Ausgabe 
3.7.1926
 
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ur. ,ss Erstes Blatt

176. Jahrgang

Samstag, 3. Zuli 1926

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Vertagung.

Die Reichsregierung hat einer Niederlage im Parlament vorgebeugt. Sie hat die auf Grund der Verhandlungen im Rechtsausschuß zustandegekom- mene Regierungsvorlage über die Fürstenabfindung in letzter Stunde zurückgezogen, nachdem ihr die Gewißheit wurde, daß von keiner der Flügel­parteien, weder von den Sozialdemokraten noch von den Deutfchnationalen, eine Unterstützung ihrer Vor­lagen zu erwarten war. Rach dem Rechtsgutachten des Justizministeriums bedurfte das Fürstenabfin­dungsgesetz zur Annahme im Reichstag einer quali­fizierten Mehrheit, die nur mit Hilfe einer der bei­den großen Oppositionsparteien zu erhalten war. Don den Deutschnationalen war diese von vornherein kaum zu erwärten. Der Ausgang des Volksentscheides hatte sie in dem Wunsche bestärkt, den Kompromißentwurf der Mittelparteien, den sich auch die Reichsregierung zu eigen gemacht hatte, durch mannigfache Aenderungen zugunsten der Fürsten weiter abzuwandeln. Es schien ihnen auch der Ge­danke vorzuschweben, daß einmal nach der Ergeb­nislosigkeit des Volksentscheides und zum anderen nach einem Scheitern der Regierungsvorlage im Reichstag der alte Zustand wieder eintreten werde, der Fürsten und Länder als gleichberechtigte Prozeß­beteiligte wieder vor die ordentlichen Gerichte brin­gen werde. Nicht ernst genommen hat man hier offenbar die Drohung des Kanzlers, die Reichs- regierung werde bei einer Ablehnung ihrer Vorlage die Konsequenzen ziehen". Es ist ja auch nach dem tatsächlichen Verlauf der Dinge nicht recht ersichtlich, welche Interpretation die Regierung dieser, auch von anderen Kabinettsmitgliedern mehrfach unterstrichenen Drohung hätte geben wollen, da vor einer Reichs- tagsauflösung letzten Endes doch auch die Regie- rungsparteien zurückgeschreckt sind.

Waren so die Deutschnationalen nur unter Preisgabe wesentlicher Punkte für die Regierungs­vorlage zu gewinnen, Punkte, auf die weder die De­mokraten noch der linke Flügel des Zentrums je­mals verzichtet hätten, so bestand immerhin die Möglichkeit, mit Hilfe der Sozialde-mokraten die Regierungsvorlage durchzubringen. Sie hatten in den ersten Lesungen des Gesetzentwurfes bereits eine Reihe von Forderungen durchgesetzt, so namentlich den entschädigungslosen Fortfall der Kronfideikom- mißrente und die Gleichstellung der Renten der de- posfedierten Fürsten. Darüber hinaus verlangten sie die einseitige Anfechtbarkeit bereits abgeschlossener Verträge durch die Länder, den Rückfall der dem Hohenzollernhause zugesprochene Herrschaft Schwedt- Vierraden an den preußischen Staat und die Be­schränkung der fürstlichen Aufwertungsansprüche durch eine noch festzusetzende Höchstgrenze. Wenn auch in der zweiten Lesung der § 2, der die Zu­sammensetzung des Reichssondergerichts regelt, also für das ganze Gesetz von einschneidender Bedeutung ist, von den Sozialdemokraten abgelehnt wurde, so ermöglichten sie doch im übrigen durch Zustimmung oder Stimmenthaltung die Annahme der Vorlage in der zweiten Lesung.

Die dritte Lesung hatte man um mehrere 2kige hinausgeschoben, um Zeit für Beratungen mit Jen beiden Flügelparteien zu gewinnen. Von ReHie- rungsseite scheint man am ehesten von den Sozial­demokraten eine günstige Haltung erwartet zu haben. Man hat auch in den Verhandlungen offen­bar ihnen Zugeständnisse in der Zolloorlage insofern machen wollen, als die neuen autonomen Getreide­solls erst am 1. Dezember in Kraft treten sollten, bat sich aber schließlich doch auch hier einen Korb geholt. In der entscheidenden Sitzung der sozial­demokratischen Reichstagsfraktion wurde mit der starken Mehrheit von 73 gegen 38 Stimmen die Ablehnung der Regierungsvorlage beschloßen. Der Svrecher der Fraktion im Reichstag, der Abg. Wels, follte auf Auflösung des Reichstags plädieren.

Die Haltung der Partei bei dem Volksentscheid, besonders aber die Vorgänge der letzten Tage lassen diesen Beschluß doch verwunderlich erscheinen. Man hat in weiten Kreisen der Sozialdemokratie sich nur sehr ungern dem ganzen Volksentscheidsrummel hin­gegeben und im Grunde auch wohl nur deshalb, um den roten Bruder zur Linken nicht übermäßig ms Kraut schießen zu lassen. Man hoffte, vielleicht auch selbst Geschäfte dabei zu machen, wollte diese jedenfalls nicht der kommunistischen Agitation allein überlasten. Die kommunistische Hetze der letzten Wochen hatte dann wohl auch wenigstens die ge­mäßigten Elemente der Sozialdemokratie dahin be­lehrt, daß bet einem so rein auf das Agitatorische abgestellten Wahlkampf, wie es der letzte Volksent- jcheid und das von ihm vorangegangene Volks­begehren ihrer Natur nach sein mußten, immer der radikalere Genosse den Vogel abschießt. In verant- ivortungsbewußten Kreisen der Sozialdemokratie war denn auch bald genug dem Rausch der Phrasen und Schldgworte kühle Ernüchterung gefolgt. Eine Aufforderung der Kommunisten, nach dem ergeb­nislosen Ausgang des Volksentscheids den Kampf um die Abschaffung des Privateigentums zu der ja die entschädigungslose Enteignung der Fürsten der erste Schritt ist durch energische Agitation auf der Straße und in Versammlungen fortzusetzen, wurde von den maßgebenden Stellen der Sozial­demokratischen Partei glatt abgelehnt. Die Partei wollte sich offenbar wieder freie Bahn schaffen für eine positive Mitarbeit bei der weiteren Behand­lung der Regierungsvorlage im Reichstag. Auch die Haltung der preußischen Landtagsfraktion und die Stellungnahme des sozialdem. Ministerpräsidenten Braun lagen in dieser Richtung. Da von dem Ab­findungsgesetz ja in der Hauptsache der Vergleich des preußischen Staates mit dem Hohenzollernhaus be­troffen wird, kam der Zustimmung sowohl der preußischen Regierung wie der sozialdemokratischen Fraktion des Preußischen Landtags besondere Be­deutung zu. Um so erstaunlicher ist es, daß die so­zialdemokratische Reichstagsfraktion diesen ableh­nenden Beschluß, und noch dazu mit einer so großen I

Das Schicksal des Abfindungsgesetzes.

Deutschnationale und Sozialdemokraten lehnen ab. - Die Reichsregierung zieht die Vorlage zurück. - Reichstagsferien.

Berlin, 2.3uü. Bei starker Besetzung des Sitzungssaales eröffnet Präsident Löbe die Sit­zung. Sämtliche Mitglieder der Regierung mit Ausnahme des Reichswehrministers Dr. Geh­ler sind anwesend. Auf der Tagesordnung steht die dritte Beratung des Gesetzentwurfs über Me Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern.

Abg. Wels (Soz.)

gibt bei der Eröffnung der allgemeinen Aus­sprache eine Erklärung der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion ab. Darin wird darauf hin­gewiesen, daß die Sozialdemokraten schon 1923 eine Landesgesetzliche Regelung der Ab- ftndungsfrage beantragt hätten und daß ihr Antrag ebenso wie der spätere Antrag Koch- Weser keine Annahme gefunden habe. Die un­verschämten Ansprüche der Fürsten hätten dazu geführt, daß eine ungeheure Welle der Em­pörung durch das Volk ging. (Lärm rechts und Rufe: Eine künstliche Welle! Frechheit!) So wurde der Gesetzentwurf geboren, der dem Volks­begehren zugrunde lag. Es habe vor dem Volks­entscheid Abg. Guerarb im Rainen der Regie­rungsparteien eine gesetzliche Regelung der Ab­findungsfrage zugesagt, die dem Volksempfinden und der Gerechtigkeit entsprechen würden. Die­ses Versprechen sei von den Regierungsparteien nicht eingelöst worden. (Lebhafter Widerspruch bei den Regierungsparteien.) Sie haben es ins­besondere abgelehnt, die Auseinandersetzung un­mittelbar durch Gesetz zu regeln, die Ent­scheidung vielmehr einem Gericht übertragen. Sie haben es abgelehnt, ein Sondergericht durch den Reichstag bestimmen zu lassen, dem Gesetz rückwirkende Kraft zu geben, bet der Benutzung von Fürsten- und Staatseigentum dem Volk günstige Grenzen festzulegen und haben den Antrag abgelehnt, Aufwertungen des Fürstenvermögens bis 1450 Prozent, die vor­gekommen sind, unbedingt auszuschließen. Aus diesen zwingenden Gründen lehnt die sozial­demokratische Fraktion das Gesetz ab. Eine andere Lösung ist notwendig. Sie kann nach dem vollständigen Versagen des Reichstages nur von einem neuen Reichstag ge­funden werden. Die sozialdemokratische Frak­tion fordert daher die sofortige Verlängerung des Sperrgesehes und die Auflösung deS Reichstages. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Graf Westarp (Dntl.) erklärt, die Auseinandersetzung sei eine privat- rechtliche Frage, die in den meisten Ländern befriedigend gelöst worden sei. Dabei habe das Hohenzollernhaus das weitestgehende Entgegen­kommen gezeigt. (Lautes Gelächter links. Abg. Sollmann (S.) ruft Frecher Funker!" und erhält einen Ordnungsruf.) Der ganze häßliche Streit in der letzten Zeit wäre vermieden wor­den, wenn die Preußische Regierung und die preußischen Regierungsparteien zu ihrem Wort gestanden hätten. (Unruhe links.) Durch den Antrag Koch-Weser (Dem.) fei in die ruhige Entwicklung der Dinge eingegriffen worden. Die­ser Eingriff hat schließlich zu dem Volksentscheid geführt, der geradezu den Weg zum Bolschewis­mus eröffnete. (Hu-hu°Rufe bei den Sozial­demokraten.) Die deutschnationale Fraktion habe unter Zurückstellung grundsätzlicher Bedenken an dem vorliegenden Gesetzentwurf positiv mitge­arbeitet, aber alle Verbesserungsanträge seien abgelehnt worden. Die Deutschnationalen seien auch jetzt bereit, zusammen mit den Regierungs­parteien, eine Lösung zu schaffen in der Weise, daß die noch nicht erledigten Auseinanderfehungs- fragen von einem Sondergericht und nicht durch eine durch ein Gesetz bestimmte Rechtsverbindung entschieden werden. So könnte mit einfacher Mehrheit ein Gesetz angenommen werden und dann jene Bestimmungen entfallen, die den Der- fassungsgrundsähen von Eigentum und Rechts­eigentum widersprechen. Da die Regierungs­parteien auch diesen Vorschlag abgelehnt haben, bleibe der deutschnationalen Reichstagsfraktion nichts als die Ablehnung der Vorlage übrig. Der monarchische Gedanke wird im Volke nicht untergehen. (Lebhafter Beifall bei den Deutsch- nationalen, Zischen und Pfeifen links.)

Reichskanzler Dr. Marx:

Rach den Darlegungen der beiden Herren Vorredner namens der beiden Flügelparteien steht es nun fest, daß die beiden genannten) Parteien das Gesetz in der Schlußabstimmung ablehnen werden. Ramens der Reichsregie­rung habe ich nunmehr folgende Erklärung abaugeben:Sie Reichsregierung legt auf die Weiterberatung des Gesetzes keinen Wert mehr und Zieht den Gesetzentwurf zurück. Die Regierung sieht sich zu ihrem lebhaften Bedauern der Tatsache gegenüber, daß der Reichstag bisher nicht imstande gewesen ist, die außerordentliche und alle Teile des deutschen Volkes aufregende Frage der Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den ehemals regieren­den Fürstengeschlechtern gesetzgeberisch au lösen. Sie erwarte auf das bestimmteste, daß der vorliegende Gesetzentwurf aus den in ihm lie­genden gewichtigen und sachlichen Gründen doch schließlich mit -/z-Mehrheit Gesetz werden würde. Falls wider Erwarten nur eine der Flügel­parteien gegen den Gesetzentwurf gestimmt haben würde, bann hätte das Reichskabinett einsttmmig beschlossen, vom Herrn Reichspräsidenten die Auflösung des Reichstages zu er­bitten. Rachdem nun aber beide Flügelparteien gegen die Annahme des Gesetzentwurfes gestimmt haben, kann eine Auflösung des Reichstages keine Klärung mehr bringen.

Das Kabinett hat ferner die Frage der Demission eingehend erörtert und ist zu dem Entschluß gekommen, diese dem Herrn Reichs- Präsidenten zur Verfügung zu stellen. Von diesem Entschluß hat die Reichsregierung mit Rücksicht auf den ihr zugegangenen dringenden Wunsch des Herrn Reichspräsidenten Abstand genommen, der aus inner- und außenpolitischen Gründen den Rücktritt der Reichsrrgieiur.g für untunlih erachtet. Die Reichsregierung kann ihrerseits die Initiative zur Regelung der Frage im Wege der ordent­lichen Gesetzgebung nur dann wieder ergreifen, wenn die politische Lage hierzu die Voraus­setzungen schafft.

Ohne Debatte wird hierauf die Vorlage auf Verlängerung des Sperrgesehes bis zum

31. Dezember 1926

in dritter Lesung angenommen. In der Schluß- abftimmung, die namentlich ist, werden dafür 333, dagegen 17 Stimmen bei 97 Stimmenthal­tungen der Deutfchnationalen abgegeben. Die Verlängerung ist also mit der für Defassungs- änöerungen erforderlichen Mehrheit angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Ent­wurfes zur Aenderung des Reichsmieten­gesetzes. Die Vorlage enthält in der Aus­schußfassung u. a. die Bestimmung, daß für bauliche Veränderungen, die nach dem 15. Juli 1926 mit Zustimmung der Mehrheit der beteiligten Mieter vorgenommen sind und die den Gebrauchswert erhöhen, aber nicht Instandsehungsarbeiten sind, vom Vermieter die zur Verzinsung und Tilgung des dazu erforder­lichen Kapitals notwendigen Beträge aus die Mieter umgelegt werden können.

Die Vorlage wird in zweiter und dritter Beratung angenommen.

Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) begründet dann einen von allen Parteien, mit Ausnahme der Kom­munisten und Völkischen, eingebrachten Antrag, der die Einsetzung eines angemessenen Betrages in den Nachtragsetat 1926 zur Förderung der beabsichtigten Reichskunstwoche fordert.

Zu verschiedenen Anträgen zugunsten der Er­werbslosen, vor allem der älteren Angestellten, legt der sozialpolitische Ausschuß Entschließungen vor, in denen die Regierung ersucht wird, das Kündi­gungsrecht der älteren Angestellten zu verbessern und die Mißstände auf dem Gebiet der Chiffreanzeigen zu beseitigen. Weiter soll geprüft werden, ob eine Anmeldepflicht der sreiweroenden Stellen den Arbeitgebern auserlegt werden kann und ob die Betriebe zur Einstellung einer gewissen An­zahl älterer Angestellten verpflichtet werden können. Don der Regierung ist inzwischen eine Vorlage ein­gegangen, wonach ein mindestens fünf Jahre in einem Betrieb beschäftigter 40 Jahre alter Ange­stellter nur mit mindestens dreimonatlicher Frist für einen Monatsschluß gekündigt werden darf.

Abg. Thiel (D.D.) beantragt eine Aende­rung der Regierungsvorlage dahin, baß ohne Rücksicht auf das Alter bei fünf Jahren Dienst­zeit die Kündigungsfrist auf drei Monate, bei achtjähriger Dienstzeit auf vier Monate und bei längerer Dienstzeit auf fünf und sechs Monate ausgedehnt wirb.

Mit den Aenderungsanttägen Thiel (D. V.) und Genossen wird die Regierungsvorlage in zweiter und dritter Beratung angenommen.

Ein Antrag der Regierungsparteien, der die Rovelle zum Gesetz über die Einstellung des Personalabbaus, die am 31. Juli abläuft, bis zum 31. Dezember d. I. verlängern will,' wird in zweiter und dritter Beratung angenommen.

Die Sitzung wurde gegen 1/28 älhr ab­gebrochen und zu 8 älhr abends eine neue Sitzung einberufen.

Zur gemeinsamen Beratung gestellt werden der sozialdemokrattsche Antrag über

die Zolländerungen und die Handelsverträge mit Dänemark und Schweden.

Der sozialdemokratische Antrag fordert Ver­längerung der gegenwärtigen Zollsätze bis »um 31. Dezember 1926. Rach dem Vorschlag des Ausschusses sollen bis zum 31. Dezember 1926 folgende ermäßigten Zollsätze erhoben wer­ben: für Roggen, Weizen und Hafer 5 Mark, für Futtergerste 2 Mark, für Schweinespeck 14 Mark, für Fleisch 21 Mark, für Schmalz unb Fett 6 Mark usw.

Abg. Henke (Soz.) protestiert gegen die Zollerhöhung, bie eine Verteuerung des Flei­sches unb des Brotes zur Folge haben mußte. An dem Werktätigen Volke werbe hier ein Attentat verübt. Es sei bedauerlich, baß bie Demokraten unb das Zentrum diese unerhörte Zollpolitik mitmachen. (Beifall bei den So­zialdemokraten.)

Abg. Schlack (Ztr.) bezeichnet einen Zoll- abbau in Deutschland als ausgeschlossen, solange das Ausland Zollmauern aufbaue. Tat­sächlich sei seit der Zollgesetzgebung des ver­gangenen Jahres nicht eine Preiserhöhung, son­dern ein Herabgehen der Preise zu verzeichnen.

Abg. Freiherr v. Richt Hosen (Dem.) er­klärt, es handle sich bei dem Gesetz nicht um eine Erhöhung der Zölle, sonbern um eine Her­absetzung der Sähe, bie sonst am 1. August in Kraft getreten wären.

Darauf wird bas Zollabkommen mit Dänemark in 3. Lesung gegen Kommunisten unb Völkische verabschiebet.

Auch bet schwedische Handels- unb Schiffahrtsvertrag wird angenommen, unb zwar gegen bie Stimmen der Sozialbemokra- ten, Kommunisten unb Völkischen.

Der sozialistische Anttag auf Verlängerung der bisherigen Zollsätze bis zum 31. Dezember ds. Is. wird mit 271 gegen 135 Stimmen ab­gelebt.

Die neuen Zollsätze werden nach der Aus­schußfassung gegen die Stimmen der Sozial­demokraten, Völkischen unb Kommunisten be­willigt.

Darauf vertagt sich der Reichstag bis zum 3. Rovember.

Schluß nach 12 Tlhr.

(Ein Schreiben des Reichspräsidenten.

Weder Rcichstastsallflösung noch Rücktritt des Kabinetts.

Berlin, 2.3uli. (VDZ.) Der Herr Reichs­präsident hat an den Reichskanzler heute folgendes Schreiben gerichtet:

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Ich höre, daß das Kabinett angesichts des zu erwartenden Scheiterns, der Gesetzesvorlage über die oermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern vor der Frage der Auslösung des Reichstags und der des Rücktritts der Reichsregierung steht. Ich mochte hier­zu meine Auffassung dahin kundlun, daß ich mich zu einer Auflösung des Reichstags aus inner- und

Mehrheit, fassen konnte. Der Rechtfertigungsversuch desVorwärts" ist überaus kärglich. Man hielt dock wohl in der Partei, trotz der nach dem Volks­entscheid gewiß recht leeren Kassen, den Augenblick für Neuwahlen für zu günstig, um ihn im Inter­esse einer endlichen Beruhigung unseres politischen Lebens ungenutzt verstreichen zu lassen.

Diesen Gefallen hat nun die Regierung der Lin­ken nicht getan. Sie hat vor der entscheidenden Ab­stimmung den Gesetzentwurf zurückgezogen und da- mik, da der Reichstag nunmehr in die Sommer» fetten treten wird, die Regelung des ganzen Für­stenabfindungskomplexes auf den Herbst vertagt. Damit wären also die Hoffnungen der Deutsch- nationalen, die Rückkehr zum alten Zustand, erfüllt gewesen, wenn nicht vorher die Ser- l ci n g e r u ng des Sperrgesetzes mit Hilfe der Sozialdemokraten durchgesetzt worden wäre. Das Sperrgesetz setzte bekanntlich die vor den ordenllichen Gerichten schwebenden Prozesse zwi­

schen Fürsten und Ländern bis zum 1. Juli aus. Die nun vom Reichstag angenommene Vorlage verlän­gert diese Sperre bis zum 31. Dezember. Damit ist auch fernerhin dem bedenklichen Zustand ein Riegel vorgeschoben, daß in langwierigen, unerquicklichen Prozessen über den strittigen Besitz, sei es an Lie­genschaften, Kapitalien oder Rentenanfprüchen, nach rein formal-juristischen Gesichtspunkten zugunsten der Fürstenhäuser entschieden wird, ohne genügende Berücksichtigung der durch die Länderregierungen vertretenen öffentlichen Interessen.

Andererseits ist durch die Vertagung der Ab­stimmung über das Abfindungsgesetz beiden Par­teien, Länderregierungen sowohl wie Fürstenhäu­sern noch einmal eine letzte Frist gesetzt, in der sie auf dem Wege des gütlichen Vergleichs die strittigen Fragen bereinigen und zu beider Nutz und Frommen eine Sache restlos aus der Welt schaffen mögen, deren politische Behandlung schon viel zu länge im deutschen Volke schweren Schaden

gestiftet hat. Wir können hier heute nur noch ein­mal unterstreichen, was gestern in diesen Spalten des weiteren ausgeführt wurde: gerade die Kreise des deutschen Volkes, die bei der Abstimmung über den Volksentscheid der Urne ferngeblieben sind, er­warten nun eine Initiative der dürften, erwarten nun endlich eine große Geste, die auch von dieser Seite einmal von einer rein formal-jnri- stischen Betrachtung der Dinge zurückfindet zu dem, was das deutsche Volk als recht und billig empfindet. Die Vertagung der Reichstagsentscheidung bietet die letzte Gelegenheit für die Parteien, sich am Ver­handlungstisch zusammenzufinden. Möge man auf beiden Seiten Männer finden, die klug und guten Willens genug sind, nach dem alten preußischen Wappenspruchsuum cuique" zu einem für beide Teile tragbaren Uebereinkommen zu kommen. Das Volk wird es den Fürsten Dank wissen, wenn sie ihrerseits auch die Hand dazu bieten.