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Sinie auf 2Z 000 Morgen entspricht bei der vorhandenen Llngewißhett der Entscheidung des Reichssondergerichts der voraussichtlichen War­tung des Komprvmißentwurfes auf das Ver­hältnis zu den Nebenlinien. Haupt- und Reben- [inten erhalten also insgesamt runj) 383OOOTtoi:- gen und eine Darentschädigung von 15 -Hiillio- nen Mark.

Dankschreiben an Minister Severing. Berlin, 6. Oft. (TU.) Aus das Rücktrills- aesuch, in dem Minister Severing die Gründe dar- leate aus denen er um Enthebung aus seinem Amte bat, hat M i n i st e r p r ä s i d e n t B r a u n namens des Staatsministeriums mit folgendem Schreiben geantwortet:

Sehr geehrter Herr Minister! Mit tiefem Be­dauern habe ich von Ihrer Mitteilung Kenntnis genommen, daß Ihre schwer erschütterte Gesund- heit Sie zwingt, Ihr Amt niedcrzulegen, das Sie sechs Jahre hindurch mit vorbildlicher Gewlifen- Hastigkeit unter Einsetzung Ihres ganzen reichen Wissens und Könnens erfolgreich geführt haben. Was Sie in dieser bewegten Zeit für die innere Befriedung Preußens und damit auch des Reiches für den Auf- und Ausbau der neuzeitlichen Ver- waltung und für die Festigung der Staatsautor.tat mit unbeirrbarer Zielklarheit m zähem ausdauern­den Ringen unter Einsetzung Ihrer ganzen Perfon geleistet haben, gehört der Geschichte an. Namens der Staatsregierung spreche ich Ihnen für diese dem Baterland in schwerster Zeit geleisteten unschatz- baren Dienste herzlichen Dank aus. Ich wünsche und hoffe, daß einige Zeit der wohlver­dienten Ruhe Ihnen Ihre Gesundheit wiedergeben wird und daß Sie dann sich wieder in alter Frisiche dem Dienst am Volke werden widmen können.

In alter Hochachtung Ihr gez. Braun.

Auch der R^chsinnenminister Dr. K u l z richtete an Minister Severing ein in herzlichen Worten ge­haltenes Schreiben, in dem er sein außerordent­liches Bedauern darüber zum Ausdruck bringt, daß die erschütterte Gesundheit Seoerings jetzt schon Preußen und dem Reiche den schweren Verlust seines Ausscheidens zufüge. Dr. Külz dankte Seve- ring für die in schwerster Not geleistete selbstlose Arbeit, die man nicht vergessen werde und wünscht ihm baldige Wiederherstellung seiner Gesundheit.

Seoerings Nachfolger.

Berlin. 7. Ott (TL1.) Wie gestern schon mitgeteilt. hat Ministerpräsident Braun den bisherigen Berliner Polizeipräsidenten Grze- finffi zum preußischen Innenminister ernannt Grzesinski wurde am 28. Juli 1879 in T rep tvw an der Lollense in Pommern geboren. Vach dem Besuch der Volksschule in Spandau lernte er in Berlin von 1893 bis 1897 den Beruf eines Metalldrückers und ging dann auf die Wander- schaft Im Jahre 1906 wurde er Geschäftsführer des Deutschen Metallarbeiterverbandes zu Offenbach und 1907 in Kassel. Er wurde dort schließlich zum Stadtoerordnetenvorsteher ge­wählt, außerdem war er Vorsitzender des Ge- werkschastskartells Kassel. Vach dem Zusammen­bruch wählte man ihn zum Vorsitzenden des Arbeiter- und Soldatenrates für den Regierungs­bezirk Kassel. Seit Juni 1918 war er Unter- staatssekretär im Preußischen Kriegsmini­sterium. Bald darauf machte ihn Vosle zum Reichskvmmissar und Leiter des Abwick­lungsamtes. 1921 wurde er zum Landtags abge­ordneten gewählt und im Äovember 1922 wurde er Oberregierungsrat im preußischen Innenministerium bis Severing ihn im Mai 1925 zum Berliner Polizeipräsidenten ernannte. Der neue Innenminister ist ein alter Freund Severings und Brauns und von beiden schon seit langem für die Detleidung irgend­eines maßgebenden Derwaltungspostrn vorberei­tet worden. Als Berliner Polizeipräsident hat er sich möglichst im Hintergründe gehalten und in der Hauptsache seinem ehrgeizigen Stell­vertreter Dr. Friedensburg das Feld überlassen. Ob er als Innenminister die gleiche Taktik e'cn- schlagen wird, bleibt abzuwarten. Sollte aller­dings über kurz oder lang die Große Koalition in Preußen Wirklichkeit werden, dann dürfte er nur vorübergehend als Innenminister tätig gewesen sein, da dann sehr wahrscheinlich die Sozialdemokratie dieses Portefeuille entweder ab­geben ober gegen ein anderes wird umtauschen müssen.

Preußischer Landtag.

Berlin. 6. Ott. Präsident Bartels er­öffnete die erste Plenarsitzung nach den Sommer- ferien mit der Bekanntgabe der Mitteilung des Ministerpräsidenten, daß der Minister des Innern, Severing, auf seinen Wunsch vom Amte entlassen und der bisherige Polizei­präsident von Berlin und sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Grzesinski zu seinem Vachfolger ernannt worden sei. (Lärm und Zurufe bei den Kommunisten: llloske.)

Das Haus erledigt zunächst durch Kenntnis­nahme die Vachwe.se der für Klei nbah nbau bewilligten Staatsbeihilfen und den Geschäfts­bericht der Großkraftwerke Hannover A G. Mit der Beratung einer Mitteilung des Volkswohl- fahrtsministeriums über die Verwendung der staat­lichen Beihilfen zur Bekämpfung der Tuberkulose wird die Besprechung eines kommunistischen Antrags verbunden, der dem Staatsministerium das Dertrauenent- ziehen soll. Die Abg. Sellheim (Komm.) und Schwenk-Berlin (Komm.) begründen diesen An­trag damit, daß das Ministerium zwar für die gefürchteten Hohenzollern, nicht aber für die De- kätnpfung der Tuberkulose Geld übrig habe. Die Vachweisung wird durch Kenntnisnahme für er­ledigt erklärt Der kommunistische Antrag kann, wie Vizepräsident v. Kries ausführt, frühestens innerhalb von drei Tagen zur Ab stimm tmg ge­langen. Die Abstimmung wird ausgesetzt

Bei Beratung der zweiten Verordnung zur Durchführung der Hauszins st euer wendet sich Abg. Kilian (Komm.) gegen die Tendenz des Wohlfahrtsministers, die Wohnungszwangswirt- ichaft aufzuheben. Die Hauszinssteuer sei abzu- 'ehnen. Die Vorlage geht an den Hauptaus- schuß. Ohne Aussprache wird der zur ersten Beratung vorliegende Gesetzentwurf über die Z u - lassung der Frauen zum Schieds- mannamtc dem Rechtsausschuß überwiesen. Der dann zur ersten Beratung stehende Gesetzent­wurf über die Nachprüfung der Berichtigung der seit 1861 bestehenden Eins chätzung der Lie­

genschaften wird einem besonderen Ausschuß von 15 Mitgliedern überwiesen.

Der zur ersten Beratung vorliegende mit dem Finanzausgleichsgesetz in Zusammenhang stehende Entwurf zur Aenderung der Erhebung von Dor - ausleist ungen für b i c Wohnungs - Unterhaltung geht debattelos an den Haupt- ' ausschuß. Ebenso die vom Staatsrat vorgeschlagene Novelle über die Regelung der Gewerbesteuer für die Rechnungsjahre 1925 und 1926. Auch der zur zweiten und dritten Beratung auf Annahme einer Novelle zum Gesetz über die Notlage der rheinischen Notare wird nochmals der Aus­schußberatung zugeleitet. Gegen 4 Uhr vertagt sich das Haus auf Donnerstag 12 Uhr: Elwerbs- lojenfürsorge und kleine Vorlagen.

Die Germersheimer Bluttat.

Germersheim, 6. Oll. (Wolff.) Das Be- finben des durch einen Kopfschuß des Leutnants Vouzier schwer verwundeten Fuhrmanns Mathes gibt noch immer zu Besorgnis Anlaß. Mathes befindet sich zwar zeitweise bei Bewußt­sein, doch besteht noch immer Lebensge- g e f a h r, da mit Komplikationen gerechnet wer­den muß. Mathes gehört nicht der nationalsozia- llstischen Partei an, ebensowenig wie der durch einen Schuß in die Wange von Leutnant Rouzier verwundete und von dem französischen Militär­gericht verhaftete Willy Holzmann und dessen von dem französischen Gericht fälschlicherweise des Angriffs aufRouzier beschuldigten Freunde D e i fi­rn a n n, Schardt und Fritz Klein. Sämtliche Deutsche sind entgegen französischen Pressemel­dungen nicht vorbestraft und genießen, wie es auch bei dem getöteten Arbeiter Emil Müller der Fall war. in Germersheim den besten Ruf. Die Kopfstärke des zweiten Bataillons des französischen Infanterieregiments Vr. 171, das als Ersatz für das nach Verdun verlegte Artillerieregiment Vr. 311 in Garmson kam und dessen zwei andere Bataillone bereits seit längerer Zeit in Germersheim garnisoniert sind, ist ebenso groß, wie die des Artillerieregi­ment Vr. 311. Eine Verminderung der Garnison Germersheim ist also durch den Ab­transport des Artillerieregiments Vr. 311 nicht eingetreten, ebensowenig wie eine Erleichte­rung der Quartierlasten.

poincare für Ratifizierung der Zchuldenabkommen.

Paris, 7. Oll. (£11.) Es besteht fein Zwei­fel mehr, daß Poincare unter allen Um­ständen und nötigenfalls unter Stellung der Ver­trauensfrage zurRatifizierung desLon- doner und des Washingtoner Ab­kommens drängt. Er soll, um aus der chwierigen innerpolitischen Lage einen Ausweg zu finden, die in dem Washingtoner Abkommen fehlende Sicherheits- und Transfer­klausel zum Gegenstand einer separaten Eini­gung mit Amerika machen wollen, etwa in der Form eines Brieses, wie dies nach der Unter­zeichnung des Londoner Abkommens zwischen Caillaux und Churchill der Fall war. Poincare hofft mit der amerikanischen Regierung ein der­artiges Abkommen treffen zu können. Der Präsi­dent der Finanzkommission der Kammer äußerte, das Abkommen lege wohl Frankreich schwere Ver­pflichtungen auf, aber die Summe sei im Ver­gleich zu den erhaltenen Geldern sehr gering. Man dürfe nicht übersehen, daß die Wiederauf­richtung des französischen Franken und die Wiederbelebung der französischen Finanzen nicht ohne die Hilfe Amerikas möglich sei. Im übrigen wird immer deutlicher die Hoffnung ausgesprochen, daß die Zeit für die Revision sämtlicher Schuldenabkommen arbeite.

Der englische Bergarberterstreik.

London, 6. Oll. (TU.) Das Exekutivkomitee der Bergarbeller trat heute in London zusammen, um sich mit dem Ergebnis der Entscheidungen der Distrikte über die Vorschläge der Regierung zu befassen. Cook erllärte, daß das Gesamtergebnis nicht vor morgen zu erwarten sei, daß aber mit einer Mehrheit gegen die Vorschläge' der Regierung zu rechnen sei. Wie ver­lautet. wird sogar mit einer Mehrheit von 4:1 gegen die Vorschläge gerechnet. Die Situation wird durch diese Entscheidung der einzelnen Sti­ft ritte für die Dergarbeiterexelutive und die Dele­gierten äußerst schwierig. Der Erz­bischof vrn Cunterbury hat heute auf der Eröffnungssitzung der Diözese in der Kathedrale von Cunterbury eine Rede gehalten, in der er sehr eingehend zum Kohlenkonflill Stellung nahm und erneut diealtenVorschlägeder Bischöfe zur Diskussion stellte. Er wandte sich gegen die Behauptung, daß industrielle Probleme ruhig Sachverständigen und wirtschaftlichen Kräf­ten überlassen werden können und stellte die Frage: Dürfen wir einfach hilflos beiseite st e h e n in der Hoffnung, daß die ftreiten&en Parteien zu einer Einigung kommen werden, oder haben wir nicht vielmehr alle eine Verant­wortlichkeit, von der uns niemand befreien kann?

Die Wirren in China,

London, 7. Ott. (WTD.-Funkspruch.) Nach einem Bericht derDaily Mail" aus Tokio ist es am Ialu-Jluß (Korea) zwischen chinesischen Soldaten und Koreanern zu Zusammenstößen gekommen. Ja­panische Truppen feien an Ort und Stelle gesandt worden. Es hätten bereits Verwicklungen zwischen Chines en und Japanern mit beiderseitigen Verlusten stattgefunden. Räuberische Horden, deren Stärke auf 5000 Mann geschätzt wer­den, haben am 4. Oktober in den Städten Tungtschou und Chenliu Plünderungen verübt und in Chenliu den britischen Missionar Riding mit seiner Dienerschaft gefangen genommen. Japanische Meldungen aus Hankau besagen, daß sich der dortige Kommissar für auswärtige Angelegenheiten wegen der Beschießung japanischer Dampfer auf den yangtfe bei der japanischen Regierung ent- schuldigte. Es ist anzunehmen, daß der bisherige Sowjetgesandte in China Karachan nach Kan­ton entsandt werden wird. Es scheint, daß Moskau unzufrieden mit den Kontonesen ist, die die nach ihren mit Hilfe von russischen Offizieren und russischer Munition errungenen militärischen Erfolgen sich von der daraus ergebenden Verpflich­tung zu befreien suchen. Karachans neue Aufgabe wird es fein, Moskaus Einfluß in Südchina wiederherzustellen.

Kleine politische Rachrichten.

Zu Ehren des Reichspräsidenten gab der britische Botschafter Lord d'Abernon ein Diner, zu welchem auch der Minister des Aeuße- reix, Dr. ©tretemann und Gattin und an­dere Staatsbeamte geladen warm. Unter den übrigen Gästen befanden sich Fürst Otto von Bismarck und Fürst und Fürsten. Münster von Derneburg.

Dr. Eckener ist in Wien eingetroffen. Er wurde bei der Ankunft vom Vertreter des deut­schen Gesandten, von dem Vertreter des Der- kehrsministers und von Mitgliedern des 21ero« klubs sowie des Bundes der Reichsdeutschen in Wien herzlich begrüßt. Der Aeroklub gibt zu Ehren Dr. Eckeners einen festlich.^ Empfang hn HotelImperial".

Der KreuzerHamburg" ist am 5. Ok­tober in Sörabaya (Niederländisch-Indien) ein­getroffen und wird am 12. Oktober nach Batavia weiterfahren.

Aus aller Wett.

SOjähriges Doktorjubiläum.

Die philosophische Fakultät der ilniberfilät Bonn hat dem in Marburg im Ruhestände lebenden Oberlehrer Professor Dr. Eduard W i n h e r anläßlich seines 50jährigen Dollvr- jubiläurns das Diplom erneuert und dazu ihre herzlichsten Glückwünsche ausgesprochen.

Die wiedergefundenen Gelder des Auswärtigen Amts.

Dor wenigen Tagen hatten, wie gemeldet, zwei Beamte des Auswärtigen Amtes in einer Autodrofchke eine Mappe, in der sich 54 000 Mark befanden, liegen l a s s e n. Die Ermillllm- gen der Kriminalpolizei führten zu der Verhaf­tung des Chauffeurs Karl Horneber. Horneber, der in den letzten Tagen durch große Geld- ausgaben aufgefallen war und den Beamten gegen­übergestellt wurde, von denen er mit großer Be­stimmtheit wiedererkannt worden war, er- zählle, unmittelbar nach der Fahrt zum Auswär­tigen Amt habe eine unbekannte Dame fein Auto gemietet und diese müsse die 54 000 Mk. ge­funden haben. Seine jüngsten Anschaffungen will'er aus feinen Ersparnissen bestritten haben. Bei einer in der Nacht abgehaltenen Haussuchung bei Horneber wurden indessen auf dem Boden des Hauses in einem fremden Verschlag unter Lumpen noch 51 440 Mark gefunden.

Ein Hochzeitspaar im Hotel überfallen.

Mit beispielloser Frechheit ist spät abends in einem der größten Luxushotels am Potsdamer Platz in Berlin ein Raubüberfall auf ein junges Ehepaar, einen Berliner Kaufmann und grau, verübt worden. Der Täter, ein 20jähriger Student, Johann W i 11 m a n n aus Kirchdorf in Ober-Oesterreich, versuchte unter Drohun g mit der Waffe, das Ehepaar zur Heraus­gabe von Geld und Wertsachen zu zwin­gen. Wahrend die Dame um Hilfe rief, stürzte sich der Ehemann auf den Attentäter, der flüch­tete unb vom Hotelpersonal auf der Treppe fest genommen wurde.

Selbst gerichtet.

Ein Mann, der Mittwoch vormittag in Wohlsdorf bei Halle die Frau eines Gast­wirts getötet hat, erschoß sich selbst, als er durch die Polizei gestellt wurde. Es handelt sich um einen 22jährigen Arbeiter, der, wie sich jetzt herausstellt. am Sonntag aus unbekannter Tlrsache in seinem Heimatsdorf ein junges Liebespaar z u sa mmen ge scho s se n hatte, das jetzt im Bernburger Krankenhaus im Ster­ben liegt

Der Tod im heu.

In Ludwigshafen wurde auf einem Heuspeicher die bereits stark in Verwesung über­gegangene Leiche eines fahrenden Gesellen ge­funden. Man nimmt an, daß der Tote sich in be­trunkenem Zustande ins Heu legte und dabei erstickte.

Der Tod auf der Straße.

3n Wiesbaden wurde in der Taunusstraße ein 54 Jahre alter Kaufmann plötzlich vom Schlag gerührt. Die Sanitätswache brachte den Mann nach seiner Wohnung, wo er starb.

Der Stand der Typhusepidemie in Hannover.

Hannover, 7.Oft. (WTB. Funkspruch.) Seit Mittwoch wurden aus den hiesigen Krankenhäusern 18 Personen als gesund entlassen, 5 Personen sind gestorben. Die Zahl der neu aufgenommenen Per­sonen beträgt 12. Die Gesamtzahl der Typhus- kranken und -verdächtigen beträgt damit am Don­nerstagvormittag 1644 (1655 am Vorlage), die der Gestorbenen 193 (188 am Vortage).

Ein Auto ins wasser gefallen.

In Amsterdam ist ein Automobil bei der Ue&erquerung des Waal, des größten Mün­dungsarms des Rheins, von der Fähre ins Wasser gefallen. Die Insassen, zwei Damen und ein Herr, kamen dabei ums Leben.

Ein Haupttreffer, den niemand will.

Der Haupttreffer der bayerischen Rot- Kreuz-Lotterie, der auf Nr. 255 447 ge­fallen ist, wurde durch ein Zigarrengeschäft in Landau verkauft. Der glückliche Gewinner hat sich bis jetzt, trotzdem schon einige Wochen verflossen sind, noch nicht gemeldet. Der Gewinn besteht in einer Sechssitzer-Limousine.

Tragischer Tod von Vater und Sohn.

Der 19jährige Maurer Lorenz Schmelzer aus Gräsenhäusling (Franken) wollte mit seinem Rade nach der nahen Stadt fahren, um für seinen im Sterben liegenden Vater einen Arzt zu holen. An einer steilen Stelle stürzte er vom Rade und brach das Genick, so daß er nach wenigen Minuten verstarb. Als man die Todeskunde nach Hause brachte, war der Vater gerade auch gestorben.

Abbruch des Hamburger hafenacbeiterstreiks.

Die Tlrabstimmung über den Antrag der Betriebsräte, die Arbeit im Hafen wiederaufzu­nehmen, hat die nach den Statuten erforderliche Dreiviertelmehrheit für den Streik nicht er­geben. Die Arbeit wird also Mittwoch früh im vollen Umfang wieder auf genommen werden.

Wettervoraussage.

Vachts milder, tagsüber kühler als an den Vortagen, stärkere Bewölkung, allmählich ein­setzende Regensälle.

Gestrige Tagestemperaturen: Ma Lnum 16,2 Grad Celsius, Minimum 5,4 Grad Celsius. Heu­tige Mvrgentemperatur: 7,2 Grad Celsius.

Iltis der ProvinzialhauptstM.

Gießen, den 7. Oktober 1926. L

Jur Ablösung der Länder- und GemeLndeanleihen.

Es hat sich gezeigt, daß die Kenntnis der allge­mein interessierenden Bestimmungen über die Ao- I ö f u n g der Markanleihen der Städte, Gemeinden usw. noch nicht diejenige Verbrei­tung gesunden hat, die für die Wahrung der Rechte bet Anleihegläubiger zu wünschen ist. Insbesondere scheint Unkenntnis darüber zu herrschen, daß unter M arkanleihen" im Sinne der Aufwertungs­bestimmungen auch Namensschuldurkunden und Schuldscheindarlehen zu verstehen sind und damit, soweit Allbesitz vorliegt, bis zum 1. No­vember d. I. bei dem Schuldner anzumelden sind, und zwar auch dann, wenn diesem das Bestehen der Schuld bekannt ist.

Das Kreisamt Gießen veröffentlicht jetzt im neuesten Amtsverkündigungsblatt einige der wich­tigsten für Hessen gültigen Bestimmungen, denen wir folgendes entnehmen:

Zum Gesetz, über die Ablösung öffentlicher An­leihen vom 16. Juli 1925 hat die Reichsregierung unterm 2. Juli 1926 eine Durchführungsverordnung erlassen, auf Grund deren die Länder durch beson­dere Verordnungen das Verfahren über den Um­tausch der Markanleihen der Gemeinden usw. ge­regelt haben. Die Hess. Verordnung über die Ab­lösung der Markanleihen der Gemeinden und Ge- meindeverbände und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften ist am 6. Juli 1926 erlassen und im Regierungsblatt Nr. 12 veröffentlichllworden. Ziem­lich gleichlautende Bestimmungen haben auch die Regierungen der anderen deutschen Länder erlassen.

Es sei ausdrücklich bemerkt, daß allein die Kennt­nis der hier zitierten Vorschriften zur Wahrung von Aufwertungsrechten in vielen Fällen nicht genügt, und daher jedem einzelnen Gläubiger unbedingt empfohlen wird, sich durch unmittelbaren Einblick in die maßgeblichen Gesetze und Verordnungen oder durch Erkundigung bei den Anmeldestellen Kenntnis von den im Einzelfall zu beachtenden weiteren Be­stimmungen zu verschaffen.

1. Es handelt sich hier um die Ablösung der Markanleihen der Städte, Landgemeinden, Kreise, Provinzen, der sonstigen Gemeindeoerbände, ver­schiedener anderer öffenllich-rechtlicher Körperschaf­ten, insbesondere der Kirchen und unter gewissen Voraussetzungen auch der Wassergenossenschaften.

2. Unter den BegriffM arkanleihen^ fallen außer Jnhaberschuldverfchreibungen, insbesondere auch Namensschuldurkunden und Schuldscheindarlehen.

3. Die unter 1 und 2 genannten Markanleihen kommen für eine Aufwertung zunächst nur insoweit in Frage, als es sich um Altbesitz handelt, d. h.' um Markanleihen, die der Gläubiger nachweislich vor dem 1. Juli 1920 erworben hat und die ihm von dem Erwerbe bis zur Anmeldung ununter­brochen gehört haben.

4. Der Altbesitz nach 13 ist in jedem Falle anzumelden, und zwar innerhalb einer Frist von drei Monaten, die v o m 2. A u g u st bis zum 1. November läuft.

5. Dor dem 2. August 1926 erfolgte Anmeldun­gen sind rechtsunwirksam und müssen wiederholl werden.

6. Nicht bis zum 1. November 1926 angemeldete Forderungen aus Allbesitz gehen verloren.

7. Die Anmeldung des oben gekennzeichneten Altbesitzes hat zu erfolgen:

a) bei Jnhaberschuldverfchreibungen an den Schuldner entweder unmittelbar ober durch eine Vermittlungsstelle (Banken, Sparkassen, Genossenschaften usw.),

b) bei Namensschuldurkunden und Schuldschein- darlehen lediglich unmittelbar bei dem Schuldner.

8. Der Anmeldung nach 7a und b sind die Schuld­urkunden bei 7a auch die Erneuerungs- und Zinsscheine beizufügen.

9. Anmeldung ist auch für getilgte Markan­leihen erforderlich, bei deren Annahme sich der Gläu­biger seine Rechte vorbehalten hat. In der Anmel­dung ist anzugeben, in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt, unter welchen näheren Umständen der Vorbehalt gemacht worden ist: für die Richtigkeit der Angaben sind Beweismittel zu bezeichnen.

10. An die Treuhänderstelle können in keinem Falle Anmeldungen rechtswirksam gemacht werden. Aufwertung von Pfandbriefen

der Hypothekenbanken.

Von zuständiger Seite wird dem WTB. ge­schrieben: Die Fristen für die Anmeldung von An­sprüchen auf Aufwertung vonPfandbrie- fenderHypothekenbanken sind abgelaufen, die letzte Frist am 30. September 1926. Mit der Einhaltung der Anmeldefristen sind die Rechte der Pfandbriesgläubiger gegen den Ausschluß durch Fristversäumnis aber noch nicht endgültig gesichert. Auch für die gerichtliche Geltendmachung von Auf­wertungsansprüchen der Psandbriesgtäubiger find Fristen gesetzt. So haben die Gläubiger auf Grund des Vorbehalts der Rechte die Aufwertung von Pfandbriefen zu verlangen und den Anspruch, falls er von der Hypothekenbank nicht anerkannt wird, bis zum 31. Oktober 1 9 2 6 gerichtlich geltend zu macyen. In derselben Frist ist im Falle des Um« tauschs der Anspruch auf Berücksichtigung des Gold­markbetrages der alten Pfandbriefe, falls er von der Hypothekenbank nicht anerkannt wird, gerichtlich geltend zu machen. Auch diese Fristen sind Aus­schluß s r i st e n, d. h. ein Gläubiger, der es verab­säumt, seinen Anspruch fristgemäß gerichtlich geltend zu machen, geht seines Rechtes verlustig. Pfand­briefgläubiger, die ihre Ansprüche zu verfolgen be­absichtigen, werden daher, falls die Hypothekenbank den Anspruch nicht aneriennt, rechtzeitig die erfor­derlichen Schritte zur fristgemäßen gerichtlichen Gel­tendmachung zu ergreifen haben. Was die Pfand­briefgläubiger anlangt, die ihren Wohnsitz oder ge­wöhnlichen Aufenthalt außerhalb Europas haben, so besteht zu ihren Gunsten die Ausnahme nur in dem Fall, daß die Aufwertung des Pfandbriefs auf Grund des Vorbehalts der Rechte verlangt wird. Hier laufen besondere Fristen für die Anmeldung und gerichtliche Geltendmachung der Anspruchs, und zwar endet die Frist für die Anmeldung mit dem 15. N o v e m b e r 1 9 2 6 und die Frist für die ge­richtliche Geltendmachung mit dem 31. Dezember 1926. Die Inhaber von Kommunal- und Kleinbahnobligationen haben die gleichen Fristen wie die Pfandbriefgläubiger einzuhalten.

Giesrencr Wochcumarktprcise.

Es kosteten auf dem heutigen Woche-rrnarkt: Butter 140 bis 170, Matte 35. Wirsing 6 bis 10, Weißkraut 5 bis 8, Rotkraut 7 bis 10, gelbe Rüben 5 bis 10, rote Rüben 10, Spinat 20,