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Nizza begeben, wo er nach einer Untersuchung die beiden mit der Durchführung des Attentats betrau­ten Personen Scevelo und Cattane habe fest- nehmen können. Die Ueberwachung der italie­nischen Grenze sei weiter verschärft worden.

Deutscher Reichstag.

^Berlin, 3. Nov. Präsident Lobe eröffnet die erste Sitzung nach den Ferien mit einem Nach­ruf für die während der Ferien verstorbenen Abgeordneten Richard Fischer (Soz.), Graf v. Merveldt (Sn.) und Robert Dihman.n (Soz.).

Der Präsident teilt weiter mit, daß 2lbg. Dr. Bell (Zentr.) wegen seiner Ernennung zum Reichsjuslizminister das Amt des Reichstags- Vizepräsidenten niedergelegt hat. Die Ersatzwahl soll morgen staltsinden.

Dor Eintritt in di« Tagesordnung beantragt Abg. Stocker (Komm.) eine Aenderung der Tagesordnung in der Weise, daß die kommu- nistiscken Anträge und Interpellationen zur Frage der Hohenzollernabfindung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Redner be­antragt, die kommunistischen Anträge an die erste Stelle der Tagesordnung zu setzen. Der Antrag scheitert an dem Widerspruch der Rechten.

Ein kommunistischer Antrag auf E i n - stellung von Strafverfahren gegen den Abgeordneten Kenzler (Komm.) geht an den Geschäftsordnungsausschuß.

Ohne Aussprache werden dem Auswärtigen Aue-chuß überwiesen der deutsch-niederländische und deutsch-dänische Schiedsgerichts- und Der- gleichsvertrag, der deutsch-polnische Vertrag zur Regelung ter Grenz Verhältnisse, das Abkom­men über den gegenseitigen Eisenbahnverlehr zwischen Deutschland einerseits, Polen und der Freien Stadt Danzig andererseits, und schließlich W deutsch-französische und das deutsch-belgische Luftverkehrsabkornmen.

, Die Novelle zur Gewerbeordnung über Ge­wichtsvorschriften in Brotbäckereien wird ohne Debatte dem Ausschuß überwiesen.

ihn 4,30 Ahr vertagt sich das Haus auf Donnerstag. Auf der Tagesordrrung steht die Wahl eines Vizepräsidenten anstelle von Dr. Dell, außerdem kleinere Vorlagen.

Abg. Dreh (Soz.) beantragt, die Anträge zur Erwerbslosenfrage auf die Tagesordnung zu setzen.

2lbg. Rädel (Komm.) verlangt außerdem die Besprechung der Fürstenabfindung in der Donnerstags-Sitzung.

Der sozialdemokratische und der kommu­nistische Antrag werden abgelehnt.

Der Arbeitsplan des Plenums.

Berlin, 3. Nov. (VDZ.) Nach einem Be­schluß des Aeltestenrates des Reichstages wird am Donnerstag zunächst die Wahl des zwei­ten Vizepräsidenten an Stelle des zum Reichsminister ernannten Dr. Bell (Zentr.) er­folgen. Das Zentrum wird voraussichtlich den Abg. Esser Vorschlägen. Am Freitag und Sams­tag wird die Erwerbslosenfrage behan­delt. Dom Montag ab findet eine Aussprache über die Fragen bet auswärtigenPolitik, verbunden mit dem Nachtragsetat, statt. Präsident Lobe teilte ferner mit, daß er auf eine D e r - schärfung der Geschäftsordnung drin­gen würde, wenn die Kommunisten versuchen würden, ähnliche Szenen hervorzurufen wie im Preußischen Landtag. Der Kommunist Stöcker erwiderte daß die kommunistische Fraktion durch eine solche Ankündigung sich nicht davon ab­halten lassen würde, die Taktik, die sie für richttg halte, einzuschlagen.

Die Erwerbslosenfürsorge.

Berlin, 3. Nov. (DDZ.) Der Reichstags­ousschuh für Soziale Angelegenheiten führte seine Beratungen über die Erwerbslosenfür­sorge fort.

Die Aussprache eröffnete Abg. Dreh (Soz.) mit einem Bericht über die Sitzungen des Unter­ausschusses in dieser Frage. Durch die Erklä­rung der Negierung sei die Beratung auf eine neue Grundlage gestellt worden imb müsse auf .dieser neuen Basis fortgeführt werden vorbe­haltlich der Stellungnahme der Fraktionen. - Geheimrat Weigert (Reichsarbeitsministe­rium) erklärte, er werde in der Lage sein, morgen einen Entwurf des Reichsarbeitsministeriums über die Fürsorge für die Ausgesteuerten dem Ausschuß vorzulegen.

Hierauf beschloß der Ausschuß, sich auf morgen zu vertagen und nach Möglichkeit heute bereits die Stellungnahme der einzelnen Frak­tionen zu den neuen Neg-erungsvorschlägen in bezug auf die Erwerbsloscnsürsorge zu erreichen. Um die Aufhebung des Zeugnis-

Zwanges der Presse.

Berlin, 3. Nov. (DDZ.) Der Unteraus­schuß des Rechtsausschusses des Reichstags trat heute vor der Plenarsitzung zusammen, um sich mit der Frage der Aufhebung des Zeug­niszwanges im Strafprozetzversahren für Redakteure und Derleger zu beschäftigen. Trotz eingehender Aussprache konnte über diese Frage noch keine Einigung erzielt werden. Es werden sich vielmehr erst die Fraktionen damit beschäftigen, so daß der Anterausschuß erst in fccr nächsten Woche diese Frage einer endgül­tigen Regelung zuführen kann.

Die Tyyhusepidemie in Hannover.

Verhandlungen im Prenhischen Landtag.

Berlin, 3. Nov. Auf der Tagesordnung steht die Beratung über die Thphusepide- mie in Hannover. Hierzu liegen vor eine große Anfrage der Abgeordneten Müller Hannover, (Soz.) und Gen., der Abgeordneten Dr. Winckler (Sn.) und Gen. und der Abge­ordneten Dr. Porsch (Ztr.) und Gen. Schließ­lich hegt ein Arantrag der Kommunisten vor, der u. a. verlangt, daß die bei den Epidemien (es werden in dem Antrag auch noch andere Typhusepidemien in Preußen erwähnt, der Fahr­lässigkeit überführten Beamten sofort ihres Amtes enthoben werden und unter Anklage zu stellen sind. 3n Verbindung damit wird ein Arant rag des Zentrums über die Reinigung der Wupper und eine große Anfrage der Deutschen Volks- Partei bezüglich der Wasserversorgung und Ab- Wässerbeseitigung in Belitz beraten.

Abo. Müller, Hannover, (Soz.) begründet die große Anfrage seiner Partei: 3n Hannover

haben 216 Personen durch die Epidemie ihr Leben eingebüßt. Zahlreiche Leute sind in ihrer Ge­sundheit geschädigt. Wir sprechen ihnen unser herzlichstes Beileid aus. (Rufe rechts: Wir alle!) In Hannover ist viel zur Bekämpfung des Typhus versäumt worden. Ein von England her empfohlenes Mittel gegen Ansteckung ist nicht genügend zur Verteilung gelangt, obwohl es auch bet den bereits Erkrankten gute Ergebnisse ge­zeitigt hat.

Abg. Quaedt, Faslern (Sn.) begründet kurz die große Anfrage seiner Partei. Noch heute ist die Quelle der Infektton nicht genau feftge- stellt.

Abg. Blank (Ztr.) begründet die große Anfrage des Zentrums: Wir verlangen volle Aufklärung darüber, wer etwa der Schuldige war. Eine strenge Antersuchung muh stattfinden Das Staatsministerium muß ferner helfend eingreifen Wir wünschen, daß die Aussprache dazu führt, daß die Bevölkerung beruhigt wird durch die Gewißheit, daß für ihre Gesundheit alles getan wird.

Abg. Bartels (Komm.) begründet den An­trag seiner Partei: Wir haben es beim Typhus mit einer ausgesprochenen Hungerepidemie zu tun.

Minister für Volkswohlfahrt, hirtfiefer:

Der Stadt Hannover, die in den letzten Jahren mehrfach schwer geprüft worden ist, spreche ich mein Bedauern darüber aus, daß auch diese schwere Epidemie sie betroffen hat. Ich spreche auch den Angehörigen der Verstorbenen die Teilnahme der Staatsregierung aus und erkläre mich bereit, nicht nur die zur Verfügung stehenden Mittel bereitzustellen, sondern auch mit dem Finanz­ministerium in Verhandlungen darüber einzu­treten wie weiter gesorgt werden soll. Erfreu­licherweise darf darauf hingewiesen werden, daß seit der großen Typhusepidemie in Gelsenkirchen im Iah re 1901 über 25 Iahre ein« derartige große Epidemie in Preußen nicht mehr vor­gekommen ist. Der inzwischen eingesetzte Gut- achterausschuh ist, soweit die vom Staat ein­gesetzten Mitglieder in Frage kommen, der An­sicht, daß mit größter Wahrscheinlichkeit «ine Wasser-Epidemie vorliegt. Diesem Gutachten ha­ben sich auch drei der von dem städtischen Aus­schuß eingesetzten Gutachter angeschlossen, so daß die überwiegende Mehrzahl der Gutachter be­stätigt, daß es sich mit größter Wahrscheinlich­keit um eine Wässer-Epidemie handelt. Die Vor­gänge in Hannover haben mich veranlaßt, ein« sofortig« Nachprüfung aller größeren Wasser­gewinnungsanlagen in Preußen anzuordnen. In der nächsten Woche findet diese Nachprüfung statt; auch in Berlin. Mit allen Mitteln werden wir auf die Abstellung etwa noch gefundener Mißstände hinwirken.

Ministerialdirektor Dr. Kröhne

gibt einen ungeschminkten Bericht über Beginn, Ver­lauf, Ursachen und Bekämpfungsmaßnahmen, sowie über die weiter noch zu treffenden Anordnungen zur Verhütung ähnlicher Unglücke. Mitte August, so führte der Redner aus, entstand in Hannover eine sog. Wasserkrankheit. Nach zahlreichen Untersuchun­gen ist in keinem einzigen Falle die Fessttellung von Typhus gemacht worden. Insgesamt sind in Han­nover 2650 Personen an Typhus erkrankt, und 263 Todesfälle sind zu verzeichnen. Die Ursache der Typhusepidemie ist nach allen Sachverständigengut­achten auf das Ricklinger Wasserwerk zurückzuführn. Um Wiederholungen zu vermeiden, sind Verbesserun­gen an dem Wasserwerk nach dem Urteil der Sach­verständigen schon jetzt unbedingt notwendig. Der vom Staat und der Stadtoerordnetenversammlung einberufene Ausschuß war der Ansicht, daß die Ver­besserung des Wasserwerks unumgänglich notwendig sei, daß aber eine Stillegung des Werkes augenblick­lich nicht möglich sei. Jedenfalls kann man der Stadt Hannover keinen Vorwurf daraus machen, daß sie das Wasserwerk hat weiter bestehen lassen. Die Frage nach einer persönlichen Verschuldung zu lösen, ist nicht meine Aufgabe. Es ist angeführt worden, daß der zuständige Beamte des Medizinaluntersuchungs­amts durch einen jüngeren Assistenten, der auf Pri- vatdienstoertrag angestellt war, vertreten wurde. Die­ser machte die Untersuchung und stellte zunächst die Verunreinigung fest. Bei der zweiten Untersuchung wurde er ängstlich und suchte den Wasserwerksdirkto'r zu erreichen. Als das nicht gelang, trug er einem Angestellten die Bestellung an den Direktor auf, daß dieser sofort etwas veranlassen solle. Das ist dann nidjt geschehen. Ich kann dem Assistenten den Vorwurf nicht ersparen, daß er nicht alle Mittel erschöpft hat, damit das Erforderliche veranlaßt werde. Ich selbst habe veranlaßt, daß dieser junge Mann sofort aus der Wasseruntersuchung ausgeschaltet wird. Ob und welche Beamte sich schuldig gemacht haben, kann erst festgestellt werden, sobald das endgültige Gutachten vorliegt. Jedenfalls hätte eine frühere Meldung an hem Ergebnis nichts ändern können, da die Bazillen schon durch die Leitung gelaufen waren. Ich muß hervorheben, daß die Bekämpfungsmaßnahmen so­fort mit der größten Energie aufgenommen wur­den. Die Impfung hat zweifellos gewirkt. Nach meiner Rückkehr ist sofort an die Stadtverwaltung die Verfügung ergangen, unverzüglich der Frage einer grundlegenden Aenderung des Wasserwerks näherzutreten. Heute ist uns ein Bericht zugegangen, wonach auf Grund der Verfügung des Regierungs­präsidenten bereits eine ganze Reihe wertvoller Ver­besserungen an dem Ricklinger Werk vorgenommen worden sind. Weitere Verbesserungen technischer Na­tur sind im Gange. Selbstverständlich wird auch die Frage zu prüfen sein, ob es nicht zweckmäßiger wäre, das Ricklinger Werk durch ein neues, modernes Werk zu ersetzen. Wir haben eine Verfügung erlassen, uns mit möglichster Beschleunigung einen Plan zur Sa­nierung der Mängel vorzulegen. Staatliche Hilfen an Hinterbliebene bei Seuchen haben keine gesetzliche Grundlage. Ich habe aber bereits von dem Vertreter der Finanzoerwaltung die Mitteilung erhalten, daß ein zur Verfügung stehender Fonds in Anspruch ge­nommen werden kann, um im Notfälle den Bedürf­tigen zu helfen. Ich hoffe, daß weitere Mittel flüssig gemacht werden können.

Abg. Held (D. Vp.) begründet die große Anfrage seiner Partei wegen der Wasserver- sorgungs- und Abwässerbeseittgungsverhältnisfe der Stadt Belitz. Der Minister hat bereits zu- gesagt, Erwerbslose aus Potsdam und Nowawes mit den Sanierungsarbeiten zu beschäftigen

Nunmehr findet die Besprechung der Großen Anfragen statt.

Rbg. H a c t l e i b (Soz.) erklärt, daß die Bevölkerung durch die Behörden zu spät über den Ernst der Epidemie unterrichtet worden sei. Der Regierungspräsident hätte mehr zur Auf­klärung beitragen sollen.

Abg. Dr. Q u a e d t - Faslern (Dntl.) Betont, es handle sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Rtzasserverseuchung, aber es müßten zur Erklärung auch die fehlende Kanalisation und die schlechten Wohnungsverhältnisse berücksichtigt

werden. Der Redner fordert die Erklärung dev Stadt Hannover als Notstandsgebiet. Er begrün­det dann einen Antrag seiner Partei, der um­fassende Hilfsmaßnahmen für die Stadt Hannover fordert, und zwar die Gewährung einer Not- standsbeihilfe im Betrag« von 10 Millionen Rm.. Rückvergütung von IVr Millionen Rm. aus den Hauszinssteuerbeträgen von 1925 und Verhand­lungen mit dem Reichsfinanzministerium zum Zwecke der Steuerstundungen.

Der Arbeitsplan

des Preuhenparlaments.

Berlin, 3. Nov. (DDZ.) Der Aeltesten- rat des Preußischen Landtags beriet heute den Beratungsplan für die kommenden Wochen. Am Donnerstag sollen di« Aitträge zur produktiven Er wer b s lvse n s ü rs o r g e zur Beratung kommen. Am Montag kommender Woche werden di« Steuergesetze (Krast- fahrzeugsteuer, Hauszinssteuer, Gewerbesteuer) bzw. die zu diesen Gesetzen beantragten Abände­rungen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die erste Beratung des Städtebaugesetzes ist für den Donnerstag kommender Woche in Aus­sicht genommen. Äm 12. November soll dann eine Pause bis zum 29. November eintreten. Dann will der Landtag vom 30. November bis 11. Dezember wiederum tagen, um namentlich die erste Etatsberatung zu erledigen.

Das neue Neichswahlgesetz.

Berlin. 3. Nov. Der Reichsminister des Innern Dr. Külz, der dem Reichskabinett den Entwurf eines Gesetzes über eine neue Reichs­wahlordnung unterbreitete, hat demD. T." zufolge außerdem auch einen zweiten Gesetz­entwurf über Heraufsetzung des Wahl­alters vorgelegl. Durch das neue Gesetz, das verfassungsändernd ist, da nach der Verfassung alle 20jährigen Personen wahlberechtigt sind, soll die Wahlberechtigung aus Personen beschränkt werden, die das 21. Lebensjahr über­schritten haben. Das Gesetz über die neue Reichswahlordnung sieht, wie das Blatt erfährt, den Wegfall der Reichs list« und die Einführung des Einer-Wahlkreises vor. Die Reststimmen sollen vollständig innerhalb der Wahlkreisverbände ausgeglichen werden.

Sitzung des Neichskabinetts.

Berlin, 3. Nov. (Sil.) Das Reichs- fabln« tt beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung u. a. mit der Frage der Veranstaltung einer Weltausstellung in dec Reichshaupt­stadt. Das Kabinett sah keinen Anlaß, eine Ent­scheidung zu treffen. Infolgedessen kam die even­tuelle Bestallung eines Reichskommissars nicht in Frag«. Ferner nahm das Reichskabinett den Vorschlag des Reichsinnenministers über die Wahlreformvorlage entgegen. Die Ent­scheidung über die Vorlage wird in' einer späteren Sitzung erfolgen. Weiterhin hat das Reichs­kabinett die Zuleitung der Denkschrift über den Ankauf desKaiserhofs" und die Unter­bringung der Reichsbehörden in Berlin an den Reichsrat und Reichstag einstimmig genehmigt. In der Denkschrift sind die sachlichen und finan­ziellen Vorteile, die sich für das Reich aus dem Ankauf im Zusammenhang mit den übrigen Maß­nahmen ergeben, eingehend dargelegt.

Urteile im Landsberger Fememordprozetz.

In Landsberg a. d. Warthe haben in den letzten Wochen eine Reihe sog. Fememordpro­zesse stattgefunden, deren Ursachen in die Zeit zu­rückgehen, wo Deutschland, von äußeren und inneren Feinden bedroht, mit Hilfe freiwilliger Truppen sich seines Lebens wehren mußte. Dor Verlauf der Pro­zesse rollte ein Stück L a n d s k n e ch t s t u m ab, wie es nur unter dem Druck der Feinde und den Ge­fahren, die dem Reich von innen drohten, in einer Seit in der die Gesetzlosigkeit an der Tagesordnung S.u fein schien, möglich war. In ungesetzliche Bahnen sind auch diese, durch den Friedensschluß meist aus ihrer Existenz geworfene Soldaten gedrängt worden, die in Schlesien als freiwillige Truppen gegen die Polen gekämpft hatten, die, von Feinden umlauert, von innerpolitischen Gegnern beargwöhnt, glaubten, sich eigne Gesetze geben zu müssen, die in ihrer Grau­samkeit und Brutalität an die schlimmsten Zeiten rö­mischen Prätorianertums erinnern. Was hier in Landsberg vor dem Gericht an Entsetzlichem zutage hat, kann und soll durch nichts entschuldigt werden. Aber notwendig ist es, heute nach so vielen Jahren der inneren und äußeren Konsilidierung sich i n d i e Zeitverhältnisse zurückzuversetzen, die diese scheußlichen Mordtaten zum Hintergrund haben.

Am gestrigen Mittwoch ist nun in dem wichtiasten dieser fogenanntn Fememordprozesse, in dem Ver­fahren gegen Schulz, Klapproth und Ge­nossen das Urteil gefällt worden. Es handelt« sich um den an. einem gewissen Gröschke in einem Küstr.ner Fort begangenen Mord. Gröschke war Mitglied desArbeitskom­mandos" Küstrin, war verdächtigt, ein fommu- nist'scher Spitzel zu sein (wobei eine Verwechslung mit einem Kommunisten gleichen Namens vor­lag),' er wurde durch fortgesetzte Peinigungen zu einem erfundenen Geständnis gezwungen und dann auf einer Autofahrt von dem inzwischen flüchtig gegangenen D ü s ch i n g getötet. Das nun gefällt« Urteil lautet gegen die Ang klagten Ober­leutnant Schulz, Rehm, Willy Klapproth und V o g e l auf Freisprechung.

Wegen Körperverle'.^ung mittels gefährlicher Werkzeuge wurden Schiburr zu einem Iaht, Gräy zu 4 Monaten, Fricke zu acht Monaten Gefängnis, Decker wegen Anstiftung zur ge­fährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu 9 Monaten Gefängnis, Raphael wegen Körperverletzung mittels gefährlicher Werkzeuge in Tateinheit mit Nötigung, Mein­eid und Beihilfe zum Morde zu acht Iahren Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehren­rechte auf fünf Iahre verurteilt, Glaser we­gen Beihilfe zum Morde zu drei Iahren Zucht­haus. Erich Klapproth wegen Beihilfe zum Morde zu 15 Iahren Zuchthaus und Verlust der ' ürgerlichen Ehrenrechte auf 10 Iahre. Straf­aussetzung wird in keinem Falle für an­gemessen erachtet.

In der Begründung des Urteils wird u. a. auSgeführt: Das Gericht ist der Auffassung, daß, wenn das Arbeitskommando Küstrin we­sentlich die legalen Zwecke verfolgt hätte, es nicht zur Mißhandlung und Ermordung Gröschkes gekommen wäre, sondern daß gerade das Bestreben, Ding« vor der Oeffentlichkeit geheim zu halten, zu diesen Vorgängen ge­

führt hat. Das Schwurgericht ist der Heber- Beugung, daß die Angellagten, die dabei mit- gewirkt haben, so sehr sie glauben mochten, daß sie als Soldaten anzusehen seien, sich der Rechtswidrigkeit ihrer Handlungsweise bewußt g:w.sm sind. Das Gericht ist überzeugt, daß B ü s ch i n g ben Gröschke vorsätzlich und mit Heber legung hingemordet hat. Sie Heberlegung geht schon aus den Vorberei­tungen zur Tat hervor. Die Angeklagten Klapp­roth und Vogel hat das Gericht freigesprv- chen. Es erscheint zwar möglichs, daß sie in die Tat eingewdiht waren, aber das Gericht er­achtet es doch nicht für erwiesen^ bah fte bei den Vorgängen unmittelbar mitgewirkt haben. Das Gericht hat auch die Anstiftung bei Ober­leutnant Schulz verneint. Zwar ist es der äleberzeugung, daß die Aussagen der Zeugen über die Aeuherung, die Schulz getan haben soll, nicht einfach aus der Luft gegriffen sind. Aber das Gericht kann doch nicht fest­stellen, wie es das müßt«, um ein Todes­urteil verantworten zu können, daß Schulz auf Düsching und Klapproth e i n g e w i r k t hat, damit sie diese Tat begingen. Das Gericht ist der Meinung, daß es auch sehr wohl möglich ist, daß irgendeine falsch verstandene Aeuhe­rung des Angeklagten Düsching dazu ver­führen konnte, diese Tat auszuführen oder sie von sich aus zu tun in dem Glauben, viel­leicht später die Billigung von Schulz dafür zu finden. Eine moral ische Schuld legt aber das Gericht dem Angeklagten Schulz auf, weil «r den beiden zu viel Vertrauen geschenkt hat. Die Angeklagten haben sich die Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels Vorbehalten.

2lu$ -er Provinzialhauptsta-t.

Gießen, den 4. November 1926. ,

Der Erwerbslose und die

Invaliden- und Angesteüten- verficherung.

Don Walter Busse, Gießen.

Die heutige schwierige Wirtschaftslage hat es mit sich gebracht, daß ein großer Teil der sonst den er­werbstätigen Kreisen angehörendsn, gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen stellenlos gewor­den ist. Ihnen allen, ob Arbeiter oder Handwerker, ob faufmännifdjer Angestellter oder Betriebsbeamter, kann es nicht warm genug ans Herz gelegt werden, sich für ihre soziale Versicherung zu interessieren. Sowohl die Reichsversicherungsordnung als auch das Angestelltenversicherungsgesetz verlangen für die Aufrechterhaltung der durch frühere Beitragszahlung erworbenen Anwartschaften auf Leistungen aus der Invalidenversicherung bzw. aus der Angestelltenver- sicherung bestimmte Aufwendungen an Beiträgen.

Die nachstehenden Ausführungen sollen mcht die gesamten Bestimmungen für die freiwillige Ver­sicherung oder für die Aufrechterhaltung von An­wartschaften zusammenfassen, sie sollen vielmehr in wenigen Worten nur die Bestimmungen bringen, die für die Erwerbslosen in erster Linie beachtens­wert erscheinen müssen.

Für die bisher der Jnvalidenversicherungspflicht unterlegenen Erwerbslosen erlischt die Anwartschaft aus den geleisteten Beiträgen, wenn während zweier Jahre nach dem auf der Quittungskarte verzeich­neten Ausstellungstage weniger als zwanzig Wochenbeiträge geklebt find. Die Beiträge sind min­destens in der Lohnklasie 2 (wöchentlich 50 Pf.) zu entrichten, so daß innerhalb zweier Jahre ein Be­trag von 10 Mk. aufzubringen ist.

Die RDO. kennt zwar auch noch Tatsachen, die für die Erhaltung der Anwartschaften als Wochen­beiträge gelten. Jedoch kommen diese Tatsachen für die Erwerbslosen praktisch nicht in Frage, so daß an dieser Stelle davon abgesehen wird, alle diese Ersatztatjachen aufzuzählen.

In der Angestelltenversicherung sind die Be­dingungen für di« Aufrechterhaltung ähnlich. Soweit ein 'Angestellter mindestens vier Beitragsmonate auf Grund der Versicherungspflicht zurückgelegt hat, kann er die Versicherung freiwillig fortsetzen. Um die durch die Beitragszahlung an die AV. erworbenen Anwartschaften nicht zu verlieren, müssen vom 2. bis 11. Kalenderjahre der Versicherung mindestens 8, und vom 12. Kalenderjahre an mindestens 4 Bei­tragsmonate im Jahre zurückgelegt sein. Soweit dies nicht der Fall ist, sind freiwillige Beiträge zu entrichten. Bei Stellenlosigkeit genügt die niedrigste Klasse mit monatlich 2 Reichsmark. Zur Zahlung der erforderlichen Beiträge hat der Versicherte noch innerhalb 2 Kalenderjahren Zeit, die dem Kalender­jahr der Fälligkeit folgen. So können z. B. die für das Jahr 1924 erforderlichen Beiträge noch bis ein­schließlich 1926, für 1925 bis einschl. 1927 usw. nach- entrichtet werden. Auch das AVG. kennt eine Anzahl von Ersatztatsachen, die der Beitragszahlung gleich­geachtet werden. Anzuführen wären in dem Rahmen dieser Abhandlung Krantheitszeilen und weiter der Besuch einer staatlich anerkannten Lehranstalt zur beruflichen Fortbildung.

Sowohl cie RD-. als auch das AVG. sehen zwar auch eine Wiederauslebung von bereits erloschenen Anwartschaften in späteren Iahren vor, jedoch sind die Bedingungen hierfür so schwieriger Art, daß es unbedingt erforderlich ist, beizeiten für die Aufrechterhaltung Sorge zu tragen. Immer wieder tauchen in der Praxis der Dersicherungsträger Fälle auf, bei denen sich bei Geltendmachung von Stiftungen heraus- stellt, daß die Anwartschaften erloschen sind, und dadurch die Wartezeit für die Gewährung von Leistungen nicht erfüllt ist. In vielen dieser Fälle ist es dann zu spät, die Versicherung wieder so zu regeln, daß Leistungen gewährt werden können.

Mit Rücksicht darauf, daß die von dem Ver­sicherten in früheren Z:iten zurückgelegten Spar­groschen durch die Inflation aufgezehrl worden sind, daß also der Versicherte im Falle der Invalidität bzw. Derufsunfähigkeit, oder im Falle des Alters, und weiter auch noch die Hinterbliebenen des Versichrten auf die sozialen Renten (Ruhegeld, Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten) als das einzige aus besseren Tagen hinübergerettete Kapital angewiesen sind, kann man nicht genug davor warnen, die soziale Versicherung verfallen zu lassen. Die Renten, mögen sie vielleicht manchmal auch nur gering fein, stellen einen Rechtsanspruch dar, der nie­mals verloren gehen kann. So mancher Ver­sicherte, so manche Familie eines verstorbenen Versicherten wäre froh, w.mn sie die durch Säumigkeit verloren gegangene Rente erhalten würde.

TL rttervoraussagc.

Meist bedeckt und vielfach dunstig, langsamer Temperaturanstieg und stärkere Niederschlags- neigung, doch noch vorwiegend trocken.