Herr Gutkind Edelmuth
Die tieftrauernden Hinterbliebenen.
05391
nach langem, schweren Leiden, im fast vollendeten 79. Lebensjahre sanft entschlafen ist
Beuern, Großen - Linden, Frankfurt a. M., Ullrichstein, Neuyork, Reiskirchen, den 5. August 1926.
Die Beerdigung findet Freitag, den 6. August, vormittags 11 Uhr, vom Sterbehause aus statt
Schmerzerfüllt die traurige Nachricht, daß Mittwoch früh unser guter Vater,- Schwiegervater, Großvater, Bruder und Onkel
und Verleumdungen lasse sie sich nicht gefallen. Vichts sei schlimmer, als einen wehrlosen Menschen, der zehn Monate im Gefängnis sitze, zu verleumden, Hierauf werden frühere Zimmervermieterinnen der Angeklagten vernommen, von denen die eine den Eindruck hatte, dah die Flessa Eifersucht entwickele, während die andere sie als außerordentlich hilfsbereit und gutmütig bezeichnete; nur ginge ihr manchmal die Phantasie durch. Der nächste Zeuge macht die wichtige Bekundung, daß die Angeklagte einige Zeit vor der Tat Dispositionen hinsichtlich einer auswärts zu erlangenden Tätigkeit getroffen habe. Die Angeklagte erklärt es damit, dah sie im guten mit Dr. Seitz auseinandergehen wolle, um ihn zu vergessen. Die Zimmervermieterin, bei der Dr. Seih zuletzt wohnte, las einen Brief der Flessa an Seih, in dem ihr die Worte „Sie Mörder" aufgefallen seien. In dem Schreiben hätte sie Seih gebeten, daß er doch etwas freundlicher zu ihr sein solle und ihn eingeladen, mit ihr einen Ausflug zu machen. Ferner habe sie gelesen, daß Seitz von der Flessa gebeten wurde, zum Tee zu ihr zu kommen; er müsse aber entschuldigen, daß sie ihn nur im Schlafzimmer empfangen könne. Eine Person mit sehr unangenehmem Organ habe Seih oft telephonisch angerufen; sie will in der Stimme der Angeklagten die Stimme der Sprecherin wredererkennen. An dem Mordnachmittag habe sie ihrem Mieter noch den Kaffee hergerichtet. Kaum habe Seitz die Wohnung verlassen, da hörte man auch schon drei «Schüsse fallen. Die erneut nervöse Angeklagte ruft der Zeugin bei weiteren Ausführungen zu, daß sie ihr damals zugerufen habe: „Geschieht Ihnen gerade recht. Hätten Sie ihn nicht erschossen, so hätten Sie ihn noch." Es wird dann der Bruder der Zeugin vernommen, der im großen und ganzen die Aussagen seiner «Schwester bestätigt.
schen Aussagen Rache zu nehmen, beschließt das Gericht nach einem vergeblichen De- ruhigungsversuch die Abführung der Angeklagten. Die Zeugin sagt aus, daß ihre Mutter ihr von einer Schwester erzählt habe, von der sie liebevoll gepflegt worden sei, die aber komische Ansichten hätte. Bald verkehrte die Flessa zur weiteren Pflege der Mutter ständig im Hause Sch. Die Flessa hätte unbedingt schließen müssen, daß sie, die Zeugin, Dr. S. gern habe.
Später ist ihr von der Angeklagten erzählt worden, daß sie von einem Arzt im städtischen Krankenhause eine schwere Enttäuschung erlebt hätte, wobei auch die Aeuherung gefallen ist, daß sie ihn a m liebsten nieder geschossen hätte. Später hat ihr Dr. S. die Verfolgungen geschildert. Auf die Frage des Verteidigers, wo sie sich mit Dr. S. verlobt habe, erwidert sie: „Rach einem Durschenschafterfest waren wir noch in einem Hotel, da verlobten wir uns!" Dah sie die Braut des Erschossenen gewesen sei, daran sei. trotzdem Vater und Mutter nichts wußten, nicht zu zweifeln. Auf die Frage des Verteidigers über die Beziehungen zu einem Deutsch-Amerikaner erklärt sie, von einer Verlobung sei nicht die Rede gewesen. Sie bekundet noch, daß sie in der Zeitung gelesen hätte, daß die Flessa sich den Revolver zum Selbstschutz gekauft habe, sie aber wisse, daß bei der damaligen Wohnung der Angeklagten' keine Waffe zum Selbstschutz nötig gewesen sei. Als der Verteidiger fragt: „Warum sagen Sie. was gegen die Flessa spricht?", erwidert sie, dah sie sich dafür für verpflichtet halte.
Als die Angeklagte wieder in den Saal geführt wurde und ihr der Inhalt der Aussagen der Zeugin Sch. vorgelesen wird, wird sie erneut sehr aufgeregt und erklärt, Lügen
Auf seine Frage, wer geschossen habe, habe die Flessa gerufen: „Ich habe ihn erschossen." «Seitz lag direkt vor der Tür und konnte nicht hin geschleift worden sein.
Rach der Mittagspause tritt Rechtsanwalt Dr. H. nochmals als Zeuge vor und erklärt unter seinem Eid, dah in seinem Hause nie Gelage in dem angedeuteten Sinne stattgefunden hätten. Es seien dort nie Orgien gefeiert worden, noch minderjährige Mädchen bei Gelagen zugegen gewesen. Der Staatsanwalt erklärt, daß keine Anhaltspunkte dafür vorhanden seien, daß sich der Zeuge irgendwie verdächtig gemacht habe. Eine Reihe von Zeugen wird sodann über ihre Wahrnehmungen unmittelbar vor und nach der Tat vernommen. Zwei Zeugen bekunden, dah Dr. Seih noch röchelte, was von der Angeklagten energisch bestritten wird. Einem Bankbeamten, der die Flessa nach ihren Beweggründen gefragt hatte, erklärte dieselbe, dah sie das hier nicht sagen könne. Der Arzt Dr. B. gibt heute zu, dah er durch die Monotonie der Ausdrucksweise der Flessa den Eindruck hatte, es sei ihr Benehmen leicht gekünstelt. Sodann werden mehrere Polizeibeamte vernommen. Dem Beamten B. rief die Flessa zu: Helfen Sie doch, ich wollte es ja nicht, ich wollte ihn ja nur schrecken! Einem anderen Beamten sagte sie: „Er war doch ein sehr guter Mensch. Ich bereue meine Tat." Der folgende Zeuge berichtet vor dem Selbstmordversuch der Angeklagten auf der Polizeiwache. Die Angeklagte gab an, dah es Morphium sei. Auf eine Frage, wieviel sie genommen habe, erklärte sie: „Es langt".
Der Zeuge K. hatte von der Flessa den Eindruck, als wenn eine kolvssale seelische Entspannung sie ergriffen hätte. Halb und halb im «Selbstgespräch hätte sie gesagt: „Ich wollte es nicht tun. so etwas durfte nicht kommen." Hierauf
gab Kriminalkommissar Ball unter fortgesetzten nervösen Zwischenrufen der Angeklagten eine ausführliche Schilderung der kriminalpolizeilichen Ermittelungen. Die Angeklagte habe nach anfänglicher Abstreitung zugegeben, dah sie einem Verkehr mit Seih nicht abgeneigt gewesen sei unter Tragung der natürlichen Folgen. In nichtöffentlicher Sitzung berichtet der Kommissar über die intimen Beziehungen der Angeklagten mit Dr. S. Sie habe auch angegeben. dah es in ihrer Absicht lag, Seih mit der Waffe eine etwas höhere Meinung von den Frauen beizubringen. Die Angeklagte unterbricht die Aussagen des Zeugen häufig und bezeichnet seine Angaben als lügenhaft. Er solle das Protokoll nachlesen, das könne sie nicht gesagt haben, wirft dem Zeugen Meineid vor und verlangt seine Verhaftung. Der Verteidigerin gelingt es schließlich, die Angeklagte zu beruhigen. Kriminalsekretär Milke gibt dann eine detaillierte Tatortsschilderung. Der eine Schuh ging ins Herz und wirkte tödlich. Es war ein Steckschuh. Der andere Schuh habe die linke Hand durchschlagen und dann das Kinn getroffen. Zwei weitere Kriminalbeamten machen ähnliche Bekundungen. Das Zeugenverhör wird morgen beendet. —
Sprechstunden der Redaktion.
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