Nr. 183 Erstes Blatt
176. Jahrgang
Samstag, 7. August 1926
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Die Abrüstungsnomödie.
AlS vor einigen Wochen der militärische Unterausschuß der vorbereitenden Abrüstungskonferenz — der Rame ist immer noch länger, als alles, was dieser Ausschuh an Vernünftigem bisher zutage gefördert hat — seine Arbeit durch eine längere Pause unterbrach, hatte er sich mitsamt der ganzen Konferenz bereits zum Gespött der Welt g. macht. Er hatte den geradezu verblüffenden Entschluh gefaßt, dah man bei dem Heer in einem Lande mit allgemeiner Wehrpflicht weder die in der Ausbildung begriffenen noch die nach der Ausbildung zur Reserve entlassenen Mannschaften als für Kriegszwecke vorhanden mitrechnen dürfe.
Das würde bei einem Heer von rund 800 000 Mann wie das französische weniger als 100 000 Mann übrig lassen, die als sofort verwendbare Truppen zu betrachten wären, denn nach Angabe der französischen Offiziere wären bei ISmonatiger Dienstzeit eigentlich immer nur die Überetats-' mähigen und ausbildenden Kräfte als voll anzusehen. Das würde weiter bedeuten, dah nach französischer Anschauung ihr eigene-5 Heer von 800 000 Mann schwächer a ls die deutsche Reichswehr von 100 00 Mann ist.
Man kann sich nut wundern, dah die Kommission dabei ihren Ernst bewahrt hat und nicht auf eine derartige Unverschämtheit mit lautem Gelächter geantwortet hat Um das Mah voll au machen, beschloh man damals auch, aus einen französischen Vorschlag hin, dah feste uniformierte Organisationen, wie z. D. die Zollgrenzwächter. Oberförster unt> Förster, die Polizei usw. a l s Dolltruppe für den Kriegsfall zu rechnen sei, nicht aber militärisch voll ausgebildete Jugendorganisationen.
Das heißt wiederum, dah der deutsche Der- kehrspolizist, der an einer Straßenecke durch mul- lernde Armbewegungen den Verkehr lenkt, obwohl er gar keine militärische Ausbildung erhalteft hat, als richtiger Soldat mitgerechnet werden muh, während die durchweg gut gedrillten auch im Schießen geübten Studenten und Zöglinge der höheren Schulen in Frankreich als ni cht vorhanden zu betrachten sind.
Run hat diese schöne Kommission vor einigen Tagen ihre segensreiche Tätigkeit wieder ausgenommen und ein rundes halbes Dutzend Sitzungen abgehalten. Von neuem beschäftigte man sich mit der Frage, was man unter offensiver und defensiver Rüstung zu verstehen habe. Die einzige vernünftige Ansicht äußerten die Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika, die da erklärten, nur der technische Standpunkt könne ausschlaggebend sein, das heißt, als defensiv seien Festungen, Forts. Panzerturme usw. an den Grenzen, an der Küste und tm Inland anzuschcn, als offensiv alle beweglichen Kampfmittel jeglicher Art. Eine solche Unterscheidung ist klar und deutlich und erinög-, licht es, mit Leichtigkeit festzustellen, in welchem Maße die Rüstung eines Landes als vorwiegend defensiv oder offensiv zu bewerten ist.
Gegen diese Auffassung wehrten sich die Franzosen mit ihrem polnisch-ischechisch-slowakisch- rumänifchem Anhang verzweifelt. Das hat feinen guten Grund. Wenn man überhaupt abrüsten will, so muß man den Hebel dort ansehen, wo man in großem Maße die vorhandenen Streitkräfte wirklich in erheblichem Umfange vermindern kann. Don diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, würde sich unter Vergleich mit dem völlig abgerüsteten und enttoeffneten Deutschland zum Beispiel das französische Heer ebenfalls eine Herabsetzung auf ungefähr 100 000 Mann gefallen lassen müssen; Hand in Hand damit könnte und müßte sich bann, gleichfalls nach deutschem Vorgang, die Zerstörung aller Fabriken, Werkstätten usw. anschließen, die Kriegsmaterial über den Bedarf eines Heeres von 100 000 Mann Herstellen.
Das wäre eine w irkliche Abrüstung, wie sie die Amerikaner meinen, und wie sie auch im Friedensvertrag von Versailles unter ausdrücklichem Hinweis auf t>en von Deutschland zu machenden Anfang in Aussicht gestellt ist. Daß die französischen Generale und Stabsoffiziere in Genf von solchen Vorschlägen nichts wissen wollen, kann man ihnen nachfühlen. Deswegen beantragten sie einen Zusatz, wonach bei Beurteilung des Rüstungsgrades eines Landes auch dessen internationale Verpflichtungen zu berücksichtigen seien.
Wenn sie noch statt Verpflichtungen die Worte „geographische Lage" gesetzt hätten, dann könnte man sagen, daß in dem Antrag Sinn und Verstand liegt. Aber davor haben sie sich sehr gehütst. denn sie hätten damit zugleich die von Deutschland für sich geltendgemachte gefährliche Lage im Herzen Europas mit Grenzen an allen Seiten bestätigt. Was sie mit internationalen Verpflichtungen meinen, sind einfach militärische Bündnisse, in erster Linie die mit Polen und der Tschechoslowakei, die sich wiederum gegen Deutschland richten.
Daß die Amerikaner über diese Durchkreuzung ihrer Absichten arg verschnupft sind, wie aus Genf gemeldet wird, ist kein Wunder. Wohl aber ist es ein großes und völlig unbegreifliches Wunder, daß der französische Antrag mit sieben Stimmen bei elf Stimmenthaltungen angenommen werden konnte. Es entzieht sich vorläufig noch unserer Kenntnis, aus welchem Grunde sich diese elf Staate«, darunter an der Spitze Amerika, so enthaltsam gezeigt haben. Fürchtete man vielleicht durch die Ablehnung des französischen Antrages, gleich die ganze Konferenz zu sprengen? Das wäre unseres Erachtens noch viel besser und würdiger gewesen
Das Handelsprovisorium mit Frankreich
Nach monatelangen Verhandlungen ist es gelungen, ein neues Handelsprooisorium mit Frankreich abzuschließen, das für sechs Monate gelten soll. Das Gesamturteil über das Abkommen ist in Deutschland im allgemeinen günstig, wenn auch noch eine ganze Reihe von Fragen offen gelaßen wurden, über die eine Einigung noch nicht zu erzielen war. Obwohl man in amtlichen deutschen Kreisen das Abkommen nicht ungünstig beurteilt, ist man doch nicht allzu optimistisch, denn bei den endgültigen Vertragsverhandlungen sind noch große Schwierigkeiten zu überwinden, besonders muß über die leidige Weinfrage, über die man sich bisher nicht einigen konnte, eine Ent- scheidung getroffen werden.
Von amtlicher Seite wird daher vor einem übertriebenen Optimismus, der bereits nach De- tanntroerben des Abkommens von verschiedenen Kreisen zur Schau getragen wurde, gewarnt. Die deutschen Unterhändler haben aber einen nicht unbeträchtlichen Teil ihrer Forderungen durchsetzen können, was natürlich nicht ohne Zugeständnisse von deutscher Seite zu erreichen war. Sowohl die deutsche Landwirtschaft als auch die deutsche 9 n b u ft r i e haben einen großen Teil ihrer Wünsche nicht burchsetzen können, so baß weder die Landwirtschaft noch die Industrie behaupten können, das Abkommen sei auf ihre Kosten zustande gekommen. Die bereits lautgeworbenen Beschwer- ben lanbwirtschaftlicher Kreise bürsten daher nicht so ernst zu nehmen fein, wie sie klingen. Die Land- mirtfdiaft muß sich bamit tröffen, baß auch verschie- bene 9nbuftrien, befonbers bie Textilinbnstrie, bei bem Abkommen nicht gut weggekommen sinb.
Einzelheiten des Vertrags.
Berlin, 7. Aug. (TLI.) Zu dem deutsch» flanzösischen Handelsprovisorium erfährt man noch folgende Einzelheiten: In dem Abkommen ist ungefähr die Hälfte der Fragen geregelt, die in den fast zweijährigen Verhandlungen zur Sprache gekommen sind. Es ist das erste Abkommen, das auf Grund des Ermächtigungsgesetzes -um Abschluß von Handelsverträgen zustande gekommen ist. Es wird am Montagabend im Reichsanzeiger veröffentlicht und dann den gesetzgebenden Körperschaften, dem Reichsrat und den Reichsrats- ausfchüssen. zugeleitet werden, so daß, wenn nicht besondere Schwierigkeiten eintreten, das Abkommen am 2 0. August in Kraft treten kann. Das Provisorium gilt auf sechs Monate. Wichtig ist in dem Abkommen eine gewisse automatische Sicherung gegen französische Zollerhöhung. Danach können die französischen Zölle um 10 Prozent nur dann erhöht werden, wenn der französische Großhandelsindex eine Steigerung um 30 Proz. aufweist, und um 20 Proz., wenn der Index eine Steigerung um 50 Proz. aufweist. Geregelt sind ferner Fragen des Reiseverkehrs und der Riederlassung auf der Grundlage der Meistbegünstigung. Die Zulassung von Aktiengesellschaften, soweit diese überhaupt erforderlich ist, geschieht vollkommen paritätisch. Aus wirtschaftlichen Gründen dürfen solche Zulassungen nicht abgelehnt werden. Für die französische Mandatsgebiete gelten, mit Ausnahme der Kolonien Marokko und Indochina, dieselben Abmachungen wie mit dem Mutterlande. In Kolonien mit eigenen Zolltarifen genießt Deutschland die Meistbegünstigung. In der Rieder- lassungssrage konnte Endgültiges nicht abgemacht werden. Deutschland hat sich mit der Zusage des möglichsten Wohlwollens begnügt. Es ist aber fein Zweifel darüber gelassen worden, daß dieser Zustand nur während der sechs Monate des Provisoriums erträglich ist. Auch auf dem Gebiete der konsularischen Vertretungen besteht die Meistbegünstigung. Deutsche Generalkonsulate sind für Marseille und Algier, ein Konsulat für L e Havre vorgesehen. Die deutsche Delegation glaubt, die Interessen der deutschen Landwirtschaft und Industrie audbalanciert zu haben. Die französischen Wünsche auf Zulassung von Wein und Aepfeln sind nicht durchgedrungen. Für die Einfuhr französischer Weine und Aepfel gilt also der autonome deutsche Zolltarif.
Eine Aeuherung Bokanowskis.
Paris, 6. Aug. (Wolff.) Handeisminister BokanowIkt hat anläßlich des Abschlusses des deutsch-französischen Handelsabkommens sich einem
Vertreter des „Petit Parcsien" gegenüber dahin geäußert, daß die Ursache deS Zögerns auf deutscher Seite während der in langen Monaten geführten Verhandlungen in der Unstabilität der französischen Währung und in der wachsenden Entwertung deS Franken beruht habe. Weil sich Frankreich aus dem Wege der Währungsstabilisierung befinde, seren sehr viele Hrn- dernisse, die der Unterzeichnung entgegengestandere hätten, verschwunden. Eines der Hauptergebnisse sei die Tatsache, daß das Abkommen dem Wunsch der Pazifierung Europas Zeugnis ablege, und daß es den Beginn besserer Beziehungen zwischen den beiden ehemals feindlrchen Staaten darsteUe.
Pariser Pressestimmen.
Paris, 7. Aug. (SH.) Der „Temps" schreibt zu dem Abschluß des deutsch-französischen Handelsprovisoriums, dah das Abkommen das Vorspiel zu einer Gesamtregelung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland bedeute. Der Vertrag sei ein Anfang, von dem man eine glückliche Entwicklung der Beziehungen beider Länder und einen Ausgangspunkt für eine Ordnung der wirtschaftlichen Interessen Deutschlands und Frankreichs erwarten könne, und von dem man in Frankreich wie in Deutschland die besten Resultate für die Befestigung des Friedens im Westen erhoffe. Der „Temps" erinnert an die Erklärungen, die Driand dem Vertreter der „Reuen Freien Presse" gegenüber gemacht hat, und fährt fort, daß die Absichten des französischen Außenministers von dem aufrichtigen Geiste der Eintracht und deS Friedens getragen seien. Aber es hänge nicht allein von Frankreich ab, ob diese Politik der Entspannung heilsame Wirkungen erziele.
Es sei erforderlich, daß Deutschland mit derselben Aufrichtigkeit antworte, und daß es nicht versuche, aus der Politik von Locarno sofortige vorteile zu ziehen.
Die Andeutungen der letzten Tagen liehen vermuten, daß Deutschland aus seiner Zulassung zum Völkerbund und aus der Politik der Annäherung die Gelegenheit zu einem Kuhhandel herleiten wolle, die man nur schwer als das Anzeichen eines guten Willens auslegen könne. Cs hänge jetzt von Deutschland ab, den Beweis des Geistes der Versöhnung und der Aufrichtigkeit um des Friedens willen zu geben.
Der „Gaulois" schreibt: Das provisorische Abkommen sichere Deutschland beträchtliche Vorteile, da Deutschland in Frankreich Gemüse und Früchte kaufen und die Mehrzahl seiner Manu- fatturtoaren in Frankreich absehen könne. Was jedoch in der amtlichen Inhaltsangabe über das Handelsabkommen nicht ausdrücklich hervorge- hvben toorben sei, sei, daß die deutschen Staatsangehörigen, die deutschen Handelshäuser und die deutschen Handelsgeschäfte sich in Frankreich, seinen Kolonien und den Mandats- und Protektoratsländern mit dem gleichen Recht wie die französischen (Staatsangehörigen, wie vor 1914, niederlassen könnten. Allerdings genieße der französische Staatsbürger, der französische Handel und die französische Industrie desselben Vorrechte in Deutschland, aber
es bedeute dies keine Gleichheit, denn die französische Expansion fei weit weniger machtvoll als bie deutsche.
Soviel Liberalismus, wie man beim Abschluß des Handelsabkommens bewiesen habe, werde hoffentlich die Legende zunichte machen, die darauf abziele, Frankreich und die französische Regierung der Gegenwart als unfähig darzustellen, sich einer Politik des wirtschaftlichen Ausbaues in Europa, inspiriert vom Geiste der Versöhnung und von Geiste von Locarno, anzuschließen. Eine nahe Zukunft werde lehren, was der französische Handel und die französische Industrie bei diesem Abkommen, das, wie alle derartigen Verträge nur einen Teil befriedigen könne, zu gewinnen oder zu verlieren habe.
Das Wirtschaftsblatt „3ournce Industrielle" bedauert, dah eine Anzahl wichtiger Kategorien in dem Vertrag noch nicht geregelt worden sei, so vor allem, was Frankreich interessiere, Wein, Wolle, Baumwolle und Eisen.
als das Possenspiel, das man nun den Franzosen und ihren Trabanten vor aller Welt aufzuführen abermals erlaubt.
Die Herbstmanöver der Reichswehr.
WSN. Mergentheim, 6. 2lug. Die Herbstmanöver der Reichswehr, die im württembergifch- badisch-bayrischen Grenzgebiet abgehalten werden, gehen diesmal über den seit 1918 üblichen Rahmen eines Divisionsmanöoers hinaus. Die Hebungen der 5. Division (Stuttgart), zu der auch basJ.-R. 15 in Gießen gehört, finden im Raume Adcglsheim— Tauberbischofsheim — Mergentheim — Künzelsau statt. Die 7. Division wird ihre Hebungen voraussichtlich zwischen Würzburg und Mergentheim abhalten. Die Hebungen werden sich also zu einem guten Teil auf dem Gelände abspielen, auf dem im Fahre 1909 die Kaisermanöver zur Durchführung tarnen. Damals waren an den Hebungen aber fünf Armeekorps beteiligt, heute werden es nur zwei
Divisionen fein. Die Divisionsmanöoer sind vom 13. bis 15. September. 21m 16. September ist wahrscheinlich Ruhetag. Vom 17. bis 21. September find bann die Gruppenmanöver der 5. und 7. Division. #
Erhöhte Rüstungsausgaben in Rußland.
Moskau, 6. Aug. (TU.) Die Sowjetregierung hat bei dem Zentralvollzugsausschuh der Sowjetunion ein Gcsehprojekt über die Erhöhung der Ausgaben für Heer und Flotte eingebracht. Die Regierung weist auf die politische Lage hin und verlangt in diesem Zusammenhang das im Haushaltsplan für das Kriegskommistariat vorgesehene Budget um 30 Prozent zu erhöhen. Das Präsidium des Zentral- vollzugsausschuftes der Sowjetunion hat nunmehr das Projekt angenommen und gleichzeitig die beabsichtigte Kürzung der Militärdienst- z e i t auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Tagung des deutschen Einzelhandels.
Aus der heutigen Sitzung des deutschen Einzelhandels in Düsseldorf sprach Oberregie- rungSrat Dr. Tiburtius über die allgcme;ne Wirtschaftslage und die Aufgaben des Einzelhandels. Der Redner schilderte zuerst die noch immer grohe Arbeitslosigkeit und ging sodann auf die Zusammenbrüche, Konkurse und Stilllegungen des Einzelhandels und der Industrie ein. In der letzten Zeit hab? sich die Wirtschaftslage allerdings etwas gebeffert. Auch sonst sei, gerade für den Einzelhandel, besonders durch eine Entspannung des Kreditmarktes und die Herabsetzung der Zinslasten eine Besser ing ein- getreten. Der Redner kam zu dem Schluß, daß tatsächlich in den letzten Monaten d e Wnt- schastslinie eine ansteigende Richtung eingeschtz,- gen habe. Trotz aller Bemühungen, die teilweise schon guten Ersolg gezeitigt hätten, müsse der Einzelhandel hauptsächlich auf sich selbst steheu. vor allem könne eine Belebung de Kaufkraft dem Einzelhandel eine weitere gute Entwicklung sichern.
Staatssekretär z. D. Pros. Dr. Hirsch, Berlin, sprach über „Deutsche und amerikanische A b s a h m e t h o d e". Trotz bet ta- bitalifierten Wirtschastsbildung sei in allen Fällen auch ein Anwachsen des Cinzelhand >s zu bemerken. Man könne auf Grund Oe* Entwick'ung der Kriegs- und Rachkriegszeit eine Ent wie! lungslinie feststellen, die auch heute noch nicht verschwunden fei. Zuerst die amtliche Rationierung und Preisbildung in der Kriegs- und Rachkriegszeit, die auch heute durch private Za- fuhrwirtschaft und Kartelle aufrecht erhal'ea geblieben fei. Weiter das Anwachsen der Händler in der Kriegs- und Rachkriegszeit bei verhältnismäßig geringer werdender Ware. Ein Bild, das augenblicklich wiedereingeführt sei, sodann das Wachsen des Kreditgeschäftes mit den Banken in dem Verhältnis der Kriegszeit und Inflation zur Stabilisierungskrise und schließlich der Unterschied in der Kundenwerbung: in der Inflation wenig Verkäufer und viel Kunden und in der Stabilisierungskrise wenig Kunden und sehr viel mebj Verkäufer.
Im zweiten Teil seines Vortrages schilderte Prof. Hirsch die amerikanische Entwicklung, die große Organisation der Versand- und Warenhäuser, die amerikanischen Einheitspr ise und vor allem das Kredit- und Teilzahlungsgeschäft. Er erwähnte, dah derartige Möglichkeiten zum größten Teil nur in Amerika vorlägen, wo ein großer Teil des gesamten Absatzes auf Abzahlun' ftatt- finden, auf der anderen Seite die Kaufkraft aber schon deswegen viel größer sei, weil die Löhne der Angestellten und Arbeiter durchschnittlich die 2'/2fache Kaufkraft der europäischen Gehälter hätten. Dabei fei gerade der Aufbau bei Kredit-- und Teilzahlungsgeschäften so gering, daß er oft nicht 1 Prozent betrage, während schon beispielsweise der Automobilhandel zirka 75 Prozent seiner Ware auf Abzahlung verkaufe. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei größter Billigkeit, größeren Leistungen und größerer Anpassung an di e Kaufkraft werde den Einzelhandel wieder in die Höhe bringen.
Die deutsche Minderheit in Polen.
Danzig, 6. August. (TH.) Die Abgeordneten der Deutschen Vereinigung in Polen haben im Sejm eine Interpellation eingebracht, in der sie die Aufhebung des Gesetzes der preußischen Regierung vom 11. Dezember 1918 und des Reichsgesetzes vom 11. August 1919 über die Beschaffung von Siedlungsland verlangen. In den beiden Gesetzen, die der Förderung der inneren Kolonisation gelten, wurde beabsichtigt, den Kriegsteilnehmern und Kriegsinoa- liden, die der Landwirtschaft entstammen, Gelegenheit zu neben, sich auf dem Lande anzufiedeln. Zu diesem Zwecke wurde dem Reich bzw. Preußen das Vorkaufsrecht auf Grundstücke, die mehr als 25 Hektar umfassen, eingeräumt. Diese beiden Gesetze wurden bei Hebemahine der beiden Provinzen Westpreußen und Posen durch den polni- sä)en Staat grundsätzlich als Ausnahmegesetze gegen bie deutsche Minderheit angewandt. Die meisten Käufer der Grundstücke verlieren ihr Grundstück und erhalten nicht einmal den bezahlten Kaufpreis zurück. Rach dem Vorbild der polnischen Rechtsprechung gegen 4035 Ansiedler mit polnischem Staatsbürgerrecht, aber deutscher Rationalität, die bisher widerrechtlich von ihren Siedlungen vertrieben wurden und bis heute noch in keinem Falle Entschädigung erhalten haben, steht zu befürchten, daß auch weitere deutsche Landwirte zur Räumung ihrer Grundstücke verurteilt und ohne Entschädigung ihres gesamten Vermögens beraubt werden. Die Interpellation fordert neben der Beseitigung des ehemaligen preußischen bzw. deutschen Gesetzes die Anwendung des polnischen Agrargesetzes vom 28. Dezember 1925, nach dem Land für Siedlungszwecke freiwillig oder auf dem Wege der Enteignung zur Verfügung gestellt werden muß. Alle älteren Gesetze mit Ausnahme des deutschen Gesetzes von 1919 find beim Inkrafttreten dieses Agrargesetzes aufgehoben worden. Ferner fordert die Interpellation, alle in dieser Angelegenheit schwebenden Verfahren sofort einzu. stellen und den bereits von dem Gesetz Betroffenen eine angemessene Entschädigung zu gewähren.


