Sinie auf 2Z 000 Morgen entspricht bei der vorhandenen Llngewißhett der Entscheidung des Reichssondergerichts der voraussichtlichen Wartung des Komprvmißentwurfes auf das Verhältnis zu den Nebenlinien. Haupt- und Reben- [inten erhalten also insgesamt runj) 383OOOTtoi:-’ gen und eine Darentschädigung von 15 -Hiillio- nen Mark.
Dankschreiben an Minister Severing. Berlin, 6. Oft. (TU.) Aus das Rücktrills- aesuch, in dem Minister Severing die Gründe dar- leate aus denen er um Enthebung aus seinem Amte bat, hat M i n i st e r p r ä s i d e n t B r a u n namens des Staatsministeriums mit folgendem Schreiben geantwortet:
Sehr geehrter Herr Minister! Mit tiefem Bedauern habe ich von Ihrer Mitteilung Kenntnis genommen, daß Ihre schwer erschütterte Gesund- heit Sie zwingt, Ihr Amt niedcrzulegen, das Sie sechs Jahre hindurch mit vorbildlicher Gewlifen- Hastigkeit unter Einsetzung Ihres ganzen reichen Wissens und Könnens erfolgreich geführt haben. Was Sie in dieser bewegten Zeit für die innere Befriedung Preußens und damit auch des Reiches für den Auf- und Ausbau der neuzeitlichen Ver- waltung und für die Festigung der Staatsautor.tat mit unbeirrbarer Zielklarheit m zähem ausdauernden Ringen unter Einsetzung Ihrer ganzen Perfon geleistet haben, gehört der Geschichte an. Namens der Staatsregierung spreche ich Ihnen für diese dem Baterland in schwerster Zeit geleisteten unschatz- baren Dienste herzlichen Dank aus. Ich wünsche und hoffe, daß einige Zeit der wohlverdienten Ruhe Ihnen Ihre Gesundheit wiedergeben wird und daß Sie dann sich wieder in alter Frisiche dem Dienst am Volke werden widmen können.
In alter Hochachtung Ihr gez. Braun.
Auch der R^chsinnenminister Dr. K u l z richtete an Minister Severing ein in herzlichen Worten gehaltenes Schreiben, in dem er sein außerordentliches Bedauern darüber zum Ausdruck bringt, daß die erschütterte Gesundheit Seoerings jetzt schon Preußen und dem Reiche den schweren Verlust seines Ausscheidens zufüge. Dr. Külz dankte Seve- ring für die in schwerster Not geleistete selbstlose Arbeit, die man nicht vergessen werde und wünscht ihm baldige Wiederherstellung seiner Gesundheit.
Seoerings Nachfolger.
Berlin. 7. Ott (TL1.) Wie gestern schon mitgeteilt. hat Ministerpräsident Braun den bisherigen Berliner Polizeipräsidenten Grze- finffi zum preußischen Innenminister ernannt Grzesinski wurde am 28. Juli 1879 in T rep tvw an der Lollense in Pommern geboren. Vach dem Besuch der Volksschule in Spandau lernte er in Berlin von 1893 bis 1897 den Beruf eines Metalldrückers und ging dann auf die Wander- schaft Im Jahre 1906 wurde er Geschäftsführer des Deutschen Metallarbeiterverbandes zu Offenbach und 1907 in Kassel. Er wurde dort schließlich zum Stadtoerordnetenvorsteher gewählt, außerdem war er Vorsitzender des Ge- werkschastskartells Kassel. Vach dem Zusammenbruch wählte man ihn zum Vorsitzenden des Arbeiter- und Soldatenrates für den Regierungsbezirk Kassel. Seit Juni 1918 war er Unter- staatssekretär im Preußischen Kriegsministerium. Bald darauf machte ihn Vosle zum Reichskvmmissar und Leiter des Abwicklungsamtes. 1921 wurde er zum Landtags abgeordneten gewählt und im Äovember 1922 wurde er Oberregierungsrat im preußischen Innenministerium bis Severing ihn im Mai 1925 zum Berliner Polizeipräsidenten ernannte. Der neue Innenminister ist ein alter Freund Severings und Brauns und von beiden schon seit langem für die Detleidung irgendeines maßgebenden Derwaltungspostrn vorbereitet worden. Als Berliner Polizeipräsident hat er sich möglichst im Hintergründe gehalten und in der Hauptsache seinem ehrgeizigen Stellvertreter Dr. Friedensburg das Feld überlassen. Ob er als Innenminister die gleiche Taktik e'cn- schlagen wird, bleibt abzuwarten. Sollte allerdings über kurz oder lang die Große Koalition in Preußen Wirklichkeit werden, dann dürfte er nur vorübergehend als Innenminister tätig gewesen sein, da dann sehr wahrscheinlich die Sozialdemokratie dieses Portefeuille entweder abgeben ober gegen ein anderes wird umtauschen müssen.
Preußischer Landtag.
Berlin. 6. Ott. Präsident Bartels eröffnete die erste Plenarsitzung nach den Sommer- ferien mit der Bekanntgabe der Mitteilung des Ministerpräsidenten, daß der Minister des Innern, Severing, auf seinen Wunsch vom Amte entlassen und der bisherige Polizeipräsident von Berlin und sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Grzesinski zu seinem Vachfolger ernannt worden sei. (Lärm und Zurufe bei den Kommunisten: llloske.)
Das Haus erledigt zunächst durch Kenntnisnahme die Vachwe.se der für Klei nbah nbau bewilligten Staatsbeihilfen und den Geschäftsbericht der Großkraftwerke Hannover A G. Mit der Beratung einer Mitteilung des Volkswohl- fahrtsministeriums über die Verwendung der staatlichen Beihilfen zur Bekämpfung der Tuberkulose wird die Besprechung eines kommunistischen Antrags verbunden, der dem Staatsministerium das Dertrauenent- ziehen soll. Die Abg. Sellheim (Komm.) und Schwenk-Berlin (Komm.) begründen diesen Antrag damit, daß das Ministerium zwar für die gefürchteten Hohenzollern, nicht aber für die De- kätnpfung der Tuberkulose Geld übrig habe. Die Vachweisung wird durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt Der kommunistische Antrag kann, wie Vizepräsident v. Kries ausführt, frühestens innerhalb von drei Tagen zur Ab stimm tmg gelangen. Die Abstimmung wird ausgesetzt
Bei Beratung der zweiten Verordnung zur Durchführung der Hauszins st euer wendet sich Abg. Kilian (Komm.) gegen die Tendenz des Wohlfahrtsministers, die Wohnungszwangswirt- ichaft aufzuheben. Die Hauszinssteuer sei abzu- 'ehnen. Die Vorlage geht an den Hauptaus- schuß. — Ohne Aussprache wird der zur ersten Beratung vorliegende Gesetzentwurf über die Z u - lassung der Frauen zum Schieds- mannamtc dem Rechtsausschuß überwiesen. — Der dann zur ersten Beratung stehende Gesetzentwurf über die Nachprüfung der Berichtigung der seit 1861 bestehenden Eins chätzung der Lie
genschaften wird einem besonderen Ausschuß von 15 Mitgliedern überwiesen.
Der zur ersten Beratung vorliegende mit dem Finanzausgleichsgesetz in Zusammenhang stehende Entwurf zur Aenderung der Erhebung von Dor - ausleist ungen für b i c Wohnungs - Unterhaltung geht debattelos an den Haupt- ' ausschuß. Ebenso die vom Staatsrat vorgeschlagene Novelle über die Regelung der Gewerbesteuer für die Rechnungsjahre 1925 und 1926. Auch der zur zweiten und dritten Beratung auf Annahme einer Novelle zum Gesetz über die Notlage der rheinischen Notare wird nochmals der Ausschußberatung zugeleitet. — Gegen 4 Uhr vertagt sich das Haus auf Donnerstag 12 Uhr: Elwerbs- lojenfürsorge und kleine Vorlagen.
Die Germersheimer Bluttat.
Germersheim, 6. Oll. (Wolff.) Das Be- finben des durch einen Kopfschuß des Leutnants Vouzier schwer verwundeten Fuhrmanns Mathes gibt noch immer zu Besorgnis Anlaß. Mathes befindet sich zwar zeitweise bei Bewußtsein, doch besteht noch immer Lebensge- g e f a h r, da mit Komplikationen gerechnet werden muß. Mathes gehört nicht der nationalsozia- llstischen Partei an, ebensowenig wie der durch einen Schuß in die Wange von Leutnant Rouzier verwundete und von dem französischen Militärgericht verhaftete Willy Holzmann und dessen von dem französischen Gericht fälschlicherweise des Angriffs aufRouzier beschuldigten Freunde D e i firn a n n, Schardt und Fritz Klein. Sämtliche Deutsche sind entgegen französischen Pressemeldungen nicht vorbestraft und genießen, wie es auch bei dem getöteten Arbeiter Emil Müller der Fall war. in Germersheim den besten Ruf. — Die Kopfstärke des zweiten Bataillons des französischen Infanterieregiments Vr. 171, das als Ersatz für das nach Verdun verlegte Artillerieregiment Vr. 311 in Garmson kam und dessen zwei andere Bataillone bereits seit längerer Zeit in Germersheim garnisoniert sind, ist ebenso groß, wie die des Artillerieregiment Vr. 311. Eine Verminderung der Garnison Germersheim ist also durch den Abtransport des Artillerieregiments Vr. 311 nicht eingetreten, ebensowenig wie eine Erleichterung der Quartierlasten.
poincare für Ratifizierung der Zchuldenabkommen.
Paris, 7. Oll. (£11.) Es besteht fein Zweifel mehr, daß Poincare unter allen Umständen und nötigenfalls unter Stellung der Vertrauensfrage zurRatifizierung desLon- doner und des Washingtoner Abkommens drängt. Er soll, um aus der chwierigen innerpolitischen Lage einen Ausweg zu finden, die in dem Washingtoner Abkommen fehlende Sicherheits- und Transferklausel zum Gegenstand einer separaten Einigung mit Amerika machen wollen, etwa in der Form eines Brieses, wie dies nach der Unterzeichnung des Londoner Abkommens zwischen Caillaux und Churchill der Fall war. Poincare hofft mit der amerikanischen Regierung ein derartiges Abkommen treffen zu können. Der Präsident der Finanzkommission der Kammer äußerte, das Abkommen lege wohl Frankreich schwere Verpflichtungen auf, aber die Summe sei im Vergleich zu den erhaltenen Geldern sehr gering. Man dürfe nicht übersehen, daß die Wiederaufrichtung des französischen Franken und die Wiederbelebung der französischen Finanzen nicht ohne die Hilfe Amerikas möglich sei. Im übrigen wird immer deutlicher die Hoffnung ausgesprochen, daß die Zeit für die Revision sämtlicher Schuldenabkommen arbeite.
Der englische Bergarberterstreik.
London, 6. Oll. (TU.) Das Exekutivkomitee der Bergarbeller trat heute in London zusammen, um sich mit dem Ergebnis der Entscheidungen der Distrikte über die Vorschläge der Regierung zu befassen. Cook erllärte, daß das Gesamtergebnis nicht vor morgen zu erwarten sei, daß aber mit einer Mehrheit gegen die Vorschläge' der Regierung zu rechnen sei. Wie verlautet. wird sogar mit einer Mehrheit von 4:1 gegen die Vorschläge gerechnet. Die Situation wird durch diese Entscheidung der einzelnen Stift ritte für die Dergarbeiterexelutive und die Delegierten äußerst schwierig. Der Erzbischof vrn Cunterbury hat heute auf der Eröffnungssitzung der Diözese in der Kathedrale von Cunterbury eine Rede gehalten, in der er sehr eingehend zum Kohlenkonflill Stellung nahm und erneut diealtenVorschlägeder Bischöfe zur Diskussion stellte. Er wandte sich gegen die Behauptung, daß industrielle Probleme ruhig Sachverständigen und wirtschaftlichen Kräften überlassen werden können und stellte die Frage: Dürfen wir einfach hilflos beiseite st e h e n in der Hoffnung, daß die ftreiten&en Parteien zu einer Einigung kommen werden, oder haben wir nicht vielmehr alle eine Verantwortlichkeit, von der uns niemand befreien kann?
Die Wirren in China,
London, 7. Ott. (WTD.-Funkspruch.) Nach einem Bericht der „Daily Mail" aus Tokio ist es am Ialu-Jluß (Korea) zwischen chinesischen Soldaten und Koreanern zu Zusammenstößen gekommen. Japanische Truppen feien an Ort und Stelle gesandt worden. Es hätten bereits Verwicklungen zwischen Chines en und Japanern mit beiderseitigen Verlusten stattgefunden. — Räuberische Horden, deren Stärke auf 5000 Mann geschätzt werden, haben am 4. Oktober in den Städten Tungtschou und Chenliu Plünderungen verübt und in Chenliu den britischen Missionar Riding mit seiner Dienerschaft gefangen genommen. Japanische Meldungen aus Hankau besagen, daß sich der dortige Kommissar für auswärtige Angelegenheiten wegen der Beschießung japanischer Dampfer auf den yangtfe bei der japanischen Regierung ent- schuldigte. — Es ist anzunehmen, daß der bisherige Sowjetgesandte in China Karachan nach Kanton entsandt werden wird. Es scheint, daß Moskau unzufrieden mit den Kontonesen ist, die die nach ihren mit Hilfe von russischen Offizieren und russischer Munition errungenen militärischen Erfolgen sich von der daraus ergebenden Verpflichtung zu befreien suchen. Karachans neue Aufgabe wird es fein, Moskaus Einfluß in Südchina wiederherzustellen.
Kleine politische Rachrichten.
Zu Ehren des Reichspräsidenten gab der britische Botschafter Lord d'Abernon ein Diner, zu welchem auch der Minister des Aeuße- reix, Dr. ©tretemann und Gattin und andere Staatsbeamte geladen warm. Unter den übrigen Gästen befanden sich Fürst Otto von Bismarck und Fürst und Fürsten. Münster von Derneburg.
Dr. Eckener ist in Wien eingetroffen. Er wurde bei der Ankunft vom Vertreter des deutschen Gesandten, von dem Vertreter des Der- kehrsministers und von Mitgliedern des 21ero« klubs sowie des Bundes der Reichsdeutschen in Wien herzlich begrüßt. Der Aeroklub gibt zu Ehren Dr. Eckeners einen festlich.^ Empfang hn Hotel „Imperial".
Der Kreuzer „Hamburg" ist am 5. Oktober in Sörabaya (Niederländisch-Indien) eingetroffen und wird am 12. Oktober nach Batavia weiterfahren.
Aus aller Wett.
SOjähriges Doktorjubiläum.
Die philosophische Fakultät der ilniberfilät Bonn hat dem in Marburg im Ruhestände lebenden Oberlehrer Professor Dr. Eduard W i n h e r anläßlich seines 50jährigen Dollvr- jubiläurns das Diplom erneuert und dazu ihre herzlichsten Glückwünsche ausgesprochen.
Die wiedergefundenen Gelder des Auswärtigen Amts.
Dor wenigen Tagen hatten, wie gemeldet, zwei Beamte des Auswärtigen Amtes in einer Autodrofchke eine Mappe, in der sich 54 000 Mark befanden, liegen l a s s e n. Die Ermillllm- gen der Kriminalpolizei führten zu der Verhaftung des Chauffeurs Karl Horneber. Horneber, der in den letzten Tagen durch große Geld- ausgaben aufgefallen war und den Beamten gegenübergestellt wurde, von denen er mit großer Bestimmtheit wiedererkannt worden war, er- zählle, unmittelbar nach der Fahrt zum Auswärtigen Amt habe eine unbekannte Dame fein Auto gemietet und diese müsse die 54 000 Mk. gefunden haben. Seine jüngsten Anschaffungen will'er aus feinen Ersparnissen bestritten haben. Bei einer in der Nacht abgehaltenen Haussuchung bei Horneber wurden indessen auf dem Boden des Hauses in einem fremden Verschlag unter Lumpen noch 51 440 Mark gefunden.
Ein Hochzeitspaar im Hotel überfallen.
Mit beispielloser Frechheit ist spät abends in einem der größten Luxushotels am Potsdamer Platz in Berlin ein Raubüberfall auf ein junges Ehepaar, einen Berliner Kaufmann und grau, verübt worden. Der Täter, ein 20jähriger Student, Johann W i 11 m a n n aus Kirchdorf in Ober-Oesterreich, versuchte unter Drohun g mit der Waffe, das Ehepaar zur Herausgabe von Geld und Wertsachen zu zwingen. Wahrend die Dame um Hilfe rief, stürzte sich der Ehemann auf den Attentäter, der flüchtete unb vom Hotelpersonal auf der Treppe fest genommen wurde.
Selbst gerichtet.
Ein Mann, der Mittwoch vormittag in Wohlsdorf bei Halle die Frau eines Gastwirts getötet hat, erschoß sich selbst, als er durch die Polizei gestellt wurde. Es handelt sich um einen 22jährigen Arbeiter, der, wie sich jetzt herausstellt. am Sonntag aus unbekannter Tlrsache in seinem Heimatsdorf ein junges Liebespaar z u sa mmen ge scho s se n hatte, das jetzt im Bernburger Krankenhaus im Sterben liegt
Der Tod im heu.
In Ludwigshafen wurde auf einem Heuspeicher die bereits stark in Verwesung übergegangene Leiche eines fahrenden Gesellen gefunden. Man nimmt an, daß der Tote sich in betrunkenem Zustande ins Heu legte und dabei erstickte.
Der Tod auf der Straße.
3n Wiesbaden wurde in der Taunusstraße ein 54 Jahre alter Kaufmann plötzlich vom Schlag gerührt. Die Sanitätswache brachte den Mann nach seiner Wohnung, wo er starb.
Der Stand der Typhusepidemie in Hannover.
Hannover, 7.Oft. (WTB. Funkspruch.) Seit Mittwoch wurden aus den hiesigen Krankenhäusern 18 Personen als gesund entlassen, 5 Personen sind gestorben. Die Zahl der neu aufgenommenen Personen beträgt 12. Die Gesamtzahl der Typhus- kranken und -verdächtigen beträgt damit am Donnerstagvormittag 1644 (1655 am Vorlage), die der Gestorbenen 193 (188 am Vortage).
Ein Auto ins wasser gefallen.
In Amsterdam ist ein Automobil bei der Ue&erquerung des Waal, des größten Mündungsarms des Rheins, von der Fähre ins Wasser gefallen. Die Insassen, zwei Damen und ein Herr, kamen dabei ums Leben.
Ein Haupttreffer, den niemand will.
Der Haupttreffer der bayerischen Rot- Kreuz-Lotterie, der auf Nr. 255 447 gefallen ist, wurde durch ein Zigarrengeschäft in Landau verkauft. Der glückliche Gewinner hat sich bis jetzt, trotzdem schon einige Wochen verflossen sind, noch nicht gemeldet. Der Gewinn besteht in einer Sechssitzer-Limousine.
Tragischer Tod von Vater und Sohn.
Der 19jährige Maurer Lorenz Schmelzer aus Gräsenhäusling (Franken) wollte mit seinem Rade nach der nahen Stadt fahren, um für seinen im Sterben liegenden Vater einen Arzt zu holen. An einer steilen Stelle stürzte er vom Rade und brach das Genick, so daß er nach wenigen Minuten verstarb. Als man die Todeskunde nach Hause brachte, war der Vater gerade auch gestorben.
Abbruch des Hamburger hafenacbeiterstreiks.
Die Tlrabstimmung über den Antrag der Betriebsräte, die Arbeit im Hafen wiederaufzunehmen, hat die nach den Statuten erforderliche Dreiviertelmehrheit für den Streik nicht ergeben. Die Arbeit wird also Mittwoch früh im vollen Umfang wieder auf genommen werden.
Wettervoraussage.
Vachts milder, tagsüber kühler als an den Vortagen, stärkere Bewölkung, allmählich einsetzende Regensälle.
Gestrige Tagestemperaturen: Ma Lnum 16,2 Grad Celsius, Minimum 5,4 Grad Celsius. Heutige Mvrgentemperatur: 7,2 Grad Celsius.
Iltis der ProvinzialhauptstM.
Gießen, den 7. Oktober 1926. L
Jur Ablösung der Länder- und GemeLndeanleihen.
Es hat sich gezeigt, daß die Kenntnis der allgemein interessierenden Bestimmungen über die Ao- I ö f u n g der Markanleihen der Städte, Gemeinden usw. noch nicht diejenige Verbreitung gesunden hat, die für die Wahrung der Rechte bet Anleihegläubiger zu wünschen ist. Insbesondere scheint Unkenntnis darüber zu herrschen, daß unter „M arkanleihen" im Sinne der Aufwertungsbestimmungen auch Namensschuldurkunden und Schuldscheindarlehen zu verstehen sind und damit, soweit Allbesitz vorliegt, bis zum 1. November d. I. bei dem Schuldner anzumelden sind, und zwar auch dann, wenn diesem das Bestehen der Schuld bekannt ist.
Das Kreisamt Gießen veröffentlicht jetzt im neuesten Amtsverkündigungsblatt einige der wichtigsten für Hessen gültigen Bestimmungen, denen wir folgendes entnehmen:
Zum Gesetz, über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 hat die Reichsregierung unterm 2. Juli 1926 eine Durchführungsverordnung erlassen, auf Grund deren die Länder durch besondere Verordnungen das Verfahren über den Umtausch der Markanleihen der Gemeinden usw. geregelt haben. Die Hess. Verordnung über die Ablösung der Markanleihen der Gemeinden und Ge- meindeverbände und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften ist am 6. Juli 1926 erlassen und im Regierungsblatt Nr. 12 veröffentlichllworden. Ziemlich gleichlautende Bestimmungen haben auch die Regierungen der anderen deutschen Länder erlassen.
Es sei ausdrücklich bemerkt, daß allein die Kenntnis der hier zitierten Vorschriften zur Wahrung von Aufwertungsrechten in vielen Fällen nicht genügt, und daher jedem einzelnen Gläubiger unbedingt empfohlen wird, sich durch unmittelbaren Einblick in die maßgeblichen Gesetze und Verordnungen oder durch Erkundigung bei den Anmeldestellen Kenntnis von den im Einzelfall zu beachtenden weiteren Bestimmungen zu verschaffen.
1. Es handelt sich hier um die Ablösung der Markanleihen der Städte, Landgemeinden, Kreise, Provinzen, der sonstigen Gemeindeoerbände, verschiedener anderer öffenllich-rechtlicher Körperschaften, insbesondere der Kirchen und unter gewissen Voraussetzungen auch der Wassergenossenschaften.
2. Unter den Begriff „M arkanleihen^ fallen außer Jnhaberschuldverfchreibungen, insbesondere auch Namensschuldurkunden und Schuldscheindarlehen.
3. Die unter 1 und 2 genannten Markanleihen kommen für eine Aufwertung zunächst nur insoweit in Frage, als es sich um Altbesitz handelt, d. h.' um Markanleihen, die der Gläubiger nachweislich vor dem 1. Juli 1920 erworben hat und die ihm von dem Erwerbe bis zur Anmeldung ununterbrochen gehört haben.
4. Der Altbesitz nach 1—3 ist in jedem Falle anzumelden, und zwar innerhalb einer Frist von drei Monaten, die v o m 2. A u g u st bis zum 1. November läuft.
5. Dor dem 2. August 1926 erfolgte Anmeldungen sind rechtsunwirksam und müssen wiederholl werden.
6. Nicht bis zum 1. November 1926 angemeldete Forderungen aus Allbesitz gehen verloren.
7. Die Anmeldung des oben gekennzeichneten Altbesitzes hat zu erfolgen:
a) bei Jnhaberschuldverfchreibungen an den Schuldner entweder unmittelbar ober durch eine Vermittlungsstelle (Banken, Sparkassen, Genossenschaften usw.),
b) bei Namensschuldurkunden und Schuldschein- darlehen lediglich unmittelbar bei dem Schuldner.
8. Der Anmeldung nach 7a und b sind die Schuldurkunden — bei 7a auch die Erneuerungs- und Zinsscheine — beizufügen.
9. Anmeldung ist auch für getilgte Markanleihen erforderlich, bei deren Annahme sich der Gläubiger seine Rechte vorbehalten hat. In der Anmeldung ist anzugeben, in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt, unter welchen näheren Umständen der Vorbehalt gemacht worden ist: für die Richtigkeit der Angaben sind Beweismittel zu bezeichnen.
10. An die Treuhänderstelle können in keinem Falle Anmeldungen rechtswirksam gemacht werden. Aufwertung von Pfandbriefen
der Hypothekenbanken.
Von zuständiger Seite wird dem WTB. geschrieben: Die Fristen für die Anmeldung von Ansprüchen auf Aufwertung vonPfandbrie- fenderHypothekenbanken sind abgelaufen, die letzte Frist am 30. September 1926. Mit der Einhaltung der Anmeldefristen sind die Rechte der Pfandbriesgläubiger gegen den Ausschluß durch Fristversäumnis aber noch nicht endgültig gesichert. Auch für die gerichtliche Geltendmachung von Aufwertungsansprüchen der Psandbriesgtäubiger find Fristen gesetzt. So haben die Gläubiger auf Grund des Vorbehalts der Rechte die Aufwertung von Pfandbriefen zu verlangen und den Anspruch, falls er von der Hypothekenbank nicht anerkannt wird, bis zum 31. Oktober 1 9 2 6 gerichtlich geltend zu macyen. In derselben Frist ist im Falle des Um« tauschs der Anspruch auf Berücksichtigung des Goldmarkbetrages der alten Pfandbriefe, falls er von der Hypothekenbank nicht anerkannt wird, gerichtlich geltend zu machen. Auch diese Fristen sind Ausschluß s r i st e n, d. h. ein Gläubiger, der es verabsäumt, seinen Anspruch fristgemäß gerichtlich geltend zu machen, geht seines Rechtes verlustig. Pfandbriefgläubiger, die ihre Ansprüche zu verfolgen beabsichtigen, werden daher, falls die Hypothekenbank den Anspruch nicht aneriennt, rechtzeitig die erforderlichen Schritte zur fristgemäßen gerichtlichen Geltendmachung zu ergreifen haben. Was die Pfandbriefgläubiger anlangt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Europas haben, so besteht zu ihren Gunsten die Ausnahme nur in dem Fall, daß die Aufwertung des Pfandbriefs auf Grund des Vorbehalts der Rechte verlangt wird. Hier laufen besondere Fristen für die Anmeldung und gerichtliche Geltendmachung der Anspruchs, und zwar endet die Frist für die Anmeldung mit dem 15. N o v e m b e r 1 9 2 6 und die Frist für die gerichtliche Geltendmachung mit dem 31. Dezember 1926. Die Inhaber von Kommunal- und Kleinbahnobligationen haben die gleichen Fristen wie die Pfandbriefgläubiger einzuhalten.
Giesrencr Wochcumarktprcise.
Es kosteten auf dem heutigen Woche-rrnarkt: Butter 140 bis 170, Matte 35. Wirsing 6 bis 10, Weißkraut 5 bis 8, Rotkraut 7 bis 10, gelbe Rüben 5 bis 10, rote Rüben 10, Spinat 20,


