieses ganze künstliche Staatengebilde zusam» menb richt, noch früher kommen. Was uns nur recht sein kann, weil für die Wiedererstarkung Deutchlcmdz die Beseitigung des Korridors und die Wiederherstellung normaler Grenzen im Osten die erste Voraussetzung ist.
Die Bauernschaft gegen den schweren Steuerdruck.
Eine ernste Entschließlrnq des O ss. ^nndbnndcs im Kreise W e^er-.
Eine dieser Tage aus allen Gemeinden Des Kreises Gießen von etwa 200 Vertrauensmännern besuchte Vertrauensmänneroersammlung Des Hess. LanDbunbes im Kreise Wochen, aber seither hatte sich das Bild des Christbaummarktes kaum geändert. Voriges 2ahr waren die Bäume um diese Zeit schon ausver- kauft gewesen, Heuer jedoch stellte sich selten, ein Käufer ein. Denn was sollte ein Lichterbaum in einem Zimmer ohne Spielsachen!
Bis zuletzt hatten die Rürnberger gehofft, es würde sich nock) alles zum besten wenden, Pelzmärtel seinen GroU vergessen, das verschwundene bunte kleine Heer zurücklehren. Sie hatten, wie alle Jahre, die Buden zum Christkindleinmarkl an der Liebfrauenlirche ausgeschlaget, die Lampen angezündet und die Tische und Bänke und Gestelle recht einladend hergerichtet. Wie stumme Bitten sahen die in ihrer Leere aus: Kommt doch zurück, bitte, bitte!
llmfonft. Die Buden blieben so leer wie der schöne Laden Meister Leopolds. Rümberg war in Trauer.
Zwei Tage noch ...
Peter Tand wurde in feinem unermeßlichen Leid ruhelos durch die trübseligen Gassen getrieben. Was gingen ihn die Spielsachen an! Hätte er nur seine Kinder, feine Kinder! Wo er vorbeiging, wichen die Menschen scheu hinter die Türen und Fenster zurück, als fühlten sie fid) schuldig. Abraham Schloß hatte trotz seines Geständnisses keine ruhige Stunde: wenn ihm auch der Puppenpeter verziehen hatte, so lasteten nun die Schatten der verschollenen Kinder auf seinem Gewissen.
Ein Tag noch, ein einziger Tag...
Blaublau hielt es nicht mehr länger aus. Irgend etwas muhte unternommen werden, ein allerletzter Versuch. Lu und Li vergingen in ihrem himmelhohen, zugigen Versteck vor Heimweh, vor zehrendem Verlangen nach dem blauen Süden. Sie schmolzen hin wie zwei Schneeflocken. Ach, sie hätten ja schließlich auch dieses freudlose Schattenleben ertragen, wenn es nur einen Zweck gehabt hätte, wenn ihr Opfer nicht nutzlos gewesen wäre. Der schone Zwitfchervogel wußte nicht, wer ihm mehr leid tat, feine Gäste, die er vor dem Tode im Schnee nur gerettet hatte, um sie dem Tode an gebrochenem Herzen auS- zuliefem, ober die unschuldigen Kinder, bie oiu frcubl/.'3 Weihnachtsfest bedrohte.
Ijcrtfes’-ing folgt.)


