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das man die berechtigte Hoffnung knüpft, auf dem Weltmarkt wieder zu einem gewinnbringen­den Geschäft zu kommen. Die Bewegung in Schiffahrtsaktien schließlich dürfte weniger auf die Erklärungen in den Generalversamm­lungen unserer beiden größten Schifahrtsgesell­schaften zurückzuführen fein, die ja dürftig genug waren und wenig Positives enthielten, abgesehen von der unverbindlichen Zusage der Hapag-Der- waltung, für das laufende Jahr wieder eine Dividende verteilen zu können, als auf die neuer­lichen Mitteilungen in bezug auf die amerikanische Entschädigungsfrage, von der man hofft, daß sie im Sinne der ursprünglichen Vorlage noch bis Ende dieses Jahres geregelt sein wird. 3m großen ganzen beschränkt sich wiederum die derzeitige Hausse auf den Terminmarkt. Kassapapiere haben bisher fast lediglich nur insofern davon profitiert, als sie in die Kombinationen mit hineingezogen worden sind. Man wird gut daran tun, wenn man im 2luge behält, daß es sich um rein spekulative Bewegungen handelt, bei denen fast stets schwere Rückschläge unvermeidlich sind. Die Verhältnisse am Geldmarft sind zurzeit nicht ganz geklärt. Zwar läßt die Versteifung am Markt sirr tägliches Geld bereits wieder leicht nach, doch macht sich z. D. am PrivatbiÄontmarkt größere Nachfrage bemerkbar, als sie seit langem M verzeichnen war. Die Ansprüche der Reichs­bank zum Ultimo bewegten sich Jn, Grenzen. Bemerkenswert ist die erhebliche Ster- gerung des Devisenbestandes, die man Wohl mit dem Zufluß der durch die Auslandanleihen er­haltenen Mittel in Verbindung bringen kann.

' Die amtliche Großhandelsindex- ziffer. Die auf den Stichtag, des 4. August berechnete Grohhantelsintexzifter des Statiftt- schen Reichsamtes ist gegenüber dem 28. 3uli um 0 4 Proz. aut 126,3 zurückgegangen. Don den Hauptgruppen hat die Indexziffer der Agrar­erzeugnisse um 0,5 Proz. auf 127,8, die Index­ziffer der Jndustrieftofse um 0,2 Proz. auf 123,4 nachgegeben. 3m Durchschnitt 3lih lagen die Agrarerzeugnisse infolge der zu Anfang des Monats gestiegenen Getreidepreise mit 129,2 um 3,4 und die Industriestoffe mit 124,0 um 0,2 Proz. höher als im 3uni. Die Gesamtindex- zisser stellte sich im Durchschnitt 3ult auf 127,4.

So.intnnüdtenit ö. 'llcf.se iu ftvotbeken am 8.8.26 Dr. Schäffer. Irl. Dr. Gürtler. Peltkanapotheke.

Zabnarzt: Dr. Adam.D

Rätsel Ecke

' Bilderrätsel

woch!'

Kleines Mißverständnis.

Kreuzworträtsel.

ge- die die ein den

durch den Draht Lohengrin-

WöiW

Die beste Verbindung GießenRegensburg ist mit dem Mittagschnellzug Gießen ab 1.06, Frankfurt an 2.15, ab 2.36, Würzburg an 5.16, <ib 5.30, Nürnberg an 7.42, ab 8, Regensburg an 9.47. Ein Nachtschnellzug verläßt Gießen ab 9.58, Frankfurt an 11.12, ab 11.33, Würzburg an 2.13, ab 2.30, Nürnberg an 4.43, dann Per- sonenzug ab 5.05, Regensburg an 7.53.

liegen. Man ist daher auf den Gedanken kommen, eine Sammelablösungsanleihe für

traggeber, einen Fabrikanten, Aufklärung. Entrüstet fchallt's zurück:Ach das Schaf, ein textbuch" soll er bringen!"

Intermezzo.

Einer sieht eines Tages auf der Havel einen schwer beladenen Kahn liegen, dessen Bordwände nur noch wenig aus dem Wasser ragen. Ent­rüstet fagt er zu seinem Begleiter:So ein dummes Volk! Run braucht doch die Havel nur noch einen Fuß zu steigen, dann versaust das ganze Schiff!"

1. Von links nach rechts:

Die Narrenkappe.

Splitter und Sparren vom Nedaktton-ttsch.

Allzu Amerikanisches.

Eine Gruppe Amerikanerinnen, die Italien in acht Tagen besichtigen wollten, stand vor dem Dogenpalast in Venedig, und schon rief die eine:

Ach, wie fchön ist doch Florenz!"

Darauf die andere:

Aber Süße, das ist doch Venedig!"

Die erste, durchaus nicht überzeugt, blättert in ihrem Taschenbuch. Dann erst gesteht sie kleinlaut:

Ach, du hast recht. Heute ist ja erst Milt-

Mrtschaft.

Börse und Geldmarkt.

Die Sommerhausse, die in der Vorwoche plötzlich eingesetzt hatte, hielt auch in der Berichts- Woche unvermindert an. Irgendwelche Rentabili- täiScrwägungen scheinen sowohl für die Speku­lation, wie auch für das große Publikum zur Zeit nicht angestellt zu werden, und es entwickelt

Gemeinden herauszugeben, die auch für Gläubiger den Vorteil hat, daß dieselben börsengängiges Papier erhalten, was bei kleinen Einzelablösungsanleihen nicht der Fall

10.

14.

dagegen Berufung, hatte aber angesichts seiner 92 Vorstrafen keinen Erfolg.

Die Berufung eines wegen Unterschla­gung verurteilten Angeklagten, der trotz ord­nungsmäßiger Ladung nicht erschienen war, wurde ohne weiteres verworfen.

Amtsgericht Wetzlar.

Ein Chauffeur aus Nauborn, der wegen Benutzung einer ^vorschriftsmäßigen Hupe beim Befahren der Wetzlarer Straße durch die Po­lizeiverwaltung Wetzlar mit 6 RM. Geldstrafe vbedacht worden war, erzielte vor Gericht F r e i-

glauben und das müssen wir unseren Kindern vererben. Aber der Inhalt?

Noch ist er da, wenn man beglückt, ohne Wunsch nach Glanz und Ferne, durch ein altes, deutsches Gemeinwesen geht. Man hat ihn zu Regensburg am Donau-Ufer, zur Seite des grauen Stromes, das Bild der Stadt vor Augen und die Stadt doch verlassend. Ein ungestümer Drang beherrscht die Seele. Man sucht ein Schiss, das unsere Sehnsucht durch die Lande trägt, von Regensburg nach Passau, von Passau nach Wien und Budapest, und durch den Balkan an das Meer, wo Mohammeds Mond leuchtet.

enthaltswechsel: 26. englischer Adelstitel; 27. Me­tall; 28. Fluß in Italien; 29. Erkenntlichkeit; 30. Nebenfluß der Mosel; 31. zeitlicher und räumlicher Schluß.

2. Von oben nach unten:

1. Hausangestellte; 2. Derbindungsfäden zwi­schen Gehirn und Sinnesorgan; 3. Mineral; 4. Einfriedigung; 6. biblischer Name; 7. Flächen­maß; 9. wie 6; 11. biblischer Name; 12. Sumpf­land; 15. männlicher Vorname; 17. Tierkrankheit; 19. Trinkgefäß; 20. weiblicher Vorname^ 21. weib­licher Vorname; 23. asiatisches Hochland-V4. Grieß­erde; 25, andere Bezeichnung für Knecht.

Kettenrätsel.

Bach Bau Berg Buch Druck Grund Land Luft See Sturz Weg.

Aus vorstehenden elf einsilbigen Wörtern ist die gleiche Zahl zweisilbiger Wörter zu bilden, und es sind diese dann zu einer Kette zu vereinigen.

Auflösungen. _ Silbenrätsel. ~ **

1. Dortmund; 2. Eiger ; 3. Marne; 4. Gu­lasch; 5. Elen; 6. Nervi; 7. Unke; 8. Epos; 9. Ge. sicht; 10. Sirach; 11. Arrak; 12. Meltau; 13. Elsa; 14. Niger.

Dem Genuegsamen raucht sein Herd.

Bilderrätsel.

Muß das Herz dir brechen, bleibe fest dein Mut.

Silbenwechselrätsel.

Münster Insel Traube Togo Eider Rispe NanOing Ahne Chile Handel Tiegel Spende Spitze Onkel Nummer Nocke Eindruck.

Mitternachtssonne.

Füllrätsel.

1. Mandarin man darin; 2. hin, du Hindu; 3. Arm in Annin; 4. Masern masern; 5. Mangold man Gold.

Anagramm.

Edgar Gerda.

Wünsche der Zivildienstberechtigten. Der Reichsbund der Zivildienst­berechtigten beschäftigte sich auf seiner dies­jährigen Tagung in Königsberg i. Pr. mit den Problemen der Zivilversorgung. Der zweite Bundesvorsihende, Sasse, legte in längeren Ausführungen dar, daß ohne gute Zivil­versorgung der Ausbau und die Erhaltung einer Wehrmacht unmöglich sei. Kennzeichnend für die heutige Lage der Zivilversorgung sei, daß über 20 000 Versorgungsanwärter noch auf Anstellung warten und eine große Anzahl auf Erwerbs- losensürsorge angewiesen ist. In der Aussprache, an der sich auch Reichstags- und Landtagsabge­ordnete, darunter der Abg. M o r a t h, betei­ligten, wurde die Berechtigung der Klagen der Zivilversorgungsberechtigten allgemein anerkannt. Schließlich wurde in einer Entschließun g den nachstehenden Forderungen und Wün­schen zur Zivilversorgung Ausdruck ge­geben:

Die Auswahl der Freiwilligen für Wehr­macht und Polizei erfolgt nach denselben strengen Grundsätzen wie für Beamte. Die im staatlichen Wehr- und Sicherheitsdienst verbrachte Zeit muß als Staatsdienstzeit gelten. Die Erhaltung einer brauchbaren und zuverlässigen Wehrmacht und Polizei bedingt die Anerkennung der Zivilversor­gung als Staatsnvtwendigkett.

Während ihrer Pflichtdienstzeit werden die Angehörigen der Wehrmacht und Polizei so für den Deamtendienst vorgebildet, daß sie befähigt sind, in kürzester Zeit allen Anforderungen des in Frage kommenden Dienstes zu genügen.

Nach diesen Feststellungen bedingt die Zivil­versorgung die Erfüllung nachstehender Forde­rung

1. Der aus der Wehrmacht ausscheidende Versorgungsanwärter erhält einen Anspruch aus Anstellung im Beamtendienst.

2. Bis zur liebernahme in den Deamtendienst erhält der Versorgungsanwärter 80 Prozent des zuletzt bezogenen Diensteinkommens als Warte­geld.

3. Das Wehrmacht-Dersorgungsgesetz ist so zu ändern, daß der Versorgungsanwärter bei Anstellung im öffentlichen Dienst mindestens sein letztes militärisches Diensteinkommen bezieht.

4. Jeder Wehrmacht-Angehörige hat nach zehnjähriger Dienstzett Anspruch auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung.

5. Für die Versorgungsanwärter gelten nach dem Ausscheiden auS dem Heeresdienst die Be­stimmungen über Tlmzugskosten, Tagegelder, Not- standsbechilfen und Unterstützungen wie für Reichsbeamte.

6. Die Militär- und nachfolgende Zivildienst- zeii ist den Versorgungsanwärtern bei jeder Be­schäftigung im öffentlichen Dienst, wie bei der Regelung des Ruhegehalts, auch bei der Fest­setzung des Desoldungsdienstalters, bei Beförde­rungen usw. so anzurechnen, als ob sie im De- amtenverhältnis verbracht sei.

7. Bis zur restlosen Anstellung der vor- gemerlten Versorgungsanwärter sind, ohne Rück­sicht auf den Stellenvorbehalt, nur Derforgungs­anwärter in die freien Deamtenstellen einzu- berufen. Der Stellenvorbehalt mutz sich int übri­gen auch auf sämtliche Deförderungsstellen er­strecken.

8. Verletzungen der Anstellungsgrundsähe finb durch Anwendung schärfster Maßnahmen zu unterbinden.

Bezüglich der allgemeinen (Beamten- belange, an denen die Versorgungsanwärter besonders interessiert sind, forderte der Bundes­tag außerdem:

1. Beseitigung der Ungerechtigkeiten und Härien der jetzigen Desoldungsvorschristen durch Revision der Desoldungsgesetzs und Aufbesserung der Beamtengehälter, besonders derjenigen der unteren und mittleren Gruppen.

2. Die jetzigen Schlüsselungsgrundsätze sind aufzuheben und durch Destimmungen zu ersehen, nach denen jeder Beamte nach einer bestimmten Dienstzeit in eine höhere Besoldungsgruppe aufrückt.

3. Lösung der Sonderprüfungsfrage durch Annahme der vom Reichsbund der Zivildienst- berechtigten vorgeschlagenen und zum Gesetz­entwurf erhobenen Forderung auf Zulassung aller nach den früheren Grundsätzen und Lauf­bahnbestimmungen angenommenen und geprüften, aber erst nach dem 31. März 1920 in den Gruppen V und VI planmäßig angeftellten, Be­amten.

4. Beseitigung des den Warte-, Alt- und Reu - Ruhestands - Beamten zugefügten älnrechts bezüglich Einstufung und Gewährung von Orts- zuschlägen.

Strafkammer Meßen.

Gießen, 6. Aug. Eine Landwirttn und ihr Schwiegersohn, beide aus mittelgrünbau, toarcn der Milchfälschung angeklagt. Das Amtsgericht Büdingen hatte die Frau frei- gesprochen, den Schwiegersohn wegen fahrlässiger Milchfälschung zu einer Geldstrafe von 30 Mk. verurteilt. In der Berufungsinstanz konnte das Gericht die Schuld der die Tat bestreitenden Frau nicht fcftftellen; das Urteil wurde insoweit bestätigt. Die Strafe gegen den Mitangeklagten tcutbe aber wegen der Schwere der Tat und der Gemeingefährlichleit der Milchfälschungen über­haupt auf 1 0 0 Mk. erhöh t.

Ein Bettler, der vom Amtsgericht Friedberg zur ilebertoeijung an die Lantespolizeibehörde (Arbeitshaus) verurteilt worden war, verfolgte

Homonym.

Ein gutes Stück ward gut gespielt Und Beifall allerseits erzielt: Da kam es häufig vor.

Im Kaffekränzchen ward erzählt, Was andre hier und da gefehlt: Da klang es auch ans Ohr.

Jur Ablösung der Länder- und GemeLndeanleihen.

Von unterrichteter Seite wird uns geschrie­ben: Nachdem das Verfahren über die Ab­lösung der Reichsanleihen alten Besitzes durch­geführt ist, soll nunmehr, wie bereits gemeldet, die Ablösung der Anleihen der Län­der und Gemeinden sowie Gemeinde- verbände in Gang gesetzt werden. Der An­fang wird bei den lebgenannten Anleihen wieder­um mit dem A l t b e s i h gemacht, für welchen der Tlmtausch in Ablösungsanleihen und Aus­losungsrechte in der Zeit vom 2. August bis 1. November 1926 bewerkstelligt werden soll. Träger des älmtauschversahrens ist diesmal nicht die Reichsbank, sondern der Deutsche Sparkassen- unb Giroverband. Als Annahmestellen (Sammel» stellen) sind die Girozentralen in den einzelnen Ländern, für Hessen die Hessische Girozentrale in Darmstadt tat g. Als Vermittlungsstel en lammen neben den öffentlichen Sparkassen die Danken und Genossenschaften in Betracht. Die An­träge müssen, um rechtswirksam zu fein, auf den von dem Deutschen Sparkassen» und Giroverband aus- gegebenen Vordrucken, die bei den öffentlichen Sparkaffen, Danken und Genoss ensch asten zu erhalten ftnD, gestellt werden. Es dürfte sich empfehlen, die Formulare unter Anleitung der genannten Vermittlungsstellen auszufüllen, damit von vorn­herein alle Formalitäten richtig erfüllt werden.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist das Ab- löfungs- und Auslosungsverfahren für jede ein­zelne der zahlreichen in Frage kommenden Ge­meinden gesondert durchzuführen. Der Gläubiger der Stadt B hat also einen Anspruch darauf, Ablösungsschuldverschreibungen der gleichen Stadt T zu erhalten. Die Durchführung der vielen Ein­zelverfahren würde aber weder im Interesse der Schuldnergemeinden noch der Gläubiger

Kommt da in die Buchhandlung einer Klein­stadt ein junger Mann und verlangt einDextrin­lohnbuch". 3m Laden allgemeines Schütteln des Kopfes über diese noch unbekannte literarische Neuheit. Eine nochmalige Frage nach dem Be­gehr ergibt dieselbe Antwort:Gin Dextrin- whnbuch". Schließlich läßt man sich von dem jungen Mann sagen, wer ihn nach diesem selt­samen Buch geschickt habe, und bittet den Auf- telephonisch um

ist.

Für Preußen steht bereits fest, daß von dem Deulschen Sparkassen und Giroverband eine der- ar-ge kommunale S.'mmclablösung'anluhe aus- gegeben wird, und daß daneben andere Sammel­ablösungsanleihen nicht genehmigt werden. Für Hessen ist eine endgültige Regelung noch nicht erfolgt. Es darf aber im Interesse der beteilig­ten Gläubiger erhofft werden, daß auch hier ein weitgehender Anschluß an die Sammelanleihe des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes erfolgt. Den Gläubigern ist es selbstverständlich unbenommen, in dem auszufüllenden Vordruck einen dahingehenden Antrag zu stellen, ganz einerlei, welche Entscheidung die einzelnen Städte und Gemeinden in dieser Frage treffen.

Die Sammelablösungsanleihe des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes soll an sämtlichen deutschen Börsenplätzen zum Handel und zur Notiz eingeführt werden. Sie erhält damit von vornherein einen großen Markt, innerhalb dessen sich eine geordnete Kursentwickelung herausbil­den wird. Die Gläubiger empfangen infolgedessen ein jederzeit veränderliches Wertpapier anstelle von kleinen Splitt er anleih en, deren börsenmäßige Einführung nicht erreicht werden kann und die deshalb im gegebenen Fall immer nur mit Ver­lusten veräußerlich sein werden.

5. englisches Bier; 8. Stadt in Südtirol; Wurfspeer; 11. Körperteil; 13. Raubtier; biblische Person; 16. heftiger Wind; 18. ehemalige deutsche Kolonie; 19. deutscher Dichter; 22. Auf-

sich ein Spielfieber, das in der tatsächlichen Lage unserer Wirtschaft keinerlei Rückhalt mehr hat. Während man z. D. bei der 3. G. - Farben - Industrie eine Dividende von 10 Proz. er­wartet, rückt der Kurs der Aktien nahe an die 300 heran. Die derzeitigen Käufer können also nur mit einer minimalen Verzinsung ihres Kapitals rechnen. Zwar glaubt man den Ausgleich in einem wertvollen Dezugsrecht bei der nächsten Kapitalerhöhung zu sinden, diese Erwartung steht aber völlig im Gegensatz zur Erklärung der Verwaltung, in der ausdrücklich betont wird, daß man nicht mit einem erheblichen Dezugs­recht rechnen dürfe. Die wildesten Gerüchte im Zusammenhang mit der Hausse der Farbenwerte laufen um. Immer neue Gesellschaften werden als fusionsreif mit der Farben-A. G. bezeichnet. Von den neu eingeführten Fabrikationsmethoden erwartet man phantastische Dinge. Schließlich hieß es sogar, die 3. G.-Farbenindustrie soll von der Standard Oil Co. für die Verpflichtung, auf iene Reihe von Jahren dem amerikanischen Trust keine Konkurrenz zu machen, einen riesigen Dar» betrag erhalten. Die ilnglaubtoürbigfeit und spekulative Tendenz derartiger Gerüchte liegt auf der Hand. Auch die D a n k en h a u s s e, die längst über den Dereich sachlicher Berechnungen und Erwägungen hinausgeschoffen ist, wird von wenig glaubwürdigen Gerüchten genährt. Hier spielen in erster Linie Kombinationen über Groß­banken- Zusammenschlüsse eine Rolle. Die Mittel­deutsche Creditbank, die in erster Linie in dieser Beziehung genannt wurde, hat bereits ein ener­gisches Dementi veröffentlicht und erklärt, die Kurssteigerung sei in den inneren Verhältnissen der Dank nicht begrüntet. Bei dem heutigen Zinsstand muß man in den Kursen unserer Groß­banken eine Ueberbetoertung sehen, denn es ist nicht daran zu denken, daß die Großbanken für das laufende 3ahr eine ter Kurssteigerung ent­sprechende Dividendenerhöhung vornehmen wer­den. Die Verhältnisfe in der Schwerindustrie dürften noch am ehesten eine Begründung für die Kursentwicklung unserer Eisen- und Kohlen- Aktien bieten. Der Vorteil, den unsere Kohlen­werke aus dem nunmehr bereits drei Monate währenden englischen Kohlenstreik ziehen, dürfte bei den Bilanzen der Werke recht deutlich zum Ausdruck kommen, während die Rationalisie­rungsmaßnahmen in der Eisenindustrie beginnen, ihre Früchte zu tragen. Außerdem ist hier das sachliche Hauptstimulans der bevorstehende Ab­schluß des internationalen Stahlabkommens, an

prechung.

Ein Schlosser aus Klein-Linden war durch polizeiliche Strafverfügung, weil er im April dieses Jahres zu später Nachtstunde Lärm verübt hatte, mit 20 Mk. Geldstrafe belegt wor­den. Sein Antrag auf gerichtliche Entscheidung hatte insofern Erfolg, als das Gericht die Strafe auf 5 Mk. ermäßigte.

Pfandbruch ist einem Landwirt aus Münch­holzhausen zur Last gelegt, weil er im April dieses Jahres Holz, das durch den zuständigen Beamten beschlagnahmt worden war, dadurch beiseite geschafft haben sollte, daß er es nach Hause geschasst habe, dieserhalb war dem An­geklagten durch gerichtlichen Strafbefehl eine Geldstrafe von 70 Mk. auferlegt worden, wo­gegen er Einspruch erhob. Der Angeklagte will das Holz nur auf einer anderen Stelle gelagert haben, da es auf der seitherigen Stelle den Graswuchs behindert habe. Da die Verhandlung nicht ergab, daß eine rechtmäßige Beschlagnahme des Holzes erfolgt war, wurde ter Angeklagte freigesprochen.

Ein Schlosser aus Garbenheim und zwei Kaufleute aus Bad Homburg hatten gegen amtsrichterliche Strafbefehle über je 100 RM. wegen gefährlicher Körperverletzung Einspruch erhoben. In der Verhandlung ergab es sich, daß die Angeklagten, in einer Nacht im Februar dieses Jahres von Münchholzhausen kommend, in der Nähe von Dutenhofen mit dem Zeugen, einem Arbeiter aus Dutenhofen, der sich in Begleitung eines anderen und mehrerer Mäd­chen befand, in eine Schlägerei kamen, wobei der Zeuge durch Schläge mit einer Radluftpumpe übel zugerichtet wurde. Die Angeklagten wollten nicht die Angreifer gewesen sein, sondern schie­ben dem Verletzten dies zu, er habe sie mit einem geöffneten Messer bedroht und sie hätten daher in Notwehr gehandelt. Die Verhandlung ergab kein klares Bild, wer ter Angreifer war, und es erfolgte daher kostenlose Freispre­chung sämtlicher Angeklagten mangels Beweises.

Geographisches Silbenrätsel.

Aus den 41 Silben:

ba cel do e e el er seid furt gau gee ger han Hel hon | ir ir is jec land le li na nef nis oer pa Pool que qui rie saal salz schlirs sing fte tisch tor tu oer

find 18 Wörter zu bilden mit folgender Bedeutung: 1. Nebenfluß der Weser; 2. Stadt in Eckgland; 3. Stadt in den Vereinigten Staaten; 4. euro­päisches Reich; 5. Stadt in Hannover; 6. Stadt in Dänemark; 7. Stadt im Rheinland; 8. Stadt in Böhmen; 9. Stadt in Chile; 10. Stadt in der Pro­vinz Sachsen; 11. Stadt in Persien; 12. Stadt in Thüringen; 13. französische Kolonie; 14. Nebenfluß der Weichsel; 15. Nebenfluß des Ob; 16. italienische Insel; 17. Bad in Hessen; 18. Stadt in der Pro­vinz Sachsen. Sind die Wörter richtig gebildet, ergeben die Anfangs- und Endbuchstaben, beidemal von vorn nach hinten gelesen, ein Zitat von Aristo­teles.

(K<L-

Wo ist der Flurwächter?

Vexierbild.

26

20

2t

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Vt 15