füfrrung von Veranstaltungen bei Beachtung der Mitteilungen des 2Inrte6 nichts im Wege steht.
" Dte staatliche Preisprüfungsstelle für Oberhessen aufgehoben. Das hessische Ministerium des Innern gibt bekannt: Rachdem durch Reichsgesetz vom 19. Iuli 1926 die Verordnung über die Preisprüfungsstellen mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden ist, wird hiermit auch die staatliche Preis- Prüfungsstelle für die oberhessischen Kreise in Gießen aufgehoben.
** Anlagenkvnzert findet morgen. Freitag, nachmittags 5 Llhr in der Süd-Anlage statt. Die Musikfolge ist: 1. Armeemarsch II, Ar.207, Vombardvnmarsch aus der Oper: .Das goldene Kreuz", I. Brüll. 2. Ouvertüre zur Oper: „Orpheus in der Unterwelt", I. Offenbach. 3. ^omm Zinganv", Lied aus der Operette: „Gräfin Mariza", E. Kalman. 4. Fantasie aus der Operette: „Der fidele Dauer", L. Fall. 5. Armeemarsch II. Ar. 212, König Karl-Marsch, L. Anrath.
Strahensperre. Zur Vornahme von Walzarbeiten ist die obere Kaiserallee zwischen Alter Rödger Weg und der Verbin- dungsstrahe zum Sportplatz der Spielvereinigung 1900 seit gestern bis auf weiteres für jeglichen Fährverkehr gesperrt.
" Städtische Frühbirnen-Ver- steigcrung. Gestern fand die Versteigerung der Frühbirnenecnte auf den städtischen Bäumen statt. Die Ernte ist im allgemeinen mittelmäßig, nur stellenweise gut ausgefallen. Der Kreis der Bieler war sehr gering, infolgedessen blieben auch die Gebote niedrig. Im Durchschnitt kam der Zentner auf etwa 3 Mark. Da dieses Gebot der Taxe entspricht, wurde der Zuschlag erteilt.
O Dors icht beim Aeberqueren der Fahrdämme! Gestern vormittag wollte eine Daine in der Aeuen Baue den Fahrdamm überschreiten. Anscheinend hatte sie den dort herrschenden Verkehr nicht genügend beachtet, denn sie kam einem Radfahrer so in den Weg, daft der Zusammenprall nicht mehr zu vermeiden war. Beide kamen zu Fall, glücklicherweise ohne Schaden zu nehmen. Aach Berichten von Augenzeugen soll den Radler keine Schuld treffen. Fuft- gänger und Fahrende mögen in den belebten Straften der Innenstadt vorsichtig sein und aufeinander die gebotene Rücksicht nehmen, dann werden Anglücksfälle wohl zu den Seltenheiten gehören.
** Gemeine Patrone. Gestern nachmittag gegen 4j Uhr wurde eine Dame, die sich auf dem Wege nach Annerod befand, im Walde in der Nähe der siebenten Schneise von einem Menschen in schamloser Weise belästigt. Die Frau ergriff die Flucht nach Annerod zu und entkam dem Wüstling glücklich. Erst kürzlich wurde in der Stadt ein anderer, gleich übler Geselle festgenommen, der sich gemeine Handlungen gegenüber Kindern hatte zu schulden kommen lassen. Gegen diesen Menschen ist ein Strafverfahren anhäirgig. Man muß immer wieder betonen, daß das Publikum sich vor solchen üblen Zeitgenossen am besten dadurch schützen kann, daß es alle Möglichkeiten zur sofortigen Dingfest- machung ausnutzt. Handfeste Männer mögen in solchem Falle nur beherzt zugreifen.
'* Eine Polizeistreife wurde gcftern früh gegen 5 Ahr in den Strohschobern in der Aähe der Stadt vorgenommen. Hierbei wurden verschiedene Obdachlose aufgegriffen, die sich schon seit einiger Zeit hier Herumtreiben. Ver- bxiftungen wurden nicht vorgenommen.
"* Personalien. In den Ruhestand versetzt wurden: der Lehrer Peter Henrich in Borsdorf (Kreis Büdingen), mit Wirkung oom 1. Oktober ab, sowie die Lehrer im einstweiligen Ruhestand Karl L c n z zu Langenbergheim (Kreis Büdingen) und Karl Rahn zu Kirch-Göns (Kreis Friedberg).
Preisabbau bei her preußischen Polizei. Da häufig für geringfügige lieber- tretungen, z. P. das Briahren des Bürgersteigs mit Handwagen usw., verhältnismäftig hohe Strafen, wie 20 bis 30 Mark und höher festgesetzt werden, hat der prcuftische Minister des Innern, wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, unter Hinweis darauf, daß früher für derartige Aebertretungen Strafen bis 5 Mark die Regel bildeten und auch jetzt in Anbetracht der verschlechterten Einkommensverhältnisse im allgemeinen noch als ausreichend gelten können, in einem Runderlaft die preußischen Ortspolizeibehörden ersucht, sich bei der Festsetzung der Strafen in angemessenen Grenzen zu halten, sofern nicht von der Strafverfolgung überhaupt abzusehen sein wird.
" Die Umlage der Landwirtschaftskammer ist für bas Iahr 1926 in Höhe von 4,7 Pfennig auf je 100 Mk. des der Umlage unterliegenden Vermögens festgesetzt worden. Der Höchstwert eines Grundstückes, der für die Erhebung der Umlage in Frage kommen soll, darf 1 Mk. für den Quadratmeter Grundbesitz nicht übersteigen.
Aot Helfer-Ausweise hüten. Man teilt uns mit: Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekominen, dah unberechtigte Personen Aothelser-Ausweise cingezogen haben. Da eine allgemeine Einziehung der Aothelfer- ausweise gegenwärtig überhaupt nicht vorgenommen wird, lann es sich nur um Schwindler handeln, die es auf die Schädigung der betreffenden Aothelfer ober der Technischen Aot- hilfe abgesehen haben. Die Aothelferschast wird daher gewarnt.
Amtsgericht Gießen.
* Rieften, 30. Aug. Ein Bildhauer K. aus der Nähe von Gießen erstattete im Aovember 1924 bei der Pcklizri Anzeige, ein Maurer St. habe ihm auf einer Baustelle Werkzeuge gestohlen. Die angestellte Antersuchung ergab, öaft St. zu Anrecht verdächtigt worden war, alle vernommenen Zeugen erklärten, St. habe mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt und dies dem K. auch mitgeteilt. Trotzdem erzählte er im März auf einer Baustelle in Wölfersheim, ihm sei einmal eine Werkzeugkiste aufgebrochen und Eisen herausgeholt worden. Das habe kein anderer getan als der St., und der habe auch noch Bürgermeister werden wollen. St. hat deswegen gegen K. die Beleidigungsklage erhoben. K. gibt zu, diese Oleufterung getan zu haben, und will die früheren Zeugen, die in der Strafsache gegen St. schon einmal vernommen worden sind, nochmals vernommen haben. Das Gericht lehnt dies jedoch ab, weil alle Zeugen schon früher zugunsten von St. ausgesagt haben, und verurteilt den K. zu einer Geldstrafe von 30 Mark. Außerdem wird dem St. die Publikationsbefugnis bzgl. des Arieils auf Kosten des K. zu- gesprochen.
* Gießen, 31. August. Zwei Nachbarn B. und St. in Heuchelheim leben miteinander in Unfrieden. B., der mit Lumpen und Altsachen handelt, behauptet nun, Frau St. habe ihn vor einiger Zeit einen „schlechten Lumpensammler" genannt und ihm zugerufen, seitdem er das Geschäft betreibe, sei nichts als Schweinerei da. Frau St. bestreitet dies und gibt an, sie habe ihrem Hund, der damals auf dem Hofe an ihr vorbei auf die Straße gelaufen sei, zugerufen: „Du schlechter Lumpenhund" und ihren Nachbar B. überhaupt aar nicht gesehen. Ein Zeuge, der damals zufällig oei B. gewesen ist, kann auch keine genauen Angaben machen. Es sei schon dunkel gewesen, und er habe plötzlich eine Person, die er an der Stimme
als die Frau St. erkannt habe, iraend etwas murmeln hören, das wie .Lumpenhund" oder „Lumpensammler" geklungen habe. Bestimmteres tonne er nicht sagen. Ob ein Hund auf die Straße gelaufen sei, wisse er auch nicht. Da vorher zwischen B. und Frau St. in seiner Gegenwart nichts vorgefallen sei, habe er die Aeußerung der Frau St. nicht auf den 'S. bezogen. Das Gericht hielt es an sich bei der zwischen den Parteien bc stehenden Feindschaft nicht für ausgeschlossen, daß der Ausdruck „Lumpenhund" oder „Lumpensammler" dem B. gegolten hat, zumal dieser mit Lumpen handelt, allein es wäre immerhin möglich, daß die St. damit ihren Hund gemeint haben könnte. Es mußte daher im Zweifel zu ihren Gunsten entschie- den und sie mangels ausreichenden Beweises freigesprochen werden.
Berichtssaal.
Die Todesfahrt des Reklamechefs der Firma Opel.
WSN. Darmstadt, 1. Sept. Am 8. April dieses Jahres befand sich der Reklamechef der Firma Opel, August Müller, mit dem Motorrad auf der Heimfahrt von Frankfurt nach Rüsselsheim. Zwei Apfelsinenhändler, Dusch und Heuser aus Schwanheim, begegneten ihm auf der Landstraße mit ihrem Fuhrwerk. Da der Wagen nur eine verrußte Laterne anhängen hatte bemerkte Müller, der in ziemlich raschem Tempo fuhr, das Fuhrwerk nicht und fuhr in dieses hinein. Die Deichsel drang tief in den Körper des Unglücklichen am Schlüsselbein hinein, durchbohrte die Lunge und zertrümmerte den Brustkorb. Man bettete den Verunglückten nahe des Banketts und fuhr ihn bann, der am Verbluten war, mit dem Auto nach Hause. In Anbetracht dessen, daß die beiden Händler nur eine verrußte Laterne am Wagen hatten, die Müller nicht bemerken konnte, verurteilte das Gericht die Angeklagten 511 4 Monaten Gefängnis. Der Umstand, daß Müller zu schnell gefahren war, wurde im Strafmaß berücksichtigt. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr beantragt.
Gefängnis für eine fahrlässige Autofahrerin.
WER. Frankfurt a. M., 1. Sept. Im Iuli 1925 wurde ein junges Mädchen von einem Auto angefahren, dessen Lenkerin eine Frau Hella R a p 0 11 aus Wiesbaden war Das Mädchen wurde von dem im rasenden Tempo die Eschenheimer Landstrafte herunterkommenden Auto erscrftt, als es aus der Miquelallee herausfahren wollte. Bald darauf starb das Mädchen. Die Obduktion ergab, daft der Tod auf Tuberkulose zurückzuführen war, daft aber die Verletzungen Schuld an dem Tode hatten. Der Einzelrichter verurteilte die Angeklagte zu einem Mona t Gefängnis wegen grober Fahrlässigkeit: betont wurde aber, daft der Tod der Verletzten nicht allein auf die Folgen des Zusammenstoftes zurückzuführen gewesen sei.
Hypotheken ?ür den Kleinwohnungsbau.
Frankfurt a. M., l.Sept. (WER.) Die in der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken vereinigten Banken, darunter auch die Frankfurter Pfandbriefbank, haben sich, um den
1 nJDD6nung£bau durch Hingabe mög- lichst billiger langfristiger Hypo- t per engelder zu fördern, entschlossen, zunächst 10 Millionen Mark zur Verfügung zu stellen unter der Bedingung, daß die 10 Mill. -^arf ausschließlich zur Beleihung geeigneter Kleinwohnungsbauten unter Bürgschaft öer Kommunen, denen diese Bauten zugute kommen, verwendet werden. Ferner sind die Hypotheken mit 8 Prozent jährlich zu verzinsen und seitens der Darlehnsnehmer fünf Iahre un- rundbar. Die Tilgung beträgt 1 Prozent jähr
lich und muß spätestens nach fünf Iabren einsetzen. Die Au-zahlung der Darlehen erfolgt zum RettokurS von 96 Prozent. Einige Kommunen, darunter Frankfurt, haben bereits von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Hessen in Berlin.
In Berlin bat sich eine Hess en-Ver- einigung gebildet, die die zahlreichen in Berlin und Amgegcnd ansässigen Hessen in zwanglosen und regelmäßigen Zusammenkünften einander näherbringen und die Liebe zur Heimat pflegen will. In der am 10. August stattgehabten, von Ministerialrat Prof. Maurer geleircten Gründungsversammlung überbrachte Schauspieler Göbel vom Hessischen Landestheater u. a. Grüfte von Biench-n-Bimmbernell uird trug deren neuestes Gedicht „Kinstliche 5tinner“ vor. Es gab viel Wiederiehensfreude zwischen Landsleuten, die sich zum Teil seit Iahren nicht gesehen hatten, obgleich sie in der Riesenstadt dicht beieinander wohnten, ohne davon zu wissen. Man kann es nur begrüßen, daft endlich ein verbindendes Glied geschaffen ist, welches die vom Schicksal nach der Reichshauptstadt geführten Hessen zusammenhalten und dafür sorgen will, daft sie ihrer schönen Heimat und hessischer Art nicht allzu rasch entfr eintet werden
Die Hessen-Vereinigung ist bestrebt, alle hessischen Landeskinder in Berlin — ohne Anter- schicd — au umfassen, und bittet deshalb diejenigen unserer Leser, welche Bekannte oder Angehörige in Berlin haben, diese von der Gründung der Vereinigung zu benachrichtigen und sie zu veranlassen, ihre Adresse an Ministerialamt- mann Kriegbaum- Derlin-Halensee, Iohann- Georgstrafte 12, mitzuteilen. Sie werden dann regelmäßig Einladungen zu den Hessen-Abenden erhalten
Aus dcv! Amtsverkündigunflsblatt.
** Das Amtsverkündigungsblatt Rr. 70 vom 31. August enthält: Maul- u. Klauenseuche in Gießen. — Hauptkörung 1926. — Feldbereinigung Rieder-Befsingen. — Verlorener Polizeiausweis.
Sprechstunden der Redaktion.
12 bis 1 Uhr mittags, 5 bis 7 Uhr nachmittags. Samstag nachmittag geschloßen.
Für unverlangt elngefandte Manuskripte ohne beigefügtes Rückporto wird keine Gewähr übernommen.
Anzeigenausträge sind lediglich an die Geschäftsstelle zu richten.
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